Autismus - ohne wäre die Normalität gestört

 

 

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Therapiefreiheit gilt auch bei ALG2

Zitat:

Im vorliegenden Verfahren ist die Verpflichtung des Antragsstellers zur Durchführung einer psychiatrischen Behandlung zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig. Die Kammer kann bereits nicht erkennen, dass die zwangsweise Verpflichtung zur Vornahme einer solchen medizinischen Behandlung ein geeignetes Mittel darstellt, um die Leistugnsfähigkeit des Antragsstellers zu verbessern. Der Antragsteller sieht selbst nämlich keine Notwendigigkeit für eine derartige Behandlung und ist mit einer solchen Maßnahme nicht einverstanden. Für den Erfolg einer psychiatrischen Behandlung dürfte jedoch die freiwillige Teilnahme und die aktive Mitwirkung des Betroffenen Voraussetzung sein. Beides ist vorliegend (noch) nicht gegeben.Unabhängig davon ist die Verpflichtung jedoch auch nicht zumutbar im engeren Sinne. Der mit der Behandlung verfolgte Zweck – die Verbesserung der Leistungsfähigkeit zum Zwecke der besseren Eingliederung in Arbeit – steht außer Verhältnis zu dem damit verbundenen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Antragsstellers. Die Annahme eines sanktionsbewehrten Zwangs zu vollständigen Wiederherstellung der Gesundheit und Verbesserung der Belastbarkeit greift in erheblichen Maße in das Selbstbestimmungsrecht und die Integrität des Antragstellers nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein. Mangels gesetzlicher Grundlage kann dieser Eingriff mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit nicht gerechtfertigt werden. Der Antragsteller muss autonom entscheiden können, ob bzw. wann er sich wegen gesundheitlicher Einschränkungen in ärztliche bzw. psychiatrische Behandlung begibt (in diesem Sinne auch SG Braunschweig, Beschluss v. 11.9.2006, S 21 AS962/06 ER, zit. nach http://www.eloforum.org). Der Antragsgegner kann insoweit lediglich (Beratungs-)Angebote unterbreiten. Eine allgemeine Verpflichtung des Leistungsempfängers zur Gesunderhaltung bzw. Gesundung besteht nicht, auch nicht aufgrund des Selbsthilfegebots nach § 2Abs. 1SGB II.

Quelle: SG Schleswig S 16 AS 158-13 ER

Das betreffende Jobcenter hatte versucht den Leistungsempfänger per Eingliederungsbescheid zu einer von ihm abgelehnten Therapie zu zwingen.

Link zur Deutschen Umsetzung von UN-Dok. A/HRC/22/53 vom 1. Februar 2013 (Einordnung von Methoden der Psychiatrie als verbotene Folter)

Berichts des Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Juan E. Mendéz:

Link zum Dokument (extern)

Zusammenfassung:

Zitat:

Der vorliegende Bericht befasst sich mit bestimmten Formen des Missbrauchs in Gesundheitseinrichtungen, die unter Umständen eine Schwelle überschreiten, nach der Misshandlung zu Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe wird. Er zeigt die Grundsatzregelungen auf, die diese Praktiken begünstigen, und nennt bestehende Schutzlücken.Durch seine Beschreibung einiger der missbräuchlichen Praktiken in Gesundheitseinrichtungen wirft der Bericht ein Licht auf oftmals unbemerkte Formen solcher Praktiken, zu denen es unter dem Dach der Gesundheitspolitik kommt, und stellt heraus, wie bestimmte Therapien dem Verbot der Folter und Misshandlung zuwiderlaufen können. Er stellt dar, in welchem Umfang die Staaten gehalten sind, Maßnahmen der Gesundheitsversorgung zu regulieren, zu kontrollieren und zu beaufsichtigen, um Misshandlungen zu verhüten, gleichviel, unter welchem Vorwand sie verübt werden.

Der Sonderberichterstatter prüft verschiedene der häufig gemeldeten Missbräuche in Gesundheitseinrichtungen und beschreibt, inwieweit das Rahmenwerk zu Folter und Misshandlung in diesem Kontext Anwendung findet. Die hier erörterten Beispiele von Folter und Misshandlung in Gesundheitseinrichtungen stellen wahrscheinlich nur einen kleinen Bruchteil dieses weltumspannenden Problems dar.

Psychiatrisches Profiling ist Volksverhetzung

Das Thema um das es mir hier geht, regt mich sehr auf. Der Leser möge meinen gerechtfertigten Ärger und meine bewußt unverblümte Ausdrucksweise verstehen.

Wir sehen [in den USA] einen sich beschleunigenden Zyklus aus Artikeln in hochangesehenen Medien, die einen Amoklauf mit einer Beweisführung verbinden, daß der jeweilige Täter „psychisch krank“ sei. Diese Beispiele erscheinen immer schneller und schneller. Der [US-]Präsident sprach von einem Zyklus von „allen 3-4 Monaten“. Ich habe keine Ahnung, ob es mehr solche Gewalttaten gibt. So wie ich keine Ahnung habe, ob die USA ungleicher, ärmer, niederträchtiger, rassistischer, frauenfeindlicher werden. Ein stärkerer internationaler Aggressor, bereiter Zivilisten für die eigenen Vorstellungen von Recht und Gesetz in anderen Ländern zu töten.

Oder ob Organisationen wie Torreys “Treatment Advocacy Center” schlichtweg genug Lügen in den Medien verbreitet haben, so daß diese Art von Berichten sich nun selbst weiter fortpflanzt. Setzen wir einmal die große Anzahl von Menschen voraus, die rezeptpflichtige Psychodrogen einnehmen, also ärztlicherseits entsprechend diagnostiziert wurden. Betrachten wir weiter, wie im Nachhinein Personen aus dem Umfeld eines Amokschützen diesen im Eindruck des Geschehens als „instabil“ beschreiben, als eine „tickende Zeitbombe“ oder im Sinne anderer dämonisierender Attribute basierend auf dem Konzept der „gewalttätigen psychischen Erkrankung“, dann sollte es immer möglich sein solche Geschichten zu finden.

Der Präsident hat dem Land und den Bürgern, die mit psychiatrischen Verleumdungen leben müssen schweren und unverzeihlichen Schaden zugefügt, indem er die verbreitete Verleumdung bestätigte, daß wir für Gewalttätigkeit anfällig seien. Und dies eine genauere Prüfung unseres Verhaltens erfordere, einschließlich stärkerer Einschränkungen unserer bürgerlichen Rechte. Und wir als Minderheit unter noch aufwändigere Kontrolle durch das bekannte unverantwortliche und diskriminierende auf uns zielende Überwachungs- und Internierungslagersystem gestellt werden müßten, das wir als „Psychiatrisches Gesundheitssystem“ kennen. Wir müssen verstehen, daß dies alles nicht mehr als eine Verleumdungskampagne ist. Es ist offenbar auch nicht möglich rational zu diesem Thema zu diskutieren. Jedesmal, wenn wir es versucht haben das Fehlen von Evidenz für statistische Zusammenhänge herauszuarbeiten, hatten diese rationalen Argumente keine Wirkung. Stattdessen schienen sie eher noch Öl ins Feuer zu gießen.

Nun möchte ich etwas herausarbeiten, wie Profiling funktioniert und warum es immer falsche Ergebnisse hervorbringt. Es ist irrelevant, ob ein statistischer Zusammenhang besteht zwischen einzelnen demografischen Faktoren und der Wahrscheinlichkeit, daß ein Individuum ein Verbrechen begehen wird. Profiling basiert auf Betrachtung bestimmter demografischer Faktoren, die wegen tiefsitzender Vorurteile ins Visier genommen werden, die tatsächlich erwarten, daß jemand als unmenschlicher Schwarzer Mann mit übermenschlicher Stärke unter Kontrolle und Aufsicht gehalten werden muß. Wir sehen das klar bei ethnischem Profiling – mindestens einige von uns denken auch so. Deswegen konnte es das Urteil im Fall George Zimmerman geben, deswegen sind die Morde an farbigen Männern, Frauen, Mädchen und Jungen durch die Polizei keine tragischen Einzeltragödien, sondern ein erschütternder systematisch geschürter Massenmord einer rassistischen Gesellschaft.

Und es gibt keinen Unterschied zu psychiatrischem Profiling. Wir sind Ziel wegen unserer hartnäckigen Vorverurteilung, welche rassistischen Vorurteilen weitgehend ähnelt: Behinderte Minderheiten und ethnische Gruppen waren schon immer die beiden Pole des Weltbilds von Eugenikern, das einige Teile der Bevölkerung herauspickt und als „unnütze Esser“ einordnet, wert ausgebeutet und weggeworfen zu werden. Es spielt keine Rolle, ob die Behinderten zugeschriebene Minderwertigkeit nur im Kopf des Betrachters existiert – das gab es schon immer. Immer gibt es Zusammenhänge zwischen der Fremdwahrnehmung einer Person, die seltene Geisteszustände oder kulturelle Hintergründe aufweist und ihrer Ausgrenzung aus der Mehrheitsgesellschaft. Die Gründe können unpassende Umgebungszustände sein und die Ausgrenzung beruht auf Frauenfeindlichkeit, Rassismus, Klassenzugehörigkeit und andere Kriterien der Ausgrenzung, die wir benutzen. (Beispielsweise entschied der Supreme Court im bekannten Fall Buck vs. Bell, daß zwangsweise Sterilisation rechtmäßig sei und verleumdete eine Familie aus Frauen als „Schwachsinnige“. Unter welchen gesellschaftlichen Behinderungen sie auch immer gelitten haben mögen, sie waren sicherlich arm.)

Weder die Nazis mit ihrer mörderischen Agenda noch das zeitgenössische Regime von Konzentrationslagern und ausgrenzenden Sondergesetzen unter dem Vorsitz der Psychiatrie interessiert(e) sich dafür, ob du dich selbst als behinderte Person identifizierst, als psychisch krank [oder Jude], als eigen oder exzetrisch oder als normal. Die Selektion wurde vorgenommen und du bist zur Rechten oder Linken sortiert worden. Bisher wurden wir noch nicht vergast, aber wir werden durch Fremdkontrolle, durch Psychodrogen und Elektroschocks, durch die Polizei mit Schußwaffen und Teasern ermordet.

Ich möchte, daß wir klar erkennen, was mit uns gemacht wird – nach meinem kulturellen Verständnis ist psychiatrisches Profiling nichts anderes als die Volksverhetzung gegen Juden, erfunden um Pogrome zu rechtfertigen. Ich las Geschichten aus dieser Zeit und die Ähnlichkeiten der Vorgänge trafen mich wie der Schlag. Wie ähnlich Menschen sich hinkauerten, wartend daß es vorübergeht, versuchten mit verantwortlichen Autoritäten vernünftig zu reden, sich als angebliche Nichtjuden durchschlugen, sich Strategien entwarfen wie auch immer sie überleben könnten. Eine Volksverhetzung kann nicht diskutiert werden. Nun, rückblickend, hoffe ich, daß die meisten Menschen diese Volksverhetzung als so gegenstandslos wie folgenschwer erkennen, die in ihrer Zeit geglaubt wurde. Manche Bigotte werden jedoch auch heute noch daran glauben und sich vor diesem „Schwarzen Mann“ fürchten.

Diese Woche redete ich mit zwei Freunden, ich sagte ihnen, daß jetzt, wo die Interpretation der UN-Behindertenrechtskonvention weitgehend gesichert ist, wir unsere Aufmerksamkeit nun auch positiven Maßnahmen zuwenden sollten: Was wollen wir erleben in einer Welt, die ohne Zwangspsychiarie neu gestaltet wird? Wenn eine Regierung uns mitteilt: „OK, wir werden die psychiatrischen Sondergesetze aufheben und mit Entrechtung und Zwangsbehandlungen aufräumen. Was sollen wir noch tun, damit wir sichergehen, daß Menschen haben was sie brauchen und nicht weiter diskriminiert werden, wenn sie ungewöhnliche Gedanken haben oder ernsten Kummer oder Krisen durchleben?“ – was würden wir antworten?

Beide Freunde reagierten heftig, was veranschaulicht wie tiefen Hass wir unter dem noch aktuellen Regime erfahren. Wie uns dieser Hass selbst hat fühlen lassen als wären wir als Menschen nichts wert. Es ist schwer zu realisieren wie sehr man die gesellschaftlichen Verleumdungen verinnerlicht hatte, man nicht stark genug war das eigene gesunde Selbstbild davon unangetastet zu bewahren. Wie genau das eine Voraussetzung dafür war, daß man uns als psychisch krank verleumden konnte. Ganz besonders als Frau. Es macht mich wütend. Es macht uns wütend. Und wir sollten es nicht mehr innerlich annehmen.

Das ist keine Schwäche oder Verletzbarkeit. Wir sind verdammt stark, weil wir überlebt haben, was wir erleben mußten. Und die, die nicht überlebt haben, würden die gleiche Stärke in sich finden, wenn sie in unsere Schuhe gesteckt worden wären. Was wir überlebten (aus meinen Notizen zu einem dieser Gespräche, in welchem auch meine Partnerin und ihre Beiträge einbezogen sind):

– Schindluder mit dem Selbstwert einer Person und ihrer Wahrnehmung in der Welt – das ist Zufügen von seelischem Leid und läuft auf Folter hinaus.
– Systematische Folter, weil alles nur gefühllose Experimentiererei war: „Du bist ein wissenschaftliches Projekt.“ Sie gaben falsche, unvollständige und irreführende Informationen (es gab also keine Zustimmung auf der Grundlage korrekter Beratung) und versagten dabei alle Informationen über schädliche Wirkungen zu sammeln, die bereits beobachtet wurden. Sie geben dir Substanzen, von denen sie keine Ahnung haben und erzählen dir nur, was sie meinen, das du wissen solltest. Sie behandeln uns als unmenschlich, als wäre nichts dabei. Das kann geschehen, weil es eine Art von kontrollierender Supervision in der Anwendung der Psychiatrie gibt, die es so in der Anwendung der physischen Medizin nicht gibt.
– Jemanden so „anders“ machen, daß man mit ihnen alles anstellen kann. Das bezieht sich nicht nur auf die Akte offener Gewaltausübung. Wenn ein Elter sein Kind schlägt, wird es nach einer Weile ausreichen, daß das Elter das Kind anschaut, damit das Kind unter der auf Konditionierung beruhenden Kontrolle ist. Sie müssen gar nicht weiter prügeln, die Fingernägel ziehen, sie jeden Tag mit Thorazin vergiften. Sie müssen nicht mehr tun als die Person so in Angst und Schrecken zu versetzen, daß sie nicht mehr sie selbst sein kann.
– Sie vermittelten mir das Gefühl, ich gehöre nicht in diese Welt wie ich nun bin. Ich denke, das ist unverzeihlich.

