Autismus - ohne wäre die Normalität gestört

 

 

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Schulische Inklusion = Illusion? Wie Kinder und Eltern von Schulen und Behörden drangsaliert werden

Passen Sie sich an, oder Sie kriegen meine „Inklusion“ zu spüren! So schallt es von Nord bis Süd vielen Eltern entgegen, die es wagen wollen, ihre autistischen Kinder an Regelschulen artgerecht beschulen zu lassen, ohne dass diese gesundheitlich verletzt werden.

Im Sommer 2013 entging es den Landesrechnungshöfen nicht, dass dreimal mehr Kinder auf Förderschulen „entsorgt“ wurden, als im Durchschnitt in den letzten Jahren und dieses im Wissen darum, dass künftig Förderschulen geschlossen würden.

In Kenntnis, dass die Gesetze zur Inklusion schon einige Jahre in der Diskussion waren, wurde vor der Verabschiedung in manchen Bundesländern noch schnell „reiner Tisch gemacht“ und an sogenannten runden Tischen unter Zuhilfenahme von psychologischen Schulberatungsstellen, zugelassenen Kinderärzten und Kinderpsychiatern, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Mitarbeitern von Jugendämtern und Schulbehörden über Eltern und Kinder regelrecht Gericht gesessen. Denn anders kann man die Situation nicht beschreiben, in die manche Eltern mit psychologischen Tricks gebracht wurden und immer noch werden: Einer gegen 10.

Das macht manche Eltern so klein und duckmäuserisch (wenn man ihnen nicht sogar das schulische Erziehungsrecht durch Bestellung eines Ergänzungspflegers entzogen hat, wenn sie sich ohne angemessene Argumentationshilfe und Unterstützung der ESH weigern, ihre Kinder „umerziehen“ zu lassen), dass sie nach einer Bearbeitung durch eine solche Front von Gutmeinenden aus Angst den übelsten Praktiken zustimmen, um sich mit denen gut zu stellen, die das Geld für Förderung vergeben. Summen, die überdies manche Eltern offenbar in Versuchung führen das Kindwohl nicht mehr ganz an oberster Stelle anzusiedeln. Wenn denn Protokolle solcher Besprechungen angefertigt werden, werden sie oft den Eltern nicht zur Verfügung gestellt oder wesentliche Teile geschönt. Eingespielten Missbrauch muß man das nennen.

Und auch sonst gibt es kaum Schriftliches in der Kommunikation mit Erziehungsberechtigten. O-Ton: „damit Sie nicht zu einem Anwalt gehen können“. Denn weil Verwaltungsvereinfachungsgesetze dazu verpflichten, Gerichtsverfahren zu vermeiden, lassen sich manche Schulbehörden und Sozial-/Jugendämtern was „Umgehendes“ einfallen. Wenn niemand bereit ist, mit den Eltern, die durch die Inklusionsgesetze gestärkt wurden, zu kooperieren, wie es die Schulgesetzgebung klar fordert, dann darf nichts Schriftliches hinterlassen werden, um keine Angriffspunkte zu liefern.
Übelste Verleumdungen sind der ESH bekannt bzw. angezeigt worden, aber meist mündlich ausgesprochen und auf dem Boden von Rechtsbeugungen und Rechtsbrüchen, wie sie kaum vorstellbar sind, werden dann hochsensible autistische Kinder beschult, was allein als Barriere reicht, Kinder zu Leistungen unfähig zu machen. Anstatt sich auf Kompetenzen zu konzentrieren und den empfindsamen Kindern Barrieren aus dem Weg zu räumen, werden „Gewaltprotokolle“ geführt, die nicht selten darin münden, dass Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden können, die eine Möglichkeit der Abschiebung an ein Förderzentrum darstellen. Das ist schlicht und einfach Mobbing, begleitet von inoffiziellen Aussagen mancher Lehrer, daß man die lästige Inklusion zum Scheitern bringen wolle, indem man sie absichtlich möglichst schlecht umsetzt und dann gegenüber der Politik so tut als hätte man alles getan und es würde trotzdem nicht funktionieren, leider leider.

Wenn Eltern sich dann eine Eigeninteressengemeinschaft wie die ESH als Unterstützung an ihre Seite holen, die zu Autismus aus Sicht von Autisten informiert, dann greifen vielfach die Seilschaften noch enger:

Einigen Eltern wird zunächst schlichtweg untersagt, Mitarbeiter der ESH als Terminbegleiter mitzubringen (wovon die ESH sich nicht abhalten lässt), obwohl die Schulgesetzgebung zum Ausdruck bringt, dass alle, die zum Wohle des Kindes beitragen, miteinander nach einem guten Weg suchen sollen. Auch solche Blockadehaltungen haben natürlich in Beschwerdeverfahren keinen Bestand.

