Autismus - ohne wäre die Normalität gestört

 

 

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Gemeinsame Erklärung für ein Verbot schädlicher Autismustherapien und sonstiger Methoden

Aus aktuellem Anlaß der extrem unkritischen Berichterstattung zu Autismustherapien in einem deutschen Massenmedium ziehen wir die Veröffentlichung dieser Erklärung vor, auch wenn sie erst wenige Unterzeichner gefunden hat. Wir hoffen weitere unterzeichnende Organisationen oder Gruppen zu finden, Interessenten können sich über das Kontaktformular melden.

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Barrieren für Autisten bei Gremienarbeit

Autisten können in der Regel von zuhause aus schreiben, was sie zu einer Sache denken, also könnte man meinen, es gäbe keine großen Probleme bei der Mitarbeit von Autisten in Gremien und dergleichen. Leider hat sich dies aus der bisherigen Erfahrung als völlig falsch erwiesen, denn selbst im Rahmen allgemeiner Aktivitäten der Interessenvertretung Behinderter scheint die Ausgrenzung noch weitgehender zu sein als die von Gehörlosen, die eine Sprache mit völlig anderer Struktur sprechen, aber zumindest teilweise Dolmetscher gestellt bekommen. Und das trotz des theoretischen Anspruchs „Nichts über uns ohne uns“ in diesen Kreisen, sofern man mal von der Selbstverständlichkeit ausgeht, daß dieses „uns“ sicherlich nicht bedeuten kann, daß Rollstuhlfahrer die Interessen von Autisten vertreten, weil beide durch die Gesellschaft behindert werden. Die seriöse Interessenvertretung Behinderter ist zur Multikulturalität verdammt, auch wenn es mit der gegenseitigen Solidarität offensichtlich in weiten Teilen, leider auch von Seiten mancher Gehörlosenvertreter, nicht sonderlich weit her ist.

Es folgt der Versuch einer ersten grundlegenden Systematisierung im Bewußtsein, daß noch viele Lücken offenbleiben.

1.) Viele ältere Nichtautisten empfinden Lesen und Schreiben generell als Last.

Viele Personen in verantwortlichen Positionen entstammen heute noch Generationen, die nicht mit dem Internet aufgewachsen sind. Sie sind es oft nicht gewohnt so zu kommunizieren, sie sind nicht darin geübt schnell zu tippen. Laut Schätzungen kann 1/5 der deutschen Bevölkerung nicht gut lesen und schreiben, aber in Gremien dürfte die Quote wesentlich niedriger liegen. Vielleicht bestehen Assoziationen zu Situationen von Lerndruck, in denen sie „Bücher wälzen“ „mußten“ oder auch zu den Rechnungen in der Post und Widerspruchsschreiben, mit denen man sich gegen Unrecht verteidigt. Es scheint eine Tendenz dazu zu bestehen schriftliche Äußerungen als aggressiv wahrzunehmen (oder interpretieren NA beim Ausbleiben körperlicher Signale zu einem Inhalt ihre eigene Mentalität oder situative Einstellung in die so empfundene Bedeutungslücke?). Weiter wird in Folge mangelnder Sensibilisierung gerne ignoriert welchem Schriftumfang mündliche Rede entspräche, was dann dazu führt, daß man generell Autisten dazu drängt sich weniger ausführlich zu äußern als andere Gremienmitglieder es tun. Dann wird Autisten unterstellt sich „endlos“ zu äußern, obwohl der tatsächliche Umfang noch deutlich unter dem liegt, den andere beitrugen, der aber nicht aufgeschrieben und somit im Umfang zweifellos sichtbar wurde. Dabei seien mal Sondergruppen wie Blinde außen vor gelassen. Wenn man will, finden sich hier immer Lösungen zusammenzukommen und sei es durch einen „Dolmetscher“, der Schrift in mündliche Sprache „übersetzt“. Wobei sich durchaus die Frage stellt, wer die Kosten für eine solche kulturelle Diskriminierung eigentlich tragen soll. An sich sollte es wohl derjenige sein, der zu bequem ist sofern nötig auch fernschriftlich zu kommunizieren, besonders wenn es in Gremienarbeit ohnehin darum geht Positionspapiere zu erstellen. Denn Blinde haben mitunter eine ansehnliche Lese- und Schreibgeschwindigkeit in Bezug auf elektronische Texte. Es besteht ein riesiger Unterschied zwischen „nicht mögen“ und „nicht können“. In teils rührenden Selbstdemontagen haben bereits wiederholt „etablierte“ Akteure in Behinderungszusammenhängen mit der eigenen Barrierefreiheit gegen die gleichberechtigte fernschriftliche Teilhabe von Autisten argumentiert, obwohl keine behinderungsrelevanten Zusammenhänge erkennbar wurden, die sie persönlich laut ihrer Selbstbeschreibung von so gestalteter Kommunikation abhalten. Z.B. kann sich ein gemeiner Rollstuhlfahrer schwerlich in Kommunikationszusammenhängen auf sein Behindertwerden berufen. Und darüber hinaus gilt sowieso: Behindertenpolitische Funktionäre sind in Deutschland noch immer mehrheitlich nicht selbst Mitglied behinderter Bevölkerungsgruppen. Es ist ein ganz besonderes Rätsel wie Personen mit solchen Einstellungen überhaupt soetwas wie seriöse Behindertenpolitik betreiben wollen.

2.) Unterschiedliche Zeitstrukturen (Wie sind gemeinsame Diskussionen anders als rein fernschriftlich barrierefrei möglich?)

Kommunikation im Rahmen autistischer Kultur verläuft in anderen Strukturen, die an sich nicht durchschnittlich nichtautistischer Veranlagung zuwiderlaufen scheinen. Es bestehen aber starke Gewohnheiten auf nichtautistischer Seite sich vor Ort zu treffen und eine Tagesordnung abzuarbeiten, z.B.: a) Vorstellung Tagesordnungspunkt; b) Diskussion; c) Abstimmung/Beschluß – und darauf den nächsten Tagesordnungepunkt wieder in der Form a); b); c). Dies geschieht mitunter so schnell, daß Autisten dem gar nicht folgen können, sei es über Livestream oder Live-Wortprotokoll. Wenn in einer Diskussion neue noch nicht bedachte Aspekte auftauchen können Autisten das nicht unbedingt in einer Veranstaltungssituation gedanklich analysieren. Dafür bedarf es einer ruhigen, freien Situation in vertrauter sicherer Umgebung, in der man nicht nebenbei noch reagieren muß, wenn man möglichst nichts verpassen will. Dadurch ergibt sich hinsichtlich der Barrierefreiheit für Autisten die unbedingte Erforderlichkeit zeitentzerrter Abläufe.

So sollten alle zu klärenden Punkte gleichzeitig über mindestens eine Woche schriftlich diskutiert werden. Mehr Bedenkzeit wird einer Sache sicherlich auch nicht schaden, weswegen diesbezüglich eigentlich auch nichts entgegenstehen sollte. Zudem wird ja noch oft behauptet NA würden besser Multitasking praktizieren können als Autisten, sollte es da für durchschnittliche NA zum existenziellen Problem werden mehrere Fragen parallel zu erörtern? Dabei muß gewährleistet sein, daß diese Kommunikation auch gleichberechtigt genutzt wird, statt solches vielleicht pro forma zuzugestehen, wobei die NA dies dann nicht nutzen und einfach weiterhin ohne den Autisten diskutieren. Gleichberechtigte Diskussionen vor Abstimmungen, zugängliche Information und gemeinsames Abwägen von Argumenten ist eine elementare Voraussetzung aller demokratischen Abläufe, gerade solcher in Gremien von weniger als zwölf Mitgliedern. Es kann nicht hingenommen werden, wenn hierbei keine weitgehende Barrierefreiheit geschaffen wird (in der Realität wird sie bisher meist nichteinmal ausreichend gewährleistet).

3.) Schreiben und zuhören/lesen zugleich

Autisten können oft entweder nur zuhören oder über das Gehörte nachdenken, beziehungsweise eine Antwort verfassen. Auch deswegen ist in Situationen eines zeitlich begrenzten Treffens letztlich fast immer dieses Kriterium nicht erfüllt. Viele Akteure gefallen sich darin viele Posten auf sich zu vereinen und drängen dann auf schnellschnell und meinen möglicherweise moralisch auch dazu im Recht zu sein, da sie ja nach eigener Auffassung „die Guten“ sind. Das hat bei laufenden Diskussionen unter den Teilnehmern des Vor-Ort-Treffens die Folge, daß autist sich entscheiden müßte, ob er weiter zuhören oder etwas eintippen will.

4.) Technische Störungen von Livestreamübertragungen

Bisher gibt es trotz Versuchen mit geeignet scheinenden Stellen einen solchen zu schaffen keinen technischen Standard für solchen Zugang. Das hat zur Folge, daß jeder Veranstalter selbst etwas bastelt, wobei dann mehr oder weniger umfassende Probleme auftreten. Teilweise wurden Übertragungen erlebt bei denen mehr als 50% der Redezeit für wohl für jedermensch schlichtweg wegen Komplettstörung der Tonübertragung unverständlich gewesen wäre.

5.) Klassische Diskriminierungen von Autisten durch Nichtautisten

Leider spielen auch solche ganz klassische Diskriminierungen in allgemeinen behindertenpolitischen Abläufen eine massive Rolle. Sachlich formulierte Aussagen werden als Angriff gedeutet, Nichtautisten schaffen es nicht sachlich zu argumentieren (auch wenn sie steif und fest das Gegenteil behaupten), etc. Fehlendes Wissen und fehlender Respekt erzeugen erheblich unangenehme Situationen. Allerdings ist auch festzustellen, daß solche Diskriminierungen in der Behindertenszene überdurchschnittlich massiv vorkommen. Das mag damit zusammenhängen, daß dort offenbar überdurchschnittlich viele Menschen aktiv sind die besonders stark dazu neigen vor allem auf emotionaler Ebene zu kommunizieren und zu interpretieren. Das bedeutet in der Praxis, daß leider auch hier aus subkulturellen Gründen die charakteristisch für viele sozial engagierte Personen sind in eben diesen an sich sozial engagierten Kreisen Autisten menschlich gesehen auf besonders schwere Barrieren stoßen.

Das führt zu dem Umstand, daß es offenbar für Autisten leichter ist z.B. mit Verwaltungen zu kommunizieren oder sich in der Piratenpartei zu engagieren (selbst ohne Bekanntgabe, daß man autistisch sei! Sinnspruch: „Nicht jeder kann mit Technik umgehen“ ist das neue „Nicht jeder ist mobil“) als in behindertenpolitischen Zusammenhängen in denen wichtige Weichen auch für Autisten gestellt werden. Dieses Problem kennen Autisten bereits aus Behinderteneinrichtungen, deren Personal meist aufgrund solcher solzialer Selektionseffekte unterdurchschnittlich gut für den Umgang mit Autisten geeignet ist. Die allgemeine Behindertenbewegung ist an sich noch weit von natürlich gelebter gemeinsamer Solidarität entfernt, so haben z.B. sogar bereits Vertreter von Gehörlosenverbänden nicht nur keine Solidarität gezeigt, sondern sogar nicht barrierefreie Zustände für Autisten in der Tendenz auch wissentlich hingenommen, selbst wenn erklärt wurde, daß so Autisten nicht teilhaben können. Angesichts der doch relativ ähnlichen Probleme ist das ein schwer zu akzeptierender Zustand, auch wenn es sicher Umstellungen für Gehörlose mit sich bringt, wenn mehr fernschriftlich kommuniziert würde und so die Strukturen des Dolmetschvorgangs angepasst werden müßten (denn Gehörlose drücken ja nicht deutsche Sätze in Gebärden aus, sondern praktizieren eine eigene Sprache, die bisher trotz Ansätzen wie der Gebärdenschrift nicht den Schritt zu einer in Gehörlosenkreisen allgemein anerkannten Schrift geschafft hat).

Wenn z.B. jedoch Rollstuhlfahrer von der Regierung wegen Brandschutzproblemen wieder ausgeladen werden, hat dies einen massiven Aufschrei zur Folge. Dies unterstreicht aus meiner Sicht das Vorhandensein einer letztlich allen Behinderten schadenden sehr ausgeprägten selektiv diskriminierenden Doppelmoral in Reihen der Behindertenfunktionäre, wobei die ausgerechnet auch noch die Behindertengruppe mit dem wohl höchsten Durchschnitts-IQ trifft. Überhaupt scheint es diesbezüglich insbesondere unter Rollstuhlfahrern und Blinden einen irritierenden „Elitedünkel“ zu geben, der mitunter in offene Ignoranz gegenüber anderen behinderten Gruppen umschlägt, die gegenüber der Öffentlichkeit nur oberflächlich rhetorisch kaschiert wird, um sich nicht so einfach angreifbar zu machen.

Ebenfalls ist festzustellen, daß in Folge der umfassenden Diskriminierungen von Autisten durch die allgemeine behindertenpolitische Szene natürlich auch wenig praktische Erfahrung im Umgang mit Autisten vorliegt. Dies führt bis heute dazu, daß ohne böse Absicht von andern Akteuren in einer Autisten belastenden Weise agiert wird. Das betrifft bei barrierefreier Beteiligung vor allem soziales Verhalten. Allerdings ist hier auch festzustellen, daß die Lernwilligkeit, beziehungsweise der Wille sich auch nur oberflächlich mit der fremden autistischen Kultur auseinanderzusetzen selbst bei einigen angeblich sehr progressiven Behindertenvertretern leider oft kaum vorhanden ist, beziehungsweise solche Erwartungen gar mit Aggressionen beantwortet werden. Auch hier ist offenbar noch ein weiter Weg zurückzulegen. Eine interessante Frage ist, wie weit kulturelle Bejahung als Aspekt von Barrierefreiheit betrachtet werden kann. Wenn wir das Beispiel der Gehörlosen nehmen wäre möglicherweise auch dieser Faktor als Teil von Barrierefreiheit zu betrachten, was aufgrund der gruppenspezifischen Sachlage für in vielem grundlegend verschiedene Autisten umso mehr gelten sollte. Hierbei sei nur daran erinnert, daß viele Autisten in menschlich irritierenden Situationen mehr oder weniger handlungsunfähig werden können.

Allgemeinere abschließende Bemerkungen

Abschließend sei der Vollständigkeit halber angemerkt, daß nicht alle Autisten auf fernschriftliche Kommunikation als Kriterium von Barrierefreiheit bestehen. Das ergibt sich schon aus dem fließenden Übergang zur Durchschnittsbevölkerung wie er sich aus dem Autismusspektrumsmodell ergibt, das Autismus als allgemeinmenschliche Persönlichkeitseigenschaft annimmt. Es hat sich grob gesagt leider eine gewisse ungünstige Spaltung der Autistenszene ergeben zwischen Autisten, die sich in Vor-Ort-Selbsthilfegruppen treffen und solchen, die das nicht als erträglich erfahren. Die Grenze erscheint auch zwischen diesen Gruppen als fließend und manche Autisten sind offenbar auch noch vom Anspruch getrieben wie NA zu scheinen und nehmen dafür in Kauf nicht angemessen zu Wort kommen zu können. Das mag oft an gesellschaftlich-fremdenfeindlicher Prägung liegen, die sich dann in Vor-Ort-Treffens-Autistenkreisen dadurch fortsetzt, daß dort über andere Autisten als „peinlich“, etc. gelästert wird, meist ohne daß dem jemand entschieden entgegentreten würde. Und dann gibt es noch einige Autisten oder angebliche Autisten, die (teils nur bezüglich bestimmter Themenbereiche) tatsächlich gut mündlich kommunizieren können, dann aber nicht die fernschriftlich kommunizierenden Autisten vertreten können, da ihnen wesentliche Diskriminierungserfahrungen derselben fehlen. Auch in Gehörlosenkreisen kennt man eine ähnliche Problematik, ist beim Umgang damit allerdings anscheinend schon etwas weiter.

Neues von Bundestagspetition 26687

Aufgrund der besonderen Relevanz des Themas sei hier die Antwort des Petitionsausschusses, sowie die diesseitige Reaktion darauf widergegeben:

Der ursprüngliche Petitionswortlaut findet sich hier.

Stellungnahme Bundesgesundheitsministerium:

Bearbeitet von Dr. …Zu der o.g. Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:

Der Petent beschwert sich, dass in Deutschland die sog. Eugenik vor allem durch Entscheidungen der Ärzte betrieben werde und führt als Beispiel dafür Ausschlusskriterien für Samenbanken an. Der Petent beklagt, dass Behinderung bis heute oft nich als Personeneigenschaft betrachtet werde, statt als Form der Diskriminierung. Er sieht Menschen mit Behinderung einer völkermordartigen Situation ausgesetzt und fordert umfassende Gesetzesänderungen. Der Petent regt Verbote für Prävention, selektiven Schwangerschaftsabbruch, „Eugenik“ oder Gendiagnostik sowie Forschung vergleichbarer Zielsetzung bezüglich von ihm definierter Gruppen an. Nach Auffassung des Petenten werden Menschen durch die heutigen gesetzlichen Regelungen erheblich diskriminiert.

