Autismus - ohne wäre die Normalität gestört

 

 

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Aufgaben der seriösen Interessenvertretung von Bevölkerungsgruppen

Es ist Zeit für einige grundlegende Überlegungen, nachdem die ESH sich seit Jahren sehr kritisch zu heute stattfindenden Genoziden äußert (wir bauen hier auf dem Stand älterer ESH-Artikel auf, lest sie, wenn ihr es noch nicht getan habt). Wir haben in den letzten Jahren Reaktionen darauf sorgfältig studiert und können sagen, daß wir äußerst entsetzt sind über Grundeinstellungen, die in einem großen Teil dieser Reaktionen deutlich wurden.

Es ist selbstverständlich, daß jede seriöse Interessensgruppe, wie die ESH es tut, gegen solche Verbrechen ihrer Zeit Stellung bezieht. Offenbar gibt es heute eine breite Front von Autistenfeinden, die Autisten dies schlichtweg verweigern möchten, da sie unter anderem letztendlich das unverbrüchliche Existenzrecht der Bevölkerungsgruppe der Autisten nicht anerkennen.

Man stelle sich vor, einer Interessenvertretung von Sinti oder Roma würde in vergleichbaren Ereignislagen mit ähnlichen Haltungen begegnet. Die Person, die soetwas tun würde, würde erhebliche gesellschaftliche Sanktionen befürchten müssen. Nicht so z.B. im Fall von Autisten oder Menschen mit Trisomie 21.

Was ist das für eine seltsame Lage? Wie kommt es dazu?

Nix hören

Eine Aufgabe von Interessenvertretungen muß es z.B. stets sein, auf das eigene Urteil zu vertrauen, bei der eigenen Urteilsbildung durchaus selbstkritisch vorzugehen, aber auch nicht überzaghaft. Vor allem nicht angesichts einer insgesamt klar genug erkennbaren höchst monströsen Situation. In keinem Unrechtsstaat, wie man den Begriff auch immer herleiten will, erhalten im echten Ernstfall solche Interessengruppen externe Genehmigungen die eine oder andere stattfindende Situation kritisch hinterfragen zu dürfen. Zumindest sollte keine seriöse Interessenvertretung sich auf solche äußeren Zustimmungen verlassen.

Gerade in kritischen Zeiten sind sich momentan ereignende gesellschaftliche und politische Abläufe nur begrenzt transparent. Viele Hintergründe sind nicht ersichtlich. Häufig begrenzte Ressourcen von Interessengruppen begrenzen auch das Ausmaß intern bekannter Fakten. Auch die Exzellenz der internen Meinungsbildung ist meist wohl recht begrenzt, aber solche ist bei nahezu jeder realistischen Herangehensweise auch gar nicht nötig. Allenfalls wirken rückblickend stilisierte und von einem späteren System instrumentalisierte Aktivisten so „überragend“ und „übermenschlich“, daß sie nicht mehr in der Nähe solcher Dürftigkeit von Umständen gedacht werden, daß Aktivisten der eigenen Zeit daher mit völlig anderem, unrealistischen Maß beurteilt werden.

In fast jedem Unrechtsstaat entscheiden sich kritische Geister aufgrund teils dürftiger Quellenlage Widerstand zu üben. Mitglieder von Interessengruppen sind oft selbst teilweise von systemüblicher Propaganda beeinflußt, erarbeiten sich mühsam hier und da entgegen allgemeinen Denkgewohnheiten den Blick auf Details der Realitäten dahinter, die eigentlich gebotenen Einordnungen bei einer sachbezogen ungetrübten Herangehensweise. Und genau solcher Widerstand wird nach aktuellem Diskussionsstand wesentlicher politischer Ethik oft als geradezu verpflichtend eingeordnet. Etwa wird davon ausgegangen, daß ein Mensch auch dafür Verantwortung trägt, was er politischerseits unterläßt.

„Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung. Sie geht so sehr jeglicher anderen voran, dass ich weder glaube, sie begründen zu müssen noch zu sollen. Ich kann nicht verstehen, dass man mit ihr bis heute so wenig sich abgegeben hat. Sie zu begründen hätte etwas Ungeheuerliches angesichts des Ungeheuerlichen, das sich zutrug.

Dass man aber die Forderung, und was sie an Fragen aufwirft, so wenig sich bewusst macht, zeigt, dass das Ungeheuerliche nicht in die Menschen eingedrungen ist, Symptom dessen, dass die Möglichkeit der Wiederholung, was den Bewusstseins- und Unbewusstseinsstand der Menschen anlangt, fortbesteht. Jede Debatte über Erziehungsideale ist nichtig und gleichgültig diesem einen gegenüber, dass Auschwitz nicht sich wiederhole.

Es war die Barbarei, gegen die alle Erziehung geht. Man spricht vom drohenden Rückfall in die Barbarei. Aber er droht nicht, Auschwitz war er; Barbarei besteht fort, solange die Bedingungen, die jenen Rückfall zeitigten, wesentlich fortdauern. Das ist das ganze Grauen.“
Theodor W. Adorno
Quelle: http://schule.judentum.de/nationalsozialismus/adorno.htm

Verschiedene solcher Überlegungen sind im aktuellen deutschen Staat politischer Mainstream. Der Staat an sich leitet sich aus solchem Widerstand her. Und doch ist es, soweit zu erkennen steht, möglich, daß unglaublich große Teile sogar der politisch engagierten Bevölkerung dieses Staates, „gute Bürger“, da wo das quasi Wort für Wort eingebläute „ethische Verantwortungsgefühl“ ganz selbstverständlich davon ausgeht, Autisten hätten kein Recht gleichermaßen wie andere Bevölkerungsgruppen, die im Nazistaat Genozidverbrechen ausgesetzt waren, der der Sinti und Roma, der Homosexuellen, natürlich der Juden, Widerstand zu üben, sollten sie erneut zu der eigenen Einschätzung gelangen wieder in so eine Lage zu geraten oder gar schon geraten zu sein.

Eine jüdische Interessenvertretung, die öffentlich auf ihrer Homepage Artikel zu gewaltsamem Widerstand gegen Genozid veröffentlicht, scheint dafür viel Lob zu ernten. Solches Vorgehen scheint weithin als völlig selbstverständlich zu gelten. Praktisch jeder würde den Teufel tun irgendwelche Details hervorzukramen, die diese eigene Sichtweise zu diskreditieren, herunterzuspielen streben. Wenn eine autistische Interessenvertretung ähnliches tut, dann distanzieren sich andere Behindertenorganisationen, dann fühlen sich sogar einzelne Autisten genötigt vor dieser vermeintlich durchgedrehten Organisation zu warnen.

Dem liegt bei nüchternder Betrachtung pure Autistenfeindlichkeit zugrunde. Autistenfeindliche Autisten? Ja, natürlich. Denn nur ganz selten beziehen sich diese unfassbaren Verharmlosungen und Abwiegelungen auf alle möglichen Minderheiten gleichermaßen. Sie kommen praktisch immer selektiv zum Vorschein. Und das hat tief sitzende Gründe im Weltbild des einzelnen Menschen, seinen Wertungen. Vor allem, wenn Mainstream nachgeplappert wird, wenn mehr emotional nach individueller Bestätigung im Mainstream gesucht wird, statt wirklich unabhängige und sachorientierte, seriöse Interessensvertretung zu betreiben. Zur Nazizeit gab es solche Individuen in nahezu allen verfolgten, genozidierten Bevölkerungsgruppen. Ihre Zahl war nicht einmal gering. Auch sie haben die damaligen Ereignisse mit ermöglicht.

Nix sehen

Dabei ist es so wichtig, daß seriöse und inhaltlich kompetente gruppenspezifische Interessenvertretung sichtbar ist, gerade in Zeiten unfassbarer Verbrechen, von denen ein Großteil der Menschen höchstens am Rande Notiz nimmt, wenn sie nicht sogar mehr oder weniger begrüßt werden. In Zeiten eines gruppenbezogen massiv haßerfüllten Mainstreams, welcher so selbstverständlich wirkt, daß er kaum irgendwo hinterfragt wird. Sarkastisch auf Adorno zurückkommend könnte man heute sagen, daß das allererste an Erziehung offenbar inzwischen geworden ist Hinweise auf aktuell stattfindende Genozide nahezu alle Register ziehend anzufeinden und abzutun – und dabei bloß nie wirklich sachlich zu argumentieren! Vor allem nicht fortgesetzt und vertiefend.

So läßt sich offenbar ein potjemkinscher „wehrhafter Staat“/“Widerstand“ errichten, der ansonsten normal zurechnungsfähige Leute unfassbar eiskalt rassistisch-autistenfeindlich argumentieren läßt. Die perfekte Kulisse für die echten Nazis von heute. Die Kräfte, die heute dafür in der Verantwortung stehen, daß wieder Naziopfergruppen ausgelöscht werden. Denn was ist „Auschwitz“? Eine 1:1 Nachbildung bis in jedes kleine Detail? Natürlich nicht! Auch zu begründen, wieso Autisten nie Ziel von Auslöschungskampagnen werden dürfen, hätte etwas Ungeheuerliches angesichts des Ungeheuerlichen, das sich zutrug. Genau das wird aber in der Regel vor jeder Diskussion über dieses Thema sinngemäß sehr häufig verlangt. Das Genozidthema wird auf ganz verschiedene Weise auf die nebensächlichsten angeblichen Formalkriterien von Definitionen abgebogen. Ist jemand, der tief in seinem Herzen kein Menschenverächter ist, zu solchen kaum anders als monströs zu bezeichnenden Winkelzügen überhaupt in der Lage? Übernimmt an solchen Stellen eine Art Autopilot der kognitiven Dissonanz? Das starke Bedürfnis sich dagegen zu wehren, daß die auswendig gelernten Widerstandsphrasen des verteidigten „guten Staates“ vielleicht doch nur eine Tarnkulisse eines weiteren auf seine Weise intensiv mörderischen deutschen Unrechtsstaats sind?

Autismus Deutschland: Autisten können nicht planvoll vorgehen und ins Ausland reisen

Aufgrund der betreffenden öffentlichen Ausführungen des Elternverbandes „Autismus Deutschland“ ist für uns das Maß voll. Die ESH hat „Autismus Deutschland“ nun wegen Volksverhetzung angezeigt:

Zitat:

Strafanzeigegegen

Autismus Deutschland e.V.
Rothenbaumchaussee 15
20148 Hamburg

wegen Volksverhetzung (auch unter Maßgabe der Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses vom 4. April 2013 bezüglich Beschwerde- Nr. 48/2010), Verleumdung, Beleidigung folgend dem Persönlichkeitsrecht von Autisten.

Sachverhalt:

Im gestrigen Medienartikel

http://rollingplanet.net/2014/04/10/bild-im-blutrausch-und-asperger-synd…

wurde die Beschuldigte mit folgenden Worten zitiert:

>In einem offenen Brief schreibt der Bundesverband, der die Belange von Menschen mit Autismus und dem Asperger-Syndrom vertritt:

„Wir verurteilen auf das Schärfste, dass durch eine solche Berichterstattung der Eindruck eines kausalen Zusammenhanges entsteht. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer korrekten Asperger-Diagnose die Betroffenen wohl kaum in der Lage wären, derartig planvoll vorzugehen und in das Ausland zu reisen, um eine solche Tat zu verüben. Bild.de bleibt im Übrigen sämtliche Belege im Zusammenhang mit der angeblichen Diagnose schuldig. Das ist in höchstem Maße unseriös.

Alle Menschen mit Autismus in Deutschland und ihre Angehörigen und Freunde fühlen sich durch eine derartige Berichterstattung diskreditiert. Unser tagtägliches Anliegen, Menschen mit Autismus in die Mitte der Gesellschaft zu holen, wird durch die implizierte Herstellung eines Zusammenhanges zwischen einer für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen schwerwiegenden Entwicklungsstörung und dem ,Profil‘ solcher Täter konterkariert.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und Ihren Respekt gegenüber Menschen mit Autismus.“<

Derzeit wurde der Artikel von rollingplanet zur Überprüfung offline genommen.

Die Tat sehen wir verwirklicht durch den folgenden Satz:

>Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer korrekten Asperger-Diagnose die Betroffenen wohl kaum in der Lage wären, derartig planvoll vorzugehen und in das Ausland zu reisen, um eine solche Tat zu verüben.<

Diese Darstellung des Elternverbandes, der sich seit Jahren gerne falsch als Interessenvertretung von Autisten darstellt, macht die Bevölkerungsminderheit der Autisten böswillig verächtlich und verleumdet dieselbe.

Insbesondere viele Autisten auf der Suche nach einer Anstellung werden von solcher Verächtlichmachung schwer getroffen. Wird von Personalverantwortlichen in Betrieben diese Darstellung des Verbandes als glaubwürdig betrachtet, wird die Bereitschaft Autisten einzustellen naheliegenderweise erheblich gemindert.