Andererseits ist seit Jahren üblich, Personal aus Autismustherapiezentren als „Fachleute“ hinzuzuziehen, von denen Autisten deutlich sagen, dass sie nicht die Interessen von Autisten vertreten sondern als unternehmerisch agierende Anbieter finanzielle Eigeninteressen und daneben im Zweifel Elterninteressen unterstützen. Da drängt sich der Verdacht auf, dass zweifelhafte Gründe für die Zusammenarbeit von Jugend-/Sozialämtern und Schulbehörden vorliegen. In diesem Zusammenhang darf gefragt werden, was Körperschaften dazu bewegt, gegen die geltende Rechtsprechung zu verstoßen oder warum sie keinen Kontakt mit Interessenvertretungen der Autisten (disabled people organisations) aufnehmen, sondern Aufträge an „Therapie-Wirtschaftsunternehmen“ vermitteln, die auch banale Korruption in Behörden als denkbar erscheinen läßt? Die ESH verlangt Transparenz hinsichtlich der Zuweisungen von Kindern an Autismustherapiezentren als Kunden, die Stundensätze bis zu 100,00 EURO abrechnen für Leistungen, die Autisten lebenslang schaden können, weil sie Dressur darstellen und Kompetenzen nachhaltig zerstören können (siehe dazu auch die diversen Artikel zu dieser Thematik auf dieser Plattform). Körperliche Unversehrtheit und Entfaltung der Persönlichkeit sind Grundrechte, die häufig vom „Fürsorge“apparat um autistische Kinder mit Füßen getreten werden!

Die ESH stellt sich die Frage, was gegen ihre Gesundheit abgerichtete Autisten so attraktiv macht, dass man wider besseres Wissen und Beratung von Betreffenden Leid über eine Minderheit bringt? Und das vor dem Hintergrund der leidvollen Geschichte von Autisten im sogenannten 3. Reich. „Erfasst, verfolgt, vernichtet“. http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/ausstellungen/parl_hist/erfasst_verfolgt_vernichtet/index.jsp
Ist denn tatsächlich nichts dazu gelernt worden? Von Diktaturen weiß man, dass gebrochene Menschen zu allem Ja und Amen sagen und gut zu händeln sind.

Aber Inklusion heißt nicht, menschliche Marionetten denen die Einforderung wesentlicher Grundrechte abdressiert wurde ohne Schaffung von Barrierefreiheit in Schulklassen einzugliedern, sondern kleine Personen in ihrer Besonderheit mit allen anderen gemeinsam zu beschulen. Autisten müssen im Rahmen des Rechts auf Bildung ihren persönlichen Lernrhythmus nehmen dürfen, um das Leben kennen zu lernen, ihre Selbstbestimmung erfahren zu können und sich ins Leben einzufinden, ohne Schaden zu nehmen. Eine Gesellschaft, die Autisten verbiegen will, setzt sich dem Verdacht aus, neue „Nickneger“ haben zu wollen.

Wenn aber die gesellschaftliche und gesetzliche Entwicklung den Interessen von Schulleitern, Lehrern und Elternschaft entgegen steht, wenn sie keine mentale Unterstützung vor Ort erhalten, dann wird sich leider in der Praxis immer noch häufig am Kind und seinen Eltern ausgelassen. Aus den Notizen der AG Schule der ESH:

– Manche Schulräte vergeben Eltern autistischer Kinder keine Sprechstunde

– Eltern werden in Beratungstermine geknebelt, die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Schulpsychologen darstellen

– Für autistische Kinder werden Förderbedarfe mithilfe falscher Tatsachenschilderungen (gerne auch sachlich falsche Aufführung von Folgen mangelnder Barrierefreiheit als persönliches Fehlverhalten) hochgeschraubt, um damit fehlende Lehrerstellen aufzustocken etc.

– Autistische Kinder werden an Privatschulen mit Schulordnungen gedrängt, die gegen geltendes Schulrecht verstoßen und die Schulbegleiter als Vasallen der Schule sehen, die Eltern keine Rückmeldung geben sollen. Wenn diese Schulbegleiter dann nicht im Sinne der Schule funktionieren, dann werden die Eltern unter Druck gesetzt und in Bezugnahme auf das Hausrecht Schulbegleiter vom Schulgelände verwiesen.

Auch wenn das kaum zu glauben ist, es gehört zum Alltag der ESH in der Begleitung autistischer Kinder. In vielen Beschulungserlebnissen autistischer Kinder gibt es bereits in der Grundschulzeit bis zu 20 Rechtsbrüche, die Eltern um des lieben Frieden willens durchgehen lassen.

Aber den Eltern muss klar und deutlich werden, dass sie sich mit jeder Duldung solcher unmenschlichen und in stundenlangen Gesprächen durch alle Beteiligten schön geredeter Umstände aktiv am Leiden ihrer autistischen Kinder beteiligen und deren Situation deutlich verschlimmern.

Wenn die ESH angefragt wird, die Interessen der Kinder zu vertreten, wird bei Bedarf auch vor Ort aufgeklärt und eine gute Lösung für das Kind angestrebt. Wenn sich herausstellt, dass hinter den Kulissen von Beteiligten (Schulen, Schulbehörden, Elternvertretern, schulpsychologischen Diensten, wirtschaftlicher Jugendhilfe, Jugendämtern etc.) ein falsches Spiel gespielt wird und hinter dem Rücken der betreffenden Eltern weitere massiv gesundheitsschädigende Maßnahmen für das Kind geplant werden, wird Eltern von der ESH der Klageweg empfohlen, um dem Leiden des Kindes ein Ende zu setzen.

Da manche Eltern sich von freundlichen Erklärungen an runden Tischen täuschen lassen, geben sie manchmal ihre Pläne auf und sind dann schockiert, wenn die Vorhersagen der ESH ihre Kinder betreffend eintreffen. Leider ist auch zu beobachten, dass eingeschaltete Rechtsanwälte den Auftrag der Eltern ausnutzen, nicht von Rechtsschutzversicherungen abgedeckte Leistungen anzubieten, indem sie sich als „Vermittler“ betätigen. Neben der eingehenden Privatrechnung über die dadurch entstandenen Kosten ist auch festzustellen, dass den Auftraggebern gelegentlich von den Anwälten sogar Vorwürfe gemacht werden, sie seien nicht verbindlich genug, von deren mangelhaften Kenntnissen in Schul- und Inklusionsrecht ganz abgesehen.