Das alles zeigt mir wieder, daß wir zu jeder Zeit, in der unsere Rechte von den Vereinten Nationen entschieden anerkannt werden eine weitere Schicht unserer eigenen Erfahrung und Fähigkeit die extremen und ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen gegen uns zu bekämpfen freilegen. Fortschritt verläuft nicht linear. Und während ich weiterhin denke, daß wir uns Gedanken darüber machen müssen, wie eine neue Welt gestaltet werden könnte, auch wenn wir noch im Griff des alten Regimes sind, wird der nächste Schritt vielleicht sein, das zurückzuweisen, was uns dann aufgetischt wird und uns darüber zu empören, sowie uns selbst und alle anderen vor Vergeltungsaktionen zu schützen.

Tina Minkowitz, New York
International Representative des Weltweiten Netzwerks der Nutzer und Überlebenden der Psychiatrie – WNUSP (wnusp.net)

Übersetzt mit Genehmigung.
Die Übersetzung orientiert sich am angenommenen Sinngehalt und stellt keine Wort-für-Wort-Übersetzung dar. Der Originaltext findet sich hier: http://www.madinamerica.com/2013/10/psychiatric-profiling-blood-libel

Behindern wir uns nicht alle gegenseitig?

Nehmen wir an, ein Autist begegnet einem Nichtautisten. Der Nichtautist erwartet die von ihm gewohnte mündliche Kommunikation und ständige Körperberührungen dabei. Der Autist wünscht sich die Trennung von gemeinsamer körperlicher Aktivität und fernschriftlicher Kommunikation. Sobald der eine seine Vorstellung einseitig durchsetzen will, strebt er danach den anderen zu behindern.

Das sollte doch jedem einleuchten? Nicht? Richtig, diese Darstellung ist falsch zuungunsten tatsächlich Behinderter.

Immer wieder versuchen vornehmlich Nichtautisten vom hochrangigen „Behindertenaktivisten“ bis hin zum Angehörigen den Behinderungsbegriff abseits eindeutig gesellschaftlich relevanter Institutionen wie Behörden, etc. zu ihren Gunsten umzudeuten. Das läuft meist im Grunde darauf hinaus den Behinderungsbegriff ohne seine gesellschaftliche Komponente rein auf die Beziehung zweier Subjekte zu beziehen. Dabei ist der Behinderungsbegriff mit guten Gründen nur Minderheiten vorbehalten, die durch gesellschaftliche Behinderungen von gesellschaftlicher Teilhabe ausgegrenzt werden, direkt (durch Barrieren) oder indirekt (durch „ill-treatment“, also eine Behandlung durch die Gesellschaft, die den Behinderten krank macht und auf diesem Weg Teilhabe behindert oder gar verhindert).

Diese gesellschaftliche Teilhabe besteht nicht im Umgang mit Familie Müller, sondern generell im Umgang mit Mitmenschen aus der Mehrheit und allen ihren funktionalen Segmenten (also nicht nur mit „Arbeitern“, sondern auch mit „Akademikern“). Gesellschaftliche Teilhabe bezieht sich nicht auf jedes einzelne Glied der Gesellschaft direkt und konkret, sondern auf eine Anzahl von Gliedern. Wer als Teil einer großen Masse agiert, hat mehr Verantwortung. Und sofern viele einzeln Handelnde in einer Gesellschaft solche Diskriminierungen leben, muß der Staat eingreifen, da ein strukturelles gesellschaftliches Ungleichgewicht besteht, das eine Minderheit in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe erheblich benachteiligt.

Wenn manch einer auch in diesem Zusammenhang eine „Diktatur der Minderheiten“ beklagt, kommt nicht nur die Verunsicherung der Mehrheit über die vielen Punkte an denen heutzutage Diskriminierungen bekämpft werden und gewohnte Abläufe in Frage stellen zum Ausdruck. Der Reflex einer Mehrheit, zu der in vielen inhaltlichen Punkten auch Vertreter der Minderheiten zählen, die selbst in anderen Punkten eigene Diskriminierungen erkennen. Es fehlt oft auch ein Verständnis für den Wert der Gleichberechtigung von Minderheiten anstatt einem plumpen Faustrecht der Mehrheit, zumal so gut wie jeder Mensch mehreren Minderheiten zugehörig ist.

Auch wenn die Herausbildung eines von der falschen medizinischen Herangehensweise grundlegend unabhängigen Behinderungsbegriffs noch auf sich warten läßt, kann man neben der Minderheitenrolle bereits weitere Voraussetzungen für das Vorliegen einer gesellschaftlichen Behinderung eines Individuums benennen. Dies ist das Kriterium der Dauerhaftigkeit (in Deutschland gesetzlich auf 6 Monate definiert). Dies ist vor allem noch das Kriterium der Unfreiwilligkeit. Manchen Gruppen treten wir aufgrund unserer Entscheidungen bei. Für behinderte Bevölkerungsgruppen trifft das nicht zu. Wenn jemand z.B. im Ausland die Landessprache nicht beherrscht, so wird er zwar gesellschaftlich ausgegrenzt, ist aber nach üblichen Verständnis nicht behindert, denn er kann sich im Prinzip jederzeit weiterbilden.

Wenn ein Nichtautist also gerne mündlich kommuniziert und sich unwohl fühlt, wenn er den Gesprächspartner nicht ständig antatschen darf, dann wird er durch Grenzziehung eines Autisten dagegen nicht selbst behindert. Denn in dieser Welt ist er nicht nur ein einzelnes Subjekt, sondern Teil einer ähnlich veranlagten Mehrheit und daher verpflichtet zu Rücksichtnahme auf den Vertreter der Minderheit, also in diesem Beispiel den Autisten. Denn es geht nicht nur um den Kontakt zwischen zwei Menschen, sondern um den Umstand, daß viele Nichtautisten als Gruppe barrierefreien Kontakt zu Autisten abblocken und so Autisten gesellschaftlich ausgrenzen. Wären es nur 5% der Nichtautisten, die so handeln würden, wäre der Einzelfall keine Behinderung. Da aber 90% der Nichtautisten mehr oder weniger schwerwiegend so handeln ist dieses Verhalten kein reines Verhalten einer Einzelperson mehr, sondern Teil gesellschaftlicher Diskriminierung, die ein Unrecht darstellt.

Welt des Scheins: „Inklusionstage 2013“ in Berlin

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte eingeladen … nach Berlin. In der Jugendherberge eingecheckt, besuchte ich den ersten Tag mit dem Thema „Teilhabebericht und Inklusionsforschung“. An der eher offiziellen Bekleidung ließ sich erkennen, dass einige Teilnehmer aus Repräsentations- und Interessenbereichen angereist waren, die Beamtenschaft, Wissenschaftsvertretung und Spitzenvertreter der Behindertenverbände vermuten ließen.

Da Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke wegen plötzlicher Erkrankung abgesagt hatte, übernahm die Beamtin des BMAS Frau Gitta Lampersbach die Einführung in die als barrierefrei bezeichnete Veranstaltung und erklärte, dass es eigentlich für diese Tagung gar kein Basispapier gibt, sondern lediglich Forschungsergebnisse zusammengetragen wurden, die eine ganz neue Art von Bericht der Bundesregierung zum Ziel habe.

Erstaunt war ich, wie mit wohltönenden leeren Lobesworten die Zuhörer wie in einem lauen Sommerregen eingeregnet wurden … es erinnerte mich an die Gute-Nacht-Geschichten, die ich meinem Sohn, als er klein war, vorgelesen hatte. „Klein“, das war wohl das Stichwort darüber nachzudenken, warum meine näheren und weiteren Sitznachbarn die eine oder andere Bemerkung machten wie „Das hören wir nun seit 20 Jahren, ohne dass sich was ändert.“
Offenbar waren die Kleinen mittlerweile erwachsen geworden, aber von der Bundesregierung weitgehend unbemerkt? Mit 20 Jahren würden die Vertreter im Publikum also zu den „jungen Wilden“ gehören. Als Kind von Fluxus, mit Beuys in Filz und Fett aufgewachsen und in die 68er hinein protestiert war ich mehr als gespannt auf Aktion und Reaktion bei dieser Veranstaltung.

Nach einem Monolog in wissenschaftlichem Fachvokabular versicherte man sich worthülsig der gegenseitigen Geneigtheit und Anerkennung der Kompetenz und ließ sich selbstgefällig in „Leichte Sprache“ übersetzen. Der Aufwand, der betrieben wurde, die vielen verschiedenen Daten zu erheben, wurde von allen Beteiligten als Arbeit beschrieben, die viele Stunden Zeit und Engagement gekostet habe.

Upps, dachte ich zum ersten Mal: Ob auf dem Podium realisiert wird, dass unter den Teilnehmern nicht wenige Menschen sind, die im Ehrenamt über Jahrzehnte einen großen Teil ihrer Freizeit unentgeltlich zur Verfügung stellen und die diese Eigenbelobigung der Wissenschaft als zynisch empfinden könnten? Ob von den anwesenden Wissenschaftlern mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 4.000 – 7.000 EURO noch darüber nachgedacht werden kann, dass im Publikum behinderte Menschen sitzen, die für die Berlinreise den Sozialhilfesatz eines ganzen Monats zusammensparen mussten, um ihre Rechte in Berlin zu vertreten?

Aber Reaktion gab es auf diese überdimensionierte Präsentation der Wissenschaft aus dem Publikum nur in den Bart gemurmelt und mit höflicher Fragestellung. Auf die Frage, warum bei der nachmittäglichen Podiumsdiskussion lediglich universitäre Vertreter und Vertreter großer Behinderteneinrichtungen, insbesondere große Heimbetreiber, auf dem Podium mitwirken würden, wurde zwischenzeilenwortreich geschwiegen.
Auf kritische Nachfragen an Wissenschaftler wurde eher patzig reagiert, man verstehe seinen Beruf.

Frau Dr. Anne Waldschmidt, die staccatohaft auf den Behinderungsbegriff der disability studies als interdisziplinäre Wissenschaft verwies, in dem Behinderung nicht mit medizinisch diagnostizierbaren Beeinträchtigungen gleichgesetzt werden kann, sondern in der Regel aus gesellschaftlich konstruierten Barrieren hervorgeht (Barrieren hindern Menschen daran, am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen), erhielt erste laute Zustimmung von den Teilnehmern, die wiederum betonten, dass auch das eine olle Kamelle sei, die immer wieder hervorgeholt werde, ohne dass sich wirklich etwas ändere.

Wirkte die Umsetzung der Veranstaltung psychedelisch in Richtung „Make love not war“ oder hatten auch andere Interessenvertreter noch gut im Gedächtnis wie eine Vertreterin ebendiesen Ministeriums bei einer früheren Veranstaltung überdeutlich darstellte wie zentral für ihr Haus sei, daß Anliegen freundlich herangetragen werden – eine Aussage die in einem erschütternden Maße für sich selbst spricht, indem sie verdeutlicht, daß man Behinderte noch immer fest als Bittsteller empfindet, nicht als Minderheiten, die bestimmte Rechte haben, die angesichts massivster Diskriminierungsfolgen in jeder Weise eingefordert werden können.

Douglas Ross, der sich als Sprecher „nicht computerorientierter“ Autisten präsentierte, lud zur Zusammenarbeit ein. Die Lacher, die seine Formulierung hervor rief, registrierte ich als ein Lachen über Behinderte und wunderte mich über diese Platzierung. Im Wissen um die besondere Sinnesempfindsamkeit von Autisten dachte ich darüber nach, wie sein schweigender autistischer Sohn einen ganzen Tag von morgens bis abends auf einer Tagung aushielt und auch noch einen lauten Film ertrug.

Nachdem doch einiges über das Selbstverständnis inkludierter Gemeinschaft gesagt wurde und dass es ein miteinander und aufeinander Eingehen und Zugehen geben sollte, trat dann die „Blind Foundation“ auf, eine Band aus sehenden und blinden Musikern. Für mich als musikalische Rheinländerin war es sehr befremdlich, dass sich zu den Rhythmen der Musik niemand bewegte, wo doch gerade vom „Aufeinander-zu-Bewegen“ die Rede war. Eine freundliche Sitznachbarin meinte dann, dass Wissenschaftler das wohl eher als unseriös betrachten würden, was mich ins Grübeln brachte:
Wie soll Bewegung in die Reihen und die Gruppen kommen, wenn an den verkopften und eingefahrenen Mustern festgehalten wird?

Als ich die Agentur Meder, die die Inklusionstage für das BMAS organisierte, informierte, dass entgegen der Aussagen der Rednerin des Ministeriums die Veranstaltung nicht barrierefrei sei, weil kein Livestream für Autisten eingerichtet wurde, die nur von zu Hause aus an einer Veranstaltung teilnehmen können, bedauerte man dies anscheinend erschreckt zutiefst. Es sei nicht gewusst worden und würde künftig bei der Agenturorganisation Berücksichtigung finden. Nach bisheriger Erfahrung wird das vermutlich bis zur nächsten Veranstaltung wieder vergessen sein oder nie zu den wirklich Verantwortlichen weitergegeben, denn oft geht es eher darum sich mithilde überschäumender Nettigkeitssimulationen nicht unnötig angreifbar zu machen. Schließlich wurde dieser Hinweis bereits vor Jahren gegeben. Der Hinweis, kontrastarme Treppenstufenkanten künftig farblich abzukleben, wurde ebenfalls notiert.

