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Wenn heute Angehörige pathologisierter Minderheiten vor ihrer Geburt getötet oder von anderen Bevölkerungsgruppen kolonisiert und zersetzt werden (z.B. durch ABA), dann fragt sich manch einer, ob das nicht etwas anders ist als Völkermord. Denn die heutigen Täter glauben ja, daß die Opfer krank seien.
Bei einem tieferen Blick in die Geschichte fällt auf, daß Massenmorde in Nazideutschland zu einem wesentlichen Teil ebenfalls derartige Hintergründe hatten.
Homosexualität wurde 1974 von der American Psychiatric Association (APA) gemäß einem Beschluss aus dem Jahr zuvor aus ihrem Krankheitenkatalog (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (kurz: DSM, damalige Auflage DSM-II) gestrichen – nicht zuletzt aufgrund der Forschungsergebnisse von Evelyn Hooker. Zuvor galt Homosexualität als psychische Störung.
Und 1935 schrieb er [Freud] in einem Brief an eine Mutter, daß auch Homosexuelle – durch eine Analyse – zu „Harmonie, Seelenfrieden und volle[r] Leistungsfähigkeit“ gelangen können.
Großen Einfluss hatte zu dieser Zeit der deutsch-österreichische Psychiater und Rechtsmediziner Richard von Krafft-Ebing. Seine durch Kriminalfälle und in der Psychiatrie gewonnenen Forschungen stellten Homosexuelle als erblich belastete Perverse dar, die für ihre angeborene „Umkehrung“ des Sexualtriebes nicht verantwortlich seien und deshalb nicht in die Hände eines Strafrichters, sondern in die von Nervenärzten gehörten. Diesen erschloss er damit ein neues „Patientengut“ für Zwangsbehandlung und Forschungsexperimente.
[…]
In seinem Buch Psychopathia Sexualis (1886, das Buch wurde zu einem Standardwerk) definierte er die Homosexualität als angeborene neuropsychopathische Störung, also als eine erbliche Nervenkrankheit Diese Diagnose erlaubte es ihm, sich für eine vollständige Straffreiheit der Homosexualität auszusprechen, da Homosexuelle für ihre „Missbildung“ nicht selbst verantwortlich seien und die Homosexualität nicht ansteckend sei. Allerdings wurde Homosexualität dadurch erst pathologisiert und homosexuelle Menschen für unzurechnungsfähig erklärt.
Neben dem functionellen Degenerationszeichen der conträren Sexualempfindung finden sich oft anderweitige nervöse und psychische Anomalien, von letzteren besonders häufig Zwangsvorstellungen, Tics, zeitweise und selbst periodisch wiederkehrende tiefe geistige Verstimmungen, von ernsteren schwere constitutionelle Nervenkrankheiten (Neurasthenie, Hypochondrie, Hysterie).
Auffallend häufig ist die psychische Persönlichkeit eine verschrobene, in ihren Anlagen und Fähigkeiten höchst ungleiche.
Neben glänzender, aber einseitiger wissenschaftlicher und künstlerischer Begabung kann das übrige Seelenleben verkümmert, in seinen ethischen Leistungen sogar recht defect (moral insanity) sein.
Nicht selten entsteht auf derartiger degenerativer Grundlage auch temporär oder dauernd Geisteskrankheit.
Quelle: Krafft-Eibing. Conträrsexuelle vor dem Strafrichter. S. 8. Ebook: http://www.archive.org/details/dercontrrsexual00krafgoog
Bei D ü h r i n g, dem wissenschaftlich bedeutsamsten unter den antisemitischen Argumentatoren, heisst es: Die jüdische Rasse habe ihre Eigenschaften im markiertesten Gegensatz zum übrigen Menschengeschlecht ausgebildet. Die Einimpfung der Eigenschaften der Judenrasse in die Völker sei die äusserste Gefahr für deren Charakter. Die eigentliche Ursache aber, welche die tiefste Geringschätzung und Verachtung der Judenrasse begründe, sei deren absolute Inferiorität betreffs aller höherwertigen Geistesanlagen. — Mangel jedes wissenschaftlichen Sinnes, Unzulänglichkeit für die Philosophie, Unfähigkeit zum Schaffen in der Mathematik, Unfähigkeit auch in anderen Wissenschaften und blosse Reklamefähigkeit für das Unbedeutende, Unfähigkeit zur Kunst und sogar zur Musik sei bei den Juden deutlich erkennbar. Ihr ganze lange Geschichte hindurch hätten die Juden auch nicht in e i n e r Wissenschaft etwas produziert.
Wo sie sich mit der Wissenschaft abgegeben, habe das stets nur einen geschäftlichen Zweck gehabt. Treue, Achtung vor dem Grossen und alles Edle überhaupt sei dem Juden fremd. Die jüdische Rasse sei also verderbt und inferior.
Renan hat eines seiner Hauptwerke mit einem Bild der semitischen Völker eingeleitet. „Die semitische Rasse“,sagte er, „steht weit hinter der arischen Rasse; die Semiten charakterisiere die Unfähigkeit, etwas Grosses und Ganzes zu bilden. Daher hätten sie niemals einen Grosshandel getrieben, keine grossen, organisierten Staaten zu bilden vermocht und keine Aristokratie, kein Feudalsystem, keine militärische Organisation hervorgebracht. Religiöse Intoleranz, den Ariern unbekannt, ist ausschliesslich ein Produkt semitischen Geistes. Laxe Moral und schroffer Egoismus sind gleichfalls Hauptcharakterzüge der Semiten, da der Semit nur Pflichten gegen sich selbst kennt. — Die semitische Rasse, verglichen mit der indo-europäischen, stellt wirklich einen minderwertigen Typus der Menschheit dar.“
Chamberlain nennt die Juden ein Bastardvolk. Er behauptet ihre Inferiorität auf allen Gebieten. Auch das religiöse Genie, das man ihnen zugeschrieben, existiere nicht. Gerade die Juden, sagt er, seien religiös am wenigsten begabt und würden hierin von den Negern und Australiern überragt!
Wir dürfen uns durch die Vehemenz und lächerliche Masslosigkeit aller judenfeindlichen Schriften nicht verleiten lassen, ihre Wirkung auf das Urteil der Massen zu unterschätzen.
Im Gegenteil; der innere, ideale Schaden, den der wissenschaftliche Antisemitismus, das ist der Ausfluss der modernen Rassenlehre, dem Judentum zugefügt hat, ist an sich schon gewaltig, in seinen weiteren Folgen aber ist er geradezu unberechenbar.
Sie behaupteten nämlich, die Vorstellung einer einzigen menschlichen Rasse sei eine jüdische Erfindung, Bestandteil der tückischen und korrumpierenden jüdischen Kampagne für Gleichheit. Erst nachdem man der Welt die falsche Idee einer universalen Menschheit eingeimpft habe, sei der Irrweg möglich geworden, die Gleichheit auch auf die Juden auszudehnen.
[…]
Vor Offizieren, die an der Vernichtung der Juden beteiligt waren, sprach Himmler davon, ihr großer Triumph sei es, „anständig“ geblieben zu sein.
Unterscheidungen zwischen der Mentalität verschiedener Völker hatte auch Jung’s Lehrer Sigmund Freud vorgenommen, der etwa seinem Kollegen K. Abraham schrieb, daß dieser aufgrund seiner jüdischen „Rassenverwandtschaft“ Freud’s Auffassung von Psychoanalyse näher stünde als Jung. (2) Für Jung jedoch erwiesen sich ähnliche Bemerkungen als fatal, weil sie im oben genannten Zusammenhang stattfanden und zudem auch tatsächliche Unkenntnisse des Judentums aufwiesen. So schrieb er in dem Aufsatz „Zur gegenwärtigen Lage der Psychotherapie“, der Jude sei aufgrund seiner langen Leidensgeschichte desillusionierter, habe keine eigene Kulturform und brauche zu seiner Entfaltung „ein mehr oder weniger zivilisiertes Wirtsvolk“. Demgegenüber seien die noch jungen germanischen Völker energiegeladener und enthielten „Spannkräfte und schöpferische Keime von noch zu erfüllender Zukunft.“ Das „arische Unbewußte“ habe daher ein „höheres Potential“ als das jüdische. Dies sei der Vorteil und der Nachteil einer dem „Barbarischen noch nicht völlig entfremdeten Jugendlichkeit“ und nur aus dieser Dynamik könne man letztlich auch die „gewaltige Erscheinung des Nationalsozialismus“ verstehen (3).
Anhand einer Untersuchung der medizinischen Dissertation Georges Wulfings aus dem Jahre 1906 weist Céline Kaiser auf die Parallelen zwischen dessen Beitrag zur „Nervosität der Juden“ und Sigmund Freuds Konzept der „Urszene“ hin. Beispiele aus der Thora respektive der Bibel dienten Wulfing als Argument, den Kollektivkörper der Juden als schon immer „nervös“ zu betrachten. Kaiser verbindet diesen Rückgriff auf die Geschichte bei Wulfing mit dem Freudschen Konzept der „Urszene“. Nach Freud könnten in der Psychoanalyse traumatische Geschehnisse erinnert werden, die der Patient nicht selbst erlebt hat, sondern aus prähistorischen Zeiten stammten. Freud hielt es für möglich, dass Neurosen auslösende Traumata wie der Kastrationskomplex oder inzestuöse Beziehungen in Urzeiten einmal Realität gewesen sein könnten und als „Urphantasie“ erinnert würden. Gemeinsam sei den Konzepten von Wulfing und Freud das Element einer vererbten Erinnerung, bzw. des „organischen Gedächtnisses“ (Laura Otis). Unterschiede zwischen Freud und Wulfing sieht Kaiser darin, dass bei Freud die „Urszene“ einen Anfangspunkt darstellt, auf dem sich die Neurose entwickele. Wulfing dagegen setzt keinen Beginn in der Geschichte. Somit wird die Suche nach einer Geschichte der Pathologie „zu einem unentrinnbaren Schicksal, das sich ‚von jeher’in der naturhaften Verfasstheit des jüdischen Kollektivkörpers eingeschrieben hat“ (S. 107).
[…]
Abgeschlossen wird der Band von einem Beitrag von Matthias Bormuth über den sich von psychotherapeutischen Bestrebungen abgrenzenden Medizintheoretiker Richard Koch und dessen Medizinverständnis zwischen Magie und Wissenschaft.
