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Es ist grundsätzlich nicht statthaft Kommunikation zu veröffentlichen. Jedoch gibt es Fälle, in denen Anspruch und Wirklichkeit von Personen oder Institutionen, die in einer gewissen Verantwortung stehen, derartig gravierende Ausmaße annimmt, daß davon eine Ausnahme zu machen ist, um diese Mißstände nicht auch noch durch falsch verstandene Gutmütigkeit zu stützen. Eine menschliche Gesellschaft lebt von der stetigen Bekämpfung von Mißständen, Trägheit, Ausgrenzung, Selbstgefälligkeit, Willkür und dergleichen mehr.
In der hier bereits geschilderten Sache wandte sich die ESH am Anfang des Monats mit folgendem Schreiben an weitere Funktionsträger, die aktiv im DBR mitarbeiten:
Zitat:
Seit über einem halben Jahr (dem 3.3.08) versuchen wir nun Kontakt zur Einleitung einer angemessenen Mitarbeit im DBR, eventuell zunächst jenseits einer Vollmitgliedschaft herzustellen und dazu geeignete Ansprechpartner zu finden. Der VdK als derzeitiger Sprecherverband war leider bisher nicht willens oder in der Lage mehr als knappe nichtssagende Antworten auf klar und konkret formulierte Anfragen zu geben.
Da dieser Zustand für uns in keiner Weise hinnehmbar ist wenden wir uns nun an Sie mit der Bitte um Vermittlung. Frau Marianne Saarholz sagte erst kürzlich:
Zitat:
„2,3 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Nordrhein-Westfalen. Dennoch erleben wir tagtäglich, dass die Teilhabe der behinderten Menschen durch zahlreiche Hürden erschwert wird“
http://www.sovd-nrw.de/3470.0.htmlDas gilt offenbar nicht nur für Nordrhein-Westfalen, den Bund oder die EU, sondern auch für den Deutschen Behindertenrat selbst, indem Autisten barrierefreier Kontakt zum DBR praktisch verwehrt wird. Das feststellen zu müssen hat uns sehr traurig gemacht, zumal es in der Frage barrierefreier Mitwirkungsmöglichkeiten für Autisten bei den allgemeinen Sozial- oder Behindertenverbänden generell nach unserer Erfahrung noch große Defizite und ein nahezu nicht vorhandenes Problembewußtsein gibt. Barrierefreiheit für Autisten bedeutet stark verkürzt ausgedrückt:
Die Möglichkeit, vollwertig und zeitnah an möglichst allen jeweiligen Kommunikationsprozessen in fernschriftlicher Form mitwirken zu können.
Aufbrechen von „Kaffeekränzchen“-Seilschaften durch Reflexionsprozesse und Barrierefreiheits-Supervision, da Autisten mit ihrer andersartigen Veranlagung über solche gemäß nichtautistischen Mehrheitsveranlagungen dominierten Gruppenprozessen von wesentlichen Dynamiken ausgeschlossen werden, die in der Praxis faktisch oft mehr Gewicht beigemessen bekommen als Sachargumente.
Aktuell werden die Interessen von Autisten im Vergleich zu anderen Gruppen durch minderheitenuntaugliche gesellschaftliche Ausgestaltung behinderter Personen noch deutlich schlechter gewahrt. Massiv elterndominierte Verbände wie „Autismus Deutschland“ vertreten faktisch nicht die Interessen von Autisten. [Anmerkung zu dieser Veröffentlichung auf der ESH-Site: Dies mag hart klingen kann aber auf Nachfrage gerne sachorientiert weiter begründet werden. Hierzu sei auch auf diese Distanzierung der ESH von Autismus Deutschland verwiesen.]
Auf Nachfragen gehen wir gerne umfassender ein. Wir bitten darum, daß diese Anfrage nicht von Funktionsträgern des VdK beantwortet wird. Nachfragen von Einzelverbänden bezüglich der besseren Einbindung von Autisten und die Herstellung allgemeiner Kontakte sind ausdrücklich erwünscht.
Dieses Schreiben ging laut unserem Ausgang an:
Hannelore Loskill, BAG SELBSTHILFE e. V.
Marianne Saarholz, Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)
Dr. Sigrid Arnade, Weibernetz e. V.
Hans-Jürgen Leutloff, Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD )
Helga Jäniche, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e. V.
Barbara Vieweg, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e. V.
Klaus Lachwitz, Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
Verena Gotzes, BSK – Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.