In Anbetracht der Tatsache, daß seit vielen Jahren prominente Autisten wie Temple Grandin in der Öffentlichkeit stehen, vielfach Professuren oder vergleichbare Positionen innehaben und weltweite Vortragstouren unternehmen, sowie Unternehmen wie SAP gezielt Autisten wegen ihrer Fähigkeiten einstellen und Autisten international besuchte Jahrestreffen wie das Autreat veranstalten, können diese Darstellungen nur wider besseres Wissen erfolgt sein, wollen die Beschuldigten sich nicht damit herausreden von alledem keine Kenntnis gehabt zu haben.

Motiv dürfte der bekannte Versuch des Elternverbandes sein, seinen eigenen überkommenen Einfluß auch mit unlauteren Mitteln zu verteidigen, nachdem – menschenrechtlich unausweichlich – zunehmend Verbände von Autisten die Rolle der Elternverbände übernehmen. Botschaft soll vermutlich sein: Wir werden gebraucht, weil Autisten nicht in der Lage sind entsprechend zu planen, um ihre Interessen auf politischer Ebene selbst wahrzunehmen. In diesem Sinne versucht der Verband offenbar auch in die andere Deutungsrichtung zu suggerieren, daß autistische Aktivisten, die politisch planvoll aktiv sind falsch diagnostiziert worden seien.

Zum Artikelthema hätte es in der Sache offensichtlich völlig ausgereicht, daß Statistiken keinen Hinweis darauf geben, daß Autisten überdurchschnittlich viele Morde verüben. Im übrigen gibt es seit Jahren den Verdacht, daß bestimmte Psychopharmaka mit solchen Gewalttaten ursächlich in Verbindung stehen, die nach hiesigem Stand bereits mit über 50 Amokläufen in Korrelation gebracht werden konnten.

Abschließend sei angemerkt, daß wir unsere Bevölkerungsgruppe aufgrund unserer spezifischen Kultur und Sprache, sowie dem Vererbungsfaktor von Autismus auch als ethnische Minderheit verstehen, die zur Zeit noch häufig pathologisiert wird, wie dies vor wenigen Jahrzehnten etwa auch gegenüber Homosexuellen der Fall war.

Dazu ergänzend sei aus einem aktuellen Artikel des Spiegel zitiert:

>Auch Hinderk Emrich, lange Zeit Ordinarius für Psychiatrie an der Medizinischen Hochschule Hannover, erklärte: „Ich kenne viele Künstler, die intensiver als ich mit ihrer Seele reden und die sagen, ohne diese paranormalen Fähigkeiten könnte ich nicht arbeiten.“ Gleichzeitig aber warnte Emrich: „Die Psychiatrie läuft heute in Gefahr, alles ungewöhnliche Seelenleben, das in der Romantik noch positive Nebenklänge hatte, als pathologisch zu etikettieren und zu bekämpfen.“ Es scheint das Schicksal kreativer Menschen zu sein, dass sie verdächtig erscheinen, sobald sie aus der Masse ragen.

Das Aufkommen des Computers hat sich für viele Menschen mit besonderen Verhaltensweisen als Segen erwiesen. Viele gute Programmierer haben Eigenschaften, die zu einer Diagnose des Asperger-Syndroms führen könnten: die Leidenschaft für Zahlen, Muster und Maschinen, den Zwang zur Wiederholung sowie das geringe Gespür für soziale Kontakte.

Das Internet sei von und für Menschen erfunden worden, die „auf dem Spektrum sind“, sagen Leute aus der Informationstechnik-Branche. Online könne man kommunizieren ohne die Qual, Leute treffen zu müssen. Dabei haben es viele Computerfreaks weit gebracht.<

http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/autismus-adhs-legasthenie-psychische-stoerungen-foerdern-kreativitaet-a-961162.html

Psychiatrisches Profiling ist Volksverhetzung

Das Thema um das es mir hier geht, regt mich sehr auf. Der Leser möge meinen gerechtfertigten Ärger und meine bewußt unverblümte Ausdrucksweise verstehen.

Wir sehen [in den USA] einen sich beschleunigenden Zyklus aus Artikeln in hochangesehenen Medien, die einen Amoklauf mit einer Beweisführung verbinden, daß der jeweilige Täter „psychisch krank“ sei. Diese Beispiele erscheinen immer schneller und schneller. Der [US-]Präsident sprach von einem Zyklus von „allen 3-4 Monaten“. Ich habe keine Ahnung, ob es mehr solche Gewalttaten gibt. So wie ich keine Ahnung habe, ob die USA ungleicher, ärmer, niederträchtiger, rassistischer, frauenfeindlicher werden. Ein stärkerer internationaler Aggressor, bereiter Zivilisten für die eigenen Vorstellungen von Recht und Gesetz in anderen Ländern zu töten.

Oder ob Organisationen wie Torreys “Treatment Advocacy Center” schlichtweg genug Lügen in den Medien verbreitet haben, so daß diese Art von Berichten sich nun selbst weiter fortpflanzt. Setzen wir einmal die große Anzahl von Menschen voraus, die rezeptpflichtige Psychodrogen einnehmen, also ärztlicherseits entsprechend diagnostiziert wurden. Betrachten wir weiter, wie im Nachhinein Personen aus dem Umfeld eines Amokschützen diesen im Eindruck des Geschehens als „instabil“ beschreiben, als eine „tickende Zeitbombe“ oder im Sinne anderer dämonisierender Attribute basierend auf dem Konzept der „gewalttätigen psychischen Erkrankung“, dann sollte es immer möglich sein solche Geschichten zu finden.

Der Präsident hat dem Land und den Bürgern, die mit psychiatrischen Verleumdungen leben müssen schweren und unverzeihlichen Schaden zugefügt, indem er die verbreitete Verleumdung bestätigte, daß wir für Gewalttätigkeit anfällig seien. Und dies eine genauere Prüfung unseres Verhaltens erfordere, einschließlich stärkerer Einschränkungen unserer bürgerlichen Rechte. Und wir als Minderheit unter noch aufwändigere Kontrolle durch das bekannte unverantwortliche und diskriminierende auf uns zielende Überwachungs- und Internierungslagersystem gestellt werden müßten, das wir als „Psychiatrisches Gesundheitssystem“ kennen. Wir müssen verstehen, daß dies alles nicht mehr als eine Verleumdungskampagne ist. Es ist offenbar auch nicht möglich rational zu diesem Thema zu diskutieren. Jedesmal, wenn wir es versucht haben das Fehlen von Evidenz für statistische Zusammenhänge herauszuarbeiten, hatten diese rationalen Argumente keine Wirkung. Stattdessen schienen sie eher noch Öl ins Feuer zu gießen.

Nun möchte ich etwas herausarbeiten, wie Profiling funktioniert und warum es immer falsche Ergebnisse hervorbringt. Es ist irrelevant, ob ein statistischer Zusammenhang besteht zwischen einzelnen demografischen Faktoren und der Wahrscheinlichkeit, daß ein Individuum ein Verbrechen begehen wird. Profiling basiert auf Betrachtung bestimmter demografischer Faktoren, die wegen tiefsitzender Vorurteile ins Visier genommen werden, die tatsächlich erwarten, daß jemand als unmenschlicher Schwarzer Mann mit übermenschlicher Stärke unter Kontrolle und Aufsicht gehalten werden muß. Wir sehen das klar bei ethnischem Profiling – mindestens einige von uns denken auch so. Deswegen konnte es das Urteil im Fall George Zimmerman geben, deswegen sind die Morde an farbigen Männern, Frauen, Mädchen und Jungen durch die Polizei keine tragischen Einzeltragödien, sondern ein erschütternder systematisch geschürter Massenmord einer rassistischen Gesellschaft.

Und es gibt keinen Unterschied zu psychiatrischem Profiling. Wir sind Ziel wegen unserer hartnäckigen Vorverurteilung, welche rassistischen Vorurteilen weitgehend ähnelt: Behinderte Minderheiten und ethnische Gruppen waren schon immer die beiden Pole des Weltbilds von Eugenikern, das einige Teile der Bevölkerung herauspickt und als „unnütze Esser“ einordnet, wert ausgebeutet und weggeworfen zu werden. Es spielt keine Rolle, ob die Behinderten zugeschriebene Minderwertigkeit nur im Kopf des Betrachters existiert – das gab es schon immer. Immer gibt es Zusammenhänge zwischen der Fremdwahrnehmung einer Person, die seltene Geisteszustände oder kulturelle Hintergründe aufweist und ihrer Ausgrenzung aus der Mehrheitsgesellschaft. Die Gründe können unpassende Umgebungszustände sein und die Ausgrenzung beruht auf Frauenfeindlichkeit, Rassismus, Klassenzugehörigkeit und andere Kriterien der Ausgrenzung, die wir benutzen. (Beispielsweise entschied der Supreme Court im bekannten Fall Buck vs. Bell, daß zwangsweise Sterilisation rechtmäßig sei und verleumdete eine Familie aus Frauen als „Schwachsinnige“. Unter welchen gesellschaftlichen Behinderungen sie auch immer gelitten haben mögen, sie waren sicherlich arm.)

Weder die Nazis mit ihrer mörderischen Agenda noch das zeitgenössische Regime von Konzentrationslagern und ausgrenzenden Sondergesetzen unter dem Vorsitz der Psychiatrie interessiert(e) sich dafür, ob du dich selbst als behinderte Person identifizierst, als psychisch krank [oder Jude], als eigen oder exzetrisch oder als normal. Die Selektion wurde vorgenommen und du bist zur Rechten oder Linken sortiert worden. Bisher wurden wir noch nicht vergast, aber wir werden durch Fremdkontrolle, durch Psychodrogen und Elektroschocks, durch die Polizei mit Schußwaffen und Teasern ermordet.

Ich möchte, daß wir klar erkennen, was mit uns gemacht wird – nach meinem kulturellen Verständnis ist psychiatrisches Profiling nichts anderes als die Volksverhetzung gegen Juden, erfunden um Pogrome zu rechtfertigen. Ich las Geschichten aus dieser Zeit und die Ähnlichkeiten der Vorgänge trafen mich wie der Schlag. Wie ähnlich Menschen sich hinkauerten, wartend daß es vorübergeht, versuchten mit verantwortlichen Autoritäten vernünftig zu reden, sich als angebliche Nichtjuden durchschlugen, sich Strategien entwarfen wie auch immer sie überleben könnten. Eine Volksverhetzung kann nicht diskutiert werden. Nun, rückblickend, hoffe ich, daß die meisten Menschen diese Volksverhetzung als so gegenstandslos wie folgenschwer erkennen, die in ihrer Zeit geglaubt wurde. Manche Bigotte werden jedoch auch heute noch daran glauben und sich vor diesem „Schwarzen Mann“ fürchten.

Diese Woche redete ich mit zwei Freunden, ich sagte ihnen, daß jetzt, wo die Interpretation der UN-Behindertenrechtskonvention weitgehend gesichert ist, wir unsere Aufmerksamkeit nun auch positiven Maßnahmen zuwenden sollten: Was wollen wir erleben in einer Welt, die ohne Zwangspsychiarie neu gestaltet wird? Wenn eine Regierung uns mitteilt: „OK, wir werden die psychiatrischen Sondergesetze aufheben und mit Entrechtung und Zwangsbehandlungen aufräumen. Was sollen wir noch tun, damit wir sichergehen, daß Menschen haben was sie brauchen und nicht weiter diskriminiert werden, wenn sie ungewöhnliche Gedanken haben oder ernsten Kummer oder Krisen durchleben?“ – was würden wir antworten?

Beide Freunde reagierten heftig, was veranschaulicht wie tiefen Hass wir unter dem noch aktuellen Regime erfahren. Wie uns dieser Hass selbst hat fühlen lassen als wären wir als Menschen nichts wert. Es ist schwer zu realisieren wie sehr man die gesellschaftlichen Verleumdungen verinnerlicht hatte, man nicht stark genug war das eigene gesunde Selbstbild davon unangetastet zu bewahren. Wie genau das eine Voraussetzung dafür war, daß man uns als psychisch krank verleumden konnte. Ganz besonders als Frau. Es macht mich wütend. Es macht uns wütend. Und wir sollten es nicht mehr innerlich annehmen.

Das ist keine Schwäche oder Verletzbarkeit. Wir sind verdammt stark, weil wir überlebt haben, was wir erleben mußten. Und die, die nicht überlebt haben, würden die gleiche Stärke in sich finden, wenn sie in unsere Schuhe gesteckt worden wären. Was wir überlebten (aus meinen Notizen zu einem dieser Gespräche, in welchem auch meine Partnerin und ihre Beiträge einbezogen sind):

– Schindluder mit dem Selbstwert einer Person und ihrer Wahrnehmung in der Welt – das ist Zufügen von seelischem Leid und läuft auf Folter hinaus.
– Systematische Folter, weil alles nur gefühllose Experimentiererei war: „Du bist ein wissenschaftliches Projekt.“ Sie gaben falsche, unvollständige und irreführende Informationen (es gab also keine Zustimmung auf der Grundlage korrekter Beratung) und versagten dabei alle Informationen über schädliche Wirkungen zu sammeln, die bereits beobachtet wurden. Sie geben dir Substanzen, von denen sie keine Ahnung haben und erzählen dir nur, was sie meinen, das du wissen solltest. Sie behandeln uns als unmenschlich, als wäre nichts dabei. Das kann geschehen, weil es eine Art von kontrollierender Supervision in der Anwendung der Psychiatrie gibt, die es so in der Anwendung der physischen Medizin nicht gibt.
– Jemanden so „anders“ machen, daß man mit ihnen alles anstellen kann. Das bezieht sich nicht nur auf die Akte offener Gewaltausübung. Wenn ein Elter sein Kind schlägt, wird es nach einer Weile ausreichen, daß das Elter das Kind anschaut, damit das Kind unter der auf Konditionierung beruhenden Kontrolle ist. Sie müssen gar nicht weiter prügeln, die Fingernägel ziehen, sie jeden Tag mit Thorazin vergiften. Sie müssen nicht mehr tun als die Person so in Angst und Schrecken zu versetzen, daß sie nicht mehr sie selbst sein kann.
– Sie vermittelten mir das Gefühl, ich gehöre nicht in diese Welt wie ich nun bin. Ich denke, das ist unverzeihlich.