Der Titel des Sammelbandes könnte zu der Annahme verleiten, dass sich der Band als weiterer Beitrag zu der bisherigen Forschung zur „Nervosität der Juden“ versteht. Bislang wurde dieses Thema einerseits unter dem Aspekt der Bedeutung erforscht, die die Konstruktion einer pathologischen „jüdischen Psyche“ und eines kranken „jüdischen Körpers“ für die Entwicklung von antisemitischen Stereotypen hatte.
Andere Arbeiten behandelten dagegen die Auseinandersetzung um „jüdische Pathologien“ aus innerjüdischer Perspektive im Zeichen identitätspolitischer Debatten.
Hitler beschrieb das „Weltjudentum“ bzw. „den Juden“ in Mein Kampf (1925/26) als „Gegenrasse“ zur „nordischen Rasse“, die vor allem die deutsche Nation von innen durch „Blutvergiftung“ und „rassische Zersetzung“, von außen mit ideologischer Hetzpropaganda und wirtschaftlicher Macht zu zerstören trachte, um sich mit allen Mitteln die Weltherrschaft anzueignen. Dabei griff Hitler auf biologistische Metaphern zurück, wonach Juden als „Parasiten im Körper anderer Völker“, Bazillen und Blutsauger ihr „Wirtsvolk zum Absterben“ brächten.
Bis heute hat die Einstufung einer Eigenschaft als „krank“ mehr einen politisch-kulturellen Charakter, keinen wissenschaftlichen. Es gibt keine wissenschaftliche Krankheitsdefinition, aus der sich alle oder zumindest viele Krankheitsbilder logisch und ohne die Verwendung kulturell willkürlich gefüllter Begrifflichkeiten ableiten ließen.
Bis heute hat die Menschheit trotz der Erfahrungen aus der Aktion T4 es nicht geschafft die Erkenntnis zuzulassen, daß Behinderung und Krankheit zwei Phänomene sind, die nicht zwangsläufig miteinander zu tun haben.
Bis heute wird aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Anerkennung einer Gruppe als durch die Gesellschaft hinsichtlich ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben behindert, mit der diskriminierenden Zuschreibung verknüpft, daß dieser Gruppe eine Art von Mangel anhafte, eine Krankheit, eine persönliche Eigenschaft, die als solche beeinträchtige oder störe. Und die dann als Rechtfertigung für allerlei Maßnahmen herangezogen wird, die man als Völkermord verstehen muß.
Diskriminierung ist den dunkelhäutigen und gemischten Brasilianern vertraut, die die Hälfte der Gesellschaft bilden, aber die Minderheit auf den teuren WM-Stadionplätzen.
Valeri hat Balotellis Geschichte nachrecherchiert. Eine Lehrerin erzählte ihm, wie sich der kleine Mario mit rosa Filzstift anmalte, ein Kindheitsfreund, wie er sich die Hände mit kochendem Wasser wusch, damit sie weiß werden.
Der genannte Sportler litt offenbar an seiner Hautfarbe, er versuchte sie zu ändern, weil er diese Eigenschaft als Ursache seines Problems erkannte.
Wenn dies heute ein Schwarzer tut, dann hat er wenig Chancen auf Hilfe der Krankenkassen. Wenn ein Autist über vergleichbare Probleme klagt, wird dies völlig anders gehandhabt. An dieser unterschiedlichen Positionierung der Gesellschaft zu bestimmten Minderheiten ist abzulesen, wie die Gesellschaft zu den einzelnen Minderheiten steht.
Nazivergleiche gehen immer nach hinten los. So sagt man oft. Thematisiert wurde das bereits hier.
Wenn allerdings Juden sich auf die Nazizeit beziehen, wird das kaum kritisiert, ganz anders als bei Autisten, die ebenfalls im Nazistaat ermordet worden waren. Wenn die Geschichte wirklich Mahnung für die Zukunft sein soll, dann muß man geradezu auf sie hinweisen, wenn es die Chance gibt künftige Verbrechen zu verhindern. Es kann nicht sein, daß Vergleiche mit realer geschichtlicher Erfahrung tabuisiert werden, es sei denn man will letztlich eben doch den berühmten Schlußstrich ziehen.
Der Wert der Vielfalt
Völkermorde richten sich gegen die Vielfalt der Menschheit. Ist eine Gruppe mehr wert als die andere? Ist ein Jude mehr wert als ein Autist? Nein, natürlich nicht. Es ist nicht möglich solche Tendenzen zu zeigen und sich glaubhaft als moralische Instanz darzustellen. Die Abwägung des Werts verschiedener Gruppen gegeneinander ist diskriminierend und schreibt Diskriminierungen fort, statt sie konsequent zu überwinden. Autistenfeindlichkeit ist so schlimm wie Judenfeindlichkeit. Nicht mehr und nicht weniger.
Der Vorwurf der Relativierung
Menschen die vom Nazistaat zu Juden erklärt wurden, wurden aus Sicht der Nazis gezielt ausgerottet und zwar als Kriegshandlung im „Krieg gegen das Weltjudentum“. Der Grad an logistischer und psychologisch durchaus auch raffinierter Organisation dieser Kampagne, sowie ihr Stattfinden in einem Land, das als besonders zivilisiert galt, wird zu Recht als einzigartig eingeordnet. Wenn es in Deutschland passieren konnte, wo kann es dann nicht passieren?
Andere „ethnische Säuberungen“ hingegen sind nicht selten auch politisch gewollt und auf ihre Weise geplant. Jeder Völkermord wird seine Eigenheiten aufweisen.
Der Fortschritt gilt als Öffnung des Weges in die Zukunft. Unsere Kultur jedoch, hinsichtlich des historischen Fortschritts unsicher geworden, sieht ihre vorübergehenden Leistungen im Gegensatz zu der Alternative des Nichts. Ihr eignet eine grundlegend nihilistische Ahnung vom ewigen Nichts, einer Welt ohne menschliche Lebewesen. Nach dem Zweiten Weltkrieg hätte ein triumphierender Liberalismus gute Gründe für sich ins Feld führen können. Das Bewußtsein dessen jedoch, was im Holocaust geschah, hat die dem Liberalismus immanente Vorstellung des historischen Fortschritts untergraben. Die Nazis haben uns vor Augen geführt, daß der Gedanke einer allumfassenden Menschheit weder unzweifelhaft noch a priori gegeben ist. Die Erinnerung an den Holocaust konfrontiert uns also mit der Spannung zwischen unserer Verpflichtung, unsere gemeinsame Menschlichkeit zu bekräftigen, und unserer Unsicherheit angesichts einer solchen Vorstellung. Wer die Einzigartigkeit des Holocaust betont, weil er den Juden widerfuhr, wird sicherlich den Holocaust nur unter Schwierigkeiten zur Bekräftigung unserer gemeinsamen Menschlichkeit heranziehen können. Hier haben wir einen anderen Weg eingeschlagen: Der Holocaust ist nicht einzigartig, weil er den Juden widerfuhr, sondern weil er eine einzigartige Weltsicht zum Ausdruck brachte.
[…]
In diesem Aufsatz haben wir vertreten, daß die Juden weit weniger einzigartig waren als die Deutschen, und daß sich die Einzigartigkeit des Vernichtungsprozesses aus der Einzigartigkeit sowohl der deutschen Einstellung gegenüber den Juden als auch aus der Art, wie sie sich ihrer entledigen wollten, ableitete. Die Deutschen waren einzigartig genug, weil sie so radikal wie sonst niemand seit Jahrtausenden die Vorstellung einer menschlichen Gemeinschaft theoretisch wie praktisch leugneten.
Charakteristisch für den Holocaust war der verhältnismäßig geringe Anteil an Emotion und unmittelbarem Haß (im Gegensatz zu Pogromen zum Beispiel); dafür aber ein Selbstverständnis ideologischer Mission,
Vergleicht nun jemand z.B. den drohenden Völkermord an den Autisten mit dem Völkermord an den Juden im Nazistaat, wird ihm von manchen Personen vermutlich vorgehalten den Völkermord an den Juden zu relativieren. In wenigen Fällen wird vielleicht gar der Vorwurf der Holocaustleugnung gemacht, beruhend auf einem Holocaustverständnis wie diesem:
Als Holocaustleugnung bezeichnet man das Bestreiten oder weitgehende Verharmlosen des Holocausts. Dabei wird gegen gesichertes historisches Tatsachenwissen behauptet, der geplante, systematische, auf Ausrottung zielende Völkermord an etwa sechs Millionen europäischen Juden habe nicht stattgefunden oder er sei nur ein Massenmord oder Massensterben ohne historische Besonderheiten gewesen.
Diese Formulierung ist freilich sehr auslegungsfähig.
Und wäre es nicht eine möglicherweise noch größere Katastrophe, wenn entgegen der Grundechtsgebundenheut heutiger westlicher Republiken ein „demokratischer Völkermord“ mit Perspektive auf eine tatsächlich umgesetzte globale Ausrottung von menschlichen Gruppen geschieht? Geschieht, weil die Grundrechte eben nicht gegenüber verbreiteten Ansichten der Wähler beschützt werden konnten? Wähler wie diese?
Junge amerikanische Paare wurden 2004 gefragt, ob sie ihr Kind abtreiben würden, wenn es mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent dick würde: Drei Viertel der Befragten bejahte die Abtreibung.
Quelle: http://www.zeit.de/2004/41/M-Dicke
Was wird „Banalität des Bösen“ in 200 Jahren bedeuten?
Relevanz von Opferzahlen
Wer die Gewichtigkeit eines Völkermords nach Opferzahlen mißt, der hat vielleicht noch nicht ganz verstanden, was Völkermord eigentlich ist. Völkermord ist der Mord an einer Gruppe als Teil der menschlichen Vielfalt. Die Bedeutung dieser Gruppen geht über aktuelle Zahlen der Gruppenmitglieder hinaus, denn Gruppen pflanzen sich von Generation zu Generation fort. Die besondere Verwerflichkeit des Völkermords besteht gerade darin, daß hier wie bei einem üblichen Mord oder Totschlag nicht „nur“ ein Mensch getötet wird oder wie bei einem Massenmord mehrere Menschen getötet werden, sondern die Tat auf die Auslöschung einer Gruppe zielt, deren Lebensdauer an sich nicht aus der Natur begrenzt ist, wie das Leben eines Menschen.
Ein baldiger Völkermord an Autisten würde eine Gruppe mit einer weltweiten Populationsbreite von ca. 100 Millionen Menschen betreffen. Es ist unerheblich, ob bei diesem Völkermord geborene Menschen getötet würden oder dieser Völkermord durch Formen verbrecherischer und zweifellos auch in höherem Maße organisierten und zielgerichteten Diagnostik geschieht, sei es vor der Geburt oder vor der Befruchtung einer menschlichen Eizelle.