Am Abend konnte der Film „GOLD – Du kannst mehr als du denkst“ angeschaut werden. (Mehr: http://kino.de/kinofilm/gold-du-kannst-mehr-als-du-denkst/134761) Es wurden darin 3 Sportler im Vorfeld der paralympics 2012 in London in ihrem Privatleben und in der Vorbereitung zu diesem sportlichen Ereignis vorgestellt … die Schwimmerin Kirsten Bruhn aus Deutschland, der Rennrollstuhlradfahrer Kurt Fearnley aus Australien und der Läufer Henry Wanyoike aus Kenia.

Mir persönlich war der Film zu stark darauf ausgerichtet, dass Behinderte sich selbst und auch der Menschheit etwas beweisen wollten (mussten?), ich stand aber mit dieser Meinung soweit zu erkennen allein da. Mir blieben aus diesem Film andere Menschen weit lebhafter in ihrem Selbstverständnis in Erinnerung: die Ehefrau des blinden Läufers, weil sie einfach nur mit einem zärtlichen Menschen leben wollte, der Begleitläufer, der ihn in den Sieg begleitete bis zur völligen Verausgabung und der in seinem Wesen an einen Blindenhund erinnerte und die Kinder des Rollstuhlfahrers, als Vater auf Augenhöhe mit ihnen spielte.


Wolken aus Plastik – wie gemunkelt wird ein Lieblingsmotiv von Ursula von der Leyen

Der zweite Veranstaltungstag war dem Thema „Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Behinderungen“ gewidmet. Um gleich beim Thema zu bleiben: An beiden Tagen wurde immer wieder auf den Anspruch der Inklusion hingewiesen, Vielfalt zu leben, aber in der Ausdrucksweise fand sich bei allen Vortragenden eine überkommene Formulierung vom Menschen „mit Behinderung“, die immer wieder das überaltete Denkmodell der Behinderung als Persönlichkeitsmerkmal aus der Schublade zog. Vielfalt hat keine Behinderung, aber in der Vielfalt findet Behinderung immer noch statt und muss verschwinden!

Bei der Einführung wurde erwähnt, dass sich 23 Millionen Menschen in Deutschland ehrenamtlich engagieren. Erstaunlich auch hier die freundlichen Worte über das persönliche Engagement und relativ wenig politische Äußerung, warum in diesem Staatswesen Ehrenamt so stark erforderlich ist. Sozusagen als Motor wurde transportiert, dass der Mensch sich im Ehrenamt gut fühle und sein Selbstwertgefühl steige. Hm, dachte ich so bei mir: Fühlst du dich tatsächlich gut, wenn du vor Ort gerufen wirst, weil mal wieder ein Jugendamt Eltern die Entziehung des Sorgerechts androht und ihren 10jährigen Autisten in die Kinder- und Jugendpsychiatrie einzuweisen androht, wenn Eltern sich zum Wohl ihres Kindes gegen Vorschläge von Pharma- und Konditionierungsvertretern auflehnen? Lässt die Unkenntnis und der systematische Unterstellungsdreck in Behörden und seine Ausräumung vor Ort tatsächlich dein Selbstwertgefühl steigen? Das konnte ich für mich mit einem klaren NEIN beantworten. Blieb die Frage, ob das veranstaltende Ministerium es als eigene Leistung ansieht durch seine Politik solche ehrenamtlichen Leistungen von Bürgern mit Unrechtsbewußtsein auf ganz spezielle Art dauerhaft zu fördern.

An diesem zweiten Tag lag der Schwerpunkt der Veranstaltung darauf zu zeigen, was in der Praxis (anders) gemacht wird, wie stark sich behinderte Menschen für ihre Rechte engagieren und dass dieses Engagement weitgehend unbekannt ist. Prof. Dr. Theresia Degener stellte das Inklusionsmodell als Menschenrechtsmodell vor, in dem der Mensch nicht nur seinen Anspruch auf Inklusion im gesellschaftlichen Kontext, sondern als Menschenrecht hat, was – verständlicherweise gerade dort – lauten Beifall fand. Bezeichnend ist, dass die von den Vertretern der Behindertenverbände am stärksten mit Beifall bedachten Beiträge Weißhaupt und Degener über politisch relevante Aussagen zu Behinderung im filmischen Zusammenschnitt des BMAS keinen Niederschlag gefunden haben.

Dr. Nicole Schmidt von „mittenmang SH e.V. zeigte auf, dass sie persönlich an einem Scheideweg anlangte und die Thematik mit Gleichgesinnten selbst in die Hand nahm und seither lebt.

Behinderte Menschen bei ihren Tätigkeiten vorzustellen und gleichzeitig mit den Verdiensten der Vermittler den Anschein zu erwecken, als würde es ohne diese organisatorischen Nester kaum gehen, lässt immer wieder akut die Frage nach dem „Best-Style“ aufkommen, insbesondere wenn sich große Organisationen über die Beratung und die Bedürfnisse von Betroffenen großzügig hinweg setzen. Während bei der Vorstellung von „Beste-Praxis-Beispielen“ durch das Diakonische Werk Hamburg und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. kaum menschliche Selbstspiegelung vermittelt wurde, erzählte Jana Schulze von der Freiwilligenagentur Magdeburg überzeugend von der Entwicklung, die die Organisatoren nahmen, von ihren Irrtümern und ihren Richtungsänderungen, was beim Publikum gut ankam.

Da Online-Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen eine wichtige Forderung von Autisten darstellt, nahm ich am Workshop 4 „Online Volunteering“ teil und zeigte dort auf, dass Autisten ihre Gesellschaftsteilnahme über Medien gestalten, dass das nicht heißt, dass sie keine persönlichen Kontakte haben, dass es einer Offenheit bedarf, diese schon recht alten Kommunikationsmittel von behinderten und nichtbehinderten Menschen zum Ausräumen von Barrieren zu benutzen, dass durch fernschriftliche Online-Kommunikation auch anderen behinderten Gruppen die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilnahme ermöglicht wird (und dass insbesondere durch Onlinebeschulung an Schulen und Universitäten) und dass Kompetenzen, die bisher in der Gesellschaft brach liegen online erschlossen werden können.

Es wurde auch thematisiert, dass die Versuche von Autisten, ihre politische Mitarbeit über Onlineverfahren einzufordern, kläglich an der mangelnden Flexibilität der vermeintlichen Mitstreiter scheiterte, die eher in gewohnten Bahnen zu persönlichen Anwesenheiten und den damit verbundenen Strukturen tendieren. Die Teilnehmer diskutierten, dass Online-Konferenzen im internationalen Gespräch wegen der großen Entfernungen selbstverständlich sind, während sie im nationalen Bereich immer noch auf Ablehnung treffen.

Der Impulsgeber Hannes Jähnert meinte hierzu, dass der Beweggrund vielleicht darin zu suchen sei, dass der Mensch sich selbst am Menschen erleben wolle und dass ihm das gut tue. Ich wies darauf hin, dass dies von Autisten anders gesehen werde. Meine persönlichen Beweggründe seien z.B., in einer Gesellschaft die Vielfalt der Kommunikationsmöglichkeiten zu erhalten oder ggf. mit zu gestalten, wo Teilhabe gefährdet oder nicht vorhanden sei. Moderator Rául Aguyo-Krauthausen gab zu bedenken, dass das Vorantreiben der Onlinebeteiligung dazu führen könnte, dass andere behinderte Menschen mit Onlinemöglichkeiten abgefunden und in den Hintergrund treten könnten, worauf aber aus der Teilnehmerschaft gesagt wurde, dass diese Gefahr immer bestehe aber kein Grund sei, Teilhabe zu verweigern.

Befremdlicherweise waren diese klaren Aussagen zu Positionen der ESH bei der späteren Vorstellung der Workshop-Ergebnisse durch Rául Aguyo-Krauthausen gegenüber allen Veranstaltungsteilnehmern nicht mehr zu erkennen und gingen komplett nach allgemeiner Lob-Floskelei in einer bedeutungsarmen Wortwolke unter.

Als bezeichnend erschien mir auch die Besetzung der Abschlussdiskussion auf dem Podium mit einer Wissenschaftlerin, einer Beamtin und der Vertreterin von AKTION MENSCH. Schmerzhaft wurde mir bewusst, dass die Vertretung der gesellschaftlichen Belange behinderter Menschen in Deutschland ganz maßgeblich von einer Lotterie abhängt und auch oft genug eine Lotterie darstellt. Wie witzig es zugehen kann, machte ihre Vertreterin Frau Christina Marx deutlich: Sie sagte, dass sie den Slogan der Inklusionstage „Einfach MACHEN“ anders betonen wolle und den Schwerpunkt auf „EINFACHmachen“ lege. Wer je einen Antrag bei der AKTION MENSCH stellte, konnte nur offenen Mundes über so viel Chuzpe staunen!

Da es immer die letzten Eindrücke einer Veranstaltung sind, mit denen Teilnehmer sich auf die Heimreise begeben, war es recht wohltuend, dass die Hip Hop Formation „New Hope Generation“ der Patsy & Michael Hull Foundation e.V. zum Ende der Veranstaltung zeigen durfte, was sie tänzerisch und akrobatisch kann. Die Kinder und Jugendlichen schafften es, dass zum ersten Mal Lockerheit in die Teilnehmer einzog. Frau Lampersbach bedankte sich für die Teilnahme der hoffnungsvollen Generation mit der Aussage, dass die Gruppe zum wiederholten Mal unentgeltlich auftrat.

Schluck! Mir wurde heiß und kalt, weil ich mich an die Schokoladen-Petit fours mit Blattgold, die mir nach dem Mittagstisch gereicht wurden, erinnerte. Sollte etwa Geld für einen außergewöhnlichen Veranstaltungsort, eine aufwendige Küche freundliche und sehr straff geführte Bewirtungsmitarbeiter da gewesen sein und das Geld nicht mehr gereicht haben, den Kindern eine Gage zu geben?

Zufällig traf ich einige dieser Kinder auf den Toiletten, welche diese auch als Künstler-Garderoben nutzten. Den jungen Künstlern wurden Anfahrt, Hotelaufenthalt und auch eine kleine Gage bezahlt und ich fragte mich, warum die Vertreterin des Ministeriums zuvor eine solche Falschdarstellung betrieb. Ob den Vertretern der Behindertenverbände vermittelt werden sollte, dass die nächste Generation von Ehrenamtlern heran wächst und die Tradition der Unentgeltlichkeit der Fachleute in eigener Sache sowie die Kleinarbeitung der selbstbestimmten Interessenvertretungen durch politisch gewollte Schikane-Bürokratie weiter erhalten werden kann, während die Verwalter und wissenschaftlichen Faktensammler des Phänomens Behinderung weiter üppig in Lohn und Brot stehen sollen?

Es sind Autisten, denen immer wieder nachgesagt wird, sie würden in einer anderen Welt leben. In Berlin durfte ich erleben, dass zwei völlig verschiedene Wahrnehmungswelten an einem Veranstaltungsort zusammen trafen, ohne dass der Eindruck erweckt wurde, dass die einen in die der anderen einkehren können. Diese groteske Situation wurde von einigen Teilnehmern bestätigt und als bereits lange fest bestehend bezeichnet. Die Politik verspricht seit Jahrzehnten viel, vielleicht um offenen Widerstand abzubügeln mit Verweis auf die ja angeblich anstehenden Änderungen?
Wenn behinderte Menschen Sorge oder gar Angst haben, verbindlich sein zu müssen, um es mit den Geldgebern und „Wohltätern“ nicht zu verderben, dann wird ein völlig falscher Ansatz gelebt. Derjenige, der die Kompetenz besitzt müsste die Bedingungen gestalten. Ohne die Mitarbeit behinderter Menschen hat die Politik nichts vorzuzeigen und die Wissenschaft nichts zu forschen und zu berichten.

Es wurde von der ESH gebeten, Vortragmanuskripte, Arbeitsergebnisse der Workshops, Fotos, Kameraaufnahmen und die Protokolle der vereinfachten Sprache zur Verfügung bzw. ins Netz zu stellen, damit „computerorientierten“ Autisten im Nachhinein annähernde Barrierefreiheit hinsichtlich der Teilnahme an den Inklusionstagen 2013 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gewährt wird. Dies erfolgte trotz Nachfrage nicht.

Im Verlauf einer Veranstaltung mache ich meist ein Foto des leeren Veranstaltungsraumes, um mir zum Abschluss vergleichend ein Bild davon machen zu können, was den Unterschied gemacht hätte, wenn die Stühle und Sessel leer geblieben wären. Es gab sie, kurze warme Gespräche mit Teilnehmern am Rande, die in einer Kneipe oder im Park weitergeführt viel Zusammenhalt und Zusammenarbeit hätten ergeben können. Beim Nachdenken über die Inklusionstagung aber fand ich außer vielen leeren Seiten in dem mir ausgehändigten speziell bedruckten Tagungsnotizbuch keinen festgehaltenen Gedanken, den ich als ungewohnt, vorantreibend oder erneuernd betrachten konnte, entdeckte trotz neuer Strategien keine Veränderung in den Standpunkten und erinnerte mich überwiegend an einen Wortbrei konfliktvermeidender Artigkeiten und so muss ich persönlich konsequenterweise dem geneigten Leser bildlich aufzeigen, dass diese Veranstaltung trotz hohem Organisationsaufwand und formalem Können ohne Menschen ein ähnliches Ergebnis gehabt hätte wie mit:


Klinische Leere

Mangelnde Barrierefreiheit im Gesundheitswesen

Seit vielen Jahren bemüht sich die ESH durch politische Aktivität Barrieren für Autisten im deutschen Gesundheitswesen zu beseitigen. Die Erfahrung in diesem Sektor ist jedoch bis heute die einer nahezu vollkommenen Ignoranz. Seit Jahren muten verantwortliche Personen wider besseren Wissens Autisten gravierende Barrieren beim Zugang zu Gesundheitsleistungen zu. Diese Personen nehme die jährlichen Todesfälle durch diese Barrieren billigend in Kauf. Die folgende bisher nicht veröffentlichte ESH-Papier zum Thema stammt aus dem Jahr 2009 und ist z.B. der KBV auch seit diesem Jahr bekannt. Getan hat sich trotz Vertröstungen bis heute gar nichts. Diese unfassbare Ignoranz muß endlich eine Ende haben. Ohne öffentlichen Druck ist man offenbar nicht gewillt elementare Menschenrechte zu verwirklichen.

