Hinweis: Da uns vereinzelt von Lesern ein zerschossenes Seitenlayout mitgeteilt wurde: Sollte dieser Text nicht unter dem Menü stehen, sondern daneben, dann teil uns das über das Kontaktformular mit. Wir können nicht jedes System selbst testen.
In der in diesem Fall unterzeichneten Erklärung https://www.out-takes.de/index.php/2019/erklaerung-von-50-filmschaffenden wird lediglich ein Treffen mit einem AfD-Politiker als Anlaß genommen – inzwischen sogar erfolgreich – die Absetzung des Chefs einer regionalen Filmförderungsgesellschaft zu fordern.
Wir dokumentieren in einem Anhang zu dieser Seite die auf der Seite der Erklärung vorzufindende Unterzeichnerliste.
2. Stand der Kriegshandlungen
Das Muster ist ähnlich dem in vielen anderen Bereichen. Es werden ohne sie ausdrücklich zu nennen ethisch eigentlich unmögliche Gewichtungen getroffen und damit eine Art propagandistischer Mittäterschaft an heute stattfindenden Genoziden begründet. Besonders perfide in diesem Fall ist, daß dies von einem Personenkreis ausgeht, der gleichzeitig als Motivation hohe Ideale und gesellschaftliche Verantwortlichkeit heuchelt (oder das als tief verstrickter Mitläufer tatsächlich selbst glaubt) und diese Verantwortung tatsächlich auch in besonders hohem Maß innehat.
Die AfD ist die Partei im deutschen Bundestag, die soweit bei nüchterner Betrachtung zu erkennen solcher Genozidpolitik wegen abtreibungskritischer Positionen und bürgerlich-christlicher Moralprägungen am fernsten steht. Möglicherweise wird sie insgeheim auch gerade deswegen angefeindet in Verbindung mit dem durchschaubaren rhetorischen Verdrehtrick eine Oppositionskraft gegen real stattfindende Nazipolitik als „Nazis“ zu diffamieren. Das bedeutet nicht, daß sie eine ansonsten „perfekte Partei“ wäre, vor allem nicht nach Jahren massiver Anfeindungen. Gleichzeitig wird als völlig normal hingenommen, daß vermutlich ein intensiver Umgang mit Vertretern deutscher Parteien gepflegt wird, die für die heute in Deutschland stattfindenden Genozide politisch verantwortlich sind. Auch das ist eine auf unerträgliche Weise verdrehte Situation. Die Unterzeichner ergreifen mit ihrer Unterstützung der oben verlinkten Erklärung Partei zugunsten der heute vorzufindenden Genozidpolitik, inhaltlich also klar FÜR Nazis. Ihr Engegement ist sinngemäß dahin gerichtet die stattfindenden Auslöschungen von Naziopfergruppen ungebremst fortlaufen zu lassen. Sie stellen sich sinngemäß schützend vor die dafür Verantwortlichen.
3. Allgemeine Empfehlungen
Bisher haben wir keine speziellen Empfehlungen zur Kriegsführung in diesem Segment.
4. Empfehlungen an Mitglieder
Mindestens öffentliche Rücknahme der Unterzeichnung der oben verlinkten Erklärung als sichtbares Zeichen der Distanzierung vom vormaligen Nazimitläufertum. Dabei sollte dann möglichst zusätzlich deutlich werden, daß erfasst wurde, aus welchen Gründen und in welch hohem Maß ethisch verwerflich die eigene Unterzeichnungshandlung war.
Anhang, Zitat (Abruf zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Seite):
Erstunterzeichner
Barbara Albert, Filmregisseurin Irene von Alberti, Filmregisseurin Emily Atef, Filmregisseurin Eduard Barnsteiner; Filmverleiher Pola Shirin Beck; Filmregisseurin Martin Blankemeyer; Filmproduzent, Münchner Filmwerkstatt Bettina Böhler; Editorin Felix von Böhm; Filmproduzent Sol Bondy; Filmproduzent Dietrich Brüggemann, Filmregisseur Ilker Catak; Filmregisseur Oliver Damian; Filmproduzent Katja Dringenberg; Filmeditorin, Ehemaliges Jurymitglied der hessischen Filmförderung Alice Dwyer; Schauspielerin Ingo Fliess; Filmproduzent Fabian Gasmia, Filmproduzent Lars Henrik Gass, Filmwissenschaftler, Festivalleiter Internationale Kurzfilmtage Oberhausen Jan-Ole Gerster; Filmregisseur Dominik Graf, Filmregisseur Martina Haubrich, Filmproduzentin Julia von Heinz, Filmregisseurin Sonja Heiss, Filmregisseurin Veit Helmer, Filmregisseur Christoph Hochhäusler, Filmregisseur Sherry Hormann; Filmregisseurin Vanessa Joop; Filmregisseurin Eberhard Junkersdorf; Filmproduzent; Ehrenpräsident und von 1997-2014 Vorsitzender der FFA RP Kahl; Filmregisseur Judith Kaufmann; Bildgestaltung Roshanak Khodabakhsh; Filmproduzentin Michael Klier; Filmregisseur Britta Knöller; Produzentin Ulrich Köhler, Filmregisseur (Zweimaliger Träger des Hessischen Filmpreis) Nicolette Krebitz, Filmregisseurin, Schauspielerin Jakob Lass; Filmregisseur Tom Lass; Filmregisseur Angelina Maccarone; Filmregisseurin Christine A. Maier; Bildgestalterin Prof. Jeanine Meerapfel, Filmregisseurin und Präsidentin der Akademie der Künste Christian Petzold; Filmregisseur Ali Samadi Ahadi; Filmregisseur Frieder Schlaich, Filmproduzent, Filmverleiher Hans-Christian Schmid; Filmregisseur, Autor, Produzent Erik Schmitt; Filmregisseur Prof. Klaus Staeck, Ehrenpräsident der Akademie der Künste (Präsident von 2006-2015) Rüdiger Suchsland, Filmkritiker und Regisseur (Ehemaliges Jurymitglied des Hessischen Filmpreis) Ernst Szebedits; Vorstand der Friedrich Wilhelm Murnau Stiftung, Ex-Mitglied der Hessen Filmförderung Jasmin Tabatabei; Schauspielerin Sabin Tambrea; Schauspieler David Wnendt, Filmregisseur Maryam Zaree; Schauspielerin und Filmregisseurin
Weitere Unterzeichner: Alexander Adolph, Autor und Regisseur Züli Aladag; Regisseur Adriana Altaras; Regisseurin und Schauspielerin Ingo Anderle; On-Set Optiker VFX Kim Anderson, Writer & Director Yvonne Andreas; Film-Weltvertrieb Andreas Anke; Schauspieler Viktor Apfelbacher, Dokumentarfilm-Regisseur Gregor Arnold; Sound Designer Jens Asche; Schauspieler, Regisseur Toby Ashraf; Filmkritiker Ali N. Askin; Komponist Vincent Assmann; Editor Reza Bahar; Filmproduzent Simone Bär; Casterin Voxi Bärenklau; Kameramann Gabriella Bandel; ehemalige Leiterin des Festibval Max-Ophüls-Preis, Saarbrücken Jasna Fritzi Bauer; Schauspielerin Silvia Bauer, Festivalmacherin Christina Baumer; Schauspielerin Oliver Baumgarten; Programmleiter beim Filmfestival Max-Ophüls-Preis, Saarbrücken Eva Bay; Schauspielerin Cynthia Beatt; Filmregisseurin Christian Becker; Filmproduzent Julia Becker; Schauspielerin Lea Becker, Regisseurin und Drehbuchautorin Henning Beckhoff, Filmregisseur Michael Beckmann; Filmkomponist Christian Beetz; Filmproduzent Reinhardt Beetz, Filmproduzent Erec Behmer; Filmregisseur