Und nehmen wir einen Völkermord an einem kleinen Stamm von einer kleinen Insel: Wer weiß, ob dieser Stamm nicht irgendwann durch die Wirrungen des Schicksals die überwiegende Weltbevölkerung gestellt hätte, nachdem sich die „zivilisierten Völker“ mit ihrer Eugenik-Hybis über etliche Generationen ins Aus geritten hätten? Kann es als weniger verwerflich als der Völkermord an den Juden im Nazistaat gelten, wenn dieser Stamm einen Völkermord erlitt? Moralisch dürfte aus dem oben Beschriebenen auch so eine Gewichtung sehr fragwürdig sein.
Grad der Organisiertheit
Es gibt keinen objektiven Maßstab dafür, welcher Vorgang nun „auf ein Ziel hin organisierter“ ist oder war als ein anderer.
Stellen wir uns vor im Nazistaat wäre der Weg beschritten worden alle zu Juden erklärten Personen in eigenen Machtbereich für rechtlos zu erklären und so der restlichen Bevölkerung zu ermöglichen sich rechtlich straffrei an ihnen zu bedienen oder sie nach Lust und Laune totzuschlagen? Wäre unter solchen Umständen ein Völkermord an den Juden mit gleicher Opferzahl weniger verwerflich gewesen? Oder nicht so einzigartig?
Überhaupt wäre die Frage, warum ein Völkermord durch einen aufhetzten ungebildeten Mob weniger schlimm sein soll, als ein zielgerichtetes logistisch anspruchsvolles und über Jahre hinweg verfolgtes Vorgehen. Daß Bildung kein Kriterium ist, das vor barbarischen Handlungen schützt zeigte ja gerade der industriell durchgeführte Völkermord an den Juden im Nazistaat.
So oder so, auch beim drohenden Völkermord an den Autisten und anderen gesellschaftlich behinderten Minderheiten schaut praktisch die ganze Welt weg und unternimmt nichts oder unterstützt sogar aktiv den Plan des Völkermords oder Teile der für die Durchführung nötigen diskriminierenden Infrastruktur. Etwa extremistische Feministen, die für das Recht von Frauen eintreten ihre Kinder nach eugenischen Kriterien designen oder bereits existierende Kinder nach allen möglichen Kriterien (auch Geschlecht oder Hautfarbe) vorgeburtlich straflos töten lassen zu dürfen. Und wieder könnte niemand mit Recht sagen, er habe nichts gewußt.
Theorie vs. Praxis
Wer Menschen, die sich gegen Unrecht einsetzen wollen in aggressiver Weise mit besserwisserischen Details traktiert, der droht sich selbst zu disqualifizieren. Vielleicht nicht so sehr vor der Gegenwart, die sich in ihrer Klugheit gefällt, umso mehr aber vor der Zukunft.
Es kommt nicht darauf an, wie gebildet jemand ist und daraus in „angemessenem Maße“ zu Differenzierung fähig, es kommt darauf an, daß jemand das tut, was die Gegenwart fordert. Es ist Irrsinn Menschen, die sich dafür einsetzen wollen, daß künftige Menschheitsverbrechen verhindert werden anzugreifen, weil sie dies vielleicht aus etwas plumpen aber grundsätzlich richtigen Impulsen tun. Es ist umso mehr Irrsinn als daß immer wieder die größten Verbrecher sich auf ihre Deutungshoheit der Wirklichkeit berufen und für ihre Propaganda meistens auf völlig andere Ressourcen zurückgreifen können als einfache Bürger mit einem intakten moralischen Empfinden. Es spielt auch keine Rolle, ob jeder, der Widerstand ausübt die ganze Tragweite erkannt hat oder alle Informationen zum Thema kennt, denn das ist schon im Nachhinein kaum möglich, geschweige denn aus einer Gegenwart hinaus in welcher politische Verschleierungsbemühungen der Täter vorherrschen. Wenn man „Jeder ist dafür verantwortlich, was er nicht tut.“ ernstmeint, dann kann man nicht irreale intellektuelle Ansprüche an alle Menschen anlegen.
Kaum ein weltanschauliches Konstrukt wird in unserer Zeit derartig unkritisch überhöht, wie die Medizin. Alleine zu formulieren, daß Medizin schlecht wirken könnte, scheint für die meisten Menschen abseits selektiver Skepsis an einzelnen Methoden undenkbar. Medizin dient schließlich dem Menschen, so die Annahme. Wenn wir uns schlecht fühlen, dann gehen wir zum Arzt und dort wird uns soweit menschenmöglich geholfen.
Ein Debattenbeitrag
Mir scheint dieser Kult namens Medizin, der so tief im heutigen Alltagsglauben verankert ist, daß grundlegende Hinterfragung geradezu undenkbar ist teilweise völlig mißverstanden zu werden. Ja, die Medizin unterstützt den Menschen, der leistungsfähig im Rahmen der gesellschaftlichen Voraussetzungen, der vorzufindenden kapitalistischen Verwertungslogik verschiedener Spielart bleiben möchte. Aber genau hier muß man genau differenzieren, um zu erkennen, wem die Medizin wirklich dient.
In ihren Grundlagen funktioniert die Medizin nicht als Wissenschaft. Medizin ist eigentlich eher eine Religion, ein Kult, der ein bestimmtes Weltbild vertritt, das in keiner Weise wissenschaftlich hergeleitet werden kann. Die Disability Studien arbeiten sich seit Jahren an diesem Kultcharakter der Medizin ab, der vielen Menschen einen klaren (wissenschaftlich sauberen) Blick auf das in seinem Grundsatz gesellschaftliche Phänomen „Behinderung“ verstellt wie es fanatischer Rassismus tut. Wer von kapitalistisch konsequenter Betriebsführung dahin gebracht wurde nicht mehr Schritt halten zu können, der erlebt ebenso ganz andere Seiten der Medizin. Nämlich den Charakter des Respressionsinstuments Medizin, das gerade auch im „Psychobereich“ von der Mehrheit weitgehend ignoriert wie eine Landplage wütet und zwar auch nachdem festgestellt wurde, daß diese Repressionen diverse grundlegende Menschenrechte mißachten. Aber Medizin ist schließlich gut, weil sie dem Menschen dient?
Mir scheint wir müssen langsam erkennen, wem die Medizin wirklich dient. Schon um die Menschheit zu bewahren, wie wir sie kennen. Wir leben an einem epochalen Scheideweg, an dem die Medizin im Charakter einer UN-Welteinheitsreligion bereits damit begonnen hat die Zucht des Menschen durch kapitalistische Verwertungslogik zu organisieren. Ja, bei genauer Betrachtung dient die Medizin nicht dem Menschen, sondern der „Erwerbsfähigkeit“. Religion, deren Weltbild nicht reduktionistisch verfasst ist, wird insgeheim zwar von nicht wenigen Psychologen als Wahnkonstrukt betrachtet, sie hindert die Menschen jedoch nicht daran erwerbstätig zu sein – also wird sie nicht als krank im Sinne der Medizin eingestuft. Teil dieses Stillhaltepakts scheint zu sein, daß Vertreter dieser Religionen seit Jahrhunderten mit geradezu selbstverständlicher Miene der Medizin zugestehen die im Kern religiösen Begriffe „krank“ und „gesund“ auch für den eigenen Wirkungsbereich auszudeuten, selbst wenn es dem eigenen religiösen System widerspricht die Diagnosemaßstäbe der Medizin als quasi wahr anzuerkennen.
„Nicht die Nazis haben die Ärzte gebraucht, sondern die Ärzte die Nazis.“
Ernst Klee
Dieses Phänomen findet sich bei Weitem nicht nur in der jeweiligen Priesterschaft vor, auch die allermeisten Gläubigen, sowie Anhänger von grundsätzlich gegenüber der „Schulmedizin“ eigentlich kritischer Alternativmedizin gehen oft in befremdlicher Selbstverständlichkeit davon aus, daß der gerade aktuelle diagnostische Katalog der UN-Medizinbehörde geradezu absolute Wahrheiten beinhaltet. Auch wenn sie eigentlich ein ganz anderes Menschenbild vertreten. Es wird kaum realisiert, wem diese Medizinreligion zumindest heute dient: dem Feindbild vieler Religionen, der Logik des Mammons, dem Wirtschaftskult, der seit Jahrzehnten menschliches Leben in immer irrationalerer Weise dominiert und auf allen Ebenen durchdringt.
Die Wirtschaft dient schon lange nicht mehr dem Menschen, auch der Menschlichkeit höchstens nur noch sehr bedingt. Der Mensch wird zunehmend Objekt der Wirtschaft, wird von ökonomischer Verwertungslogik bestimmt, von der Ausgestaltung seiner Bildung bis eben zu seinem meist unerschütterlichen Glauben an die Medizin und dem Mythos, daß diese ihm dient, statt gezielt denjenigen Menschen, die gedanklich von der kapitalistischen Verwertungslogik gefangen sind und glauben die eigene Leistungsfähigkeit sei gewissermaßen doch das vornehmste und auch wertvollste Merkmal ihres Menschseins.
Noch nie war menschliches Wirtschaften so wenig abhängig von menschlicher Arbeitskraft. Das gilt zuerst für die körperliche Leistung, aber im Rahmen der zunehmenden Automatisierung auch ganz allgemein. Nicht wenigen ist bewußt, daß Erwerbstätigkeit eigentlich nicht mehr das Zentrum des Wirtschaftens, der Gesellschaft sein müßte, das vermittelte Normziel aller Lebensläufe. Die Gesellschaft vermag sich jedoch nur schwer von der Vorstellung zu lösen, daß Menschen etwas im Rahmen des Geld-Tauschsystems tun müssen, um ihre Bedürfnisse bedient zu bekommen und hindert sich so auch an der Weiterentwicklung zu einer Gesellschaft, in der Menschen auch aus ihrer ethischen Verfasstheit vielleicht einmal wirtschaften können, indem sie einfach dem nachgehen, was ihnen Freude bereitet, ihnen sinnvoll erscheint.
