Autismus - ohne wäre die Normalität gestört

 

 

  ESH-Startseite

 

 

Hinweis: Da uns vereinzelt von Lesern ein zerschossenes Seitenlayout mitgeteilt wurde: Sollte dieser Text nicht unter dem Menü stehen, sondern daneben, dann teil uns das über das Kontaktformular mit. Wir können nicht jedes System selbst testen.

Hungerkost 2022

Die aktuelle deutsche Bundesregierung redet zur Zeit viel über ihr Vorhaben ALG2 ab Januar 2023 in ein „Bürgergeld“ umzuwandeln. Die laut unserem Kenntnisstand bisher noch recht vagen Ankündigungen versprechen weniger Sanktionen. Aus diesem Anlaß möchten wir nach einer Zeit der – aufgrund unserer starken Gewichtung direkter Selbsthilfetätigkeit – aufsummierten Vernachlässigung der Artikelerstellung einen Fall aus dem Jahr 2022 in seinem Ablauf darstellen, den die ESH begleitete.

Wir wählen eine strikt chronologische Auflistung aus breiter Unterlagenbasis um ein möglichst umfassendes Gesamtbild zu eröffnen und eine Vorstellung davon zu vermitteln, welcher enormen – lebensbedrohenden – Belastung ein Autist noch immer ausgesetzt werden kann, wenn er in Deutschland einfach nur einmal auf seinem Menschenrecht auf Barrierefreiheit besteht.

Wir vermuten, solche Fälle werden auch nach den Ankündigungen weiter vorkommen, schon da sie dort vermutlich offiziell gar nicht in die Kategorie „ALG2-Sanktion“ sondern unter „Antrag abgelehnt“ fallen, obwohl hier faktisch die Leistungen über lange Zeit komplett in erschütternd breit praktizierter Ignoranz gegenüber geltendem Recht – oder selbst situativ klar angezeigter, halbwegs gebotener Kommunikation darüber – verweigert wurden, weil offensichtlich schon durchweg kein Erwägen genannter Argumente in angemessener Weise erfolgt war.

Der betreffende Antragsteller absolvierte bis vor ca. 10 Jahren bei damals bereits vorliegender Autismusdiagnose einen Ganztages-Sonderausbildungsweg mit kleinen Berufsschulklassen und von 3 auf 5 Jahre gedehnter Ausbildungsdauer. Von Beginn der Erwerbstätigkeit an war er in Teilzeit berufstätig und ließ die Stundenzahl während der Erwerbstätigkeitszeit weiter reduzieren, weil er auch dieses Pensum nicht schaffte. Schließlich wirkte auch ein Pensum von 3 Stunden pro Tag auf ihn nicht mehr leistbar. Es wurde eine Burnoutdiagnose (formal: F32.1 = mittelgradige depressive Episode; G = gesicherte Diagnose Richtung „Burnout“) gestellt. Das Erwerbsbeschäftigungsverhältnis endete.

Direkte Zitate aus Schriftsätzen wurden teils in für die Sachverhalte selbst unwesentlicher Weise editiert (Beispiel: „Jobcenter“, statt „Antragsgegnerin“ oder „Beklagte“), sich ähnlich wiederholende Inhalte und einige inhaltliche Nebenpunkte zwecks Verbessererung der Lesbarkeit umfassend weggelassen. Der ESH liegen sämtliche Unterlagen in Kopie vor.

Tag 1

Per unverschlüsselter Email erfolgt eine Arbeitslosmeldung an die Arbeitsagentur in Ort 1 vor dem absehbaren Ende des Beschäftigungszeitraums. Es wird ein ALG2-Antrag ab diesem Endzeitpunkt gestellt und als Formular mitgesandt. Zusätzliche Unterlagen werden als Scandateien an die Email angehängt.

Tag 2

Die Arbeitsagentur antwortet per Email, der ALG2-Antrag sei an die zuständige Stelle weitergeleitet wurden. „Bei erneuten Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an diese E-Mail-Adresse.“ In dieser Email wird „diese E-Mail-Adresse“ jedoch nicht mitgeteilt und geht auch nicht aus dem Kopf der Email der Arbeitsagentur hervor.

Tag 3

Nachfrage per Email bei der Arbeitsagentur nach der Emailadresse, an die künftige Anfragen gerichtet werden sollen. Beigefügt wird ein Erstattungsantrag zu bereits selbst beschafftem Heizmaterial (stark steigende Energiepreise und zunehmende Lieferschwierigkeiten bei Heizmaterial sind zu diesem Zeitpunkt bereits greifbar).

Tag 12

Tag 15

Tag 22

In einem auf Tag 17 datierten Bescheid von Jobcenter-Person Nr. 4 werden die beantragten ALG2-Leistungen „ganz versagt“. Begründung: Der ID-Termin sei „nicht wahrgenommen“ worden. Es sei dadurch Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen worden. Daher könne der Anspruch nicht geprüft werden. Es seien dem Jobcenter keine Gründe mitgeteilt worden, die im Rahmen einer Ermessensentscheidung günstig berücksichtigt hätten werden können. „Nach Abwägung des Sinns und Zwecks der Mitwirkungsvorschriften mit Ihrem Interesse an den Leistungen, sowie dem öffentlichen Interesse an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, werden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch [sic!] für Sie ganz ab 1. Juli 2021 [sic! – ein alter nicht modifizierter Textbaustein aus einer früheren Sache des Jobcenters zu einem ganz anderen Antragsteller?] versagt (§66 SGB1)“ Im Falle einer nachträglichen Mitwirkung würden die Leistungsvoraussetzungen nochmals überprüft. Der Krankenversicherungsschutz sei unabhängig vom Leistungsbezug weiterhin gewährleistet.

Tag 25

Tag 31

Email an das Jobcenter: Die Mitteilungen der Antwortmail von Tag 12 werden weiter ausgeführt. Es wird zudem mitgeteilt, daß Versuche sich auf der verlinkten Amtsplattform zu registrieren erfolglos blieben. Daher bleibe als Kommunikationsweg nur der Postweg oder Kommunikation per Email, die auch schneller sei.
Weiter wird ausgeführt, es gehe bei dieser Frage um die Herstellung von Barrierefreiheit, weswegen nicht Maßstäbe wie für jedermann angelegt werden dürfen. Dem Amt wird eine ausdrückliche Erlaubnis übermittelt per Email zu antworten. Mit begleitenden Anmerkungen beigefügt wurde auch eine zurückliegende ärztliche Krankschreibung wegen Burnout.

Tag 32

Es werden in Eigeninitiative aufgrund des Gefühls, daß es an diesem Tag, im Moment jetzt zu diesen Uhrzeiten möglich sei, zwei Versuche unternommen beim Sozialamt des baulich offener gestalteten örtlichen Landratsamtes schnell eine ID-Prüfung durchführen zu lassen und ein entsprechendes Bestätigungschreiben von dort zu erhalten. Dazu wurde vorher das Anliegen auf Papier aufgeschrieben und keine weitere Kommunikation in der Situation vorgesehen, beziehungsweise gedanklich eingeplant, weil zu überlastend. Beide Versuche scheiterten beim „abbügelnden“ Empfangspersonal.
Ein dritter Versuch in einem allgemeinen Bürgerbüro scheiterte an Angstgefühlen des Antragstellers, erbrachte jedoch eine Rolle Gelber Säcke.

Tag 42

Widerspruch gegen den auf Tag 17 datierten Bescheid, Argumentation abgesehen von Wiederholungen: Erhalt hier ganz versagter Leistungen zur Sicherung des Lebenssunterhaltes stelle einen grundrechtlichen Anspruch dar. Der Termin sei abgesagt worden, da vom Jobcenter weder in gebotener Eile – in Folge des selbst kurzfristig angesetzten Temins – noch inhaltlich angemessen auf erfolgte Hinweise reagiert worden sei. Der Termin habe unter diesen Umständen auch wegen durch vermeidbares Vorgehen des Amtes mitherbeigeführter situativer Angst- und Panikgefühle aufgrund der Unsicherheit der Situation nicht wahrgenommen werden können.
Die Behauptung nicht per Email antworten zu dürfen sei in dieser speziellen Situation unter dem Aspekt der Barrierefreiheit falsch, im Gegenteil sei das Amt dazu verpflichtet gewesen in einem solchen vorliegenden Fall umgehend per Email zu antworten. Da das Amt dies nicht tat, treffe es auch das Verschulden hinsichtlich der als Ergebnis daraus vorgenommenen Terminabsage. Daher sei auch die Versagung der Leistungen rechtswidrig. Es sei ein einschlägiger behindertenrechtlicher Grundsatz, daß der Behinderte die Art der Umsetzung von Barrierefreiheit bestimme und er nicht genötigt werde, sich mit Spezialplattformen einzelner Behörden befassen zu müssen um Zugang zu hier grundrechtlichen Ansprüchen erhalten zu können. Es sei unverzüglich Kommunikation per Email aufzunehmen. Die Behauptung, es seien keine Gründe mitgeteilt worden, die eine andere Ermessensentscheidung ermöglicht hätten, wirke regelrecht bizarr.

Tag 47

Tag 52

Am Abend wird ein auf Tag 50 datiertes Schreiben vom Jobcenter-Person 5 vorgefunden, welches einen Hausbesuch zwecks ID-Prüfung zwischen 9 und 12 Uhr an Tag 52 ankündigte.

Tag 53

Email an das Jobcenter mit Bezug zu deren auf Tag 46 datiertes Schreiben (siehe Tag 47 Absatz 1): Es sei aufgefordert worden, bei der Arbeitsagentur in Ort 2 vorrangige Leistungen zu beantragen. Zitat aus diesem Schreiben: „Aufgrund Ihrer gesetzlichen Verpflichtung, vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen, bin ich außerdem berechtigt, den Antrag ersatzweise für Sie zu stellen …“ Aufgrund von Problemen Anträge fehlerfrei zu stellen wird das Jobcenter gebeten diesen Antrag zu stellen. Es wird um Rückmeldung per Email gebeten.

