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Neue Eugenik: UN Behinderungsexperte warnt vor „Ableism“ in medizinischer Praxis
GENF (28. Februar 2020) – „Aktuelle Entwicklungen in der medizinischen Forschung und Praxis dürften eugenische Ideen wieder aufflammen lassen, wenn Sicherungsmaßnahmen für Betroffene nicht gewährleistet werden,“ sagte die UN-Sonderberichterstatterin für Behindertenrechte, Catalina Devandas, heute während der Vorstellung ihres aktuellen Berichts vor dem UN-Menschenrechtsrat.
Der UN-Experte erläuterte, daß die Entwicklungen bei Gentherapien, Genmodifikationen und pränataler Diagnostik sich enorm beschleunigt hätten. Die Fähigkeiten den menschlichen Körper zu verändern und Krankheiten zu beseitigen hätten sich dadurch gesteigert. Dadurch würde die Gefahr wachsen, daß menschliche Eigenschaften „eliminiert“ würden, welche als unerwünscht abgelehnt werden.
„Behinderte sind aufrichtig besorgt, daß diese Entwicklungen in neuen eugenischen Praktiken münden und dabei die gesellschaftliche Akzeptanz und Solidarität gegenüber behinderten Minderheiten unterminieren – und weiter betrachtet die Akzeptanz menschlicher Vielfalt,“ sagte sie.
Devandas drückte in ihrem Bericht desweiteren Besorgnis über die Auswirkungen von Euthanasie und Suizidassistenz für Behinderte aus.
„Wenn assistiertes Sterben für Personen zugänglich gemacht wird, die krank sind oder seltene Personeneigenschaften, jedoch nicht todkrank, könnte gesellschaftlich die Annahme entstehen, es wäre besser tot zu sein als einer behinderten Minderheit anzugehören,“ warnte der Experte.
„Menschen haben das Recht in Würde zu leben und zu sterben, jedoch kann nicht akzeptiert werden, wenn Menschen sich entscheiden ihr Dasein zu beenden, weil sie sozial stigmatisiert werden, gesellschaftlich isoliert oder es ihnen an Assistenz oder Barrierefreiheit mangelt.“
Eine weitere große Besorgnis sei laut Devandas das Fehlen von Behinderten in entscheidenden Debatten zu medizinischer Forschung und Praxis. „Ohne ihre direkt in solche Debatten eingebrachten Lebenserfahrungen würden Narrative, die besagen ein Leben mit seltenen Personeneigenschaften Behinderter solle verhütet werden, dadurch bekräftigt und gesellschaftlich scheinbar validiert.“
Der Sonderberichterstatter erläuterte „Ableismus“ sei an der Wurzel des Problems. „Wenn Lebenserfahrungen von Behinderten weiter entwertet würden, könne keine Besserung erzielt werden.“
„Was wir brauchen ist eine profunde kulturelle Transformation der Art von Gesellschaften sich auf menschliche Vielfalt zu beziehen. Das stellt eine Verpflichtung dar seltene Personeneigenschaften Behinderter als positiven Aspekt natürlicher Vielfalt der Menschheit zu erfassen. Staaten müssten alle Formen der Diskriminierung Behinderter bekämpfen,“ fasste der Menschenrechtsexperte zusammen.
[…]
Besorgt über die Welt in der wir leben?
Dann STEH AUF für das jemandes Recht und tue es heute.
Viele mehr oder weniger hierarchisch organisierte Strömungen, die sich selbst als Widerstands- oder Aktionsgruppen anläßlich irgendwelcher (angeblicher) Mißstände verstehen, unterstützen Mitglieder, die im Zusammenhang ihres Aktivismus von Justizorganen irgendwelcher Gesetzesverstöße beschuldigt werden mehr oder weniger intensiv.
Ein relativ bekanntes Beispiel für solche Organisationen ist die „Rote Hilfe“ („Red Aid“):
„Die Unterstützung für die Einzelnen soll zugleich ein Beitrag zur Stärkung der Bewegung sein. Jede und Jeder, die sich am Kampf beteiligen, soll das in dem Bewußtsein tun können, daß sie auch hinterher, wenn sie Strafverfahren bekommen, nicht alleine dastehen. Ist es der wichtigste Zweck der staatlichen Verfolgung, diejenigen, die gemeinsam auf die Straße gegangen sind, durch Herausgreifen Einzelner voneinander zu isolieren und durch exemplarische Strafen Abschreckung zu bewirken, so stellt die Rote Hilfe dem das Prinzip der Solidarität entgegen und ermutigt damit zum weiterkämpfen.