Seit Erwerbstätigkeit zunehmend geistige Fähigkeiten voraussetzt schuf die Medizin ein dazu passendendes breites Psychosegment. Dieses Segment weitete die naive medizinische Vorstellung es gäbe eine „gesunde“ menschliche Norm, die quasi dem Idealmenschen im Rahmen ihres Wertesystems entspricht, massiv aus auf das Empfinden des Menschen. Ihr bekanntes Muster, das Leid, das Menschen durch gesellschaftliche Umstände erfahren zum Anlaß zu nehmen die Menschen zu modifizieren wanderte in diesem Zusammenhang von eher körperlichen Perspektiven hin zur Entwicklung eines breiten psychischen Repressionssystems, das letztlich alle Menschen, die nicht die eigene kapitalistische Verwertung betreiben auch gegen ihren Willen und ihre Vorstellungen einer recht ähnlichen Vernichtungslogik zuführt, wie sie es mit ungeborenen Menschen tut, die nicht in ihr Raster passen. Das oft über gezielte Angstmache gegenüber den werdenden Eltern, die zumeist sowieso selbst in kapitalistischen Verwertungskategorien denken und mit dem Leben an sich kaum etwas anzufangen wissen und es daher als Leiden betrachten.
Wir müssen uns fragen, wie wir die Medizin überwinden können, ehe es zu spät ist und die Menschheit von diesem Kult wie in der Ferne schon abzusehend zugunsten einer Art von Endsieg des Konzern-Faschismus zu einer gehorsamen Haustierart „veredelt“ worden ist, die jeglichen Sinn für das was wir als „menschlich“ verstehen verloren hat. Wir müssen verstehen, daß die Medizin uns nicht dienen will, sondern ein Instrument ist über das wir benutzt werden.
Wir brauchen einen Gesundheitsbegriff, der etwa im Stil des Universellen Designs Ursachen für Leiden tatsächlich dort zu sichten in der Lage ist, wo sie zu finden sind, statt sich nahezu durchweg einseitig darauf zu versteifen, den Menschen zu ändern, um ihn seinen vorzufindenden Lebensumständen anzupassen. Denn Menschen sind keine Maschinen, die repariert werden, wenn sie kaputt gehen. Welches Leiden wird dadurch verursacht, daß Menschen suggeriert wird, das Leben nicht ständig im Fluß ist und ebenso ständig geistige Flexibilität erfordert, deren Mangel oft an prominenter Stelle den Ausschlag für Entscheidungen gegen Vielfalt für Einfalt sind? Aber Leiden, das dem kapitalistischen System dient, will die Medizin nicht als Leiden erkennen, weil ihr Ziel nicht die Vermeidung von Leiden ist.
Nehmt der WHO den UN-Status. Nehmt der Medizin ihre staatlichen Vorrechte, damit die lebensbejahenden Menschenrechte zu der Geltung kommen können, die ihnen zustehen.
Aufgrund der betreffenden öffentlichen Ausführungen des Elternverbandes „Autismus Deutschland“ ist für uns das Maß voll. Die ESH hat „Autismus Deutschland“ nun wegen Volksverhetzung angezeigt:
Zitat:
Strafanzeigegegen
Autismus Deutschland e.V.
Rothenbaumchaussee 15
20148 Hamburg
wegen Volksverhetzung (auch unter Maßgabe der Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses vom 4. April 2013 bezüglich Beschwerde- Nr. 48/2010), Verleumdung, Beleidigung folgend dem Persönlichkeitsrecht von Autisten.
wurde die Beschuldigte mit folgenden Worten zitiert:
>In einem offenen Brief schreibt der Bundesverband, der die Belange von Menschen mit Autismus und dem Asperger-Syndrom vertritt:
„Wir verurteilen auf das Schärfste, dass durch eine solche Berichterstattung der Eindruck eines kausalen Zusammenhanges entsteht. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer korrekten Asperger-Diagnose die Betroffenen wohl kaum in der Lage wären, derartig planvoll vorzugehen und in das Ausland zu reisen, um eine solche Tat zu verüben. Bild.de bleibt im Übrigen sämtliche Belege im Zusammenhang mit der angeblichen Diagnose schuldig. Das ist in höchstem Maße unseriös.
Alle Menschen mit Autismus in Deutschland und ihre Angehörigen und Freunde fühlen sich durch eine derartige Berichterstattung diskreditiert. Unser tagtägliches Anliegen, Menschen mit Autismus in die Mitte der Gesellschaft zu holen, wird durch die implizierte Herstellung eines Zusammenhanges zwischen einer für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen schwerwiegenden Entwicklungsstörung und dem ,Profil‘ solcher Täter konterkariert.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und Ihren Respekt gegenüber Menschen mit Autismus.“<
Derzeit wurde der Artikel von rollingplanet zur Überprüfung offline genommen.
Die Tat sehen wir verwirklicht durch den folgenden Satz:
>Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer korrekten Asperger-Diagnose die Betroffenen wohl kaum in der Lage wären, derartig planvoll vorzugehen und in das Ausland zu reisen, um eine solche Tat zu verüben.<
Diese Darstellung des Elternverbandes, der sich seit Jahren gerne falsch als Interessenvertretung von Autisten darstellt, macht die Bevölkerungsminderheit der Autisten böswillig verächtlich und verleumdet dieselbe.
Insbesondere viele Autisten auf der Suche nach einer Anstellung werden von solcher Verächtlichmachung schwer getroffen. Wird von Personalverantwortlichen in Betrieben diese Darstellung des Verbandes als glaubwürdig betrachtet, wird die Bereitschaft Autisten einzustellen naheliegenderweise erheblich gemindert.
In Anbetracht der Tatsache, daß seit vielen Jahren prominente Autisten wie Temple Grandin in der Öffentlichkeit stehen, vielfach Professuren oder vergleichbare Positionen innehaben und weltweite Vortragstouren unternehmen, sowie Unternehmen wie SAP gezielt Autisten wegen ihrer Fähigkeiten einstellen und Autisten international besuchte Jahrestreffen wie das Autreat veranstalten, können diese Darstellungen nur wider besseres Wissen erfolgt sein, wollen die Beschuldigten sich nicht damit herausreden von alledem keine Kenntnis gehabt zu haben.
Motiv dürfte der bekannte Versuch des Elternverbandes sein, seinen eigenen überkommenen Einfluß auch mit unlauteren Mitteln zu verteidigen, nachdem – menschenrechtlich unausweichlich – zunehmend Verbände von Autisten die Rolle der Elternverbände übernehmen. Botschaft soll vermutlich sein: Wir werden gebraucht, weil Autisten nicht in der Lage sind entsprechend zu planen, um ihre Interessen auf politischer Ebene selbst wahrzunehmen. In diesem Sinne versucht der Verband offenbar auch in die andere Deutungsrichtung zu suggerieren, daß autistische Aktivisten, die politisch planvoll aktiv sind falsch diagnostiziert worden seien.
Zum Artikelthema hätte es in der Sache offensichtlich völlig ausgereicht, daß Statistiken keinen Hinweis darauf geben, daß Autisten überdurchschnittlich viele Morde verüben. Im übrigen gibt es seit Jahren den Verdacht, daß bestimmte Psychopharmaka mit solchen Gewalttaten ursächlich in Verbindung stehen, die nach hiesigem Stand bereits mit über 50 Amokläufen in Korrelation gebracht werden konnten.
Abschließend sei angemerkt, daß wir unsere Bevölkerungsgruppe aufgrund unserer spezifischen Kultur und Sprache, sowie dem Vererbungsfaktor von Autismus auch als ethnische Minderheit verstehen, die zur Zeit noch häufig pathologisiert wird, wie dies vor wenigen Jahrzehnten etwa auch gegenüber Homosexuellen der Fall war.
Dazu ergänzend sei aus einem aktuellen Artikel des Spiegel zitiert:
>Auch Hinderk Emrich, lange Zeit Ordinarius für Psychiatrie an der Medizinischen Hochschule Hannover, erklärte: „Ich kenne viele Künstler, die intensiver als ich mit ihrer Seele reden und die sagen, ohne diese paranormalen Fähigkeiten könnte ich nicht arbeiten.“ Gleichzeitig aber warnte Emrich: „Die Psychiatrie läuft heute in Gefahr, alles ungewöhnliche Seelenleben, das in der Romantik noch positive Nebenklänge hatte, als pathologisch zu etikettieren und zu bekämpfen.“ Es scheint das Schicksal kreativer Menschen zu sein, dass sie verdächtig erscheinen, sobald sie aus der Masse ragen.
Das Aufkommen des Computers hat sich für viele Menschen mit besonderen Verhaltensweisen als Segen erwiesen. Viele gute Programmierer haben Eigenschaften, die zu einer Diagnose des Asperger-Syndroms führen könnten: die Leidenschaft für Zahlen, Muster und Maschinen, den Zwang zur Wiederholung sowie das geringe Gespür für soziale Kontakte.
Das Internet sei von und für Menschen erfunden worden, die „auf dem Spektrum sind“, sagen Leute aus der Informationstechnik-Branche. Online könne man kommunizieren ohne die Qual, Leute treffen zu müssen. Dabei haben es viele Computerfreaks weit gebracht.<
Die ESH hat ihren Parallelbericht von 2011 aktualisiert zu einem aktuellen Parallelbericht für Deutschland. Wie bisher üblich lag unser Schwerpunkt angesichts vieler anderer laufender Projekte auf den Inhalten, weniger auf penibler formaler Umsetzung.
Gerade für Autisten können weite Fahrtwege schwere Belastungen darstellen. Trotzdem lehnen Schulen noch immer vielfach ersteinmal Autisten ab und verweisen auf exkludierende Strukturen. Hiergegen kann man sich im gerichtlichen Eilverfahren zur Wehr setzen.
Zitat:
„Eine Beschulung in Schwerpunktschulen bedeutet für die betroffenen Schüler unter Umständen, weite und nicht mehr zumutbarer Schulträger auf sich nehmen zu müssen. Dies (…) erschwert die Integration in dem bisherigen Umfeld. Darüber hinaus führt eine Schwerpunktbildung wieder dazu, dass dieser Schule verstärkt Kinder mit Förderbedarf zugewiesenen werden und somit im Lauf der Zeit ein gemeinsames lernen mit Kindern ohne Förderbedarf Hintergrund tritt. Gesetzgeberisch gewollt ist aber gerade die Integration in das bisherige soziale Umfeld. Insoweit kann Schwerpunktbildung lediglich am Anfang der angestrebten Integration der Schüler mit Förderbedarf stehen. Es entlastet den Schulträger jedoch nicht von seiner grundsätzlichen Verpflichtung, langfristig an allen Schulen die Bedingungen für den integrativen Unterricht zu schaffen.“
Thüringer OVG, 1 EO 538/13, Beschluss vom 1.10.2013
Passen Sie sich an, oder Sie kriegen meine „Inklusion“ zu spüren! So schallt es von Nord bis Süd vielen Eltern entgegen, die es wagen wollen, ihre autistischen Kinder an Regelschulen artgerecht beschulen zu lassen, ohne dass diese gesundheitlich verletzt werden.