Das alles zeigt mir wieder, daß wir zu jeder Zeit, in der unsere Rechte von den Vereinten Nationen entschieden anerkannt werden eine weitere Schicht unserer eigenen Erfahrung und Fähigkeit die extremen und ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen gegen uns zu bekämpfen freilegen. Fortschritt verläuft nicht linear. Und während ich weiterhin denke, daß wir uns Gedanken darüber machen müssen, wie eine neue Welt gestaltet werden könnte, auch wenn wir noch im Griff des alten Regimes sind, wird der nächste Schritt vielleicht sein, das zurückzuweisen, was uns dann aufgetischt wird und uns darüber zu empören, sowie uns selbst und alle anderen vor Vergeltungsaktionen zu schützen.

Tina Minkowitz, New York
International Representative des Weltweiten Netzwerks der Nutzer und Überlebenden der Psychiatrie – WNUSP (wnusp.net)

Übersetzt mit Genehmigung.
Die Übersetzung orientiert sich am angenommenen Sinngehalt und stellt keine Wort-für-Wort-Übersetzung dar. Der Originaltext findet sich hier: http://www.madinamerica.com/2013/10/psychiatric-profiling-blood-libel

Welt des Scheins: „Inklusionstage 2013“ in Berlin

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte eingeladen … nach Berlin. In der Jugendherberge eingecheckt, besuchte ich den ersten Tag mit dem Thema „Teilhabebericht und Inklusionsforschung“. An der eher offiziellen Bekleidung ließ sich erkennen, dass einige Teilnehmer aus Repräsentations- und Interessenbereichen angereist waren, die Beamtenschaft, Wissenschaftsvertretung und Spitzenvertreter der Behindertenverbände vermuten ließen.

Da Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke wegen plötzlicher Erkrankung abgesagt hatte, übernahm die Beamtin des BMAS Frau Gitta Lampersbach die Einführung in die als barrierefrei bezeichnete Veranstaltung und erklärte, dass es eigentlich für diese Tagung gar kein Basispapier gibt, sondern lediglich Forschungsergebnisse zusammengetragen wurden, die eine ganz neue Art von Bericht der Bundesregierung zum Ziel habe.

Erstaunt war ich, wie mit wohltönenden leeren Lobesworten die Zuhörer wie in einem lauen Sommerregen eingeregnet wurden … es erinnerte mich an die Gute-Nacht-Geschichten, die ich meinem Sohn, als er klein war, vorgelesen hatte. „Klein“, das war wohl das Stichwort darüber nachzudenken, warum meine näheren und weiteren Sitznachbarn die eine oder andere Bemerkung machten wie „Das hören wir nun seit 20 Jahren, ohne dass sich was ändert.“
Offenbar waren die Kleinen mittlerweile erwachsen geworden, aber von der Bundesregierung weitgehend unbemerkt? Mit 20 Jahren würden die Vertreter im Publikum also zu den „jungen Wilden“ gehören. Als Kind von Fluxus, mit Beuys in Filz und Fett aufgewachsen und in die 68er hinein protestiert war ich mehr als gespannt auf Aktion und Reaktion bei dieser Veranstaltung.

Nach einem Monolog in wissenschaftlichem Fachvokabular versicherte man sich worthülsig der gegenseitigen Geneigtheit und Anerkennung der Kompetenz und ließ sich selbstgefällig in „Leichte Sprache“ übersetzen. Der Aufwand, der betrieben wurde, die vielen verschiedenen Daten zu erheben, wurde von allen Beteiligten als Arbeit beschrieben, die viele Stunden Zeit und Engagement gekostet habe.

Upps, dachte ich zum ersten Mal: Ob auf dem Podium realisiert wird, dass unter den Teilnehmern nicht wenige Menschen sind, die im Ehrenamt über Jahrzehnte einen großen Teil ihrer Freizeit unentgeltlich zur Verfügung stellen und die diese Eigenbelobigung der Wissenschaft als zynisch empfinden könnten? Ob von den anwesenden Wissenschaftlern mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 4.000 – 7.000 EURO noch darüber nachgedacht werden kann, dass im Publikum behinderte Menschen sitzen, die für die Berlinreise den Sozialhilfesatz eines ganzen Monats zusammensparen mussten, um ihre Rechte in Berlin zu vertreten?

Aber Reaktion gab es auf diese überdimensionierte Präsentation der Wissenschaft aus dem Publikum nur in den Bart gemurmelt und mit höflicher Fragestellung. Auf die Frage, warum bei der nachmittäglichen Podiumsdiskussion lediglich universitäre Vertreter und Vertreter großer Behinderteneinrichtungen, insbesondere große Heimbetreiber, auf dem Podium mitwirken würden, wurde zwischenzeilenwortreich geschwiegen.
Auf kritische Nachfragen an Wissenschaftler wurde eher patzig reagiert, man verstehe seinen Beruf.

Frau Dr. Anne Waldschmidt, die staccatohaft auf den Behinderungsbegriff der disability studies als interdisziplinäre Wissenschaft verwies, in dem Behinderung nicht mit medizinisch diagnostizierbaren Beeinträchtigungen gleichgesetzt werden kann, sondern in der Regel aus gesellschaftlich konstruierten Barrieren hervorgeht (Barrieren hindern Menschen daran, am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen), erhielt erste laute Zustimmung von den Teilnehmern, die wiederum betonten, dass auch das eine olle Kamelle sei, die immer wieder hervorgeholt werde, ohne dass sich wirklich etwas ändere.

Wirkte die Umsetzung der Veranstaltung psychedelisch in Richtung „Make love not war“ oder hatten auch andere Interessenvertreter noch gut im Gedächtnis wie eine Vertreterin ebendiesen Ministeriums bei einer früheren Veranstaltung überdeutlich darstellte wie zentral für ihr Haus sei, daß Anliegen freundlich herangetragen werden – eine Aussage die in einem erschütternden Maße für sich selbst spricht, indem sie verdeutlicht, daß man Behinderte noch immer fest als Bittsteller empfindet, nicht als Minderheiten, die bestimmte Rechte haben, die angesichts massivster Diskriminierungsfolgen in jeder Weise eingefordert werden können.

Douglas Ross, der sich als Sprecher „nicht computerorientierter“ Autisten präsentierte, lud zur Zusammenarbeit ein. Die Lacher, die seine Formulierung hervor rief, registrierte ich als ein Lachen über Behinderte und wunderte mich über diese Platzierung. Im Wissen um die besondere Sinnesempfindsamkeit von Autisten dachte ich darüber nach, wie sein schweigender autistischer Sohn einen ganzen Tag von morgens bis abends auf einer Tagung aushielt und auch noch einen lauten Film ertrug.

Nachdem doch einiges über das Selbstverständnis inkludierter Gemeinschaft gesagt wurde und dass es ein miteinander und aufeinander Eingehen und Zugehen geben sollte, trat dann die „Blind Foundation“ auf, eine Band aus sehenden und blinden Musikern. Für mich als musikalische Rheinländerin war es sehr befremdlich, dass sich zu den Rhythmen der Musik niemand bewegte, wo doch gerade vom „Aufeinander-zu-Bewegen“ die Rede war. Eine freundliche Sitznachbarin meinte dann, dass Wissenschaftler das wohl eher als unseriös betrachten würden, was mich ins Grübeln brachte:
Wie soll Bewegung in die Reihen und die Gruppen kommen, wenn an den verkopften und eingefahrenen Mustern festgehalten wird?

Als ich die Agentur Meder, die die Inklusionstage für das BMAS organisierte, informierte, dass entgegen der Aussagen der Rednerin des Ministeriums die Veranstaltung nicht barrierefrei sei, weil kein Livestream für Autisten eingerichtet wurde, die nur von zu Hause aus an einer Veranstaltung teilnehmen können, bedauerte man dies anscheinend erschreckt zutiefst. Es sei nicht gewusst worden und würde künftig bei der Agenturorganisation Berücksichtigung finden. Nach bisheriger Erfahrung wird das vermutlich bis zur nächsten Veranstaltung wieder vergessen sein oder nie zu den wirklich Verantwortlichen weitergegeben, denn oft geht es eher darum sich mithilde überschäumender Nettigkeitssimulationen nicht unnötig angreifbar zu machen. Schließlich wurde dieser Hinweis bereits vor Jahren gegeben. Der Hinweis, kontrastarme Treppenstufenkanten künftig farblich abzukleben, wurde ebenfalls notiert.

Am Abend konnte der Film „GOLD – Du kannst mehr als du denkst“ angeschaut werden. (Mehr: http://kino.de/kinofilm/gold-du-kannst-mehr-als-du-denkst/134761) Es wurden darin 3 Sportler im Vorfeld der paralympics 2012 in London in ihrem Privatleben und in der Vorbereitung zu diesem sportlichen Ereignis vorgestellt … die Schwimmerin Kirsten Bruhn aus Deutschland, der Rennrollstuhlradfahrer Kurt Fearnley aus Australien und der Läufer Henry Wanyoike aus Kenia.

Mir persönlich war der Film zu stark darauf ausgerichtet, dass Behinderte sich selbst und auch der Menschheit etwas beweisen wollten (mussten?), ich stand aber mit dieser Meinung soweit zu erkennen allein da. Mir blieben aus diesem Film andere Menschen weit lebhafter in ihrem Selbstverständnis in Erinnerung: die Ehefrau des blinden Läufers, weil sie einfach nur mit einem zärtlichen Menschen leben wollte, der Begleitläufer, der ihn in den Sieg begleitete bis zur völligen Verausgabung und der in seinem Wesen an einen Blindenhund erinnerte und die Kinder des Rollstuhlfahrers, als Vater auf Augenhöhe mit ihnen spielte.


Wolken aus Plastik – wie gemunkelt wird ein Lieblingsmotiv von Ursula von der Leyen

Der zweite Veranstaltungstag war dem Thema „Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Behinderungen“ gewidmet. Um gleich beim Thema zu bleiben: An beiden Tagen wurde immer wieder auf den Anspruch der Inklusion hingewiesen, Vielfalt zu leben, aber in der Ausdrucksweise fand sich bei allen Vortragenden eine überkommene Formulierung vom Menschen „mit Behinderung“, die immer wieder das überaltete Denkmodell der Behinderung als Persönlichkeitsmerkmal aus der Schublade zog. Vielfalt hat keine Behinderung, aber in der Vielfalt findet Behinderung immer noch statt und muss verschwinden!

Bei der Einführung wurde erwähnt, dass sich 23 Millionen Menschen in Deutschland ehrenamtlich engagieren. Erstaunlich auch hier die freundlichen Worte über das persönliche Engagement und relativ wenig politische Äußerung, warum in diesem Staatswesen Ehrenamt so stark erforderlich ist. Sozusagen als Motor wurde transportiert, dass der Mensch sich im Ehrenamt gut fühle und sein Selbstwertgefühl steige. Hm, dachte ich so bei mir: Fühlst du dich tatsächlich gut, wenn du vor Ort gerufen wirst, weil mal wieder ein Jugendamt Eltern die Entziehung des Sorgerechts androht und ihren 10jährigen Autisten in die Kinder- und Jugendpsychiatrie einzuweisen androht, wenn Eltern sich zum Wohl ihres Kindes gegen Vorschläge von Pharma- und Konditionierungsvertretern auflehnen? Lässt die Unkenntnis und der systematische Unterstellungsdreck in Behörden und seine Ausräumung vor Ort tatsächlich dein Selbstwertgefühl steigen? Das konnte ich für mich mit einem klaren NEIN beantworten. Blieb die Frage, ob das veranstaltende Ministerium es als eigene Leistung ansieht durch seine Politik solche ehrenamtlichen Leistungen von Bürgern mit Unrechtsbewußtsein auf ganz spezielle Art dauerhaft zu fördern.