[…]
Wir wollen nicht nur materielle, sondern auch politische Unterstützung leisten, wollen also das, wofür jemand verfolgt wird, soweit es uns möglich ist, auch in der Öffentlichkeit vertreten. Deshalb suchen wir mit denen, die wir unterstützen, die politische Auseinandersetzung, nehmen eventuell auch zu ihrer Aktion Stellung. Aber wir machen vom Grad der Übereinstimmung nicht unsere Unterstützung abhängig.“ Quelle: https://www.rote-hilfe.de/ueber-uns/ueber-uns
Greenpeace wäre dann ein Beispiel für eine eher hierarchische Organisation, die auch in solcher Weise aktiv ist:
„Hatten die Aktivisten das Recht, so vorzugehen? Hat die Gegenseite recht, die ihre Interessen als entscheidend ansieht? Auch diese – meist nicht sichtbare – Auseinandersetzung ist wichtig. Schließlich müssen in einem Rechtsstaat konkurrierende Rechtsauffassungen auch ausgetragen werden, das Recht muss sich auf diesem Weg weiter entwickeln.
So war ein Urteil in Großbritannien im Jahr 2008 ein juristischer Durchbruch: Sechs Greenpeace-Kletterer hatten auf dem Schornstein eines Kohlekraftwerks mehr Klimaschutz von der britischen Regierung gefordert. Der Betreiber des Kraftwerks wollte Schadenersatz – doch die Verteidigung verwies auf die enormen Schäden, die der Klimawandel für Umwelt, Menschen und Eigentum bedeutet, ohne dass die Regierung etwas dagegen unternimmt. Erstmals akzeptierte ein britisches Gericht Klimaschutz als legitimen Grund für Proteste gegen umweltschädliche Einrichtungen. Es sprach alle Aktivisten frei. Ähnliche Fälle finden wir inzwischen auch in anderen Ländern.
Die entscheidende Überlegung für den rechtlichen Vorrang der Umwelt: Ohne natürliche Lebensgrundlagen können Menschen ihre garantierten Rechte überhaupt nicht wahrnehmen, die Wirtschaft kann nicht funktionieren, eine friedliche Zivilisation nicht bestehen. Daher müssen die hochrangigen Rechtsgüter Menschenrechte und Umwelt unmittelbar dort verteidigt werden, wo sie nicht geschützt sind. Das ist die Aufgabe von Greenpeace.
Greenpeace-Aktivisten setzen sich direkt vor Ort für den Schutz unserer Lebensgrundlagen ein. Und Greenpeace unternimmt zudem rechtliche Schritte, um den Vorrang der Umwelt vor anderen Interessen klären zu lassen und das Recht auf diese Weise weiter zu entwickeln.“ Quelle: https://www.greenpeace.de/themen/uber-uns/greenpeace-und-das-recht
Auch die ESH betrachtet Solidarität in diesem Bereich als wichtiges Ziel.
Wie schon anderswo klargestellt: Die ESH ruft nicht dazu auf im Rahmen von wünschenswertem Widerstand zu illegalen Mitteln zu geifen. Die ESH diskutiert ethische Grundlagen von Widerstand, teils in Form von sehr groben Abrissen, die jedoch zeigen, was in anderen Zusammenhängen als legitim betrachtet wurde und wird, welche Positionen es zu verschiedenen damit im Zusammenhang stehenden Fragen gibt.
Die ESH regt dazu an kritisch zu hinterfragen, in sich zu gehen, das eigene Gewissen zu befragen. Und dann gegebenenfalls tätig zu werden. Die ESH hält es dabei teils ähnlich wie die zitierte „Rote Hilfe“. Wenn ihr wegen eurer eigenverantwortlich ausgeübten Widerstandsaktionen anläßlich heute in Deutschland stattfindender Genozide, die wie bereits beschrieben strukturell auch auf uns Autisten zielen, von Justizorganen beschuldigt oder angeklagt werdet, dann werden wir euch, wenn ihr es wollt und deswegen Kontakt zu uns aufnehmt, im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen. Diese Möglichkeiten sind vielleicht nicht optimal. Wir würden dann gegebenenfalls in unserem Rahmen auch Öffentlichkeit herstellen, damit der regimetreue Medienmainstream nicht unwidersprochen wie in der Regel erwartbar irgendwelchen verzerrten Unsinn verbreitet und dann z.B. „wirre Motive“ behauptet.
Wir respektieren ganz allgemein eure eigenen Gewissensentscheidungen. Nicht unterstützen werden wir euch, wenn ihr z.B. in irgendeinem Supermarkt irgendwelche Leute massakriert habt, die eben gerade anwesend waren. Nicht unterstützen werden wir euch ebenfalls nicht im Zusammenhang mit Aktionen GEGEN Abtreibungskritiker und Parteien wie Politiker mit solchen Haltungen (z.B. nach aktuellem Stand noch immer die AfD), die auf der Ebene des Tatsächlichen auch nicht tief in heutige Genozide verstickt sind (wie z.B. CDU und CSU als eindeutig mitverantwortliche Parteien, in denen es Kräfte gibt, die soweit zu erkennen weitgehend folgenlos kritische Positionen einnehmen und das möglicherweise auch nur zwecks Wählerfang tun).