Im Sommer 2013 entging es den Landesrechnungshöfen nicht, dass dreimal mehr Kinder auf Förderschulen „entsorgt“ wurden, als im Durchschnitt in den letzten Jahren und dieses im Wissen darum, dass künftig Förderschulen geschlossen würden.
In Kenntnis, dass die Gesetze zur Inklusion schon einige Jahre in der Diskussion waren, wurde vor der Verabschiedung in manchen Bundesländern noch schnell „reiner Tisch gemacht“ und an sogenannten runden Tischen unter Zuhilfenahme von psychologischen Schulberatungsstellen, zugelassenen Kinderärzten und Kinderpsychiatern, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Mitarbeitern von Jugendämtern und Schulbehörden über Eltern und Kinder regelrecht Gericht gesessen. Denn anders kann man die Situation nicht beschreiben, in die manche Eltern mit psychologischen Tricks gebracht wurden und immer noch werden: Einer gegen 10.
Das macht manche Eltern so klein und duckmäuserisch (wenn man ihnen nicht sogar das schulische Erziehungsrecht durch Bestellung eines Ergänzungspflegers entzogen hat, wenn sie sich ohne angemessene Argumentationshilfe und Unterstützung der ESH weigern, ihre Kinder „umerziehen“ zu lassen), dass sie nach einer Bearbeitung durch eine solche Front von Gutmeinenden aus Angst den übelsten Praktiken zustimmen, um sich mit denen gut zu stellen, die das Geld für Förderung vergeben. Summen, die überdies manche Eltern offenbar in Versuchung führen das Kindwohl nicht mehr ganz an oberster Stelle anzusiedeln. Wenn denn Protokolle solcher Besprechungen angefertigt werden, werden sie oft den Eltern nicht zur Verfügung gestellt oder wesentliche Teile geschönt. Eingespielten Missbrauch muß man das nennen.
Und auch sonst gibt es kaum Schriftliches in der Kommunikation mit Erziehungsberechtigten. O-Ton: „damit Sie nicht zu einem Anwalt gehen können“. Denn weil Verwaltungsvereinfachungsgesetze dazu verpflichten, Gerichtsverfahren zu vermeiden, lassen sich manche Schulbehörden und Sozial-/Jugendämtern was „Umgehendes“ einfallen. Wenn niemand bereit ist, mit den Eltern, die durch die Inklusionsgesetze gestärkt wurden, zu kooperieren, wie es die Schulgesetzgebung klar fordert, dann darf nichts Schriftliches hinterlassen werden, um keine Angriffspunkte zu liefern.
Übelste Verleumdungen sind der ESH bekannt bzw. angezeigt worden, aber meist mündlich ausgesprochen und auf dem Boden von Rechtsbeugungen und Rechtsbrüchen, wie sie kaum vorstellbar sind, werden dann hochsensible autistische Kinder beschult, was allein als Barriere reicht, Kinder zu Leistungen unfähig zu machen. Anstatt sich auf Kompetenzen zu konzentrieren und den empfindsamen Kindern Barrieren aus dem Weg zu räumen, werden „Gewaltprotokolle“ geführt, die nicht selten darin münden, dass Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden können, die eine Möglichkeit der Abschiebung an ein Förderzentrum darstellen. Das ist schlicht und einfach Mobbing, begleitet von inoffiziellen Aussagen mancher Lehrer, daß man die lästige Inklusion zum Scheitern bringen wolle, indem man sie absichtlich möglichst schlecht umsetzt und dann gegenüber der Politik so tut als hätte man alles getan und es würde trotzdem nicht funktionieren, leider leider.
Wenn Eltern sich dann eine Eigeninteressengemeinschaft wie die ESH als Unterstützung an ihre Seite holen, die zu Autismus aus Sicht von Autisten informiert, dann greifen vielfach die Seilschaften noch enger:
Einigen Eltern wird zunächst schlichtweg untersagt, Mitarbeiter der ESH als Terminbegleiter mitzubringen (wovon die ESH sich nicht abhalten lässt), obwohl die Schulgesetzgebung zum Ausdruck bringt, dass alle, die zum Wohle des Kindes beitragen, miteinander nach einem guten Weg suchen sollen. Auch solche Blockadehaltungen haben natürlich in Beschwerdeverfahren keinen Bestand.
Andererseits ist seit Jahren üblich, Personal aus Autismustherapiezentren als „Fachleute“ hinzuzuziehen, von denen Autisten deutlich sagen, dass sie nicht die Interessen von Autisten vertreten sondern als unternehmerisch agierende Anbieter finanzielle Eigeninteressen und daneben im Zweifel Elterninteressen unterstützen. Da drängt sich der Verdacht auf, dass zweifelhafte Gründe für die Zusammenarbeit von Jugend-/Sozialämtern und Schulbehörden vorliegen. In diesem Zusammenhang darf gefragt werden, was Körperschaften dazu bewegt, gegen die geltende Rechtsprechung zu verstoßen oder warum sie keinen Kontakt mit Interessenvertretungen der Autisten (disabled people organisations) aufnehmen, sondern Aufträge an „Therapie-Wirtschaftsunternehmen“ vermitteln, die auch banale Korruption in Behörden als denkbar erscheinen läßt? Die ESH verlangt Transparenz hinsichtlich der Zuweisungen von Kindern an Autismustherapiezentren als Kunden, die Stundensätze bis zu 100,00 EURO abrechnen für Leistungen, die Autisten lebenslang schaden können, weil sie Dressur darstellen und Kompetenzen nachhaltig zerstören können (siehe dazu auch die diversen Artikel zu dieser Thematik auf dieser Plattform). Körperliche Unversehrtheit und Entfaltung der Persönlichkeit sind Grundrechte, die häufig vom „Fürsorge“apparat um autistische Kinder mit Füßen getreten werden!
Die ESH stellt sich die Frage, was gegen ihre Gesundheit abgerichtete Autisten so attraktiv macht, dass man wider besseres Wissen und Beratung von Betreffenden Leid über eine Minderheit bringt? Und das vor dem Hintergrund der leidvollen Geschichte von Autisten im sogenannten 3. Reich. „Erfasst, verfolgt, vernichtet“. http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/ausstellungen/parl_hist/erfasst_verfolgt_vernichtet/index.jsp
Ist denn tatsächlich nichts dazu gelernt worden? Von Diktaturen weiß man, dass gebrochene Menschen zu allem Ja und Amen sagen und gut zu händeln sind.
Aber Inklusion heißt nicht, menschliche Marionetten denen die Einforderung wesentlicher Grundrechte abdressiert wurde ohne Schaffung von Barrierefreiheit in Schulklassen einzugliedern, sondern kleine Personen in ihrer Besonderheit mit allen anderen gemeinsam zu beschulen. Autisten müssen im Rahmen des Rechts auf Bildung ihren persönlichen Lernrhythmus nehmen dürfen, um das Leben kennen zu lernen, ihre Selbstbestimmung erfahren zu können und sich ins Leben einzufinden, ohne Schaden zu nehmen. Eine Gesellschaft, die Autisten verbiegen will, setzt sich dem Verdacht aus, neue „Nickneger“ haben zu wollen.
Wenn aber die gesellschaftliche und gesetzliche Entwicklung den Interessen von Schulleitern, Lehrern und Elternschaft entgegen steht, wenn sie keine mentale Unterstützung vor Ort erhalten, dann wird sich leider in der Praxis immer noch häufig am Kind und seinen Eltern ausgelassen. Aus den Notizen der AG Schule der ESH:
– Manche Schulräte vergeben Eltern autistischer Kinder keine Sprechstunde
– Eltern werden in Beratungstermine geknebelt, die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Schulpsychologen darstellen
– Für autistische Kinder werden Förderbedarfe mithilfe falscher Tatsachenschilderungen (gerne auch sachlich falsche Aufführung von Folgen mangelnder Barrierefreiheit als persönliches Fehlverhalten) hochgeschraubt, um damit fehlende Lehrerstellen aufzustocken etc.
– Autistische Kinder werden an Privatschulen mit Schulordnungen gedrängt, die gegen geltendes Schulrecht verstoßen und die Schulbegleiter als Vasallen der Schule sehen, die Eltern keine Rückmeldung geben sollen. Wenn diese Schulbegleiter dann nicht im Sinne der Schule funktionieren, dann werden die Eltern unter Druck gesetzt und in Bezugnahme auf das Hausrecht Schulbegleiter vom Schulgelände verwiesen.
Auch wenn das kaum zu glauben ist, es gehört zum Alltag der ESH in der Begleitung autistischer Kinder. In vielen Beschulungserlebnissen autistischer Kinder gibt es bereits in der Grundschulzeit bis zu 20 Rechtsbrüche, die Eltern um des lieben Frieden willens durchgehen lassen.
Aber den Eltern muss klar und deutlich werden, dass sie sich mit jeder Duldung solcher unmenschlichen und in stundenlangen Gesprächen durch alle Beteiligten schön geredeter Umstände aktiv am Leiden ihrer autistischen Kinder beteiligen und deren Situation deutlich verschlimmern.
Wenn die ESH angefragt wird, die Interessen der Kinder zu vertreten, wird bei Bedarf auch vor Ort aufgeklärt und eine gute Lösung für das Kind angestrebt. Wenn sich herausstellt, dass hinter den Kulissen von Beteiligten (Schulen, Schulbehörden, Elternvertretern, schulpsychologischen Diensten, wirtschaftlicher Jugendhilfe, Jugendämtern etc.) ein falsches Spiel gespielt wird und hinter dem Rücken der betreffenden Eltern weitere massiv gesundheitsschädigende Maßnahmen für das Kind geplant werden, wird Eltern von der ESH der Klageweg empfohlen, um dem Leiden des Kindes ein Ende zu setzen.
Da manche Eltern sich von freundlichen Erklärungen an runden Tischen täuschen lassen, geben sie manchmal ihre Pläne auf und sind dann schockiert, wenn die Vorhersagen der ESH ihre Kinder betreffend eintreffen. Leider ist auch zu beobachten, dass eingeschaltete Rechtsanwälte den Auftrag der Eltern ausnutzen, nicht von Rechtsschutzversicherungen abgedeckte Leistungen anzubieten, indem sie sich als „Vermittler“ betätigen. Neben der eingehenden Privatrechnung über die dadurch entstandenen Kosten ist auch festzustellen, dass den Auftraggebern gelegentlich von den Anwälten sogar Vorwürfe gemacht werden, sie seien nicht verbindlich genug, von deren mangelhaften Kenntnissen in Schul- und Inklusionsrecht ganz abgesehen.