Nestan Behrens; Producerin Katharina Bellena; Schauspielerin und Produzentin Iris Berben; Schauspielerin Andreas Berg; Filmproduzent / Schauspieler Mychael Berg; Consultant Björn S. Berger, Regieassistent Volker Bergmeister; Filmkritiker, ehemaliges Jurymitglied Hessischer Fernsehpreis Jonathan Berlin; Schauspieler Isabelle Bertolone; Filmproduzentin Uli Bez; Filmemacherin Miraz Bezar; Filmemacher Daniel Bickermann, Drehbuchautor Andre Ben Birken; Filmemacher Arne Birkenstock; Filmproduzent, Regisseur Susanne Bieger; Drehbuchautorin, Festivalleiterin Regine Bielefeldt, Drehbuchautorin Lion Bischof, Filmregisseur Lorris Andre Blazejewski, Schauspieler, Musiker Markus Boestfleisch, Geschäftsführer Svenja Böttger; Festivalleiterin Filmfestival Max-Ophüls-Preis Jan Bonny; Filmregisseur Annelie Boros; Regisseurin Sarah Bräuer; Drehbuchautorin Patrick Brandt; Produzent Bettina Braun; Regisseurin Jan Braunholz, DOP Katja Brenner; Schauspielerin Martin Bretschneider; Schauspieler Dennis Brinkmann; Filmproduzent Sebastian Brose; Festivalleitung Achtung Berlin Hans Brückner, Schauspieler Florentine Bruck; Editorin Lydia Bruna; Regisseurin Reinhard Brundig; Filmverleiher, Filmproduzent Julia Dorothee Brunsch; Schauspielerin Hannes Bruun, Filmeditor Silvina Buchbauer; Schauspielerin Gregor Budde-Petrusch; 1st AD, 2nd Unit Director Björn Bugri; Schauspieler Joe Bulla; Regisseur und Produzent Martin Busker; Regisseur Stefan Butzmühlen; Regisseur, Produzent, Filmverleiher Jürgen Carle, Bildgestaltung Giovanni Castell; Photograph Yasemin Cetinkaya, Schauspielerin Angela Christlieb; Filmregisseurin Maja Classen, Filmregisseurin Benjamin Cölle; Fiolmproduzent Ileana Cosmovici; Regisseurin Gesine Cukrowski; Schauspielerin Kersitn Cmelka; Bildende Künstlerin und Filmemacherin Jan Czmok, Geschäftsführer und Produzent, Spektrumfilm Hessen UG Lorenz Dangel; Filmkomponist Caroline Daube; Filmproduzentin Annika Decker; Drehbuchautorin Heino Deckert; Filmproduzent Till Derenbach; Filmproduzent Kristin Derfler; Drehbuchautorin Marc-Daniel Dichant, Filmproduzent Anina Diener; Kostüm- und Szenenbildnerin Frank Doehmann; Filmproduzent Jan Dose; Schauspieler Thomas Draschan; Filmemacher Stella Nikoletta Drossa; Filmregisseurin Nadine Dubois; Schauspielerin Michael Duttenhöfer; Produzent Jordan Dwyer; Schauspieler & Musiker Jens Eder; Filmwissenschaftler LX Eger; Filmemacher Cathrin Ehrlich; Fernsehfilmfestival Baden-Baden Nora Ehrmann; Produzentin Björn Eichenauer; Produzent Philipp Eichholtz; Regisseur Martina Elbert; Filmemacherin Pary El-Qalqili; Regisseurin Silke C. Engler; Filmregisseurin, Script Supervisor Sanna Englund; Schauspielerin Gurbet Erbulan; Produzentin, Filmvertrieb Roland Ernst; Autor Ale M Falcone; Filmjournalistin Mohammad Farokhmanesh, Regisseur, Produzent Sebastian Faust; Schauspieler Lukas Feigelfeld; Filmregisseur Julius Feldmeier; Schauspieler Milena Fessmann; Produzentin Aline Fischer; Screenwriter and film director Torsten C. Fischer; Filmregisseur Wolfgang Fischer; Filmregisseur Birte Flint; Schauspielerin Harry Flöter; Filmproduzent Udo Flohr; Filmregisseur Hermann Florin; Produzent Susanne Foidl; Pro Quote Film e.V. – Vorstand Felix Fuchssteiner; Regisseur Ulrike Franke; Filmemacherin Maren-Kea Freese Autorin/Regisseurin Christoph Friedel; Filmproduzent Charlotte Friederich; Schauspielerin Ansgar Frerich; Produzent und Mischtonmeister Piet Fuchs, Filmkünstler, Schauspieler Alexander Funk; Produzent Judith Funke; Kuratorin, Filmvermittlerin Birgit Gasser; Filmeditorin Isabel Gathof; Regisseurin, Produzentin, Hessische Newcomer-Filmpreisträgerin Rudi Gaul; Filmregisseur, Autor Uli Gaulke; Filmregisseur Monika Gebauer; Kostümbildnerin Romain Geib; Filmjournalist Jens Geiger; Kurator Hana Geißendörfer, Filmproduzentin Ines Christine Geißer; Filmemacherin Carolin Genreith; Regisseurin Goggo Gensch; Regisseur, Autor, Kurator Nicole Gerhards; Produzentin Martin Gessner; Filmproduzent Almut Getto; Regisseurin Godehard Giese; Schauspieler Marcel Gisler; Drehbuchautor, Filmregisseur Klaus Gietinger; Autor und Regisseur Max Gleschinski; Filmregisseur Timo Gößler, Film- und Fernsehdramaturg Trini Götze; Produzentin Susan Gordanshekan Regisseurin, Drehbuchautorin Verena Gräfe-Höft; Produzentin Nikolai von Graevenitz; Bildgestalter Juliane Gregori; Schauspielerin, Produzentin Valeska Grisebach, Regisseurin Christoph Groener; Künstlerischer Leiter Filmfest München Boris Gromatzki; Editor Leopold Grün; Filmregisseur, AG Verleih Cornelia Grünberg; Pro Quote Film e.V. – Vorstand Alain Gsponer; Drehbuchautor, Regisseur Birgit Gudjonsdottir; Bildgestalterin Christine Günther; Filmproduzentin Susann Günther; Kostümbildnerin Nina Gummich; Schauspielerin Andreas Guni; Drehbuchautor Anne Haas; Filmemacherin Sheri Hagen; Schauspielerin, Autorenfilmerin Oliver Haffner, Regisseur Georg M. Hafner; Regisseur, Martin Hagemann; Filmproduzent Andrea Hailer, Film-Marketing Nico Hain; Filmproduzent Bella Halben; Bildgestalterin Michael Hammon; Studiendekan, Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf Amir Hamz; Produzent Jascha Hannover; Dokumentarfilmregisseur Simon Happ; Producer Kirsten Harder, Autorin und Dramaturgin Igor Hartmann; Regisseur Antje Harries; Filmkritikerin Elke Hauck, Filmregisseurin Meike Hauck, Drehbuchautorin Anja Haverland; Schauspielerin Simon Hauck, Filmkritiker, Kurator Simon Hauschild; Comedy- und Drehbuchautor Peter Heilrath; Produzent Yoshi Heimrath; Bildgestalter Gerda Maria Hein, Schauspielagentin Lutz Heineking jr.; Filmemacher Sophie Heldman; Regisseurin Jim Heller; Filmwissenschaftler Hannes Hellmann; Schauspieler Luise Helm, Schauspielerin Franziska Henke; Filmkomponistin Aljoscha Hennig; Bildgestaltung Anna Hepp; Filmemacherin Christian Hermans; Filmtonmeister Jasmin Herold; Filmregisseurin Susanne Hertel; Drehbuchautorin Frank Himmel, Produzent, Autor Jörg Himstedt; Redakteur, Produzent Stefan Höh, Filmemacher Friderikke-Maria Hörbe; Schauspielerin Björn Hoffmann; Filmverleiher Petra Hoffmann; Produzentin, Regisseurin Annika Hohl; Autorin Sylvie Hohlbaum; Filmregisseurin Eric Horst, Filmjournalist, Sven Illgner; Festivalleiter Kinofest Lünen Mo Jäger; Regisseurin Uwe Janson; Autor & Regisseur Friederike Jehn; Regisseurin Hansi