Josef Bauer, BDH – Bundesverband für Rehabilitation und Interessenvertretung Behinderter e. V.
Den Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE e. V. (Personalwechsel im September, Vertretung im DBR unklar)
Den Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD) e.V. (Vertreter im DBR ist Dr. Detlev Eckert)
Martina Puschke, Weibernetz e. V.
Seit dem 3.11. erhielt die ESH keine einzige Antwort, auch keine Eingangsbestätigung. Daher haben wir nun vor einigen Tagen nochmal nachgefragt und sind gespannt. Natürlich kann es sein, daß einige der oben genannten Personen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben das Schreiben nicht erhalten haben, jedoch ist dieses Ergebnis in seiner Summe ausgesprochen erschütternd. Angesichts der gesamten Dauer, die auch mitgeteilt wurde betrachten wir diese Nichtreaktion als nicht hinnehmbar, weswegen wir sie öffentlich bekanntgeben.
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht und ob irgendein Funktionträger großer Behindertenverbände die eigenen Sonntagsreden auch ernst nimmt, wenn es darum geht im eigenen Lager aktiv zu werden.
Behindertenverbände und Gremien, die Mitsprache von durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen behinderten Personen bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen sicherstellen sollen, haben eine klare Aufgabenstellung.
Beispiel Deutscher Behindertenrat:
Der erklärte Anspruch:
Der Deutsche Behindertenrat präsentiert sich selbst als hervorgehobene, offensiv im Sinne von behinderten Menschen auftretende Organisation.
Zitat:
„Im Deutschen Behindertenrat (DBR ) haben sich alle wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland repräsentiert.Unter anderem ist Aufgabe des Deutschen Behindertenrates, Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen verbandsübergreifend offensiv zu vertreten. Dazu gehört insbesondere auch, auf die Sicherstellung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Lebensgestaltung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Arbeit der für sie notwendigen Dienste und der Selbsthilfestrukturen hinzuwirken.“
Der Behindertenrat besitzt teilweise auch ganz offiziell einen hervorgehobenen Status in einem wichtigen Gremium des deutschen Gesundheitswesens:
Zitat:
„Durch Rechtsverordnung (PatientenbeteiligungsVO) ist der Deutsche Behindertenrat (DBR), namentlich benannt und berechtigt, Vertreter in den „Gemeinsamen Bundesausschuss“ zu entsenden.“
Weiter schmückt er sich mit etlichen hohen Verheißungen, was den eigenen Anspruch angeht:
Zitat:
„Der Deutsche Behindertenrat verfolgt das Ziel
die Gleichstellung mit nichtbehinderten Menschen in unserer Gesellschaft zu erreichen und eine Diskriminierung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen abzubauen,
die Selbstbestimmung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in allen Lebensbereichen zu verwirklichen und eine Fremdbestimmung zu verringern,
die Selbstvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen zu ermöglichen und eine Bevormundung abzubauen,
die Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in allen Lebensbereichen zu realisieren und eine Ausgrenzung zu verhindern,
die Benachteiligung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in der Gesellschaft zu bekämpfen,
den Vorrang der Selbsthilfe gegenüber der fremdorganisierten Hilfe durchzusetzen.“
Zitat:
„4.1Der Deutsche Behindertenrat soll die Bandbreite und Vielfalt der Nichtregierungsorganisationen von behinderten und chronisch kranken Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland widerspiegeln. Dabei sind die unterschiedlichen Formen von Behinderungen zu berücksichtigen und eine geschlechtsspezifische Ausgewogenheit ist anzustreben (Repräsentativität).
Betroffene im Sinne der Gremien des Deutschen Behindertenrats sind behinderte und chronisch kranke Menschen sowie die Angehörigen behinderter und chronisch kranker Menschen, die sich nicht selbst vertreten können.“
Die ESH versucht seit längerer Zeit endlich barrierefreien Zugang zu medizinischen Leistungen für Autisten durchzusetzen (siehe auch hier) und wandte sich ermuntert von der oben zitierten Selbstdarstellung erstmals am 3.3.2008 an den Deutschen Behindertenrat. Hierbei handelt es sich um ein sehr ernstes Problem, das die Gesundheit vieler Autisten gefährdet. Der Verlauf soll in Form einer Chronologie dargestellt werden:
3.3.2008 Die ESH als selbstbestimmte Vertretung von Autisten zeigt Interesse am Kontakt zum Deutschen Behindertenrat (DBR), daran über einzelne Themen in eine Diskussion zu treten und weist darauf hin, daß sich viele Autisten vom Verband Autismus Deutschland nicht vertreten fühlen würden, da dieser maßgeblich von Eltern gelenkt wird. (Dieser Verband ist Mitglied im DBR. Näheres siehe hier)
17.3. Bisher hat keine Antwort die ESH erreicht. Daher wird nachgefragt und gleich das Problem der mangelnden Barrierefreiheit für Autisten bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen mittels einer umfassenderen Darstellung als erstes Anliegen an den DBR benannt.