Tag 56

Email an das Jobcenter mit Bezug auf den Vorgang an Tag 52. Es werden Passagen aus zurückliegenden Mails zitiert und neu u.a. folgende Passagen mitgeteilt: „ich möchte auf ein paar wichtige Dinge hier eingehen, die in Zukunft berücksichtigt werden sollten. […] Ich weise erneut darauf hin, dass es für mich unzumutbar und sehr belastend im Sinne von Barrierefreiheit entgegenwirkenden Barrieren ist, kurzfristig angesetzte Termine zu einer ID-Prüfung wahrzunehmen. Dies ändert nichts daran, dass bei einem erneuten Termin nur der Ort gewechselt wird im Sinne von Hausbesuchen zu einer ID-Prüfung. […] Wie ich feststellen musste, wurde dieser schriftliche Weg der email-Kommunikation oder per Brief im Sinne einer inhaltlichen Terminvorbereitung, nicht nur einer erneuten Terminfestsetzung durch Ihre Behörde wie erforderlich nicht eingehalten. Statt Terminvereinbarungen, die für mich nicht zu kurzfristig angesetzt werden sollten, mit mir per email zu handhaben, wurde erneut ein kurzfristiger Termin zu einer ID-Überprüfung bestimmt (nur an einem anderen Ort), den ich auch alleine wegen der Kurzfristigkeit hier nicht einhalten und auch nicht vorher absagen konnte. […]
Es ist stark belastend für mich, wenn ich davon ausgehe, dass Personen aus Ihrem Amt ohne vorherige Absprache versuchen würden mich aufzusuchen, um mich eventuell zu überrumpeln und eventuell ein mündliches Gespräch von mir abzuverlangen oder irgendwie mich in ein mündliches Gespräch zu verwickeln.
Das darf nicht vorkommen!
Nur, weil der Ort des Termins ein anderer Ort gewesen war, heißt es nicht, dass meine Panik- und Angstzustände vor solchen Terminen verschwunden sind. Die Unsicherheiten der Situation, wie bei einem solchen ID-Termin vorgegangen würde, sind weiterhin existent.
Ich muss Sie darauf dringendst hinweisen, dass ich eine Art Defizit habe, was die soziale mündliche Sprachkommunikation betrifft. Mündliche Kommunikation ist mit mir nicht umfassend möglich. Besonders dann nicht, wenn ich erwarten muss, durch unerwartet kommende mündliche Fragen bei einem Termin einer ID-Prüfung vor Ort überrascht würde und mich zu einer schnellen mündlichen Interaktion gezwungen sehen würde zu antworten.
Da ich fürs mündliches Antworten mehr Zeit zum Überlegen benötige, und in normalen Fällen die Leute nicht darauf eingestellt sind lange abzuwarten, steigt der Druck in mir zu antworten. Gleichzeitig denke ich nach, was ich antworten soll und indessenfolge bin ich bei einer mündlichen Kommunikation nicht richtig fähig, umfassende Antworten zu bringen.
Daher, wenn so eine ID-Prüfung erfolgreich gelingen soll, müssen einige Punkte zwingend beachtet werden:

Tag 61

Tag 62

Per unverschlüsselter Email wird ein neuer zweiter ALG2-Antrag gestellt und als Formular mitgesandt (der erste nur mit neuer Unterschrift samt neuem Datum). Auch zusätzliche Unterlagen werden als Scandateien an die Email angehängt.

Tag 63

Per Email an die Arbeitsagentur in Ort 2 wird unter Verweis auf das Jobcenter ALG1 beantragt. Es wird darauf hingewiesen, daß dazu keine Formulare im Internet aufgefunden worden seien und falls erforderlich daher solche zum Ausfüllen zugeschickt werden sollen.

Tag 65

Tag 66

Emailantwort der Arbeitsagentur bezogen auf die Rückantwort von Tag 65. Das Anliegen habe noch nicht abschließend bearbeitet werden können. Leider sei man telefonisch nicht erreicht worden.
„Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann.
Setzen Sie sich daher bitte (gern auch mit einer Person, die das Gespräch führen kann) unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung.“

Tag 75

Ein ausgefüllter Gesundheitsfragebogen wird in den Briefkasten des Jobcenters eingeworfen.

Tag 79

Email an die BKK: „Ich bin damit einverstanden, dass Sie die Agentur für Arbeit [in Ort 2] anschreiben und an die Anmeldung meines ALG1 Antrages erinnern und sich dies bestätigen lassen.“

Tag 80

Email der BKK: „Da wir auf unsere Mail [von Tag 61] keine Antwort von Ihnen erhalten hatten, haben wir [an Tag 73] bereits das JobCenter angeschrieben. So wie es jetzt aussieht, haben Sie nun aber doch Arbeitslosengeld I und nicht Arbeitslosengeld II, wie mitgeteilt, beantragt. Wir werden demnach noch einmal das für Ihre Postleitzahl zuständige Arbeitsamt anschreiben.“

Tag 84

Tag 85

Emailantwort der BKK: „Notfalls müssten Sie dann mit dem Beitragsbescheid beim Sozialamt vorsprechen, wenn Sie selbst nichts zahlen können. Wir warten nun aber erst einmal ab.“

Tag 87

Die Bemühungen der ESH haben die üblichen Absagen ergeben, jedoch auch zwei Rückmeldungen, die grundsätzlich ersteinmal Bereitschaft ausdrückten die Sache eventuell zu übernehmen. Ein Anwalt davon antwortete schnell und inhaltlich soweit erstmal zufriedenstellend per Email. Der zweite Anwalt ging in seiner ersten Reaktion gar nicht auf die Frage nach barrierefreiem schriftlichen Kontakt mit dem potenziellen Mandanten ein. Die Vertretung wurde Anwalt 1 anvertraut, der soweit einen nicht offensichtlich heiklen Eindruck erweckte und dessen Kommunikationsstil soweit auch recht sachlich wirkte, der von Anwalt 2 hingegen eher emotional-gefühlig.

Tag 98

Ein auf Tag 92 datiertes Schreiben von BKK-Person 1 geht ein, dem ein auf Tag 86 datiertes Schreiben der Arbeitsagentur in Ort 2 angefügt ist. In diesem Schreiben gibt die Arbeitsagentur der BKK die Auskunft, daß weder eine Arbeitslosmeldung vorgenommen, noch ein Antrag gestellt worden sei. Vom Jobcenter liege keine Rückmeldung vor. Die BKK könne nicht so lang abwarten, weswegen nun ein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung beigefügt werde. Dieser solle laut BKK ausgefüllt zurückgesandt werden.

Tag 99

Email an das Jobcenter, Person 7, zum Thema Terminvorbereitung: „Von Ihnen erreichte mich zwischenzeitlich keine neue Nachricht.
Soll bei einem Vororttermin bei Ihnen mit mir mündlich gesprochen werden? Dies wäre im Vorfeld zu klären, denn da ich autistisch bin, führen solche Unklarheiten über das zu Erwartende, das von Ihnen Geplante, wie Sie sich mir gegenüber verhalten werden, zu Angst- und Panikgefühlen, die es mir unmöglich machen zu einem solchen Termin körperlich in Ihre Behörde zu kommen. Falls Sie beim Termin mit mir kommunizieren wollten, wie Ihre Einladung nahelegen könnte, müßte dieser Kommunikationsteil im Rahmen der barrierefreien Umsetzung entsprechend BGG und KHV schriftlich geschehen, während ich mich zuhause in vertrauter Umgebung befinde. Sie sollten hieraus sehen, dass es Teil einer barrierefreien Lösung des Zugangs zu Ihrer Behörde sein muss, vorher schriftlich, z.B. per Email, darüber zu kommunizieren, was von Ihnen her geplant wird und ob Sie genügend die Erfordernisse bei einem solchen körperlichen Termin mit mir verstanden haben.
Eine realistische, vereinfachende weitere mögliche Lösung zur ID-Prüfung könnte sein, mir ein Schreiben zur Verfügung zu stellen, das bei jeder deutschen Behörde vorgezeigt werden könnte und diese auffordert, die ID-Prüfung dort ohne vorher vereinbarten Termin und Wartezeiten nach meinem Erscheinen umgehend vorzunehmen und die erfolgreiche ID-Prüfung nach Ihren mir bisher nicht im Detail bekannten – von Ihnen in Ihren Schreiben für die andere Behörde hinreichend genau zu benennenden – Anforderungen dann schriftlich in einem Schreiben der anderen Behörde an Ihre Behörde für mich kostenfrei zu bescheinigen.“

Tag 100

Tag 102

Tag 103

Tag 104

Ein auf Tag 99 datierter Brief der seit Jahren kontoführenden Sparkasse geht ein: Der Rahmen der eingeräumten Kontoüberziehung von 500€ sei auf über 1000€ überschritten. Es wird gebeten das Konto bis Tag 113 auszugleichen. „Sollte dieser Ausgleich momentan für Sie nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte in den nächsten Tagen mit uns in Verbindung. Sicherlich finden wir gemeinsam eine Lösung.“

Hintergrund: Da ALG nicht ausgezahlt wurde, wird Nahrung etc. notgedrungen mittels Kontoüberziehung und Kreditkarteneinsatz erworben. Der Vermieter erklärte sich dankenswerterweise bereit wegen der durch die Amtsschreiben belegten offensichtlich unverschuldeten Umstände die Vorgänge ersteinmal bis auf Weiteres mit Mietzahlungsmahnungen abzuwarten.

Tag 107

Tag 109

Tag 110

Tag 111

Tag 113

Tag 118

Ein auf Tag 113 datiertes Schreiben des Sozialamts geht ein: Der Antrag auf die Übernahme der von der BKK eingeforderten Krankenkassenbeiträge von Tag 108 werde zuständigkeitshalber an das Jobcenter weitergeleitet.

Tag 121

Die GEZ dankt für die Mitteilung. Es würden Unterlagen benötigt, die die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nachweisen (Bewilligungsbescheid). Der Nachweis sei innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.