Jochmann; Schauspielerin Rüdiger Jordan; Locationscout Eva Maria Jost; Schauspielerin Tim Kalkhof; Schauspieler Alexandra Kamp; Schauspielerin Sadi Kantürk, Regisseur Tuna Kaptan, Filmregisseur Jennifer Karen; Schauspielerin Bernhard Karl, Kurator Stefan Karlegger, Aufnahmeleiter Lisa Karlström; Schauspielerin Sebastian Katzer, 1. Kameraassistent Cem Kaya, Regisseur Selda Kaya; Schauspielerin Sascha Keilholz; Filmkurator, Festivalleiter Britta Keils; Filmregisseurin Eva Kemme; Filmproduzentin Anne Keßel; Autorin Réka Kincses; Filmregisseurin Caroline Kirberg; Filmemacherin, Produzentin Michaela Kis; Schauspielerin Christian Klandt; Regisseur, Autor Sigrid Klausmann; Dokumentarfilmerin, Regisseurin Alexander Kleider; Filmemacher Florian Kleine; Schauspieler Beate Klöckner; Filmemacherin Norbert Kneissl; Filmproduzent Hartwig König, Filmproduzent Can Köprülü; Kameramann Arne Körner; Regisseur, Drehbuchautor Kathrin Kohlstedde; Filmfest Hamburg Programmleiterin Kollektiv vom fsk-Kino & Peripher Filmverleih Rainer Komers; Filmemacher Tatjana Kononenko; Filmregisseurin Ira Kormannshaus; Kino- und Festivalarbeiterin, Übersetzerin Kira Koschella; Schauspielerin, Olaf Kraemer; Drehbuchautor, Regisseur Tommy Krappweis; Autor/Regisseur/Produzent Claudia Kratochvil; Autor/Writing Producer Lena Krause, Kamerafrau und Studentin der Hamburg Media School Sina Kraushaar, Filmwissenschaftlerin & Produktionsassistenz / Kloos und Co. Medien Korinna Krauss; Schauspielerin, Regisseurin Dirk Krecker; Filmtonmeister Elsa Kremser; Filmregisseurin Ulrike Kreutzer; Producerin Timm Kröger; Filmregisseur, Kameramann Gerd Kroske; Regisseur Maren Kroymann; Weltvertrieb Jan Krüger; Filmproduzent Jan Krüger; Filmregisseur Jan Künemund; Filmkritiker, Kurator, Autor Kai Künnemann; Filmproduzent Torsten Künstler; Regisseur; 1stAD Katharina Küpper; Schauspielerin Kathi Kullack; Maskenbildnerin Bettina Kurth; Schauspielerin Joachim Kurz; Filmkritiker Sanne Kurz; Rundfunkrätin, Landtagsabgeordnete Jerry Kwarteng; Schauspieler; Filmproduzent Sarika Hemi Lakhani; Filmproduzentin Jessica Landt; Filmproduzentin Hannes Lang; Filmregisseur Bernd Lange; Drehbuchautor Erdmann Lange; Kinobetreiber, Kurator Georg von Langsdorff; Film Marketing Consultant, Filmemacher, Filmkritiker Niels Laupert, Autor & Regisseur Alessija Lause; Schauspielerin Astrid Leberti; Schauspielerin David Armati Lechner; Produzent Andy Lehmann; Kamera/Bildgestaltung Tobias Lehmann; Filmverleiher Marcus Lenz; Filmregisseur Lars Liebold, Bildgestaltung Oliver Liliensiek; Regisseur Jonas Lindt; Drehbuchautor Ivy Lißack Schauspielerin Tina Löbbert; Produzentin Michael Loeken; Filmemacher Dustin Loose, Filmregisseur Luzie Loose; Schauspielerin Nahuel Lopez; Filmregisseur Petra Lüschow; Autorin, Regisseurin Vincent Lutz; Gründer von Crew United Norbert Maass; Drehbuchberater und -autor Hanns Maier, Kameramann Milena Maitz, Produzentin Carolin Maiwald; Schauspielerin Vladimir Majdandzic, Filmemacher, Hessischer Filmpreisträger Beate Malkus; Schauspielerin Lillemor Mallau; Produzentin, Schauspielerin Bernardus Manders, Schauspieler Verena Marisa; Filmkomponistin Sebastian Marka; Filmregisseur Gary Marlowe; Komponist Suse Marquardt; Castingdirectorin Cristina Marx; Filmuniversität Babelsberg Eva Maschke; Bildgestalterin Fabian Massah; Filmproduzent Júnia Matsuura; Produzentin, Autorin Daniel Mattig; Produktionsleiter Benedikt Maurer; Creative Producer Alf Mayer; ehemaliger Direktor der FBW und Jurymitglied des Hessischen Filmpreis, Filmkritiker Mateja Meded; Schauspielerin Romy Meier; Maskenbildnerin Verona Meier; Produzentin Reza Memari; Drehbuchautor & Regisseur Mario Mentrup; Filmemacher, Autor, Schauspieler Marisa Middleton; Regisseurin, Autorin Chris Miera; Regisseur Thomas Mill; Schauspieler Mariko Minoguchi, Filmregisseurin, Drehbuchautorin Nikola Mirza; Presseagent Thorsten Möller; Aufnahmeleiter Mark Monheim; Filmregisseur, Drehbuchautor Andreas Morell; Filmregisseur Boris Motzki; Filmregisseur Jan Heinrich Müller; Herstellungsleiter Lisa Maria Müller, Oberbeleuchterin Matthias Müller; Filmemacher Ulrike Müller; Casterin Alexander Müller-Elsner; Filmproduzent Ümit Mümit; Produzent Svenja Muetz; Szenenbildnerin Oliver Mutz; Regisseur Carolin Mylord; Regisseurin, Autorin Sandra Nedeleff; Schauspielerin, Autorin, Regisseurin Marita Neher; Filmregisseurin Anna-Kristin Nekarda; Filmeditorin Stefan Neuberger; Kameramann, Regisseur Tim Neuhaus; Filmkomponist Esther Niemeier; Filmregisseurin Klaus Nierhoff; Schauspieler Selina Oczko; Produzentin Gunther Oehme; Filmtonmeister Adrian Oeser, Regie Dokumentarfilm und Fernsehjournalismus Stefan Oliveira-Pita; Filmeditor Ruth Olshan; Regisseurin und Autorin Martin Ontrop; Schauspieler Martin Orth; Künstlerischer Leiter des Landshuter Kurzfilmfestivals Karla Other; Drehbuchautorin Leander Ott; Kameramann Marc Ottiker; Filmregisseur, Drehbuchautor Paul Pallapies; Beleuchter/Best Boy Stefan Pannen; Filmproduzent Linus de Paoli; Filmregisseur Marcel Jannick Paul; Regisseur, Filmeditor Julia Penner; Autorin Levin Peter; Filmregisseur Manh Tung Pham; Filmeditor Kai S. Pieck; Autor, Regisseur, Initiator Queer Media Society Paul Poet; Filmemacher Jutta Pohlmann, Bildgestalterin Patrick Popow; Cinematographer Boris von Poser; Regisseur Dietmar Post; Filmregisseur Hossein Pourseifi, Filmregisseur Wilma Pradetto; Regisseurin, Autorin Rosa von Praunheim; Filmregisseur Johannes Praus; Bildgestalter Dominikus Probst; Regisseur Axel Timo Purr; Filmkritiker Erzsebet Racz; Regisseurin, Drehbuchautorin Sabine Radebold; Drehbuchautorin Maike Rasch Autorin Felix Raffel; Filmkomponist Kerstin Ramcke; Pro Quote Film e.V. – Vorstand Gioia Raspé, Kostümbildnerin Anne Ratte Polle; Schauspielerin Juliane Rebentisch; Philosophin, Hochschule für Gestaltung, Offenbach Susann Reck; Filmemacherin Cristina do Rego; Schauspielerin Claus Reichel; Produzent René Reichert; Kameramann Claudia Reimer; Schauspielerin Bettina Renner, Regisseurin Marc Rensing; Regisseur Maija-Lene Rettig; Filmemacherin Lucie Ribeiro; Filmemacherin Frank Riede, Schauspieler Jürgen Rißmann, Schauspieler Susanne Ritter, Casterin Pauline Rönneberg; Filmregisseurin Frank Röth; Schauspieler Christian Alexander Rogler; Schauspieler, Produzent