Die vorliegende Petition ist gegenstandslos. Das vom Petenten angeführte Beispiel von Ausschlusskriterien für Samenbanken trifft nicht zu. Sofern der Petent auf die gemäß der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen vorgeschriebenen serologischen Untersuchungen im Rahmen der Keimzellspende abzielt, so dienen diese ausschließlich der Minimierung von infektologischen Risiken für die Empfänger von gespendeten menschlichen Geweben und Zellen sowie für das Material verarbeitende Personal.

In der Bundesrepublik Deutschland sehen zahlreiche Vorschriften einen Schutz vor Diskriminierung vor. Nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Diese Vorschrift bindet in erster Linie die öffentliche Gewalt, entfaltet aber über Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe eine mittelbare Rechtswirkung für das Privatrecht.

Auch das Gendiagnostikgesetz legt fest, dass niemand wegen seiner oder der genetischen Eigenschaften einer genetisch verwandten Person, wegen der Vornahme oder Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung oder analyse bei sich oder einer genetisch verwandten Person oder wegen des Ergebnisses einer solchen Untersuchung oder Analyse benachteiligt werden darf.

Soweit der Petent ein Verbot „selektiver Schwangerschaftsabbrüche“ fordert und zur Begründung darauf verweist, derzeit würden „Menschen abgetrieben …, weil sie Eigenschaften aufweisen, die die Gesellschaft aktuell vor allem negativ bewertet“ (gemeint dürften Behinderungen des ungebordenen Kindes sein), ist darauf hinzuweisen, dass die Auffassung, dass die Behinderung des ungeborenen Kindes zu einem Schwangerschaftsabbruch berechtigt, nicht richtig ist. Nach der zwölften Woche seit der Empfängnis darf eine Schwangerschaft nur abgebrochen werden, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn eine Gefahr für Leib oder Gesundheit der schwangeren Frau besteht, die nur durch den Abbruch der Schwangerschaft abgewendet werden kann. Ob das der Fall ist, ist durch den Arzt zu beurteilen. Dabei hat der Arzt die gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Frau zu berücksichtigen. Es kann nämlich nicht nur sein, dass der körperliche Zustand der Schwangerschaft Leben oder Gesundheit der Frau gefährdet, sondern auch die Versorgung des Kindes nach der Geburt kann die Mutter so überfordern, dass ihre Gesundheit Schaden nimmt. Das ist z.B. möglich, wenn die Mutter noch sehr jung oder schon fortgeschrittenen Alters ist, sie aber schon mehrere Kinder hat, die sie versorgen muss und die Versorgung eines weiteren Kindes über ihre Kräfte geht. Möglich ist auch, dass die Versorgung eines Kindes, das sehr schwer krank oder behindert ist, vielleicht nach kurzer Zeit sterben muss, eine Mutter so stark belastet, dass sie körperlich oder seelisch krank werden kann. Nur in solchen Fällen ist der Abbruch der Schwangerschaft erlaubt, die Tatsache, dass das Kind behindert sein wird, berechtigt noch nicht zu einem Schwangerschaftsabbruch.

Damit im Falle einer im Raum stehenden medizinischen Indikation eine fundierte tragfähige Einschätzung darüber getroffen werden kann, ob die Schwangere den zu erwartenden Belastungen gewachsen ist oder diese für sie eine Lebens- und Gesundheitsgefahr darstellen, wurde durch das Schwangerschaftsdiagnostikgesetz in der seit 1. Januar 2010 geltenden Fassung eine gesetzliche Regelung geschaffen mit dem Ziel einer verbesserten medizinischen und psychosozialen Beratung und Unterstützung Schwangerer im Vorfeld einer möglichen medizinischen Indikation, insbesondere im Kontext eines auffälligen pränataldiagnostischen Befunds.

 

Anschreiben Petitionsausschuss:

[…]Nach Auffassung des Ausschußdienstes sind die Ausführungen des Fachministeriums nicht zu beanstanden. In Hinblick auf das Ergebnis sehe ich das Petitionsverfahren als erledigt an.

 

Antwort Petent an den Petitionsausschuss:

Leider ist diese Stellungnahme, die der Petitionsausschuß nicht zu beanstanden fand und damit die Sache offenbar als beendet betrachtete, in der Sache offensichtlich ungenügend. Bedenken gegen die Einordnung in das Themengebiet „Gesundheitswesen“ wurden bereits frühzeitig mitgeteilt, diese Bedenken erscheinen durch das bisherige Ergebnis auch als vollkommen berechtigt. Aus diesem Grund bitten wir darum die Sache dem Bundesjustizministerium zuzuleiten, das diese Sache möglicherweise aus einem etwas sachgerechteren Blickwinkel betrachten wird.Da die Stellungnahme aus dem Gesundheitsministerium in einigen Punkten durchaus sachlich argumentiert, sei im Folgenden ergänzend darauf eingegangen:

1. Behinderung ist keine Personeneigenschaft

Herr Dr. … hat diese Frage in seiner einleitenden Zusammenfassung durchaus allgemein richtig wiedergegeben: „Der Petent beklagt, dass Behinderung bis heute noch oft als Personeneigenschaft betrachtet werde, statt als Form der Diskriminierung“

Umso verwunderlicher ist in der Folge die nicht nur gänzlich fehlende Auseinandersetzung mit diesem auch Gesetzgebung sehr grundlegend beeinflussenden Punkt, sondern mehr noch die kommentar- und argumentationslose Abhandlung der Stellungnahme zur Petition genau in dem heute nicht mehr sachlich haltbaren Geist, der in der Petition kritisiert wurde, ein Beispiel: „derzeit würden „Menschen abgetrieben …, weil sie Eigenschaften aufweisen, die die Gesellschaft aktuell vor allem negativ bewertet“ (gemeint dürften Behinderungen des ungeborenen Kindes sein)“

2. „Medizinische“ Indikation

Die heutige Regelung wurde u.a. durch diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts geprägt, in denen frühere Fassungen als verfassungswidrig untersagt wurden. Die Bundesregierung vermutet (wieder einmal) in der aktuellen Fassung eine verfassungsgemäße Regelung gefunden zu haben.

Die heutige Regelung stellt aus hiesiger Einschätzung eine mittelbare Diskriminierung statt. Es dürfte statistisch leicht zu belegen sein, daß von dieser Regelung praktisch ausschließlich Bevölkerungsgruppen betroffen sind, die wie in der Stellungnahme richtig aus dem GG zitiert, nicht vom Staat diskriminiert werden dürfen und von ihm grundsätzlich auch aktiv durch entsprechende Regelungen zu schützen sind.

Bezeichnend ist auch hier in der Stellungnahme eine Argumentation, die sinngemäß vollkommen darauf aufbaut, daß die jeweiligen ungeborenen Kinder an sich eine gesundheitliche Belastung der Mutter darstellen dürften. Auch hier wird erneut ein Kernpunkt der Petition einfach ignoriert. Denn die belastenden Umstände gehen nicht auf persönliche Eigenschaften zurück, sondern auf gesellschaftliche Umstände, die der Staat zu verhindern verpflichtet ist. Daraus ergibt sich eine Situation in der der Staat wie bereits früher ausgeführt, gesellschaftliche Diskriminierungen nicht gemäß ihrer Ursachen (mangelnde Bewusstseinsbildung, Inklusion, Universelles Design, etc.) angeht, sondern gesetzlich die Grundlage dafür schafft systematisch typische Opfer von Diskriminierungen legal töten zu können.

Auch auf den beispielhaften Vergleich mit einer Pränataldiagnostik bezüglich der Hautfarbe wurde schlichtweg nicht eingegangen, obwohl diese Frage der Gleichbehandlung verschiedener diskriminierter Bevölkerungsgruppen für das Anliegen der Petition von zentraler Wichtigkeit ist. Dürfte also eine Mutter nach Auffassung der Bundesregierung ein ungeborenes Kind mittels der aktuellen Regelung legal abtreiben lassen, weil ein Arzt feststellt, daß die Mutter durch die Hautfarbe des Kindes entsprechend belastet werden könnte? Oder wäre es mittels dieser Regelung möglich, daß eine gehörlose oder autistische Mutter ein als nichtgehörlos/nichtautistisch diagnostiziertes ungeborenes Kind legal abtreiben läßt, weil ein nichtgehörloses/nichtautistisches Kind für sie im Gegensatz zu einem gehörlosen/autistischen Kind nach Ansicht eines Arztes eine entsprechende Belastung darstellen könnte?

Ist die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Grundgesetz und bestehender Menschenrechte (darunter auch die UN-Behindertenrechtskonvention) nach Ansicht der Bundesregierung berechtigt ungeborene Kinder legal abtreiben zu lassen, weil diese Kinder später vermutlich durch die Gesellschaft diskriminiert würden und ein Miterleben dieser Diskriminierungen für die Mutter gesundheitlich möglicherweise nicht vertretbar wäre?

3. Regularien von Samenbanken

Ein Beispiel:

„Ziele der Screeninguntersuchungen sind:
– die Verhütung einer Infektion der behandelten Frau und ihrer Familie durch die Spendersamenübertragung.
– die Verminderung des Risikos genetischer Störungen bei einem durch Spendersamen gezeugten Kind.

[…]

11.2. Genetisches Screening

Da jeder Mensch heterozygoter Träger von mindestens 3 bis 12 Genmutationen ist, welche bei homozygoter Trägerschaft potentielle gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können, kann das Risiko einer erblichen oder genetischen Erkrankung oder Belastung bei der DI nur minimiert, aber nie ausgeschlossen werden. Im ärztlichen Gespräch mit dem Spender sollte eingehend die Familienanamnese mit Stammbaum eruiert werden. Männer mit bekannten autosomal dominanten Erkrankungen oder autosomal-rezessiver Anlageschaft sind von der Samenspende
auszuschließen. Männer mit gehäuftem Auftreten folgender Krankheiten mit erblicher Komponente in der Familie
oder in der Eigenanamnese sind ebenfalls von der Samenspende auszuschließen:
– schwere allergische Disposition
– familiäre Fettstoffwechselstörungen
– Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
– Epilepsie
– juveniler Diabetes
– Asthma
– Rheuma
– Psoriasis
– familiäre Herzfehler
– Psychosen
– juvenile Hypertonie
Zytogenetische oder molekulargenetische Screeninguntersuchungen werden bei Spendern in der Regel nicht durchgeführt. Streben Wunscheltern die Bereitstellung von Spendersamen eines Spenders an, der zytogenetisch oder molekulargenetisch untersucht ist, so kann die Samenbank die Durchführung entsprechender Untersuchungen bei dem Spender veranlassen. Die Kosten für diese Untersuchung können den Wunscheltern in Rechnung gestellt werden.
Wird im Rahmen der Abortdiagnostik bei einem Empfängerpaar der Verdacht auf eine genetische Störung des Spenders gestellt, so sollte die genetische Abklärung des Spenders von der Samenbank zu diesem Zeitpunkt veranlasst werden.
Findet sich dabei eine homo- oder heterozygote Trägerschaft für ein Erbleiden, so sind noch vorhandene Proben des Spenders zu vernichten und nach Abwägung das Sachverhaltes eventuell die Wunscheltern zu informieren, die ein Kind aus der Behandlung mit Spendersamen des betreffenden Spenders haben oder ggf. noch über eingefrorenes Material des Spenders verfügen.“
http://www.donogene-insemination.de/downloads/Richtl_Druckfassung.pdf

4. Völkermord

Diese Frage war zwar nicht Hauptpunkt dieser Petition, durchaus aber im Hintergrund angerissen worden. In seiner Zusammenfassung griff Dr. … diesen Punkt auf ohne dann weiter namentlich darauf einzugehen.

Es sei dem Petitionsausschuß zugestanden, daß sicherlich bei einem solchen kontroversen Thema die Bandbreite des sachlichen Niveaus von Petitionstexten stark auseinandergehen. Daher sei hier erklärt, daß der Gebrauch dieses Begriffs keine bloße Polemik darstellte, sondern durchaus weitere ernste Bedenken wiedergibt.

Der Straftatbestand des Völkermords (§6 VStGB) bezieht sich unter anderem auf die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung. Eine solche Maßnahme stellt z.B. die Regelung zu Spätabtreibungen dar, die faktisch ausschließlich gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen gerichtet ist.

Da es dabei um sehr verschiedene Gruppen geht, ist nicht pauschal eindeutig zu beantworten, ob jede Gruppe oder Teilgruppe eine durch die Norm geschützte Gruppe darstellt. Die Entstehungsgeschichte der Norm spricht für eine weite Auslegung. Der Rechtsbegriff der Rasse besitzt seit Jahrzehnten keine wissenschaftliche Grundlage mehr. In Zeiten der Genetik ist anzunehmen, daß das Kriterium der Rasse besonders gut eine Bevölkerungsgruppe kennzeichnet, die aufgrund genetischer Eigenheiten als ähnlich zu erkennen sind. Dies dürfte etwa auf die Bevölkerungsgruppe der Personen mit Trisomie 21 zutreffen, die weithin auch äußerlich ihrer Gruppe zugeordnet werden. Diese Zuordnung hat in diesem Fall sogar eine ganze Reihe von Begriffen hervorgebracht, die alle von breiten Bevölkerungsteilen benutzt wurden oder werden um Zugehörige dieser Bevölkerungsgruppe zu bezeichnen, etwa den rassistisch ausgrenzenden Begriff „Mongoloide“. Diese Bevölkerungsgruppe ist seit Jahren bereits massiven Tötungen ausgesetzt, die praktisch schon bald einer weitgehenden Auslöschung gleichkommen wird. Aktuell findet hier bekanntermaßen auch eine Innovation der eingesetzten eugenischen Technologie statt.

Gehörlose und Autisten indes fallen eher in die Kategorie der kulturellen Minderheit, denn Kommunikationseigenheiten sind ein hierfür relevanter Faktor. Es sei z.B. darauf verwiesen, daß Gebärdensprache in Deutschland als Sprache mittlerweile offiziell anerkannt ist.

Die heutigen Praktiken nicht als Völkermord zu betrachten, wäre aus hiesiger Sicht eine ähnliche Fehlleistung wie die langjährige gedankliche Ausklammerung von „Negern“ aus der Anwendung des Wortlauts der US-Verfassung. Ebenso führen aufgrund des Ernstes der Vorgänge Versuche die Abläufe durch Formalien zu legitimieren auf ein dünnes Eis. Solche förmlichen Schutzmaßnahmen sind auch aus anderen historischen Situationen allgemein bekannt. So werden beispielsweise auch vom deutschen AGG, das maßgeblich auf Drängen der EU verabschiedet wurde, mittelbare Benachteiligungen verboten, die durch in der Form zunächst scheinbar objektive Kriterien bestimmte Bevölkerungsgruppen faktisch diskriminieren.

Der Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§7 VStGB) trifft aus unserer Sicht ebenfalls zu, da die oben bereits benannten eugenischen Säuberungen in der Summe eindeutig darauf abzielen Bevölkerungsgruppen zu zerstören (Abs. 2), indem diese umfassend menschenrechtswidrigen Lebensbedingungen ausgesetzt sind, die auch für die Angehörigen eine schwere Belastung darstellen, um dann diese Belastungen systematisch tatsachenwidrig auf die jeweiligen Bevölkerungsgruppen selbst zu projizieren und so ihre gänzliche Ausrottung zu begründen.

Der aus unserer Sicht sauberste Ausweg aus diesem grundlegenden Dilemma wurde bereits in der ursprünglichen Petition in Grundzügen präsentiert.

Achtung: VdK-Mitgliedschaft bewirkt Verlust des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe ist formal gesehen eine Form der Sozialhilfe. Wie wir wissen ist Sozialhilfe in Deutschland ganz klassisch immer nachrangig, wenn der Bedarf nicht aus anderen sozialrechtlich verwertbaren Quellen gedeckt werden kann (deswegen können Eltern Behinderter mit Assistenzbedarf ja auch in ihrem Testament durch Unachtsamkeit bekanntlich „dem Staat spenden“ – was andererseits zur Folge hat, daß diese Erbschaften dann in einer Weise vermacht werden, die dem behinderten Kind keinen freien Zugriff darauf ermöglichen und es somit massivst gegenüber anderen Erben benachteiligen). So wird dann auch tatsächlich von diversen deutschen Gerichten eine entsprechende Mitgliedschaft, die zu einem Rechtsbeistand verhilft entsprechend als „nicht bedürftig“ gedeutet. Das allerdings schränkt die Wahlfreiheit offensichtlich ein, denn die Zeit „ein Anwalt für alles“ ist auch im Rechtszweig des Sozialrechts vorbei, gerade wenn ein Autist sich auch aufgrund vieler anderer Kriterien die jeweils erfolgversprechendste Lösung wählen will. Nur weil jemand im VdK Mitglied ist, muß er auch noch nicht mit konkreten VdK-Anwälten einverstanden sein die nicht selten völlig überlastet sind und deswegen auch gerne mal Schriftsätze rausschicken ohne den Mandanten zu fragen, ob das so auch in ihrem Sinne ist. Ebenso ist nicht selten, daß ohne Kontrollmöglichkeit Anwälte in bessere Anstellungen wechseln, etc.