Tag 122

Tag 124

Tag 133

Per Email wird eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle (Landkreisamt) kontaktiert: „aufgrund unvorhersehbarer Einkommensausfälle bin ich ohne eigenes Verschulden seit nun fast 5 Monaten ohne Einkommen. Zunächst nahm ich vorübergehende Verzögerungen an. Mittlerweile liegt die Sache bei Gericht. Aktuell sieht es eher nicht nach einer schnellen Lösung aus. In der Folge dessen ist mein Konto bei der Sparkasse aktuell stark überzogen und momentan kann ich nichts zurückzahlen, da ich nur noch aktuell 39cent in bar habe. Leider weigert sich die Sparkasse den Überziehungsbetrag (13,x% Spitzenzins!) in einen Kleinkredit zu angemessenem Zinssatz umzuwandeln. Könnten Sie mir dabei helfen bereits frühzeitig hier eine Anhäufung von Zins und Zinseszins zu derart über Marktniveau liegenden Zinsen zu vermeiden?“

Tag 135

Tag 137

Tag 138

Tag 139

Tag 145

Tag 148

Tag 149

Tag 153

Tag 154

Tag 156

Tag 157

  1. Möchte ich Sie ergänzend auch noch darauf hinweisen, daß pauschale Mahnkosten rechtlich nicht zulässig sind (siehe z.B. BGH, 26.06.2019, VIII ZR 95/18). Insofern dürfen Sie sich bei weiterem Beharren auf diese rechtswidrigen Mahnkosten darlegen welche genauen Kosten Ihnen durch Ihre Mahnung entstanden sind.
  2. Dürfen Sie mir gerne erläutern, wie ihre kryptische Mitteilung „Unterlassen Sie es aber bitte, uns permanent zu etwas aufzufordern“ genau zu deuten ist.“

Tag 158

Emailantwort BKK-Vorgesetzter: „Ich möchte Sie nochmals abschließend darauf hinweisen, dass bisher noch keine Beiträge gezahlt wurden. Wir als Krankenkasse sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Nichtbezahlung der Beiträge das Vollstreckungsverfahren einzuleiten. Bitte überweisen Sie uns die ausstehenden Beiträge. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte bezüglich einer Ratenzahlung kurzfristig mit uns in Verbindung.“

Tag 159

Tag 160

Schriftsätze des Anwalts:

Tag 164

Tag 166

Tag 168

Übermittlung verschiedener Schreiben durch die Anwaltskanzlei:

Tag 169

Tag 174

Tag 175

Der Anwalt teilt mit ein Telefongespräch mit Jobcenter-Person 3 habe ergeben, daß der Termin an diesem Tag aufgehoben worden sei.

Tag 176

Tag 177

Tag 178

Tag 180

Jobcenter-Person 14 teilt in einem Schreiben von Tag 178 die nun offenbar zumindest bei irgendwem irgendwo dort korrekt gespeicherten neuen Kontodaten mit.

Tag 185

Über die Anwaltskanzlei geht ein auf Tag 177 datierter Schriftsatz des Jobcenters zum Eilverfahren ans Sozialgericht ein: „Hierzu wird gebeten, nachzuweisen und zu belegen, dass der Antragsteller hinsichtlich des Kontos bei der Sparkasse tatsächlich keinerlei Verfügungsbefugnis hat bzw. dass eine solche ihr zwischenzeitlich auch nicht wieder eingeräumt worden ist.“ In einem zweiten auf Tag 179 datierten Schreiben des Sozialgerichts wird gebeten eine solche Bestätigung innerhalb einer Woche zu erbringen.

Tag 186

Tag 189

Tag 194

Der Anwalt erklärt gegenüber dem Sozialgericht die Erledigung in der Hauptsache, nachdem an Tag 188 auf dem neuen Konto ein Eingang von knapp 3400€ festgestellt werden konnte, die von der Sparkasse dorthin überwiesen wurde, nachdem das Jobcenter offensichtlich die knapp 5000€ an das bekanntermaßen nicht mehr aktuelle Sparkassenkonto überwiesen hatte, das im ursprünglichen ALG2-Antrag genannt worden war. Vor der Weiterleitung bediente sich die Sparkasse hinsichtlich ihrer Forderungen, wobei bedacht werden muß, daß von der Summe auch noch Wohnkosten gezahlt werden mußten. Die Sparkasse nahm hier sozusagen in Kauf, daß der ehemalige Kunde wegen weiteren zu umfangreichen Verzögerungen bei Mietzahlungen doch noch seine Wohnung verliert.

Nachbetrachtung

Die deutschen Steuer- und Beitragszahler haben in diesem Fall soweit rekonstruierbar eine vierstellige €-Summe an Kosten der juristischen Verfahren getragen (formal das Jobcenter). Soviel also diesbezüglich zum „öffentlichen Interesse an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“. Wie es ohne das Einlenken dieses Jobcenters wohl weitergegangen wäre? Das Sozialgericht hatte bis zu diesem Zeitpunkt soweit erkennbar gar nichts getan als Schreiben hin und her weiterzuleiten und einige eher formalistische Fragen zu stellen.

Wieviel % der ähnlich veranlagten Autisten halten soeine Situation wenigstens solange überhaupt durch? Eventuell unter noch schlechteren Rahmenumständen? Ohne Unterstützung? Im Grund würden wir uns auch ausgehend von dieser Erfahrung wundern, wenn in 2022 nicht mehr als 100 Menschen wegen solcher Probleme gestorben sind. Wie wird soein Tod wohl registriert? „Tod wegen schweren psychischen Problemen“, wieder mal als Folge von Personeneigenschaften? Es kann erahnt werden, wieso es zu etlichen relevanten Barrierefreiheitsumständen für Autisten bisher nur wenige Urteile gibt.

Was hat sich überhaupt in den letzten Jahren verbessert? Durch erstrittene Beispielentscheidungen wie der BSG-Entscheidung, die auch in diesem Vorgang eine rechtlich wohl mitentscheidende Rolle spielte bestehen wenigstens deutlich Chancen mit Brechstangeneinsatz und genügend Nerven in unteren Gerichtsinstanzen doch noch zu seinem Recht zu kommen. Dazu braucht es weiterhin auch die von euch, die zusammen mit der ESH für die eigenen angemessenen Rechte einzustehen bereit sind, statt sich kaputtmachen zu lassen, auf Vieles zu verzichten oder sich rechtswidrig in Fremdbestimmung treiben zu lassen. Das kostet oft viele Nerven, nutzt auf lange Sicht jedoch in der Zukunft vielen anderen Autisten und deren heute oft noch sehr angegriffenen Lebensqualität u.a. aufgrund chronischer Überlastung aufgrund ständiger barrierehaltiger Lebensumstände und so weiter.

Aber der vorliegende Fall zeigt klar, daß es hier auch im Jahr 2022 nicht um vereinzelte Verfehlungen geht, sondern wohl um verbreitet verinnerlichte behindertenfeindliche Haltungen. Wenn das der Kanzler wüßte! Oder steckt ein sinngemäß eugenischer Plan dahinter, der wegen weiterhin intakter Breitenwirkung gar nicht gestört wird von einigen Aktivisten, die mit hohem Aufwand einige Einzelfallvernichtungen hier und da „aufhalten“?

Unterstützung durch die ESH nach Widerstandshandlungen

Viele mehr oder weniger hierarchisch organisierte Strömungen, die sich selbst als Widerstands- oder Aktionsgruppen anläßlich irgendwelcher (angeblicher) Mißstände verstehen, unterstützen Mitglieder, die im Zusammenhang ihres Aktivismus von Justizorganen irgendwelcher Gesetzesverstöße beschuldigt werden mehr oder weniger intensiv.

Ein relativ bekanntes Beispiel für solche Organisationen ist die „Rote Hilfe“ („Red Aid“):

„Die Unterstützung für die Einzelnen soll zugleich ein Beitrag zur Stärkung der Bewegung sein. Jede und Jeder, die sich am Kampf beteiligen, soll das in dem Bewußtsein tun können, daß sie auch hinterher, wenn sie Strafverfahren bekommen, nicht alleine dastehen. Ist es der wichtigste Zweck der staatlichen Verfolgung, diejenigen, die gemeinsam auf die Straße gegangen sind, durch Herausgreifen Einzelner voneinander zu isolieren und durch exemplarische Strafen Abschreckung zu bewirken, so stellt die Rote Hilfe dem das Prinzip der Solidarität entgegen und ermutigt damit zum weiterkämpfen.

[…]

Wir wollen nicht nur materielle, sondern auch politische Unterstützung leisten, wollen also das, wofür jemand verfolgt wird, soweit es uns möglich ist, auch in der Öffentlichkeit vertreten. Deshalb suchen wir mit denen, die wir unterstützen, die politische Auseinandersetzung, nehmen eventuell auch zu ihrer Aktion Stellung. Aber wir machen vom Grad der Übereinstimmung nicht unsere Unterstützung abhängig.“
Quelle: https://www.rote-hilfe.de/ueber-uns/ueber-uns

Greenpeace wäre dann ein Beispiel für eine eher hierarchische Organisation, die auch in solcher Weise aktiv ist:

„Hatten die Aktivisten das Recht, so vorzugehen? Hat die Gegenseite recht, die ihre Interessen als entscheidend ansieht? Auch diese – meist nicht sichtbare – Auseinandersetzung ist wichtig. Schließlich müssen in einem Rechtsstaat konkurrierende Rechtsauffassungen auch ausgetragen werden, das Recht muss sich auf diesem Weg weiter entwickeln.

So war ein Urteil in Großbritannien im Jahr 2008 ein juristischer Durchbruch: Sechs Greenpeace-Kletterer hatten auf dem Schornstein eines Kohlekraftwerks mehr Klimaschutz von der britischen Regierung gefordert. Der Betreiber des Kraftwerks wollte Schadenersatz – doch die Verteidigung verwies auf die enormen Schäden, die der Klimawandel für Umwelt, Menschen und Eigentum bedeutet, ohne dass die Regierung etwas dagegen unternimmt. Erstmals akzeptierte ein britisches Gericht Klimaschutz als legitimen Grund für Proteste gegen umweltschädliche Einrichtungen. Es sprach alle Aktivisten frei. Ähnliche Fälle finden wir inzwischen auch in anderen Ländern.