Barbara Rohm; Pro Quote Film e.V. – Vorstand Esther Roling; Schauspielerin, Vertreterin des Bundesverband Schauspiel Nord Dorothea Rosenberger; Schauspielerin, Autorin Saskia Rosendahl; Schauspielerin Werner Rosmaity; Kinobetreiber Michael Rowitz, Regisseur Margrét Rún; Regisseurin Christiane Sadlo; Autorin Nuray Sahin; Filmregisseurin Paul Salisbury; Drehbuchautor Konrad Sattler; Filmregisseur, Drehbuchautor Birge Schade; Schauspielerin Florentine Schara, Schauspielerin Julia Scheck; Direktorin, Unabhängiges Filmfest Osnabrück Yaschar Scheyda; Filmemacher, Komponist, Sounddesigner Til Schindler; Schauspieler Franziska Schlotterer; Regisseurin Dixie Schmiedle, Bildgestaltung Kirstin Schmitt; Filmemacherin & Fotografin Maren Schmitt; Producerin Peter W. Schmitt; Film-Komponist Carolin Schmitz; Filmemacherin Marion Gretchen Schmitz; Schauspielerin Peter Schneider; Schauspieler Dr. Josef Schnelle, Autor und Filmkritiker Bernd Schoch; Filmregisseur Katharina Schöde; Autorin, Regisseurin Ulrike Schölles; Producerin, Drehbuchautorin Daniela Schönberg, Schauspielerin Britta Schoening, Filmregisseurin Marc Schötteldreier; Castingdirector Dinah Schramm; ehemalige Castingredakteurin Tom Schreiber; Regisseur Karoline Schuch; Schauspielerin Uli M Schueppel; Filmregisseur Tanja Schuh; Castingdirectorin / Regisseurin Astrid Schult; Regisseurin Silke Cecilia Schultz, Drehbuchautorin Severin Schultze; DIT und Colorist Amor Schumacher; Schauspielerin, Regisseurin Sandra Schuppach; Agentin Florian Schwarz; Regisseur Benedikt Schwarzer, Regisseur Jonatan Schwenk; Filmregisseur Daniela Schwerdt; Schauspielerin und Moderatorin Christian Schwochow, Regisseur Ana-Felicia Scutelnicu; Regisseurin Mona Seefried; Schauspielerin Maximilian Seidel, Produktionsleiter Thomas Sieben; Regisseur Andy Siege; Regisseur Bastian Sierich; Schauspieler David Skrotzki; Producer Lars Smekal, Filmregisseur Michael Soller; Laienschauspieler Sebastian Sorger; Regisseur Herbert Spaich; Filmkritiker Ludwig Sporrer; Festivalmacher Jan Speckenbach; Filmregisseur Annika Speidel; 1. Kameraassistentin Katharina Spiering; Schauspielerin Verena von Stackelberg; Kuratorin, Kinobetreiberin Lilith Stangenberg; Schauspielerin Birgit Stauber, Schauspielerin; Pro Quote Film e.V. – Vorstand Claudia Steffen; Filmproduzentin Loretta Stern; Schauspielerin, Autorin, Florian Stetter; Schauspieler Lisa Marie Stoiber; Schauspielerin Martin Stoklossa; Set-Aufnahmeleiter Andreas Struck; Filmregisseur Hardi Sturm; Drehbuchautor, Regisseur Johannes Suhm; Schauspieler Stephan Szasz; Schauspieler Barbara Teufel; Pro Quote Film e.V. – Vorstand Anna Lena Theobald; Filmautorin Simona Theoharova; Schauspielerin Mira Thiel; Regisseurin Tidi von Tiedemann, Regisseur Ruth Toma; Drehbuchautorin Christoph Tomanek; Schauspieler Alex Tondowski; Schauspieler Laura Tonke; Schauspielerin Adrian Topol; Schauspieler und Produzent Iris Trescher, Szenenbildnerin Tina Tripp; Regisseurin Eva Trobitsch; Regisseurin Tini Tüllmann; Regisseurin Lars Tunçay; Filmkritiker Tatjana Turanskyj; Regisseurin, Pro Quote Film e.V. – Vorstand Serpil Turhan; Regisseurin, Schauspielerin Figen Ünsal; Regisseurin Marlen Ulonska; Schauspielerin Ümit Uludağ; Producer David Ungureit, Drehbuchautor (ehemaliges Jurymitglied des Hessischen Filmpreises) Sebastian Urzendowsky; Schauspieler Ulrike Tony Vahl; Regisseurin Johannes Richard Voelkel, Schauspieler, Regisseur Saskia Vömel; Film-Marketing Saralisa Volm; Regisseurin, Produzentin, Schauspielerin, Autorin, Kuratorin Dr. Christos Vittoratos, Unternehmer Merle Vorwald; Szenenbildnerin Nicolas Wackerbarth; Filmregisseur, Schauspieler Alexander Wadouh; Filmproduzent Stephan Wagner; Filmregisseur Mona Walch; Festivalarbeiterin Claire Walka; Filmemacherin Tobias Walker; Produzent Julia Walter, Regisseurin und Drehbuchautorin Irina Wanka; Schauspielerin Hannes Wegener, Schauspieler Mareike Wegener; Filmregisseurin Börres Weiffenbach; Cinematographer/DoP Sebastian Weimann; Regisseur Steffen Weinert; Autor und Regisseur Bettina Weiß; Kostümbildnerin Franziska Weisz; Schauspielerin Nina Weisz; Schauspielerin Marcus Welsch; Filmregisseur Jamila Wenske; Filmproduzentin Jochen Werner; Filmkurator Jakob D. Weydemann; Filmproduzent Jonas Weydemann; Filmproduzent Heike Wiehle-Timm; Filmproduzentin Nikolai Will; Schauspieler Holger Wimmer, 1. Kameraassistent Henner Winckler; Filmregisseur Andrea Wink; Festivalleitung exground filmfest Sebastian Winkels; Filmemacher Erik Winker; Filmproduzent Isa Willinger, Filmregisseurin Britta Wilkening-Barnsteiner; Filmverleiherin Marisa Winter; Kuratorin, Initiative Mittellange Filme und “Big Short Awards” Alexander Wipprecht; Schauspieler Jens Wischnewski, Filmregisseur Antje Witte; Kinoleiterin Orfeos Erben Frieder Wittich; Filmregisseur Thomas Wöbke; Produzent Nele Wohlatz; Regisseurin Maite Woköck; Produzentin Roland Wolf; Schauspieler Rochus Wolff, Filmkritiker Douglas Wolfsberger; Filmregisseur Sandra Wollner; Filmregisseurin Lorenz Wurdinger; Festivalleiter, Mainz Ramin Yazdani; Schauspieler Erol Yesilkaya; Drehbuchautor Peter Zach; Regisseur; Drehbuchautor Max Zähle; Regisseur Max Zaher, Cinematographer-Operator-SteadiCam Eva Zahn; Drehbuchautorin Volker A. Zahn; Drehbuchautor Doris Zander; Produzentin, Gesamtvorstand Produzentenallianz Brigitte Zeh; Schauspielerin Ariane Zeller; Regisseurin Oliver Zenglein; Netzwerker, Gründer von Crew United Ben Zerhau, Producer
Die Überschrift drückt es bereits aus: Hier geht es um Gruppierungen und Aktivismus von Personen, die z.B. ihre extremistischen Haltungen im Rahmen von Mainstreaming in allen Bereichen der Gesellschaft zu etablieren versuchen und der eher von kleinen Organisationen, von uns nur bedingt durchschaubaren Strukturen getragen zu werden scheint.
2. Stand der Kriegshandlungen
Feminismus finden wir von der ESH allgemein gut, es gibt klare Überlappungen in den Zielsetzungen.
Andererseits ist da ein derzeit doch recht erschreckend verbreiteter Extremismus innerhalb des Feminismus. Eine oft aggressiv vertretene abstruse Haltung, es sei das unbedingte Recht jeder Frau hinsichtlich ihrer Schwangerschaft quasi alles zu tun, was auch immer sie wollen würde. Völlig losgelöst von der Berücksichtigung irgendwelcher Grund- und Menschenrechte.
