Manche Autisten sind durch langjährig aufgehäufte Belastungen in einem unpassenden Lebensumfeld psychisch so angegriffen, daß sie ihren Alltag nicht vollständig selbst gestalten können. Für eine langfristige Erholung, die manchmal auch unter optimalen Bedingungen Jahre braucht, weil innerlich entsprechend viel aufzuarbeiten ist, bedarf es einer entsprechenden Ausgestaltung der Assistenz.

Assistenz wird von vielen großen Trägern angeboten und mit vollmundigen Versprechen versehen. Leider gibt es erhebliche Risiken solcher trägerorganisierter Assistenzmodelle:

– Bevormundende Einmischungen, Verweigerung der Umsetzung von Tätigkeiten, wie der Assistenznehmer sie in Auftrag gibt
– Mangelnde Bemühungen, da der Assistenznehmer nicht ernsthaft als Auftraggeber und für die Sache maßgebliche Person erkannt wird.
– Unbekannte Dienstanweisungen an die die vom Träger angestellte Assistenzpersonen gebunden sind
– Weitgehend unkontrolliert wechselndes Personal mit jedes Mal neuen fragwürdigen Ansichten zu Autismus
– Keine vorhandene Schweigepflicht oder ggf. nur rechtlich minderwertige und ungenügende Schweigepflicht
– Führung und Archivierung von Berichten der trägerfinanzierten Assistenz über die Person der assistiert wird ohne jede Einschränkungen bezüglich von Fragen der Intimität die noch nach vielen Jahren mit eventuell massenhaft hineingeschriebenen Mißverständnissen hervorgeholt werden kann und im ungünstigsten Fall auch zwischen Stellen herumgereicht wird (Datenschutzvorgaben, sofern formal überhaupt vorhanden, werden oft völlig ohne jedes Schuldbewußtsein nicht eingehalten). Besonders gefährlich in Regionen, in denen „Landschaftsverbände“ als Sozialamt und Anbieter von Assistenzleistungen zugleich fungieren.
– Allgemein mangelndes Gefahrenbewußtsein bei der Verwaltung sensibler Daten in EVD-Systemen, in einem Fall standen tausende psychiatrische Akten eines Trägers aufgrund eines „Programmierfehlers“ frei abrufbar im Internet.
– Anfertigung von Berichten für dritte Stellen die Gerichte in Betreuungssachen ohne Frage um Erlaubnis oder auch nur Benachrichtigung, daß ein solcher Bericht verfasst wurde

Aus der Erfahrung stellte sich für uns manchmal die Frage, ob solche Angebote tatsächlich vielleicht vor allem den Zweck verfolgen die betreffenden Personen zu überwachen und dafür mit dem eigentlich nicht sehr wichtig genommenen Köder „Assistenz“ lockt.

Deswegen raten wir grundsätzlich davon ab und verweisen auf das „Arbeitgebermodell“ beziehungsweise das „Persönliche Budget“ hinweisen möchten, bei welchem die assistierende Person direkt angestellt werden kann. Wenn es bei Durchsetzung und Verwaltung Probleme gibt hilft die ESH. Eine trägerorganisierte erscheint oft zunächst einfacher und problemloser, weil man sich selbst ersteinmal um wenig kümmern muß. Sie kostet den Staat jedoch erheblich mehr für oft minderwertige Leistung. Z.B. kostet den Staat die trägerorganisierte Assistenz im Rahmen eines ambulant betreuten Wohnens 1000€ für 20 Stunden im Monat (50€ pro Stunde). Im Rahmen des Persönlichen Budgets wird in der Regel versucht diese Summe für die gleiche Leistungsbeschreibung auf einen Bruchteil zu kürzen.

Assistenz wird heute noch immer teilweise dazu eingesetzt um mangelnde Bereitschaft zu Barrierefreiheit in anderen Stellen „bequem“ (aber teuer für die Allgemeinheit) aus Sicht der Träger und Ämter zu umgehen. Hierzu sei deutlich angemerkt, daß Assistenz hierfür nicht eingesetzt werden soll, da der einzig richtige Weg die Durchsetzung der Barrierefreiheit und somit des rechtlichen Anspruchs auf weitgehende Selbstständigkeit ist.