19.3. Der Eingang wird bestätigt. Die zuständige Person sei am 25.3. wieder da. In der Signatur wird auf folgendes hingewiesen:
Zitat:
„Das Internet der Zukunft ist barrierefrei. Setzen auch Sie auf die Zukunft – wir unterstützen und beraten Sie bei der Umsetzung barrierefreier Webseiten!“
25.3. Ein Funktionär des VdK geht in einer knappen Antwort mit keinem Wort auf die geschilderte Problematik ein. (Der Verband VdK hat derzeit die Präsidentschaft des DBR inne) Dafür teilt er mit, daß die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bei der ESH nicht erfüllt seien. (Es wurde keine beantragt, sondern sinngemäß um eine Zusammenarbeit im Interesse der scheinbar gemeinsamen Ziele gebeten) Als Trostpflaster wird der ESH angeboten ihr in einem Newsletterabo die Pressemeldungen des DBR zuzsenden, die auch für jedermann im Internet auf der DBR-Site einsehbar sind.
25.3. Umgehend weist die ESH in einer Antwort darauf hin, daß leider nicht auf das konkrete thematische Anliegen einegangen wurde. Es wird darauf hingewiesen, daß die Interessen von Autisten faktisch offenbar bisher im DBR von niemandem vertreten werden, denn sonst gäbe es z.B. das genannte Problem ja nicht mehr. Zudem wird eingestanden, daß die Interessenvertretung von Autisten zur Zeit nur einen geringen Organisationsgrad besitzt. Weiter: „Hier sollte es meiner Ansicht nach zuerst um die Interessen der Menschen gehen und danach um Formalien.“ Es wird auf den oben zitierten Punkt 4.1 der DBR-Statuten hingewiesen um zu verdeutlichen, daß Autisten als Behinderte, die sich selbst vertreten können bisher offenbar nicht in den Gremien vertreten sind, trotzdem dort ausdrücklich Repräsentativität als Ziel festgeschrieben wurde.
14.4. Die ESH fragt wegen erneut ausbleibender Antwort des VdK nach.
17.4. Der VdK bedankt sich für die Zuschrift, bestätigt den Eintrag in die Newsletterliste und geht in keinem Wort auf das weitere Schreiben ein.
11.6. Da die ESH keine weitere Antwort erhielt wendet sie sich direkt an den Präsidenten des VdK, Herrn Hirrlinger, gratuliert ihm zu folgendem Artikel http://kobinet-nachrichten.de/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid… und weist auf die brüske Zurückweisung einer Teilhabe der ESH am DBR durch den offenbar zuständigen Funktionär des VdK hin. Weiter:
Zitat:
„Ich hoffe, daß sich in dieser Frage eine unbürokratische Lösung finden läßt, die im Interesse der Sache liegt, für die der DBR gemäß seiner Erklärungen stehen möchte.“
12.6. Antwort des VdK-Funktionärs:
Zitat:
„ich entnehme Ihrer e-mail an Herrn Hirrlinger, dass Sie neben dem Bezug des Newsletters auch die Mitgliedschaft im DBR anstreben.“,
etc.
12.6. Die ESH weist erneut auf die angeregte Zusammenarbeit hin, stellt genauere Fragen hinsichtlich Rechten und Pflichten von Mitgliedern und weist darauf hin, daß eine Kennenlernphase im Rahmen einer unbürokratischen Teilhabe als eine Art „Halbmitgliedschaft“ für sinnvoll gehalten wird. (Wohlgemerkt es gibt einen konkreten Mißstand, auf den der DBR bisher in keinem Wort einging! Wie wurde oben der DBR noch zitiert? „Unter anderem ist Aufgabe des Deutschen Behindertenrates, Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen verbandsübergreifend offensiv zu vertreten.“)
13.7. Die ESH weist in einem Schreiben den VdK nochmal erinnernd darauf hin, daß die Korrespondenz mit dee ESH offenbar grundsätzlich von den Funktionären beim DBR abgeblockt wird.