Die entscheidende Überlegung für den rechtlichen Vorrang der Umwelt: Ohne natürliche Lebensgrundlagen können Menschen ihre garantierten Rechte überhaupt nicht wahrnehmen, die Wirtschaft kann nicht funktionieren, eine friedliche Zivilisation nicht bestehen. Daher müssen die hochrangigen Rechtsgüter Menschenrechte und Umwelt unmittelbar dort verteidigt werden, wo sie nicht geschützt sind. Das ist die Aufgabe von Greenpeace.

Greenpeace-Aktivisten setzen sich direkt vor Ort für den Schutz unserer Lebensgrundlagen ein. Und Greenpeace unternimmt zudem rechtliche Schritte, um den Vorrang der Umwelt vor anderen Interessen klären zu lassen und das Recht auf diese Weise weiter zu entwickeln.“
Quelle: https://www.greenpeace.de/themen/uber-uns/greenpeace-und-das-recht

Auch die ESH betrachtet Solidarität in diesem Bereich als wichtiges Ziel.

Wie schon anderswo klargestellt: Die ESH ruft nicht dazu auf im Rahmen von wünschenswertem Widerstand zu illegalen Mitteln zu geifen. Die ESH diskutiert ethische Grundlagen von Widerstand, teils in Form von sehr groben Abrissen, die jedoch zeigen, was in anderen Zusammenhängen als legitim betrachtet wurde und wird, welche Positionen es zu verschiedenen damit im Zusammenhang stehenden Fragen gibt.

Die ESH regt dazu an kritisch zu hinterfragen, in sich zu gehen, das eigene Gewissen zu befragen. Und dann gegebenenfalls tätig zu werden. Die ESH hält es dabei teils ähnlich wie die zitierte „Rote Hilfe“. Wenn ihr wegen eurer eigenverantwortlich ausgeübten Widerstandsaktionen anläßlich heute in Deutschland stattfindender Genozide, die wie bereits beschrieben strukturell auch auf uns Autisten zielen, von Justizorganen beschuldigt oder angeklagt werdet, dann werden wir euch, wenn ihr es wollt und deswegen Kontakt zu uns aufnehmt, im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen. Diese Möglichkeiten sind vielleicht nicht optimal. Wir würden dann gegebenenfalls in unserem Rahmen auch Öffentlichkeit herstellen, damit der regimetreue Medienmainstream nicht unwidersprochen wie in der Regel erwartbar irgendwelchen verzerrten Unsinn verbreitet und dann z.B. „wirre Motive“ behauptet.

Wir respektieren ganz allgemein eure eigenen Gewissensentscheidungen. Nicht unterstützen werden wir euch, wenn ihr z.B. in irgendeinem Supermarkt irgendwelche Leute massakriert habt, die eben gerade anwesend waren. Nicht unterstützen werden wir euch ebenfalls nicht im Zusammenhang mit Aktionen GEGEN Abtreibungskritiker und Parteien wie Politiker mit solchen Haltungen (z.B. nach aktuellem Stand noch immer die AfD), die auf der Ebene des Tatsächlichen auch nicht tief in heutige Genozide verstickt sind (wie z.B. CDU und CSU als eindeutig mitverantwortliche Parteien, in denen es Kräfte gibt, die soweit zu erkennen weitgehend folgenlos kritische Positionen einnehmen und das möglicherweise auch nur zwecks Wählerfang tun).

Allgemein gehen wir vom Prinzip „sowas kommt von sowas“ aus. Wer verantwortlich für einen Genozid ist, der trägt an sich auch die ethische Hauptverantwortung für die Folgen von Widerstandshandlungen.

Schreibt uns NICHT im Vorfeld was ihr aus welchen ethischen Erwägungen heraus tun wollt, schon gar nicht per Email. Bitte denkt auch selbst, daß es nicht reicht z.B. eine Türklinke mit Seife einzustreichen. Es sollte auch erkennbar werden, wieso da jemand Seife an die Türklinke geschmiert hat, z.B. wie von uns schon anderswo vorgeschlagen durch ein Platzieren des Links autisten.enthinderung.de/krieg

Ausdrücklich dazu an dieser Stelle nocheinmal: Die ESH stellt in „Kriegserklärungen“ lediglich exemplarisch dar, wer konkret gegen uns Autisten nach unseren Erkenntnissen insbesondere auf der Genozidebene faktisch Krieg führt. Es handelt sich also um Beispiele, keinen abschließenden Katalog, innerhalb dessen Rahmen ihr euch nach unserer Meinung bewegen sollt. Daher kann der genannte Link auch problemlos eingesetzt werden, wenn für das Ziel kein ausdrücklicher Eintrag vorhanden ist. Denn das dürfte bei den meisten mitverantwortlichen Organisationen der Fall sein.

Auch wenn ihr aufgrund eurer persönlichen ethischen Schlüsse keine illegalen Mittel anwendet: Wir regen an es nicht als verschwendete Energie anzusehen, sich einige Gedanken dazu zu machen, wie man als Person möglichst unerkannt bleiben könnte, sofern ihr das für euch nicht vielleicht bewußt anstrebt. Die möglichen Wege Widerstand/zivilen Ungehorsam zu üben und in welcher Form wie sinnvoll zu halten sind ja sehr vielfältig.

Neulich im Chat der Techniker Krankenkasse

Eine kommentarlose Dokumentation.

Willkommen im TK-Chat

TK-Berater

Willkommen bei der TK, Test. Kurze Frage: Wollen wir uns siezen oder duzen? 08:00

Test

Das ist mir egal.
08:01

Test

Ich muß ein wenig ausholen:
08:01

TK-Berater

Was kann ich tun? 08:01

Test

Ich suche einen Allgemeinmediziner in [Ort], der bereit ist mit mir schriftlich zu kommunizieren.
08:01

Test

Ich habe mich vor ca. 30 Min am Bein etwas tiefer geschnitten, das würde normalerweise vermutlich genäht werden. Leider kenne ich keinen Arzt, der bereit ist mit mir schriftlich zu kommunizieren.
08:03

Test

Es ist nicht akut eilig, es blutet jetzt nicht mehr.
08:04

TK-Berater

So schnell können wir hier leider nicht helfen. Können Sie eine notärztliche Sprechstunde in Anspruch nehmen? 08:05

Test

In diesem Fall wäre es wohl auch nicht schlecht, wenn er einen Hausbesuch machen würde.
08:05

Test

Was ist eine „notärztliche Sprechstunde“?
08:05

Test

Die Wunde ist am Bein und wenn ich laufe geht sie halt wieder auf?
08:06

Test

Ca. 5cm lang.
08:06

TK-Berater

Bei akuten Erkrankungen kann man im nächstgelegenen Krankenhaus eine Ambulanz aufsuchen. 08:06

Test

Meist gibt es keine ernsthafte
Bereitschaft schriftlich zu kommunizieren. 08:07

Test

Ich mag kein Objekt sein.
08:07

TK-Berater

Dann können Sie auch über die 116 117 eine Hausbesuch anmelden. 08:07

Test

Gibt es eine Emailadresse?
08:07

TK-Berater

Hier meldet sich der ärztliche Bereitschaftsdienst. Eine E-Mail Adresse gibt es hier leider nicht. 08:08

Test

Dann wird das so wohl nichts.
08:09

TK-Berater

Anders kann ich leider nicht helfen. 08:09

Test

Ahja.
08:09

TK-Berater

Der Chat wurde vom TK-Berater beendet. 08:10 Danke für die Nutzung unseres TK-Chats. Ich wünsche noch einen schönen Tag.

Erneuerungsarbeiten an Körper und Seele

Die Engagierten der ESH begegneten in den letzten Jahren neuen bisher nicht bekannten Problemen, aus denen sie bisher noch nicht alle nötigen Schlüsse gezogen haben. Manche Aktive haben sich zurückgezogen, z.B. nachdem Mitengagierte von aggressiven Autisteneltern privat angegriffen worden waren, deren Kinder sich von der ESH bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen ließen. Wie wir mit den verschiedenen aufgetretenen herausfordernden Situationen künftig umgehen wollen, ist intern noch nicht abschließend geklärt.

Wenn ihr wollt, daß wir weitermachen, schreibt uns das. Es kann nicht schaden.

Zur Zeit erneuern wir nach diversen technischen Problemen die bisherige Site. Der Vollständigkeit halber sei gesagt: Diese Site war nie eine vorrangige Priorität der ESH, sondern die Projektaktivität und die Unterstützung von diskriminierten Autisten. Teile der alten Inhalte sind hier bereits vorhanden. Es ist möglich sich neu zu registrieren und die Seiten selbsttätig zu ergänzen. Die alte Site ist bis auf Weiteres zunächst noch unter auties.net erreichbar.

Feedback zur Erneuerung nehmen wir gerne im Forum entgegen.

Vor uns das größte Menschheitsverbrechen

Was ist schlimmer, wenn einem jemand vors Schienenbein tritt oder man eine Ohrfeige bekommt?

Man kann persönlich der einen Meinung sein oder auch der anderen oder beides als gleichwertig einordnen. Was schwerfällt ist auf solidem Fundament eine objektive Entscheidung zu fällen.

Der Titel dieses Artikels lautet „Vor uns das größte Menschheitsverbrechen?“. Vor uns? Nun war da ja etwas in der Vergangenheit. Ausgerechnet in dem Land, das man „Deutsches Reich“ nannte, hier wo die meisten Menschen leben, die diese Sprache, Deutsch, sprechen. Es gehört sich nicht die Shoah zu relativieren. Es wäre eine Relativierung den Gedanken zuzulassen, daß es noch schlimmere Menschheitsverbrechen geben kann.

Oder? Wäre es das? Die ultimative schillernde Kraft des Nazivergleichs, der immer wieder Menschen in Versuchung führt hängt an dieser Einordnung der Shoah. Schlimmer als „Nazi“ geht es nicht. Oder dann doch?