Für die ESH galt es den Rahmen der Begleitung autistischer Kinder zu überdenken, insbesondere, wenn Eltern die ESH zwar als Tippgeber nutzen, letztlich aber ihre eigenen Entscheidungen treffen, die aus Sicht der ESH nicht immer geeignet sind, im Einzelfall dem autistischen Kind gerecht zu werden. So war und ist die ESH gezwungen, eine Zäsur zu setzen:

Die AG Schule begleitet nur noch in Fällen, in denen nach einer Erstberatung gemeinsam Ziele festgelegt werden. Im Fall dass Eltern durch ungeeignete und nicht abgesprochene Eigeninitiativen oder nur selektive Weitergabe von aktuell relevanten Unterlagen eine angemessene Durchsetzung vereiteln, beendet die ESH ihre Arbeit, um sich auf die Fälle in erforderlichem Maße konzentrieren zu können, in denen die Rahmenbedingungen ein gutes Vorgehen möglich machen. Es ist auch für uns sehr unbefriedigend als eine Art Lückenbüßer der eigenen Geheimagenda der Eltern immer wieder Folgen von Handlungen die gegen unseren ausdrücklichen Rat vorgenommen wurde „dem Kind zuliebe“ ausräumen zu sollen.

Es soll aber abschließend nicht versäumt werden, eine Lanze für diejenigen zu brechen, die Inklusion als wichtigen Meilenstein im Umgang mit kleinen und großen Menschen erkennen. Es ist eine zunehmende Offenheit zu spüren, zum Wohle des Kindes Betreffende mitwirken zu lassen.
Die Erklärungen der ESH verhallen nicht ungehört.

– es gibt Schulleiter, die Kinder annehmen, wie sie sind und auch ihre Kollegien gut führen und unterstützen,

– es gibt LeiterInnen von Jugendämtern, die sich mit ihren Mitarbeitern auf einen neuen Weg begeben und neue Medien (für die Beschulung von Autisten geeignete Technik) im Rahmen der Eingliederungshilfe finanzieren,

– es gibt Schulräte/schulfachliche Dezernenten, die bereit sind sich Unbekanntem zu öffnen und autistischen Kindern einen barrierefreien Platz in den Schulen zu bereiten und auch die technischen Erfordernisse im Rahmen der Nachteilsausgleiche zu genehmigen,

– es gibt Berater, die Eltern eine gute Unterstützung sind, kompetenzorientiert arbeiten und die Erkenntnisse der disability studies und die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auf Augenhöhe umsetzen,

– es gibt Förderlehrer an Regelschulen, die keinen Förderbedarf konstruieren, um ihre berufliche Position zu Lasten behinderter Kinder zu untermauern sondern einzig das Kindeswohl im Auge haben und mit Eltern gemeinsam Förderpläne erarbeiten,

– es gibt Eltern autistischer Kinder, die begriffen haben, dass Elternverbände und deren Beratungsangebote immer nur die Sicht von Nichtautisten darlegen können und die bereit sind, von Autisten zu lernen, ihr Kind zu verstehen und zu akzeptieren, dass es einen anderen Weg nehmen muss, um glücklich sein zu können,

– es gibt Eltern und Elternvertreter in Schulklassen, die es für ihre eigenen Kinder als wertvoll ansehen, dass Klassenkameraden und Schulfreunde anders sind als andere, aber bereichernde Menschen sind, die man nicht missen möchte in der sozialen Gemeinschaft Schulklasse.

Dass Onlinebeschulung an Regelschulen für Autisten barrierefrei ist und ihnen erheblich bessere Möglichkeiten von Teilhabe einräumt, wird von Lehrern leider immer noch überwiegend ignoriert. Nun denn, wenn für diesen Mangel an Bereitschaft als Preis kleine Menschen nicht heil bleiben dürfen und ihnen Chancen verbaut werden, dann darf der Leser sich seinen Teil denken. Wie sagte die Sachbearbeiterin der wirtschaftlichen Jugendhilfe in einer großen Stadt mit unrühmlicher Vergangenheit sinngemäß: „Die Stadt zahlt nur, wenn der kleine Autist sich ihren Forderungen anpasst.“

Trotz all dieser noch zu beobachtenden Widrigkeiten: Wenn Eltern engagiert, ehrlich und offen mit uns zusammenarbeiten ist die Onlinebeschulung in Regelklassen erreichbar.

Positionen der ESH zu Schulbegleitung

Seit Jahren favorisiert die ESH mit ihrer AG Schule die Onlinebeschulung in Regelklassen. Dabei wird dem autistischen Schüler bei korrekter Umsetzung die Möglichkeit gegeben ohne Entscheidungsdruck von außen online am Unterricht teilzunehmen. Die Entscheidung kann vom Schüler selbst jederzeit geändert werden, er kann also auch ins Schulgebäude gehen, wenn er es zu bestimmten Zeiten will, über die er niemandem Rechenschaft ablegen muß.