17.9. Nochmalige Nachfrage der ESH beim VdK.
Zitat:
„Ich rufe Sie dazu auf Ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und zu dieser Sache eine aussagekräftige Stellungnahme abzugeben.“
17.10. Eine Antwort erreichte die ESH erneut nicht. Nachdem ein Aktivist sich erbarmte beim DBR telefonisch nachzuhaken um auf die noch ausstehende schriftlich-barrierefreie Antwort hinzuweisen schreibt der DBR, daß die ESH einen Mitgliedantrag stellen solle. Die Fragen zur Mitgliedschaft aus dem letzten Schreiben der ESH bleiben unbeantwortet. Weiter:
Zitat:
„Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie sich jederzeit gern an mich wenden!“
24.10. Nach Beratungen innerhalb der ESH wie man auf diese Frechheit noch reagieren sollte, einerseits fast nichts zu beantworten und andererseits dazu einzuladen Rückfragen zu stellen wird ein Antwortschreiben verfasst, in dem auf die bisher nicht beantworteten Inhalte und Fragen hingewiesen wird.
Zitat:
„Daß es noch Rückfragen gibt, wird daraus klar ersichtlich.“
und
Zitat:
„Ihr bisheriges Verhalten empfinde ich daher in Anbetracht der Absichtserklärungen auf der Site des DBR mittlerweile als regelrecht befremdlich. Ich würde mich freuen, wenn Sie dieses Problem in Ihren internen Abläufen beseitigen könnten.“
Darauf erfolgte bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Artikels erneut keine Reaktion des DBR. Seit über einem halben Jahr ignoriert der DBR das geschilderte ernste Problem der hochgradig mangelnden Barrierefreiheit im Internet und präsentierte sich als seelenlose Bürokratiemaschine, die sich zwar mit großen Zielen schmückt, diese jedoch im Alltag in beschämender Weise mit Füßen tritt.
Nach den Erfahrungen der ESH werden Autisten allgemein von Behindertenverbänden sogar noch stärker ausgegrenzt als von normalen staatlichen Behörden.
Wer gegen das Verhalten im oben aufgeführten Beispielfall protestieren will, der kann es z.B. unter den folgenden Emailadressen tun:
25.9.08: Manchmal muß man wohl ungewöhnliche Wege einschlagen um effektiv zu wirken. Das Begriffsverständnis von „Behinderung“ ist heute überwiegend pathologisch gefärbt. Dieses Verständnis ist jedoch an sich eine Diskriminierung und steht der Integration von „Behinderten“ schon von Seiten ganz grundlegender Denkmuster entgegen. Behindert – das sind irgendwelche Krüppel oder Bematschten. Behindert sind andere, Menschen die man in der Regel nicht kennt. Zumindest für einen großen Teil der Bevölkerung.
Deswegen sollte es sinnvoll sein Schwangere künftig als Behinderte einzustufen. Nicht aus Chauvinismus oder um Schwangerschaften zu pathologisieren (wer dies als Pathologisierung auffasst, der entlarvt ein eigenes chauvinistisches Behinderungsverständnis), sondern im Gegenteil um diskriminierende Willkür bei der Festlegung, ob etwas eine Behinderung ist oder nicht, abzuschaffen und den Behinderungsbegriff auch innerhalb der Bevölkerungsmehrheit langfristig zu entpathologisieren.
Maßnahmen, die mit Schwangerschaften zu tun hätten, würden somit künftig in Töpfe umstrukturiert, die unter dem Begriff der Behinderungsausgleiche bezeichnet werden. Dies müsste so vorgenommen werden, daß keine Frau die medizinische Leistungen wegen einer Schwangerschaft möchte, darum herumkommt sich selbst zur Erlangung der Maßnahmen als behindert zu bezeichnen, so wie es auch Autisten oder Eltern von Autisten zugemutet wird. Für die Bewilligung von Leistungen sollten ggf. dieselben Sachbearbeiter zuständig sein wie für jetzige „Behindertenmittel“.