Als erschwerend hat sich in den letzten Jahren auch herausstellt, daß etliche „Behinderteninteressenvertreter“ schlichtweg die feste Auffassung vertreten schriftliche Kommunikation sei unpersönlich und alle Menschen würden sich nach Vor-Ort-Kommunikation sehnen. Teilweise zeigen sich diese Personen sogar in Kenntnis der Barrieren für Autisten beratungsresistent. In nicht barrierefreien Gremien agieren diese Personen dann gegen die Interessen der autistischen Bevölkerungsminderheit. So finden wir seit Jahren auch in diesem Bereich eine Situation vor, bei der in allen möglichen Bereichen wie in weit abgelegenen Orten in Australien für Autisten zufällig barrierefreiere Umstände praktiziert werden, diese jedoch in Deutschland als Barrierefreiheit für Autisten verwehrt werden. Auch mehr und mehr vorzufindende Modellprojekte sind offenbar eher von Sparideen getrieben und richten sich nicht an Autisten.

Die selbstbestimmte medizinische Versorgung von Autisten ist derzeit aufgrund verbreiteten Unwissens bezüglich eines im Sinne des Patienten optimierten Vorgehens in der Regel noch sehr schlecht. Dies umfasst mangelnde Grundkenntnis im Umgang mit Autisten bei medizinischem Personal in der ganzen Bandbreite. Autisten nehmen ihre Umgebung anders wahr, wodurch sie in einer unbekannten Umgebung, wie einer Arztpraxis, mit vielen nicht kalkulierbaren schmerzenden Sinneseindrücken unter starkem Stress stehen und somit kaum fähig zu Kommunikation sind. Darauf muss Rücksicht genommen werden, soll eine medizinische Versorgung menschenwürdig gestaltet sein.

Autisten reagieren paradox auf verschiedene Arzneien, hier ist Spezialwissen erforderlich. Autisten äußern sich anders als Nichtautisten, was zu tragischen Irrtümern führen kann (s. Ausführungen weiter unten). Daher wäre es wünschenswert, wenn das Potential von Autisten als Experten in eigener Sache intensiver zu beiderseitigem Nutzen Anwendung finden könnte.

Hinsichtlich der Möglichkeit der Durchführung eines Hausbesuches stellt es sich in der Praxis häufig so dar, dass dies lediglich in Ausnahmefällen angeboten wird. Zum Beispiel bei hochbetagten bzw. in ihrer Mobilität stark eingeschränkten Patienten, oder wenn es sich um bestimmte Grunderkrankungen handelt, wie ein aus der Krankengeschichte hervorgehender, rezidivierend schwer einzustellender Diabetes mellitus und die Vermutung nahe liegt, dass eine Krankenhauseinweisung notwendig würde.

Nach Rückmeldung aus betreuten Wohnformen konnte in Erfahrung gebracht werden, dass auch dortige Patienten, wenn sie mobil sind, in die Praxis zu ihrem Arzt/ihrer Ärztin gebracht werden. Mediziner kalkulieren im Allgemeinen sehr genau, inwieweit sich ein Hausbesuch gegebenenfalls inklusive Mitbehandlung anderer Patienten vor Ort finanziell rechnet.

Autisten bereiten sich in der Regel sehr lange und ausgiebig auf bevorstehende Ereignisse vor, da der Faktor des Unbekannten in Kombination mit der Erwartung an die allgemeine Reaktionsfähigkeit bereits zu enormen Stress führt. Hauptaugenmerk in der Vorbereitung wird auf mögliche Abläufe in detaillierter Weise gelegt. Dieser Stress, der sich sehr oft noch durch für Autisten häufig ungeeignete, sehr lange Wartezeiten in für sie akustisch sowie optisch unruhigen und überreizenden Wartebereichen verstärkt, führt letztendlich dazu, dass mehr Autisten, als unter besseren Rahmenbedingungen, in ihrer verbalen Kommunikationsfähigkeit stark eingeschränkt sind, wenn sie es endlich bis in das Behandlungszimmer geschafft haben und somit sehr häufig nicht mehr alles anbringen können, was sie eigentlich in die Praxis führte, zumal sich der Praxisablauf vielerorts an einer 5-Minuten-Abfertigung auszurichten scheint. Andere Autisten können das aufgrund ihrer schlechten allgemeinen Lebensbedingungen und der daraus erfolgenden nervlichen Dauerbelastung auch unter optimalen Umständen nicht.

Es ist bekannt, dass Autisten sehr häufig nicht Mimik oder Gestik so zeigen, wie dies nicht autistische Menschen zeigen. Mediziner, die in ihrer Tätigkeit selbstverständlich auch diese nonverbalen Kommunikationsmittel beachten und in ihre Diagnostik miteinbeziehen, gelangen unter Umständen bei Autisten zu falschen Ergebnissen. Nicht jeder Mediziner ist autistisches Klientel gewohnt, sodass sich auf die besonderen Bedürfnisse dieser Patientengruppe eingestellt werden könnte. Doch auch geschulte Mediziner sind in der Regel keine Autisten und besitzen trotz aller theoretischen Kenntnisse natürlich ihr von Kindheit an erlerntes oder auf angeborener Veranlagung beruhendes, nonverbales Kommunikationssystem, wodurch es immer wieder zu Überlagerungen von Intuition und theoretischen Kenntnissen kommt – zum besonderen Nachteil von Autisten. Es kann z.B. dazu führen, dass ein Autist in einer akuten Notfallsituation vom Arzt nicht ernstgenommen wird, da er nonverbal keinerlei Anzeichen von stärkstem Schmerz zeigt, sondern diesen lediglich verbal äußert. Das kann im schlimmsten Falle dazu führen, dass ein Autist stirbt, einfach weil er anders ist und sich anders ausdrückt.

Für Autisten würde es eine enorme Erleichterung oder gar eine Ermöglichung des Arzt-Patienten-Kontaktes darstellen, wenn dieser im ersten Schritt auf schriftlichem Wege erfolgen könnte und dieser schriftliche Erst- oder Folgekontakt wie ein persönliches Erscheinen vor Ort gewertet werden könnte, sodass sich die Mediziner dafür auch die Zeit innerhalb ihres Praxisbetriebes nehmen könnten, ohne dass es vom Charakter her den Eindruck rein administrativer Tätigkeiten erwecken würde. Darüber hinaus sollte es im Ermessen autistischer Patienten liegen, wann sie auf schriftliche Kommunikation zurückgreifen möchten – dieses nicht nur im ersten Arzt-Patienten-Kontakt, sondern auch im Rahmen von Folgekontakten oder begonnenen Praxisbesuchen mit der Möglichkeit, frühzeitig von verbaler Kommunikation auf schriftliche umzusteigen oder ggf. den Praxisbesuch abzubrechen, um diesen nach Erholung von erlebter Überforderung / Überreizung schriftlich fortzusetzen, sodass derartige Abbrüche – wenn sie zeitnah (z. B. innerhalb von 7 Werktagen) schriftlich auf Initiative autistischer Patienten fortgesetzt werden.

Auch sollte Autisten genügend Zeit für das Treffen von Entscheidungen eingeräumt werden und bei Unsicherheit seitens der Mediziner, ob eine mögliche Tragweite verstanden wurde, gezielt nachgefragt werden. Viele Autisten neigen dazu, in belastenden Situationen weitgehend ohne Nachzudenken dem zuzustimmen, von dem sie vermuten, dass es eine sie überfordernde Person wollen könnte. Da Autisten dies wissen, stellt sich ihnen dieses als eine große Hürde dar, überhaupt solche Situationen anzustreben. Dieser Effekt ließe sich ausschließen, wenn die klar geregelte Möglichkeit bestünde, bei Entscheidungen, die von Patienten sonst normalerweise direkt in der Praxis getroffen werden, die Behandlung / Diagnostik / etc. erst nach einer Bedenkzeit im Wohnraum des Autisten fortzusetzen und kein irgendwie gearteter Druck, auch diffuser, von Seiten des medizinischen Personals ausgeübt wird, auf diese Möglichkeit zu verzichten.

Mit dieser angestrebten Umsetzung des Selbstbestimmungsrechtes, sowie als Schritt hin zur barrierefreien Möglichkeit ärztlicher Inanspruchnahme, seitens autistischer Patienten in Hinblick auf schriftliche Kontakte, der sowohl Aufklärung über bevorstehende diagnostische Vorgehensweisen, Beratung, als auch seelischen Beistand umfassen kann, wie dies vor Ort möglich wäre, soll nicht eine rein fernschriftlich/-mündliche Behandlung stattfinden unter der Annahme, dass den Patienten allgemein die medizinische Nomenklatur und deren korrekte Anwendung – wie sie von Arzt zu Arzt möglich ist, nicht im vollen Umfang sein kann. Für unvermeidlich physische Anwesenheit voraussetzende medizinische Komponenten soll dies lediglich der Anbahnung eines physischen Arzt-Patienten-Kontaktes bei bestehendem Zweifel seitens des Mediziners dienen, der in der Umsetzung allerdings umfangreicher und intensiver ausfallen kann, als die sonst üblichen kurzen telefonischen Absprachen zur Terminvereinbarung und Vortragen des Anliegens in der Praxis. Dies ist wohl vor allem darauf zurückzuführen, dass ein solcher Schriftverkehr nicht dem üblichen Vorgehen entspricht und somit ein Umdenken und Umgewöhnen des medizinischen Personals erfordert.

Wenn aufgrund der Beschreibungen seitens des Patienten durch den Arzt sichere Einschätzungen und in der Folge Auskünfte möglich sind, so wäre es denkbar und wünschenswert, dass durch den rein schriftlichen Kontakt eine Behandlung/Beratung abgeschlossen werden könnte, ohne dass zwingend ein Hausbesuch stattfinden, oder die Praxis aufgesucht werden müsste. Denn auch ein Hausbesuch im natürlichen Rückzugsraum eines Autisten bedeutet eine sehr große unbekannte und unberechenbare Komponente, auf die sich ein autistischer Mensch unter Umständen noch weniger vorbereiten kann, als auf einen Praxisbesuch. Praxis- wie auch Hausbesuche können bei Autisten im Ergebnis zu der o.g. Überreizung (noch im Praxisbetrieb oder danach) führen und/oder bis zu mehreren Wochen anhaltender körperlicher Schwäche, welche in beiden Fällen eine starke Leistungsminderung und Frustration mit sich bringt.

Viele Autisten besitzen keinen Hausarzt, weil sie die derzeitigen Rahmenbedingungen fürchten, die für sie einen adäquaten und nutzenbringenden Praxisbesuch sehr erschweren, unmöglich oder auch riskant erscheinen lassen, da mit ihnen vielleicht Dinge gemacht werden könnten, die sie gar nicht wollen. Dies ist als fundamentales Problem zu betrachten, welches einer menschenwürdigen Behandlung im Geist des Urteils http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20041118_1bvr231… widersprechen dürfte. Aus diesem Umstand lässt sich leider leicht ableiten, dass womöglich vieles an Erkrankungen nicht sinnvoll behandelt werden kann (auch nicht, wenn kostensparende Fremdbestimmung von Menschen den allgemein geltenden ethischen Normen entsprechen würde) und gegebenenfalls zu Komplikationen bis hin (im schlimmsten Fall) zu einem letalen Ausgang führen kann.

Ein schriftlicher Kontakt erleichtert die Kontaktaufnahme und die Stärkung eines angemessenen Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Arzt.

Psychologische Behandlung stützt sich hingegen in erster Linie auf Gespräche. Einige autistische Menschen besitzen keine relevanten Schwierigkeiten im direkten verbalen Gespräch. Die Mehrzahl jedoch besitzt erhebliche Schwierigkeiten, sich in Stresssituationen (wozu bereits auch das Aufsuchen einer Praxis und die gegebenen Rahmenbedingungen vor Ort zählen können, s. Ausführungen weiter oben) verbal zu äußern. Psychologen könnten ein umfassenderes und authentischeres Bild von ihrem autistischen Klientel erhalten, wenn der rein schriftliche Austausch / Gesprächsführung ermöglicht werden könnte und in seiner Art dem persönlichen Kontakt inklusive verbalen Dialog gleichgesetzt werden könnte.

Die Situation von Autisten ist systematisch bisher offenbar nicht berücksichtigt worden, was dazu führt, dass viele Autisten nur eingeschränkten Zugang zu Angeboten des Gesundheitsystems haben. Es sollte ohne in irgendeiner Weise ausgeübten Druck im Ermessen autistischer Patienten liegen, welche Form des Kontaktes sie für sich am geeignetsten erachten, um von dem für sie größtmöglichen Behandlungserfolg profitieren zu können.

In der Praxis kommt es auch vor, dass Dritte in den Arzt-Patienten-Kontakt eingebunden werden und/oder für den Patienten Entscheidungen treffen, wie dies teilweise bei Gehörlosen durch die mitunter von den Medizinern verlangte Anwesenheit eines Dolmetschers vor Ort erfolgt. Diese Rolle von Autisten als bloßes Objekt einer Behandlung verstößt gegen die Menschenwürde. Autisten können sich in der unbekannten und belastenden Situation einer Praxis oder eines Krankenhauses meist nicht entscheiden was sie wollen, weil solche Entscheidungen bei Autisten in ganz besonderem Maße eine weitestgehend stressfreie und kalkulierbare Umgebung voraussetzen. Ohne Nachfrage sollte bei der fernschriftlichen Vorbereitung von Terminen detailliert dargestellt werden, was den Autisten in der Praxis erwartet und möglichst genaue allgemeinverständliche Erklärungen, besonders genaue Beschreibungen jedes geplanten Körperkontakts, erfolgen. Die Planung des Aufenthalts in der Praxis sollte so vorgenommen werden, dass
dort nach Möglichkeit keine Kommunikation mehr notwendig wäre.