Schulbegleitung ist ein älteres Modell, das aus einer Zeit stammt, in welcher man sich noch davor scheute Schule an sich barrierefrei zu gestalten. Bei diesem Modell wird dabei eine Begleitperson eingesetzt um nicht an sich die Barrieren im üblichen Schulalltag beseitigen zu müssen. Internationale Standards weisen jedoch klar den Weg zu Lösungen die möglichst weitgehend ohne Assistenz auskommen, da Assistenz auch immer in einem Zustand der Abhängigkeit gefangenhält, der gerade bei Autisten im großen Mangel an geeigneten Assistenzpersonen besonderes Gewicht erhält.

Aber auch im Rahmen von Onlinebeschulung kann solche Assistenz eingesetzt werden, sofern sich der autistische Schüler dafür entscheidet z.B. einen Tag den Unterricht nicht per Webcam, sondern im jeweiligen Klassenraum selbst zu verfolgen.

Diese Frage nach dem Einsatz einer Schulbegleitung ist nicht einfach pauschal mit ja oder nein zu beantworten, sondern müsste individuell entschieden werden am tatsächlichen Bedarf und im Wissen um die heutige Realität der Umsetzung solcher Schulbegleitung vor Ort.

Schulbegleitung erfolgt zumeist nur für einige Wochenstunden, nicht durchweg über den gesamten Stundenplan. Schulbegleiter werden von den Schulen in der Regel nur akzeptiert, wenn die Schule weisungsbefugt ist. Eltern haben in der Regel keine formale Weisungsbefugnis, geschweige denn der autistische Schüler. Genau dies wäre jedoch ein wichtiger Faktor um tatsächlich von „Assistenz“ sprechen zu können. Barrieren finden sich in der Regel im üblichen Schulalltag, durch bevorzugte Weisungsbefugnis von Schule und Lehrpersonal wird „der Bock zum Gärtner gemacht“. Uns sind Fälle bekannt, in denen engagierte Schulbegleiter von Seiten der Schule Hausverbot erhalten haben, da sie ernsthaft die Interessen des autistischen Schülers vertreten wollten.

Aufgrund dieser Konstellation ist Schulbegleitung in der bisherigen Praxis meist eher eine zusätzliche Aufsichtsperson der Schule, die die Schule vor dem Autisten und auch in der Sache erforderlicher Auseinandersetzung mit Autismus an sich schützen soll, nicht jedoch den autistischen Schüler vor Barrieren im Schulalltag.

Häufig werden Schulbegleiter aus folgenden Gründen bewilligt:

– missverständliche Kommunikationsweise der Lehrer (= Lehrerproblem)
– Mobbing (= Schulproblem hinsichtlich Nulltoleranz bezüglich Mobbing)
– der Schüler wird als störend empfunden (= Lehrer-/Schulproblem)
– Die Eltern möchten, dass auch während der Schulzeit ABA oder eine ähnliche schädliche Therapiemethode stattfindet, bzw. befürchten, der Autist würde ohne ABA in der Schule nichts/das Falsche lernen

Ein Schulbegleiter schützt nicht vor Mobbing (auch nicht durch vom Lehrpersonal ausgehendes Mobbing gegen einzelne Schüler) und das zudem erst recht nicht, wenn er nur wenige Stunden überhaupt anwesend ist.

Bei einem Störempfinden wird in der Regel nicht auf die Bedürfnisse des Schülers adäquat eingegangen, sodass ein Schulbegleiter die sich bis dahin entwickelte Außenseiter- und Unbeliebtheitsrolle nur noch verstärkt. Ziel ist in der Regel ein „Abstellen“ des „Störverhaltens“ und nicht ein abstellen der Ursachen.

Oft ist es auch so, dass der Schulbegleiter durch die Lehrperson als zusätzliche „Lehrperson“ instrumentalisiert wird, so dass der Schulbegleiter dann auch gar nicht mehr Zeit hat, den Autisten 1:1 zu betreuen, weil er noch auf ganz viel anderes achten muss.

Im Rahmen inklusiver Beschulung müssen Lehrer hinsichtlich allgemein effektiverer Kommunikationsformen weitergebildet werden, das gilt auch für alternative Gestaltung der Unterrichtsinhalte entsprechend der unterschiedlichen Lerntypen der Schüler (visuell, akustisch, körperlich/durch Bewegung etc.)

Schüler wollen in der Regel keinen Begleiter und werden daher erst darauf vorbereitet und bearbeitet, diesen als etwas für sie positives anzunehmen und zu „wollen“. – dabei sollte eigentlich der Schülerwille respektiert werden.

Problematisch ist auch, dass insbesondere Schulbegleiter als „Ersatztherapeuten“ durch manche Eltern und/oder Verbände instruiert werden, um bei Autisten auch während der Unterrichtszeit ABA durchzuführen. Das ist diskriminierend. Schulbegleiter sind keine Therapeuten und sollen eigentlich Barrieren für die betreffenden Schüler mindern und nicht noch weitere schaffen, z.B. indem der Schulbegleiter dazu angehalten ist dafür zu sorgen, dass der Autist mündlich mitarbeitet und auch ansonsten nichtautistisches Verhalten simuliert.

Die Frage ist auch: Warum Schulbegleiter?

All die Jahrgänge älterer Autisten kamen ohne Schulbegleiter durch die Schulzeit. Heutzutage lehnen Schulen die Aufnahme autistischer Schüler jedoch im zunehmendem Maße ab, wenn nicht vorher eine Schulbegleitung/ein Integrationshelfer nachgewiesen bewilligt wurde.