Wir kennen die Zahlen, sie sind allgemein bekannt. Mehr als 90% der ungeborenen Menschen mit Trisomie 21 werden in Deutschland genozidiert. Rein formal treffen diese Entscheidungen die jeweiligen Eltern oder Mütter. Wir haben es bei der Gruppe der Frauen (und Männer) also auch mit einer Gruppe zu tun, die nachweislich solche gruppenbezogen menschenfeindlichen Tötungsentscheidungen trifft, welche man strukturell durchaus in wichtigen Hinsichten mehr oder weniger mit dem Verhalten der Vormünder im Rahmen der Aktion T4 vergleichen kann. Dies ordnen wir als einen Kriegsakt gegen uns ein.
Bevölkerungsgruppen, die mit solchen Raten sich zu solchen Entscheidungen bewegen lassen, sind Gruppen mit einem deutlichen Übergewicht an Genozidmittätern, Personen, welche offensichtlich dafür weit genügend gruppenbezogen menschenfeindlich orientiert sind.
Solche Gruppen sollen also entscheiden, wie die Menschheit in Zukunft aussehen soll? Ohne jede Hinderung durch irgendwelche staatlicherseits verteidigten Grundrechte?
Wir haben in ganz verschiedener Weise seit Jahren Versuche unternommen mit Vertretern dieser extremistischen Strömung ins Gespäch zu kommen. Als ESH, als Privatpersonen und so weiter. Wir haben nie (!) erlebt, daß solche „Feministen“ bereit waren ihre sinngemäße Forderung „Schwangere dürfen alles und stehen fest über allen anderen Fragen des Universums“ wenigstens nur versuchsweise mal durch Gewichtung gegen andere Grundrechte ethisch abzuwägen. Immer wieder traten auch tiefbraune Einstellungen zu Tage (Selbsteinordnung dieser Gesprächspartner war meist „links“).
Diese ganze Haltung einer „Emanzipationsbewegung“ strikt einzig eigene Interessen als alleinigen Maßstab für alles und jeden auch nur zu etablieren zu versuchen, wirkt auf uns an sich schon ungeheuer befremdlich. Der ESH zumindest sind im übertagenen Sinne derart strukturierte Ansätze ziemlich fern. Vielleicht hat dieser Unsinn irgendwas mit allgemeinen nichtautistischen Veranlagungen zu tun?
Daß diese Bewegung nicht intensiv von deutschen Verfassungsschutzbehörden überwacht und bearbeitet wird, läßt zusätzlich tief blicken (in der Realität sind diese Behörden ja leider eher ideologisch weisungsgebundene Regierungsschutzeinrichtungen).
Was sollen wir also zu dieser Bewegung meinen? Wir schlagen eine Grenzziehung wie folgt vor:
Vertreter echter feministischer Ideen und Ziele finden die Unterstützung der ESH.
Wird allerdings vertreten, daß Schwangere ein Recht darauf haben würden ihre ungeborenen Kinder ohne irgendeine Aufgewichtung von Grundrechten töten zu lassen, dann stellen wir diese Ansicht einem Verteten von gegen uns gerichteter Naziideologie, Genozidpropaganda gleich. Wir ordnen diese Ansichten als menschheitsverachtenden Pseudofeminismus ein, welcher geistig in Adolf Hitlers Gnaden steht. Wir sehen in der Verbreitung solcher Haltungen und insbesondere dem Eintreten für diese mit dem Ziel sie staatspolitisch so umgesetzt zu bekommen, einem aggressiven Akt gegen uns als Naziopfergruppe. Im Zusammenhang mit dieser Kriegserklärung folglich mit einer Kriegshandlung gegen uns.
Ähnlich ordnen wir Haltungen ein, die allgemein abtreibungskritisch sind, jedoch mit selektiven Tötungen a la Hitler noch am ehesten gut leben könnten, statt zu erkennen, daß solche selektiven Tötungen ethisch betrachtet als besonders fragwürdig gelten sollten.
3. Allgemeine Empfehlungen
Bisher haben wir keine speziellen Empfehlungen zur Kriegsführung in diesem Segment.
4. Empfehlungen an Mitglieder
Echte Anhänger des Feminismus sollten sich inhaltlich deutlich von der oben umrissenen Naziideologie und deren Vertretern unter dem Deckmantel des Feminismus distanzieren und Aussagen vermeiden, die das Gegenteil nahelegen.
Ein Menschheitsverbrechen geschieht. Wer trägt daran gemäß welcher Kriterien Verantwortung, Mitschuld? Oder anders angesetzt: Wer wäre weswegen prinzipiell in welchem Maß als legitimes Ziel von Widerstandshandlungen einzuordnen?
Einfach gedacht gibt es im Zusammenhang von Menschheitsverbrechen oft zum einen „Henker“, also Personen, die sozusagen ziemlich handfest die jeweilgen Verbrechen umsetzen. Dann gibt es „politisch Verantwortliche“, also Personen, die z.B. legalistische Voraussetzungen schufen oder als Inhaber von politischen Ämtern am eigentlich herrschenden Recht vorbei Aktionen förderten oder initiierten.
Weiter gäbe es „ideologische Täter“, die weltanschauliche Grundlagen schufen, die ein bestimmtes Mindset erst mitermöglichten oder etablierten. Nach heutigen ethischen Ansichten gäbe es an sich auch eine Täterklasse derjenigen, die keinen Widerstand leisteten, das Menschheitsverbrechen geschehen ließen.
Die realen Abläufe sind oft recht komplex.
„Verfolgt wurden – wenn überhaupt – über Jahrzehnte nur diejenigen, die den Massenmord befahlen, zur Leitung der Vernichtungslager gehörten, selbst mordeten oder durch besondere Grausamkeit auffielen. Die so genannten „kleinen Rädchen“, die wie Reinhold Hanning oder Hubert Zafke laut Anklage dazu beitrugen, dass die Mordmaschinerie reibungslos lief, wurden als willenlose Gehilfen eingestuft und in der Regel nicht belangt.
Dabei wäre es wohl geblieben, wenn sich nicht der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer des Themas angenommen hätte. In dem von ihm geplanten und maßgeblich durchgesetzten ersten Auschwitz-Prozess sollte es seiner Überzeugung nach nicht nur um Gerechtigkeit für die Opfer gehen, sondern auch darum, die Strukturen des Vernichtungssystems offen zu legen.
Fritz Bauer: „Die Staatsanwaltschaft in Hessen ist mit diesen Dingen befasst worden, weil sie sich von Anfang an bereit erklärt hat, nicht nur den Einzelfall, den einzelnen Mann anzuklagen, sondern Komplexe aufzuklären.“
Fritz Bauer vor Beginn des Auschwitz-Prozesses in der „Strafsache gegen Robert Mulka u.a.“, der am 20.Dezember 1963 in Frankfurt eröffnet wurde.
Fritz Bauer: „Es gab in Deutschland ja nicht nur Hitler als Nazi und nicht nur Himmler. Es gab hunderttausende anderer, die das, was geschehen ist, nicht nur durchgeführt haben, weil es befohlen war, sondern es war ihre eigene Weltanschauung, zu der sie sich aus freien Stücken bekannt haben. Und die Mehrzahl der SS waren nicht bei der SS, weil sie gezwungen war, sondern die war bei der SS und sie war bei der Wachmannschaft im Lager Auschwitz oder Treblinka oder Majdanek, weil die Leute ihren eigenen Nationalsozialismus verwirklichten. Das war keine fremde Tat. Und das sind in meinen Augen und in meinen Ohren einfach Täter, Mitverschworene mit Hitler in der Endlösung der Judenfrage, die sie für richtig hielten.“
1969 lehnte der Bundesgerichtshof das Konstrukt „Beihilfe“ ab
Der Prozess wurde zum Meilenstein historischer Aufklärung. Aber dem von Fritz Bauer entworfenen Konzept der Beihilfe wollte das Gericht nicht folgen. Stattdessen zerlegte das Urteil des Frankfurter Landgerichts das System des industriell organisierten Massenmords in kleinste Einzelteile, „atomisierte“ ihn, wie Fritz Bauer sagte. Im Revisionsverfahren von 1969 lehnte der Bundesgerichtshof das Konstrukt der Beihilfe ebenfalls ab.