„SGB9 § 2 Behinderung
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
05.06.08: Autisten können wie jedermann gewöhnliche, also nicht mit Autismus zusammenhängende, psychische Probleme bekommen. Psychologische Behandlung unter barrierefreien Bedingungen scheint jedoch im derzeitigen Gesundheitssystem nicht vorgesehen zu sein. Problem: Die Lebensumstände von Autisten werden bisher z.B. bei der Vergütung durch die Krankenkassen prinzipiell nicht berücksichtigt. Als Resonanz auf die Bemühungen der Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (ESH) die für Autisten und Mediziner weitgehend unklare und daher verunsichernde Sachlage zu klären, wurde dieser nun von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in einem Brief folgendes geschrieben:
Zitat:
„Die psychologische Behandlung eines Patienten mit autistischer Störung erfordert regelhaft einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt, eine rein fernschriftliche oder fernmündliche Behandlung ist gemäß EBM
ausgeschlossen.“
Das bedeute laut ESH in der Praxis praktisch nicht verfügbare oder qualitativ sehr minderwertige psychologische Behandlung von Autisten, da diese aufgrund ihrer empfindlichen Sinneswahrnehmung von der Situation in der Praxis oder bei einem Hausbesuch derart unter Streß gesetzt werden, daß sie nicht fähig sind sich angemessen zu artikulieren. Diese Praxis sei vermutlich im Sinne dieses Bundesverfassungsgerichtsurteils ein Verstoß gegen die Menschenwürde, da Autisten durch solche Bedingungen zu bloßen Behandlungsobjekten degradiert würden. Diese Situation sei damit vergleichbar einem Nichtautisten Kontakt zu einem Psychologen nur unter physischer Prügel, in einem Raum mit wirr farbig flackerndem Licht, mehreren lauten Geräuschhintergründen und unregelmäßig schwankendem Fußboden zuzugestehen. Die ESH ruft Psychologen die dennoch bereit sind Autisten unter barrierefreien Bedingungen fernschriftlich zu behandeln oder Interesse hätten an möglichen Modellprojekten teilzunehmen dringend auf sich bei ihr zu melden.
Diskussion im Forum: Hier
Referenz: Kobinet
18.05.08: Vor einigen Jahrzehnten bildeten sich regionale Gruppen von Autisteneltern, welche mit dem Anspruch auftraten die damals im Vergleich zu heute noch schlechteren Lebensbedingungen von Autisten beseitigen wollten, z.B. durch die Schaffung von speziellen Heimen oder sonstigen Einrichtungen für Autisten. Diese Leistung ist im historischen Kontext anzuerkennen. Heute jedoch sind die Verbände des Autismus Deutschland e.V. nach unserem vielfachen Erleben ein Sammelbecken für Personen mit rückständigen Ansichten zu Autismus samt häufiger Ablehnung eines mündigen, selbstbewußten Lebens von Autisten. Autismus Deutschland nimmt für sich in Anspruch die Lobby von Autisten zu sein (1). Wir widersprechen dieser Ansicht, mit der sogar öffentlich um Spenden geworben wird und unter dessen Eindruck dieser Verein von gesellschaftlichen Gruppen und Politik als rechtmäßige Anlaufstelle zu Fragen konsultiert wird, welche Autisten betreffen.
Tatsächlich ist uns nicht bekannt, daß jemals eine autistische Person im Bundesverband oder in einem Regionalverband von Autismus Deutschland e.V. den Vorsitz innehatte. Selbst wenn das anders wäre, wäre doch das Übergewicht der Autisteneltern in verantwortlichen Positionen dieses Verbands nach unserem Kenntnisstand erdrückend, was die inhaltlichen Positionen zweifellos erheblich prägen muß. Somit handelt es sich strukturell unserer Ansicht nach fast vollständig um eine Interessenvertretung von Autisteneltern. Als solche erkennen wir Autismus Deutschland e.V. als eine berechtigte Interessenvertretung an, teilen jedoch deren Positionen nur im ausdrücklich von uns erklärten Einzelfall. Wir bezweifeln grundlegend die Legitimität dessen öffentlichen Auftretens als die Lobby der Menschen mit Autismus und insbesondere dessen Auftreten und Mitgliedschaft als solche innerhalb wichtiger Behindertenverbände.
