„Eine wichtige Frage ist, ob bloße formale Legalität (d. h. positive Rechtsetzung ohne Rücksicht auf Gerechtigkeit) zur Begründung der Rechtsgeltung genügt oder ob zu dieser auch Gerechtigkeit beziehungsweise („ethische“) Legitimität erforderlich sind.“

„Materielle Rechtsstaatlichkeit heißt: Diese hat auch inhaltliche Komponenten, vor allem durch die Bindung an Prinzipien der Gerechtigkeit, insbesondere an Grundrechte, […]“

„Unter dem Gesichtspunkt der „Rechtsstaatlichkeit“ bedeutet „Legalität“ die förmliche Gesetzmäßigkeit und „Legitimität“ die Gerechtigkeit des Handelns.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

Ein heute häufiges Mißverständnis besteht darin, daß moderne Staaten, welche sich selbst als „demokratisch“ beschreiben, buchstäblich alles mittels Mehrheitsentscheidungen geregelt sehen möchten. Das ist falsch, denn Mehrheitsentscheidungen werden gewöhnlich durch ein Gerüst von „Grundrechten“ eingehegt, zivilisiert.

In der Realität ist dann die Frage, was faktisch die Überhand gewinnt, die reine Mehrheitsmacht „des Pöbels“ oder die konsequente Verteidigung von Grundwerten. Dabei spielt eine große Rolle das alte Problem, wer eigentlich die Wächter dieser Grundrechte überwacht. Und auch im Fall der heutigen Bundesrepublik Deutschland ist insbesondere die Frage, wie weit eigentlich ein Verfassungsgerichtskonzept zur steten Wahrung von Grundrechten geeignet ist, in dem von gewählten Politikern die Richter bestimmt werden, die dann über diese Fragen zu entscheiden haben. Langfristig wäre so ein Design selbst durch Nazis leicht überwindbar, sofern sie z.B. allmählich in die Mitte herrschender Parteien einsickern. Es bietet nur einen relativ kurzfristigen Widerstandsfaktor im Rahmen von vielleicht einigen Wahlzyklen.

Umso bedeutender, daß der Einzelne sich nicht auf solche Verfassungsorgane verläßt oder gar meint diesem System gegenüber nun blind gehorsam sein zu dürfen.

Wie bereits in früheren Artikeln auf dieser Seite mehrfach ausgeführt: Im heutigen Deutschland werden Genozide vom Staat selbst bei wohlwollender Betrachtung freundlich begleitet, bei weniger wohlwollender mit auch anderswo üblicher Verschleierungstarnung durch den Staat organisiert. Wie kam es z.B. daß eine über tausend Jahre alte Rechtsnorm zum Mord eine knappe Weile nach der Entdeckung der DNS dann hinsichtlich ungeborener Menschen maßgeblich aufgeweicht und abgeschafft worden ist? Zufall? Oder steckt dahinter ein Plan, der „Frauenrechtlerinnen“ lediglich für sich einspannte, um die gewünschte Aufweichung hinsichtlich des Lebensrechts zu erreichen, um dann wieder über Entscheidungsdruck auf die einzelnen Eltern selektiv einwirken zu können?

Aus der Jetztzeit von gerade stattfindenden Menschheitsverbrechen ist soetwas gewöhnlich nicht so einfach zu beantworten, da viele wirklich unabhängige Erkenntnisse erst später „auftauchen“, je nachdem wer dann gewonnen hätte. Es ist in diesen Situationen naheliegend von bekannten Ergebnissen auszugehen, z.B. im heutigen Deutschland der öffentlich bekannten über 90%igen Tötungsrate bezogen auf ungeborene Menschen mit Trisomie 21. Hier findet objektiv unbestreitbar eine Auslöschung statt und zwar einer Bevölkerungsgruppe, die man auch als Naziopfergruppe bezeichnen kann, da sie bereits im Nazistaat ähnlichen Verbrechen ausgesetzt war (das Alter, in dem die Tötungen erfolgen, erscheint uns als Faktor vernachlässigbar, da das mutmaßliche Ziel weitgehend gleich wirkt).

Auf der legalistischen Seite dieses Staates wird diese Auslöschung mitgetragen. Legalistisch wird die Menschenwürde der Opfer ausgehebelt. Der Staat spendiert gar unverblümt die Kosten von betreffenden Genozidwerkzeugen (pränatale Testungen) und Genozidhandlung (Kosten für den Henker/“Arzt“). Legalistisch wird ein Ausscheren aus der Genoziddynamik, ihrer Aufdringlichkeit gegenüber den werdenden Eltern, als „Schaden“ eingeordnet, bei dessen Eintreten Eltern Ärzte verklagen können, welche „nicht genug informierten“.