Einige kritische Anmerkungen zu Specialisterne, Auticon & Co

Nach der Mitteilung von SAP 1% der Belegschaft mit Autisten besetzen zu wollen, rollte eine Welle von relativ breiter Medienaufmerksamkeit um den Globus. Die Zahl beeindruckte offenbar, auch wenn sie nach aktuellen Zahlen nicht einmal dem statistischen Anteil von Autisten an der Gesamtbevölkerung entspricht. Weit mehr im Hintergrund und in etlichen Artikeln ungenannt stand die Tatsache, daß SAP für dieses Projekt mit der Firma Specialisterne kooperiert, die bereits vor Jahren angekündigt hatte große Konzerne als Kooperationspartner gewinnen zu wollen.

Wir haben diese Firmen seit einigen Jahren im Blick und beobachten ihre Aktivität. Es ist durchaus glaubhaft, daß bei Specialisterne zumindest anfangs vor knapp zehn Jahren das Wohl von Autisten mit im Vordergrund stand. Der Gründer hat angeblich selbst einen autistischen Sohn. Ob es tatsächlich so war – wir wissen es nicht. Was wir wissen ist jedoch, daß in Deutschland hohe Zuschüsse bezahlt werden. Manche „Integrationsfirmen“ greifen diese Förderungen ab und sind nicht ernsthaft auf langfristige Perspektiven orientiert.

Besonders bemerkenswert ist, daß Autisten schon immer Teil des Erwerbslebens waren, gerade auch im IT-Bereich. Mit den neuen Generationen sind diese Autisten jedoch mittlerweile immer öfter mit einer entsprechenden Diagnose versehen und durch die soweit formaler organisiert meist mit menschenfreundlich wirken sollenden Ettiketten versehende vorzufindende brutale Exklusionsmentalität psychisch auch bereits in anderer Weise angegriffen, als es früher der Fall war. Diagnosen erweisen sich in der Realität immer wieder als Segen, aber auch als großer Fluch. Es ist das Dilemma in einer im Kern rücksichtslos diskriminierenden Gesellschaft Rücksicht zu fordern und dann wegen der dafür nötigen Erklärungen erst recht Freiwild zu werden. Dieses Problem soll das Universelle Design (Barrierefreiheit die man nicht mit Diagnosen einfordern muß, sondern die als selbstverständlich überall in die geplante Kulturlandschaft eingebaut wird) einmal lösen, in der Praxis spürt man davon hierzulande noch kaum etwas.

So schlittern wir also in eine auf dem Papier erlebbare Diversität dessen, was immer schon da war und auch mehr oder weniger funktionierte mit allen negativen Folgen. Specialisterne ist sicher keine klassische Behindertenwerkstatt, Zahlen von 2008 weisen Bruttogehälter um 3000€ für die Teilzeitstellen aus. Die Stellen werden also durchaus relativ ordentlich bezahlt und bringen diesen geldwerten Nutzen durch die Tätigkeiten der angestellten Autisten auch für die Firma ein.

Auffallend ist jedoch, daß aus unserer Sicht nur bedingt auf barrierefreie Arbeitsbedingungen geachtet wird. Mehr Telearbeit und Internetkommunikation wäre hier sehr sinnvoll. So sind die Umstände oft unnötig belastend für die beschäftigten Autisten. Desweiteren verbreiten diese Firmen teilweise falsche Darstellungen über die Natur von Autisten bis hin zum längst überholten medizinischen Behinderungsverständnis, das die sozialwissenschaftlich nachweisbaren Dimensionen eigentlich ursächlicher gesellschaftlicher Diskriminierung einfach ausblendet und somit weiter festigt.

Ebenfalls ein großer Mangel scheint in diesen Firmen noch die Mitbestimmung der autistischen Angestellten zu sein. Noch scheint eher eine Fremdherrschaft von Nichtautisten praktiziert zu werden, die zumindest teilweise den Eindruck hinterlassen die Autisten menschlich nicht für voll zu nehmen. Im Zusammenhang mit anderen Minderheiten würde man hier von gefestigtem Rassismus schreiben. Auch formal sind die Autisten offenbar nicht gleichrangig den Nichtautisten, die den Betrieb regulieren sollen („Pädagogische Berater“, Coaches, etc.) und offenbar in der Realität meistens der Geschäftsleitung beipflichten. Es sollte aber einen mächtigen Betriebsrat der Autisten geben, der das Tagesgeschehen genau verfolgt. Zu Zeiten vor der Verbreitung der Diagnosen war das anders und hat funktioniert. Teilweise scheinen die internen Abläufe unklar und zu unstrukturiert zu sein, Verantwortlichkeiten einerseits nicht gewährt, die Folgen der Fremdentscheidungen dann aber wieder den Autisten angekreidet zu werden. Ungerechtigkeit wirkt jedoch besonders auf Autisten demotivierend und sollte sorgfältig vermieden werden. Um diese Probleme erkennen zu können ist jedoch teils erst Kommunikation auf gleicher Augenhöhe die Voraussetzung. Es reicht nicht hin und wieder mal nach Kritik zu fragen.

Es sollte also nicht gehofft werden, daß diese Firmen nun alles besser machen. Letztenendes handelt es sich um gewöhnliche Unternehmen, die ihre besonderen Verheißungen gegenüber den autistischen Beschäftigten der Firma nicht unbedingt einlösen. Aber um die Gestaltungsmöglichkeiten mitsamt der Wertschöpfungskette direkter zu gestalten müßten Autisten wohl selbst aktiv werden, wie erstmals vor Jahren vorgeschlagen. Normalerweise führen schließlich die Leistungsträger eine junge Firma und nicht die Verwaltung.

Abseits solcher Projekte ist die Situation von Autisten auf dem „Arbeitsmarkt“ oft schwierig. Telearbeit ist für viele Autisten eine gute Lösung, auch hier scheuen sich noch immer viele Branchen und jammern gleichzeitig über angeblichen Fachkräftemangel. Die Bereitschaft für Barrierefreiheit zu sorgen ist in vielen Firmen bisher gering ausgeprägt. Es besteht vermutlich in den meisten Fällen ein grundlegendes Informationsdefizit verbunden mit den absurdesten Klischeevorstellungen von Autisten, die bis heute auch durch vielfach schlecht recherchierte Medienberichterstattung am Leben erhalten werden. Es gibt jedoch auch nicht wenige flexible Firmen, die seit Jahrzehnten durch ein gutes Betriebsklima auch ohne das Bemühen von Schubladen wie selbstverständlich das leben, was anderswo für unmöglich erklärt wird. Das sind die wirklich wertvollen Projekte – besonders deswegen, weil sie mittels ganz normalem menschlicher Umsicht passieren ohne, daß irgendjemand auch nur „Projekt“ sagt. Dennoch braucht die Öffentlichkeit dem Anschein nach auch Leuchttürme wie Specialisterne, die die pathologierend selektiv berichtenden Medien erreichen. Sehr viel hängt wie so oft von der Einstellung der beteiligten Personen ab. Geht man auf das Individuum ein, erledigen sich viele Probleme von selbst, die anderswo mit großem Aufwand gepflegt werden. Das setzt bei den beteiligten Nichtautisten jedoch auch eine gewisse menschliche Reife voraus, die meist leider vergeblich gesucht wird.

Positionen der ESH zu Schulbegleitung

Seit Jahren favorisiert die ESH mit ihrer AG Schule die Onlinebeschulung in Regelklassen. Dabei wird dem autistischen Schüler bei korrekter Umsetzung die Möglichkeit gegeben ohne Entscheidungsdruck von außen online am Unterricht teilzunehmen. Die Entscheidung kann vom Schüler selbst jederzeit geändert werden, er kann also auch ins Schulgebäude gehen, wenn er es zu bestimmten Zeiten will, über die er niemandem Rechenschaft ablegen muß.

Schulbegleitung ist ein älteres Modell, das aus einer Zeit stammt, in welcher man sich noch davor scheute Schule an sich barrierefrei zu gestalten. Bei diesem Modell wird dabei eine Begleitperson eingesetzt um nicht an sich die Barrieren im üblichen Schulalltag beseitigen zu müssen. Internationale Standards weisen jedoch klar den Weg zu Lösungen die möglichst weitgehend ohne Assistenz auskommen, da Assistenz auch immer in einem Zustand der Abhängigkeit gefangenhält, der gerade bei Autisten im großen Mangel an geeigneten Assistenzpersonen besonderes Gewicht erhält.

Aber auch im Rahmen von Onlinebeschulung kann solche Assistenz eingesetzt werden, sofern sich der autistische Schüler dafür entscheidet z.B. einen Tag den Unterricht nicht per Webcam, sondern im jeweiligen Klassenraum selbst zu verfolgen.

Diese Frage nach dem Einsatz einer Schulbegleitung ist nicht einfach pauschal mit ja oder nein zu beantworten, sondern müsste individuell entschieden werden am tatsächlichen Bedarf und im Wissen um die heutige Realität der Umsetzung solcher Schulbegleitung vor Ort.

Schulbegleitung erfolgt zumeist nur für einige Wochenstunden, nicht durchweg über den gesamten Stundenplan. Schulbegleiter werden von den Schulen in der Regel nur akzeptiert, wenn die Schule weisungsbefugt ist. Eltern haben in der Regel keine formale Weisungsbefugnis, geschweige denn der autistische Schüler. Genau dies wäre jedoch ein wichtiger Faktor um tatsächlich von „Assistenz“ sprechen zu können. Barrieren finden sich in der Regel im üblichen Schulalltag, durch bevorzugte Weisungsbefugnis von Schule und Lehrpersonal wird „der Bock zum Gärtner gemacht“. Uns sind Fälle bekannt, in denen engagierte Schulbegleiter von Seiten der Schule Hausverbot erhalten haben, da sie ernsthaft die Interessen des autistischen Schülers vertreten wollten.

Aufgrund dieser Konstellation ist Schulbegleitung in der bisherigen Praxis meist eher eine zusätzliche Aufsichtsperson der Schule, die die Schule vor dem Autisten und auch in der Sache erforderlicher Auseinandersetzung mit Autismus an sich schützen soll, nicht jedoch den autistischen Schüler vor Barrieren im Schulalltag.

Häufig werden Schulbegleiter aus folgenden Gründen bewilligt:

– missverständliche Kommunikationsweise der Lehrer (= Lehrerproblem)
– Mobbing (= Schulproblem hinsichtlich Nulltoleranz bezüglich Mobbing)
– der Schüler wird als störend empfunden (= Lehrer-/Schulproblem)
– Die Eltern möchten, dass auch während der Schulzeit ABA oder eine ähnliche schädliche Therapiemethode stattfindet, bzw. befürchten, der Autist würde ohne ABA in der Schule nichts/das Falsche lernen

Ein Schulbegleiter schützt nicht vor Mobbing (auch nicht durch vom Lehrpersonal ausgehendes Mobbing gegen einzelne Schüler) und das zudem erst recht nicht, wenn er nur wenige Stunden überhaupt anwesend ist.

Bei einem Störempfinden wird in der Regel nicht auf die Bedürfnisse des Schülers adäquat eingegangen, sodass ein Schulbegleiter die sich bis dahin entwickelte Außenseiter- und Unbeliebtheitsrolle nur noch verstärkt. Ziel ist in der Regel ein „Abstellen“ des „Störverhaltens“ und nicht ein abstellen der Ursachen.

Oft ist es auch so, dass der Schulbegleiter durch die Lehrperson als zusätzliche „Lehrperson“ instrumentalisiert wird, so dass der Schulbegleiter dann auch gar nicht mehr Zeit hat, den Autisten 1:1 zu betreuen, weil er noch auf ganz viel anderes achten muss.

Im Rahmen inklusiver Beschulung müssen Lehrer hinsichtlich allgemein effektiverer Kommunikationsformen weitergebildet werden, das gilt auch für alternative Gestaltung der Unterrichtsinhalte entsprechend der unterschiedlichen Lerntypen der Schüler (visuell, akustisch, körperlich/durch Bewegung etc.)

Schüler wollen in der Regel keinen Begleiter und werden daher erst darauf vorbereitet und bearbeitet, diesen als etwas für sie positives anzunehmen und zu „wollen“. – dabei sollte eigentlich der Schülerwille respektiert werden.

Problematisch ist auch, dass insbesondere Schulbegleiter als „Ersatztherapeuten“ durch manche Eltern und/oder Verbände instruiert werden, um bei Autisten auch während der Unterrichtszeit ABA durchzuführen. Das ist diskriminierend. Schulbegleiter sind keine Therapeuten und sollen eigentlich Barrieren für die betreffenden Schüler mindern und nicht noch weitere schaffen, z.B. indem der Schulbegleiter dazu angehalten ist dafür zu sorgen, dass der Autist mündlich mitarbeitet und auch ansonsten nichtautistisches Verhalten simuliert.

Die Frage ist auch: Warum Schulbegleiter?

All die Jahrgänge älterer Autisten kamen ohne Schulbegleiter durch die Schulzeit. Heutzutage lehnen Schulen die Aufnahme autistischer Schüler jedoch im zunehmendem Maße ab, wenn nicht vorher eine Schulbegleitung/ein Integrationshelfer nachgewiesen bewilligt wurde.

Gleichzeitig wird jedoch bei Schülern, die eine Förderschule besuchen, eine Schulbegleitung abgelehnt, weil das dortige Personal kompetent genug sei, wobei dort tatsächlich jedoch oftmals haarsträubende Situationen bestehen, die angeblich „pädagogisch“, aber in keinster Weise reflektiert sind in Bezug auf Autisten und dortige Lehrer trotz vorgeblicher jahrelanger Erfahrung mit Autisten im Alltag durch Unwissenheit im Umgang mit Autisten glänzen.

Möglicher Nachteil durch Schulbegleiter bei mehreren so „geförderten“ Schülern pro Klasse wäre Unruhe und dadurch bedingte geringere Konzentrationsfähigkeiten, wenn bei ruhiger Arbeit ständig verschiedene Gespräche zu unterschiedlichen Lehrinhalten erfolgen.