Gleichzeitig wird jedoch bei Schülern, die eine Förderschule besuchen, eine Schulbegleitung abgelehnt, weil das dortige Personal kompetent genug sei, wobei dort tatsächlich jedoch oftmals haarsträubende Situationen bestehen, die angeblich „pädagogisch“, aber in keinster Weise reflektiert sind in Bezug auf Autisten und dortige Lehrer trotz vorgeblicher jahrelanger Erfahrung mit Autisten im Alltag durch Unwissenheit im Umgang mit Autisten glänzen.

Möglicher Nachteil durch Schulbegleiter bei mehreren so „geförderten“ Schülern pro Klasse wäre Unruhe und dadurch bedingte geringere Konzentrationsfähigkeiten, wenn bei ruhiger Arbeit ständig verschiedene Gespräche zu unterschiedlichen Lehrinhalten erfolgen.

Manche Kinder wollen nicht aus dem Unterricht geholt werden, empfinden es als Ausgrenzung. Rausschicken gilt im schulischen Zusammenhang sonst als Strafe. Auch herausgeholt werden kann ein belastender Kontrollverlust sein, der die Beziehung zum Unterrichtsgeschehen nachhaltig stören kann, indem ständig befürchtet wird die Fremdbestimmung könne wieder eintreten.

Die Vorstellung, zwei feste Lehrer pro Klasse plus eine feste Assistenz pro Klasse, wäre eventuell eine Möglichkeit, nur würden auch dabei Autisten wahrscheinlich benachteiligt sein, da in der Regel Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen einen „moralischen Vorrang“ gewährt bekämen.

In der Schweiz erfolgen Hilfen für Schüler oder auch in der schulischen Berufsausbildung über Coaches, die nachmittags den Schultag rekapitulieren und vom Schüler berichtete oder durch Dritte umschriebene Problemsituationen durchgehen und Lösungsstrategien auf Augenhöhe mit dem Schüler erarbeiten. Die Zusammenarbeit mit Eltern ist dabei wohl stark ausgeprägt. Finanziert über die IV, was in Deutschland sinngemäß direkt über die Eingliederungshilfe oder mittels Persönlichem Budget finanziert würde.

Problem ist, dass sich manche Schulen gegen Schulbegleiter sperren wie auch Eltern anderer Kinder, die darin eine Übervorteilung vermuten und offenbar die Bedeutung nicht verstanden haben.

In der Regel werden Schulbegleiter beispielsweise auch für Pausensituationen eingesetzt, um nebenher ein „soziales Kompetenztraining“ auf dem Pausenhof am autistischen Schüler zu absolvieren. Bei diesem wie auch bei den anderen beispielhaften Einsatzgebieten für Schulbegleiter, wie sie in der Regel vorkommen – handelt es sich im Grunde um eine diskriminierende, dahinter stehende Sichtweise, die eine vermeintlich ideale Norm als zu erreichenden Maßstab ansieht:

„Soziale Teilhabe und Normalisierung müssen als grundlegende Prinzipien verstanden werden.“ Aus dem Buch „Inklusion für Menschen mit Autismus“ des Bundesverbandes autismus Deutschland e.V., Seite 365, Kapitel „Schule in Bewegung – Die Voraussetzungen für erfolgreiches gemeinsames Lernen“ im Abschnitt „Aufgaben einer inklusiven pädagogischen Förderung“.

Das Ziel von Inklusion – und somit auch des Einsatzes von Schulbegleitern – ist nicht die „Normalisierung“, also Umerziehung von Autisten, sondern die Akzeptanz des Autistisch-Seins und der Abbau von Barrieren, die in der Umwelt des jeweiligen Autisten bestehen und nicht dem veralteten medizinischen Behinderungebegriff beim Autisten selbst zu verorten wären.

Sinnvoller wären wahrscheinlich Coaches für Lehrer – mit einem breitgefächerten Wissen um Barrieren, verschiedene Diagnosebilder und diesbezügliche Notwendigkeiten an Barrierefreiheit. Hierbei wird vorausgesetzt, daß diese Coaches unter Supervision geeigneter Organisationen (Disabled People Organisations) von Autisten stehen und nicht nur wie üblich von Elternverbänden instruiert werden, die entgegen eigener Darstellungen nicht die Interessen von Autisten vertreten.

Weitere relevante Stichpunkte:

Ein selbstausgewählter Schulbegleiter, der in seiner Struktur dem Kind ähnlich ist, wurde von Kind sehr gut angenommen, da sich in der anderen Art nicht mehr als „allein auf der Welt“ angenommen wurde. Noch besser: Lehrer oder Schulleiter sind von ähnlicher Struktur.

Reflektion des Schulbegleiters mit der ESH wirkt sich positiv auf Schulbegleiter aus, da dieser sich nicht „allein gelassen“ fühlt.

Schulbegleiter im Arbeitgebermodell bei Eltern positionieren Eltern günstiger zur Schule, da die Schulen ein größeres Interesse an der Zusammenarbeit mit den Eltern haben: (Eltern „warm halten“, damit die „zweite Kraft“ in der Klasse gewährleistet ist bei zunehmender Regelbeschulung behinderter Kinder und unzulänglicher Zuweisung zusätzlicher Lehrkräfte.)