Auch wenn die Karlsruher Richter in einigen Fällen, bei denen es um andere Vernichtungslager ging, sehr wohl die Linie Fritz Bauers vertraten, orientierten sich Staatsanwälte und Richter fortan an dem Urteil zu Auschwitz – was sich als enormer Befreiungsschlag für jene tausende SS-Leute erwies, die unbehelligt blieben. Selbst die in Ludwigsburg ansässige Zentrale Stelle zur Aufklärung Nationalsozialistischer Verbrechen schloss sich dieser Rechtsauffassung an. „Auschwitz war bei der Justiz gedanklich abgeschlossen“, wie der frühere Leiter Kurt Schrimm in einem Interview mit dem Spiegel einräumte.
Auf dieses Desinteresse stieß Thomas Walther, als er 2006 mit 63 Jahren seine Tätigkeit als Richter beendete und bei der Zentralen Stelle eine Tätigkeit als Ermittler aufnahm.
Thomas Walther: „Diese andere Linie, die begann ja 2008, ein paar Monate bevor die 50-Jahrfeier in Ludwigsburg für die Existenz der Behörde gefeiert wurde. Da war die Idee, dass eventuell Berufskollegen von Ihnen nach Ludwigsburg kommen und sagen: „Haben Sie mal was von Demjanjuk gehört?“ Und dann muss man sagen: ‚Na ja, den Namen kennen wir, aber wir haben nie etwas gemacht.‘ Und dann war der Auftrag, das im Rahmen von Vorermittlungen mal anzupacken, um möglichst vor der Jahrfeier ein Ergebnis zu haben.“
Thomas Walther wurde zum Chefermittler in Sachen John Demjanjuk, einem einstigen SS-Helfer im Vernichtungslager Sobibor, der zu dem Zeitpunkt in den USA lebte. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte Walthers Schlussbericht, erhob Anklage und erließ einen Haftbefehl. 2009 wurde Demjanjuk ausgeliefert, 2011 vom Landgericht München wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen verurteilt – ohne dass man ihm eine konkrete Tat nachweisen konnte. Dem Gericht reichte der Umstand, dass Demjanjuk – Zitat – „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ gewesen war.
Noch während der Demjanjuk-Prozess lief, erwachten die Ludwigsburger zu neuem Leben. Plötzlich erinnerten sie sich an Listen tausender SS-Leute aus Ausschwitz, die bereits zu Fritz Bauers Zeiten angelegt worden waren. Im April 2013 war von 50 noch lebenden Tatverdächtigen die Rede; im Februar 2014 nur noch von 30. Beinahe im Wochenrhythmus mussten die neuen Verfahren eingestellt werden, meistens weil die mutmaßlichen Täter starben oder nicht verhandlungsfähig waren. Übriggeblieben sind wenige – wie Oskar Gröning, Reinhold Hanning oder Hubert Zafke.
Der ehemalige SS-Unterscharführer Oskar Gröning wurde im Juni 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Darüber, ob das Urteil rechtskräftig ist, wird beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden – der sich jedoch erstaunlich viel Zeit lässt und auch über zehn Monate nach dem Verfahren noch zu keinem Schluss gekommen ist.
Wie anders die Maßstäbe für Beihilfe ausfallen können, wenn es nicht um Auschwitz geht, zeigt das Urteil des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren zum Fall Mounir al-Motassadeq. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte den in Deutschland lebenden Marokkaner in dem weltweit ersten Prozess um die Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York unter anderem wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der Vorwurf: Motassadeq hatte geholfen, Geld an die Attentäter in den USA zu transferieren. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, obwohl Motassadeq selbst niemanden getötet hatte. Und im Gegensatz zu SS-Leuten in Auschwitz, war er sogar meilenweit vom Tatort entfernt.“ Quelle: https://www.deutschlandfunkkultur.de/die-letzten-prozesse-auschwitz-ohne-ende.976.de.html?dram:article_id=353655
Trotz der atemberaubenden Schlangenlinien deutscher Gerichte, sind die letzten Urteile (der zitierte Artikel ist dahingehend nicht aktuell) als moralischer Maßstab hier natürlich von Interesse, zeigen sie doch in gewisser Weise ein Muster dessen, was in Deutschland „offziell“ als „richtig eingeordnet“ betrachtet werden darf. Das ändert jedoch nichts an der Offensichtlichkeit des Geschehens, das wahrlich kein Geheimnis ist.
„Nikolas Diat: Wie kann der Karthäuser das unergründliche Geheimnis von Gottes Schweigen angesichts der Gräueltaten verstehen, die täglich vor unseren Augen begangen werden? Im Irak und in Syrien werden Kinder verstümmelt, misshandelt, verkauft, zur Sklaverei gezwungen, gekreuzigt – und Gott sagt kein Wort? Die Vernichtungspolitik des Islamischen Staates wütet gegen die Christen im Orient – und der Gott der Liebe scheint abwesend?
Dom Dysmas de Lassus: Darf ich zuerst diese Frage ausweiten? Der aktuelle Genozid an Kindern mit Trisomie im Westen ist nicht weniger dramatisch und ich bin mir nicht sicher, ob er weniger barbarisch ist; er ist nur weniger öffentlich.“ Quelle: Robert Kardinal Sarah und Nikolas Diat, Vorwort von Benedikt XVI.; Kraft der Stille – Gegen eine Diktatur des Lärms, fe-medien, S. 274
Wer trägt wieviel Schuld? Wäre der einzelne Henker ohne größere Probleme durch einen anderen ersetzbar gewesen? Ja, sicherlich. Diese Frage würde z.B. bei einem Prozess zu einem Auftagsmord keine entscheidende Rolle spielen. Die konkrete Tat ist üblicherweise Hauptorientierungspunkt im Alltagsstrafrecht. Doch dieses Strafrecht ist vor allem konstruiert für einfache Konstellationen mit wenigen beteiligten Personen. A schlägt B den Schädel ein.
Dieses Muster gedanklich an die heute in Deutschland stattfindenden Genozide anzulegen, liegt insofern nahe, auch wenn die deutsche Justiz in ihrem Urteilen nicht als überragende Instanz betrachtet wird.
Wie weit sind diese Alltagsmaßstäbe auf komplexe Menschheitsverbrechen anwendbar, deren Dimension sich oft eher auf der Ebene von Staatswesen mit Millionen Bürgern bewegt? Staatswesen, deren Herrschaftssystem sich auf die eine oder andere Weise auf gesellschaftliche Prozesse, auf das Verhalten sehr vieler Einzelpersonen stützt und auf diese wiederum Herrschaft ausübend selbst einwirkt?
Hier gehen die Interessen von Widerstand und späterer mehr oder weniger gerechtigkeitsorientierter Aufarbeitung auch erkennbar auseinander. Widerstand wirkt zeitgleich zum Geschehen. Er ist üblicherweise daraufhin ausgerichtet das stattfindende Menschheitsverbrechen mit den ihm zur Verfügung stehenden ethisch aus eigenem Blickwinkel angemessenen Methoden aufzuhalten.
Spätere Gerichte mögen sich oft vor allem ersteinmal auf die konkreten Henker konzentrieren, ob diese eine optimale Zielauswahl für zeitgleichen Widerstand wären, ist zumindest fraglich. Wie oben bereits erwähnt: Henker – und ihre Helfer in organisatorischer und psychischer Hinsicht (Psychische Beihilfe kann auch leisten, wer bewusst daran mitwirkt, für Straftaten Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (s. auch BGH, Beschluss vom 20. September 2016 – 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 260 f.) BGH, 20.12.2018 – 3 StR 236/17) – sind in den meisten Fällen vermutlich leicht ersetzbar, wenn der Täterkreis fest etabliert in Kreisen staatlicher Herrschaft sitzt. Andererseits: Auch in diesem politischen Täterkreisen ist der einzelne Verbrecher oft leicht ersetzbar. Und ethisch noch so legitime Widerstandshandlungen würden aus Sicht der Menschheitsverbrecher und der ihnen hörigen Gesellschaftsteile sicher meist als „Terror“ betrachtet werden.
Interessant könnten daher Ziele sein, die trotz z.B. massiver ideologischer Verstrickung in das Menschheitsverbrechen noch eine gewisse innere Autonomie besitzen und nicht direkt in die beiden oben genannten Kategorien fallen. Solche Kreise unter Druck zu setzen, könnte letztlich im Sinne eines Widerstands effektiver sein, als die unmittelbareren Tätergruppen direkt anzugreifen.