Manche Kinder wollen nicht aus dem Unterricht geholt werden, empfinden es als Ausgrenzung. Rausschicken gilt im schulischen Zusammenhang sonst als Strafe. Auch herausgeholt werden kann ein belastender Kontrollverlust sein, der die Beziehung zum Unterrichtsgeschehen nachhaltig stören kann, indem ständig befürchtet wird die Fremdbestimmung könne wieder eintreten.

Die Vorstellung, zwei feste Lehrer pro Klasse plus eine feste Assistenz pro Klasse, wäre eventuell eine Möglichkeit, nur würden auch dabei Autisten wahrscheinlich benachteiligt sein, da in der Regel Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen einen „moralischen Vorrang“ gewährt bekämen.

In der Schweiz erfolgen Hilfen für Schüler oder auch in der schulischen Berufsausbildung über Coaches, die nachmittags den Schultag rekapitulieren und vom Schüler berichtete oder durch Dritte umschriebene Problemsituationen durchgehen und Lösungsstrategien auf Augenhöhe mit dem Schüler erarbeiten. Die Zusammenarbeit mit Eltern ist dabei wohl stark ausgeprägt. Finanziert über die IV, was in Deutschland sinngemäß direkt über die Eingliederungshilfe oder mittels Persönlichem Budget finanziert würde.

Problem ist, dass sich manche Schulen gegen Schulbegleiter sperren wie auch Eltern anderer Kinder, die darin eine Übervorteilung vermuten und offenbar die Bedeutung nicht verstanden haben.

In der Regel werden Schulbegleiter beispielsweise auch für Pausensituationen eingesetzt, um nebenher ein „soziales Kompetenztraining“ auf dem Pausenhof am autistischen Schüler zu absolvieren. Bei diesem wie auch bei den anderen beispielhaften Einsatzgebieten für Schulbegleiter, wie sie in der Regel vorkommen – handelt es sich im Grunde um eine diskriminierende, dahinter stehende Sichtweise, die eine vermeintlich ideale Norm als zu erreichenden Maßstab ansieht:

„Soziale Teilhabe und Normalisierung müssen als grundlegende Prinzipien verstanden werden.“ Aus dem Buch „Inklusion für Menschen mit Autismus“ des Bundesverbandes autismus Deutschland e.V., Seite 365, Kapitel „Schule in Bewegung – Die Voraussetzungen für erfolgreiches gemeinsames Lernen“ im Abschnitt „Aufgaben einer inklusiven pädagogischen Förderung“.

Das Ziel von Inklusion – und somit auch des Einsatzes von Schulbegleitern – ist nicht die „Normalisierung“, also Umerziehung von Autisten, sondern die Akzeptanz des Autistisch-Seins und der Abbau von Barrieren, die in der Umwelt des jeweiligen Autisten bestehen und nicht dem veralteten medizinischen Behinderungebegriff beim Autisten selbst zu verorten wären.

Sinnvoller wären wahrscheinlich Coaches für Lehrer – mit einem breitgefächerten Wissen um Barrieren, verschiedene Diagnosebilder und diesbezügliche Notwendigkeiten an Barrierefreiheit. Hierbei wird vorausgesetzt, daß diese Coaches unter Supervision geeigneter Organisationen (Disabled People Organisations) von Autisten stehen und nicht nur wie üblich von Elternverbänden instruiert werden, die entgegen eigener Darstellungen nicht die Interessen von Autisten vertreten.

Weitere relevante Stichpunkte:

Ein selbstausgewählter Schulbegleiter, der in seiner Struktur dem Kind ähnlich ist, wurde von Kind sehr gut angenommen, da sich in der anderen Art nicht mehr als „allein auf der Welt“ angenommen wurde. Noch besser: Lehrer oder Schulleiter sind von ähnlicher Struktur.

Reflektion des Schulbegleiters mit der ESH wirkt sich positiv auf Schulbegleiter aus, da dieser sich nicht „allein gelassen“ fühlt.

Schulbegleiter im Arbeitgebermodell bei Eltern positionieren Eltern günstiger zur Schule, da die Schulen ein größeres Interesse an der Zusammenarbeit mit den Eltern haben: (Eltern „warm halten“, damit die „zweite Kraft“ in der Klasse gewährleistet ist bei zunehmender Regelbeschulung behinderter Kinder und unzulänglicher Zuweisung zusätzlicher Lehrkräfte.)

Schulbegleiter von großen Hilfeträgern sehen sich in der Informationspflicht gegenüber dem Auftraggebers und dem Jugendamt und beziehen weitaus weniger die Eltern in die schulischen Vorgänge ein.

Lt. Studie 65 % der Schulbegleiter von Beruf „Erzieher“. In Erzieherausbildung wird Autismus nur kurz angerissen, aber Erzieher gelten als „Fachleute“ für Autisten und werden von Lehrern als pädagogische Unterstützung eingeordnet, was das Vertrauensverhältnis des Kindes stark beeinflussen kann, da es sich „verraten und verkauft“ fühlen kann .

Wenn Erzieher eine Stelle mit besserer Bezahlung gefunden haben, Wechsel der Beschäftigung. Statistisch höchste Bleibezeit sind 1 1/2 Jahre, pädagogisch sehr bedenklich und für Autisten nicht geeignete Begleitungsdauer.

Erzieher sollte Lebenserfahrung haben, weil von Lehrern und Schulleitern weniger steuerbar und erfahren im Umgang mit Menschen und Vermeiden von Fronten, aber dennoch klare Stellung beziehend für das zu begleitende Kind.

Pflegeeltern sollten sich gegenüber Jugendämtern im Sinne des Kindeswohls besser durchsetzen können und wegen der Nähe zum Kind die Auswahl des Schulbegleiters treffen können.

Jugendämter sollten in der Macht beschnitten werden, einen geeigneten Schulbegleiter aus dem vorhandenen Angebot großer Hilfeträger selbst auszuwählen oder diese Dienste bei großen Hilfeträger anzusiedeln.

Schulen sollten keine Mitwirkungsrechte bei der Einstellung von Schulbegleitern haben, da eine hohe Neigung besteht, sie als pädagogisches Personal einzuverleiben und sie durch Knebelverträge in Schulverpflichtungen zu nehmen, die sich auch gegen Elternrechte richten.

Schulbegleiter, die unhaltbare Zustände an Schulen anzeigen, sollten unmittelbar beim zuständigen Schulamt bei einem Ombutsmann Gehör finden, da viele Schulräte die gute Beziehung zu der jeweiligen Schule nicht riskieren wollen oder die einmal gemachten Beschulungspläne vor Ort nicht aufheben wollen, sie also vor das Kindeswohl stellen.

Jugendämter sollten die Mitwirkung von Interessengemeinschaften von Betreffenden nicht verweigern dürfen, da die Inkompetenz vieler Schulbegleiter dazu führt, dass viele autistische Kinder keinen Anwalt ähnlicher Wesensbeschaffenheit vor Ort haben und deshalb nicht verstanden werden.

Wenn ein Schulbegleiter wegen mangelnder Autismuskompetenz für das Kind nicht geeignet gehalten wird, dann sollte er keine weitere Schulbegleitung eines Autisten übernehmen dürfen, ohne sich vorher bei Autisten entsprechend ausbilden zu lassen.

Zu Schulkonferrenzen mit und ohne Beteiligung von Schulamt und Aufsichtsbehörden muss der Schulbegleiter eingeladen werden.

Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie

Aufgrund der aktuellen rechtlichen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene sind wir Teil dieses Bündnisses gegen Folter in der Psychiatrie. In Deutschland wurde kürzlich durch die Bundesregierung die Zwangsbehandlung legalisiert. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter beim UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, Juan E. Méndez, hat jedoch in seiner Rede bei der 22. Sitzung des „Human Rights Council“ am 4. März 2013 erklärt, er betrachte alle Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie als Folter, bzw. grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Auf Seite 5 seiner Rede forderte er, daß:

alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang-wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.

Ebenso äußerte er sich zu gewaltbasierten Therapien an autistischen Kindern am Beispiel einer besonders umstrittenen Einrichtung:

Original:

The rights of the students of the JRC subjected to … electric shock and physical means of restraints have been violated under the U.N. Convention against Torture and other international standards.

 

Übersetzung:

Die Rechte der Schüler des Judge Rotenberg Centre (JRC) gemäß der UN-Antifolterkonvention und anderen internationalen Standards wurden in Bezug auf Elektroschocks und physischer Strafen verletzt.

Daraus kann man durchaus entnehmen, daß auch ABA nach gültigen internationalen Standards korrekterweise nur als Folter eingestuft werden kann, denn Folter ist selbstverständlich nicht nur auf physische Folter, sondern auch Folter durch psychische Gewalt.

In diesem Sinne sei auch hier nocheinmal an diese aktuelle Kampagne gegen schädliche Autismustherapien erinnert.

Weiterführende Infos zum Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie und Zwangsbehandlungen:
http://www.folter-abschaffen.de
http://zwangsbehandlung.psychiatrierecht.de

Boykottaufruf: Lindt&Sprüngli fördert weiter hochumstrittene Organisation – Lindts Goldhase Handlanger bei Selektion in Pränataldiagnostik

Bereits zum zweiten Mal ging Lindt&Sprüngli in den USA dieses Jahr zu Ostern eine mit einer umfassenden Spendensammlung verbundene Partnerschaft mit der in Autistenkreisen heftig kritisierten Organisation Autism Speaks ein, die Genforschung betreibt, die gezielte Abtreibungen von Autisten ermöglichen soll. Das höchste christliche Fest zu benutzen um solche Mittel einzuwerben, obwohl sich Christen seit jeher zu überwiegendem Teil gegen Abtreibungen aussprechen, muß zudem als schwerer Affront gegen das Christentum betrachtet werden. Die Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (ESH) ruft daher alle Autisten, Freunde von Autisten und nicht zuletzt alle Christen zu einem vollständigen Boykott von Waren der Firma Lindt&Sprüngli auf, bis diese sich von Autism Speaks distanziert.

Für den Verkauf jedes Goldhasen vom 15. Februar bis zum 4. April wird Lindt 10 US-¢ bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 US-$ an Autism Speaks spenden. Ferner erhält Autism Speaks für jede verschickte e-Card von Lindt 1 US-$. Letztes Jahr wurde die Aktion in vergleichbarer Weise durchgeführt, es handelt sich also bei weitem nicht nur um eine symbolische Spendenaktion.

Unter Federführung von Ari Ne’eman, von Präsident Barack Obama in den regierungsberatenden National Council on Disability berufen und Vorsitzender des Autistic Self Advocacy Network (ASAN), fand bereits letztes Jahr zusammen mit über 60 weiteren Behindertenorganisationen ein Aufruf an die Spender von Autism Speaks statt, sich von dieser Organisation zu distanzieren. Genannte Hauptkritikpunkte an Autism Speaks sind: Aggressive und schädliche Geldsammelkampagnen, die Angst schüren und das Leben autistischer Menschen entwerten; lediglich geringfügige Beträge (2008: 5% der Gesamteinnahmen) kommen tatsächlich Familien mit autistischen Kindern zugute sowie die Tatsache, dass Autism Speaks autistische Personen von den massgeblichen Entscheidungsprozessen ausschliesst.

Schon letztes Jahr stiess die Spendenaktion von Lindt in Autistenkreisen auf heftigen Widerstand, was sich auch in Protestbriefen an Lindt niederschlug. Lindt ging zu dieser Gelegenheit nicht in erkennbarer Weise auf diese Protestbriefe ein und fertigte sie mit anscheinend vorgefertigten Standardantworten, die nicht in angemessener Weise auf den Inhalt eingingen, ab. Auf eine Anfrage der ESH wurde gar nicht reagiert. Die in diesem Jahr erneute Spendenaktion kommt einem offenen Affront gegenüber den Belangen autistischer Menschen gleich, deren Meinungen auf diese Weise mitsamt allgemeinen Wertvorstellungen regelrecht mit Füssen getreten werden.

Die Aktivitäten von Autism Speaks sind geprägt durch tendenziöse Forschung, die vor allem zum Ziel hat Autismus auszurotten, indem mithilfe von arglosen Eltern gesammelten Blutproben genetische Merkmale von Autisten gesucht werden und einen möglichen pränatalen Test zu finden sowie einseitige, anscheinend vor allem zu Geldsammelzwecken dienende, Öffentlichkeitsarbeit mit desinformierendem Charakter. Somit finanziert Lindt&Sprüngli durch seine Aktionen Bestrebungen Methoden zur Eugenik durch gezielte Abtreibung von Autisten am Menschen zu entwickeln. Bislang befindet sich in den Gremien von Autism Speaks trotz des Namens „Autism Speaks“ kein einziger Autist, geschweige denn entsprechende Stimmengewichtung oder andere notwendige Rahmenbedingungen zur mündigen und nicht nur symbolisch-imageträchtigen Mitwirkung von Autisten. Zudem wird immer wieder versucht, Autisten, die sich öffentlich kritisch gegenüber Autism Speaks äussern, unter anderem mit Androhung von juristischen Mitteln mundtot zu machen und von der öffentlichen Debatte auszuschliessen.

Selbstbestimmung ist gemäss UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen ein Recht, das auch behinderten Menschen zukommt und hier in eklatanter Weise missachtet wird, indem die Herabsetzung und Ausrottung einer ganzen Bevölkerungsgruppe als humanistischer Akt verbrämt zu Reklamezwecken präsentiert wird.

Im Rahmen der erklärten Partnerschaft von Lindt mit Autism Speaks wurde ausserdem eine Celebrity Auction eingerichtet, die während des von Autism Speaks so genannten Autism Awareness Month im April Porzellan-Goldhasen versteigert, die in Zusammenarbeit mit dem Porzellanhersteller Rosenthal entstanden sind und von namhaften Persönlichkeiten aus den Bereichen Sport, Unterhaltung und Wirtschaft signiert wurden. Der gesamte Erlös aus dieser Versteigerung kommt Autism Speaks zugute. Abschliessend wurden wie schon letztes Jahr drei Personen als „Unsung Heroes of Autism“ nominiert, die sich aus der Sicht der nach allem was bekannt ist nicht autistischen Organisatoren im Autismusbereich durch ihr Engagement ausgezeichnet haben.