§114 ZPO:

Zitat:

Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe innerhalb der Europäischen Union gelten ergänzend die §§ 1076 bis 1078.

Aus dem beispielhaften Beschluß des LSG Bayern vom 22.11.2010 – L 7 AS 486/10 B PKH:

Zitat:

Das SG ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Bf. nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht außer Stande ist, die für die Prozessvertretung entstehenden Kosten durch Einsatz seines Vermögens zu bestreiten.Zum Vermögen zählt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch der Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz durch einen Verband (vgl. etwa BSG Beschluss vom 12.3.1996 9 RV 24/94). Dieser Auffassung, die im Übrigen die ganz h. M. darstellt (vgl. LSG Hamburg Beschluss vom 21.1.2008 L 5 B 256/06 PKH AL mit weiteren Nachweisen) und auch zwischenzeitlich nicht durch die Entscheidung des BSG vom 29.3.2007 B 9a
SB 3/05 R überholt ist (vgl. dazu ausführlich LSG Hamburg Beschluss vom 21.1.2008 L 5 B 256/06 PKH AL), schließt sich der Senat an.

Soweit der 18. Senat des BayLSG unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BSG vom 29.3.2007 B 9a SB 3/05 R davon ausgeht, dass die Bewilligung von PKH nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme einer Vertretung durch den Verband ausgeschlossen sei (BayLSG, Beschluss vom 21.11.2008, Az.: L 18 B 796/08 R PKH), ist dem nicht zu folgen. Die Mitgliedschaft im Verband stellt auch dann eine vermögenswirksame Position dar, wenn die aufgrund der Mitgliedschaft bestehende Möglichkeit der Prozessvertretung durch den Verband im Konkreten nicht realisiert wird, aber realisierbar wäre, also der Vertretung durch den Verband keine schwerwiegenden Gründe im Einzelfall entgegenstehen. Solche Gründe sind nicht ersichtlich.

Aus der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit lässt sich nicht ableiten, dass der Bf. trotz der sich aus Verbandszugehörigkeit ergebenden Vermögensposition der Möglichkeit der Prozessvertretung durch den Verband noch zusätzlich einen Rechtsanwalt auf Kosten des Staates
beigeordnet bekommen muss. Ein unzulässiger Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich des Art. 9 Grundgesetz (GG) ist nicht ersichtlich (aA BayLSG, Beschluss vom 21.11.2008, Az.: L 18 B 796/08 R PKH). Die kostenlose Vertretung der Mitglieder eines Verbandes vor Gericht gehört nicht zum grundrechtlich geschützten Kernbereich der Tätigkeit eines Verbandes i. S. v. Art. 9 GG und ist lediglich als nicht notwendige Serviceleistung einzuordnen. Soweit die kostenlose Vertretung vor Gericht Hauptanliegen des Verbandes wäre, wäre die Mitgliedschaft vergleichbar der Mitgliedschaft in einer Aktiengesellschaft nach Art 14 GG und nicht nach Art. 9 GG zu beurteilen (vgl. BVerfGE 14, 263/273 ff). Eine von Art 14 geschützte Eigentumsposition kann ohne weiteres als die Bewilligung von PKH ausschließende Vermögensposition gewertet werden.

Auch ist es nicht erforderlich, PKH zu gewähren, damit sich der Bf. durch einen Fachanwalt für Sozialrecht vertreten lassen kann. Abgesehen davon, dass schon nicht nachvollziehbar ist, warum ein Fachanwalt für Sozialrecht eine höhere Qualifikation aufweisen sollte als der Vertreter eines Sozialverbandes wie dem VdK, erfolgt zum einen die Bewilligung von PKH ohne Rücksicht auf die fachliche (Sonder-)Qualifikation eines Rechtsanwalts, ebenso die Beiordnung nach § 121 ZPO. Zum anderen kann auf eine vermögenswirksame Position nicht nach Belieben verzichtet werden, um einen vermeintlich besseren Rechtsschutz zu ereichen, wenn Rechtsschutz bereits besteht.

Bundestagspetition 26687

Wortlaut der ESH-Petition:

„Wer kann entscheiden, welches Leben lebenswert ist und welches nicht? Ärzte aufgrund ihres fachbedingt mangelnden sozialwissenschaftlichen Verständnisses gesellschaftlicher Prozesse nicht. Dennoch wird in D Eugenik vor allem durch Entscheidungen der Ärzte betrieben, z.B. im Rahmen von Ausschlußkriterien für Samenbanken. Aber was unterscheidet einen einzelnen „Schwarzen“ von einem einzelnen Menschen m. „abstoßend wirkenden Entstellungen“ abgesehen von kulturbedingten Einstellungen so grundlegend?

Seit langer Zeit schwelt in unserer Gesellschaft bezüglich der sich immer weiter ausbreitenden Eugenik ein heftiger Streit, der sich auch quer durch den Bundestag zieht.

Die eine Seite hält es für grundsätzlich falsch, daß der Mensch sich selbst aktiv zu züchten beginnt, z.B. als genbasierte „Krankheitsvorsorge“ oder daß Menschen abgetrieben werden, weil sie Eigenschaften aufweisen, die die Gesellschaft aktuell vor allem negativ bewertet. Die andere Seite neigt dazu der Zucht des Menschen durch den Menschen aufgeschlossen gegenüberzustehen und auf die Selbstbestimmungsrechte der Eltern zu pochen.

Mir fällt auf, daß in dieser Debatte die jeweiligen Angehörigen der betreffenden Bevölkerungsgruppen (z.B. einzelne Behindertengruppen) und ihre Interessenvertretungen wenn überhaupt nur am Rande wahrgenommen werden. Dies halte ich für einen schwerwiegenden Fehler, weswegen ich umfassende Gesetzesänderungen nach folgendem Maßstab anregen möchte:

Prävention, selektiver Schwangerschaftsabbruch, Eugenik oder Gendiagnostik sowie Forschung mit vergleichbarer Zielsetzung ist bezüglich Gruppen verboten,
1. deren eigenorganisierte und nicht durch gruppenfremde Bevölkerungsgruppen (auch Familienangehörige) maßgeblich mitbeeinflußte Interessenorganisationen, Kulturvereine und dergleichen sich nicht selbst in maßgeblicher Mehrheit dafür aussprechen die eigene Bevölkerungsgruppe durch „Prävention“ in ihrem Nachwuchs zu mindern.
oder
2. aus deren Reihen es irgendwo auf der Welt eine „Pride“-Bewegung gibt.

Behinderung wird bis heute oft noch fälschlich als Personeneigenschaft betrachtet, statt als Form der Diskriminierung. Dennoch wissen wir mittlerweile, daß ein konsequent gedachtes soziales Behinderungsmodell der Realität entspricht: Nicht weil ein Mensch bestimmte Personeneigenschaften aufweist wird er an gesellschaftlicher Teilhabe gehindert, sondern aufgrund des Umstands, daß diese Eigenschaften statistisch untypisch sind.

Nehmen wir eine fiktive Welt an, in der fast alle Menschen Kiemen haben und auch unter Wasser leben. In dieser Welt wäre ein durchschnittlicher Deutscher nach unserem Verständnis schwer behindert, weil er an dieser Gesellschaft vermutlich nicht voll teilhaben könnte. Wäre nun Behinderung etwas, das eher von der Seite der Personeneigenschaften verursacht würde, dann gäbe es zwischen der fiktiven und unserer realen Welt keinen derart massiven Unterschied wie den, daß derselbe Mensch in der einen Welt „normal“ und in der anderen Welt behindert wäre. Dies beweist, daß der letztlich zufällige Umstand einer Minderheitenrolle Behinderung auslöst.

Durch die heutigen gesetzlichen Regelungen werden daher Menschen erheblich diskriminiert und einer völkermordartigen Situation ausgesetzt, eben weil sie gesellschaftlich diskriminiert werden. Nur wegen dieser diskriminiernden Haltungen wird ein Unterschied zwischen klassischen ethnischen „Säuberungen“ und der heutigen Eugenik konstruiert, den es jedoch eigentlich gar nicht gibt.“

Offener Brief an Volker Beck (Grüne) zum Thema Menschenfeindlichkeit

„Keine Partei darf solch gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit tolerieren“

Wie ich dem SPON-Artikel http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,826025,00.html entnehme, sind sie der oben zitierten löblichen Ansicht.

Wenn wir relative Kleinigkeiten beiseite lassen wie etwa die parteioffizielle Verwendung des Begriffs „Autismus“ als Schimpfwort durch Frau Roth, fände ich es sehr interessant mit Ihnen zusammen zu überlegen, was genau denn eine solche untolerierbare gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit darstellt. Welche Maßstäbe sind hier angemessen?

Sie gehören nach dem was ich weiß einer Bevölkerungsgruppe an, die noch vor wenigen Jahrzehnten hochoffiziell pathologisiert wurde. Wir Autisten werden jedoch wie auch z.B. Gehörlose weiterhin offiziell als krank eingestuft, obwohl wir uns dagegen verwahren krank oder „schadhaft“ zu sein. Diese Einordnung hat u.a. zur Folge, daß man Autisten und Gehörlose legal abtreiben darf, wohingegen man auf Grundlage der nicht selektiven Fristenlösung lediglich straffrei und unter Auflagen abtreiben darf. Dies klingt zunächst nicht besonders relevant, zieht jedoch auch etliche schwere juristische Folgen nach sich, wie etwa die Möglichkeit „Schadenersatz“ von Ärzten einzuklagen, wenn diese nicht auf die Möglichkeit hinwiesen das Kind zu einer Bevölkerungsgruppe zählen dürfte, die man legal abtreiben darf oder die sehr verschiedene juristische Bewertung des Einsatzes entsprechender diagnostischer Verfahren. Würden Homosexuelle heute noch als krank eingestuft, wäre es vermutlich entsprechend der geltenden Rechtslage legal homosexuelle Kinder abzutreiben. Wie stehen Sie zu dieser gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit auch angesichts der Tatsache, daß diese Regelung in der Regierungszeit der Grünen im Bund nicht humanisiert wurde? Finden Sie es verwerflicher Phrasendrescher zu tolerieren oder eine Gesetzessituation die lebenspraktisch darauf ausgerichtet ist Bevölkerungsgruppen mittels eugenischer Selektion auszumerzen?

Ihrer Antwort sehe ich mit Freude entgegen. Diesen Brief behandele ich aufgrund der allgemeinen Relevanz und Ihrer eigenen Präferenz für öffentliche Thematisierungen als Offenen Brief.

Was Inklusion ist und was nicht

Noch immer findet der Leitsatz der Behindertenbewegung „Nichts über uns ohne uns“ in Deutschland gerade in Bezug auf Autisten in der Praxis kaum Anwendung. Dieser Zustand ist in Zeiten der UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD) und ihren Wertvorstellungen schlichtweg unhaltbar geworden. Intellektuell meist eher schlecht als recht gestaltete Manöver der in Frage gestellten Kreise ignorieren gerne diese Tatsachen und argumentieren unter anderem auch sinnverfälschend mit den neuen Wertbegriffen wie „Inklusion“ für ihre unhaltbaren und ethisch nicht mehr tragbaren Ansätze und versuchen so deren tatsächliche Bedeutung gegenüber der breiten Öffentlichkeit zu verschleiern.

Dieser Text versteht sich als Ergänzung, Bekräftigung und Konkretisierung der auf dieser Site bereits zu diesen Themen zu findenden Darstellungen. Er will nicht erneut Dinge umfassend anschaulich machen, die bereits anderswo erläutert wurden.

Was bedeutet Inklusion nun also eigentlich? Die CRPD baut fundamental auf der Erkenntnis auf, daß Behinderung keine Personeneigenschaft, sondern ein sozialer Vorgang ist. Dies bedeutet, daß aus Menschenrechtssicht erkannt wurde, daß die Gesellschaft diskriminierende Barrieren beseitigen muß. Die Erkenntnis des sozialen Behinderungsmodells geht mit der Erkenntnis einher, daß es falsch war Menschen der Gesellschaft anpassen zu wollen und es richtig ist Menschen in ihrer Natur anzuerkennen und mit ihrer Natur in die Gesellschaft zu inkludieren.

Dennoch ist gerade vielen Angehörigen von Autisten bisher offenbar noch nicht einmal ansatzweise klargeworden, was das für den Umgang mit Autisten praktisch bedeutet. Aber was soll man auch von Elterngruppen erwarten, die mitunter ganz offensichtlich massive Probleme haben selbst grundlegende Aussagen dieser Internetsite zu erfassen:

Elaborat einer Elterngruppe wrote:

Inzwischen gibt es eine neue Bewegung unter Menschen im Autismus-Spektrum, insbesondere
Asperger Autismus, die sich zusammen geschlossen haben, um gegen Stigmatisierung und
Ausgrenzung zu kämpfen (s. www.auties.net). Sie möchten nicht als “behindert” bezeichnet
werden
und lehnen jegliche Form von Bevormundung ab.

Andere behinderte Bevölkerungsgruppen wie Gehörlose haben bereits einen langen im Grunde sehr ähnlichen Kampf gegen Umerziehungsgelüste (siehe „Mailänder Kongress“) hinter sich, die u.a. auch von Eltern voller „Fürsorge“ und „Liebe“ vertreten wurden und dennoch systematisch verstanden vor allem elterlicher Eitel- und Bequemlichkeit schmeicheln (z.B. mein Kind soll so sein wie ich, dann wird es glücklich). Sicherlich fällt ein Gehörloser weniger auf, wenn er sich akustisch gut artikulieren und von den Lippen ablesen kann. Dennoch wird dieser „Lösungsansatz“ heute zu Recht als verwerflich betrachtet. Inklusion bedeutet Gehörlose mitsamt ihrer veranlagten Natur und Kultur in die Gesellschaft aufzunehmen, sie nicht dominieren und fremdgestalten zu wollen. Inklusion will Verschiedenheit auf gleichwertiger Ebene annehmen. Der Mechanismus die Folgen von Diskriminierung (z.B. Gehörlose erhalten kaum gleichwertige Erwerbsarbeit) mit noch weitergehender Diskriminierung (z.B. Umerziehung gegen die innere Natur) „heilen“ zu wollen ist hinlänglich erkannt und für valide Argumentationen untauglich geworden. Dennoch kann man weiter von Elternseite lesen (wohlgemerkt in einem Text, der bereits aus beschönigender Verteidigungshaltung entstanden ist):

wie oben wrote:

Wenn wir ihm beibringen, seine Wünsche mit
Worten, Gesten oder Bildern zu artikulieren, wird er schneller und häufiger erfolgreich sein und
das wird ihn weiter motivieren, mit uns zu kommunizieren. Dass wir dafür Lieblingsgegenstände
oder auch essbare Verstärker außer Reichweite unseres Kindes tun, ist deshalb keine
Schikane, sondern dient dazu, unserem Kind mehr Möglichkeiten anzubieten, seine
kommunikativen Fähigkeiten zu trainieren und auszubauen. Während nicht-autistische Kinder
ständig nach Dingen fragen, die sie haben möchten, ohne dass man das speziell mit ihnen
üben müsste, muss man Kinder im Autismus-Spektrum häufiger dazu ermuntern, dies zu tun.
Sie müssen häufiger die Erfahrung machen, dass Kommunikation notwendig ist, damit die
eigenen Bedürfnisse befriedigt werden können. Wie schrecklich und frustrierend muss es sein,
wenn man nie gelernt hat, seine Bedürfnisse zu äußern, sondern darauf angewiesen ist, dass
andere Menschen sie “erraten”. Dies wollen wir unserem Sohn weitest möglich ersparen!

Glaubt man dieser Schilderung würden Autisten auch unabhängig von chronischer Überlastung durch vermeidbar ungeeignete Lebensbedingungen in besonderem Ausmaß extreme Handlungen vollführen. Solches entspricht nicht unserer Erfahrung und muß somit als falsch betrachtet werden. Sicherlich gibt es extreme Handlungen unter autistischen Kindern, sie sind jedoch zum einen eindeutig Ausnahmen und keineswegs die Regel oder gar Teil der autistischen Veranlagung und zum anderen eben durchaus Folgen widriger Umstände, die sich wie auf dieser Site schon mehrfach ausgeführt auch nicht ändern, indem man den Kindern abdressiert (das was oben im Zitat beschrieben wird kann nicht anders bezeichnet werden) ihren Schmerz auszudrücken. Diese Verhaltensweisen zeigen Menschen, wenn sie unter traumatischen Bedingungen leben müssen, von praktisch niemanden verstanden oder im inneren Wesen angenommen werden, etc. Natürlich ist es ebenso falsch anzunehmen Autisten würden von sich aus keine Kommunikation wünschen und suchen. Tut ein Autist dies nicht von sich aus, so hat das Gründe, die man finden sollte statt einfach die Symptome wegwischen zu wollen – egal mit welchen Methoden. Wenn jemand vor Schmerz schreit, dann muß man die Ursache des Schmerzes finden!