An diesem zweiten Tag lag der Schwerpunkt der Veranstaltung darauf zu zeigen, was in der Praxis (anders) gemacht wird, wie stark sich behinderte Menschen für ihre Rechte engagieren und dass dieses Engagement weitgehend unbekannt ist. Prof. Dr. Theresia Degener stellte das Inklusionsmodell als Menschenrechtsmodell vor, in dem der Mensch nicht nur seinen Anspruch auf Inklusion im gesellschaftlichen Kontext, sondern als Menschenrecht hat, was – verständlicherweise gerade dort – lauten Beifall fand. Bezeichnend ist, dass die von den Vertretern der Behindertenverbände am stärksten mit Beifall bedachten Beiträge Weißhaupt und Degener über politisch relevante Aussagen zu Behinderung im filmischen Zusammenschnitt des BMAS keinen Niederschlag gefunden haben.

Dr. Nicole Schmidt von „mittenmang SH e.V. zeigte auf, dass sie persönlich an einem Scheideweg anlangte und die Thematik mit Gleichgesinnten selbst in die Hand nahm und seither lebt.

Behinderte Menschen bei ihren Tätigkeiten vorzustellen und gleichzeitig mit den Verdiensten der Vermittler den Anschein zu erwecken, als würde es ohne diese organisatorischen Nester kaum gehen, lässt immer wieder akut die Frage nach dem „Best-Style“ aufkommen, insbesondere wenn sich große Organisationen über die Beratung und die Bedürfnisse von Betroffenen großzügig hinweg setzen. Während bei der Vorstellung von „Beste-Praxis-Beispielen“ durch das Diakonische Werk Hamburg und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. kaum menschliche Selbstspiegelung vermittelt wurde, erzählte Jana Schulze von der Freiwilligenagentur Magdeburg überzeugend von der Entwicklung, die die Organisatoren nahmen, von ihren Irrtümern und ihren Richtungsänderungen, was beim Publikum gut ankam.

Da Online-Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen eine wichtige Forderung von Autisten darstellt, nahm ich am Workshop 4 „Online Volunteering“ teil und zeigte dort auf, dass Autisten ihre Gesellschaftsteilnahme über Medien gestalten, dass das nicht heißt, dass sie keine persönlichen Kontakte haben, dass es einer Offenheit bedarf, diese schon recht alten Kommunikationsmittel von behinderten und nichtbehinderten Menschen zum Ausräumen von Barrieren zu benutzen, dass durch fernschriftliche Online-Kommunikation auch anderen behinderten Gruppen die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilnahme ermöglicht wird (und dass insbesondere durch Onlinebeschulung an Schulen und Universitäten) und dass Kompetenzen, die bisher in der Gesellschaft brach liegen online erschlossen werden können.

Es wurde auch thematisiert, dass die Versuche von Autisten, ihre politische Mitarbeit über Onlineverfahren einzufordern, kläglich an der mangelnden Flexibilität der vermeintlichen Mitstreiter scheiterte, die eher in gewohnten Bahnen zu persönlichen Anwesenheiten und den damit verbundenen Strukturen tendieren. Die Teilnehmer diskutierten, dass Online-Konferenzen im internationalen Gespräch wegen der großen Entfernungen selbstverständlich sind, während sie im nationalen Bereich immer noch auf Ablehnung treffen.

Der Impulsgeber Hannes Jähnert meinte hierzu, dass der Beweggrund vielleicht darin zu suchen sei, dass der Mensch sich selbst am Menschen erleben wolle und dass ihm das gut tue. Ich wies darauf hin, dass dies von Autisten anders gesehen werde. Meine persönlichen Beweggründe seien z.B., in einer Gesellschaft die Vielfalt der Kommunikationsmöglichkeiten zu erhalten oder ggf. mit zu gestalten, wo Teilhabe gefährdet oder nicht vorhanden sei. Moderator Rául Aguyo-Krauthausen gab zu bedenken, dass das Vorantreiben der Onlinebeteiligung dazu führen könnte, dass andere behinderte Menschen mit Onlinemöglichkeiten abgefunden und in den Hintergrund treten könnten, worauf aber aus der Teilnehmerschaft gesagt wurde, dass diese Gefahr immer bestehe aber kein Grund sei, Teilhabe zu verweigern.

Befremdlicherweise waren diese klaren Aussagen zu Positionen der ESH bei der späteren Vorstellung der Workshop-Ergebnisse durch Rául Aguyo-Krauthausen gegenüber allen Veranstaltungsteilnehmern nicht mehr zu erkennen und gingen komplett nach allgemeiner Lob-Floskelei in einer bedeutungsarmen Wortwolke unter.

Als bezeichnend erschien mir auch die Besetzung der Abschlussdiskussion auf dem Podium mit einer Wissenschaftlerin, einer Beamtin und der Vertreterin von AKTION MENSCH. Schmerzhaft wurde mir bewusst, dass die Vertretung der gesellschaftlichen Belange behinderter Menschen in Deutschland ganz maßgeblich von einer Lotterie abhängt und auch oft genug eine Lotterie darstellt. Wie witzig es zugehen kann, machte ihre Vertreterin Frau Christina Marx deutlich: Sie sagte, dass sie den Slogan der Inklusionstage „Einfach MACHEN“ anders betonen wolle und den Schwerpunkt auf „EINFACHmachen“ lege. Wer je einen Antrag bei der AKTION MENSCH stellte, konnte nur offenen Mundes über so viel Chuzpe staunen!

Da es immer die letzten Eindrücke einer Veranstaltung sind, mit denen Teilnehmer sich auf die Heimreise begeben, war es recht wohltuend, dass die Hip Hop Formation „New Hope Generation“ der Patsy & Michael Hull Foundation e.V. zum Ende der Veranstaltung zeigen durfte, was sie tänzerisch und akrobatisch kann. Die Kinder und Jugendlichen schafften es, dass zum ersten Mal Lockerheit in die Teilnehmer einzog. Frau Lampersbach bedankte sich für die Teilnahme der hoffnungsvollen Generation mit der Aussage, dass die Gruppe zum wiederholten Mal unentgeltlich auftrat.

Schluck! Mir wurde heiß und kalt, weil ich mich an die Schokoladen-Petit fours mit Blattgold, die mir nach dem Mittagstisch gereicht wurden, erinnerte. Sollte etwa Geld für einen außergewöhnlichen Veranstaltungsort, eine aufwendige Küche freundliche und sehr straff geführte Bewirtungsmitarbeiter da gewesen sein und das Geld nicht mehr gereicht haben, den Kindern eine Gage zu geben?

Zufällig traf ich einige dieser Kinder auf den Toiletten, welche diese auch als Künstler-Garderoben nutzten. Den jungen Künstlern wurden Anfahrt, Hotelaufenthalt und auch eine kleine Gage bezahlt und ich fragte mich, warum die Vertreterin des Ministeriums zuvor eine solche Falschdarstellung betrieb. Ob den Vertretern der Behindertenverbände vermittelt werden sollte, dass die nächste Generation von Ehrenamtlern heran wächst und die Tradition der Unentgeltlichkeit der Fachleute in eigener Sache sowie die Kleinarbeitung der selbstbestimmten Interessenvertretungen durch politisch gewollte Schikane-Bürokratie weiter erhalten werden kann, während die Verwalter und wissenschaftlichen Faktensammler des Phänomens Behinderung weiter üppig in Lohn und Brot stehen sollen?

Es sind Autisten, denen immer wieder nachgesagt wird, sie würden in einer anderen Welt leben. In Berlin durfte ich erleben, dass zwei völlig verschiedene Wahrnehmungswelten an einem Veranstaltungsort zusammen trafen, ohne dass der Eindruck erweckt wurde, dass die einen in die der anderen einkehren können. Diese groteske Situation wurde von einigen Teilnehmern bestätigt und als bereits lange fest bestehend bezeichnet. Die Politik verspricht seit Jahrzehnten viel, vielleicht um offenen Widerstand abzubügeln mit Verweis auf die ja angeblich anstehenden Änderungen?
Wenn behinderte Menschen Sorge oder gar Angst haben, verbindlich sein zu müssen, um es mit den Geldgebern und „Wohltätern“ nicht zu verderben, dann wird ein völlig falscher Ansatz gelebt. Derjenige, der die Kompetenz besitzt müsste die Bedingungen gestalten. Ohne die Mitarbeit behinderter Menschen hat die Politik nichts vorzuzeigen und die Wissenschaft nichts zu forschen und zu berichten.

Es wurde von der ESH gebeten, Vortragmanuskripte, Arbeitsergebnisse der Workshops, Fotos, Kameraaufnahmen und die Protokolle der vereinfachten Sprache zur Verfügung bzw. ins Netz zu stellen, damit „computerorientierten“ Autisten im Nachhinein annähernde Barrierefreiheit hinsichtlich der Teilnahme an den Inklusionstagen 2013 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gewährt wird. Dies erfolgte trotz Nachfrage nicht.

Im Verlauf einer Veranstaltung mache ich meist ein Foto des leeren Veranstaltungsraumes, um mir zum Abschluss vergleichend ein Bild davon machen zu können, was den Unterschied gemacht hätte, wenn die Stühle und Sessel leer geblieben wären. Es gab sie, kurze warme Gespräche mit Teilnehmern am Rande, die in einer Kneipe oder im Park weitergeführt viel Zusammenhalt und Zusammenarbeit hätten ergeben können. Beim Nachdenken über die Inklusionstagung aber fand ich außer vielen leeren Seiten in dem mir ausgehändigten speziell bedruckten Tagungsnotizbuch keinen festgehaltenen Gedanken, den ich als ungewohnt, vorantreibend oder erneuernd betrachten konnte, entdeckte trotz neuer Strategien keine Veränderung in den Standpunkten und erinnerte mich überwiegend an einen Wortbrei konfliktvermeidender Artigkeiten und so muss ich persönlich konsequenterweise dem geneigten Leser bildlich aufzeigen, dass diese Veranstaltung trotz hohem Organisationsaufwand und formalem Können ohne Menschen ein ähnliches Ergebnis gehabt hätte wie mit:


Klinische Leere

Positionen der ESH zu Schulbegleitung

Seit Jahren favorisiert die ESH mit ihrer AG Schule die Onlinebeschulung in Regelklassen. Dabei wird dem autistischen Schüler bei korrekter Umsetzung die Möglichkeit gegeben ohne Entscheidungsdruck von außen online am Unterricht teilzunehmen. Die Entscheidung kann vom Schüler selbst jederzeit geändert werden, er kann also auch ins Schulgebäude gehen, wenn er es zu bestimmten Zeiten will, über die er niemandem Rechenschaft ablegen muß.

Schulbegleitung ist ein älteres Modell, das aus einer Zeit stammt, in welcher man sich noch davor scheute Schule an sich barrierefrei zu gestalten. Bei diesem Modell wird dabei eine Begleitperson eingesetzt um nicht an sich die Barrieren im üblichen Schulalltag beseitigen zu müssen. Internationale Standards weisen jedoch klar den Weg zu Lösungen die möglichst weitgehend ohne Assistenz auskommen, da Assistenz auch immer in einem Zustand der Abhängigkeit gefangenhält, der gerade bei Autisten im großen Mangel an geeigneten Assistenzpersonen besonderes Gewicht erhält.

Aber auch im Rahmen von Onlinebeschulung kann solche Assistenz eingesetzt werden, sofern sich der autistische Schüler dafür entscheidet z.B. einen Tag den Unterricht nicht per Webcam, sondern im jeweiligen Klassenraum selbst zu verfolgen.

Diese Frage nach dem Einsatz einer Schulbegleitung ist nicht einfach pauschal mit ja oder nein zu beantworten, sondern müsste individuell entschieden werden am tatsächlichen Bedarf und im Wissen um die heutige Realität der Umsetzung solcher Schulbegleitung vor Ort.

Schulbegleitung erfolgt zumeist nur für einige Wochenstunden, nicht durchweg über den gesamten Stundenplan. Schulbegleiter werden von den Schulen in der Regel nur akzeptiert, wenn die Schule weisungsbefugt ist. Eltern haben in der Regel keine formale Weisungsbefugnis, geschweige denn der autistische Schüler. Genau dies wäre jedoch ein wichtiger Faktor um tatsächlich von „Assistenz“ sprechen zu können. Barrieren finden sich in der Regel im üblichen Schulalltag, durch bevorzugte Weisungsbefugnis von Schule und Lehrpersonal wird „der Bock zum Gärtner gemacht“. Uns sind Fälle bekannt, in denen engagierte Schulbegleiter von Seiten der Schule Hausverbot erhalten haben, da sie ernsthaft die Interessen des autistischen Schülers vertreten wollten.

Aufgrund dieser Konstellation ist Schulbegleitung in der bisherigen Praxis meist eher eine zusätzliche Aufsichtsperson der Schule, die die Schule vor dem Autisten und auch in der Sache erforderlicher Auseinandersetzung mit Autismus an sich schützen soll, nicht jedoch den autistischen Schüler vor Barrieren im Schulalltag.