Allgemein gehen wir vom Prinzip „sowas kommt von sowas“ aus. Wer verantwortlich für einen Genozid ist, der trägt an sich auch die ethische Hauptverantwortung für die Folgen von Widerstandshandlungen.
Schreibt uns NICHT im Vorfeld was ihr aus welchen ethischen Erwägungen heraus tun wollt, schon gar nicht per Email. Bitte denkt auch selbst, daß es nicht reicht z.B. eine Türklinke mit Seife einzustreichen. Es sollte auch erkennbar werden, wieso da jemand Seife an die Türklinke geschmiert hat, z.B. wie von uns schon anderswo vorgeschlagen durch ein Platzieren des Links autisten.enthinderung.de/krieg
Ausdrücklich dazu an dieser Stelle nocheinmal: Die ESH stellt in „Kriegserklärungen“ lediglich exemplarisch dar, wer konkret gegen uns Autisten nach unseren Erkenntnissen insbesondere auf der Genozidebene faktisch Krieg führt. Es handelt sich also um Beispiele, keinen abschließenden Katalog, innerhalb dessen Rahmen ihr euch nach unserer Meinung bewegen sollt. Daher kann der genannte Link auch problemlos eingesetzt werden, wenn für das Ziel kein ausdrücklicher Eintrag vorhanden ist. Denn das dürfte bei den meisten mitverantwortlichen Organisationen der Fall sein.
Auch wenn ihr aufgrund eurer persönlichen ethischen Schlüsse keine illegalen Mittel anwendet: Wir regen an es nicht als verschwendete Energie anzusehen, sich einige Gedanken dazu zu machen, wie man als Person möglichst unerkannt bleiben könnte, sofern ihr das für euch nicht vielleicht bewußt anstrebt. Die möglichen Wege Widerstand/zivilen Ungehorsam zu üben und in welcher Form wie sinnvoll zu halten sind ja sehr vielfältig.
Ein Menschheitsverbrechen geschieht. Wer trägt daran gemäß welcher Kriterien Verantwortung, Mitschuld? Oder anders angesetzt: Wer wäre weswegen prinzipiell in welchem Maß als legitimes Ziel von Widerstandshandlungen einzuordnen?
Einfach gedacht gibt es im Zusammenhang von Menschheitsverbrechen oft zum einen „Henker“, also Personen, die sozusagen ziemlich handfest die jeweilgen Verbrechen umsetzen. Dann gibt es „politisch Verantwortliche“, also Personen, die z.B. legalistische Voraussetzungen schufen oder als Inhaber von politischen Ämtern am eigentlich herrschenden Recht vorbei Aktionen förderten oder initiierten.
Weiter gäbe es „ideologische Täter“, die weltanschauliche Grundlagen schufen, die ein bestimmtes Mindset erst mitermöglichten oder etablierten. Nach heutigen ethischen Ansichten gäbe es an sich auch eine Täterklasse derjenigen, die keinen Widerstand leisteten, das Menschheitsverbrechen geschehen ließen.
Die realen Abläufe sind oft recht komplex.
„Verfolgt wurden – wenn überhaupt – über Jahrzehnte nur diejenigen, die den Massenmord befahlen, zur Leitung der Vernichtungslager gehörten, selbst mordeten oder durch besondere Grausamkeit auffielen. Die so genannten „kleinen Rädchen“, die wie Reinhold Hanning oder Hubert Zafke laut Anklage dazu beitrugen, dass die Mordmaschinerie reibungslos lief, wurden als willenlose Gehilfen eingestuft und in der Regel nicht belangt.
Dabei wäre es wohl geblieben, wenn sich nicht der Frankfurter Generalstaatsanwalt Fritz Bauer des Themas angenommen hätte. In dem von ihm geplanten und maßgeblich durchgesetzten ersten Auschwitz-Prozess sollte es seiner Überzeugung nach nicht nur um Gerechtigkeit für die Opfer gehen, sondern auch darum, die Strukturen des Vernichtungssystems offen zu legen.
Fritz Bauer: „Die Staatsanwaltschaft in Hessen ist mit diesen Dingen befasst worden, weil sie sich von Anfang an bereit erklärt hat, nicht nur den Einzelfall, den einzelnen Mann anzuklagen, sondern Komplexe aufzuklären.“
Fritz Bauer vor Beginn des Auschwitz-Prozesses in der „Strafsache gegen Robert Mulka u.a.“, der am 20.Dezember 1963 in Frankfurt eröffnet wurde.