Schulbegleiter von großen Hilfeträgern sehen sich in der Informationspflicht gegenüber dem Auftraggebers und dem Jugendamt und beziehen weitaus weniger die Eltern in die schulischen Vorgänge ein.

Lt. Studie 65 % der Schulbegleiter von Beruf „Erzieher“. In Erzieherausbildung wird Autismus nur kurz angerissen, aber Erzieher gelten als „Fachleute“ für Autisten und werden von Lehrern als pädagogische Unterstützung eingeordnet, was das Vertrauensverhältnis des Kindes stark beeinflussen kann, da es sich „verraten und verkauft“ fühlen kann .

Wenn Erzieher eine Stelle mit besserer Bezahlung gefunden haben, Wechsel der Beschäftigung. Statistisch höchste Bleibezeit sind 1 1/2 Jahre, pädagogisch sehr bedenklich und für Autisten nicht geeignete Begleitungsdauer.

Erzieher sollte Lebenserfahrung haben, weil von Lehrern und Schulleitern weniger steuerbar und erfahren im Umgang mit Menschen und Vermeiden von Fronten, aber dennoch klare Stellung beziehend für das zu begleitende Kind.

Pflegeeltern sollten sich gegenüber Jugendämtern im Sinne des Kindeswohls besser durchsetzen können und wegen der Nähe zum Kind die Auswahl des Schulbegleiters treffen können.

Jugendämter sollten in der Macht beschnitten werden, einen geeigneten Schulbegleiter aus dem vorhandenen Angebot großer Hilfeträger selbst auszuwählen oder diese Dienste bei großen Hilfeträger anzusiedeln.

Schulen sollten keine Mitwirkungsrechte bei der Einstellung von Schulbegleitern haben, da eine hohe Neigung besteht, sie als pädagogisches Personal einzuverleiben und sie durch Knebelverträge in Schulverpflichtungen zu nehmen, die sich auch gegen Elternrechte richten.

Schulbegleiter, die unhaltbare Zustände an Schulen anzeigen, sollten unmittelbar beim zuständigen Schulamt bei einem Ombutsmann Gehör finden, da viele Schulräte die gute Beziehung zu der jeweiligen Schule nicht riskieren wollen oder die einmal gemachten Beschulungspläne vor Ort nicht aufheben wollen, sie also vor das Kindeswohl stellen.

Jugendämter sollten die Mitwirkung von Interessengemeinschaften von Betreffenden nicht verweigern dürfen, da die Inkompetenz vieler Schulbegleiter dazu führt, dass viele autistische Kinder keinen Anwalt ähnlicher Wesensbeschaffenheit vor Ort haben und deshalb nicht verstanden werden.

Wenn ein Schulbegleiter wegen mangelnder Autismuskompetenz für das Kind nicht geeignet gehalten wird, dann sollte er keine weitere Schulbegleitung eines Autisten übernehmen dürfen, ohne sich vorher bei Autisten entsprechend ausbilden zu lassen.

Zu Schulkonferrenzen mit und ohne Beteiligung von Schulamt und Aufsichtsbehörden muss der Schulbegleiter eingeladen werden.

Rückblende zu unserem Stand auf der didacta 2011 in Stuttgart

Mit einem Messestand in Halle 9 der didacta 2011 stellte sich die Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten und Angehörige – ESH als politische Vertretung von Autisten vor und verteilte Informationsmaterial an Interessierte.

Zwei Mitarbeiterinnen der ESH erläuterten an ausgestelltem Equipment die Möglichkeit der Onlinebeschulung von Autisten an Regelschulen.

Viele Besucher waren überrascht, wie einfach es ist, überlastete Autisten online von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen zu lassen. Erschöpfungszustände und Overloads können mit wenigen Mitteln und Bereitschaft zu neuen Wegen vermieden werden.

An den insgesamt 5 Messetagen ließen sich Kindergärtnerinnen, LehrerInnen, SchulleiterInnen, Ministeriumsmitarbeiter, Messeaussteller, Eltern autistischer Kinder, Schüler, Therapeuten, Schulhelfer, Sozialarbeiter und Sozial- und Heilpädagogen informieren. Unter den Messestandbesuchern und unter den genannten Berufsgruppen befanden sich Autisten, die das Beratungsangebot aus der Sicht der Betreffenden beurteilten.

Die allgemeine Resonanz war: „Wie gut, dass es endlich eine solche Beratung durch Autisten selbst gibt!“

Die Möglichkeit der Beratung durch Chat mit Autisten scheiterte an der Überlastung der Netzwerke der Messe bzw. Überlagerung der Telefonnetze.

Alternativ empfahlen die Mitarbeiterinnen am Messestand, Informationen bei Autisten auf der ESH-Seite einzuholen und zeigten auf der Website die schriftlichen Informationsquellen in der Flugblattsammlung und dem Ratgeberforum auf.

Die Besucher am ESH-Stand waren belesen, zeigten sich aber mit dem Literaturangebot zu Autismus dahingehend unzufrieden, als es für die praktische Arbeit mit Autisten als wenig geeignet empfunden wurde, entweder weil es als diskriminierend erkannt oder der Persönlichkeit im Besonderen nicht annähernd als gerecht werdend erlebt wurde.

Unter den Fragestellern befanden sich sehr viele Pädagogen, die trotz großer Gruppen oder Klassen und der damit verbundenen Belastungen Energien für eine gezielte Förderung des anvertrauten autistischen Kindes frei machen wollten oder es bereits taten. Es wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass pädagogische Kräfte uninformiert mit den Kindern arbeiten müssten. Lehrerausbildung durch Autisten und konkrete örtliche Angebote wurden ausdrücklich erwünscht.