Dies alles waren nie Schuldzuweisungen an die Eltern wie zur Zeit der Kühlschrankmutterannahme. Nichtautisten tun sich schwer das Wesen von Autisten völlig zu erfassen und typische eigene Unzulänglichkeiten wie Defizite in der Sprachgenauigkeit abzulegen. Diese Konstellationen sind schlichtweg von Verschiedenartigkeit geprägt, mit denen beide Seiten umgehen müssen. In der Praxis läuft es leider meist darauf hinaus, daß die in der schwächeren Position befindlichen Kindern möglichst weit dahin verbogen werden sollen, wohin die nichtautistischen Eltern sie gerne hätten. Durch diese Vorgehensweise entsteht oft erst die geschilderten heftigen Verhaltensweise, die aber nicht als Folge falscher elterlicher Strategien erkannt wird, sondern im Gegenteil noch als Bestätigung fehlgedeutet wird. Hier geht es also nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum die tatsächlichen Zusammenhänge aufzuzeigen.

Autisten sind entgegen landläufiger Klischees sehr empfindsam und erkennen meist sehr gut was mit Nichtautisten in ihrem Umfeld los ist. Wenn von autistischer Seite keine Kommunikation zustande kommt kann es z.B. einfach daran liegen, daß das autistische Kind deutlich spürt, daß ein Elter gegenüber ihm eine sehr schädliche Einstellung hat und nicht offen für eine Begegnung auf Augenhöhe ist. Einstellungen wie beispielsweise diese schönfärberische Lobeshymne auf die eigene gewalttätige geisterstickende Ignoranz:

Zitat:

Man kann das Kind nicht aus dem Autismus zwingen, sondern man kann es nur aus dem Autismus locken.

In diesem Sinne sei nocheinmal betont: Die Übernahme jeglicher ABA/VB-Kosten im Rahmen z.B. der Eingliederungshilfe ist ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und muß unterbunden werden. Ratsuchende Eltern können sich gerne weiterhin an unser Forum wenden, nachdem sie sich vergewissert haben, daß sie bereit sind sich dort nicht wie wild umherpöbelnde Kolonialherren aufzuführen: http://autismus.ra.unen.de

Stellen wir eine brauchbare weltanschauliche Einstellung auf Elternseite fest (ohne solche ist jede Mühe sowieso umsonst), kommen wir auch gerne zur vertiefenden Situationsanalyse ins Haus, sofern es sich einrichten läßt.

Von Autismus bis Völkermord und/oder Welterbe – Mahnappell zum neuen Jahr

Bis heute ist die Interessenvertretung der Autisten eklatant unterentwickelt angesichts der Schärfe der bis heute nahezu unvermindert vorzufindenden Diskriminierungen gegenüber Autisten. Woran liegt das? Der Versuch einer Einordnung.

Es ist ein Phänomen. Wir stehen kurz vor einem neuen Völkermord. Aber die betreffende Minderheit interessiert das nicht. Obwohl diese Gefahr durchaus von Vielen erkannt wird, tut kaum jemand etwas dagegen. Ja nicht nur das, Aktivisten die sich über diese Situation vollkommen bewußt sind, ziehen sich immer wieder wegen kaum nachvollziehbarer Kleinigkeiten beleidigt ins Privatleben zurück. Was ist da los? Wie kann das sein? Es handelt sich doch eigentlich um intelligente und zu großen Teilen vernünftige Menschen?

Neulich konfrontierte mich ein gestandener Autist mit seiner Erkenntnis: Autisten sind die Juden der BRD. Hoppala, sowas darf man doch nicht denken, geschweige denn aussprechen!? Schließlich disqualifiziert man sich mit jedem Nazivergleich von selbst. Außerdem gibt es genug Unterschiede zwischen beiden Situationen. Zumindest war das mein erster Impuls. Aber kann das für Völkermordthemen gelten? Wie soll man die Shoa als Mahnung verstehen, wenn man die damit in Zusammenhang stehenden geschichtlichen Erfahrungen aufgrund eines Tabus nicht laut mit heutigen Vorkommnissen in Verbindung bringen darf? Natürlich verbietet es sich leichtfertig Bezüge zum Nazistaat herzustellen, aber die Gründer der BRD selbst waren fest davon durchdrungen Lehren aus dem Erlebten zu ziehen und das setzt auch voraus, daß man Vergleiche anstellen darf. Besonders dann wenn sich wieder großes Unheil abzeichnet.

Eugenik gegenüber Autisten praktizierten bereits die Nazis. Nicht gegen Autisten als klar umrissene Personengruppe. Auch nicht gegen eine Personengruppe die vermeintlich die Welt parasitär kontrollieren würde. Und meines Wissens auch nicht als Kriegshandlung, denn die Shoa war aus Sicht der Nazis ein Teil des Krieges, der vom Weltjudentum gesteuert sei. Außerdem war der Nazistaat eine Diktatur.

Die Shoa gilt heute Vielen als der Völkermord schlechthin. Ein Völkermord an Autisten? Die Autisten sind doch gar kein Volk. Nicht? Der klassische Begriff des Volkes geht deutlich weiter als das heute meist vorzufindendes Verständnis und das spiegelt sich auch im allgemeinen Verständnis des Völkermords wider. Schon die europäischen Juden waren ja kein Volk im nationalen Sinn und sie waren auch keine Anhänger einer bestimmten Religion. Diese „Juden“ stellten eine durch den Nazistaat nach eigenen weltanschauliche Kriterien gesetzlich definierte Personengruppe dar. Eine Definition mit dem Ziel der Ausgrenzung.

Das was schon heute passiert, z.B. die gezielte massenhafte vorgeburtliche Ermordung von Menschen mit Trisomie 21 geschieht ebenso auf Grundlage gesetzlicher Festlegung dessen, was lebenswert und was lebensunwert ist. Wie auch im Nazistaat sind Teile der Ärzteschaft tief involviert. Und wenn man genau hinschaut, muß man feststellen, daß es eine kaum bestreitbare ideologische Kontinuität dieser eugenischen Massensäuberungen hierzulande gibt. Natürlich distanziert man sich mit großem Gebrüll davon, wie zur Nazizeit ausgewachsene vermeintlich lebensunwerte Menschen zu ermorden. Mit heutigen Methoden läßt sich das strategische Ziel viel eleganter bewerkstelligen.

Völkermord ist kein Privileg von Diktaturen. Wäre es weniger verwerflich gewesen, wenn die Shoa als Resultat einer freien und fairen Volksabstimmung erfolgt wäre? Natürlich nicht – Völkermord ist Völkermord. Ein Straftatbestand des Völkerrechts. Es macht auch keinen Sinn zu versuchen einen heute mitten unter uns stattfindenden Völkermord wegzuerklären. Die Völkermordkonvention, die auch in Deutschland geltendes Recht ist, enthält als Straftatbestand unter anderem ausdrücklich „die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung“. Zweifellos hat der deutsche Gesetzgeber Maßnahmen angeordnet, die diesen Effekt haben und auch haben sollen. Er fördert auch – wie damals – einseitige Forschung, die als Legitimationsgrundlage dient oder sich direkt damit beschäftigt technische Voraussetzungen für den Völkermord zu erlangen. Er schafft u.a. darüber hinaus finanziellen Druck zur Durchsetzung des Völkermords, der von der Justiz auch umgesetzt wird, siehe das BGH-Urteil vom 18.6.2002 Az. VIZR136/01 (Abhandlung dazu: http://www.ratgeber-arzthaftung.de/pdf/Abtreibung.pdf ) in welchem ein Arzt, der nicht seiner „Pflicht“ nachkam die Schwangere ausreichend über die „Mängel“ des ungeborenen Kindes zu informieren und diese deswegen das Kind nicht töten ließ, zu Unterhalt und Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe verurteilt wurde. Diese Rechtsnormen gelten selbstverständlich auch für Autisten und wir kennen auch hinlänglich die verbreiteten Ursachenverdrehungen durch die eine gesellschaftliche Diskriminierung zum Defizit einer Personengruppe umdeklariert wird. Alles ist bereit. Nur der Startschuß fehlt noch.

Die Lage ist ernst, praktisch schon morgen kann es praktisch möglich werden Autisten vorgeburtlich mit einer für den deutschen Gesetzgeber ausreichenden Wahrscheinlichkeit zu identifizieren. (Siehe beispielhaft ergänzend: http://asansouthwestohio.blogspot.com/2009/10/why-autism-speaks-does-not… (englisch) und http://autisten.enthinderung.de/autism_speaks ) Absolute Sicherheit hat er noch nie verlangt, weswegen als Kollateralschaden des Völkermords stets auch irrtümlich diagnostizierte Menschen vorgeburtlich getötet werden, die eigentlich gar nicht zur staatlich definierten Gruppe zählen. Ist es eine Schockstarre, wenn trotzdem kaum ein Autist beginnt in einem Maße aktiv zu werden, das erforderlich wäre? Ist es Fatalismus? Was es auch ist, in der staatlich definierten Gruppe der „Juden“ sah es zur Zeit des Nazistaats erstaunlich – oder besser erschreckend – ähnlich aus. Und aufgrund der heutigen Methode der Eugenik gibt es auch keinen Auswanderungsdruck, denn wie sollten Ungeborene auch auswandern?

Die christlichen Kirchen, insbesondere die evangelische, sind indes so damit beschäftigt sich von der eigenen Rolle im Nazistaat zu distanzieren und Personen wie Dietrich Bonhoeffer zu huldigen, daß sie kaum mehr in der Sache fertigbringen als gelegentlich halbherzige, fast schon widerwillig pflichtgemäße Protestbekundungen kundzutun. Ohnehin sind gerade die Großkirchen durch milliardenschwere Verflechtungen mit dem Staat kaum übersehbar korrumpiert. Andere Bevölkerungskreise ließen sich zumindest bisher kaum mobilisieren oder sind selbst von der – gesellschaftlich heute auch noch zutiefst verwurzelten – Eugenik überzeugt und verspotten die Zielgruppen völlig unverblümt. Immerhin: Die römisch-katholische Kirche verurteilt Abtreibungen allgemein bis heute in glaubwürdiger Weise. Dadurch wird leider ein laufender Völkermord auch nicht aufgehalten.

Nun kann man sich aus Sicht der christlichen Theologie sicherlich fragen, ob man sich in solche Dinge einmischen sollte. Tatsache ist jedoch zumindest, daß gerade die evangelische Kirche, die damals teilweise im vorauseilenden Gehorsam laut Staatsgesetz als Juden einzustufende christliche Pastoren von sich aus aus dem Amt entfernte, sich durch das überdeutliche Bekenntnis zu Personen wie Bonhoeffer genau dazu bekennt es im Falle des Falles als geboten zu erachten sich auch unter Lebensgefahr einzumischen. Dies ist im übrigen ein Geist, welchen das zugunsten vor allem der EU-Ebene immer weiter ausgehöhlte Grundgesetz der BRD atmete und der bis heute der Form halber noch gepflegt wird, indem die Staatsführung regelmäßig offiziell einem Mordanschlag auf einen deutschen Regierungschef gedenkt und zwar gerade auch, weil dieser einen Völkermord verübte. Verkehrte Welt? Natürlich und das haben selbst Kabarettisten schon lange erkannt, wenn zumeist auch in anderen Zusammenhängen (z.B. ökologischen): Will uns die deutsche Staatsführung durch diese Festlichkeiten daran erinnern, daß nach ihren eigenen Maßstäben ethisch integere Personen Anschläge auf sie verüben sollten?

Fakt ist: Wir können mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht damit rechnen, daß jemand den Völkermord an etwa 70 Millionen Autisten aufhalten wird. Aber wir können und müssen aus eigenem Interesse unser Möglichstes versuchen. Wer will z.B. in einer Welt altern, in der es fast keine jungen Autisten mehr gibt?

Was ist in und mit einer Gesellschaft geschehen, die nicht mehr erkennen kann, dass ihre Handlungsweise zu einem großen Artensterben in Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt führt? Ist die daraus resultierende Armut im menschlichen Sein und in der Sinngebung unseres Lebens wirklich gewollt? Ist denjenigen bewusst, die Forschung betreiben um einen Teil des Lebens ungeschehen zu machen, dass sie die Schöpfung und damit sich selbst berauben um Regungen, Respekt und Toleranz, Begabung, Herzenswärme und Güte, Kunst und Wissenschaft? Wahrscheinlich hat später mal wieder niemand was gewußt?

Laßt uns die Unesco überzeugen Autismus in die Welterbeliste aufzunehmen. Laßt uns zusammenarbeiten, um einen Gegenpol in der Öffentlichkeit zu bilden. Engagiert euch in ernstzunehmenden Autistengruppen. Werdet z.B. Mitglied im Auties e.V. (siehe unter Kontaktformulare) und zeigt Flagge für eine selbstbewußte autistische Kultur. Beteiligt euch in den Foren, macht in der ESH mit, helft anderen, teilt uns eure Ideen mit. Gründet eine neue Autistengruppe, wenn ihr so effektiver arbeiten könnt – wir kooperieren mit euch. Vor einiger Zeit schlug mal jemand vor, man könne vielleicht mal eine Autistenpartei gründen. Damals antwortete ich, daß es dafür wohl keine Notwendigkeit gibt. Vielleicht habe ich mich geirrt? Welche relevante Partei vertritt in diesem Land denn eine klare Position gegen den stattfindenden sich mehr und mehr ausweitenden Völkermord? Mir ist keine bekannt.

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Fremdbestimmte „Interessenvertretung“

Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben, was auch die Bildung von eigenen Organisationen zur Vertretung der eigenen Belange in der Öffentlichkeit beinhaltet, ist ein Menschenrecht (http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger), ebenso wie das Recht auf freie Meinungsäusserung und das Recht auf Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Die Menschenrechte gelten auch für Behinderte (http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf).

Für viele Gruppierungen von Behinderten hat sich diesbezüglich vieles zum Besseren gewandelt, sie werden in der Öffentlichkeit gehört, haben ihre eigenen Interessenvertretungen, die tatsächlich auch bei relevanten Entscheidungen Mitspracherechte haben und die Diskriminierungen nehmen ab. Für Autisten ist es noch ein weiter Weg bis dorthin.

Die vermeintlichen Interessen von Autisten werden weiterhin von eltern- und therapeutenbasierten Organisationen, wie z.B. Autismus Deutschland oder zunehmend auch von Elternverbänden, die viel klarere Vorstellungen darüber haben, welche „therapeutischen“ Ansätze für die Förderung von Autisten unabdingbar seien, wie z.B. ABA-Eltern, vertreten; tatsächlich handelt es sich jedoch weitestgehend um die Interessen der Eltern oder Therapeuten. Diese Elternorganisationen sind oft auch selbst an Therapie- und Forschungseinrichtungen beteiligt und haben stimmberechtigte Mitglieder aus diesen Bereichen. Sogar Regionalverbände von Autismus Deutschland werden zunehmend zu Verbänden, deren Ziele massgeblich von „Therapeuten“ und anderen wirtschaftlich an Autismus interessierten Personen vertreten werden. Somit haben sie also neben der oft vorzufindenden inhaltlichen Mehrheitsneigung solcher Gruppierungen durchaus oft auch ein eigenes wirtschaftliches Interesse, an einer bestimmten Form von Beratung – die meist zuungunsten der Autisten stattfindet – und beraten keineswegs so selbstlos, wie dies oft angenommen und behauptet wird.

Selbst bei reinen Elternorganisationen, die teils aus dem Eindruck heraus entstanden sind, Autismus Deutschland würde spezifische Interessen von „Therapeuten“ und Ärzten zu viel Gewicht beimessen und in denen keine Therapeuten vertreten sind, wie dies beispielsweise bei ABA-Eltern der Fall ist, besteht die Problematik, dass es sich dabei oft um Verbände handelt, die zum Ziel haben, einen oder mehrere bestimmte Therapieansätze zu verbreiten. Fakt ist somit, dass diese Eltern sehr wohl ein eigenes Interesse daran haben, dass die entsprechenden Therapien verbreitet und die Kosten dafür von zuständigen Stellen übernommen werden. Ferner sind diese Eltern von den Therapien oft auf eine Weise überzeugt, die dazu führt, dass so gut wie sämtliche differenzierte Betrachtung an diesen Eltern scheinbar abprallt, ohne überhaupt tatsächlich tiefergehend zur Kenntnis genommen zu werden. Kritik an den Therapien oder auch allgemein an den bestehenden Vorstellungen über Autisten wird in sehr vielen Fällen kaum nachvollzogen.