Es besteht eine recht große Übereinstimmung darin, daß eine der zentralen Konsequenzen aus dem Völkermord an 6-7 Millionen Menschen, die der Staat „Deutsches Reich“, regiert mit einem Notstandsregularium, nach eigenen Maßstäben zu „Juden“, somit zu Trägern einer gemeingefährlichen „Rassentuberkulose“, erklärt hatte darin besteht eine Wiederholung mit so ziemlich allen greifbaren Mitteln zu verhindern. Nun ist es so, daß etwas, das man für wiederholbar hält insofern nicht einmalig sein kann, abgesehen davon, daß sicher jedes geschichtliche Ereignis eine gewisse Einmaligkeit in seiner konkreten Ausprägung aufweist.

Wenn man ein wenig recherchiert wird man schnell darauf stoßen, daß eine zu dogmatische Vorstellung der Einmaligkeit heute auf keinen Fall gesellschaftlicher Konsens ist, zwei Beispiele:

Obwohl die Verbrechen und Schrecken des Holocaust einmalig waren, darf sich der Blick des Betrachters nicht auf ihn verengen, nicht um ihn zu verharmlosen oder gar totzuschweigen, sondern um ihn in seiner Einmaligkeit und um die Besonderheit des Verhältnisses von Juden und Nichtjuden überhaupt richtig verstehen zu können.

http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1997/1997_00_00_Auseinandersetzung_m_d_Holocaust.pdf

„Der Holocaust wird zu sehr als einmalig empfunden“, kritisierte Theaterregisseur George Tabori (85), dessen Vater und ein Großteil seiner Familie im KZ ermordet wurden. Kurden und Afghanen sei Ähnliches widerfahren.

http://www.berliner-kurier.de/holocaust-war-nicht-einmalig-18365452

Aber:

Die kalt geplante und industriell betriebene Ermordung der europäischen Juden ist der größte Zivilisationsbruch der Geschichte.

http://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/dossier-nationalsozialismus/39556/shoah-und-antisemitismus

Darf man gravierende Menschheitsverbrechen vergleichen? Das eine schlimmer als das andere gewichten?

Wenn man für die Zukunft lernen will, für das eigene ethische Handeln, dann ist zumindest schwer vermeidbar gesellschaftliche und politische Konstellationen entsprechend einzuordnen und insofern zu bewerten. Ist das Lynchen eines Menschen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Minderheit schlimmer als das Lynchen eines mutmaßlichen Diebes? Bestimmt die Quantität wesentlich den Grad des Zivilisationsbruchs? Welche Rolle spielt die Motivation und die Größe des Kreises weichenstellender Verantwortlicher?

Alleine beim Blick auf diese Fragen fällt es schwer anzunehmen, daß eine exakte quasi mathematische Berechnung ein realistischer Ansatz wäre. Eine solche Berechnung würde lediglich vorher getroffene Abwägungen pseudoobjektivierend weiterzeichnen. Das mag ein beliebtes Mittel grauer Rhetorik sein, hier hilft das nicht weiter.

Wir leben in einer Zeit, in der weltweit verschiedene Minderheiten zwar nicht mehr wortgleich eine „Rassentuberkulose“ unterstellt bekommen und damit massiv verleumdet werden bis zur kaum mehr bemerkten Abschaffung ihres Status als Mensch, wohl aber in einer Weise pathologisiert werden, die weitgehend nicht zur Kenntnis genommen und doch praktisch jedermensch bekannt, wie damals die Shoah, letztendlich trotz vorhandenen Unterschieden im Detail zu ähnlicher Diskreditierung führt.

Eine auffällige Parallele dabei ist die medizinische Argumentation, so daß man regelrecht sagen könnte: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem dies kroch.

In Berlin wurde seit 1939 der systematische Massenmord in Psychiatrien und Heimen geplant und organisiert („Aktion T4“). Das war das Modell für das anschließende Morden in den Gaskammern der Vernichtungslager im besetzen Polen ab 1941. Die Ärzte benutzten das Nazi-Regime, um ihre schon lange in Fachkreisen diskutierten Pläne zur Vernichtung derer umzusetzen, die sie für nicht therapierbar erklärten. Die ärztliche Diagnose wurde zum Todesurteil. Das Morden überdauerte das Ende des Nazi-Regimes und ging bis 1949 weiter.

Psychiatry: Fake science. Real harm. Deutsche Psychiatrie – damals mordend, immer folternd – Aufruf zum Protest gegen den Weltkongress der Psychiatrie, 8. – 12. Oktober 2017 in Berlin

Wer weiß, ob es die Shoah so jemals gegeben hätte ohne diese ideologische Vernichtungsvorlage, es war ja durchaus kein fixes Ziel die europäischen „Juden“ auszumerzen. Es gab ja soweit bekannt zunächst vor allem Pläne zur Verbannung aus dem eigenen Herrschaftsgebiet.

Ein gewichtiger Unterschied besteht darin, daß heute wegen des Fortschritts der medizinischen Methoden die planmäßige Ausrottung von Minderheiten im Sinne der „Volksgesundheit“ keine Morde an ausgewachsenen Menschen oder Zwangssterilisationen an solchen mehr erfordert, sondern „Vorsorgeuntersuchungen“ in Verbindung mit der oben erwähnten Diffamierung von Minderheiten als „krank“ sich als effektiv genug erwiesen haben, da werdende oder wollende Eltern derart massiv verunsichert und beunruhigt werden, daß sie mangels realistischer Informationen und eingespannt in dumpfer kapitalistisch-ökonomistisch gelenkter Erwerbshetze meist selbst in Bezug z.B. auf den absoluten Wert der Menschenwürde quasi ethische Analphabeten, so wie damals der verbreitete Antisemitismus dem Völkermorden ein Nährboden war „freiwillig“ Teil der Ausrottung der betreffenden Minderheiten werden.

Und wer hätte damals vielleicht lieber kein Kind mit „jüdischem“ Vater bekommen, weil so ein Kind auch Ansatzpunkt für Anfeindungen gegen einen selbst gewesen wäre, vielleicht auch weil seine Lebenschancen unter diesen diskriminierenden gesellschaftlichen Umständen rein objektiv betrachtet tatsächlich nicht gut gewesen wären? Aber zu diesen Dingen wurde hier schon einiges geschrieben. Z.B. auch, daß das Konzept des Verbrechens „Völkermord“ sich auf Handlungen gegen eine Gruppe und ihre Existenz jenseits von Verbrechen an einzelnen Individuen bezieht. Völkermord, Genozid kann geschehen ohne, daß ausgewachsene oder ungeborene Menschen getötet werden. Völkermord zielt auf die Verhinderung der Fortpflanzung der betreffenden Gruppe oder auch ihrer kulturellen Identität.

Wenn die Shoah als Musterbeispiel des Verbrechens Völkermord dient, dann bedeutet das, daß die Qualität als Menschheitsverbrechen ganz wesentlich darin besteht, daß nicht einfach nur viele Menschen ermordet wurden, sondern versucht wurde im Herrschaftsgebiet eines staatlichen Machtkonstruktes eine Bevölkerungsgruppe an sich zu ermorden.

Im Fall der „Juden“ betraf dies eine Bevölkerungsgruppe, in denen zweifellos ökonomisch durchaus erfolgreiche Individuen existierten. Hier soll keine weitergehende ökonomisch-statistische Analyse erfolgen, doch man kann klar sagen, daß „Juden“ als Gruppe von vielen durchaus auch maßgeblich ökonomischer Erfolg geneidet wurde, ob der nun auch statistisch signifikat messbar war (besonders wenn man die damaligen osteuropäischen „Juden“ einbeziehen würde) oder nicht. Auch Autisten sind nicht pauschal ökonomisch erfolglos, teils überschneiden sich sogar Zuschreibungen zu beiden Gruppen in signifikanten Fällen, beispielsweise betreffend der Person des Facebook-Chefs Zuckerberg. Wobei er sich offen als Jude zu erkennen gibt, die Zuschreibung als Autist jedoch eher auf Gerüchten beruht, die allerdings in ihrem Gehalt nicht abwegig erscheinen.

Noch heute wird Juden z.B. soweit bekannt von Tilo Sarrazin eine im Schnitt höhere Intelligenz attestiert, ähnliches ist bezogen auf Autisten noch verbreiteter und allgemein fast unbestritten. Dennoch wird die Vorstellung möglicher eigener autistischer Kinder fast nur von Horrorvorstellungen bestimmt, die auch ganz maßgeblich auf Doppelmoral fußen. Ein Label „krank“ eröffnet erst das Gedankenkino, ohne dieses Label ist es eben das normale Leben, wenn das Kind die elterlichen Vorstellungen nicht erfüllen sollte. Wie aber würde sich das in einer Welt gestalten, in der immer mehr genetischen Veranlagungen bestimmte Eigenschaften zugeschrieben werden? Egal wieviel diese Zuschreibung mit einer seriösen Analyse der Realität zu tun hat?

Heute erleben wir bereits seit Jahren in vielen Staaten einen Völkermord an Menschen mit Trisomie21. Wir hören immer mal davon, daß das stattfindet. Aber wir bleiben im Sessel sitzen und sind mit unseren Gedanken schnell wieder woanders. Menschen mit Trisomie 21 schreibt man ökonomistisch-kapitalistisch gesehen wenig Erfolg zu. Ist es deswegen ein weniger schlimmes Verbrechen, ein kleinerer Zivilisationsbruch sie als Gruppe auszulöschen? Bestimmt sich die Größe des Zivilisationsbruchs nach ökonomischen Daten der jeweiligen Gruppe? Dies so zu sehen würde dem Prinzip der Menschenwürde zuwiderlaufen. Wert ist der Mensch, sein Leben an sich. Er ist nicht mehr wert, wenn er zu der einen Gruppe gehört statt zur anderen.

Der heutige Zivilisationsbruch besteht unter anderem darin, daß dies auch von politisch Aktiven als grobes Unrecht erkannt und zumindest mit den Lippen beklagt wird, sie dem jedoch faktisch durch die reine Prioritätensetzung ihrer Aktivitäten nur geringe Bedeutung beimessen. Das ist eben etwas, das passiert, hach wie schade, aber was soll man machen? Seinerzeit wurde „Juden“ von nicht ganz wenigen Menschen wenigstens hier und da geholfen. Dazu trug sicherlich auch ihr ökonomistisch-kapitalistisches Image bei.