Aber wer weiß das alles schon sicher im Voraus.
Wenn euer Gewissen euch zum Tun treibt: Entscheidet selbst.
Die „Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“ (Selbstbezeichnung; Homepage: ekbo.de ) ist eine überwiegend regional agierende Organisation, deren Aktionsradius jedoch auch die deutsche Bundeshauptstadt Berlin samt Umland umfasst. Daher dürfte sie prinzipiell in einem Staat, in dem das Christentum auch in Kreisen von Politikern noch immer mit Abstand die bedeutendste Religion darstellt, auf die sich Politiker auch in vielen ethischen Fragen stützen, regional besonderen Einfluß auf das heutige Genozidgeschehen haben, vor allem auch zu Fragen, was in Kreisen insbesondere von Bundespolitikern, die sich gewöhnlich viel in Berlin aufhalten und dort am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, wie stark als akzeptabel gilt.
Nach unserem Stand gilt das zumindest nicht für unsere Fragen zu Abwägungen im Zusammenhang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, auf die uns trotz ihrer außerordentlichen Schwere von Seiten der EKBO bis heute nicht geantwortet worden ist.
Dabei ist es zudem äußerst fragwürdig, wenn von Seiten der EKBO offenbar ohne ernste Bedenken auf allen Ebenen mit politischen Parteien zusammengearbeitet wird, die aktuell in Deutschland stattfindende Genozide verantworten und ideologisch stützen. Hierbei ist oberflächlich wirkende Kritik an derartiger Selektion zu finden, welche jedoch soweit zu erkennen keinerlei ernsthaften Widerspruch zur Folge hat oder gar eine Verweigerung von Zusammenarbeit.
Besonders interessant wird dieser Umstand, wenn in den letzten Jahren vergleichend die Positionierung auch der EKBO hinsichtlich der AfD betrachtet wird. Denn hier gibt es tatsächlich deutliche Distanzierungserscheinungen, die der AfD soweit zu erkennen auch wehtun, also als ernsthaft erkennbar sind.
Man stelle sich vor während eines laufenden Genozids an Hessen würde eine Organisation mit breiter ethischer Wirkmacht mit den Verantwortlichen praktisch ungetrübt zusammenarbeiten, aber andererseits bei selbst kleinen diskriminierenden Einstellungen gegenüber Westfalen Angehörige von Organisationen, denen zugeschrieben wird solche Haltungen zu verteidigen auszuladen und heftig anzugreifen, sowie unter verstärkte interne Beobachtung zu stellen. (Siehe auch „Handreichung für Gemeindekirchenräte und Kreiskirchenräte: Kriterien für den Ausschluss vom Ältestenamt wegen menschenfeindlichen Verhaltens“ der EKBO, 2.1 AfD – dort kommt die aktuelle Genozidthematik schlichtweg nicht vor)
So schwerwiegendes Messen mit zweierlei Maß, ein Aussieben von Mücken und gleichzeitiges Verschlucken vom Kamelen, ist ein Hinweis auf den Mißbrauch eines ethischen Anspruchs hinsichtlich des Eintretens gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit an sich. Und diese Schwere liegt den tatsächlich zu beobachtenden eklatanten Unregelmäßigkeiten bei Akteuren der EKBO offensichtlich auch zugrunde.
Weiter:
„Ihren heutigen Standpunkte hat sich die Evangelische Kirche in einem langen Prozess erarbeitet: Sie musste sich mit ihrer eigenen engen Bindung an die wilhelminische Monarchie auseinandersetzen, deren Ideen- und Zielgeber sie einst war. Sie erkannte ihr Versagen gegenüber der Arbeiterbewegung und beim Ausbruch des ersten Weltkrieges. Der Weimarer Republik verweigerte sie die Anerkennung und klammerte sich stattdessen an nationalistische Träume, die sie empfänglich machte für die Unterstützung der nationalsozialistischen Diktatur. Mit dem Stuttgarter Schuldbekenntnis stellte sie sich der Verantwortung und brach zugleich mit der Vergangenheit.
[…]
Die rote Linie in der Bewertung des Rechtsextremismus bildet dabei der Begriff der Menschenfeindlichkeit. Als menschenfeindlich gilt, wer andere „aufgrund ihrer Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ herabwürdigt, diffamiert oder bedroht.“ Quelle: Kommentar zum Kirchenpapier der Alternative für Deutschland: Unheilige Allianz. Der Pakt der Evangelischen Kirche mit dem Zeitgeist und den Mächtigen; Heinz-Joachim Lohmann, Beauftragter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zum Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
Unser Eindruck: Die EKBO hat geistig tatsächlich kaum mit ihrer fragwürdigen Vergangenheit gebrochen und stützt ziemlich aktiv ein Genozidregime, strukturell sehr klar zu Lasten auch unserer Bevölkerungsgruppe. Ein Regime, das auf der Handlungsebene faktisch und nachweisbar auf die Auslöschung von Naziopfergruppen wie der der Menschen mit Trisomie 21 hinwirkt. Ob man dieses als demokratisch legitimiert betrachten will oder nicht, ist aus unserer Sicht nicht ausschlaggebend. Auch ein demokratisch legitimierter Genozid, wie auch immer er genau organisiert wird, bleibt ein Menschheitsverbrechen. Die EKBO arbeitet soweit zu erkennen eng mit dessen Akteuren zusammen. Sie distanziert sich ebenso merklich ausgerechnet von der im Bundestag vertretenen Partei, der AfD, die nach Einschätzung der ESH aufgrund ihrer abtreibungskritischen Orientierung noch am ehesten gegen diese stattfindenden Genozide wirken wird. Diese Partei halten wir für die politische Kraft, die den Trump nahestehenden US-Republikanern inhaltlich am nächsten steht, welche nach unserem Eindruck zumindest relativ ernsthaft versucht entsprechende selektive vorgeburtliche Tötungen etwa gesetzlich zu sanktionieren.
Diese Umstände auch nur zu versuchen gegen andere ethisch weniger schwerwiegend wiegende Positionierungen aufzuwiegen ist inakzeptabel. Es gibt also keine Entschuldigung für diese ethisch gesehen stark deformiert wirkenden Gewichtungen aus den Reihen der EKBO. Nahezu nichts ist gegen Genozid (Auslöschung von Bevölkerungsgruppen) aufzuwiegen. Eine dem widersprechende Gewichtung, wie bei der EKBO offenbar vorzufindend, kann prinzipiell nur auf massive gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zurückgeführt werden. Z.B. auf eklatante Geringschätzung bestimmter Bevölkerungsgruppen, so daß gegen sie gerichtete Tötungen nahezu unbeachtet bleiben, z.B. die reine Möglichkeit von „Alltagsrassismus“ jedoch teils heftige Reaktionen nach sich zieht. Natürlich ist es gut, gegen soetwas Position zu beziehen. Aber nicht so als sei die Ausrottung der Menschen mit Trisomie 21 dagegen eine Art von Bagatelle, wegen der man auch niemandem wirklich böse sei. Daher ist auch die augenscheinliche Gewichtung gewisser AfD-Themen als sinngemäß ethisch schwerwiegender als die Problematik aktuell stattfindender Genozide durch Akteure der EKBO nach unserer Einschätzung als bösartige, gewichtige und aktive Unterstützung der Verantwortlichen und der Tat zu werten. Vor dem Anschein einer engagierten Organisation, die gar einen Beauftragten zum Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ernannt hat, wird tatsächlich ein stattfindender Genozid gedeckt und mitlegitimiert, die ihn verantwortenden politischen Kräfte gestützt, obwohl z.B. ihr Beauftragter selbst kein Recht auf entsprechende Akzeptanz sieht.
„1933 übernahm eine Verbrecherbande mit etwas mehr als 44% der Stimmen die Herrschaft über das Land. Ihr folgte eine nationalistische Elite aus Verwaltung, Polizei, Justiz und Kirche und wurde zu ihren willfährigen Vollstreckern. Das Ergebnis waren Konzentrationslager, Willkürherrschaft und Krieg.