Häufig werden Schulbegleiter aus folgenden Gründen bewilligt:

– missverständliche Kommunikationsweise der Lehrer (= Lehrerproblem)
– Mobbing (= Schulproblem hinsichtlich Nulltoleranz bezüglich Mobbing)
– der Schüler wird als störend empfunden (= Lehrer-/Schulproblem)
– Die Eltern möchten, dass auch während der Schulzeit ABA oder eine ähnliche schädliche Therapiemethode stattfindet, bzw. befürchten, der Autist würde ohne ABA in der Schule nichts/das Falsche lernen

Ein Schulbegleiter schützt nicht vor Mobbing (auch nicht durch vom Lehrpersonal ausgehendes Mobbing gegen einzelne Schüler) und das zudem erst recht nicht, wenn er nur wenige Stunden überhaupt anwesend ist.

Bei einem Störempfinden wird in der Regel nicht auf die Bedürfnisse des Schülers adäquat eingegangen, sodass ein Schulbegleiter die sich bis dahin entwickelte Außenseiter- und Unbeliebtheitsrolle nur noch verstärkt. Ziel ist in der Regel ein „Abstellen“ des „Störverhaltens“ und nicht ein abstellen der Ursachen.

Oft ist es auch so, dass der Schulbegleiter durch die Lehrperson als zusätzliche „Lehrperson“ instrumentalisiert wird, so dass der Schulbegleiter dann auch gar nicht mehr Zeit hat, den Autisten 1:1 zu betreuen, weil er noch auf ganz viel anderes achten muss.

Im Rahmen inklusiver Beschulung müssen Lehrer hinsichtlich allgemein effektiverer Kommunikationsformen weitergebildet werden, das gilt auch für alternative Gestaltung der Unterrichtsinhalte entsprechend der unterschiedlichen Lerntypen der Schüler (visuell, akustisch, körperlich/durch Bewegung etc.)

Schüler wollen in der Regel keinen Begleiter und werden daher erst darauf vorbereitet und bearbeitet, diesen als etwas für sie positives anzunehmen und zu „wollen“. – dabei sollte eigentlich der Schülerwille respektiert werden.

Problematisch ist auch, dass insbesondere Schulbegleiter als „Ersatztherapeuten“ durch manche Eltern und/oder Verbände instruiert werden, um bei Autisten auch während der Unterrichtszeit ABA durchzuführen. Das ist diskriminierend. Schulbegleiter sind keine Therapeuten und sollen eigentlich Barrieren für die betreffenden Schüler mindern und nicht noch weitere schaffen, z.B. indem der Schulbegleiter dazu angehalten ist dafür zu sorgen, dass der Autist mündlich mitarbeitet und auch ansonsten nichtautistisches Verhalten simuliert.

Die Frage ist auch: Warum Schulbegleiter?

All die Jahrgänge älterer Autisten kamen ohne Schulbegleiter durch die Schulzeit. Heutzutage lehnen Schulen die Aufnahme autistischer Schüler jedoch im zunehmendem Maße ab, wenn nicht vorher eine Schulbegleitung/ein Integrationshelfer nachgewiesen bewilligt wurde.

Gleichzeitig wird jedoch bei Schülern, die eine Förderschule besuchen, eine Schulbegleitung abgelehnt, weil das dortige Personal kompetent genug sei, wobei dort tatsächlich jedoch oftmals haarsträubende Situationen bestehen, die angeblich „pädagogisch“, aber in keinster Weise reflektiert sind in Bezug auf Autisten und dortige Lehrer trotz vorgeblicher jahrelanger Erfahrung mit Autisten im Alltag durch Unwissenheit im Umgang mit Autisten glänzen.

Möglicher Nachteil durch Schulbegleiter bei mehreren so „geförderten“ Schülern pro Klasse wäre Unruhe und dadurch bedingte geringere Konzentrationsfähigkeiten, wenn bei ruhiger Arbeit ständig verschiedene Gespräche zu unterschiedlichen Lehrinhalten erfolgen.

Manche Kinder wollen nicht aus dem Unterricht geholt werden, empfinden es als Ausgrenzung. Rausschicken gilt im schulischen Zusammenhang sonst als Strafe. Auch herausgeholt werden kann ein belastender Kontrollverlust sein, der die Beziehung zum Unterrichtsgeschehen nachhaltig stören kann, indem ständig befürchtet wird die Fremdbestimmung könne wieder eintreten.

Die Vorstellung, zwei feste Lehrer pro Klasse plus eine feste Assistenz pro Klasse, wäre eventuell eine Möglichkeit, nur würden auch dabei Autisten wahrscheinlich benachteiligt sein, da in der Regel Schüler mit körperlichen Beeinträchtigungen einen „moralischen Vorrang“ gewährt bekämen.

In der Schweiz erfolgen Hilfen für Schüler oder auch in der schulischen Berufsausbildung über Coaches, die nachmittags den Schultag rekapitulieren und vom Schüler berichtete oder durch Dritte umschriebene Problemsituationen durchgehen und Lösungsstrategien auf Augenhöhe mit dem Schüler erarbeiten. Die Zusammenarbeit mit Eltern ist dabei wohl stark ausgeprägt. Finanziert über die IV, was in Deutschland sinngemäß direkt über die Eingliederungshilfe oder mittels Persönlichem Budget finanziert würde.

Problem ist, dass sich manche Schulen gegen Schulbegleiter sperren wie auch Eltern anderer Kinder, die darin eine Übervorteilung vermuten und offenbar die Bedeutung nicht verstanden haben.

In der Regel werden Schulbegleiter beispielsweise auch für Pausensituationen eingesetzt, um nebenher ein „soziales Kompetenztraining“ auf dem Pausenhof am autistischen Schüler zu absolvieren. Bei diesem wie auch bei den anderen beispielhaften Einsatzgebieten für Schulbegleiter, wie sie in der Regel vorkommen – handelt es sich im Grunde um eine diskriminierende, dahinter stehende Sichtweise, die eine vermeintlich ideale Norm als zu erreichenden Maßstab ansieht:

„Soziale Teilhabe und Normalisierung müssen als grundlegende Prinzipien verstanden werden.“ Aus dem Buch „Inklusion für Menschen mit Autismus“ des Bundesverbandes autismus Deutschland e.V., Seite 365, Kapitel „Schule in Bewegung – Die Voraussetzungen für erfolgreiches gemeinsames Lernen“ im Abschnitt „Aufgaben einer inklusiven pädagogischen Förderung“.

Das Ziel von Inklusion – und somit auch des Einsatzes von Schulbegleitern – ist nicht die „Normalisierung“, also Umerziehung von Autisten, sondern die Akzeptanz des Autistisch-Seins und der Abbau von Barrieren, die in der Umwelt des jeweiligen Autisten bestehen und nicht dem veralteten medizinischen Behinderungebegriff beim Autisten selbst zu verorten wären.

Sinnvoller wären wahrscheinlich Coaches für Lehrer – mit einem breitgefächerten Wissen um Barrieren, verschiedene Diagnosebilder und diesbezügliche Notwendigkeiten an Barrierefreiheit. Hierbei wird vorausgesetzt, daß diese Coaches unter Supervision geeigneter Organisationen (Disabled People Organisations) von Autisten stehen und nicht nur wie üblich von Elternverbänden instruiert werden, die entgegen eigener Darstellungen nicht die Interessen von Autisten vertreten.

Weitere relevante Stichpunkte:

Ein selbstausgewählter Schulbegleiter, der in seiner Struktur dem Kind ähnlich ist, wurde von Kind sehr gut angenommen, da sich in der anderen Art nicht mehr als „allein auf der Welt“ angenommen wurde. Noch besser: Lehrer oder Schulleiter sind von ähnlicher Struktur.

Reflektion des Schulbegleiters mit der ESH wirkt sich positiv auf Schulbegleiter aus, da dieser sich nicht „allein gelassen“ fühlt.

Schulbegleiter im Arbeitgebermodell bei Eltern positionieren Eltern günstiger zur Schule, da die Schulen ein größeres Interesse an der Zusammenarbeit mit den Eltern haben: (Eltern „warm halten“, damit die „zweite Kraft“ in der Klasse gewährleistet ist bei zunehmender Regelbeschulung behinderter Kinder und unzulänglicher Zuweisung zusätzlicher Lehrkräfte.)

Schulbegleiter von großen Hilfeträgern sehen sich in der Informationspflicht gegenüber dem Auftraggebers und dem Jugendamt und beziehen weitaus weniger die Eltern in die schulischen Vorgänge ein.

Lt. Studie 65 % der Schulbegleiter von Beruf „Erzieher“. In Erzieherausbildung wird Autismus nur kurz angerissen, aber Erzieher gelten als „Fachleute“ für Autisten und werden von Lehrern als pädagogische Unterstützung eingeordnet, was das Vertrauensverhältnis des Kindes stark beeinflussen kann, da es sich „verraten und verkauft“ fühlen kann .

Wenn Erzieher eine Stelle mit besserer Bezahlung gefunden haben, Wechsel der Beschäftigung. Statistisch höchste Bleibezeit sind 1 1/2 Jahre, pädagogisch sehr bedenklich und für Autisten nicht geeignete Begleitungsdauer.

Erzieher sollte Lebenserfahrung haben, weil von Lehrern und Schulleitern weniger steuerbar und erfahren im Umgang mit Menschen und Vermeiden von Fronten, aber dennoch klare Stellung beziehend für das zu begleitende Kind.

Pflegeeltern sollten sich gegenüber Jugendämtern im Sinne des Kindeswohls besser durchsetzen können und wegen der Nähe zum Kind die Auswahl des Schulbegleiters treffen können.

Jugendämter sollten in der Macht beschnitten werden, einen geeigneten Schulbegleiter aus dem vorhandenen Angebot großer Hilfeträger selbst auszuwählen oder diese Dienste bei großen Hilfeträger anzusiedeln.

Schulen sollten keine Mitwirkungsrechte bei der Einstellung von Schulbegleitern haben, da eine hohe Neigung besteht, sie als pädagogisches Personal einzuverleiben und sie durch Knebelverträge in Schulverpflichtungen zu nehmen, die sich auch gegen Elternrechte richten.

Schulbegleiter, die unhaltbare Zustände an Schulen anzeigen, sollten unmittelbar beim zuständigen Schulamt bei einem Ombutsmann Gehör finden, da viele Schulräte die gute Beziehung zu der jeweiligen Schule nicht riskieren wollen oder die einmal gemachten Beschulungspläne vor Ort nicht aufheben wollen, sie also vor das Kindeswohl stellen.

Jugendämter sollten die Mitwirkung von Interessengemeinschaften von Betreffenden nicht verweigern dürfen, da die Inkompetenz vieler Schulbegleiter dazu führt, dass viele autistische Kinder keinen Anwalt ähnlicher Wesensbeschaffenheit vor Ort haben und deshalb nicht verstanden werden.

Wenn ein Schulbegleiter wegen mangelnder Autismuskompetenz für das Kind nicht geeignet gehalten wird, dann sollte er keine weitere Schulbegleitung eines Autisten übernehmen dürfen, ohne sich vorher bei Autisten entsprechend ausbilden zu lassen.

Zu Schulkonferrenzen mit und ohne Beteiligung von Schulamt und Aufsichtsbehörden muss der Schulbegleiter eingeladen werden.

Abenteuer BRK-Allianz – Wehe dem, der das Statut ernstnimmt

Wer schon immer wissen wollte wie man
– behinderte Teilnehmer von Seiten einer Behindertenrechtsorganisation diskriminieren
– unter Verwendung einer fünfstelligen Summe ein formal ungültiges Ergebnis erzielen
– das selbstgeschriebene Statut ignorieren
– organisiert von einem Verein, für den ein Regierungsmitglied juristisch vertretungsberechtigt ist, regierungsfern sein
kann, den könnte diese Glosse interessieren.

Willkommen in der ganz besonderen Welt der deutschen Behindertenpolitik.

Einer Welt, in der behinderte Interessenvertreter noch immer in der Minderzahl sind. Einer Welt, in der es völlig normal ist mit Organisationen gemeinsame Sache zu machen, die man zutreffend wohl als Heimkonzerne bezeichnen könnte. Einer Welt, in der man nicht barrierefrei diskutieren muß, weil ja eh schon alles diskutiert wurde. Und weil Denken anstrengend ist, gerade auch wenn man zur Sondermülldeponie sonderpädagogischen Gedankenguts sozialisiert wurde. Einer Welt, in der tatsächliche echte Behindertenvertreter nicht selten kaum einen theoretischen Wissenshintergrund zu dem haben, über das sie sich auslassen.

Einer Welt, die entgegen ihrem Selbstverständnis die konsequente Umsetzung von Behindertenrechten in Deutschland unterm Strich wahrscheinlich deutlich stärker behindert als die Allgemeinpolitik. Was sie natürlich unter keinen Umständen wahrhaben will. Weil man schließlich etwas tun muß. Was auch immer. Und überhaupt, wo man doch auch gar keine Zeit hat.