Wenn Autisten sich äussern, dann werden ihre Forderungen oftmals als irrational, unrealistisch und radikal verstanden. Es wird fälschlich teils angenommen, dass Autisten ihre Interessen auf Kosten von Nichtautisten durchsetzen wollten und es wird oftmals anscheinend nicht einmal versucht, die Lösungsansätze von Autisten tatsächlich zu verstehen. Manchmal wird auch die These vertreten, dass Autisten aufgrund ihrer angeblichen Kommunikationsbehinderung gar nicht in der Lage zur Selbstbestimmung wären und somit – aufgrund ihrer autistischen Veranlagung – nicht als Vertreter in eigener Sache ernst genommen werden müssten. Dass eigentlich bereits kleine Anpassungen ausreichen würden, um Autisten ein würdiges Leben zu ermöglichen und sich dadurch auch Therapien, Heime und Betreuungspersonal erübrigen würde, ohne, dass für Nichtautisten irgendwelche tatsächlichen Nachteile entstünden, wird offenbar nicht beachtet (vgl. Schwarzbuchkapitel zu Therapien). Von Autisten wird anscheinend angenommen, dass sie so „gestört“ seien, dass sie eigentlich allgemein nicht wissen, wovon sie reden und es scheint, vermutlich aufgrund der gravierenden Fehlinformation, für Viele undenkbar zu sein, dass eine win-win-Situation sowohl für Autisten als auch Nichtautisten möglich ist.

Dieses mehr oder weniger eklatante Unwissen von Angehörigen wird besonders im direkten Kontakt mit dieser Personengruppe deutlich. Ebenso deutlich wird auch, wie wenig sie bereit sind, sich auf die Lösungsansätze von Autisten einzulassen. In vielen Fällen wird die Forderung von Autisten, die jeweiligen Umgebungsbedingungen sollten für Autisten angepasst werden, um dem Autisten angemessene Möglichkeiten zu bieten, sich frei zu entfalten und sein Potential voll auszuschöpfen, mit absurden Beispielen ins Lächerliche gezogen. So ist es nicht Ziel der ESH, beispielsweise den Sommer „abzuschaffen“, nur weil ihn ein autistisches Kind scheinbar nicht mag. Die ESH fordert ebensowenig, dass den autistischen Kindern jeder Wunsch von den Lippen abgelesen werden und erfüllt werden muss. Was die ESH fordert, ist „lediglich“, dass im konkreten Einzelfall geschaut wird, wo genau das Problem liegt und nach erfolgter, sorgfältiger Problemanalyse (die sich nicht nur auf eine oberflächliche „Problemanalyse“, wie im obigen Beispiel beschränkt und mehr darauf abzuzielen scheint, die Forderungen von Autisten ins Absurde zu übersteigern und dadurch auch lächerlich zu machen) genau dieses Problem zu beseitigen. Meist handelt es sich dabei, wie schon erwähnt, um Kleinigkeiten, die berücksichtigt werden müssen. So könnte das Kind, das scheinbar ein Problem mit dem Sommer hat, lediglich empfindlich auf Luftzug reagieren, der in sommerlicher Kleidung mit kurzen Ärmeln und Hosen deutlich stärker spürbar ist, als, wenn der ganze Körper durch Kleidung bedeckt wird. Viele solche Kleinigkeiten kumulieren sich für Autisten zu einem Wust an Überlastungen, die es ihnen verunmöglichen diese in ihrer Masse sinnvoll zu kompensieren, weswegen sie dadurch auch „unfähig“ wirken, weil sie ständig mit Kompensation beschäftigt sind. Können diese Kleinigkeiten jedoch weitgehend beseitigt werden – was in den allermeisten Fällen durchaus machbar ist, ohne sich in Umkosten zu stürzen oder der Familie immense Belastungen zuzumuten – eher im Gegenteil), wird das Verhältnis zum Autisten auf einmal viel entspannter, der Autist ist in der Lage selbständig zu lernen und wirkt auf einmal nicht mehr so „schwer betroffen“, da Überlastungsreaktionen mehr und mehr ausbleiben. Weiter hat dies zur Folge, dass der Autist auf einmal durchaus in der Lage ist, mit tatsächlich unabänderlichen Umständen (wie z.B. dem Wetter) umzugehen.

Die häufigsten Falschannahmen über Autistenorganisationen

Erstaunlich oft gehen Eltern, wenn sie mit Autisten in Kontakt treten davon aus, dass es sich bei den Autisten, die sich eigenständig in Organisationen sammeln und für sich selbst sprechen wollen, um „lediglich leicht betroffene Asperger“ handelt. Dies führt oftmals dazu, dass diesen vermeintlichen Aspergern unterstellt wird, sie wären nicht in der Lage sich – aufgrund ihrer fehlenden Theory of Mind – in die „schwer betroffenen“ Kinder der Ratsuchenden Eltern hineinzuversetzen und kompetenten Rat zu erteilen. Diese Annahme ist jedoch schlichtweg falsch. Die ESH und auch viele andere Autistenorganisationen bestehen keineswegs lediglich aus Aspergern. Im Gegenteil: Viele der in der ESH tätigen Autisten wären als Kinder ebenfalls als „schwer betroffen“ eingestuft worden. Der einzige Unterschied ist, dass diese Autisten – im Gegensatz zu vielen heutigen autistischen Kindern – zu Hause die Gelegenheit bekamen, sich frei zu entfalten und ihr Potential auszuschöpfen.

Diesen Autisten die Fähigkeit, sich in andere – ebenso vermeintlich schwer betroffene – Autisten hineinzuversetzen, abzusprechen und davon auszugehen, diese erwachsenen Autisten hätten keine Ahnung wovon sie reden, zeugt von einer Arroganz, die ihresgleichen kaum kennt.

Und selbst wenn es sich bei einigen dieser Autisten tatsächlich „lediglich“ um Asperger handeln sollte, bleibt weiterhin die Frage, woher sich diese Eltern anmassen besser zu wissen, was ihre autistischen Kinder brauchen, als andere Autisten – wozu Asperger eindeutig auch gezählt werden.

Autisten in Elternorganisationen: Mitgliedschaft fürs Image des Vereins

Autisten, sofern ihre Mitgliedschaft in Elternvereinen satzungsbedingt überhaupt zulässig ist, wird oftmals die sinnvolle Teilhabe in diesen Organisationen systematisch z.B. durch Verweigerung schriftlicher Kommunikation verwehrt und in Verbänden, in denen Autisten trotz dieser widrigen Umstände aktiv sind, stellen die Autisten lediglich eine kleine Minderheit und haben aufgrund der Überzahl der Nichtautisten kaum eine Chance, ihre eigenen Interessen auch tatsächlich gleichberechtigt einzubringen, zu entwickeln und durchzusetzen. In der Regel ist davon auszugehen, dass diese beteiligten Autisten lediglich gewissermaßen dazu dienen, um in der Öffentlichkeit eine grössere Legitimität des Verbands zu erreichen – mit der Begründung, dass angeblich auch diejenigen Mitreden dürften, um die es eigentlich geht. Dass dieses Mitreden i.d.R. lediglich symbolischen Gehalt hat und keineswegs gleichberechtigt und ohne Diskriminierungen abläuft, scheint allgemein nicht berücksichtigt zu werden.

Historisch gesehen kommt diesen Elternverbänden durchaus ein relativer Verdienst zu. Diese Autismusverbände entstanden nämlich überwiegend in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts als Reaktion auf die These der Kühlschrankmutter von Bettelheim (vgl. soziohistorische Einordnung). Ziel war es, die Interessen der autistischen Kinder, die damals noch weitaus schlechter gewahrt wurden als heute, zu vertreten. Diese Elternverbände gewannen zunehmend an Einfluss, arbeiteten von Anfang an eng mit der Wissenschaft zusammen (Hochmann 2009) und prägten teilweise in erheblichem Maße deren gedankliche Herangehensweise an das Thema Autismus. Es bestand der Anspruch, autistischen Kindern, die – aus nichtautistischer Sicht – „wirkungsvollste“ „Therapie“ und „Pflege“ in Heimen zukommen zu lassen und diesen Kindern zu „ermöglichen“, möglichst nichtautistisch zu wirken und sie womöglich sogar von ihrem Autismus zu heilen. Eindeutig als Verdienst der Eltern muss in diesem Zusammenhang hervorgehoben werden, dass diese Heime früher noch weit weniger auf autistische Bedürfnisse ausgerichtet waren als heute. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die heutigen Verhältnisse in Heimen keineswegs auch nur ansatzweise ideal sind – u.a. deswegen werden Heime heutzutage auch als Auslaufmodelle betrachtet. Bei diesen damaligen und auch heute zeitgenössischen „Therapiemodellen“ wird nicht berücksichtigt, dass Autismus als gesundes Persönlichkeitsmerkmal keiner „Therapie“ bedarf und demzufolge auch eine Heilung schlichtweg unnötig und auch unmöglich ist. Als „Therapieerfolge“ werden meist oberflächlich beobachtbare Veränderungen verbucht; die möglichen, weitaus grösseren psychischen Schäden, die dabei am zu therapierenden Kind entstehen, finden dabei in den meisten Fällen keine Beachtung (vgl. Schwarzbuchkapitel zu Therapien).

Doch die Situation hat sich verändert. Im Zuge der Behindertenrechtsbewegung begannen Behinderte zunehmend ihre Rechte einzufordern und dagegen anzukämpfen, als Menschen zweiter Klasse behandelt zu werden. Als Beginn der Behindertenbewegung gilt meist der Zeitpunkt, als Ed Roberts 1962 als erster mehrfach Behinderter in den USA eine Hochschule besuchen durfte (http://www.disabilityculture.org/course/article3.htm).

Seither hat sich vieles getan. Die Rechte Behinderter sind mittlerweile in vielen westlichen Verfassungen verankert, in vielen Bereichen ist eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für viele Behinderte kein Traum mehr und der Behinderungsbegriff hat sich im Zuge der fortschreitenden wissenschaftlichen Analyse dieses Phänomens gewandelt. Behinderung nämlich wird nicht mehr als feststehende Personeneigenschaft aufgefasst, sondern als gesellschaftliches, historisches und soziales Konstrukt, was bedeutet, dass derjenige behindert ist – dieser neuen Definition zufolge bedeutet dies, dass er durch die vorherrschenden z.B. gesellschaftlichen Bedingungen behindert wird – der aufgrund statistisch unüblicher Eigenschaften nicht ohne Weiteres am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Behinderung ist somit nichts Feststehendes, sondern ein Phänomen, das immer erst im Kontakt mit der Umwelt entsteht (vgl. Schwarzbuchkapitel zur Behinderungsdefinition).

Behinderte haben bewiesen, dass sie für sich selbst sprechen können, dass sie keine Hilfsbedürftigen sind, die auf die wohlwollende Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen sind und das Wichtigste: Behinderte haben bewiesen, dass sie selbst am Besten wissen, was gut für sie ist. Dies gilt auch für Autisten.

Elternorganisationen scheinen dies insbesondere im Autismusbereich noch nicht eingesehen zu haben. Autisten haben sich mittlerweile weltweit in unterschiedlichen Gruppierungen organisiert und versuchen immer wieder, darauf aufmerksam zu machen, dass nicht ohne sie über grundlegende Dinge entschieden werden soll, da diese Entscheidungen oftmals zu Lasten der Autisten grundlegend falsch sind – häufig bleiben diese Bemühungen ohne Erfolg – auch aufgrund des massgeblich durch Elternorganisationen geprägten Bildes von Autismus und der Tatsache, dass Elternorganisationen den Anspruch erheben, die „wahre Interessenvertretung“ darzustellen.

Dieser oben angeschnittene Zustand wird massgeblich von Elternorganisationen gefördert und aufrecht erhalten. Sie geben weiterhin öffentlich an, die Interessenvertretung der Autisten darzustellen und stellen sich als erste Anlaufstelle für Eltern von autistischen Kindern dar.

Teils wird den Eltern von „Therapeuten“ und Ärzten sogar direkt bei der Diagnosenstellung des Kindes nahegelegt, einem solchen Elternverein beizutreten, um die Interessen der Kinder optimal wahren zu können. Dass es auch eine von Autisten geführte eigenständige Interessenvertretung gibt, in der die Eltern von erwachsenen Autisten beraten werden, die veranlagungsbedingt ungleich besser wissen, wie für Autisten optimale Bedingungen geschaffen werden können, wird i.d.R. nicht erwähnt.

Diese einseitige Information hat unterschiedlichste Konsequenzen – grösstenteils solche, die direkte und oftmals sehr negative Effekte auf die Lebensqualität von Autisten haben. Dies kann sowohl indirekt geschehen, z.B. durch das Vermitteln eines Zerrbildes von Autismus in der Öffentlichkeit, was beispielsweise zur Bereitstellung von öffentlichen Geldern für möglicherweise eugenisch motivierte Forschung im Bereich der Identifikation potentieller Autismusgene führen kann. Jedoch ist es so, dass v.a. in den USA grossen Autismusorganisationen, die die Rechte und die Würde von Autisten regelrecht mit Füssen treten, allen voran Autism Speaks, selber an solchen Forschungsprojekten beteiligt sind und somit auch ein finanzielles Interesse an der Förderung derselben haben. Für die heute lebenden Autisten resultieren jedoch auch sehr direkte Nachteile aus dieser einseitigen und verzerrten Darstellung. Dies fängt bereits im Kleinkindalter durch das Stigma einer Diagnose an, ohne die weitere Diskriminierungen in diesem Ausmass so nicht möglich wären (vgl. Chancen und Risiken einer frühen Diagnostik), geht dann weiter z.B. über die Beschulung in einer „Fördereinrichtung“, in der das Kind unabhängig von seinen eigentlichen Begabungen keine angemessene Schulbildung erhält oder das Unterbringen in einer Regelschule, ohne tatsächlich eine barrierefreie Teilhabe am Unterricht zu gewährleisten (vgl. Diskriminierung im Bildungswesen). Nach einem oftmals nichteinmal ansatzweise den tatsächlichen Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss werden viele, vermeintlich schwer betroffene Autisten in Behindertenwerkstätten und Heimen verwahrt, in denen abermals nicht auf ihre Bedürfnisse angemessen eingegangen wird. Während dieser ganzen Zeit finden oftmals noch Therapien statt, die den Autisten noch weiter aus der Bahn werfen und ihm auch ein defizitäres Bild von sich selbst vermitteln. Aber auch für Autisten, die nach Schulabschluss in den ersten Arbeitsmarkt einsteigen und selbständig leben können, gibt es zahlreiche Diskriminierungen, die sich auf nahezu sämtliche Lebensbereiche beziehen können: Erwerbsleben, Gesundheitswesen, Versicherungen und letztlich auch diverse Diskriminierungen im privaten Bereich bei Bekanntwerden der Diagnose sind nur einige Beispiele. All dies müsste nicht sein, wenn auch öffentlich auf Autisten gehört würde und diese endlich die Chance bekämen, zu zeigen, dass sie eigentlich gar nicht gestört sind und sich sehr wohl auch ohne Bevormundung durch Eltern und Therapeuten vertreten können.

Siehe auch den Text zu Autism Speaks: http://auties.net/autism_speaks

Zur diskutierten Reform des Betreuungsrechtes 2011

Derzeit wird eine Reform des deutschen Betreuungsrechtes durch die Bundespolitik diskutiert. Die ESH nimmt hiermit öffentlich zur Thematik Stellung.

Bezüglich der aufgeworfenen Frage ehrenamtlicher oder beruflicher rechtlicher Betreuung haben wir bisher den Eindruck, dass es für Autisten keine entscheidende Rolle spielt, zu welcher der genannten Gruppen ein rechtlicher Betreuer zählt. Vielmehr kommt es auf die Einstellung der einzelnen Person an und hier gibt es noch immer große Unterschiede von Person zu Person. Bei beruflichen und ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern sehen wir jedoch eine verbreitete unheilvolle Tendenz zu gravierender und gefährlicher Fehlinformiertheit und zumeist auch mangelnder Empathie für Autisten.

Autisten sind anders als die meisten anderen durch die Mehrheitsgesellschaft behinderten Bevölkerungsgruppen in ihrer Wesensart und ihrem Welterleben sehr grundlegend anders veranlagt. Diese andere Veranlagung ist zunächst an sich keine Einschränkung. Gesellschaftliche Diskriminierung, die sich an dieser Minderheitenveranlagung entspinnt, erzeugt jedoch teils erhebliche Probleme für Autisten.

Diese spezielle Diskriminierungsform ist unter dem Begriff der „Behinderung“ bekannt, wird jedoch noch von großen Teilen der Bevölkerung nicht korrekt verstanden. Hier fehlt es bisher offensichtlich an einer qualifizierten Breitenbildung, die auch durch das Bildungssystem bisher nicht in für uns erkennbarer Weise in halbwegs geeigneter Art vermittelt wird. Geld wird eher durch Bürokratiemonstren wie „Aktion Mensch“ oder sonstige Großverbände die zugleich erheblich in die alten desintegrativen Strukturen verstrickt sind, für wenig ausgefeilte Kampagnen verschleudert. Dieser allgemeine Hintergrund betrifft berufliche und ehrenamtliche Betreuer.

Aus unserer Erfahrung muss festgestellt werden, dass durchschnittliche Nichtautisten Autisten selbst beim besten Willen ebensowenig grundlegend verstehen wie es andersherum der Fall ist. Viele Unterschiede erzeugen teils erhebliche Missverständnisse, die oft unterbewusst wirken, etwa was verschiedene Körpersprache angeht. Daher ist uns zunächst wichtig, dass Autisten möglichst selbst Assistenz von anderen Autisten erhalten, was auch real umsetzbar ist. Hier herrschen oft Vorbehalte der Kostenträger, die meinen, „professionelle Kräfte“ würden immer höherwertige Leistungen erbringen.