Damals war die repräsentative Demokratie im Dauernotstandsmodus bezüglich der Einwirkungsmöglichkeiten weit eingeschränkter als es heute der Fall ist. Heute könnte theoretisch jeder eine Partei wählen, die mit diesem Völkermord im eigenen Herrschaftsgebiet mit den Mitteln ihres beanspruchten Gewaltmonopols Schluß machen würde. Wenn andere Prioritäten bei der Wahlentscheidung für sehr viele Menschen ausschlaggebender zu sein scheinen, dann tragen sie dafür Verantwortung. Verkürzt könnte man sagen: Wer CDU/CSU, SPD, Linke, Grüne, FDP wählt, der entscheidet sich dafür andere Themen wichtiger zu finden. Meistens vor allem wohl die Bequemlichkeit des persönlichen Lebens, beziehungsweise das was sich offenbar viele Menschen heute darunter vorstellen.

Als vor einigen Jahrzehnten die Straffreiheit von Abtreibungen durchgefochten wurde, wurde es als Triumph der Menschlichkeit gefeiert. Inzwischen hat die biologische Technologie derartige Fortschritte gemacht, daß in der Konsequenz dieser veränderten Ausgangslage eigentlich kaum ein anderer Schluß bleibt als zu erkennen, daß diese Liberalisierung rückblickend ein Fehler war. Selbst wenn man selektive Auswahl von eigenen Nachkommen (dem Fortpflanzungspartner?) offiziell verbieten würde – wer kann behaupten, daß ein Staat das in einer Zeit billigster Gentests kontrollieren könnte? Klar, auch die Engelmacher konnte man schlecht kontrollieren. Es ist das Problem wie beim strafbaren Drogenhandel auch.

Aber wer zum Engelmacher geht, der gefährdet sein eigenes Leben um ein anderes Leben (damals kaum selektiv) durch Tötung loszuwerden. Wer Drogen nimmt gefährdet seinen klaren Kopf, seine Gesundheit und vielleicht noch die anderer vom Opfer von Beschaffungsgewalt bis hin zum Passivkonsum. – Wer selektiv gruppenspezifisch, gelenkt durch massive Desinformation und gesellschaftliche Gewalt, bestimmte Gruppen, die es offenbar im Rahmen der natürlichen menschlichen Evolution gibt(!), aus der eigenen natürlichen Fortpflanzung ausschließt, der macht sich zum aktiven Teil eines Völkermordes – aus Feindschaft gegen diese jeweiligen Gruppen.

Dies mag kaschiert werden mit schiefen Argumentationen der vermeintlichen Leidvermeidung und in Bezug auf das eigene Gewissen mag das vielleicht sogar in gewissem Maße funktionieren. Fakt bleibt jedoch, daß hier ein Völkermord, eine gruppenspezifische Auslöschung stattfindet, die auch eindeutig den Werten des Grundgesetzes entgegensteht. Allerdings beherrschen die oben genannten Parteien seit langem die Gesetzgebung und unter anderem auch die Postenvergabe am Bundesverfassungsgericht, das insofern gar nicht konstriert wurde politisch ang angelegten Menschheitsverbrechen einen Riegel vorschieben zu können. Sein Konzept richtet sich gegen einen eher schnellen Machtwechsel und damit verbundene Änderungen, natürlich neben dem heutigen Tagesgeschäft selbst.

Damit stellt sich nun ernsthaft die Frage: Was ist eigentlich ein größerer Zivilisationsbruch, ein Völkermord durch eine legal ins Amt gelangte Diktatur oder ein Völkermord der letztlich demokratisch frei entschieden wurde? Uns fällt es sehr schwer den demokratisch legitimierten Völkermord als geringeren Zivilisationsbruch zu betrachten und vermutlich liegt das nicht nur daran, daß es da um unsere eigene Haut geht.

Daß in totalitären Regimen geschichtlich gesehen desöfteren Massenmord geschieht ist keine neue Erkenntnis. Das „Deutsche Reich“ (Kaiserreich/Weimar) galt damals als eines der hochentwickeltsten Länder der Welt aus dem viele hervorragende Geister entstammten. Ein wesentliches Element des damals stattgefundenen Zivilisationsbruches bestand darin, daß ausgerechnet dort soetwas geschah, man also kaum um die Erkenntnis herumkam, daß soetwas dann wohl überall geschehen könnte. Wie könnte es ein geringerer Zivilisationsbruch sein erkennen zu müssen, daß es zu derart massiven Völkermorden zudem nicht einmal eines totalitären Regimes bedarf. Nein, es kann auch einfach aus repräsentativ-demokratischen Wahlen und der ihnen zugeschriebenen Kraft Entscheidungen in einem positiven Sinne zu legitimieren hervorgehen. Das wirft mit Blick in eine nicht dystropische zukünftige  Zukunft vor allem die Frage auf, wie Naturrecht/Menschenrecht/Grundrecht/Ewigkeitsrecht vor demokratischen Prozessen geschützt werden kann.

Ein nennenswerter Unterschied der Situationen besteht ebenso in der Tatsache, daß es alleine bei der Minderheit der Autisten weltweit um eine Größenordnung von über 100 Millionen Menschen geht, also rein quantitativ salopp formuliert um eine andere Liga als die der Größenordnung der jüdischen Minderheit (laut Wikipedia bei Abruf weltweit 14,4 Mio. Menschen). Und sowohl bei den Nazis als auch heute geht es mit gleichem Werkzeug gegen mehrere Minderheiten zugleich.

Es ist aber nicht nur rein so, daß man mit guten Grund heute einen größeren Zivilisationsbruch als zur Nazizeit diagnostizieren kann und dieser (als Völkermord heute noch erst im Anfang begriffen) das Potenzial besitzt auch bezogen auf die betroffene aktuelle Gruppenstärke zahlenmäßig die Shoah sehr weit hinter sich zu lassen. Wenn man ein wenig nachdenkt ist es zudem so, daß hier quasi ein Super-Völkermord gegen die gesamte Menschheit wie man sie bisher kannte begonnen hat und immer mehr Fahrt aufnimmt. Denn die Kriterien dieses Super-Völkermordes sind vor allem ökonomistische Kriterien, die zudende gedacht dem Ziel zustreben aus einer wilden, lebendigen Menschheit, aus dem stabilen, gesunden Stand der natürlichen menschlichen Evolution, eine kapitalistisch verwertbare Nutztierart zu züchten. Und das, wo schon heute der Kapitalismus einen Grad der vom tatsächlichen Nutzen für die Menschen abgekoppelten Verselbstständigung aufweist, der in hohem Maße bedenklich ist.

Dies hat jedoch nicht nur mit dem Kapitalismus zu tun, denn Entscheidungen werden anhand von Annahmen getroffen, etwa solcher die die Pseudowissenschaft Medizin mit ihrem eher religionsartigen Glaubenssystem nahezu ungehindert verbreiten kann. Wohlgemerkt: Es steht außer Frage, daß die Medizin was die Erforschung von Methoden eine Wissenschaft ist. Sie ist es jedoch in keiner Weise, was die Frage betrifft welche Ziele eigentlich in ihrem Rahmen zu verfolgen sind und welche nicht. Diese Frage ist immer eine kulturelle Frage, die in den Händen einer (globalisierten) medizinischen Selbstverwaltung letztlich kein erkennbar kleineres Problem ist als in den Händen staatlicher Politik. Der Medizin fehlt schlichtweg jegliche Kompetenz derartige Kriterien zu erstellen und es ist nicht akzeptabel wenn von politischen Akteuren bequem so getan wird als wäre das nicht so.

Es ist für eine Interessenvertretung wie die ESH in hohem Grad erschreckend, wenn im politischen Betrieb nahezu ausschließlich alle möglichen Themen zum „No-Go“ erklärt werden, zu politischen Positionen, die niemand vertreten könne, der als integerer Bürger gelten könne. Daß bei alledem aber fast völlig ignoriert wird, daß wir gerade jetzt während das Land sich über Flüchtlingspolitik gegenseitig an die Gurgel geht, während rassistische Tendenzen als „No-Go“ beklagt werden, die jedoch noch weit davon entfernt sind einen Völkermord zu initiieren, das vermutlich tatsächlich bisher größte und folgenschwerste Menschheitsverbrechen der Geschichte stattfindet, das aber praktisch niemand als solches „No-Go“ einordnet.

Aus alledem ergibt sich für eine Eigeninteressenvertretung wie die ESH ein Bild, das letztlich darauf hinausläuft, daß es nach Ansicht fast aller politisch aktiven Menschen in „westlichen“ Ländern Minderheiten zweiter Klasse gibt, zu denen auch wir Autisten gehören. Gruppen, die so auszulöschen kein „No-Go“ darstellt, sondern von CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke mitgetragen und aus ihnen heraus sogar aktiv vorangetrieben und verteidigt wird.

„Nazi“ als Begriff macht sich an der Zugehörigkeit zu einer Partei fest. Nicht alle Mitglieder dieser Partei waren aktive Täter. Die meisten kann man wohl als Mitläufer betrachten. Manche haben heimlich gegen die Ziele der Partei gearbeitet und verwendeten ihr Mitgliedschaft als Deckmantel.

Es besteht weitgehende Einigkeit, daß der Umstand, daß die Nazis diktatorisch und unter Einsatz von Willkürgewalt herrschten alleine nicht entscheidend ist für die Verwerflichkeit ihrer Herrschaft. Diktaturen gab es viele, auch sehr grausame und vermutlich kaum bestritten sogar nicht wenige, die gegenüber der Bevölkerungsmehrheit und in Bezug auf verbliebene Elemente von Rechtsstaatlichkeit barbarischer agierten. Die Shoah ist der Grund schlechthin, daß es in Deutschland und weltweit mehr Beachtung findet jemanden als „Nazi“ zu bezeichnen als wenn z.B. jemand in Spanien oder weltweit jemanden in die Nähe Francos rückt.