Lektion 1 – Wir sind alle unheimlich begeistert

Kommt alle her, die ihr mühselig und beladen seid, die ihr euch mit dem Thema Behinderung befasst. Wir schreiben einen Parallelbericht, der dem in der Tat ziemlich fragwürdigen deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen möglichst breit getragenen Bericht von Nichtregierungsorganisationen gegenüberstellen soll. Das wird gut und wir können uns sicher sein, daß es gut sein wird, weil wir gut sind. Deswegen muß man einen Vorschlag der ESH, das Stimmgewicht von Organisationen, die nicht von Behinderten geleitet werden, zu beschränken, auch gar nicht diskutieren. Würde auch die Begeisterung stören, denn wir wollen ja das Richtige aufzeigen und nicht uns gegenseitig kritisch betrachten. Wir sollten uns schon vertrauen, daß es alle Beteiligten gut meinen, auch die, die Millionen mit Einrichtungen umsetzen, die mit der UN-Behindertenrechtskonvention eigentlich gar nicht vereinbar sind.

Soviel Glaube an den Sieg des Guten. Den muß man wohl auch haben, wenn eine Organisation, für die ein Mitglied einer Landesregierung (Landesbehindertenbeauftragter) rechtlich vertretungsberechtigt ist, ein gemeinsames regierungsunabhängiges Positionspapier erstellen will. (Update: Kurt Beck, der Ministerpräsident, der den fraglichen Behindertenbeauftragten in seine Regierung holte, ist nun Pharmalobbyist bei Boehringer-Ingelheim: Quelle) Man sollte das nicht so kleinlich sehen, immerhin ist die im fraglichen Bundesland dominierend regierende Partei seit einigen Jahren nicht mehr im Bund an der Regierung beteiligt gewesen. Gut, der ehemalige Koalitionspartner sitzt ebenso mit in der aktuellen Bundesregierung. Das wird schon alles stimmen, schließlich ist das alles ungeheuer seriös und auch finanziell gefördert von der „Aktion Mensch“. Gut, die frühere „Aktion Sorgenkind“ ist ein Projekt das dem „Adenauerfernsehen“, dem staatsnahen und öffentlich finanzierten ZDF, entsprang. Also dem Fernsehsender dem klassischerweise eine tendenzielle Nähe zur CDU unterstellt wird, die ja auch zufällig gerade die Bundesregierung führt, die den fraglichen Staatenbericht vorgelegt hat. Aber man muß das halt professionell sehen. Sowieso, immer.

Lektion 2 – Wir beschließen ein Statut, aber gründen keinen e.V.

Ja, denn wir wollen uns auf die Sache konzentrieren, um die es geht, nämlich die Einforderung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Da sind wir alle für. Voll total. Auch die, die sonst ja eigentlich nicht dafür sind und üblicherweise als Bremser in Erscheinung treten. Damit alles geregelt wird, beschließen wir ein Statut. Da stehen auch tolle Sachen drin.

Was bedeutet das eigentlich juristisch gesehen, wenn man sowas beschließt, aber keinen e.V. gründet, weil ja nur ein Zusammenschluß für diesen einen begrenzten Zweck beabsichtigt ist und kein neuer Dachverband, derer es ja offenbar schon viel zu viele gibt (nur ein Dachverband von Organisationen, die tatsächlich klar von Behinderten dominiert werden fehlt irgendwie noch, zumindest ist der ESH in Deutschland keiner bekannt)? Na, das bedeutet … man hat halt was gegründet woran man sich halten will. Voll unkompliziert. Und gleich mit festgeschriebenen undemokratischen Sonderrechten für die initiierende Organisation, die bereits oben erwähnt wurde. Super!

Lektion 3 – Wenn die Übernahme von Verantwortung gefragt ist, warum nicht mal kandidieren

Weil das alles so super läuft hat ein ESH-Vertreter auch die Idee sich für eine Kandidatur für das Steuerungsgremium anzubieten. Als Aufpasser.

Zitat aus der betreffenden „Kandidatenvorstellung wrote:

Die Motivation mich hier einzubringen ist vielmehr in der Sorge
begründet, daß wir Behindertenverbände es wieder einmal nicht schaffen
zweifellos auch in der Allianz zu erwartende Lobbyinteressen, die den
eigentlichen Zielen der Allianz und der CRPD widersprechen möglichst
weitgehend aus dem Bericht herauszuhalten. Deswegen halte ich es für
wichtig, daß von Behindertenseite möglichst viele Vertreter maßgeblich
mitwirken, die rhetorisch und intellektuell auch in der Lage sind diese
Aufgabe möglichst gut zu erfüllen. Leider stelle ich auch immer wieder
fest, daß die Erkenntnisse der Disability Studies auch noch immer nicht
von allen Behindertenverbänden vollumfänglich nachvollzogen wurden und
auch daraus eine Gefahr für die Qualität des Parallelberichts erwachsen
kann. Wie sollen wir von der Gesellschaft verlangen dieses Wissen
umzusetzen, wenn wir selbst keinen Parallelbericht vorlegen sollten, der
diesbezüglich auch tadellos ist?

Entweder gefiel diese Einstellung oder keiner hat die Vorstellungen gelesen, manche Fragen werden vielleicht nie gelüftet werden. Zumindest fiel die Wahl tatsächlich auf den ESH-Kandidaten. Die anderen Vertreter in diesem Gremium zählen mehrheitlich nicht persönlich zu behinderten Bevölkerungsgruppen, aber Sorgen muß man sich natürlich nicht machen, alle sind ja vollkommen erfüllt vom gemeinsamen Ziel.

Lektion 4 – Haftung? Aber wir haben doch noch gar keine dritten Zähne

Wie ist das eigentlich mit der Haftung, wenn man nun ein durchaus relevantes Amt in so einer Organisation innehat? Das hängt dann wohl an der Frage welche Rechtsform vorliegt? Rechtsform? Wieso Rechtsform? Wir haben doch gar keinen e.V. gegründet. Naja, es ist gemein, aber der deutsche Gesetzgeber ist tatsächlich der Ansicht, daß alles irgendeine Rechtsform hat. Voll fies:

Bundesjustizministerium wrote:

Wird der Verein nicht eingetragen, so spricht man vom nichteingetragenen Verein oder auch nichtrechtsfähigen Idealverein. Sowohl der rechtsfähige als auch der nichtrechtsfähige Verein kann Träger von Rechten und Pflichten sein, kann klagen und verklagt werden und Vermögen erwerben. Unterschiede zwischen rechtsfähigem und nichtrechtsfähigem Idealverein bestehen jedoch beim Haftungsrecht: Zwar haften die Mitglieder weder beim eingetragenen noch beim nichteingetragenen Verein persönlich für die Verbindlichkeiten des Idealvereins. Beim nichteingetragenen Verein haften die für den Verein handelnden Personen aber neben dem Verein auch persönlich für Rechtsgeschäfte, die im Namen des Vereins abgeschlossen werden (§ 54 Satz 2 BGB). Handelnde Person ist jede Person, die im Namen des Vereins direkt tätig wird und in irgendeiner Weise als Teil des Vereins in Erscheinung tritt.

Ja, aber das wird eben schon alles so in Ordnung sein. Nur keine Sorge, es gibt ja ein Statut. Und überhaupt, ist doch alles total seriös. Und außerdem ist das ja wenn dann das Problem anderer Leute, wenn doch was schiefgehen sollte. Aber das passiert ja nicht. Schon darum, dings.

Lektion 5 – Gelebte Inklusion, Diskriminierungs- und Barrierefreiheit: Barrierefreiheit ist kein Grundrecht, sondern ist ganz normale Abstimmungsmasse

Nachdem der erste ESH-Vertreter sich mit einem Eindruck wie in einer Mobbingsituation frustriert aus diesen Aktivitäten zurückzog, weil z.B. wesentliche Absprachen ausschließlich in Vor-Ort-Treffen beschlossen wurden, obwohl bekannt war, daß dies nicht barrierefrei war, zeigten sich mehr und mehr Mängel im Umgang miteinander. Gut, die Situation war neu, man mußte sich kennenlernen. Es soll hier nicht um „Kleinigkeiten“ gehen.

Hier geht es zur Schilderung verbreiteter Grundproblematiken (Link): Barrieren für Autisten bei Gremienarbeit

Nachdem sich immer mehr abzeichnete, daß die anderen gewählten Mitglieder des auch aufgrund der beschlossenen Wahlregeln mehrheitlich von Nichtbehinderten besetzten Steuerungsgremiums gleichwertige Kommunikation mit dem autistischen Mitglied weitgehend verweigerten, nahmen die Versuche zu, diesen Personen zu erklären, welche Barrieren es in dieser Situation gibt. Darauf erfolgte wieder weitgehend keine Antwort. Die bisherige Teilhabelösung basierte aber wesentlich auf der Grundannahme, daß auch qualitativ hochwertiger fernschriftlicher Austausch stattfindet und generell bei allen Beteiligten ein ausreichend guter Wille vorhanden ist niemanden behindernd zu benachteiligen. Die Amtsausführung wird weitgehend nur unter Umständen ermöglicht, die nicht ausreichend barrierefrei sind. Es zeigt sich, daß viel später Beschlüsse behauptet wurden, von denen der autistische Amtsinhaber überhaupt nichts mitbekommen hatte.

In dieser Situation stellte der ESH-Vertreter schließlich fest, daß er diese Rahmenbedingungen nicht mehr mittragen kann und forderte zu einer Neukonzeption der Barrierefreiheit auf, verweist bis dahin auf den fernschriftlichen Weg, über den auch bereits einige Entscheidungen getroffen wurden.

Nun passierte etwas sehr Erstaunliches. Amtskollegen teilten per Mail im Stil einer Abstimmung mit, ob sie dafür sind oder nicht.

Moment mal, was stand da noch im Statut?

Zitat:

3. Beteiligte und Unterstützende(1) An der BRK-Allianz können sich nur deutsche Nichtregierungsorganisationen (Non Governmental Organizations – NGOs) beteiligen, die sich für die volle Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Eine NGO ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht gewinnorientiert ausgerichtet und parteipolitisch unabhängig ist, sowie keinen staatlich/öffentlich-rechtlichen Status bzw. keine staatlich/öffentlich-rechtlichen Aufgaben zu erfüllen hat.

Volle Verwirklichung, eine sehr weitreichende Formulierung, die aufgrund des ausdrücklichen Bezugs zur UN-Behindertenrechtskonvention auch ziemlich konkret in die Praxis übertragen werden kann. Fraglich wäre an dieser Stelle wohl, ob es eine „angemessene Vorkehrung“ wäre bis zur Einigung auf eine andere geeignete Lösung zu fernschriftlicher Kommunikation überzugehen.

Die behinderungsbedingende zu geringe Lesegeschwindigkeit anderer Amtsinhaber stand dem auch nicht entgegen. Ohnehin wäre die nicht gewichtiger als die Barrieren für einen Autisten. Über den Vorzug einer bestimmten Gruppe verbietet sich selbstverständlich auch jede Abstimmung.

Es entspann sich auch keine Diskussion darüber was wohl als angemessene Vorkehrung anzusehen wäre. Die wäre für die Gegenseite auch schwierig geworden angesichts der Standpunkte innerhalb der Behindertenrechtskonvention und der Tatsache, daß ein ärztliches Attest vorlag:

Zitat:

Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen LebenDie Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte
sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten
sich,

[…]

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne
Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der
Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten teilhaben können, und ihre
Teilhabe an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter
anderem
i) die Teilhabe in nichtstaatlichen Organisationen und
Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes
befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

Lektion 6 – Best Practice bei Diskriminierungsvorwürfen: Ignorieren und weitermachen

„Die Lebenshilfe fordert Menschen mit Behinderung auf: Sagen Sie selbstbewußt Ihre Meinung. Auch in der Öffentlichkeit.“
Zitat aus dem Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 12.11.2011

Aber was zählt das alles schon für deutsche „Behindertenrechtler“? Natürlich nichts, man macht auch nach einem entsprechenden Hinweis einfach weiter ohne sich sachlich in auch nur halbwegs angemessener Weise auseinanderzusetzen. Nach diversen weiteren Versuchen zu erklären, daß das so nicht geht was da gemacht wird bleibt schließlich kaum mehr als die Deutung übrig, daß hier ganz bewußt einem Amtsinhaber durch ganz banales Ignorieren ein ausreichend barrierefreier Zugang zur Amtsausübung verwehrt wird.

Offensichtlich blieb also auch kaum ein anderer Schluß übrig als festzustellen, daß, wenn sich nuneinmal nur NGOs beteiligen dürfen, die sich für die volle Verwirklichung von Behindertenrechten einsetzen und man bei Spitzenvertretern solcher NGOs rein lebenspraktisch mit einem Teil dieser NGO zu tun hat, der offenbar einen entsprechenden Rückhalt aufweist um zu solchen Aktivitäten geschickt zu werden, sich diese Amtskollegen nach diesem Maßstab eigentlich gar nicht mehr an der Arbeit beteiligen dürften. Also eine Luftnummer.

Und das auch vor dem Hintergrund persönlicher Haftung von Amtsinhabern, die selbstverständlich in ihrem Handeln an das Statut gebunden sind.

Das auch noch zumal voller Einsatz für Behindertenrechte natürlich auch beinhaltet, sich gegen entsprechende Diskriminierungen zu engagieren – juristisch gesehen auch die eigene.

Ja nu, das ist aber eine blöde Situation. Also zur ersten Absicherung eine Mail an alle veranlasst, die die Problematik veranschaulicht.