Autisten werden künftig ihre Interessen selbst vertreten um ihre eigenen Interessen nicht hinter den Vorstellungen von Eltern zurückgestellt zu sehen. Autismus ist keine Krankheit, sondern eine Veranlagung ähnlich der Linkshändigkeit, welche die gleiche Existenzberechtigung besitzt wie andere Veranlagungen, die häufiger vorkommen. Autisten werden durch ihre Rolle als Minderheit benachteiligt und behindert. Bestrebungen Autisten entsprechend der oberflächlichen Vorstellungen ihres nicht autistischen Umfelds hinzubiegen sind Teil dieser Ausgrenzung und nicht deren Überwindung, so wie es, um ein Beispiel anzuführen, auch keine erstrebenswerte und deren Menschenwürde achtende Integration von Menschen farbiger Hautfarbe ist, diese weiß anzumalen und ihnen die Schuld an der eigenen Ausgrenzung zu geben, wenn sie sich dessen verweigern.
Autisten haben ein Recht darauf sich entsprechend ihrer Veranlagungen entwickeln zu können. Autisten haben ein Recht auf unbeschwerte Kindheit ohne Lebensbedingungen, die sie traumatisieren.
Autisten haben ein Recht darauf vor diskriminierenden und kulturhegemonialen Einstellungen ihrer anders veranlagten und anders empfindenden Eltern und sonstigen Mitmenschen geschützt zu werden. Autisten haben ein Recht darauf entsprechend ihrer natürlichen Veranlagung eine barrierefreie Gesellschaft vorzufinden, statt auf eine diskriminierende Weise pseudointegriert zu werden, welche gegen ihre natürliche Veranlagung gerichtet ist und schwere psychische Schäden und Traumata verursacht. Hierin liegen viele der Probleme, welche Autisten haben. Es ist keine Lösung möglichst so hingebogen zu werden, wie es anders veranlagte Eltern es gerne hätten.
Alle gesellschaftlichen und politischen Amtsinhaber, Gruppen oder Einrichtungen sind herzlich eingeladen uns ihre Solidarität mitzuteilen, woraus im Einzelfall konkrete sinnvolle Kooperationen entstehen könnten.
Beleg 1:
Zitat:
HELFEN SIE DEN MENSCHEN MIT AUTISMUS!
Der Bundesverband autismus Deutschland e.V. ist auf die
Unterstützung vieler Freunde und Förderer angewiesen. Jedes Mitglied stärkt die Lobby der Menschen mit Autismus.
Sie schreiben in einer Pressemitteilung auf Ihrer Homepage:
Zitat:
„Dieses Urteil ist absolut nicht nachvollziehbar und skandalös. Es ist eine Form von rechtsblindem Autismus, der die realen Probleme mit Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus in diesem Land völlig
ausblendet.“
PM Nr. 182/06 vom 29.09.2006 von Ihrer Homepage
Ihnen scheint nicht bewußt zu sein, daß Ihre Äußerung eine Stigmatisierung und Diskriminierung der Minderheit der Autisten darstellt. Rechtlich stellt Autismus in seinen verschiedenen Formen eine Schwerbehinderung dar. Übertragen auf bei Ihrer Partei offenkundig angesehenere Minderheiten, wie die der Homosexuellen, entspräche Ihre Formulierung ungefähr einer Aussage wie: „Sorgfältige Politik macht man anders als den Abwasch in einer Schwulen-WG“. Sie bedienen in dieser Aussage ohne jede Hemmungen in populistischer Weise billiger Klischees. Daß Vertreter Ihrer Partei sich auf Kosten der Minderheit der Autisten zu profilieren versuchen ist leider nicht einmal neu. Herr Mathias Wagner etwa tätigte völlig offen im Namen der Fraktion der hessischen Grünen am 17. Juni 2006 die Aussage: „Durch ihren absolutistischen und autistischen Führungsstil hat die Ministerin die Motivation der Lehrerinnen und Lehrer auf den Nullpunkt gebracht.“ Ich fordere Sie dazu auf sich auch öffentlich von diesem Fehlgriff zu distanzieren. Ihre Stellung in der öffentlichen Wahrnehmung läßt bei einem redlichen Willen Ihrerseits keine andere Möglichkeit der Reaktion zu. Zudem werden wir bei erneuter Beleidigung von Autisten durch Vertreter Ihrer Partei prüfen inwieweit unsere Interessensvertretung rechtliche Schritte gegen Sie und betreffende andere Personen aus Ihrer Partei einleiten wird um diese Art des Rufmords endlich zu unterbinden. Daher fordere ich Sie auf als Parteivorsitzende dafür zu sorgen, daß in Publikationen Ihrer Partei Ihren Mitgliedern innerhalb der nächsten Monate unmißverständlich
klar gemacht wird, warum derartige Aussagen künftig unterlasen werden sollten.