Für die ESH galt es den Rahmen der Begleitung autistischer Kinder zu überdenken, insbesondere, wenn Eltern die ESH zwar als Tippgeber nutzen, letztlich aber ihre eigenen Entscheidungen treffen, die aus Sicht der ESH nicht immer geeignet sind, im Einzelfall dem autistischen Kind gerecht zu werden. So war und ist die ESH gezwungen, eine Zäsur zu setzen:
Die AG Schule begleitet nur noch in Fällen, in denen nach einer Erstberatung gemeinsam Ziele festgelegt werden. Im Fall dass Eltern durch ungeeignete und nicht abgesprochene Eigeninitiativen oder nur selektive Weitergabe von aktuell relevanten Unterlagen eine angemessene Durchsetzung vereiteln, beendet die ESH ihre Arbeit, um sich auf die Fälle in erforderlichem Maße konzentrieren zu können, in denen die Rahmenbedingungen ein gutes Vorgehen möglich machen. Es ist auch für uns sehr unbefriedigend als eine Art Lückenbüßer der eigenen Geheimagenda der Eltern immer wieder Folgen von Handlungen die gegen unseren ausdrücklichen Rat vorgenommen wurde „dem Kind zuliebe“ ausräumen zu sollen.
Es soll aber abschließend nicht versäumt werden, eine Lanze für diejenigen zu brechen, die Inklusion als wichtigen Meilenstein im Umgang mit kleinen und großen Menschen erkennen. Es ist eine zunehmende Offenheit zu spüren, zum Wohle des Kindes Betreffende mitwirken zu lassen.
Die Erklärungen der ESH verhallen nicht ungehört.
– es gibt Schulleiter, die Kinder annehmen, wie sie sind und auch ihre Kollegien gut führen und unterstützen,
– es gibt LeiterInnen von Jugendämtern, die sich mit ihren Mitarbeitern auf einen neuen Weg begeben und neue Medien (für die Beschulung von Autisten geeignete Technik) im Rahmen der Eingliederungshilfe finanzieren,
– es gibt Schulräte/schulfachliche Dezernenten, die bereit sind sich Unbekanntem zu öffnen und autistischen Kindern einen barrierefreien Platz in den Schulen zu bereiten und auch die technischen Erfordernisse im Rahmen der Nachteilsausgleiche zu genehmigen,
– es gibt Berater, die Eltern eine gute Unterstützung sind, kompetenzorientiert arbeiten und die Erkenntnisse der disability studies und die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auf Augenhöhe umsetzen,
– es gibt Förderlehrer an Regelschulen, die keinen Förderbedarf konstruieren, um ihre berufliche Position zu Lasten behinderter Kinder zu untermauern sondern einzig das Kindeswohl im Auge haben und mit Eltern gemeinsam Förderpläne erarbeiten,
– es gibt Eltern autistischer Kinder, die begriffen haben, dass Elternverbände und deren Beratungsangebote immer nur die Sicht von Nichtautisten darlegen können und die bereit sind, von Autisten zu lernen, ihr Kind zu verstehen und zu akzeptieren, dass es einen anderen Weg nehmen muss, um glücklich sein zu können,
– es gibt Eltern und Elternvertreter in Schulklassen, die es für ihre eigenen Kinder als wertvoll ansehen, dass Klassenkameraden und Schulfreunde anders sind als andere, aber bereichernde Menschen sind, die man nicht missen möchte in der sozialen Gemeinschaft Schulklasse.
Dass Onlinebeschulung an Regelschulen für Autisten barrierefrei ist und ihnen erheblich bessere Möglichkeiten von Teilhabe einräumt, wird von Lehrern leider immer noch überwiegend ignoriert. Nun denn, wenn für diesen Mangel an Bereitschaft als Preis kleine Menschen nicht heil bleiben dürfen und ihnen Chancen verbaut werden, dann darf der Leser sich seinen Teil denken. Wie sagte die Sachbearbeiterin der wirtschaftlichen Jugendhilfe in einer großen Stadt mit unrühmlicher Vergangenheit sinngemäß: „Die Stadt zahlt nur, wenn der kleine Autist sich ihren Forderungen anpasst.“
Trotz all dieser noch zu beobachtenden Widrigkeiten: Wenn Eltern engagiert, ehrlich und offen mit uns zusammenarbeiten ist die Onlinebeschulung in Regelklassen erreichbar.
Die ESH mit ihrem Umfeld aus verschiedenen wegweisenden Projekten wurde unter der Schirmherrschaft der Premierministerin von British Columbia mit einem „Autisten-Oscar“ des Jahres 2013 ausgezeichnet.
Da mit dieser Auszeichnung stets Personen ausgezeichnet werden, erhielt der ESH-Initiator den unter dem Motto „Moving out of the shadows“ im Ravens Cry Theatre 5555 Sunshine Coast Highway in Sechelt bei Vancouver verliehenen Preis.
Matthias Dose, der Vorsitzende des „Wissenschaftlichen Beirats“ von Autismus Deutschland, steht seit einiger Zeit unter heftigem öffentlichen Druck wegen seiner Haupttätigkeit als Leiter einer berüchtigten psychiatrischen Privatklinik. Autismus Deutschland scheint das bisher in keiner Weise zu stören. Was sagt uns diese Geschichte über Autismus Deutschland selbst? Wir zitieren beispielhaft aus einschlägigen Online-Artikeln.
Zitat:
Der Fall klingt extrem. Der Patient R. soll in der Forensik des Bezirkskrankenhauses Taufkirchen im Landkreis Erding zwischen Oktober 2011 und Mitte Februar 2012 angeblich fünfmal über einen längeren Zeitraum fixiert worden sein, einmal sogar 60 Tage lang.Zeugen berichten über permanente erschütternde Hilferufe des Mannes. Er weise viele Schürfwunden durch die Bettfesseln auf. Als Transsexueller sei er in der forensischen Abteilung der Psychiatrie, wo Straftäter mit krankhaften Störungen untergebracht sind, ohnehin besonderen Schikanen ausgesetzt, behaupten Informanten gegenüber unserer Redaktion.
Mittlerweile ist R. in die Bezirksklinik Straubing verlegt worden; Gustl Mollath nennt die Einrichtung sarkastisch „Hochsicherheits-Forensik“. Er habe in den Psychiatrien mitunter „folterähnliche Umstände“ erlebt.
Die Psychiatrie in Taufkirchen indes gerät nicht zum ersten Mal in den Verdacht, Untergebrachte zu lange festgeschnallt zu lassen. Der Fall Ilona H. zum Beispiel ist von Klinikchef Matthias Dose bestätigt worden.
Die 57-Jährige wurde 25 Stunden lang auf einem Bett im Kamera-überwachten Isolationszimmer fixiert. Während der 25 Stunden werden Hände und Füße taub; Schmerzen stellen sich ein; Ilona H. nässt sich fünfmal ein; Kleidung und Bettbezug werden nicht gewechselt. Rechtsanwalt Adam Ahmed nennt den Vorfall rechtswidrig und menschenunwürdig.
Klinikchef Dose erklärt, die Patientin habe das Personal damals unflätig beleidigt, sich widersetzt, einen Pfleger getreten und einen Pappteller mit Essen hinter sich geworfen.
Laute Hilfeschreie. Solche hört man im Hintergrund eines Telefonats mit einer Insassin der Forensik in Taufkirchen. Was war da los? Wir veröffentlichen hier die Aufnahme des Telefonats, zusammen mit einer unvollständigen Stellungnahme des Klinikums. Heute war Gustl Mollath zusammen mit zwei Begleitern in Taufkirchen, um sich ein Bild von der Situation dort zu machen.[…]
Die Schreie kommen aus dem Isolierzimmer, wo Insassinnen fixiert, am Bett festgeschnallt, werden.
[…]
Als wir Matthias Dose, den ärztlichen Direktor des Isar-Amper-Klinkums, am 9. Dezember zum ersten Mal mit der aktuellen Aufnahme konfrontieren, bezweifelt er zunächst telefonisch, dass die Aufnahme aus der Forensik in Taufkirchen stammen könne. Das stellt sich allerdings recht rasch als falsch heraus.
Dose verspricht, der Sache weiter nachzugehen und unsere Fragen zu beantworten. Einen Tag später bekommen wir von ihm die Nachricht, dass er unsere Anfrage zuständigkeitshalber an Dr. Verena Klein, jetzige Leiterin des Maßregelvollzugs in Taufkirchen, weitergeleitet habe. Die meldet sich wieder einen Tag später mit einer knappen Antwort zurück, teilt uns mit, dass sie sich auf Schulung befinde und verweist uns ansonsten auf die Pressestelle der Isar-Amper-Klinken. Von dort bekommen wir überhaupt keine Antwort.
[…]
Die Frauen-Forensik Taufkirchen geriet in der Vergangenheit schon mehrfach in die Schlagzeilen. Insbesondere seit sich mit dem Fall von Gustl Mollath eine höhere Aufmerksamkeit für die Bedingungen der zwangsweisen psychiatrischen Unterbringung von Straftätern entwickelt hat.
„Wegen keines anderen Klinikums in Bayern gibt es so viele Rechtsstreitigkeiten wie dem Isar-Amper-Klinikum Taufkirchen”, sagt ein Regensburger Rechtsanwalt, der sich schon häufiger mit der Klinikleitung gerichtlich auseinandersetzen musste.
Zuletzt machte Taufkirchen in Zusammenhang mit der Regensburgerin Ilona Haslbauer Schlagzeilen, über deren Fall wir im Juni 2008 berichtet hatten.
Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des BundesverbandesVorsitzender:
Prof. Dr. med. Matthias Dose
Ärztlicher Direktor der Klinik Taufkirchen (Vils)
Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und psychosomatische Medizin
Bräuhausstraße 5
84416 Taufkirchen (Vils)
Sprachlich geglätteter Mustertext, bewährt durch die Entscheidung BSG B9SB5/13B (Link zur ESH-Meldung):
Zitat:
Ärztliches Attest[Personendaten des Autisten]
Aufgrund der hier festgestellten Behinderung ist der Obengenannte als dauerhaft verhandlungsunfähig im Bezug auf mündliche Verhandlungen bei Gericht, in Behörden, etc. zu betrachten. Seine persönlichen Eigenschaften, die im Rahmen der Behinderung ausschlaggebend sind, sind auch nicht veränderbar und werden sein Leben lang bestehen bleiben. Bei dieser Art von Behinderung ist es allerdings möglich, Barrierefreiheit herzustellen, indem Befragungen auf fernschriftlichem Weg, z.B. Telefax, E-Mail, Brief, vorgenommen werden.