Reaktion: Ignorieren (bis auf bekanntgewordene Ausnahmen, die man an einer Hand abzählen kann und die sich auch nicht trauten öffentlich Stellung zu beziehen).

Wohlgemerkt, das betraf jetzt nicht mehr nur die Amtskollegen des ESH-Vertreters, sondern Dutzende „Behindertenrechtler“, theoretisch also sowas wie die versammelte Elite der deutschen Behindertenbewegung.

Lektion 7 – Wenn sich jemand wirklich für Behindertenrechte einsetzt, dann muß er mit allen Mitteln entfernt werden

Ungefähr ein Tag vor einer Vollversammlung aller Vertreter wird mitgeteilt, daß in der Pause dieser Vor-Ort-Versammlung eine Aussprache beabsichtigt wird. Der ESH-Vertreter teilt daraufhin umgehend mit, daß dies nicht barrierefrei wäre, da sich der Livestreamzugang nach der gesammelten Erfahrung nicht für intensive Kommunikation eignet, zumindest sofern die anderen Akteure nicht gewillt sind, gewisse Verhaltensregeln zu erfassen und zu befolgen.

Man kann es sich fast denken: Auch dieser Hinweis wird ignoriert und dann in dieser Pause offenbar eine völlig unangekündigte „Abstimmung“ organisiert. Der Inhalt wurde mittels nachgereichtem schriftlichen Protokoll kundgetan: Innerhalb kurzer Frist soll sich der ESH-Vertreter äußern. Später wurde dann anderes behauptet, das sich aus diesem Protokoll gar nicht entnehmen ließ. Tenor: Entweder der ESH-Vertreter akzeptiert innerhalb einer kurzen Frist Teilnahmebedingungen, die dem vorliegenden ärztlichen Attest nicht Genüge tun und kann das Amt deswegen im Grunde nicht ausreichend ausüben (wer bitte stimmt eigentlich für sowas, wenn man von diesem Vertreter seine Interessen vertreten sehen möchte!?) oder er sei abgewählt. Dem ESH-Vertreter ist bis heute nicht bekannt wieviele Wahlberechtigte sich an dieser Farce eigentlich beteiligten, wer konkret dafür gestimmt haben soll, geschweige denn, daß die vermeintliche Abstimmung wenigstens in Hinblick auf ihr Ergebnis kritisch geprüft werden konnte.

Praktischerweise wurde dann auch eine Neuwahl abgehalten, bei der sich tatsächlich auch Kandidaten fanden und deren Wahlbeteiligung erstaunlich hoch angegeben wurde.

Neben diesem auch vereinsrechtlich extrem fragwürdigen Manöver entwickelt sich zudem der frappiernde Eindruck, daß der Entzug von Barrierefreiheit im Großen und Kleinen auch in diesen Kreisen erschreckend oft ohne größere Bedenken als „Kampfmittel“ im Rahmen der üblichen politischen Rangeleien eingesetzt wird. Dabei sollte sich das gerade in diesen Kreisen eindeutig von selbst im Rahmen des Basisanstands und auch der eigenen Glaubwürdigkeit der jeweiligen Akteure verbieten. Extrem bedenklich hallt auch der Eindruck nach, gerade von der Seite solcher immer zuerst machtpolitisch agierender Personen öfters die Forderung zu hören, es müssten öffentliche Mittel für Hauptamtliche zur Verfügung gestellt werden. Man kann sich vorstellen, wie negativ genau das wirken würde, wenn diese Personen auch noch ein festes finanzielles Interesse daran hätten ihre Pöstchen durchzubringen egal, ob sie gerade faktisch die eigentlichen Ziele der Sache in vermutlich vollem Bewußtsein mit Füßen treten.

Lektion 8 – Gericht schätzt Wahl als ungültig ein

Wie lange vorher immer mal in diesem Kreis angekündigt, rief die ESH als letztes Mittel selbstverständlich ein Gericht an, um diese Rechtsverstöße zu stoppen. Denn mal ehrlich, was ist schlimmer: Diskriminierung durch irgendwelche gedankenlose oder behindertenfeindliche Menschen oder durch solche, die die theoretischen Grundlagen eigentlich kennen und sich trotzdem aus unerfindlichen Gründen nicht daran halten? Besondere Kenntnis und Einsichtsfähigkeit erhöht bei Vergehen in der Regel das Maß der Schuld.

Erstaunliche Erkenntnis daraus: Nach Einschätzung des zuständigen Gerichts wurde der ESH-Vertreter nie rechtsgültig gewählt – sinngemäß abgeleitet die anderen Amtskollegen auch nicht. Wer aber nicht korrekt gewählt worden ist, der kann auch nicht gegen eine Diskriminierung bei der Amtsausübung klagen.

Dumm gelaufen, folglich ist der ganze Bericht praktisch unrettbar ungültig. Da helfen auch symbolische Abstimmungen der Vollversammlung nichts mehr.

Lektion 9 – Rücktrittsaufforderungen der ESH

Was lernt man aus dieser Erfahrung? Nocheinmal: Im deutschen Behindertenrechtsbereich dominieren bis heute Organisationen mit mehr oder weniger fragwürdigen Ausrichtungen, die nicht von Behinderten selbst betrieben werden. Auch die BAG Selbsthilfe kann aufgrund massiver Beteiligung von Angehörigenverbänden wohl nicht als DPO (Disabled People Organisation = eine Organisation, die von Behinderten dominiert wird) betrachtet werden und fällt über ihre Vertreter immer wieder durch absonderliche Aussagen und Verhaltensweisen auf. Selbst Vertreter von DPOs sind zumeist Personen aus der Selbsthilfe und haben meist keine solide Kenntnis über theoretische Grundlagen des sozialen Phänomens „Behinderung“ und agieren zumeist als Kinder dieser Zeit vor allem aus nur mehr oder weniger bruchstückhaft systematisch reflektierten persönlichen Alltagserfahrungen. Einzelne Lichtblicke bleiben die Ausnahme und dringen kaum durch.

Nach diesem nahezu kollektiven Versagen der „ersten Adressen“ der deutschen behindertenpolitischen Szene kann mit einem sehr bitteren Beigeschmack kaum geleugnet werden, daß das wahre Problem, das grundlegende Fortschritte im Alltag für Behinderte in Deutschland wohl seit Jahrzehnten verhindert, nicht bei Politik und Parteien zu finden ist, sondern in der schlechten Qualität der politischen Arbeit der behindertenpolitisch aktiven NGOs selbst.

Es kann nicht sein, daß im o.g. Fall in Erscheinung getretene Behindertendiskriminierer (ja, man muß es jetzt mal so klar benennen) weiter in hervorgehobenen Stellungen Behindertenpolitik betreiben und unkritisiert Sonntagsreden zum Besten geben können, obwohl sie offensichlich gar nicht für die volle Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention (also dem aktuellen Mindeststandard) einstehen. Daher werden die folgenden Personen aufgefordert sich umgehend aus allen verantwortlichen Posten mit Bezug zu Behinderungsthemen zurückzuziehen:

– Hans-Günter Heiden („Netzwerk Artikel 3“)
– Claudia Tietz (SoVD)
– Hans-Joachim Krahl (BAGS)
– Dr. Sigrid Arnade (ISL)
– Dr. Markus Schäfers (Lebenshilfe Bundesverband)
– Douglas Ross (Eltern für Integration)

(Diese Vertreter wurden als Funktionsträger von der BRK-Allianz selbst namentlich im Internet genannt)

Machen wir uns nichts vor, das was im o.g. Fall stattfand ist im Grunde noch deutlich schwerwiegender als dies:

Zitat:

Melissa Barton, Mutter des Fünfjährigen, wirft der Klassenlehrerin vor, sie habe Alex aus der Kindergarten-Klasse geworfen, weil sie von den Symptomen seiner Krankheit genervt gewesen sei. Alex brummte ständig und nahm Hausaufgaben in den Mund, um sie zu essen. Als die Lehrerin ihn am vergangenen Freitag wieder vor die Tür gesetzt hatte, ließ sie seine Mitschüler aufschreiben, was sie an Alex nicht mögen. Dann soll der Junge kurzzeitig zurück in die Klasse gebracht worden sein, um sich die Meinungen anzuhören.Es kam zu einer bizarren Abstimmung, bei der Alex wieder vor der Tür stand. Nur zwei Mitschüler waren dafür, dass er zurück kommen sollte. 14 Klassenkameraden waren gegen ihn – und Alex verbrachte den Rest des Tages bei der Schulkrankenschwester, bis ihn seine Mutter abholte.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,556305,00.html

Es darf nicht sein, daß diese Leute einfach so weitermachen können. Behindertenpolitik ist keine Posse.

Der Ratschluß der Evolution

Viele Menschen halten den Durchschnittsmenschen für den Idealtyp der menschlichen Evolution. Evolution scheint dabei gerne mit einem sauberen Wettbewerb gleichgesetzt werden, in welchem der gewinnt, der die besten Noten erzielt.

Jedoch ist Evolution immer auch gerade bei der Entwicklung der Menschen eine Frage von Gewalt und Faustrecht gewesen. Denn hätte es den edlen friedlichen hochbegabten Menschen irgendwann gegeben, er wäre mordlustigen Horden eines anderen eigentlich viel dümmeren Typs Mensch trotzdem ausgeliefert gewesen. Evolution ist in diesem Bereich nicht das Qualitätsmarkenzeichen, zu dem sie erstaunlich häufig stilisiert wird. Erst recht nicht zu einem moralischen Werturteil der Natur.

Auch in Autistenkreisen ist immer mal in ziemlich romantisierender Weise von „der nächsten Stufe der Evolution“ die Rede. Als würde Evolution ein Wettbewerb zum angenehmsten und liebenswertesten Menschen darstellen.

Wenn Autisten heute in der Minderheit sind, kann man sich mit Recht fragen, wie es dazu gekommen ist. Weil sie nicht lebenstüchtig genug waren, wie sehr viele Nichtautisten heute nur zu gerne glauben? Oder weil der gewalttätigere Durchschnittsnichtautist sich mit Mord und Totschlag zur Mehrheit machte? Mit Mitteln, die nach heutigen zivilisatorischen Vorstellungen als Verbrechen gewertet würden?

Evolution, das kann auch schlichtweg der Garten sein, der von einem „Unkraut“ überwuchert wird, das andere Arten aktiv verdrängt. Evolution ist oft einem anderen das Letzte wegzuessen, so daß er stirbt. Das können sie offenbar besonders gut, die Durchschnittsnichtautisten mitsamt ihrer Rudelfixierung.

Liebe Leute denkt also daran, was Evolution wirklich ist, wenn ihr in Behinderungszusammenhängen mit dem Ratschluß der Evolution argumentiert.

Barrieren für Autisten bei Gremienarbeit

Autisten können in der Regel von zuhause aus schreiben, was sie zu einer Sache denken, also könnte man meinen, es gäbe keine großen Probleme bei der Mitarbeit von Autisten in Gremien und dergleichen. Leider hat sich dies aus der bisherigen Erfahrung als völlig falsch erwiesen, denn selbst im Rahmen allgemeiner Aktivitäten der Interessenvertretung Behinderter scheint die Ausgrenzung noch weitgehender zu sein als die von Gehörlosen, die eine Sprache mit völlig anderer Struktur sprechen, aber zumindest teilweise Dolmetscher gestellt bekommen. Und das trotz des theoretischen Anspruchs „Nichts über uns ohne uns“ in diesen Kreisen, sofern man mal von der Selbstverständlichkeit ausgeht, daß dieses „uns“ sicherlich nicht bedeuten kann, daß Rollstuhlfahrer die Interessen von Autisten vertreten, weil beide durch die Gesellschaft behindert werden. Die seriöse Interessenvertretung Behinderter ist zur Multikulturalität verdammt, auch wenn es mit der gegenseitigen Solidarität offensichtlich in weiten Teilen, leider auch von Seiten mancher Gehörlosenvertreter, nicht sonderlich weit her ist.

Es folgt der Versuch einer ersten grundlegenden Systematisierung im Bewußtsein, daß noch viele Lücken offenbleiben.

1.) Viele ältere Nichtautisten empfinden Lesen und Schreiben generell als Last.