Fritz Bauer: „Es gab in Deutschland ja nicht nur Hitler als Nazi und nicht nur Himmler. Es gab hunderttausende anderer, die das, was geschehen ist, nicht nur durchgeführt haben, weil es befohlen war, sondern es war ihre eigene Weltanschauung, zu der sie sich aus freien Stücken bekannt haben. Und die Mehrzahl der SS waren nicht bei der SS, weil sie gezwungen war, sondern die war bei der SS und sie war bei der Wachmannschaft im Lager Auschwitz oder Treblinka oder Majdanek, weil die Leute ihren eigenen Nationalsozialismus verwirklichten. Das war keine fremde Tat. Und das sind in meinen Augen und in meinen Ohren einfach Täter, Mitverschworene mit Hitler in der Endlösung der Judenfrage, die sie für richtig hielten.“
1969 lehnte der Bundesgerichtshof das Konstrukt „Beihilfe“ ab
Der Prozess wurde zum Meilenstein historischer Aufklärung. Aber dem von Fritz Bauer entworfenen Konzept der Beihilfe wollte das Gericht nicht folgen. Stattdessen zerlegte das Urteil des Frankfurter Landgerichts das System des industriell organisierten Massenmords in kleinste Einzelteile, „atomisierte“ ihn, wie Fritz Bauer sagte. Im Revisionsverfahren von 1969 lehnte der Bundesgerichtshof das Konstrukt der Beihilfe ebenfalls ab.
Auch wenn die Karlsruher Richter in einigen Fällen, bei denen es um andere Vernichtungslager ging, sehr wohl die Linie Fritz Bauers vertraten, orientierten sich Staatsanwälte und Richter fortan an dem Urteil zu Auschwitz – was sich als enormer Befreiungsschlag für jene tausende SS-Leute erwies, die unbehelligt blieben. Selbst die in Ludwigsburg ansässige Zentrale Stelle zur Aufklärung Nationalsozialistischer Verbrechen schloss sich dieser Rechtsauffassung an. „Auschwitz war bei der Justiz gedanklich abgeschlossen“, wie der frühere Leiter Kurt Schrimm in einem Interview mit dem Spiegel einräumte.
Auf dieses Desinteresse stieß Thomas Walther, als er 2006 mit 63 Jahren seine Tätigkeit als Richter beendete und bei der Zentralen Stelle eine Tätigkeit als Ermittler aufnahm.
Thomas Walther: „Diese andere Linie, die begann ja 2008, ein paar Monate bevor die 50-Jahrfeier in Ludwigsburg für die Existenz der Behörde gefeiert wurde. Da war die Idee, dass eventuell Berufskollegen von Ihnen nach Ludwigsburg kommen und sagen: „Haben Sie mal was von Demjanjuk gehört?“ Und dann muss man sagen: ‚Na ja, den Namen kennen wir, aber wir haben nie etwas gemacht.‘ Und dann war der Auftrag, das im Rahmen von Vorermittlungen mal anzupacken, um möglichst vor der Jahrfeier ein Ergebnis zu haben.“
Thomas Walther wurde zum Chefermittler in Sachen John Demjanjuk, einem einstigen SS-Helfer im Vernichtungslager Sobibor, der zu dem Zeitpunkt in den USA lebte. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte Walthers Schlussbericht, erhob Anklage und erließ einen Haftbefehl. 2009 wurde Demjanjuk ausgeliefert, 2011 vom Landgericht München wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen verurteilt – ohne dass man ihm eine konkrete Tat nachweisen konnte. Dem Gericht reichte der Umstand, dass Demjanjuk – Zitat – „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ gewesen war.
Noch während der Demjanjuk-Prozess lief, erwachten die Ludwigsburger zu neuem Leben. Plötzlich erinnerten sie sich an Listen tausender SS-Leute aus Ausschwitz, die bereits zu Fritz Bauers Zeiten angelegt worden waren. Im April 2013 war von 50 noch lebenden Tatverdächtigen die Rede; im Februar 2014 nur noch von 30. Beinahe im Wochenrhythmus mussten die neuen Verfahren eingestellt werden, meistens weil die mutmaßlichen Täter starben oder nicht verhandlungsfähig waren. Übriggeblieben sind wenige – wie Oskar Gröning, Reinhold Hanning oder Hubert Zafke.
Der ehemalige SS-Unterscharführer Oskar Gröning wurde im Juni 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Darüber, ob das Urteil rechtskräftig ist, wird beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden – der sich jedoch erstaunlich viel Zeit lässt und auch über zehn Monate nach dem Verfahren noch zu keinem Schluss gekommen ist.