Als internationaler Schokoladenhersteller mit Milliardenumsatz, der sich gerne als Konzern mit sozialem Engagement darstellt, hat Lindt die Pflicht, dieses Engagement auch tatsächlich sozialverträglich und zeitgemäß zu gestalten statt in Verhaltensmuster aus Zeiten gutsherrlicher Bevormundung und Ausgrenzung von Behinderten zurückzufallen und sich ebenso nicht durch Zusammenarbeit mit finanzstarken PR-Gesellschaften, die mit öffentlichkeitswirksamen Phrasen um sich werfen und diesen nicht einmal ansatzweise gerecht zu werden versuchen, aus der Verantwortung zu stehlen.

Diese eugenischen Bestrebungen könnten künftig dazu führen, daß z.B. Albert Einstein oder ein Prophet wie Moses abgetrieben würden: „Und Mose sprach zu Jehova: Ach, Herr! Ich bin kein Mann der Rede, weder seit gestern noch seit vorgestern, noch seitdem du zu deinem Knechte redest; denn ich bin schwer von Mund und schwer von Zunge.“ 2.Mo 4,10

Aus diesem Grund ruft die ESH, bis eine klare Distanzierung von Seiten Lindt&Sprüngli bezüglich Autism Speaks erfolgt, zu einem generellen Boykott von Lindt-Produkten auf. Für allfällige noch anstehende Ostereinkäufe kann auf Alternativen, wie beispielsweise Milka oder auch regionale Hersteller, wie zum Beispiel Riegelein Cadolzburg zurückgegriffen werden.

Hier gibt es eine Vorlage mit Layout für eMails:

http://autismus.ra.unen.de/attachment.php?id=26

Siehe auch:
http://www.autisticadvocacy.org/modules/smartsection/item.php?itemid=61
http://asansouthwestohio.blogspot.com/search?q=Autism+Speaks
http://autisten.enthinderung.de/fremdbestimmte_interessenvertretung
http://www.lindtgoldbunny.com/our-partnership/gold-bunny-celebrity-aucti…
http://www.lindtgoldbunny.com/our-partnership/index.php
http://www.prnewswire.com/news-releases/lindt-usa-announces-lindt-unsung…

Abenteuer BRK-Allianz – Wehe dem, der das Statut ernstnimmt

Wer schon immer wissen wollte wie man
– behinderte Teilnehmer von Seiten einer Behindertenrechtsorganisation diskriminieren
– unter Verwendung einer fünfstelligen Summe ein formal ungültiges Ergebnis erzielen
– das selbstgeschriebene Statut ignorieren
– organisiert von einem Verein, für den ein Regierungsmitglied juristisch vertretungsberechtigt ist, regierungsfern sein
kann, den könnte diese Glosse interessieren.

Willkommen in der ganz besonderen Welt der deutschen Behindertenpolitik.

Einer Welt, in der behinderte Interessenvertreter noch immer in der Minderzahl sind. Einer Welt, in der es völlig normal ist mit Organisationen gemeinsame Sache zu machen, die man zutreffend wohl als Heimkonzerne bezeichnen könnte. Einer Welt, in der man nicht barrierefrei diskutieren muß, weil ja eh schon alles diskutiert wurde. Und weil Denken anstrengend ist, gerade auch wenn man zur Sondermülldeponie sonderpädagogischen Gedankenguts sozialisiert wurde. Einer Welt, in der tatsächliche echte Behindertenvertreter nicht selten kaum einen theoretischen Wissenshintergrund zu dem haben, über das sie sich auslassen.

Einer Welt, die entgegen ihrem Selbstverständnis die konsequente Umsetzung von Behindertenrechten in Deutschland unterm Strich wahrscheinlich deutlich stärker behindert als die Allgemeinpolitik. Was sie natürlich unter keinen Umständen wahrhaben will. Weil man schließlich etwas tun muß. Was auch immer. Und überhaupt, wo man doch auch gar keine Zeit hat.

Lektion 1 – Wir sind alle unheimlich begeistert

Kommt alle her, die ihr mühselig und beladen seid, die ihr euch mit dem Thema Behinderung befasst. Wir schreiben einen Parallelbericht, der dem in der Tat ziemlich fragwürdigen deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen möglichst breit getragenen Bericht von Nichtregierungsorganisationen gegenüberstellen soll. Das wird gut und wir können uns sicher sein, daß es gut sein wird, weil wir gut sind. Deswegen muß man einen Vorschlag der ESH, das Stimmgewicht von Organisationen, die nicht von Behinderten geleitet werden, zu beschränken, auch gar nicht diskutieren. Würde auch die Begeisterung stören, denn wir wollen ja das Richtige aufzeigen und nicht uns gegenseitig kritisch betrachten. Wir sollten uns schon vertrauen, daß es alle Beteiligten gut meinen, auch die, die Millionen mit Einrichtungen umsetzen, die mit der UN-Behindertenrechtskonvention eigentlich gar nicht vereinbar sind.

Soviel Glaube an den Sieg des Guten. Den muß man wohl auch haben, wenn eine Organisation, für die ein Mitglied einer Landesregierung (Landesbehindertenbeauftragter) rechtlich vertretungsberechtigt ist, ein gemeinsames regierungsunabhängiges Positionspapier erstellen will. (Update: Kurt Beck, der Ministerpräsident, der den fraglichen Behindertenbeauftragten in seine Regierung holte, ist nun Pharmalobbyist bei Boehringer-Ingelheim: Quelle) Man sollte das nicht so kleinlich sehen, immerhin ist die im fraglichen Bundesland dominierend regierende Partei seit einigen Jahren nicht mehr im Bund an der Regierung beteiligt gewesen. Gut, der ehemalige Koalitionspartner sitzt ebenso mit in der aktuellen Bundesregierung. Das wird schon alles stimmen, schließlich ist das alles ungeheuer seriös und auch finanziell gefördert von der „Aktion Mensch“. Gut, die frühere „Aktion Sorgenkind“ ist ein Projekt das dem „Adenauerfernsehen“, dem staatsnahen und öffentlich finanzierten ZDF, entsprang. Also dem Fernsehsender dem klassischerweise eine tendenzielle Nähe zur CDU unterstellt wird, die ja auch zufällig gerade die Bundesregierung führt, die den fraglichen Staatenbericht vorgelegt hat. Aber man muß das halt professionell sehen. Sowieso, immer.

Lektion 2 – Wir beschließen ein Statut, aber gründen keinen e.V.

Ja, denn wir wollen uns auf die Sache konzentrieren, um die es geht, nämlich die Einforderung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Da sind wir alle für. Voll total. Auch die, die sonst ja eigentlich nicht dafür sind und üblicherweise als Bremser in Erscheinung treten. Damit alles geregelt wird, beschließen wir ein Statut. Da stehen auch tolle Sachen drin.

Was bedeutet das eigentlich juristisch gesehen, wenn man sowas beschließt, aber keinen e.V. gründet, weil ja nur ein Zusammenschluß für diesen einen begrenzten Zweck beabsichtigt ist und kein neuer Dachverband, derer es ja offenbar schon viel zu viele gibt (nur ein Dachverband von Organisationen, die tatsächlich klar von Behinderten dominiert werden fehlt irgendwie noch, zumindest ist der ESH in Deutschland keiner bekannt)? Na, das bedeutet … man hat halt was gegründet woran man sich halten will. Voll unkompliziert. Und gleich mit festgeschriebenen undemokratischen Sonderrechten für die initiierende Organisation, die bereits oben erwähnt wurde. Super!

Lektion 3 – Wenn die Übernahme von Verantwortung gefragt ist, warum nicht mal kandidieren

Weil das alles so super läuft hat ein ESH-Vertreter auch die Idee sich für eine Kandidatur für das Steuerungsgremium anzubieten. Als Aufpasser.

Zitat aus der betreffenden „Kandidatenvorstellung wrote:

Die Motivation mich hier einzubringen ist vielmehr in der Sorge
begründet, daß wir Behindertenverbände es wieder einmal nicht schaffen
zweifellos auch in der Allianz zu erwartende Lobbyinteressen, die den
eigentlichen Zielen der Allianz und der CRPD widersprechen möglichst
weitgehend aus dem Bericht herauszuhalten. Deswegen halte ich es für
wichtig, daß von Behindertenseite möglichst viele Vertreter maßgeblich
mitwirken, die rhetorisch und intellektuell auch in der Lage sind diese
Aufgabe möglichst gut zu erfüllen. Leider stelle ich auch immer wieder
fest, daß die Erkenntnisse der Disability Studies auch noch immer nicht
von allen Behindertenverbänden vollumfänglich nachvollzogen wurden und
auch daraus eine Gefahr für die Qualität des Parallelberichts erwachsen
kann. Wie sollen wir von der Gesellschaft verlangen dieses Wissen
umzusetzen, wenn wir selbst keinen Parallelbericht vorlegen sollten, der
diesbezüglich auch tadellos ist?

Entweder gefiel diese Einstellung oder keiner hat die Vorstellungen gelesen, manche Fragen werden vielleicht nie gelüftet werden. Zumindest fiel die Wahl tatsächlich auf den ESH-Kandidaten. Die anderen Vertreter in diesem Gremium zählen mehrheitlich nicht persönlich zu behinderten Bevölkerungsgruppen, aber Sorgen muß man sich natürlich nicht machen, alle sind ja vollkommen erfüllt vom gemeinsamen Ziel.

Lektion 4 – Haftung? Aber wir haben doch noch gar keine dritten Zähne

Wie ist das eigentlich mit der Haftung, wenn man nun ein durchaus relevantes Amt in so einer Organisation innehat? Das hängt dann wohl an der Frage welche Rechtsform vorliegt? Rechtsform? Wieso Rechtsform? Wir haben doch gar keinen e.V. gegründet. Naja, es ist gemein, aber der deutsche Gesetzgeber ist tatsächlich der Ansicht, daß alles irgendeine Rechtsform hat. Voll fies:

Bundesjustizministerium wrote:

Wird der Verein nicht eingetragen, so spricht man vom nichteingetragenen Verein oder auch nichtrechtsfähigen Idealverein. Sowohl der rechtsfähige als auch der nichtrechtsfähige Verein kann Träger von Rechten und Pflichten sein, kann klagen und verklagt werden und Vermögen erwerben. Unterschiede zwischen rechtsfähigem und nichtrechtsfähigem Idealverein bestehen jedoch beim Haftungsrecht: Zwar haften die Mitglieder weder beim eingetragenen noch beim nichteingetragenen Verein persönlich für die Verbindlichkeiten des Idealvereins. Beim nichteingetragenen Verein haften die für den Verein handelnden Personen aber neben dem Verein auch persönlich für Rechtsgeschäfte, die im Namen des Vereins abgeschlossen werden (§ 54 Satz 2 BGB). Handelnde Person ist jede Person, die im Namen des Vereins direkt tätig wird und in irgendeiner Weise als Teil des Vereins in Erscheinung tritt.

Ja, aber das wird eben schon alles so in Ordnung sein. Nur keine Sorge, es gibt ja ein Statut. Und überhaupt, ist doch alles total seriös. Und außerdem ist das ja wenn dann das Problem anderer Leute, wenn doch was schiefgehen sollte. Aber das passiert ja nicht. Schon darum, dings.

Lektion 5 – Gelebte Inklusion, Diskriminierungs- und Barrierefreiheit: Barrierefreiheit ist kein Grundrecht, sondern ist ganz normale Abstimmungsmasse

Nachdem der erste ESH-Vertreter sich mit einem Eindruck wie in einer Mobbingsituation frustriert aus diesen Aktivitäten zurückzog, weil z.B. wesentliche Absprachen ausschließlich in Vor-Ort-Treffen beschlossen wurden, obwohl bekannt war, daß dies nicht barrierefrei war, zeigten sich mehr und mehr Mängel im Umgang miteinander. Gut, die Situation war neu, man mußte sich kennenlernen. Es soll hier nicht um „Kleinigkeiten“ gehen.

Hier geht es zur Schilderung verbreiteter Grundproblematiken (Link): Barrieren für Autisten bei Gremienarbeit

Nachdem sich immer mehr abzeichnete, daß die anderen gewählten Mitglieder des auch aufgrund der beschlossenen Wahlregeln mehrheitlich von Nichtbehinderten besetzten Steuerungsgremiums gleichwertige Kommunikation mit dem autistischen Mitglied weitgehend verweigerten, nahmen die Versuche zu, diesen Personen zu erklären, welche Barrieren es in dieser Situation gibt. Darauf erfolgte wieder weitgehend keine Antwort. Die bisherige Teilhabelösung basierte aber wesentlich auf der Grundannahme, daß auch qualitativ hochwertiger fernschriftlicher Austausch stattfindet und generell bei allen Beteiligten ein ausreichend guter Wille vorhanden ist niemanden behindernd zu benachteiligen. Die Amtsausführung wird weitgehend nur unter Umständen ermöglicht, die nicht ausreichend barrierefrei sind. Es zeigt sich, daß viel später Beschlüsse behauptet wurden, von denen der autistische Amtsinhaber überhaupt nichts mitbekommen hatte.

In dieser Situation stellte der ESH-Vertreter schließlich fest, daß er diese Rahmenbedingungen nicht mehr mittragen kann und forderte zu einer Neukonzeption der Barrierefreiheit auf, verweist bis dahin auf den fernschriftlichen Weg, über den auch bereits einige Entscheidungen getroffen wurden.

Nun passierte etwas sehr Erstaunliches. Amtskollegen teilten per Mail im Stil einer Abstimmung mit, ob sie dafür sind oder nicht.

Moment mal, was stand da noch im Statut?

Zitat:

3. Beteiligte und Unterstützende(1) An der BRK-Allianz können sich nur deutsche Nichtregierungsorganisationen (Non Governmental Organizations – NGOs) beteiligen, die sich für die volle Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Eine NGO ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht gewinnorientiert ausgerichtet und parteipolitisch unabhängig ist, sowie keinen staatlich/öffentlich-rechtlichen Status bzw. keine staatlich/öffentlich-rechtlichen Aufgaben zu erfüllen hat.