Eltern autistischer Kinder äußerten ähnliche Informationsnachteile und bedauerten, dass gerade in ländlichen Bereichen wenig Möglichkeit zum Austausch bestehe.

Die ESH wird die gemachten Angaben in ihre Planungen aufnehmen und bedankt sich bei den etwa 1.300 Informationsinteressierten für die Mithilfe, gezielter nach Wegen zu einer angemessenen Förderung autistischer Kinder und Jugendlichen suchen zu können.

Schulabschlüsse

Regelschulen sind heute noch meist ausschließlich gestaltet nach dem Bedürfnis durchschnittlicher Nichtautisten physisch beieinander anwesend zu sein. Diese fühlen sich dabei meist wohl. Auf Autisten trifft das aber oft ganz und gar nicht zu. Sie bevorzugen fernschriftliche Gemeinschaft, die hinsichtlich der Reizbelastung eine weitaus bessere Konzentration ermöglicht.

Ein neu entstehender Lösungsweg ist das Konzept der Online-Beschulung: Link zur Online-Schule Hierbei wird nach Möglichkeit ein barrierefreier Zugang zu einer ganz normalen Schulklasse via Internet geschaffen und darüber hinaus Gemeinschaftsaktivitäten aller Online-Schüler. Ist dieser Weg in einem Bundesland nicht möglich oder wird er von Behörden verzögert kann es ratsam sein, dem Kind bis zur Beendigung der Schulpflicht offensiv zu vermitteln, daß diese Zeit im Grunde egal ist und es sich auf die, nach dem Ende der noch durch die vorhandenen Barrieren kontraproduktiven Schulpflicht, Erlangung von Schulabschlüssen in Eigenregie konzentrieren sollte durch Erholung und gezielte Vorbereitung. Es geht schließlich nicht darum „die Schule“ glücklich zu machen, sondern für die jeweiligen Autisten einen angemessenen Bildungsstand zu erreichen. Dieser ist besonders auch deswegen wichtig, da Autisten beruflich oft besonders gut mit geistigen höherqualifizierten Ausbildungen, Studienabschlüssen ihren Weg gehen können. Die Versuche des regulären Bildungssystems für Autisten gehen daran oft völlig vorbei.

Für Schüler, die mit der achten Klasse bereits die gesetzliche Schulpflicht absolviert haben stehen auch weitere Möglichkeiten offen, als ein Beispiel sei der Telekolleg genannt. Ebenso gibt es anerkannte Privatinstitute, die Fernlehrgänge zur Erreichung von Schulabschlüssen anbieten. Es ist dabei oft möglich z.B. Realschulabschlüsse anzustreben ohne einen Hauptschulabschluß zu besitzen. Bei manchen Angeboten sind auch Anteile von Präsenzunterrichtvorgesehen, dies ist nach individuellen Anforderungen zu berücksichtigen. Im Vorfeld sollte geklärt werden, wie und wo das Ablegen der Prüfungen möglich wäre. Die Kosten variieren und können von verschiedenen Trägern ganz oder teilweise übernommen werden, etwa vom Arbeitsamt.

Bei allen diesen Fragen wird die ESH gerne unterstützend tätig. Wir raten dazu dies frühzeitig in Anspruch zu nehmen, da so manches einfacher werden kann.

Hier findet sich ein aktuelles Rechtsgutachten zum Recht auf inklusive Beschulung in Deutschland unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Und noch ein kleiner Tipp:

Die Gewährung von Nachteilsausgleichen darf nicht unbedingt in Leistungsbewertungen (z.B. Zeugnisse) als Hinweis einfließen. Hier entscheidet das jeweilige Landesrecht (Bei Bedarf bei der ESH nachfragen). Eine offene Nennung wäre schließlich eine potentielle Diskriminierungsquelle. Siehe auch hier.

Bildung

Bildungsgänge sind oft einseitig auf die Bedürfnisse von Nichtautisten zugeschnitten. Situationen in Bildungseinrichtungen sind oft nicht nur extrem barrierehaltig, sondern auch darüber hinaus ernsthaft gesundheitsgefährend. Deswegen ist es wichtig, Wege barrierearmer Bildung zu finden und gegen Diskriminierungen in Massenverfahren entschieden anzugehen.

(Zu Unterseiten z.B. übers Menü)

Diskriminierung im Bildungswesen

Allgemein ist im Bildungswesen, in Kindergarten, Hort, Schule, Ausbildung, Hochschule, Volkshochschule, dem zweiten Bildungsweg und öffentlichen Bibliotheken die strukturelle Diskriminierung von Autisten durch Nichtberücksichtigung ihrer Minderheitenbedürfnisse ebenso wie in anderen Bereichen gesellschaftlichen Lebens an der Tagesordnung. Da Bildung für Autisten jedoch oft einen besonders hohen Stellenwert besitzt, ist diese Diskriminierung schwerwiegend, besonders in den Bereichen, die noch keine Fern- oder Internetzüge anbieten, diese nur für manche Studienbereiche bereitstellen oder deren Betreuung schlecht, z.B. unklar strukturiert umsetzen.