Wie anders die Maßstäbe für Beihilfe ausfallen können, wenn es nicht um Auschwitz geht, zeigt das Urteil des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren zum Fall Mounir al-Motassadeq. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte den in Deutschland lebenden Marokkaner in dem weltweit ersten Prozess um die Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York unter anderem wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Der Vorwurf: Motassadeq hatte geholfen, Geld an die Attentäter in den USA zu transferieren. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, obwohl Motassadeq selbst niemanden getötet hatte. Und im Gegensatz zu SS-Leuten in Auschwitz, war er sogar meilenweit vom Tatort entfernt.“ Quelle: https://www.deutschlandfunkkultur.de/die-letzten-prozesse-auschwitz-ohne-ende.976.de.html?dram:article_id=353655
Trotz der atemberaubenden Schlangenlinien deutscher Gerichte, sind die letzten Urteile (der zitierte Artikel ist dahingehend nicht aktuell) als moralischer Maßstab hier natürlich von Interesse, zeigen sie doch in gewisser Weise ein Muster dessen, was in Deutschland „offziell“ als „richtig eingeordnet“ betrachtet werden darf. Das ändert jedoch nichts an der Offensichtlichkeit des Geschehens, das wahrlich kein Geheimnis ist.
„Nikolas Diat: Wie kann der Karthäuser das unergründliche Geheimnis von Gottes Schweigen angesichts der Gräueltaten verstehen, die täglich vor unseren Augen begangen werden? Im Irak und in Syrien werden Kinder verstümmelt, misshandelt, verkauft, zur Sklaverei gezwungen, gekreuzigt – und Gott sagt kein Wort? Die Vernichtungspolitik des Islamischen Staates wütet gegen die Christen im Orient – und der Gott der Liebe scheint abwesend?
Dom Dysmas de Lassus: Darf ich zuerst diese Frage ausweiten? Der aktuelle Genozid an Kindern mit Trisomie im Westen ist nicht weniger dramatisch und ich bin mir nicht sicher, ob er weniger barbarisch ist; er ist nur weniger öffentlich.“ Quelle: Robert Kardinal Sarah und Nikolas Diat, Vorwort von Benedikt XVI.; Kraft der Stille – Gegen eine Diktatur des Lärms, fe-medien, S. 274
Wer trägt wieviel Schuld? Wäre der einzelne Henker ohne größere Probleme durch einen anderen ersetzbar gewesen? Ja, sicherlich. Diese Frage würde z.B. bei einem Prozess zu einem Auftagsmord keine entscheidende Rolle spielen. Die konkrete Tat ist üblicherweise Hauptorientierungspunkt im Alltagsstrafrecht. Doch dieses Strafrecht ist vor allem konstruiert für einfache Konstellationen mit wenigen beteiligten Personen. A schlägt B den Schädel ein.
Dieses Muster gedanklich an die heute in Deutschland stattfindenden Genozide anzulegen, liegt insofern nahe, auch wenn die deutsche Justiz in ihrem Urteilen nicht als überragende Instanz betrachtet wird.
Wie weit sind diese Alltagsmaßstäbe auf komplexe Menschheitsverbrechen anwendbar, deren Dimension sich oft eher auf der Ebene von Staatswesen mit Millionen Bürgern bewegt? Staatswesen, deren Herrschaftssystem sich auf die eine oder andere Weise auf gesellschaftliche Prozesse, auf das Verhalten sehr vieler Einzelpersonen stützt und auf diese wiederum Herrschaft ausübend selbst einwirkt?
Hier gehen die Interessen von Widerstand und späterer mehr oder weniger gerechtigkeitsorientierter Aufarbeitung auch erkennbar auseinander. Widerstand wirkt zeitgleich zum Geschehen. Er ist üblicherweise daraufhin ausgerichtet das stattfindende Menschheitsverbrechen mit den ihm zur Verfügung stehenden ethisch aus eigenem Blickwinkel angemessenen Methoden aufzuhalten.
Spätere Gerichte mögen sich oft vor allem ersteinmal auf die konkreten Henker konzentrieren, ob diese eine optimale Zielauswahl für zeitgleichen Widerstand wären, ist zumindest fraglich. Wie oben bereits erwähnt: Henker – und ihre Helfer in organisatorischer und psychischer Hinsicht (Psychische Beihilfe kann auch leisten, wer bewusst daran mitwirkt, für Straftaten Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (s. auch BGH, Beschluss vom 20. September 2016 – 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 260 f.) BGH, 20.12.2018 – 3 StR 236/17) – sind in den meisten Fällen vermutlich leicht ersetzbar, wenn der Täterkreis fest etabliert in Kreisen staatlicher Herrschaft sitzt. Andererseits: Auch in diesem politischen Täterkreisen ist der einzelne Verbrecher oft leicht ersetzbar. Und ethisch noch so legitime Widerstandshandlungen würden aus Sicht der Menschheitsverbrecher und der ihnen hörigen Gesellschaftsteile sicher meist als „Terror“ betrachtet werden.
Interessant könnten daher Ziele sein, die trotz z.B. massiver ideologischer Verstrickung in das Menschheitsverbrechen noch eine gewisse innere Autonomie besitzen und nicht direkt in die beiden oben genannten Kategorien fallen. Solche Kreise unter Druck zu setzen, könnte letztlich im Sinne eines Widerstands effektiver sein, als die unmittelbareren Tätergruppen direkt anzugreifen.