Es ist leider immer wieder zu beobachten, dass Assistenzpersonen oder auch rechtliche Betreuer sich berufen fühlen, Autisten in grundrechtsverletzender Weise ihre Stellung ausnutzend zu bevormunden, teils sogar in gefährlicher und schädigender Weise. Immer wieder weisen solche Personen gravierende Fehlannahmen hinsichtlich Autismus auf. Mitunter wirkt dies aus autistischer Sicht so, als sei man auf die Unterstützung von Laien auf diesem Gebiet angewiesen, die auch oft noch meinen, unheimlich gut über alles mögliche Bescheid zu wissen und darüber vergessen, dass sie nur dazu da sein sollen, den Weg, den der Autist gehen will, umsetzen zu helfen, so wie dieser ihn für richtig hält. Eventuell hängt es mit der noch immer unglaublichen Verbreitung mindestens unterschwelligen eugenischen Gedankenguts in Deutschland zusammen, dass viele der betreffenden Personen nicht einmal auf die Idee kommen, ihr Handeln könnte irgendwie unangemessen sein. Dies führt bei Autisten immer wieder zu Resignation und Depression.

Betreuungen werden auch heute noch oft leichtfertig errichtet. Noch immer suggerieren Anlaufstellen, es sei nur Assistenz zu erhalten, wenn man einer rechtlichen Betreuung zustimme. Diese ist im Fall von Autisten jedoch in vielen Fällen nicht nötig, wenn Assistenz zur Verfügung gestellt wird, die im Sinne des Arbeitgebermodells frei und jederzeit einfach widerruflich gestaltet werden kann und nicht etwa das Wohl des Autisten potentiell erheblich gefährdet. Es ist vielen Personen, die in relevanten Positionen beschäftigt sind, offenbar in erschreckender Weise nicht bewusst, dass eine rechtliche Betreuung nur dann eingerichtet werden sollte, wenn jemand nicht mehr selbst entscheiden kann.

Viele Probleme von Autisten im Alltag machen sich an mangelnder Umsetzung Universellen Designs fest. Hier ist im Grunde auch Assistenz nicht die wünschenswerte Lösung, sondern die Herstellung von Barrierefreiheit. Beispielsweise wird noch immer oft von Behörden fernschriftliche Kommunikation gegenüber Autisten verweigert. Hier lautet dann die Antwort von „Hilfeträgern“ oft, dass dann eben jemand für einen Autisten zu den jeweiligen Stellen gehen müsse. Dies verursacht horrende Kosten, monatlich sind für solche im Grunde unnütze Assistenz für den Staat bei einem Stundensatz von 50€ schnell 1000€ bei trägerorganisierten Leistungen fällig, obwohl diese Leistungen auch oft noch durch unqualifizierte immer wechselnde Billigkräfte abgedeckt werden. Dieser Aufwand wird jedoch nur betrieben, weil die Gesellschaft bisher nicht bereit ist, ihre Diskriminierungen von der Wurzel an einzustellen, also in diesem Beispielfall im Sinne des Universellen Designs für jeden Bürger das Recht einzuführen ohne weitere Rechtfertigung fernschriftlich zu kommunizieren. Das heutige System der Gewährung von Barrierefreiheit nur beim Nachweis der Erforderlichkeit führt im Alltag oft zu neuen Diskriminierungen, gerade auch gegenüber Autisten, da zu Autisten viele Fehlannahmen mit erheblichen Diskriminierungspotenzial kursieren. Aus diesem Grund ist das Universelle Design der aktuelle Maßstab der Diskriminierungsbeseitigung behinderter Bevölkerungsgruppen.

Sicherlich ist auch der Aufwand, die verschiedenen Antragsverfahren durchzusetzen oft aufgrund von Ablehnungen und dadurch nötigen Widerspruchsverfahren und Klagen zusätzlich arbeitsintensiv, was in grösserem Ausmass dazu beiträgt, dass Assistenz (nicht rechtliche Betreuung, denn widerrufbare Entscheidungsvollmachten können stets auch außergerichtlich erteilt werden) erst nötig wird. Diese auch psychische Belastung ist hinlänglich bekannt und durch Studien belegt. Mitunter artet es fast schon in eine Vollzeitbeschäftigung aus, Nachteilsausgleiche einzufordern und den Grad der Diskriminierung zu verringern (und sich damit oft neuen Diskriminierungen auszusetzen, weil Akteninhalte ein Eigenleben entwickeln).

Aus unserer Sicht ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass sich hieran etwas nachhaltig ändert, denn das Problem liegt viel tiefer als in einzelnen Regelungen. Verwaltungseinheiten wetteifern darum „effizent“ zu wirtschaften, Vorgesetzte üben Druck auf Sachbearbeiter aus teils auch bewusst gegen die Rechtslage verstoßend möglichst wenig Mittel herauszugeben. Dies wird letztlich vom Gesetzgeber toleriert, weil die Verantwortlichen nach außen stets darauf verweisen können, dass auf dem Papier bestimmte Ansprüche bestehen, die jedoch dann gerade von den Schwächsten nicht eigenverantwortlich in Anspruch genommen werden, weil sie lieber ausgegrenzt bleiben als solchen Psychoterror von immer neuen Hoffnungen und Enttäuschungen über sich ergehen zu lassen. Hieraus ergibt sich das bekannte System der Ausgabenbegrenzung durch Zermürbung, welches den Staat mittlerweile bei seinen Bürgern erheblich in Verruf gebracht hat. Hier ist ein grundlegendes Umdenken erforderlich wieder mehr Wert auf Gerechtigkeit und gewissenhafte Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben zu legen. Die interne Führungskultur in der Verwaltung müsste hierfür geändert werden.

Für uns ist bisher auch nicht erkennbar, dass irgendjemand auf politischer Entscheidungsebene die Interessenvertretung der Autisten in irgendwelche diesbezüglichen Änderungsplanungen einzubeziehen bereit ist. Noch immer wird völlig entgegen des Geistes der CRPD-Konvention von Seiten der Politik fast ausschließlich mit Elternverbänden verhandelt, deren Positionen denen der Autisten teils gar in grundlegenden Punkten widersprechen. Diese Differenzen müssen auch psychologisch erklärt werden; viele Eltern möchten gerne den Grund für Probleme nicht auch bei sich sehen. Oft besteht bei dort aktiven Eltern selbst trotz jahrelanger Beschäftigung mit der Thematik noch krasses Unwissen über Autismus. Zunehmend nimmt auch Personal durch Vereinsmitgliedschaften Einfluss auf Elternverbände und wirkt in Richtung eigener Berufsinteressen.

Zunächst vielleicht oft ohne Widerstand eingeführte rechtliche Betreuungen sind in der Praxis leider Beginn unnötiger Entmündigungen und Zurücksetzungen bis hin zur an sich unnötigen Heimeinweisung. Es ist aus unserer Erfahrung erschreckend, in welchem Maße Autisten noch immer in Heime gezwungen werden, obwohl sie mit oder gar ohne Assistenz auch selbstständig hätten leben können – jedoch nicht so wie die nichtautistischen Angehörigen es sich aufgrund anderer Werte oft vorstellen.

Die Handlungsfähigkeit hängt zudem in hohem Maße mit den Lebensbedingungen zusammen. Wenn ein Autist in einem Elternhaus aufwächst, in welchem erhebliche Störfaktoren vorliegen – für Nichtautisten teils banale und unproblematische Selbstverständlichkeiten – können diese auch leicht über das auf Dauer erträgliche Maß hinausgehen. In diesen Situationen zeigen Autisten oft allgemeinmenschliche Verhaltensweisen, wie sie bei erheblicher psychischer Überforderung/Misshandlung zu beobachten sind. Diese Verhaltensweisen werden leider noch immer oft fälschlich als „autistische Verhaltensweisen“ verstanden und in dieser Folge nicht erkannt, dass ein Mensch in großer Not ist und im Fall von Autisten praktisch immer vermeidbar.

Noch immer wird kaum von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, erwachsene Autisten um Rat zu fragen. Die Erfahrung zeigt, dass durch solche Ratanfragen immer wieder ganz erhebliche Störfaktoren beseitigt werden können, worauf der betreffende Autist plötzlich mehr Energien hat um zu lernen oder um Belastungen durch nicht barrierefreie Kulturlandschaft besser abzupuffern (nicht sie besser zu ertragen) und sich so Veränderungen zeigen, die teils nicht für möglich gehalten wurden.

In diesem Sinne muss zwingend und verpflichtend für rechtliche Betreuer von Autisten zum obersten Prinzip werden, die zur Verfügung gestellten Lebensbedingungen für den Autisten möglichst barrierefrei zu gestalten (das meint nicht die Durchführung fragwürdiger Ansätze wie TEACCH!) und dabei Rat bei „freilebenden“ Autisten zu suchen. Hierbei ist eine Kernkompetenz eines solchen Betreuers unbedingt die Fähigkeit, Situationen möglichst ohne subjektive Deutungen und Relevanzgewichtung zu beschreiben.

Obwohl das derzeitige deutsche Betreuungsrecht oft als besonders „modernes“ Beispiel (was auch immer das bedeuten soll) herangezogen wird, so ist leider unsere Erfahrung, dass in den Köpfen oft noch das alte Recht umgesetzt wird und das auch wieder, weil es keine auch nur annähernd geeignete Breiteninformation zum aktuellen Stand des Themas „Behinderung“ zu geben scheint. In der Praxis wird eben doch oft über die Köpfe von Autisten entschieden und sei es nur, weil die Betreuer wie auch die entscheidenden Richter selbst nicht bereit sind, barrierefrei fernschriftlich zu kommunizieren, was offenbar in erschreckendem Ausmaß noch immer stattfindet. Dies läuft im Grunde darauf hinaus, dass der Betreute praktisch gar nicht mit dem eigenen rechtlichen Betreuer kommunizieren kann oder dies nur unter erheblichem schmerzvollen Krafteinsatz bei ohnehin schon vorhandener chronischer Überlastung. Wenn dann dem rechtlich betreuten Autisten auch wie ebenfalls noch erschreckend oft kein Internet-PC zur freien und sicher unüberwachten Benutzung zur Verfügung steht, kann er sich nicht einmal sinnvoll Hilfe organisieren. Auch barrierefreien fernschriftlichen Kontakt zu Anwälten in erforderlicher Intensität und Verlässlichkeit herzustellen (z.B. via eMail), erweist sich in der Praxis oft als fast unmöglich, abgesehen von dem Problem, dass auch Anwälte oft verbreitete Klischeevorstellungen zu Autisten besitzen. Leider sind ärztliche Gutachten, die in Betreuungssachen eine Rolle spielen können, speziell in Bezug auf Autisten oft von erschreckend geringer Qualität.

Wenn also im Fall der Bevölkerungsgruppe der Autisten durchaus von nicht wenigen involvierten Personen erst einmal davon ausgegangen zu werden scheint, dass Autisten ohnehin zu keiner freien Willensbestimmung fähig seien, so ist dies vor allem schon deswegen schädlich, weil aufgrund oft unzumutbarer Lebensumstände die betreffenden Autisten sich gar nicht auch nur halbwegs effektiv gegen ihre Entrechtung wehren können. Hier gilt dann leider oft „wo kein Kläger, da kein Richter“, weswegen wir fordern, bundesweit selbstbestimmten Organisationen von Behinderten Zugangsrechte ohne erforderliche vorhergehende Anmeldung zu allen betreffenden Behinderteneinrichtungen, Heimen und Krankenhäusern einzuräumen. Hierbei kann teilweise das Sächsische Modell der Besuchskommissionen gem. Landesgleichstellungsgesetz als Vorbild herangezogen werden. Jedoch sollte die Mitwirkung im Rahmen solcher Kontrollrechte wesentlich niederschwelliger und gesellschaftsoffener gefasst werden, statt eine Teilnahme an bürokratisch schwerfällige langjährige Ernennungen zu knüpfen. Es kann nicht sein, dass solche Kommissionen fast nur von Funktionären großer Verbände besetzt werden, die oft persönlich keine vergleichbaren eigenen Behinderungserfahrungen aufweisen. In diesem Sinne müsste es auch speziell der Interessenvertretung von Autisten aufgrund der Barrierefreiheit der kontrollierenden Autisten zugestanden werden eigene Kontrollbesuche bei freier Zeitgestaltung vorzunehmen.

Nahezu absurd wird es, wenn Autisten in ihrem vermeintlichen Interesse mit Gewalt davon abgehalten werden, aus Lebensumständen zu fliehen, die für sie eine kontinuierliche (Schmerz erregende) Zumutung darstellen und aus solchen völlig berechtigten Fluchtversuchen eine vermeintliche Unfähigkeit konstruiert wird, das eigene Wohl korrekt einzuschätzen. Im Vergleich zu manchen eigentlich auch änderbaren Situationen, in die Autisten gezwungen werden, ist ein Leben „unter der Brücke“ geradezu paradiesisch, was sich jedoch fast nie jemand im Umfeld eingestehen mag. Hier bedarf es empathischer Unterstützung durch andere Autisten im Einzelfall.

Da viele Autisten aufgrund verbreiteter Diskriminierungen arbeitslos sind, wäre auch das Potenzial vorhanden, unter der selbstbestimmten Leitung der Interessenvertretung der Autisten nach einer gewissen Vorbereitungsphase diesen eklatant nötigen Bedarf der Unterstützung von Autisten durch ihnen gemütsmäßig nahe andere Autisten auch faktisch mehr und mehr zu decken. Jedoch geschieht bisher nichts in dieser Art; Gelder stehen offenbar auch nicht zur Verfügung um eine entsprechende flächendeckende Infrastruktur zu errichten. Ebenso konnte die ESH bisher keine Mittel aktivieren, um zumindest erst einmal eine autistengeführte Einrichtung zu schaffen, die geeignete Autisten aus Heimen aufnimmt und von dort zu einem selbstständigen Leben zu entlassen. Diese Entlassungen finden oft nicht statt, da dem finanzielle Interessen der Betreiber entgegenstehen oder nicht die Kompetenz vorhanden ist, um geeignete Lebensbedingungen zu schaffen, unter denen Autisten zunächst erst einmal wieder Kräfte sammeln könnten für ein selbstständiges Leben.

Nicht hinnehmbar ist es, wenn Autisten, die aus irgendwelchen Gründen in allen Punkten unter rechtlicher Betreuung stehen, gemäß §13,2 oder 3 BWahlG und ähnlichen Vorschriften das Stimm- und Wahlrecht aberkannt wird. Solche Autisten haben teilweise überdurchschnittlich genaue politische Vorstellungen.

Die offenbar erwogene Übertragung von Kompetenzen von Betreuungsgerichten auf Betreuungsbehörden sehen wir sehr kritisch, hierdurch wäre damit zu rechnen, dass mehr ungute Entscheidungen getroffen würden. Nach unserer Erfahrung neigen Verwaltungsbehörden stärker zu ungerechten und diskriminierenden Entscheidungen als Gerichte. Dies geht nicht nur auf mangelnde Ausstattung zurück, sondern oft in Bezug auf Autisten auf größere Anfälligkeit für klischee- und fehlinformationsbedingte Fehlerwägungen als es bei Gerichten zu beobachten ist, die routinierter darin zu sein scheinen tatsächlich Gerechtigkeit zu üben.

Allgemein ist es nach unseren Erfahrungen so, dass Ämter Beratungspflichten in der Regel nur sehr mangelhaft und im „eigenen“ Kosteninteresse parteiisch nachkommen. Zu Servicestellen verzichten wir zunächst auf eine Einschätzung, da die Regierung selbst einräumt, dass die Beratungsleistung in diesem Rahmen häufig noch nicht zufriedenstellend ist.

Wie aus den oben erfolgten Darstellungen resultiert, werden in Bezug auf die Situation von Autisten, was das Betreuungsrecht angeht, vor allem praktische Defizite festgestellt, auf die der Gesetzgeber manchmal leider nur bedingten Einfluss hat. Es wurden jedoch auch Punkte genannt, in denen der Gesetzgeber Klarstellungen treffen könnte, etwa beim Recht auf fernschriftliche Kommunikation und der Bewertung des Fernhaltens von Autisten von einem eigenen Internetzugang als nahezu unersetzlichem Medium barrierefreier Kommunikation als strafbare Freiheitsberaubung. Es ist schwer in einen Bereich hinein genauer zu regeln, der sehr von subjektiven Eindrücken Beteiligter abhängig ist. Sicherlich könnte er jedoch einiges unternehmen, um die erwähnten – im ganzheitlichen Zusammenhang relevanten Punkte – in Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung der Autisten im Rahmen seiner Möglichkeiten voranzutreiben.