Viele Personen in verantwortlichen Positionen entstammen heute noch Generationen, die nicht mit dem Internet aufgewachsen sind. Sie sind es oft nicht gewohnt so zu kommunizieren, sie sind nicht darin geübt schnell zu tippen. Laut Schätzungen kann 1/5 der deutschen Bevölkerung nicht gut lesen und schreiben, aber in Gremien dürfte die Quote wesentlich niedriger liegen. Vielleicht bestehen Assoziationen zu Situationen von Lerndruck, in denen sie „Bücher wälzen“ „mußten“ oder auch zu den Rechnungen in der Post und Widerspruchsschreiben, mit denen man sich gegen Unrecht verteidigt. Es scheint eine Tendenz dazu zu bestehen schriftliche Äußerungen als aggressiv wahrzunehmen (oder interpretieren NA beim Ausbleiben körperlicher Signale zu einem Inhalt ihre eigene Mentalität oder situative Einstellung in die so empfundene Bedeutungslücke?). Weiter wird in Folge mangelnder Sensibilisierung gerne ignoriert welchem Schriftumfang mündliche Rede entspräche, was dann dazu führt, daß man generell Autisten dazu drängt sich weniger ausführlich zu äußern als andere Gremienmitglieder es tun. Dann wird Autisten unterstellt sich „endlos“ zu äußern, obwohl der tatsächliche Umfang noch deutlich unter dem liegt, den andere beitrugen, der aber nicht aufgeschrieben und somit im Umfang zweifellos sichtbar wurde. Dabei seien mal Sondergruppen wie Blinde außen vor gelassen. Wenn man will, finden sich hier immer Lösungen zusammenzukommen und sei es durch einen „Dolmetscher“, der Schrift in mündliche Sprache „übersetzt“. Wobei sich durchaus die Frage stellt, wer die Kosten für eine solche kulturelle Diskriminierung eigentlich tragen soll. An sich sollte es wohl derjenige sein, der zu bequem ist sofern nötig auch fernschriftlich zu kommunizieren, besonders wenn es in Gremienarbeit ohnehin darum geht Positionspapiere zu erstellen. Denn Blinde haben mitunter eine ansehnliche Lese- und Schreibgeschwindigkeit in Bezug auf elektronische Texte. Es besteht ein riesiger Unterschied zwischen „nicht mögen“ und „nicht können“. In teils rührenden Selbstdemontagen haben bereits wiederholt „etablierte“ Akteure in Behinderungszusammenhängen mit der eigenen Barrierefreiheit gegen die gleichberechtigte fernschriftliche Teilhabe von Autisten argumentiert, obwohl keine behinderungsrelevanten Zusammenhänge erkennbar wurden, die sie persönlich laut ihrer Selbstbeschreibung von so gestalteter Kommunikation abhalten. Z.B. kann sich ein gemeiner Rollstuhlfahrer schwerlich in Kommunikationszusammenhängen auf sein Behindertwerden berufen. Und darüber hinaus gilt sowieso: Behindertenpolitische Funktionäre sind in Deutschland noch immer mehrheitlich nicht selbst Mitglied behinderter Bevölkerungsgruppen. Es ist ein ganz besonderes Rätsel wie Personen mit solchen Einstellungen überhaupt soetwas wie seriöse Behindertenpolitik betreiben wollen.

2.) Unterschiedliche Zeitstrukturen (Wie sind gemeinsame Diskussionen anders als rein fernschriftlich barrierefrei möglich?)

Kommunikation im Rahmen autistischer Kultur verläuft in anderen Strukturen, die an sich nicht durchschnittlich nichtautistischer Veranlagung zuwiderlaufen scheinen. Es bestehen aber starke Gewohnheiten auf nichtautistischer Seite sich vor Ort zu treffen und eine Tagesordnung abzuarbeiten, z.B.: a) Vorstellung Tagesordnungspunkt; b) Diskussion; c) Abstimmung/Beschluß – und darauf den nächsten Tagesordnungepunkt wieder in der Form a); b); c). Dies geschieht mitunter so schnell, daß Autisten dem gar nicht folgen können, sei es über Livestream oder Live-Wortprotokoll. Wenn in einer Diskussion neue noch nicht bedachte Aspekte auftauchen können Autisten das nicht unbedingt in einer Veranstaltungssituation gedanklich analysieren. Dafür bedarf es einer ruhigen, freien Situation in vertrauter sicherer Umgebung, in der man nicht nebenbei noch reagieren muß, wenn man möglichst nichts verpassen will. Dadurch ergibt sich hinsichtlich der Barrierefreiheit für Autisten die unbedingte Erforderlichkeit zeitentzerrter Abläufe.

So sollten alle zu klärenden Punkte gleichzeitig über mindestens eine Woche schriftlich diskutiert werden. Mehr Bedenkzeit wird einer Sache sicherlich auch nicht schaden, weswegen diesbezüglich eigentlich auch nichts entgegenstehen sollte. Zudem wird ja noch oft behauptet NA würden besser Multitasking praktizieren können als Autisten, sollte es da für durchschnittliche NA zum existenziellen Problem werden mehrere Fragen parallel zu erörtern? Dabei muß gewährleistet sein, daß diese Kommunikation auch gleichberechtigt genutzt wird, statt solches vielleicht pro forma zuzugestehen, wobei die NA dies dann nicht nutzen und einfach weiterhin ohne den Autisten diskutieren. Gleichberechtigte Diskussionen vor Abstimmungen, zugängliche Information und gemeinsames Abwägen von Argumenten ist eine elementare Voraussetzung aller demokratischen Abläufe, gerade solcher in Gremien von weniger als zwölf Mitgliedern. Es kann nicht hingenommen werden, wenn hierbei keine weitgehende Barrierefreiheit geschaffen wird (in der Realität wird sie bisher meist nichteinmal ausreichend gewährleistet).

3.) Schreiben und zuhören/lesen zugleich

Autisten können oft entweder nur zuhören oder über das Gehörte nachdenken, beziehungsweise eine Antwort verfassen. Auch deswegen ist in Situationen eines zeitlich begrenzten Treffens letztlich fast immer dieses Kriterium nicht erfüllt. Viele Akteure gefallen sich darin viele Posten auf sich zu vereinen und drängen dann auf schnellschnell und meinen möglicherweise moralisch auch dazu im Recht zu sein, da sie ja nach eigener Auffassung „die Guten“ sind. Das hat bei laufenden Diskussionen unter den Teilnehmern des Vor-Ort-Treffens die Folge, daß autist sich entscheiden müßte, ob er weiter zuhören oder etwas eintippen will.

4.) Technische Störungen von Livestreamübertragungen

Bisher gibt es trotz Versuchen mit geeignet scheinenden Stellen einen solchen zu schaffen keinen technischen Standard für solchen Zugang. Das hat zur Folge, daß jeder Veranstalter selbst etwas bastelt, wobei dann mehr oder weniger umfassende Probleme auftreten. Teilweise wurden Übertragungen erlebt bei denen mehr als 50% der Redezeit für wohl für jedermensch schlichtweg wegen Komplettstörung der Tonübertragung unverständlich gewesen wäre.

5.) Klassische Diskriminierungen von Autisten durch Nichtautisten

Leider spielen auch solche ganz klassische Diskriminierungen in allgemeinen behindertenpolitischen Abläufen eine massive Rolle. Sachlich formulierte Aussagen werden als Angriff gedeutet, Nichtautisten schaffen es nicht sachlich zu argumentieren (auch wenn sie steif und fest das Gegenteil behaupten), etc. Fehlendes Wissen und fehlender Respekt erzeugen erheblich unangenehme Situationen. Allerdings ist auch festzustellen, daß solche Diskriminierungen in der Behindertenszene überdurchschnittlich massiv vorkommen. Das mag damit zusammenhängen, daß dort offenbar überdurchschnittlich viele Menschen aktiv sind die besonders stark dazu neigen vor allem auf emotionaler Ebene zu kommunizieren und zu interpretieren. Das bedeutet in der Praxis, daß leider auch hier aus subkulturellen Gründen die charakteristisch für viele sozial engagierte Personen sind in eben diesen an sich sozial engagierten Kreisen Autisten menschlich gesehen auf besonders schwere Barrieren stoßen.

Das führt zu dem Umstand, daß es offenbar für Autisten leichter ist z.B. mit Verwaltungen zu kommunizieren oder sich in der Piratenpartei zu engagieren (selbst ohne Bekanntgabe, daß man autistisch sei! Sinnspruch: „Nicht jeder kann mit Technik umgehen“ ist das neue „Nicht jeder ist mobil“) als in behindertenpolitischen Zusammenhängen in denen wichtige Weichen auch für Autisten gestellt werden. Dieses Problem kennen Autisten bereits aus Behinderteneinrichtungen, deren Personal meist aufgrund solcher solzialer Selektionseffekte unterdurchschnittlich gut für den Umgang mit Autisten geeignet ist. Die allgemeine Behindertenbewegung ist an sich noch weit von natürlich gelebter gemeinsamer Solidarität entfernt, so haben z.B. sogar bereits Vertreter von Gehörlosenverbänden nicht nur keine Solidarität gezeigt, sondern sogar nicht barrierefreie Zustände für Autisten in der Tendenz auch wissentlich hingenommen, selbst wenn erklärt wurde, daß so Autisten nicht teilhaben können. Angesichts der doch relativ ähnlichen Probleme ist das ein schwer zu akzeptierender Zustand, auch wenn es sicher Umstellungen für Gehörlose mit sich bringt, wenn mehr fernschriftlich kommuniziert würde und so die Strukturen des Dolmetschvorgangs angepasst werden müßten (denn Gehörlose drücken ja nicht deutsche Sätze in Gebärden aus, sondern praktizieren eine eigene Sprache, die bisher trotz Ansätzen wie der Gebärdenschrift nicht den Schritt zu einer in Gehörlosenkreisen allgemein anerkannten Schrift geschafft hat).

Wenn z.B. jedoch Rollstuhlfahrer von der Regierung wegen Brandschutzproblemen wieder ausgeladen werden, hat dies einen massiven Aufschrei zur Folge. Dies unterstreicht aus meiner Sicht das Vorhandensein einer letztlich allen Behinderten schadenden sehr ausgeprägten selektiv diskriminierenden Doppelmoral in Reihen der Behindertenfunktionäre, wobei die ausgerechnet auch noch die Behindertengruppe mit dem wohl höchsten Durchschnitts-IQ trifft. Überhaupt scheint es diesbezüglich insbesondere unter Rollstuhlfahrern und Blinden einen irritierenden „Elitedünkel“ zu geben, der mitunter in offene Ignoranz gegenüber anderen behinderten Gruppen umschlägt, die gegenüber der Öffentlichkeit nur oberflächlich rhetorisch kaschiert wird, um sich nicht so einfach angreifbar zu machen.

Ebenfalls ist festzustellen, daß in Folge der umfassenden Diskriminierungen von Autisten durch die allgemeine behindertenpolitische Szene natürlich auch wenig praktische Erfahrung im Umgang mit Autisten vorliegt. Dies führt bis heute dazu, daß ohne böse Absicht von andern Akteuren in einer Autisten belastenden Weise agiert wird. Das betrifft bei barrierefreier Beteiligung vor allem soziales Verhalten. Allerdings ist hier auch festzustellen, daß die Lernwilligkeit, beziehungsweise der Wille sich auch nur oberflächlich mit der fremden autistischen Kultur auseinanderzusetzen selbst bei einigen angeblich sehr progressiven Behindertenvertretern leider oft kaum vorhanden ist, beziehungsweise solche Erwartungen gar mit Aggressionen beantwortet werden. Auch hier ist offenbar noch ein weiter Weg zurückzulegen. Eine interessante Frage ist, wie weit kulturelle Bejahung als Aspekt von Barrierefreiheit betrachtet werden kann. Wenn wir das Beispiel der Gehörlosen nehmen wäre möglicherweise auch dieser Faktor als Teil von Barrierefreiheit zu betrachten, was aufgrund der gruppenspezifischen Sachlage für in vielem grundlegend verschiedene Autisten umso mehr gelten sollte. Hierbei sei nur daran erinnert, daß viele Autisten in menschlich irritierenden Situationen mehr oder weniger handlungsunfähig werden können.

Allgemeinere abschließende Bemerkungen

Abschließend sei der Vollständigkeit halber angemerkt, daß nicht alle Autisten auf fernschriftliche Kommunikation als Kriterium von Barrierefreiheit bestehen. Das ergibt sich schon aus dem fließenden Übergang zur Durchschnittsbevölkerung wie er sich aus dem Autismusspektrumsmodell ergibt, das Autismus als allgemeinmenschliche Persönlichkeitseigenschaft annimmt. Es hat sich grob gesagt leider eine gewisse ungünstige Spaltung der Autistenszene ergeben zwischen Autisten, die sich in Vor-Ort-Selbsthilfegruppen treffen und solchen, die das nicht als erträglich erfahren. Die Grenze erscheint auch zwischen diesen Gruppen als fließend und manche Autisten sind offenbar auch noch vom Anspruch getrieben wie NA zu scheinen und nehmen dafür in Kauf nicht angemessen zu Wort kommen zu können. Das mag oft an gesellschaftlich-fremdenfeindlicher Prägung liegen, die sich dann in Vor-Ort-Treffens-Autistenkreisen dadurch fortsetzt, daß dort über andere Autisten als „peinlich“, etc. gelästert wird, meist ohne daß dem jemand entschieden entgegentreten würde. Und dann gibt es noch einige Autisten oder angebliche Autisten, die (teils nur bezüglich bestimmter Themenbereiche) tatsächlich gut mündlich kommunizieren können, dann aber nicht die fernschriftlich kommunizierenden Autisten vertreten können, da ihnen wesentliche Diskriminierungserfahrungen derselben fehlen. Auch in Gehörlosenkreisen kennt man eine ähnliche Problematik, ist beim Umgang damit allerdings anscheinend schon etwas weiter.

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