Aber wer weiß das alles schon sicher im Voraus.
Wenn euer Gewissen euch zum Tun treibt: Entscheidet selbst.
„Eine wichtige Frage ist, ob bloße formale Legalität (d. h. positive Rechtsetzung ohne Rücksicht auf Gerechtigkeit) zur Begründung der Rechtsgeltung genügt oder ob zu dieser auch Gerechtigkeit beziehungsweise („ethische“) Legitimität erforderlich sind.“
„Materielle Rechtsstaatlichkeit heißt: Diese hat auch inhaltliche Komponenten, vor allem durch die Bindung an Prinzipien der Gerechtigkeit, insbesondere an Grundrechte, […]“
„Unter dem Gesichtspunkt der „Rechtsstaatlichkeit“ bedeutet „Legalität“ die förmliche Gesetzmäßigkeit und „Legitimität“ die Gerechtigkeit des Handelns.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat
Ein heute häufiges Mißverständnis besteht darin, daß moderne Staaten, welche sich selbst als „demokratisch“ beschreiben, buchstäblich alles mittels Mehrheitsentscheidungen geregelt sehen möchten. Das ist falsch, denn Mehrheitsentscheidungen werden gewöhnlich durch ein Gerüst von „Grundrechten“ eingehegt, zivilisiert.
In der Realität ist dann die Frage, was faktisch die Überhand gewinnt, die reine Mehrheitsmacht „des Pöbels“ oder die konsequente Verteidigung von Grundwerten. Dabei spielt eine große Rolle das alte Problem, wer eigentlich die Wächter dieser Grundrechte überwacht. Und auch im Fall der heutigen Bundesrepublik Deutschland ist insbesondere die Frage, wie weit eigentlich ein Verfassungsgerichtskonzept zur steten Wahrung von Grundrechten geeignet ist, in dem von gewählten Politikern die Richter bestimmt werden, die dann über diese Fragen zu entscheiden haben. Langfristig wäre so ein Design selbst durch Nazis leicht überwindbar, sofern sie z.B. allmählich in die Mitte herrschender Parteien einsickern. Es bietet nur einen relativ kurzfristigen Widerstandsfaktor im Rahmen von vielleicht einigen Wahlzyklen.
Umso bedeutender, daß der Einzelne sich nicht auf solche Verfassungsorgane verläßt oder gar meint diesem System gegenüber nun blind gehorsam sein zu dürfen.
Wie bereits in früheren Artikeln auf dieser Seite mehrfach ausgeführt: Im heutigen Deutschland werden Genozide vom Staat selbst bei wohlwollender Betrachtung freundlich begleitet, bei weniger wohlwollender mit auch anderswo üblicher Verschleierungstarnung durch den Staat organisiert. Wie kam es z.B. daß eine über tausend Jahre alte Rechtsnorm zum Mord eine knappe Weile nach der Entdeckung der DNS dann hinsichtlich ungeborener Menschen maßgeblich aufgeweicht und abgeschafft worden ist? Zufall? Oder steckt dahinter ein Plan, der „Frauenrechtlerinnen“ lediglich für sich einspannte, um die gewünschte Aufweichung hinsichtlich des Lebensrechts zu erreichen, um dann wieder über Entscheidungsdruck auf die einzelnen Eltern selektiv einwirken zu können?
Aus der Jetztzeit von gerade stattfindenden Menschheitsverbrechen ist soetwas gewöhnlich nicht so einfach zu beantworten, da viele wirklich unabhängige Erkenntnisse erst später „auftauchen“, je nachdem wer dann gewonnen hätte. Es ist in diesen Situationen naheliegend von bekannten Ergebnissen auszugehen, z.B. im heutigen Deutschland der öffentlich bekannten über 90%igen Tötungsrate bezogen auf ungeborene Menschen mit Trisomie 21. Hier findet objektiv unbestreitbar eine Auslöschung statt und zwar einer Bevölkerungsgruppe, die man auch als Naziopfergruppe bezeichnen kann, da sie bereits im Nazistaat ähnlichen Verbrechen ausgesetzt war (das Alter, in dem die Tötungen erfolgen, erscheint uns als Faktor vernachlässigbar, da das mutmaßliche Ziel weitgehend gleich wirkt).
Auf der legalistischen Seite dieses Staates wird diese Auslöschung mitgetragen. Legalistisch wird die Menschenwürde der Opfer ausgehebelt. Der Staat spendiert gar unverblümt die Kosten von betreffenden Genozidwerkzeugen (pränatale Testungen) und Genozidhandlung (Kosten für den Henker/“Arzt“). Legalistisch wird ein Ausscheren aus der Genoziddynamik, ihrer Aufdringlichkeit gegenüber den werdenden Eltern, als „Schaden“ eingeordnet, bei dessen Eintreten Eltern Ärzte verklagen können, welche „nicht genug informierten“.