2019 verfügt die Bundesrepublik Deutschland über eine an Rechtsstaatlichkeit orientierte Polizei, Verwaltung, Justiz und Kirche. Deshalb darf die AfD an Wahlen teilnehmen, Versammlungen und Demonstrationen durchführen, ihre Einstellungen vertreten und für ihr Programm werben.
Das Recht auf gesellschaftliche und politische Akzeptanz ergibt sich dadurch nicht.“ Ebenda
Die Organisation der EKBO dürfte zudem bis heute Orte betreiben, in denen Menschen – nach menschenrechtlichen Maßstäben beurteilt – unrechtmäßig interniert, gefoltert und ermordet werden (z.B. Euthanasie mittels massiver Lebenszeitverkürzung durch „Nebenwirkungen“). Solche Folterlager werden im heutigen Deutschland oft „Krankenhäusern“ angegliedert, von denen laut Homepage die zur EKBO gehörende Diakonie 27 Stück betreibt, sowie 16 „stationäre Pflegeeinrichtungen“. Genau recherchiert haben wir dies soweit nicht, da es darauf auch nicht mehr ankommt, um hier den Kriegszustand mit der EKBO aufgrund deren Handlungen festzustellen.
3. Allgemeine Empfehlungen
Wir schätzen die Situation so ein, daß Aktionen, die auf Orte zielen, in denen sich einfache Mitglieder der EKBO treffen eher zu vermeiden sind, da Verantwortliche im oben beschriebenen Sinn vermutlich emotional eher an Einrichtungen der Verwaltung hängen dürften.
4. Empfehlungen an Mitglieder
Jesus Christus hatte im Rahmen der Bergpredigt (Mt 5) darauf hingewiesen, daß der Mensch nicht nur durch körperlich vollendete Taten zeigt, wessen Geist in ihm wirkt. Das Wollen des Menschen aus seinem Innersten ist so gesehen auch „Tat“. Falsche Anhänger Gottes seien laut Joh 8,44 auch daran zu erkennen, daß sie (diesem oder jenem) „Menschenmorden“ zugeneigt sein würden, welches vom Teufel komme, nicht von Gott.
Bereits Luther betrachtete manche junge Kinder als „Wechselbalg“, das trotz menschlichen Aussehens getötet werden könne oder gar solle. Es stellt sich also die Frage, ob hier nicht eine jahrhundertelange widerchristliche Mordkontinutät vorliegt, die auf gewisse Weise nahtlos in heutige Gewichtungen/Positionierungen mündet.
Kann es z.B. ethisch vertretbar sein, eine Organisation mitzufinanzieren, die sich derart aufstellt, wie es die EKBO offenbar tut?
Ein Fazit aus der nochmaligen Betrachtung unseres bisherigen Engagements zum Thema aktuell stattfindender überwiegend ignorierter Genozide z.B. in Deutschland und aus umfassender weiterer Kommunikation mit einer Anzahl ganz verschiedener Personen ist dies:
Fast jeder begegnet dem Thema wie einem Salonthema, einem Thema über das man höchstens mal gepflegt schlau daherparlieren kann. Ein Thema, das aber niemand wirklich ernsthaft kritisch im Sinne politischen Widerstands einordnet.
Immer wieder ist uns auch aufgefallen, daß Organisationen ganz verschiedener Art in einer Art und Weise mit solcher thematischer Konfrontation umgehen, daß uns im Grunde nur übrigbleibt von tiefsitzender Bösartigkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auszugehen.
Wir sind nach reiflichen Überlegungen zu dem Schluß gekommen, daß sich solche Organisationen, deren Verhalten deutlich außerhalb eines normalerweise (auch ethisch fundierten) gebotenen Umgangs hinsichtlich eines Themas wie diesem bewegt, sich letztendlich faktisch z.B. mit der Bevölkerungsgruppe der Autisten und deren seriösen Interessenvertretung im Kriegszustand befinden.
Unter „Krieg“ verstehen wir dabei einen Zustand, in dem die andere Organisation nach unseren Erkenntnissen in mindestens einer Weise nennenswert daran beteiligt ist, heutige Genozide an uns oder auch den Menschen mit Trisomie 21 durchzuführen, sei es praktisch, sei es z.B. aber auch durch weltanschauliche Aktivität in einem regionalen Kontext solcher Schwerstverbrechen. Handlungen gegen die Menschen mit Trisomie 21 betrachten wir dabei als prinzipiell Handlungen gleichwertig, welche gegen die Gruppe der Autisten gerichtet sind.
„Krieg“ bedeutet weiterhin, daß nach unserer Einschätzung gegen diese Organisationen Widerstand legitim ist, so wie Widerstand in solchen Situationen als legitim betrachtet werden kann.
Die ESH wird versuchen die Rolle, die die betreffende Einzelorganisation im Gesamtablauf heute in Deutschland stattfindender Genozide einnimmt, zumindest grob einzugrenzen und zu gewichten und teils spezielle Empfehlungen für Kriegsziele zu geben. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs von Verstrickung in der sich heute darstellenden Situation dürfte dies zugegebenermaßen oft mehr oder weniger schwerfallen. Hinweise hierzu nehmen wir stets gerne entgegen.
Die Kriegserklärung von Seiten der ESH an eine bestimmte Organisation hat zunächst den Zweck sustanzielle Friedensverhandlungen auszulösen. Die Erklärung stellt fest, daß faktisch ein Kriegszustand aufgrund von Aktivitäten der anderen Organisation besteht. Meist dürfte die betreffende Organisation in einer schwerwiegenden Form die Kommunikation mit der ESH zu diesen Themen verweigert haben mit allen daraus folgenden Folgen für die Einordung der Einzelsituation seitens der ESH.
Sollte ein Friedenswille der anderen Organisation nicht erkennbar werden, wird allen Autisten und Sympathisanten in diesen Fragen empfohlen gegen die Organisation Kriegshandlungen vorzunehmen. Wir legen nahe, solche Kriegshandlungen mit einem Link zu diesem Artikel zu kennzeichnen. Eine solche Kriegshandlung könnte z.B. auch einfach darin bestehen einen Zettel mit einem solchen Link an eine Tür zu kleben oder dergleichen. Dann wäre abzuwarten, ob dem eine geeignete Reaktion folgen wird, über die die ESH dann informieren würde, sofern sie substanziell relevant genug erschiene.
Die ESH wird prinzipiell nicht zu illegalen Aktionen aufrufen. Jeder muß selbst anhand eigener ethischer Abwägungen entscheiden, welches Vorgehen er für sich persönlich gegebebenfalls als angemessen einordnet. Die ESH wird dazu wahrscheinlich höchstens allgemeine Überlegungen z.B. zum Thema Widerstand veröffentlichen, beziehungsweise hat das bereits getan.
Es ist nicht Ziel der ESH eine Art Komplettregister von Täterorganisationen zu erstellen, es wird zumindest zunächst eher auf richtungsweisende Beispiele hinauslaufen.
Denkt daran: Wenn ihr Deutschland nach gewissenhafter Prüfung als verbrecherischen Unrechtsstaat einordnet, dann solltet ihr auch die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen, z.B. ganz für den Anfang, indem ein vertrauenswürdiger Proxy beim Besuch der ESH-Seite eingesetzt wird. Desweiteren bietet die ESH z.B. bereits seit Jahren PGP-Schutz für Emailkorrespondenz an.
„Nun, «total» wird in unserem Jahrhundert wirklich «total» bedeuten. Nicht nur wird Überwachung rund um die Uhr möglich sein, sie wird sich eben auch aufs Fühlen und Denken erstrecken. Die Propagandaslogans eines Regimes nachzubeten, wird künftig nicht mehr reichen. Gut möglich zum Beispiel, dass in Nordkorea in 10 oder 20 Jahren jedermann ein Armband mit Sensoren tragen muss. Fühlt ein Mensch dann innerlich Ärger aufsteigen, während er bei einer Parade dem Machthaber applaudiert – dann wird er umgehend grosse Probleme bekommen. Eine derart extreme Form von Totalitarismus hat sich nicht einmal George Orwell in «1984» ausmalen können. Aber jetzt ist sie in Reichweite.“ Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/yuval-noah-harari-der-mensch-kann-gehackt-werden-ld.1496741
(Ähnliche Rückschlüsse sind theoretisch auch möglich durch Analyse verschiedenen Benutzerverhaltens.)