Bei der Zurverfügungstellung von Mitteln für Assistenz im Sinne eines Arbeitgebermodells/Persönlichen Budgets wäre es wünschenswert, wenn hier eine weitere Vereinfachung durch den Gesetzgeber erfolgen würde. Hier wäre es weiter wünschenswert, die regional teils noch aktiven Landschaftsverbände (z.B. LWL) sauber zu zerschlagen, deren Tätigkeitsumfang besonders ungute Interessenkonflikte mit sich bringt. Aus unserer Sicht ist Vieles machbar ohne zusätzliche Kosten zu verursachen oder würde gar Kosten einsparen, z.B. weil teure und unvertretbare Heimaufenthalte entfallen würden, etc.

Ein Großteil der Kosten „wegen Autismus“ sind tatsächlich vermeidbare Diskriminierungskosten, die die Mehrheitsgesellschaft durch die Ausgrenzung von Autisten insbesondere aus gesellschaftlichen Organisationsvorgängen selbst verursacht.

Fazit:

– Auch in Bezug auf Autisten muss gelten: „Nichts über uns ohne uns (ohne autistendominierte Interessenvertretung)!“ Davon sind wir heute in Deutschland in der Realität noch extrem weit entfernt.

– Autistisches Wesen wird von den Fachleuten nach wie vor falsch bewertet.

– Die falschen Bewertungen in den angelegten Akten führen zu fortgeschriebener Diskriminierung.

– Autisten sehen sich durch Elternverbände nicht vertreten.

– Autisten brauchen Begleitung keine Umerziehung und Bevormundung.

– Der diesbezügliche Erziehungsgedanke zieht sich durch viele Rechtsnormen und führt bei Berührungen mit Ämtern, Ärzten, Schulen, Arbeitsvermittlungen etc. zu Überheblichkeit und Amtsanmaßung, er gehört abgeschafft.

– Erwachsene Autisten sollten über ein ausreichend ausgestattenes Persönliches Budget im Sinne eines Arbeitgebermodells die Individualität leben können, die für sie gesund ist. Leistungserbringung in der Form des Persönlichen Budgets darf nicht dazu führen, dass weniger Mittel gezahlt werden als vorher an Träger, zu denen dann in Eigenregie real keine hochwertige Assistenz zu organisieren ist.

– Heime können mit ihren vorgegebenen Lebensbedingungen Autisten krank machen.

– Das Absprechen von Selbstbestimmungsfähigkeit der Autisten, die sich anders äussern, muss beendet werden.

– Träger der örtlichen Sozialhilfe und sonstige Bewertungsstellen haben nicht selten Interessenkollissionen, da sie mitunter Betreiber von Einrichtungen sind, die belegt werden müssen, um sich zu tragen.

– Wenn in Deutschland über Autismus geredet wird und Entscheidungen über Autisten gefällt werden, wenn Leid vermieden werden soll, dann muss es verpflichtend werden, sich von erwachsenen Autisten als Anwalt autistischer Angelegenheiten beraten zu lassen.

– Die Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) bietet diese Beratung an.

Gegenüberstellung diskriminierender Zuschreibungen: Früher „Geschlechtsidentitätsstörung“, heute Autismus

1973 veränderte sich die Situation der Homosexuellen grundlegend: Homosexualität wurde in jenem Jahr aus dem DSM, dem „Diagnostischen und Statistischen Handbuch Psychischer Störungen“, gestrichen. Die Diagnose Geschlechtsidentitätsstörung blieb weiterhin bestehen – unter dem Deckmäntelchen dieser Diagnose wurden jedoch eine zeitlang auch weiterhin Homosexuelle behandelt. Die Diagnose der Geschlechtsidentitätsstörung umfasste nach damaliger Definition so ziemlich alles, was von durchschnittlichem geschlechterrollenkonformem Verhalten abwich. Diese Entwicklung hin zu einem Verständnis von Homosexualität als gesunder Variante des Seins ist massgeblich dem Engagement der Lesben- und Schwulenbewegung zu verdanken.

Heute, fast 40 Jahre später, gehen im Bereich des Autismus ähnliche Veränderungen vonstatten. Autisten sprechen zunehmend für sich selbst, erklären Autismus zumeist nicht als Störung sondern als gesunden Teil menschlicher Vielfalt und tragen diese Auffassung so auch in die Massengesellschaft. So wird z.B. auf Autismus-Kultur geschrieben:

Zitat:

Autismus ist keine Krankheit.
Autismus ist eine Art zu sein, eine Wesensart, ein Naturell.

http://autismus-kultur.de/autismus/autipedia/autismus.html

Auch Regionalverbände des Elternvereins Autismus Deutschland gehen teils zunehmend von einer möglichen Symbiose aus, in der die positiven Aspekte und Fähigkeiten von Autisten hervorgehoben werden sollen. (http://www.autismus-freiburg.de/autismus/erfahrungsberichte/jim-sinclair/index.html)

Dennoch werden Autisten, auch wenn teils auch Therapeuten davon annehmen, dass Autismus als eine andere Art des Denkens, Fühlens und Handelns ist, weiterhin therapiert und somit die tatsächlichen Ursachen für Probleme meist weiter ausgeblendet. (Link nicht mehr verfügbar: http://www.oberlinhaus.de/lebenswelten/lebenswelten/kompetenzzentrum-fue…; Inhalt abrufbar unter: http://web.archive.org/web/20091207105307/http://www.oberlinhaus.de/lebenswelten/lebenswelten/kompetenzzentrum-fuer-autismus/moltke-haus/).

Jedoch gibt es auch Autisten, die, wie früher manche Homosexuelle auch, weiterhin davon ausgehen, dass sie an ihrem Autismus leiden würden:

Zitat:

Zitat:

04.11.2008 23:02 Uhr schrieb Petra
Da ich selbst ein autistisches Kind habe, ist mir immer wieder aufgefallen, wie sehr sie betont haben, dass man an Autismus leidet. Mein Kind leidet nicht an Autismus, sondern an einer Gesellschaft, die auf seine Bedürfnisse nicht Rücksicht nehmen kann und von ihm erwartet, Leistungen zu erbringen, die so nicht möglich sind. Autismus ist keine Krankheit und keine Behinderung, sondern eine andere Art zu sein. Für meinen Sohn wünsche ich mir, dass wir lernen, unseren Blick von den Schwächen weg und stattdessen hin zu den Stärken lenken.

Liebe Petra, Sie haben ganz Recht, es sind die Stärken autistischer Menschen, die viel mehr betont werden müssten. Schon die Diagnosekriterien konzentrieren sich allein auf die Defizite. Ob man Autismus als Behinderung oder vielleicht sogar als Bereicherung für sich empfindet, muss jeder selbst entscheiden. Sicherlich ist es eine andere Art zu sein ? jedoch leider eine, die einen Menschen an den Anforderungen der Gesellschaft scheitern lassen kann. Viele Grüße, Nicole Schuster

http://origin.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2009/0428/010_autismus2…

(Quelle nicht mehr verfügbar.)

 

Eine Gegenüberstellung von Argumentation in Bezug auf die genannten Minderheiten:

 

Autismus:
Dabei wird das aktuelle Verhalten des Klienten zunächst differenziert beobachtet. Im Anschluss legt der Therapeut fest, welche Verhaltensweisen verändert werden sollen. Die Belohnung erwünschten und die Nichtbeachtung unerwünschten Verhaltens führt in kleinen Schritten zum Aufbau angestrebter Verhaltensketten.
http://www.autismusambulanz-rostock.de/ambulanz/Angebote/therapie.htm#th…Link verfügbar unter:

http://web.archive.org/web/20070806143357/http://www.autismusambulanz-rostock.de/ambulanz/Angebote/therapie.htm

 

Dies bedingt eine Analyse des Verhaltens des Kindes, um zu erkennen, was das konkrete Verhalten des Kindes ausgelöst hat oder welche Situation dem konkreten Verhalten voraus ging und welche Konsequenzen diese Verhaltensweise nach sich zieht. Ziel ist es, individuell auf das Verhalten des Kindes einzugehen, so dass es nach und nach zu angemessenen Verhaltensformen in bestimmten Situationen hingeführt werden kann.

http://www.hpstruebbach.ch/index.php/konzepte/78-autismus

Veralteter Link:
http://www.hpstruebbach.ch/Konzepte2/konzept_autismus.htm

Geschlechtsidentitätsstörung:
A daily behavior checklist was developed for Kraig to obtain reliable observational measures of his feminine behavior at home.Eine tägliche Verhaltens-Kontrollliste wurde für Kraig entwickelt, um verlässliche Messwerte seines weiblichen Verhaltens zu Hause zu ermitteln.
Rekers und Lovaas 1974
Autismus:
Zeigen Sie Ihrem Kind, dass das Ignorieren Ihrer Anweisungen oder eine unangemessene Verhaltensentscheidung nicht zum Erhalt von Verstärkung führt.
http://knospe-aba.com/cms/de/infos-ueber-aba/artikel-ueber-aba/die-siebe…Zusätzlich könnten Sie Ihr Kind im Arm halten, mit ihm springen und tanzen, während es der Musik zuhört. Es ist absolut in Ordnung, die Musik auszumachen, wenn Ihr Kind sich entscheidet, den Raum zu verlassen, anfängt rum zu spielen oder sich unangemessen zu verhalten (1. Schritt).
ibd.

Ich war bei solchen Verstärker-Sachenimmer sehr skeptisch, weil es so nach Dressur aussieht. AUßerdem lehnte mein Sohn das sowieso immer ab. Doch neuerdings steht er drauf. Er wollte unbedingt Magic Balls von Tinti (Badebälle, die sich auflösen, dabei das Badewasser verfärben und zum Schluss kommt ein kleines Tier raus). Er hatte zu Ostern welche bekommen. Ich meinte darauf, er müsse sie sich schon verdienen, wenn er ohne Ostern und ohne Geburtstag so was will. Nach einiger Diskussion einigten wir uns darauf, dass er jedes Mal, wenn er in einem Wutausbruch seinen Bruder hauen will und sich aber beherrscht, einen Strich bekommt und nach 10 Strichen kauf ich ihm die Bälle.
Er macht das jetzt ganz ernsthaft und zählt, wenn er sich beherrscht.
Wenn er richtig wütend ist, schafft er es zwar nicht, doch bei kleinen Wutanfällen bemüht er sich nun oft sher, sich zu beherrschen.
http://www.parents.at/forum/archive/index.php/t-633274.html

ABA:
Methode: Operante Verhaltenstherapie: Verstärken und Löschen von bestimmten Verhaltensweisen durch verbale Aufforderungen und lernen durch Konsequenzen.
Anwendungsbeispiele:
– Verstärken von erwünschtem Verhalten durch Esswaren oder bunten Bildern
– Löschen von unerwünschtem Verhalten durch Nichtbeachtung.

http://www.hpstruebbach.ch/index.php/konzepte/78-autismus

Veralteter Link:
http://www.hpstruebbach.ch/Konzepte2/konzept_autismus.htm

Geschlechtsidentitätsstörung:
She was told to attend selectively to masculine verbal and play behavior by smiling to Kraig and complimenting him on his play, and to ignore feminine behavior by picking up the book to „read“Ihr wurde gesagt, Kraig ihre Aufmerksamkeit bei männlichem Sprach- und Spielverhalten durch Lächeln und Loben seines Spielverhaltens zu zeigen, und weibliches Verhalten durch Aufnehmen des Buches, um zu „lesen“, zu ignorieren.
Rekers und Lovaas 1974

a timeout procedure (e.g., sitting isolated in a corner, being deprived of TV time), or (3) physical punishment by spanking from the father.

eine Auszeit (z.B. isoliert in einer Ecke sitzen, nicht TV schauen dürfen) oder (3) physische Bestrafung durch Prügel vom Vater.
ibd.

Autismus:
Durch die fehlende Fähigkeit der Generalisierung kann eine inhaltliche Übertragung auf andere Situationen nicht stattfinden und somit ist es nicht möglich, die notwendige Transparenz aufzubauen.

http://tokol.de/index.php/asperger-autismus-parken-187/merkmale-parken-506

Veralteter Link:
http://www.tokol.de/content/view/610/547/

Viele Menschen mit Autismus können nicht verallgemeinern,
http://www.autismus-bochum.de/index.php?main=allgemein&sub=faq

Die mit Software trainierte Gruppe zeigt
bessere Leistungen als die
Kontrollgruppe (u.a. mit sozialem
Kompetenz Training)
Aber: Keine besseren Leistungen bei
Aufgaben außerhalb der
Trainingsmaterialien
Generalisierungsproblem!!
http://www.akademie-sozialmedizin.de/downloads/sophia08.vortrag.duketis.pdf

Geschlechtsidentitätsstörung:
First, at least some of the children studied reverted to cross-sex play patterns in the adult’s absence or in other environments, such as the home – a phenomenon known as stimulus specificity (Rekers 1975). Second, there was little generalization to untreated cross-sex behaviors – a phenomenon known as response specificity.Erstens, zumindest einige der untersuchten Kinder fielen während der Abwesenheit von Erwachsenen oder in einem anderen Umfeld, beispielsweise zu Hause, in gegengeschlechtliches Verhalten zurück – ein Phänomen, das als Reizspezifität bekannt ist. Zweitens gab es wenig Generalisierung in Bezug auf unbehandeltes gegengeschlechtliches Verhalten – bekannt als Antwortspezifität.

http://web.archive.org/web/20100413215910/http://www.health.am/sex/more/gid_treatment_of_the_child

Veralteter Link:
http://www.health.am/sex/more/gid_treatment_of_the_child/

Autismus:
Ziel des BET ist es, Eltern zu trainieren, die effektiven Elemente verhaltenstherapeutischer Förderung möglichst selbstständig einzusetzen, um die Entwicklung ihres Kindes in den verschiedenen Entwicklungsbereichen wirkungsvoll zu fördern.
http://www.autismushamburg.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/bet-info20…[…] werden Eltern in einer Kombination von Gruppen- und Haustrainings sowie durch eine speziell strukturierte therapiebegleitende Supervision zu erfolgreichen „Lehrern“ / Therapeuten ihres Kindes gemacht.
ibd.

„Autistische Kinder in ihrem stereotypen Verhalten zu unterstützen halte ich für extrem schlecht“, sagt etwa Christine Freitag, Oberärztin an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität des Saarlandes. Sie hat gerade ein Buch über Autismus und Behandlungsmethoden veröffentlicht. Man müsse das monotone Spiel der Kinder unterbrechen, Schüsseln wegnehmen, Alternativen anbieten, auch wenn es Tränen gibt. So könne man dem Autisten klarmachen, was man von ihm will und was nicht. Sicher, auch die hiesigen Therapeuten weisen darauf hin, wie wichtig es ist, dass man sich in das Kind einfühlt. Aber am Anfang einer Interaktion steht bei ihnen stets die Aufgabe, die der Erwachsene stellt. Reagiert das Kind in der gewünschten Art und Weise, sollen die Eltern das Kind immer wieder dafür belohnen, bis es den Vorgang fehlerfrei beherrscht.
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/luka-schaut-jetzt-hin/1255682.html

Geschlechtsidentitätsstörung:
The subject was treated sequentially in the clinic and home environments by his mother, trained to be his therapist. The mother was taught to reinforce masculine behaviors and to extinguish feminine behaviors, by using social reinforcement in the clinic and a token reinforcement procedure in the home.Das Subjekt wurde in der Klinik und dem häuslichen Umfeld von der Mutter, die zu seinem Therapeuten ausgebildet wurde, behandelt. Der Mutter wurde beigebracht, männliches Verhalten zu verstärken und weibliche Verhaltensweisen zu löschen, durch die Verwendung von sozialer Verstärkung in der Klinik und gegenständlicher Verstärkung zu Hause.
Rekers und Lovaas 1974

Initially, a large number of prompting instrucitions were given, in conjunction with a large amount of the experimenter’s approval. After four sessions, the prompts were largely faded out.

Zu Beginn wurden [der Mutter] zahlreiche Handlungsanweisungen gegeben, in Verbindung mit viel Anerkennung des Versuchsleiters. Nach vier Sitzungen wurden die Anweisungen grösstenteils überflüssig.
ibd.