Was wäre los, wenn 90% der homosexuellen Ungeborenen getötet würden? Oder anderherum: Was müßte los sein, damit soetwas derart im Rahmen einer scheinbaren Normalität ablaufen könnte, wie es heute der Fall ist? Klar, da müßte schon massive gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit herrschen. So wie heute auch, nur konzentriert auf andere Naziopfergruppen.
„Gustav Radbruch (SPD), während der Weimarer Republik Reichsjustizminister, wandte den Begriff 1946 in seinem epochemachenden Aufsatz Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, in dem er die Radbruch’sche Formel prägte, auf das NS-Regime an: Um „die Wiederkehr eines solchen Unrechtsstaates“ zu verhüten, müsse der materiellen Gerechtigkeit Vorrang vor dem positiven Recht eingeräumt werden, wenn dieses unerträglich ungerecht sei oder die Gleichheit aller Menschen bewusst verleugne.[5] In Nachfolge Radbruchs wurde der Begriff Unrechtsstaat dann lange zur Kennzeichnung des nationalsozialistischen Deutschlands benutzt.[6]
Nach Ansicht von Horst Sendler ist es kennzeichnend für einen Unrechtsstaat, dass es daran fehlt, dass die Verwirklichung des Rechts angestrebt und im Großen und Ganzen erreicht wird.[7] Dabei machten einzelne Rechts- und Verfassungsverstöße einen Staat noch nicht zum Unrechtsstaat, da diese mitunter auch in Rechtsstaaten vorkommen.[7] Auch sei ein Staat nicht schon dann als „Unrechtsstaat“ zu bezeichnen, wenn er nicht dem Modell des klassischen bürgerlichen Rechtsstaats und insbesondere nicht dem bundesdeutschen Rechtsstaatsbegriff entspricht.[8] Andererseits schließe der Begriff „Unrechtsstaat“ nicht aus, dass es in einem derartigen Staat auch Bereiche gibt, in denen Rechtsstaatlichkeit herrscht und Gerechtigkeit geübt wird.[9] Gerd Roellecke hält es demgegenüber für entscheidend, dass ein Unrechtsstaat nicht die Gleichheit aller Menschen voraussetze. Im Unterschied zu historischen „Nichtrechtsstaaten“ könnten Unrechtsstaaten nach dem Stande der historischen Entwicklung auch Rechtsstaaten sein“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Unrechtsstaat
„Die obersten deutschen Bundesgerichte befürworten dagegen in ständiger Rechtsprechung eine Geltungsgrenze für gesetzliches Unrecht. Diese bestimme sich nach der Radbruchschen Formel.[14] Nach Radbruchs Meinung ist „der Positivismus […] gar nicht in der Lage, aus eigener Kraft die Geltung von Gesetzen zu begründen“.[15] Rechtsvorschriften ist die Geltung als Recht dieser Ansicht zufolge dann abzuerkennen, wenn sie fundamentalen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit sowie den elementaren Menschenrechten so evident widersprechen und in ihnen ein offensichtlicher schwerwiegender Verstoß gegen die Grundgedanken der Gerechtigkeit und der Menschlichkeit zum Ausdruck kommt, dass der Richter, der sie anwenden oder ihre Rechtsfolgen anerkennen wollte, Unrecht statt Recht sprechen würde. Solche „Rechts“-Vorschriften sind als extremes staatliches Unrecht auch nicht dadurch wirksam geworden bzw. erlangen auch nicht lediglich dadurch die Qualität als Recht, dass sie über einige Jahre hin praktiziert worden sind oder dass sich seinerzeit die Betroffenen mit den Maßnahmen im Einzelfall abgefunden haben. Denn einmal gesetztes extremes staatliches Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des Rechts verstößt und das sich nur solange behaupten kann, wie der dafür verantwortliche Träger der Staatsmacht faktisch besteht, wird nicht dadurch zu Recht, dass es angewendet und befolgt wird.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgeltung#Zur_Geltung_ungerechter_Gesetze
So betrachtet dürfte dem nicht weitgehend verblendeten Leser klar geworden sein, daß gewichtige Gründe dafür sprechen, die heutige Bundesrepublik Deutschland wegen geltenden untergeordneten Rechts und auch teilweise derzeit als gültig betrachteter verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung als Unrechtsstaat einzuordnen, der zudem auch faktisch intensiv mörderisch wirkt, dieses gruppenbezogen menschenfeindliche Morden systematisch fördert, seine grundrechtlichen Schutzpflichten ins Gegenteil hinein pervertiert.