Aufgrund dieser Behinderung können die betreffenden Personen in bestimmten Situationen, wie sie eine mündliche Verhandlung vor Gericht darstellt, nicht in adäquater Weise ihre eigenen Interessen vertreten, sie können sich nicht in geeigneter Weise ausreichend Gehör verschaffen, da in dieser Art der Vortrag nicht möglich ist. Außerdem können solche Situationen aufgrund der Reizüberflutung zu Störungen in der Reizverarbeitung einschließlich psychischen Schmerzen führen.
Insbesondere das Eingehen durch erneutes Nachfragen, Umformulieren von Fragen, Pausen einschieben, führt häufig zu dem Gegenteil des Erwünschten. Solche Situationen sind insgesamt für derart Behinderte unzumutbar. Sollte die betreffende Person ausnahmsweise in ihrem eigenen Ermessen, einen solchen Termin aufgrund der eigenen Einschätzung ihrer aktuellen Verfasstheit und der sonstigen Faktoren der jeweiligen Situation freiwillig wahrnehmen wollen, darf dies nicht verallgemeinernd, als Widerlegung der hier enthaltenen Feststellung gewertet werden.
Abschließend ist zu sagen, daß diese allgemeinen Feststellungen lebenslang gelten werden.
Das Bundessozialgericht hat in einer Präzedenzentscheidung klargestellt, daß Autisten unter barrierefreien Umständen begutachtet werden müssen. Besonders ging es um die Barrierefreiheit der Kommunikation mit dem Gutachter. Bisher folgten Richter oft den eigenen abwiegelnden Angaben der Gutachter, die dies meist ablehnten.
In diesem Fall lehnten das zuständige Versorgungsamt wie auch die ersten zwei sozialgerichtlichen Instanzen ab, die Gutachter zu der Beachtung barrierefreier Rahmenbedingungen zu verpflichten, beziehungsweise entsprechend kompetente Gutachter zu suchen (ein Gutachter, der etwas von Autismus versteht, wird sicherlich nicht Autisten unzumutbaren Begutachtungsumständen aussetzen). Aus diesem Grund lehnte der autistische Kläger alle bestellten Gutachter ab, betonte aber zugleich stets, daß er zu einer Begutachtung unter barrierefreien Umständen bereit sei. Ohne die ernsthafte Bereitschaft zu barrierefreier fernschriftlicher Kommunikation werde er erheblich benachteiligt, da die meisten anderen Personen mit Gutachtern kommunizieren, sich also auch erklären, die eigene Sicht darstellen, auf Punkte hinweisen, die sonst nicht berücksichtigt würden und Mißverständnisse interaktiv richtigstellen können würden. Das Landessozialgericht sah die eigene Amtsermittlungspflicht jedoch bereits durch den Umstand erfüllt, daß der Autist vermeintlich die Mitwirkung verweigerte und ließ die Revision beim BSG trotz entsprechendem Antrag nicht zu.
Ebenso gingen die Vorinstanzen davon aus, daß die Ladung zur mündlichen Verhandlung dem autistischen Kläger genug Gelegenheit zum Sachvortrag gegeben habe, auch wenn sie gemäß einem vorliegenden ärztlichen Attest nicht als barrierefrei betrachtet werden konnte.
Das Bundessozialgericht erkannte in seiner Entscheidung vom 14.11.2013 Az. B9SB5/13B hierin eine Rechtsverletzung der Vorinstanzen und verwies die Sache zurück an das Landessozialgericht, welches sich nun damit auseinanderzusetzen hat, wie eine barrierefreie Begutachtung von Autisten gestaltet werden muß.
In seiner Begründung nahm das BSG entsprechend der vorliegenden Akte Bezug auf
– dieses ESH-Musterattest: Link
– das ESH-Informationsblatt 10: Link
Einzelne Zitate aus der Entscheidung:
Zitat:
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist zulässig. Der Kläger hat den geltend gemachten Verfahrensmangel hinreichend bezeichnet (§ 160a Abs 2 S 3 SGG).Der Kläger hat zur Begründung seiner auf eine Verletzung des § 103 SGG gestützten Nichtzulassungsbeschwerde nach Maßgabe des § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG einen prozessordnungsgerechten Beweisantrag angegeben. Durch Bezugnahme auf die gerichtliche Beweisanordnung vom … ist ein Beweisthema iS des § 403 ZPO hinreichend dargetan worden. Ferner hat der Kläger auch dargelegt, dass das LSG seinem Antrag, ein Gutachten unter Zugrundelegung der Grundsätze der Barrierefreiheit erstellen zu lassen, ohne hinreichende Begründung nicht nachgekommen ist, obwohl es sich hierzu hätte gedrängt fühlen müssen.
Die Beschwerde ist auch begründet. Das angegriffene Urteil des LSG vom … beruht iS des § 160 Abs 2 Br 3 SGG auf dem vom Kläger bezeichneten Verfahrensmangel; es ist unter Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 103 SGG) ergangen.
Zitat:
…, hat der Kläger bereits mit Schreiben vom … dem LSG eine Kopie des „Autisten-Informationsblatt 10“ vorgelegt, welches sich mit der „Notwendigkeit barrierefreier Kommunikation“ befasst und als Mindestanforderungen beschreibt, dass die körperliche Begutachtung getrennt von der Kommunikation vorzunehmen sei und letztere fernschriftlich aus der vertrauten Umgebung erfolgen müsse. Vor diesem Hintergrund hätte sich das LSG im Vorhinein gedrängt sehen müssen, mit dem Sachverständigen diese ggf zu berücksichtigenden Umstände zu klären, insbesondere zu ermitteln, welche Art der Exploration für den Kläger zumutbar ist. Dazu hat Dr. … bereits mit Schriftsatz vom … ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kläger aufgrund seiner festgestellten Behinderung als dauerhaft verhandlungsunfähig in Bezug auf mündliche Verhandlungen bei Gericht zu betrachten sei und nicht in adäquater Weise seine eigenen Interessen vertreten könne, da bei mündlichem Vortrag eine Reizüberflutung zu Störungen in der Reizverarbeitung einschließlich psychischer Schmerzen führen könne. …Diesen Gegebenheiten hat das LSG nicht hinreichend Rechnung getragen. Es ist jedenfalls nicht ersichtlich, dass alle zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Insbesondere liegt es nahe, dass eine … abgestimmte persönliche Untersuchung des Klägers verbunden mit einer entsprechenden Exploration und Testung durchgeführt werden kann.
Vorsicht: In anderen nicht von uns verantworteten Internetseiten zur oben behandelten Entscheidung BSG B 9 SB 5/13 B finden sich teilweise sachlich falsche Details.
Da der letzte Bundestag unter der scheidenden Regierung unsere Petition zur Thematik des seit Jahren in Deutschland stattfindenden Genozids an verschiedenen behinderten Bevölkerungsminderheiten nach unserer Einschätzung inhaltlich nicht ansatzweise angemessen geprüft hat (Link 1, Link 2), haben wir nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bremen gestellt:
Strafanzeigeder Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) – ESH
gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundespräsident Joachim Gauck, beziehungsweise die betreffenden Verantwortlichen, sowie sonstige beteiligte Inhaber beruflicher Funktionen, Amts- und Privatpersonen
wegen
– Völkermord (VStGB §6)
– Verbrechen gegen die Menschlichkeit (VStGB §7)
– Volksverhetzung (auch unter Maßgabe der Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses vom 4. April 2013 bezüglich Beschwerde- Nr. 48/2010)
– sowie ggf. weiterer zu ermittelnder Rechtstatbestände
Zunächst mag eine solche Anzeige eventuell Gespött oder Befremden hervorrufen. Sicherlich erhält jede deutsche Staatsanwaltschaft regelmäßig seltsame und wirre Zuschriften. Unserer DPO (disabled people organisation) ist es mit dieser Anzeige jedoch bitterernst. In der Folge werden wir versuchen die Tatbestände argumentativ herauszuarbeiten. Wir haben uns bewußt bemüht diesen ersten Vortrag möglichst kompakt zu halten. Sollten sich Ihnen Unstimmigkeiten darstellen, bitte teilen Sie diese mit und geben Sie uns Gelegenheit unseren Vortrag zu ergänzen.
Bitte bedenken Sie in diesen Zusammenhang auch den Ernst des Vorwurfs gerade auch in Hinblick auf die deutsche Geschichte. Autisten wurden Opfer der Massenmorde und Verfolgungen im Nazistaat. In Hinblick auf diese Vergangenheit sieht die Bremer Landesverfassung in Art. 19 ausdrücklich eine Widerstandspflicht vor, weswegen wir uns zunächst ausschließlich an Sie gewandt haben, da wir uns aus diesem Grund einen besonders konstruktiven Umgang mit dieser Problematik versprechen, der dem Schutz verachteter Minderheiten weit stärker verpflichtet ist als dem Recht entgegenlaufenden wechselnden Stimmungen in der Bevölkerung.
Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
Der Straftatbestand des Völkermords (§6 VStGB) bezieht sich unter anderem auf die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung. Eine solche Maßnahme stellt z.B. die aktuelle deutsche Regelung zu Spätabtreibungen dar, die faktisch ausschließlich gegen Angehörige bestimmter Bevölkerungsgruppen gerichtet ist.
Das Recht unterscheidet hier zwischen verbotenen, jedoch straffreien Schwangerschaftsabbrüchen (Beratungs- und Fristenregelung) und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Da legale Abbrüche wie insbesondere Spätabbrüche laut Gesetz legal sind, gelten hier auch andere rechtliche Voraussetzungen z.B. gegenüber bezüglich der Kostentragung durch Krankenkassen oder auch der Ermöglichung von zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen durch Eltern gegenüber Ärzten für versäumte Tötungen und daraus entstandene „Schäden“. Die vorhergehenden gesetzlichen Regelungen wurden bereits mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt. Aus unserer Sicht dürfte dies nebenbei bemerkt auch für die aktuelle Regelung gelten, wobei sich leider bezüglich der allgemeinen Klagebefugnisse vor diesem Gericht Probleme ergeben.
Nach dieser Regelung wird der Unterschied zwischen beiden rechtlichen Regelungsbereichen zu Abtreibungen oder vorgeburtlicher Diagnostik mittlerweile an einer vermeintlich unzumutbaren Belastung insbesondere der Mutter durch die Schwangerschaft und das geborene Kind nach Einzeleinschätzung von Medizinern festgemacht. Die Verantwortlichen waren mit der Situation konfrontiert die gesetzliche Grundlage wegen Verfassungswidrigkeit zu ändern und hatten offenbar das Ziel die Wirkung dennoch möglichst zu belassen. Die aktuelle Regelung ist also aus ihrer Entstehungsgeschichte heraus bereits verfassungswidrigen Geistes verdächtig.