Der regelhafte Zwang für Autisten in ein Schulgebäude zu gehen, in welchem vieles durcheinander geht und andauernde stark belastende Reize vorhanden sind, kann nicht nur Bildungschancen zerstören, sondern auch die Psyche des Autisten ganz allgemein. Dies wird bis heute nahezu gar nicht berücksichtigt und wenn dann nur, indem kleine Sonderschulklassen empfohlen werden, in denen das Problem grundsätzlich noch vorhanden ist, wenn auch möglicherweise geringer, doch das ist nicht gesagt, z.B. kann ein einziges Kind mit einer Spastik in derselben Klasse bereits ziemlich belastend auf einen Autisten wirken und in der Regel ist in diesen Einrichtungen niemand, der auch nur ansatzweise an solche Faktoren denkt, geschweige denn an weniger offensichtliche, die ebenfalls große negative Wirkungen entfalten können. Oft jedoch wird dies mit dem Preis erkauft, daß die Bildungschancen auf der Sonderschule deutlich schlechter sind. Zwar gibt es Sonderschulen auf denen das Abitur erreicht werden kann, dies ist jedoch offenbar aus welchen Gründen auch immer in der Praxis die Ausnahme.

Es ist zwar grundsätzlich richtig Autisten unter ihre Mitmenschen integrieren zu wollen und Autisten wollen auch in der Regel Kontakte zu anderen Menschen, jedoch sind vielen Autisten aufgrund sehr unterschiedlicher Entwicklungsprofile ihre nichtautistischen Gleichaltrigen eher fremd. Autisten sind als Kind oft im Vergleich bereits erwachsener und besitzen zugleich Faktoren, die heute meist noch als „Entwicklungsrückstand“ bezeichnet werden. Beides trifft in der Regel gleichzeitig zu, wobei jedoch für Ärzte oft nur die vermeintlichen Defizite erwähnenswert oder Abweichung von der Bevölkerungsnorm generell als Defizit angesehen sind. Faktisch sind diese Vergleiche jedoch ebenso absurd wie Vergleiche zwischen den sprichwörtlichen Äpfeln und Birnen. Somit dürfte jedoch auch fraglich sein, wie wichtig denn Kontakte zu Gleichaltrigen überhaupt sind. Autisten verstehen sich aufgrund ihrer oft früher ausgeprägteren intellektuellen Reife mit wesentlich älteren Nichtautisten nicht selten deutlich besser als mit gleichaltrigen Nichtautisten. So kann beabsichtigte Integration durchaus auch abseits der unzumutbaren Bedingungen vor Ort zur zusätzlichen Belastung werden, da möglicherweise kaum Vorteile für das autistische Kind existieren: Es wird einer enormen, traumatisierenden Schmerzbelastung ausgesetzt. Es wird für seine Reaktionen auf diese unzumutbaren Rahmenbedingungen oft noch für dumm oder gestört erklärt, obwohl vermutlich so gut wie jeder Mensch auf derartiges Leid in dieser aufgrund situativ fehlender Empathie der Nichtautisten dumm oder gestört wirkenden Weise reagieren würde. Es wird Kindern ausgesetzt, mit denen es möglicherweise weniger anfangen kann als mit Lehrern.

Die heutige Praxis die vorhandenen unzumutbaren Bedingungen durch Schulbegleitungen zu kompensieren sehen wir kritisch, da durch diese Begleitungen sich nichts an den grundlegend schlechten Rahmenbedingungen ändert und solche Begleitungen leider immer wieder aus einer Art „gesunden Volksempfindens“ auch noch zusätzlichen belastenden Druck auf die autistischen Kinder ausüben, z.B. indem sie der festen Überzeugung sind, das Kind müsse sich doch nur mal zusammenreißen und dies auch unbelehrbar möglicherweise sogar gegen den informierteren Elternwillen als Strategie verfolgen, da sie die Eltern für hysterisch halten und nicht ernst nehmen, etc.

Je nach Einzelfall könnten aus Sicht der ESH Versuche sinnvoll sein, Autisten in mindestens der Hälfte der Fächer über das Internet zu beschulen und einige Fächer dann in einer Regelschule zu unterrichten. Hier sollte immer darauf geachtet werden wie das Kind reagiert und vor allem was es selbst bevorzugt. Interessant könnte auch das Angebot an den Autisten sein in einem seperaten Raum neben dem laufenden Stundenplan unterrichtet zu werden bei der Möglichkeit nach eigenem Ermessen in die reguläre Klasse zu kommen und wieder zu gehen.

Angefangen vom Kindergarten und Hort bis zur Schule werden Autisten mit Diagnose oft rüde ausgegrenzt und aus allgemeinen Einrichtungen ausselektiert. Selbst wenn ein Kind ohne Diagnose bereits jahrelang eine Einrichtung besuchte, wird zynisch mit dem Kindesinteresse argumentiert, man könne plötzlich nicht mehr angemessen auf das nun diagnostizierte Kind eingehen. So wird ein autistisches Kind, für das eine gewohnte Umgebung sehr wichtig ist wegen einer Diagnose möglicherweise unangemessener behandelt. Hierbei geht es offenbar auch oft um die Generierung von zusätzlichen staatlichen Mitteln für die Einrichtungen, die dann wiederum nach Erfahrungen selten für das autistische Kind selbst verwendet werden, indem nicht einmal kompetentes Personal angestellt oder bestehendes angemessen fortgebildet wird. Allerdings sind autismusspezifische Fortbildungen selbst auch ein Problem, da diese leider oft noch falsche und schädliche Annahmen vermitteln.

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