Man kann davon ausgehen, daß die damaligen Nazis heute ebenfalls vorhandene biologische Methoden für die Zucht des Volkes einsetzen würden. Es ist naheliegend, daß sie mit dieser Perspektive vielleicht auch weniger Ärger in der „zu gutherzigen“ Bevölkerung dabei riskiert hätten geborene vermeintliche „Ballastexistenzen“ auf oberflächlich betrachtet häßlichere Weise um die Ecke zu bringen. Oberflächlich, weil es letztlich nicht unbedingt eine große Rolle spielt, in welchem Alter man einem Menschen gruppenspezifisch-selektiv seine zukünftige (mögliche) Existenz nimmt.

Es mag die subjektive Einschätzung einer betroffenen vielleicht bald verschwundenen oder massiv reduzierten Minderheit sein, oben spricht einiges dafür, daß es auch objektiv so eingeordnet werden kann:

CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke zeichnen direkt verantwortlich für ein heute stattfindendes Menschheitsverbrechen, das, gerade weil es ohne Notstandsdiktatur geschieht, einen größeren Zivilisationsbruch darstellt als die Shoah und auch im zahlenmäßigen Ausmaß des Vorgangs die Shoah bei Weitem übertrifft und in seiner Qualität der Verwerflichkeit nicht eindeutig geringer anzusehen ist als die Shoah (wobei es natürlich möglich ist einzelne Aspekte subjektiv unterschiedlich zu gewichten).

Es ist nur Menschheitsfeinden möglich diese Parteien zu wählen. Jeder politische Aktivismus, der so tut als wäre dieses heute stattfindende Menschheitsverbrechen kein absolutes „No-Go“ mit allen Konsequenzen, der diskreditiert sich dadurch selbst und steht moralisch letztendendes nicht höher als ein Nazi (siehe oben), möglicherweise sogar darunter.

Darunter? Ja, verantwortlichen Nazis war klar, daß ihr Einflußbereich begrenzt ist. Sie haben in ihrem Herrschaftsgebiet Völkermord begangen und wußten, daß die Minderheiten außerhalb ihres Herrschaftsgebiets weiter existieren werden. Sie fanden das vielleicht nicht unbedingt gut und nach Möglichkeit hätten sie wohlmöglich die ganze Welt erobern wollen um die Auslöschung komplett zu machen. Aber diese Frage stellte sich ihnen nicht in der Realität. Pläne zu machen und regional begrenzt tatsächlich Völkermord zu verüben ist das eine, zweifellos eine Tat, die unbedingt zu verurteilen ist. Wenn Verantwortliche jedoch im Bewußtsein handeln, daß ihr Handeln im Endeffekt tatsächlich zur globalen Auslöschung der betreffenden Gruppen führen kann, dann hat dies nochmal eine andere Qualität, die die eines begrenzten Völkermordes noch übersteigt. Eine Gruppe räumlich begrenzt auszulöschen tötet sie nicht in Gänze. Sie kann sich nach dem Völkermord wieder regenerieren eventuell unterstützt von einer wiedererrungenen Zivilisation. Eine Gruppe global auszulöschen bedeutet zu wissen, daß diese Möglichkeit nicht besteht. Ein kontinentaler Völkermord an einer global präsenten Gruppe hat sozusagen die Qualität einer „schweren Völkerkörperverletzung in Tötungsabsicht“, für die jedoch die Mittel nicht vorhanden waren. Ein globaler Völkermord an einer global oder lokal präsenten Gruppe ist sozusagen ein „wirklich echter Völkermord“ im Bewußtsein, daß man auch die Mittel dazu hat, um die betreffende Gruppe komplett zu ermorden.

Auf die Spitze getrieben (und offenbar ist das zur Kenntlichmachung der realen Umstände auch nötig) könnte es also heißen: „Was, du nennst mich Sozialdemokrat?! Das ist eine Beleidigung, ich bin nur ein Nazi!“

Prioritätensetzung in der autistischen Eigeninteressenvertretung

Angenommen jemand bedroht euch mit einer Pistole. Er versucht auf euch zu schießen, aber etwas klemmt, weswegen zunächst nichts passiert. Währenddessen bietet die Person mit der Pistole euch ein leckeres Eis an.

Was tut ihr? Lauft ihr weg, weil ein Mörder euch zu töten versucht und es nur noch nicht getan hat, weil er technische Probleme mit seinem Mordwerkzeug hat? Oder nehmt ihr doch lieber das Eis? Es ist ja auch lecker!

So ungefähr laufen schon seit Jahren immer wieder weltweit Diskussionen mit anderen „Autistenrechtlern“ ab.

Wirklich? Schon vom „Sex Selective and Disability Abortion Ban“ gelesen? Das ist ein Landesgesetz in Indiana, das Abtreibungen verbietet, wenn sie selektiv aufgrund des Geschlechts oder der Zugehörigkeit zu einer behinderten Minderheit vorgenommen werden sollen. Klingt gut? Finden wir auch, immerhin ist es ein Schritt in eine Richtung, für die es vor einigen Jahren keine glaubwürdige Partei mit realistischer Machtperspektive zu geben schien. Dieses Gesetz ist Trumps Vizepräsidenten Pence zu verdanken.

Trump? !#§!!!!?!

Ja, der Präsident, der sich gerne ziemlich undiplomatisch verhält und von Massenmedien routiniert heruntergeschrieben wird, die uns schon davon bekannt sind, daß sie immer wieder ziemlichen Unsinn über Autisten verbreiten.

Klar, Trumps Mitstreiter stehen nicht unbedingt für Inklusion und ehrliche Reflektion gesellschaftlicher Diskriminierungen. Aber welche Politiker tun das schon wirklich?

Ja, es wird Parteien geben, die unserer Generation die Existenz in mancherlei Hinsicht angenehmer machen als andere Parteien. Aber was nutzt das, wenn diese Parteien zugleich sehr aktiv autistenfeindliche und menschenfeindliche Politik betreiben, die auf einen Völkermord an Autisten hinausläuft? Nehmen wir also das Eis? Oder denken wir an die Zukunft und zeigen selbsternannten Menschenfreunden die rote Karte, die Hate Crime gegen kommende Generationen von Autisten nicht nur straffrei möglich machen möchten, sondern auch auf politischer Ebene in vielerlei Hinsicht aktiv auf dessen Umsetzung hindrängen von der Vergabe von Forschungsmitteln bis zur Schaffung von entsprechenden Diffamierungsstrukturen, die Eltern tief verunsichern und so gefügig machen für den Ausrottungsvorsatz?

Früher stimmte man aus der DDR-Blockpartei CDU gegen eine Legalisierung von allgemeiner Abtreibung. Das war ein ziemlich einmaliges Ereignis in diesem politischen System. Lange her, es ist bekannt wofür die CDU/CSU aktuell so steht.

In Deutschland ist gerade mit der AfD eine Partei in den Bundestag eingezogen, die mehr oder weniger glaubwürdig für das Lebensrecht jedes Menschen eintritt. Aus einem christlichen Hintergrund, den man nicht gut finden muß in all seinen Konsequenzen. Von dem man aber zur Kenntnis nehmen kann, daß er bezogen auf diese Frage ein glaubwürdiges Konzept darstellt.

Und wie halten wir es mit dieser Partei? Eis gefällig?

Tratsch über die ESH

Die Gerüchteküche ist schon immer ein treuer Begleiter der ESH gewesen. Leider ist immer wieder zu erleben, daß Autisten und Nichtautisten auf ihnen zugetragene Gerüchte über die ESH derart ernsthaft reagieren, daß dies letztendlich der Interessenvertretung aller Autisten schadet.

Wir meinen zu beobachten, daß in vielen autismusbezogenen Gruppen faktisch nichtautistische Kommunikationsmuster dominieren und alles was davon abweicht irgendwann meist aus emotionaler Ablehnung einzelner Personen heraus mit unschmeichelhaftem Tratsch konfrontiert wird. Dies ist schon länger ein Problem.

Aber es ist auch frustrierend, wenn immer wieder vage bei uns ankommt, daß da jemand über die ESH Dinge verbreitet, die wahrscheinlich mindestens stark verzerrt verbreitet wurden. Vor allem aber ist frustrierend, daß solche Dinge von Autisten soweit erkennbar immer wieder völlig unkritisch kritisch geglaubt werden ohne auch nur einmal bei der ESH nachzufragen, ob das denn alles so stimmt.

Die ESH ist eine uneigennützig tätige Selbsthilfeorganisation, die sich selbst hohe ethische Standards gegeben hat.

Wir bitten euch: Wenn Tratsch zur ESH an euch herangetragen wird, fragt wenigstens bei uns nach, was aus unserer Sicht dran ist und fällt erst danach eine Entscheidung, was ihr glauben wollt. Bedenkt, daß immer wieder Personen, die der Durchsetzung autistischer Interessen feindlich gegenüberstehen oder deren Durchsetzung gar aktiv verhindern wollen, insbesondere diejenigen verleumden, die für die möglichst effektive Durchsetzung solcher Interessen stehen (zumindest dann, wenn man uns in Ruhe arbeiten ließe).

Seriöse Interessenvertretung von Minderheiten und die theoretische Option gewaltsamen Widerstands

Vielen Autisten wird bereits in ihrer Kindheit jahrelang eingetrichtert, daß sie immer schön machen sollten, was die Mehrheitsübermenschen von ihnen wollen. Auch daher ist vielen Autisten unwohl, wenn jemand die Möglichkeit in den Raum stellt, daß Autistengruppen auch aktiv und selbstverantwortet gewaltsamen Widerstand gegen Unrecht üben könnten, das gravierend genug wäre, um einen solchen Schritt ethisch zu rechtfertigen. Das ist doch unseriös! Eine politische Interessenvertretung von Autisten darf soetwas nicht verbreiten!

Fragt sich nur wieso das eigentlich so sein soll in einem Land, in welchem auch aufgrund der Lehren aus der Nazizeit allgemein von Regierung bis verbreitet anerkannten ethischen Lehren die Position vertreten wird, daß gewaltsamer Widerstand in manchen Sachlagen nicht nur das Recht der Bürger ist, sondern teils gar ihre ethische Pflicht. Sollte es so sein, daß manche Minderheiten wie selbstverständlich öffentlich vertreten dürfen gewaltsamen Widerstand unter Umständen legitim zu finden und andere „Untermenschenminderheiten“ dies nicht dürften?

Ist ein Jude mehr wert als ein Autist?