Autismus:
Niklas ist halt sehr laut und wird auch schnell böse wenn er seinen Willen nicht durchsetzen kann.

http://web.archive.org/web/20100524080748/http://www.autismus-online.de/gaestebuch1/index.html

Veralteter Link:
http://www.autismus-online.de/gaestebuch1/index.html

Meine Tochter will wirklich jede Situation kontrollieren. Wenn alles so läuft, wie sie das meint, ist alles gut, aber wehe wenn nicht! Dann gibt es Wutanfälle vom feinsten.
http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1128384#1128384

Geschlechtsidentitätsstörung:
He appeared to be very skilled at manipulating her to satisfy his feminine interests […]. He seemed almost compulsive or „rigid“ in the extent to which he insisted on being a girl and in his refusal of all contact with masculine-like activities.Er schien sehr geschickt im Manipulieren von ihr [der Mutter], um seine weiblichen Interessen zu befriedigen. Er schien beinahe zwanghaft oder starr im Ausmass, in dem er darauf bestand ein Mädchen zu sein und in seiner Weigerung sich mit männlichen Aktivitäten zu beschäftigen.
Rekers und Lovaas 1974
Autismus:
Seine Betreuerinnen im Wohnheim waren mit seinen spontanen Ansprüchen auf Aufmerksamkeit, die er durch massive Sachbeschädigungen zu erzwingen versuchte, und denen sie wegen der Notwendigkeit, auch für den Rest der Gruppe vorhanden sein zu müssen, nicht nachgeben konnten, unzufrieden.
http://www.uni-koblenz.de/~proedler/ni_sp.htmWenn Sie jedoch nicht völlig darauf vorbereitet sind, alle Ausbrüche von Löschungstrotz-Verhalten auf dem Weg durchzustehen, wird es darin enden, dass die Dauer und Schwierigkeit der Verhaltensweisen, die Sie abzubauen versuchen, noch zunehmen werden. Aus diesem Grund rate ich Ihnen besonders dazu, die Anwendung dieses 7. Schritts, wann immer möglich, unter der Anleitung eines zertifizierten Verhaltensanalytikers (BCBA) zu erlernen.
http://knospe-aba.com/cms/de/infos-ueber-aba/artikel-ueber-aba/die-sieben-schritte.html
Geschlechtsidentitätsstörung:
When Kraig began tantrum or other uncooperative behaviors (he typically did when his mother ignored him), the experimenter was particularly supportive of the mother.Wenn Kraig Wutanfälle bekam oder andere unkooperative Verhaltensweisen (dies trat typischerweise dann auf, wenn die Mutter ihn ignorierte), unterstützte der Versuchsleiter die Mutter besonders.
Rekers und Lovaas 1974
Autismus:
Die beste Möglichkeit, um die Kontrolle über die Verstärkung Ihres Kindes zum Lernen zu nutzen ist es, zu entscheiden, welche Dinge das Kind in seiner Umgebung haben darf und was es tun kann, um Sie zu veranlassen, diese Dinge anzubieten oder zu entziehen.
http://knospe-aba.com/cms/de/infos-ueber-aba/artikel-ueber-aba/die-sieben-schritte.html
Geschlechtsidentitätsstörung:
The mother selected, with our consultation, a set of „back-up“ reinforces (cf. Sherman and Baer 1969) according to her boy’s unique preferences for certain candies and rewarding activities (e.g., TV time).Die Mutter wählte mit unserer Beratung ein Set von Verstärkern, entsprechend den Vorlieben des Jungen für bestimmte Süssigkeiten und belohnende Aktivitäten (z.B. TV schauen).
Rekers und Lovaas 1974
Autismus:
ABA ist auf den Prozess einer Verhaltensänderung in kleinen Schritten ausgerichtet.

http://web.archive.org/web/20100323043129/http://www.autismus-mfr.de/cms/index.php?option=com_content&view=article&id=66&Itemid=79

Veralteter Link:
http://www.autismus-mfr.de/cms/index.php?option=com_content&view=article…

Sie müssen konsequent erkennen, wann sich Ihr Kind unangemessen verhält, und dieses Verhalten bewußt erfolglos machen. Sie vollbringen dies, indem Sie es – ganz einfach – nicht verstärken. Wir schaffen das, durch die Anwendung einer Konsequenz, welche Löschung genannt wird.
http://knospe-aba.com/cms/de/infos-ueber-aba/artikel-ueber-aba/die-sieben-schritte.html

Geschlechtsidentitätsstörung:
The mother introduced red tokens[***] for one particular kind of feminine behavior for a period of weeksDie Mutter führte Negativpunkte für eine bestimmte Art von weiblichem Verhalten für eine Dauer von Wochen ein.
Rekers und Lovaas 1974

[***] „red tokens“ sind Negativpunkte, die zu negativen Sanktionen (z.B. TV-Verbot) führen.

Beliebte Scheinargumente für eine Therapie:
Autismus:
Autismus ist heilbar – neue Therapie entwickelt durch Eltern. […] Angeblich ist Autismus nicht heilbar. […] Mittlerweile ist aus dem einst geistig behinderten Kind ein sehr höflicher und aufgeschlossener 16-jähriger Jugendlicher geworden, der sowohl deutsch als auch spanisch spricht, der nicht nur lesen kann, sondern der gerne eigene Erzählungen schreibt und veröffentlicht.

http://web.archive.org/web/20100802122758/http://hilfen-familien-behinderte-kinder.suite101.de/article.cfm/autismus-ist-heilbar—neue-therapie-entwickelt-durch-eltern

Veralteter Link:
http://hilfen-familien-behinderte-kinder.suite101.de/article.cfm/autismus-ist-heilbar—neue-therapie-entwickelt-durch-eltern

Geschlechtsidentitätsstörung:
When we first saw him, the extent of his feminine identification was so profound […] that it suggested irreversible neurological and biochemical determinants. At the 26-month follow-up he looked and acted like any other boy. People who view the videotaped recordings of him before and after treatment talk of him as „two different boys“Wenn wir ihn zum ersten Mal sahen, war das Ausmass seiner weiblichen Identifizierung so tiefgreifend, dass unveränderliche neurologische und biochemische Faktoren angenommen wurden. An der Folgeuntersuchung nach 26 Monaten war sein Aussehen und Verhalten so, wie das jedes anderen Jungen. Menschen, die die Videoaufnahmen von vor und nach der Behandlung sahen, sprachen von ihm als von „zwei unterschiedlichen Jungen.“
Rekers und Lovaas 1974
Autismus:
Ja, mein Sohn leidet darunter „anders“ zu sein. Und ich leide mit Ihm. Wir leben in einer so kalten Gesellschaft: bist Du nicht so wie Sie, wirst Du verprügelt oder verachtet.
http://autismus.ra.unen.de/topic.php?id=3418&goto=48571GERADE die, die behaupten, alles sei in ihrer autistischen Welt ok, die NA seien die Ursache der Probleme, machen es sich zu einfach. DIE WELT kann man nicht ändern, und genausowenig, wie ein Politiker, der unpopulär ist, sich ein neues VOlk wählen kann, kann der Autist sich eine andere Umwelt basteln. Alles andere ist illusorisch.
http://autismus.ra.unen.de/topic.php?id=2694&goto=56175
Geschlechtsidentitätsstörung:
While society probably could afford to become more tolerant with individuals with sex-role deviations, the facts remain that it is not tolerant, and, realistically speaking, it is potentially more difficult to modify society’s behaviors than Kraig’s in order to relieve Kraig’s suffering.Obwohl die Gesellschaft es sich leisten könnte toleranter zu Individuen mit Abweichungen von der Geschlechterrolle zu werden, bleibt die Tatsache, dass sie nicht tolerant ist und realistisch gesehen, ist es schwerer, die Verhaltensweisen der Gesellschaft zu ändern als diejenigen von Kraig, um Kraig Leid zu ersparen.
Rekers und Lovaas 1974
Autismus:
Ich stoße schon jetzt auf viel unverständnis, man muss oft erklären und mir ist bewußt das es noch härter wird je älter Julian wird.
Ein dreijähriger die aus lauter Überforderung schreit geht ja noch, aber was ist wenn er älter ist und dann noch immer so reagiert?
http://www.urbia.de/archiv/forum/th-2791388/Verdacht-auf-Autismus-unser-…Zur Zeit geht es ihm ganz gut, Hauptproblem, das wir haben, ist seine geringe Impulskontrolle. Er dreht leicht durch und wird dann manchmal sehr aggressiv. Ich bekomm manchmal richtig Angst, wenn er so drauf ist. Noch kann ich ihn in so einem Anfall festhalten und verhindern, dass schlimeres passiert, doch was mach ich, wenn er stärker wird
http://www.parents.at/forum/archive/index.php/t-633274.html
Geschlechtsidentitätsstörung:
Finally, Kraig’s parents, who might have found his feminine gestures amusing at the age of 2 yr, were very alarmed when they „got out of hand“ at 4.5 yr, and they strongly wanted him to receive professional helpSchliesslich waren Kraigs Eltern, die sein weibliches Verhalten im Alter von 2 Jahren unterhaltsam fanden, sehr alarmiert, als es mit 4.5 Jahren aus dem Ruder lief und sie wollten, dass er professionelle Hilfe erhält.
Rekers und Lovaas 1974

Secondly, since Kraig had these problems before the age of 5 yr, our best prediction (based on the literature) would indicate that he will have even more severe adjustment problems in adulthood.

Zweitens, da Kraig diese Probleme bereits vor dem 5. Lebensjahr hatte, ist unsere beste Prognose (basierend auf der Literatur), dass er als Erwachsener noch schwerwiegendere Anpassungsprobleme haben wird.
ibd.

Autismus:
A coexisting psychiatric disorder reportedly occurs in 65%–80% of individuals diagnosed with an ASD (de Bruin et al. 2006; Ghazziuddin et al. 1998; Leyfer et al. 2006), with rates tending to be higher than in groups of individuals with intellectual disability without autism (Brereton et al. 2006). Evidence suggests that depressive symptoms are the most common psychiatric concern among individuals with ASD, and are more likely to occur in adolescence and adulthood (Ghaziuddin et al. 2002).
[…]
Our analyses indicated that among a group of adults with ASD, 43% endorsed significant levels of depressive symptoms. These individuals were found to have higher cognitive abilities as estimated by the Verbal and Full Scale scores on the WAIS, and showed less impaired social functioning as indicated by fewer symptoms on the social domain of the ADOS.Bei 65%-80% der autistischen Individuen treten psychiatrische Komorbiditäten auf, dies sind höhere Raten, als bei Gruppen von Individuen mit geistiger Behinderung ohne Autismus. Es gibt Beweise dafür, dass Depressionen die üblichsten psychiatrischen Komorbiditäten bei autistischen Individuen sind und am häufigsten in der Adoleszenz und im Erwachsenenalter auftreten.
[…]
Unsere Analyse zeigte, dass in einer Gruppe autistischer Erwachsener 43% deutlich depressive Symptome zeigte. Diese Individuen hatten höhere kognitive Fähigkeiten, wie bei den Resultaten für den Verbal- und Gesamtteil des WAIS gezeigt wurde und zeigten weniger geschädigtes Sozialverhalten, wie durch weniger Symptome im sozialen Teil des ADOS gezeigt wurde.
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/sites/entrez?cmd=retrieve&db=pubmed&list_uid…

Fifty-four individuals (50%) had engaged in moderate or severe degrees of self-injurious behaviours at some point in time during development.

54 Individuen (50%) zeigten an einem Punkt ihrer Entwicklung mittlere oder schwere Grade von selbstverletzenden Verhaltensweisen.
http://www.springerlink.com/content/m532l35507165426/

Geschlechtsidentitätsstörung:
For example, it is reported that (1) the most frequent accompanying psychpathology is depression (Pauly, 1969) – 67% of the male transsexuals are thought to suffer intermittent depressive reactions, with suicidal ideation (60%), and actual suicide attempt in 17% (Pauly, 1965) to 20% (Walinder, 1967); (2) self-mutilation in the form of autocastration or autopenectomy was attempted in 18% and accomplished in 9% of one series of adult cases (Pauly, 1965)Zum Beispiel ist es erwiesen, dass (1) die häufigsten Komorbiditäten Depressionen sind – von 67% der männlichen Transsexuellen wird angenommen, dass sie periodisch an depressiven Phasen leiden, in 60% der Fälle mit Suizidgedanken und in 17% bis 20% mit tatsächlichen Suizidversuchen; (2) Selbstverstümmelungen in Form von Selbstkastration oder eigenständiger Penisentfernung wurden in 18% der Fälle versucht und in 9% einer Serie von erwachsenen Fällen vollzogen.
Rekers und Lovaas 1974
Autismus:
Außerdem will man die Früherkennung verbessern. „Autismus ist zwar unheilbar, aber je früher die Förderung stattfindet, desto größer ist die Chance, dass die Kinder später am gewöhnlichen Leben teilnehmen können“, erklärt Anabel Cornago.
http://www.welt.de/welt_print/article3493633/Wenn-das-Kind-nicht-Mama-sa…Uns war etwas sehr klar: Je früher wir die richtige Therapie beginnen können, desto größer die Chancen, Emils Entwicklung entscheidend zu verbessern.
http://www.autismushamburg.de/106.html
Geschlechtsidentitätsstörung:
A third reason for treating Kraig is that intervention on deviant sex-role development in childhood may be the only effective manner of treating (i.e., preventing) serious forms of sexual deviance in adulthood, since in adulthood such severe deviance appears to be quite resistant to psychological treatment.Ein dritter Grund für die Behandlung von Kraig ist, dass die Intervention von Abweichungen der Entwicklung der Geschlechterrolle in der Kindheit die einzige effektive Behandlungsmethode (i.e. Prävention) von schwerwiegenden Formen von sexuellen Abweichungen im Erwachsenenalter darstellt, da im Erwachsenenalter solche schwerwiegenden Abweichungen resistent gegenüber psychologischer Behandlung scheinen.
Rekers und Lovaas 1974

Unsere politischen Forderungen

1. Es muß ein Ende haben, daß Angehörigenverbände von der Politik als Interessenvertretung von Autisten betrachtet werden, statt echte Interessenvertretungen von Autisten, die auch von Autisten geleitet und dominiert werden. Es darf auch keine Rolle spielen, ob man mit den den meisten Politikern wesensnäheren Angehörigen „bequemer“ kommunizieren kann.

Autisten haben Empathie für Autisten, daher müssen Autisten als Experten in alle autismusrelevanten Bereiche maßgeblich einbezogen werden um Leid durch Unwissen zu vermeiden. Auch abgesehen vom Besonderen fehlen Angehörigen meist relevante Einblicke, neben bestehenden Interessenkonflikten (z.B. Eltern wollen nicht von ihrem Umfeld für ihre andersartigen Kinder kritisiert werden, Autisten wollen frei leben können).

2. Engagierte Beseitigung von Barrieren in Kooperation mit Autistenvertretungen, so z.B. die Anerkennung der Tatsache, daß Autisten aus ihrer Natur am besten fernschriftlich kommunizieren ähnlich der Anerkennung der Gebärdensprache. Dies zu verwehren bedeutet schwere Belastung und Verhinderung deutlich besserer Ausdrucksmöglichkeiten.

Beispiele:

a) Onlinezugang zu Regelschulklassen und Einbeziehung von Autisten in die Planung, damit Planungsfehler nicht erst langwierig in der Praxis ausgemerzt werden müssen.

b) Barrierearmer Zugang zum Gesundheitswesen. In einer Arztpraxis/einem Krankenhaus ist keine barrierefreie fernschriftliche Kommunikation aus einer heimischen Umgebung möglich, dies hindert Autisten daran mündige Entscheidungen in Bezug auf sich selbst zu treffen, macht Arztbesuche zum sehr leidhaften Spießrutenlauf, wenn nicht vorher möglichst bekannt ist, womit konkret zu rechnen ist. Nicht fernschriftliche psychotherapeutische Behandlung (auch Autisten werden wie alle Menschen manchmal psychisch krank, z.B. depressiv) ist auf anderem Weg kaum sinnvoll möglich.

3. Klarstellung des Gesetzgebers, daß sich der Straftatbestand der Freiheitsberaubung auch auf die Freiheit von Autisten sich barrierefrei im Internet zu bewegen bezieht oder Schaffung einer sinngemäßen Regelung. Sicherstellung eines Internetzugangs für alle Autisten.

4. Abschaffung aller Heime für Autisten zugunsten menschenwürdigeren Assistenzmodellen in Kooperation mit Autisten. Es ist zwar allgemein bekannt wie empfindlich Autisten auf Faktoren der Umgebung reagieren können, es wird aber bisher in völlig unzureichender Weise darauf geachtet inwieweit angeblich „schwere Fälle“ oder „geistig behinderte“ Autisten aufgrund solcher vermeidbarer Rahmenbedingungen in eine solche höchst unangenehme Situation geraten sind. In diesem Rahmen müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um unter Trägerschaft von Autisten kontrollierter juristischer Personen spezielle Heime einzurichten, die einzig die Aufgabe haben Autisten aus Heimen auf ein Leben in Selbstständigkeit vorzubereiten und zu entlassen und in allen bestehenden Heimen auf die Suche nach geeigneten Kandidaten gehen dürfen. Allgemein ist es eine elementar menschliche Notwendigkeit Autisten in solchen Einrichtungen den Kontakt zu selbstständig lebenden Autisten zu ermöglichen, beziehungsweise diesen das Recht zu geben Kontakt und Einblick in die Lebensbedingungen zu verlangen. Viele Mißstände können nur andere Autisten erkennen, z.B. der berühmte brummende Sicherungskasten, den Nichtautisten nicht hören, aber daneben wohnende Autisten in den Wahnsinn treibt, wenn sie aufgrund anderweitiger Belastung sich nicht in geeigneter Weise artikulieren können.

5. Bereitstellung von Mitteln für Forschung zu Universellem Design von Gesellschaftsbereichen (siehe auch 2.) in Bezug auf Autisten unter Federführung von Autisten.

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