Die heutige Regelung stellt aus hiesiger Einschätzung auch tatsächlich eine mittelbare Diskriminierung dar. Es dürfte statistisch leicht zu belegen sein, daß von dieser Regelung praktisch ausschließlich Angehörige von Bevölkerungsgruppen benachteiligt werden, die schon laut GG nicht vom Staat diskriminiert werden dürfen und von ihm in diesem Rahmen eigentlich auch aktiv durch entsprechende Regelungen zu schützen wären.
Das Behinderungsverständnis als Schlüssel zur Beurteilung
Noch immer ist auch in Deutschland das medizinische Behinderungsverständnis sehr verbreitet. Dieses Verständnis von Behinderung ist jedoch erwiesenermaßen sachlich falsch und diskriminierend, was sich auch mehr und mehr in neueren Normierungsprojekten wie z.B. der UN-Behindertenrechtskonvention niederschlägt.
Diese Frage ist auch in dieser Sache zentral, denn das medizinische Behinderungsverständnis sieht die Ursache für Behinderung in Eigenschaften der Person. Auf diesem Verständnis bauen so gut wie alle Einschätzungen zu nach derzeitiger Gesetzeslage als legal deklarierten Abtreibungen und sonstige Folgerungen aus vorgeburtlicher Diagnostik auf.
Sachlich richtig ist jedoch, daß Behinderung eine Form gesellschaftlicher Diskriminierung ist. Diese Diskriminierung äußert sich durch die Nichtberücksichtigung von Bevölkerungsgruppen und ihrer unfreiwilligen Besonderheiten bei der Gestaltung der Kulturlandschaft einer Gesellschaft. Behinderte sind nicht als Mensch behindert, sie werden durch die Gesellschaft behindert. Aus dieser Diskriminierung durch die Gesellschaft geht auch das eigentliche Leiden im Zusammenhang mit Behinderung hervor. Aus menschenrechtlicher Sicht ist die Entscheidung klar gefallen die Ursache von Behinderung in dieser gesellschaftlichen Diskriminierung zu sehen, die von gesellschaftlicher Teilhabe fernhält.
Nehmen wir ganz einfach an 99% der menschlichen Bevölkerung könnte in einer „anderen Wirklichkeit“ fliegen. Häuser würden praktische Zugänge auf dem Dach besitzen, Supermärkte sehr hohe Regale, etc. Eine Person aus „unserer Wirklichkeit“ wäre in der anderen Wirklichkeit aufgrund von Barrieren hochgradig von gesellschaftlicher Teilhabe ausgegrenzt. Dieselbe Person wäre je nach ihrer Umgebung „schwerbehindert“ oder „nichtbehindert“. Dies beweist anschaulich, daß Behinderung keine Eigenschaft von Personen sein kann, sondern eine Eigenschaft im Beziehungsverhältnis entsprechender Bevölkerungsminderheiten zu einer Mehrheitsgesellschaft ist.
Wir haben mit der aktuellen gesetzlichen Regelung also eine Regelung, die zwingend auf einer Grundannahme aufbaut, die grundsätzlich menschenrechtswidrig ist, da sie im übertragenen Sinne das Opfer von Mobbingvorgängen wegen des Mitleidens ihm nahestehender Personen als Ursache von Leiden ausmacht und gezielt diskriminierend für vogelfrei erklärt, also ihm selektiv gleichen Schutz durch das Gesetz verwehrt. Diskriminierung wird als Begründung herangezogen für weitere – tödliche – Diskriminierung.
Der Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit trifft aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang neben dem Tatbestand des Völkermords ebenfalls zu, da die oben beschriebenen eugenischen Säuberungen in der Summe eindeutig darauf abzielen Bevölkerungsgruppen zu zerstören (Abs. 2), indem diese selektiv umfassend menschenrechtswidrigen Lebensbedingungen ausgesetzt sind, die eben auch für die Angehörigen eine schwere Belastung darstellen, um dann diese Belastungen systematisch propagandistisch auf die jeweiligen Bevölkerungsgruppen selbst zu projizieren und so ihre gänzliche Ausrottung zu begründen.
Der deutsche Staat erzeugt also selbst zu großen Teilen die Diskriminierung mit deren Folgen er seine Regelung zur selektiven Vogelfreierklärung ungeborenen Lebens wie auch oft seit Jahrzehntausenden existierender Bevölkerungsgruppen als Minderheiten selbst herleitet.
Das VStGB ist im Geist der Urheber weit auszulegen
Die Massenmorde im Nazistaat waren Anlaß für die Schaffung der gravierendsten hier angenommenen Straftatbestände. Jedoch ausgerechnet die damals prominenteste Opfergruppe der „Juden“ (nach NS-Definition) wird vom genauen Wortlaut des heutigen Völkermordparagraphen nicht klar erfasst. Man kann sich leicht vorstellen, daß die damaligen Täter auch heute argumentieren würden, daß Juden aufgrund ihrer erbbiologischen Eigenschaften vermeidbares Leid über die Menschheit bringen würden. Angesichts der tiefen Verstrickung der Berufsgruppe der Mediziner in das NS-Regime wird der heutige Rückgriff auf ebendiese für zeitgenössische Verirrungen jeweils bekanntermaßen ideologisch anfällige Berufsgruppe umso erschütternder oder je nach Blickwinkel auch erhellender. Ausschlaggebend für die Beurteilung dieser Frage kann nicht sein, welche Ziele die mutmaßlichen Täter selbst vorgeben. Da die Schöpfer dieser Norm eine Wiederholung ähnlicher Ereignisse verhindern wollten und heute laut Verfassung eine Benachteiligung Behinderter verboten ist, ist auch gerade in diesem Bereich die Norm weit auszulegen. Da es bei Behinderten um sehr verschiedene Gruppen geht, ist nicht pauschal eindeutig zu beantworten, ob jede Gruppe oder Teilgruppe eine durch die Norm geschützte Gruppe darstellt.
Der Rechtsbegriff der Rasse besitzt, wie auch der medizinische Behinderungsbegriff, seit Jahrzehnten keine wissenschaftliche Grundlage mehr. In Zeiten der Genetik ist anzunehmen, daß das Kriterium der Rasse besonders gut eine Bevölkerungsgruppe kennzeichnet, die aufgrund genetischer Eigenheiten als ähnlich zu erkennen sind. Dies dürfte etwa auf die Bevölkerungsgruppe der Personen mit Trisomie 21 zutreffen, die weithin auch äußerlich ihrer Gruppe zugeordnet werden. Solche Zuordnung hat in diesem Fall eine ganze Reihe von Begriffen hervorgebracht, die alle von breiten Bevölkerungsteilen benutzt wurden oder werden, um Zugehörige dieser Bevölkerungsgruppe zu bezeichnen, etwa den rassistisch ausgrenzenden Begriff „Mongoloide“. Diese Bevölkerungsgruppe ist seit Jahren bereits massiven Tötungen ausgesetzt, die praktisch schon bald einer weitgehenden Auslöschung gleichkommen werden.
Aktuell findet hier bekanntermaßen auch eine fortlaufende Innovation der eingesetzten eugenischen Technologie statt. Und diesem Rahmen geht es nicht nur um Schwangerschaftsabbrüche, sondern auch nicht verbotene sondern im Gegenteil gar politisch geförderte selektierende Gendiagnostik im Allgemeinen vor dem Hintergrund der oben bereits erwähnten Schutzpflicht des Staates gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen. Dieses ganze System wird durch systematische Volksverhetzung gegen die benachteiligten Bevölkerungsgruppen flankiert. Auch hier unterlässt der Staat es offensichtlich nicht nur seine verfassungsmäßige und menschenrechtliche Verpflichtung zum Schutz der jeweiligen Bevölkerungsgruppen in irgendeiner Weise in die Tat umzusetzen, er fördert die Ausrottungspolitik in verschiedener Hinsicht aktiv unter anderem auch analog zur Argumentation im Umfeld der Aktion T4 vor dem Hintergrund vermeintlich hoher Kosten durch Behinderte, wobei hier regelmäßig unterschlagen wird, daß dies vor allem Kosten sind, die nur in Folge gesellschaftlicher Diskriminierung entstehen und zu einem großen Teil sogar Kosten für die staatliche Aussonderungsspolitik darstellen.
Dies ist den Verantwortlichen im Grunde auch bekannt, wie z.B. aus einem Redebeitrag von Frau Göring-Eckardt anlässlich der Bundestagsdebatte zur PID-Gesetzgebung zu entnehmen ist:
„Es scheint also selbstverständlich zu sein, daß in unserem Land nicht nur ethisch höchst fragwürdig Spätabtreibungen wegen Behinderungen stattfinden sollen, sondern das Entscheidende ist, daß wir als Gesetzgeber annehmen eine gesetzeswidrige Haltung müssten wir am Ende auch noch zustimmungsfähig finden. Als Gesetzgeber finde ich sollten wir das definitiv nicht tun, meine Damen und Herren.“
Gehörlose und Autisten indes fallen auch in die Kategorie der kulturellen, beziehungsweise ethnischen Minderheit, denn Kommunikationseigenheiten sind ein hierfür relevanter Faktor. Es sei z.B. darauf verwiesen, daß Gebärdensprache in Deutschland als Minderheitensprache offiziell anerkannt ist. Die Gruppe der Autisten bedingt eine gemeinsame Identität auch durch die spezifische genetische Veranlagung. Diese umfasst z.B. eine besondere Empathie zwischen Mitgliedern der Bevölkerungsgruppe, die ganz natürlich ein Zusammengehörigkeitsgefühl und eine gemeinsame Identität erzeugt.
Die heutigen Praktiken nicht als Völkermord zu betrachten, wäre aus hiesiger Sicht eine ähnliche Fehlleistung wie die langjährige gedankliche Ausklammerung von „Negern“ aus der Anwendung des Wortlauts der US-Verfassung. Ebenso führen aufgrund des Ernstes der Vorgänge Versuche die Abläufe durch Formalien zu legitimieren auf ein dünnes Eis. Solche förmlichen Schutzmaßnahmen sind auch aus anderen historischen Situationen allgemein bekannt. So werden beispielsweise auch vom deutschen AGG, das maßgeblich auf Drängen der EU verabschiedet wurde, mittelbare Benachteiligungen verboten, die durch in der Form zunächst scheinbar objektive Kriterien bestimmte Bevölkerungsgruppen faktisch diskriminieren.