Nein, natürlich nicht. Nehmen wir an in Deutschland würden gezielt Juden gefoltert und es würde daran gearbeitet ihre Fortpflanzung zu verhindern. Wer würde im heutigen Deutschland Judengruppen das ethische Recht absprechen auch gewaltsamen Widerstand öffentich theoretisch zu erwägen oder sogar praktisch auszuüben? Wenn dem so wäre, wie könnten dann Autistengruppen, die diese theoretische Option völlig ablehnen eine seriöse Interessenvertretung von Autisten sein? Vertreten sie durch diese Haltung nicht sinngemäß die Ansicht, daß Autisten weniger wert sind als andere Menschen und daraus abgeleitet weniger Rechte haben?

Überlegt euch, welche Autistengruppen ihr unterstützt (und sei es mit passiven Mitgliedschaften) und ob diese wirklich eure Interessen vertreten, wenn ihr meint, daß Autisten keine Menschen zweiter Klasse sind und nicht so behandelt werden sollen. Man kann nicht Gleichberechtigung für Autisten fordern und zugleich Positionen vertreten, die Ungleichberechtigung festschreiben und Positionen der Gleichberechtigung bekämpfen wollen.

Einleitende Worte zur ESH für Eltern

Was macht die ESH, welche Ansätze verfolgt sie? Diese Seite versucht einen knappen ersten Einstieg anzubieten.

Autisten haben eine überdurchschnittlich empfindsame Wahrnehmung, daraus ergeben sich grundsätzlich sehr einfache Konsequenzen. Autisten sollten vor äußeren Zumutungen geschützt werden und das ist in nahezu allen Fällen auch möglich, sofern der Wille dazu vorhanden ist. Autisten nehmen Überlastung oft wie physischen Schmerz wahr. Viele vermeintliche Autismussymtopme sind Anzeichen immenser psychischer Belastung, wie sie unter subjektiv ähnlichen Umständen auch bei Nichtautisten beobachtet werden können. Diese Anzeichen von Überlastung müssen ernstgenommen werden und zu Änderung der Lebensumstände führen, nicht dazu diese Anzeichen unter Anwendung sehr fragwürdiger Methoden wegzudressieren. Schwierig wird es besonders für nichtautistische Eltern jedoch in der Umsetzung, denn die Unterschiede des Welterlebens sind so grundlegend verschieden, daß gewohnte Sichtweisen sehr grundsätzlich hinterfragt werden müssen. Einen Teil der Eltern fordert dies intellektuell anfangs sehr und viele geben auf, bevor sie einen ersten Durchblick errungen haben.

Der scheinbar einfachere Weg der „Therapien“ der nichtautistischen „Experten“ ist anfangs für die meisten Eltern viel einfacher zu verstehen. Wenn jedoch die oft folgenschweren Probleme bis hin zur Heimeinweisung, die es ohne vollmundig angepriesene „Therapien“ nicht gegeben hätte, bedacht werden, die erst durch diese ungeeigneten Ansätze entstehen dürfte es in den meisten Fällen langfristig gesehen für alle Seiten wesentlich einfacher sein die Hürde des ersten Verstehens der eigentlichen Behinderungs-Problemlage in Bezug auf autistische Kinder mit Engagement zu nehmen.

Hierfür verweist die ESH unentwegt darauf erwachsene Autisten um Rat zu fragen, um Barrieren für das eigene Kind zu erkennen und beseitigen zu können. Autisten vor Ort zu haben, die in dieser Hinsicht aktiv sind ist ein gutes Element. Allerdings gibt es nicht ohne Grund Interessenvertretungen. Auch viele Autisten sind von Fehlannahmen geprägt oder haben gar ein verschobenes Weltbild, weil sie damit aufgewachsen sind. Nur weil ein Mensch Autist ist kann er in diesen Fragen nicht gut beraten. Eine Gruppe wie die ESH hat jahrelange Erfahrung mit verschiedensten Fällen gesammelt und das eigene theoretische Wissen immer weiter vertieft. Darum sollte im eigenen Interesse auch immer eine Interessenvertretung wie die ESH einbezogen werden – möglichst gemeinsam mit Autisten, die vor Ort einbezogen werden.

Auch nach Jahren erfolgreicher Aktivität müssen wir immer wieder feststellen, daß Eltern die ESH zwar kennen, jedoch mehr oder weniger falsche Vorstellungen über sie haben. Ja, teilweise werden sogar öffentlich in anderen Foren Fragen zur ESH gestellt, die sich leicht beantworten lassen sollten, wenn jemand die ESH-Site zumindest ein wenig angeschaut hätte. Darum nocheinmal ausdrücklich der Hinweis auf das oben verlinkte Forum, in welchem zu unklaren Punkten nachgefragt werden kann. Die direktere Kommunikationsart von Autisten sollte dort nicht als Angriff auf der persönlichen Ebene gedeutet werden, sondern so sachlich wie es fast immer gemeint ist.

Gemeinsame Erklärung für ein Verbot schädlicher Autismustherapien und sonstiger Methoden

Aus aktuellem Anlaß der extrem unkritischen Berichterstattung zu Autismustherapien in einem deutschen Massenmedium ziehen wir die Veröffentlichung dieser Erklärung vor, auch wenn sie erst wenige Unterzeichner gefunden hat. Wir hoffen weitere unterzeichnende Organisationen oder Gruppen zu finden, Interessenten können sich über das Kontaktformular melden.

Continue Reading

Banner

Banner haben im Internet die Funktion Unterstützern die Möglichkeit zu geben unkompliziert Sympathien oder spezielle Slogans auf eigenen Seiten oder in „sozialen Netzwerken“ weiterzuverbreiten. Alle Banner, die in dieser Kategorie zur Verfügung stehen können unverändert zu unserer Unterstützung eingesetzt und dazu auch als Datei abgespeichert/kopiert und auf anderen Seiten präsentiert werden. Ebenfalls möglich ist es den jeweiligen Bannerlink in eigene Seiten einzubetten.

Diese Sammlung wird laufend erweitert.

Unsere politischen Forderungen

1. Es muß ein Ende haben, daß Angehörigenverbände von der Politik als Interessenvertretung von Autisten betrachtet werden, statt echte Interessenvertretungen von Autisten, die auch von Autisten geleitet und dominiert werden. Es darf auch keine Rolle spielen, ob man mit den den meisten Politikern wesensnäheren Angehörigen „bequemer“ kommunizieren kann.

Autisten haben Empathie für Autisten, daher müssen Autisten als Experten in alle autismusrelevanten Bereiche maßgeblich einbezogen werden um Leid durch Unwissen zu vermeiden. Auch abgesehen vom Besonderen fehlen Angehörigen meist relevante Einblicke, neben bestehenden Interessenkonflikten (z.B. Eltern wollen nicht von ihrem Umfeld für ihre andersartigen Kinder kritisiert werden, Autisten wollen frei leben können).

2. Engagierte Beseitigung von Barrieren in Kooperation mit Autistenvertretungen, so z.B. die Anerkennung der Tatsache, daß Autisten aus ihrer Natur am besten fernschriftlich kommunizieren ähnlich der Anerkennung der Gebärdensprache. Dies zu verwehren bedeutet schwere Belastung und Verhinderung deutlich besserer Ausdrucksmöglichkeiten.

Beispiele:

a) Onlinezugang zu Regelschulklassen und Einbeziehung von Autisten in die Planung, damit Planungsfehler nicht erst langwierig in der Praxis ausgemerzt werden müssen.

b) Barrierearmer Zugang zum Gesundheitswesen. In einer Arztpraxis/einem Krankenhaus ist keine barrierefreie fernschriftliche Kommunikation aus einer heimischen Umgebung möglich, dies hindert Autisten daran mündige Entscheidungen in Bezug auf sich selbst zu treffen, macht Arztbesuche zum sehr leidhaften Spießrutenlauf, wenn nicht vorher möglichst bekannt ist, womit konkret zu rechnen ist. Nicht fernschriftliche psychotherapeutische Behandlung (auch Autisten werden wie alle Menschen manchmal psychisch krank, z.B. depressiv) ist auf anderem Weg kaum sinnvoll möglich.

3. Klarstellung des Gesetzgebers, daß sich der Straftatbestand der Freiheitsberaubung auch auf die Freiheit von Autisten sich barrierefrei im Internet zu bewegen bezieht oder Schaffung einer sinngemäßen Regelung. Sicherstellung eines Internetzugangs für alle Autisten.

4. Abschaffung aller Heime für Autisten zugunsten menschenwürdigeren Assistenzmodellen in Kooperation mit Autisten. Es ist zwar allgemein bekannt wie empfindlich Autisten auf Faktoren der Umgebung reagieren können, es wird aber bisher in völlig unzureichender Weise darauf geachtet inwieweit angeblich „schwere Fälle“ oder „geistig behinderte“ Autisten aufgrund solcher vermeidbarer Rahmenbedingungen in eine solche höchst unangenehme Situation geraten sind. In diesem Rahmen müssen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um unter Trägerschaft von Autisten kontrollierter juristischer Personen spezielle Heime einzurichten, die einzig die Aufgabe haben Autisten aus Heimen auf ein Leben in Selbstständigkeit vorzubereiten und zu entlassen und in allen bestehenden Heimen auf die Suche nach geeigneten Kandidaten gehen dürfen. Allgemein ist es eine elementar menschliche Notwendigkeit Autisten in solchen Einrichtungen den Kontakt zu selbstständig lebenden Autisten zu ermöglichen, beziehungsweise diesen das Recht zu geben Kontakt und Einblick in die Lebensbedingungen zu verlangen. Viele Mißstände können nur andere Autisten erkennen, z.B. der berühmte brummende Sicherungskasten, den Nichtautisten nicht hören, aber daneben wohnende Autisten in den Wahnsinn treibt, wenn sie aufgrund anderweitiger Belastung sich nicht in geeigneter Weise artikulieren können.

5. Bereitstellung von Mitteln für Forschung zu Universellem Design von Gesellschaftsbereichen (siehe auch 2.) in Bezug auf Autisten unter Federführung von Autisten.

Zur Werkzeugleiste springen