Was wäre los, wenn 90% der homosexuellen Ungeborenen getötet würden? Oder anderherum: Was müßte los sein, damit soetwas derart im Rahmen einer scheinbaren Normalität ablaufen könnte, wie es heute der Fall ist? Klar, da müßte schon massive gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit herrschen. So wie heute auch, nur konzentriert auf andere Naziopfergruppen.

„Gustav Radbruch (SPD), während der Weimarer Republik Reichsjustizminister, wandte den Begriff 1946 in seinem epochemachenden Aufsatz Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, in dem er die Radbruch’sche Formel prägte, auf das NS-Regime an: Um „die Wiederkehr eines solchen Unrechtsstaates“ zu verhüten, müsse der materiellen Gerechtigkeit Vorrang vor dem positiven Recht eingeräumt werden, wenn dieses unerträglich ungerecht sei oder die Gleichheit aller Menschen bewusst verleugne.[5] In Nachfolge Radbruchs wurde der Begriff Unrechtsstaat dann lange zur Kennzeichnung des nationalsozialistischen Deutschlands benutzt.[6]

Nach Ansicht von Horst Sendler ist es kennzeichnend für einen Unrechtsstaat, dass es daran fehlt, dass die Verwirklichung des Rechts angestrebt und im Großen und Ganzen erreicht wird.[7] Dabei machten einzelne Rechts- und Verfassungsverstöße einen Staat noch nicht zum Unrechtsstaat, da diese mitunter auch in Rechtsstaaten vorkommen.[7] Auch sei ein Staat nicht schon dann als „Unrechtsstaat“ zu bezeichnen, wenn er nicht dem Modell des klassischen bürgerlichen Rechtsstaats und insbesondere nicht dem bundesdeutschen Rechtsstaatsbegriff entspricht.[8] Andererseits schließe der Begriff „Unrechtsstaat“ nicht aus, dass es in einem derartigen Staat auch Bereiche gibt, in denen Rechtsstaatlichkeit herrscht und Gerechtigkeit geübt wird.[9] Gerd Roellecke hält es demgegenüber für entscheidend, dass ein Unrechtsstaat nicht die Gleichheit aller Menschen voraussetze. Im Unterschied zu historischen „Nichtrechtsstaaten“ könnten Unrechtsstaaten nach dem Stande der historischen Entwicklung auch Rechtsstaaten sein“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Unrechtsstaat

„Die obersten deutschen Bundesgerichte befürworten dagegen in ständiger Rechtsprechung eine Geltungsgrenze für gesetzliches Unrecht. Diese bestimme sich nach der Radbruchschen Formel.[14] Nach Radbruchs Meinung ist „der Positivismus […] gar nicht in der Lage, aus eigener Kraft die Geltung von Gesetzen zu begründen“.[15] Rechtsvorschriften ist die Geltung als Recht dieser Ansicht zufolge dann abzuerkennen, wenn sie fundamentalen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit sowie den elementaren Menschenrechten so evident widersprechen und in ihnen ein offensichtlicher schwerwiegender Verstoß gegen die Grundgedanken der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit zum Ausdruck kommt, dass der Richter, der sie anwenden oder ihre Rechtsfolgen anerkennen wollte, Unrecht statt Recht sprechen würde. Solche „Rechts“-Vorschriften sind als extremes staatliches Unrecht auch nicht dadurch wirksam geworden bzw. erlangen auch nicht lediglich dadurch die Qualität als Recht, dass sie über einige Jahre hin praktiziert worden sind oder dass sich seinerzeit die Betroffenen mit den Maßnahmen im Einzelfall abgefunden haben. Denn einmal gesetztes extremes staatliches Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechts verstößt und das sich nur solange behaupten kann, wie der dafür verantwortliche Träger der Staatsmacht faktisch besteht, wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeltung#Zur_Geltung_ungerechter_Gesetze

So betrachtet dürfte dem nicht weitgehend verblendeten Leser klar geworden sein, daß gewichtige Gründe dafür sprechen, die heutige Bundesrepublik Deutschland wegen geltenden untergeordneten Rechts und auch teilweise derzeit als gültig betrachteter verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung als Unrechtsstaat einzuordnen, der zudem auch faktisch intensiv mörderisch wirkt, dieses gruppenbezogen menschenfeindliche Morden systematisch fördert, seine grundrechtlichen Schutzpflichten ins Gegenteil hinein pervertiert.