Volle Verwirklichung, eine sehr weitreichende Formulierung, die aufgrund des ausdrücklichen Bezugs zur UN-Behindertenrechtskonvention auch ziemlich konkret in die Praxis übertragen werden kann. Fraglich wäre an dieser Stelle wohl, ob es eine „angemessene Vorkehrung“ wäre bis zur Einigung auf eine andere geeignete Lösung zu fernschriftlicher Kommunikation überzugehen.

Die behinderungsbedingende zu geringe Lesegeschwindigkeit anderer Amtsinhaber stand dem auch nicht entgegen. Ohnehin wäre die nicht gewichtiger als die Barrieren für einen Autisten. Über den Vorzug einer bestimmten Gruppe verbietet sich selbstverständlich auch jede Abstimmung.

Es entspann sich auch keine Diskussion darüber was wohl als angemessene Vorkehrung anzusehen wäre. Die wäre für die Gegenseite auch schwierig geworden angesichts der Standpunkte innerhalb der Behindertenrechtskonvention und der Tatsache, daß ein ärztliches Attest vorlag:

Zitat:

Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen LebenDie Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte
sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten
sich,

[…]

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne
Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der
Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten teilhaben können, und ihre
Teilhabe an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter
anderem
i) die Teilhabe in nichtstaatlichen Organisationen und
Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes
befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

Lektion 6 – Best Practice bei Diskriminierungsvorwürfen: Ignorieren und weitermachen

„Die Lebenshilfe fordert Menschen mit Behinderung auf: Sagen Sie selbstbewußt Ihre Meinung. Auch in der Öffentlichkeit.“
Zitat aus dem Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 12.11.2011

Aber was zählt das alles schon für deutsche „Behindertenrechtler“? Natürlich nichts, man macht auch nach einem entsprechenden Hinweis einfach weiter ohne sich sachlich in auch nur halbwegs angemessener Weise auseinanderzusetzen. Nach diversen weiteren Versuchen zu erklären, daß das so nicht geht was da gemacht wird bleibt schließlich kaum mehr als die Deutung übrig, daß hier ganz bewußt einem Amtsinhaber durch ganz banales Ignorieren ein ausreichend barrierefreier Zugang zur Amtsausübung verwehrt wird.

Offensichtlich blieb also auch kaum ein anderer Schluß übrig als festzustellen, daß, wenn sich nuneinmal nur NGOs beteiligen dürfen, die sich für die volle Verwirklichung von Behindertenrechten einsetzen und man bei Spitzenvertretern solcher NGOs rein lebenspraktisch mit einem Teil dieser NGO zu tun hat, der offenbar einen entsprechenden Rückhalt aufweist um zu solchen Aktivitäten geschickt zu werden, sich diese Amtskollegen nach diesem Maßstab eigentlich gar nicht mehr an der Arbeit beteiligen dürften. Also eine Luftnummer.

Und das auch vor dem Hintergrund persönlicher Haftung von Amtsinhabern, die selbstverständlich in ihrem Handeln an das Statut gebunden sind.

Das auch noch zumal voller Einsatz für Behindertenrechte natürlich auch beinhaltet, sich gegen entsprechende Diskriminierungen zu engagieren – juristisch gesehen auch die eigene.

Ja nu, das ist aber eine blöde Situation. Also zur ersten Absicherung eine Mail an alle veranlasst, die die Problematik veranschaulicht.

Reaktion: Ignorieren (bis auf bekanntgewordene Ausnahmen, die man an einer Hand abzählen kann und die sich auch nicht trauten öffentlich Stellung zu beziehen).

Wohlgemerkt, das betraf jetzt nicht mehr nur die Amtskollegen des ESH-Vertreters, sondern Dutzende „Behindertenrechtler“, theoretisch also sowas wie die versammelte Elite der deutschen Behindertenbewegung.

Lektion 7 – Wenn sich jemand wirklich für Behindertenrechte einsetzt, dann muß er mit allen Mitteln entfernt werden

Ungefähr ein Tag vor einer Vollversammlung aller Vertreter wird mitgeteilt, daß in der Pause dieser Vor-Ort-Versammlung eine Aussprache beabsichtigt wird. Der ESH-Vertreter teilt daraufhin umgehend mit, daß dies nicht barrierefrei wäre, da sich der Livestreamzugang nach der gesammelten Erfahrung nicht für intensive Kommunikation eignet, zumindest sofern die anderen Akteure nicht gewillt sind, gewisse Verhaltensregeln zu erfassen und zu befolgen.

Man kann es sich fast denken: Auch dieser Hinweis wird ignoriert und dann in dieser Pause offenbar eine völlig unangekündigte „Abstimmung“ organisiert. Der Inhalt wurde mittels nachgereichtem schriftlichen Protokoll kundgetan: Innerhalb kurzer Frist soll sich der ESH-Vertreter äußern. Später wurde dann anderes behauptet, das sich aus diesem Protokoll gar nicht entnehmen ließ. Tenor: Entweder der ESH-Vertreter akzeptiert innerhalb einer kurzen Frist Teilnahmebedingungen, die dem vorliegenden ärztlichen Attest nicht Genüge tun und kann das Amt deswegen im Grunde nicht ausreichend ausüben (wer bitte stimmt eigentlich für sowas, wenn man von diesem Vertreter seine Interessen vertreten sehen möchte!?) oder er sei abgewählt. Dem ESH-Vertreter ist bis heute nicht bekannt wieviele Wahlberechtigte sich an dieser Farce eigentlich beteiligten, wer konkret dafür gestimmt haben soll, geschweige denn, daß die vermeintliche Abstimmung wenigstens in Hinblick auf ihr Ergebnis kritisch geprüft werden konnte.

Praktischerweise wurde dann auch eine Neuwahl abgehalten, bei der sich tatsächlich auch Kandidaten fanden und deren Wahlbeteiligung erstaunlich hoch angegeben wurde.

Neben diesem auch vereinsrechtlich extrem fragwürdigen Manöver entwickelt sich zudem der frappiernde Eindruck, daß der Entzug von Barrierefreiheit im Großen und Kleinen auch in diesen Kreisen erschreckend oft ohne größere Bedenken als „Kampfmittel“ im Rahmen der üblichen politischen Rangeleien eingesetzt wird. Dabei sollte sich das gerade in diesen Kreisen eindeutig von selbst im Rahmen des Basisanstands und auch der eigenen Glaubwürdigkeit der jeweiligen Akteure verbieten. Extrem bedenklich hallt auch der Eindruck nach, gerade von der Seite solcher immer zuerst machtpolitisch agierender Personen öfters die Forderung zu hören, es müssten öffentliche Mittel für Hauptamtliche zur Verfügung gestellt werden. Man kann sich vorstellen, wie negativ genau das wirken würde, wenn diese Personen auch noch ein festes finanzielles Interesse daran hätten ihre Pöstchen durchzubringen egal, ob sie gerade faktisch die eigentlichen Ziele der Sache in vermutlich vollem Bewußtsein mit Füßen treten.

Lektion 8 – Gericht schätzt Wahl als ungültig ein

Wie lange vorher immer mal in diesem Kreis angekündigt, rief die ESH als letztes Mittel selbstverständlich ein Gericht an, um diese Rechtsverstöße zu stoppen. Denn mal ehrlich, was ist schlimmer: Diskriminierung durch irgendwelche gedankenlose oder behindertenfeindliche Menschen oder durch solche, die die theoretischen Grundlagen eigentlich kennen und sich trotzdem aus unerfindlichen Gründen nicht daran halten? Besondere Kenntnis und Einsichtsfähigkeit erhöht bei Vergehen in der Regel das Maß der Schuld.

Erstaunliche Erkenntnis daraus: Nach Einschätzung des zuständigen Gerichts wurde der ESH-Vertreter nie rechtsgültig gewählt – sinngemäß abgeleitet die anderen Amtskollegen auch nicht. Wer aber nicht korrekt gewählt worden ist, der kann auch nicht gegen eine Diskriminierung bei der Amtsausübung klagen.

Dumm gelaufen, folglich ist der ganze Bericht praktisch unrettbar ungültig. Da helfen auch symbolische Abstimmungen der Vollversammlung nichts mehr.

Lektion 9 – Rücktrittsaufforderungen der ESH

Was lernt man aus dieser Erfahrung? Nocheinmal: Im deutschen Behindertenrechtsbereich dominieren bis heute Organisationen mit mehr oder weniger fragwürdigen Ausrichtungen, die nicht von Behinderten selbst betrieben werden. Auch die BAG Selbsthilfe kann aufgrund massiver Beteiligung von Angehörigenverbänden wohl nicht als DPO (Disabled People Organisation = eine Organisation, die von Behinderten dominiert wird) betrachtet werden und fällt über ihre Vertreter immer wieder durch absonderliche Aussagen und Verhaltensweisen auf. Selbst Vertreter von DPOs sind zumeist Personen aus der Selbsthilfe und haben meist keine solide Kenntnis über theoretische Grundlagen des sozialen Phänomens „Behinderung“ und agieren zumeist als Kinder dieser Zeit vor allem aus nur mehr oder weniger bruchstückhaft systematisch reflektierten persönlichen Alltagserfahrungen. Einzelne Lichtblicke bleiben die Ausnahme und dringen kaum durch.

Nach diesem nahezu kollektiven Versagen der „ersten Adressen“ der deutschen behindertenpolitischen Szene kann mit einem sehr bitteren Beigeschmack kaum geleugnet werden, daß das wahre Problem, das grundlegende Fortschritte im Alltag für Behinderte in Deutschland wohl seit Jahrzehnten verhindert, nicht bei Politik und Parteien zu finden ist, sondern in der schlechten Qualität der politischen Arbeit der behindertenpolitisch aktiven NGOs selbst.

Es kann nicht sein, daß im o.g. Fall in Erscheinung getretene Behindertendiskriminierer (ja, man muß es jetzt mal so klar benennen) weiter in hervorgehobenen Stellungen Behindertenpolitik betreiben und unkritisiert Sonntagsreden zum Besten geben können, obwohl sie offensichlich gar nicht für die volle Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention (also dem aktuellen Mindeststandard) einstehen. Daher werden die folgenden Personen aufgefordert sich umgehend aus allen verantwortlichen Posten mit Bezug zu Behinderungsthemen zurückzuziehen:

– Hans-Günter Heiden („Netzwerk Artikel 3“)
– Claudia Tietz (SoVD)
– Hans-Joachim Krahl (BAGS)
– Dr. Sigrid Arnade (ISL)
– Dr. Markus Schäfers (Lebenshilfe Bundesverband)
– Douglas Ross (Eltern für Integration)

(Diese Vertreter wurden als Funktionsträger von der BRK-Allianz selbst namentlich im Internet genannt)

Machen wir uns nichts vor, das was im o.g. Fall stattfand ist im Grunde noch deutlich schwerwiegender als dies:

Zitat:

Melissa Barton, Mutter des Fünfjährigen, wirft der Klassenlehrerin vor, sie habe Alex aus der Kindergarten-Klasse geworfen, weil sie von den Symptomen seiner Krankheit genervt gewesen sei. Alex brummte ständig und nahm Hausaufgaben in den Mund, um sie zu essen. Als die Lehrerin ihn am vergangenen Freitag wieder vor die Tür gesetzt hatte, ließ sie seine Mitschüler aufschreiben, was sie an Alex nicht mögen. Dann soll der Junge kurzzeitig zurück in die Klasse gebracht worden sein, um sich die Meinungen anzuhören.Es kam zu einer bizarren Abstimmung, bei der Alex wieder vor der Tür stand. Nur zwei Mitschüler waren dafür, dass er zurück kommen sollte. 14 Klassenkameraden waren gegen ihn – und Alex verbrachte den Rest des Tages bei der Schulkrankenschwester, bis ihn seine Mutter abholte.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,556305,00.html

Es darf nicht sein, daß diese Leute einfach so weitermachen können. Behindertenpolitik ist keine Posse.

Der Ratschluß der Evolution

Viele Menschen halten den Durchschnittsmenschen für den Idealtyp der menschlichen Evolution. Evolution scheint dabei gerne mit einem sauberen Wettbewerb gleichgesetzt werden, in welchem der gewinnt, der die besten Noten erzielt.

Jedoch ist Evolution immer auch gerade bei der Entwicklung der Menschen eine Frage von Gewalt und Faustrecht gewesen. Denn hätte es den edlen friedlichen hochbegabten Menschen irgendwann gegeben, er wäre mordlustigen Horden eines anderen eigentlich viel dümmeren Typs Mensch trotzdem ausgeliefert gewesen. Evolution ist in diesem Bereich nicht das Qualitätsmarkenzeichen, zu dem sie erstaunlich häufig stilisiert wird. Erst recht nicht zu einem moralischen Werturteil der Natur.

Auch in Autistenkreisen ist immer mal in ziemlich romantisierender Weise von „der nächsten Stufe der Evolution“ die Rede. Als würde Evolution ein Wettbewerb zum angenehmsten und liebenswertesten Menschen darstellen.

Wenn Autisten heute in der Minderheit sind, kann man sich mit Recht fragen, wie es dazu gekommen ist. Weil sie nicht lebenstüchtig genug waren, wie sehr viele Nichtautisten heute nur zu gerne glauben? Oder weil der gewalttätigere Durchschnittsnichtautist sich mit Mord und Totschlag zur Mehrheit machte? Mit Mitteln, die nach heutigen zivilisatorischen Vorstellungen als Verbrechen gewertet würden?

Evolution, das kann auch schlichtweg der Garten sein, der von einem „Unkraut“ überwuchert wird, das andere Arten aktiv verdrängt. Evolution ist oft einem anderen das Letzte wegzuessen, so daß er stirbt. Das können sie offenbar besonders gut, die Durchschnittsnichtautisten mitsamt ihrer Rudelfixierung.

Liebe Leute denkt also daran, was Evolution wirklich ist, wenn ihr in Behinderungszusammenhängen mit dem Ratschluß der Evolution argumentiert.

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