„In philosophischen Diskussionen über die Frage nach der Pflicht des Gehorsams gegenüber staatlicher Autorität gehen die historischen Bezüge bis auf Sokrates zurück. Dieser umfangreiche, vor allem rechts- und politisch-philosophische Diskurs wird im Folgenden nicht systematisch nachgezeichnet.[2] Hervorzuheben ist, dass der darin benutzte Begriff in vielerlei Hinsicht eng mit politischen Auseinandersetzungen verknüpft ist, und es finden sich zahlreiche Bezugnahmen wie etwa auf Hannah Arendts Aussage, dass niemand das Recht habe zu gehorchen.[3]
Die Geschichte des Begriffs ziviler Ungehorsam setzt zumeist bei Henry David Thoreaus (1817–1862) Essay von 1849 an, dem sein Verleger den Titel „Civil Disobedience“ gab (im Deutschen: „Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat“).[4] Thoreau verweigerte aus Kritik an der Sklaverei und dem Krieg gegen Mexiko, den die USA zu diesem Zeitpunkt führten, die Zahlung von Steuern.“ Quelle: http://www.bpb.de/apuz/138281/ziviler-ungehorsam-ein-umkaempfter-begriff?p=all
Wie im oben zitierten Artikel der deutschen Bundeszentrale für politische Bildung zum Ausdruck kommt: Menschen „kämpfen“ für sehr viele Dinge. Oder sie sind einfach sauer wegen irgendwas, das sie vielleicht nicht einfach ganz verstehen. „Ungehorsam“ ist an sich kein Ideal, kein Ziel auch wenn viele Menschen in ihm einen anziehenden Nimbus wahrnehmen, eine aufregende Tendenz „auszubrechen“ aus einer so eng gewordenen Massengesellschaft. Einfach mal alles kaputthauen um dann zu schauen, was dann kommt.
Bei einem ethisch begründeten Widerstand oder Ungehorsam geht es nicht zuerst darum seinen Gefühlen freien Lauf zu lassen, sich „endlich mal wieder selbst zu erleben“ und dergleichen. Es geht darum als Mensch vor dem eigenen Gewissen für das eigene Handeln oder Stillhalten verantwortlich zu sein.
Es geht darum, daß moderne Staaten sich nicht mehr nur auf ihre real existente Gewaltfähigkeit zurückführen, sich durch diese legitimieren. Die Legitimität eines modernen Staates hängt an dessen lebenspraktischem Eintreten für „Grundwerte“. Verteidigt er diese nicht, verliert er somit auch seine Legitimität, seinen Anspruch auf Gehorsam.
Wo die Schwelle gesehen wird unterscheidet sich.
Im Fall der stattfindenden Ausrottung von Gruppen, die bereits im Nazistaat Morden ausgesetzt waren dürfte dieser Umstand jedoch so sehr eintreten, wie er nur eintreten kann. Und wir sind z.B. in Deutschland seit Jahren an diesem Punkt und können seit dem Auftreten der AfD sogar beobachten, wie eine Partei überwiegend unsachlich diffamiert und angefeindet wird, die gerade in diesem Themenbereich eine mögliche Alternative zu den in Deutschland sonst dominierenden Genozidtäter-Naziparteien SPD, Linke, Grüne, CDU, CSU, FDP sein könnte. Aus deren Umfeld die Bedeutung von „Nazi“ überwiegend abgekoppelt zu werden scheint von dem was die Bedeutung von „Nazi“ eigentlich ausmachen sollte: Die politische Verantwortung für die stattfindende Ausrottung von Bevölkerungsgruppen, welche unmittelbar oder strukturell vergleichbar denen entsprechen, die bereits durch die Nazis Mordaktionen bis hin zu genozidartigen Auslöschungen ausgesetzt waren.
Überbetont wird dabei z.B. oft die angebliche Positionierung zu demokratischen Entscheidungselementen bis hin zu der Positionierung gewaltsamer Widerstand sei nur dann statthaft, wenn in einem Staatssystem demokratische Elemente fehlen würden. Als ob ein Genozid nicht auch demokratisch entschieden werden könnte oder eine demokratische Entscheidung zu einem Genozid diesen irgendwie legitimieren würde. Als ob Grundrechte nicht eben gerade auch zu wesentlichen Teilen Minderheitenrechte wären. Antidemokratische Haltungen der historischen Nazis lassen sich gut mit der damals noch stark verinnerlichten Gewohnheit an monarchische Strukturen erklären. Das macht den Kern dessen jedoch kaum aus, was im Zusammenhang mit diesem Begriff so abgrundtiefe Verwerflichkeit begründet.
Soweit in den letzten Jahren wie bei vorhandenem kritischen, wirklich überparteilichen, ethisch sauber abwägenden Blick zu beobachten ist, droht in dieser Situation ausgerechnet das in Deutschland staatstragende Konzept des wehrhaften Staats – mit der mitunter bitteren Ironie der real verlaufenden Geschichte – in den Händen der zur Zeit in deutschen Regierungen dominierenden Nazikräfte zu einer Art neuem Ermächtigungsgesetz zu mutieren, mit dem ein in immer weiteren Zügen totalitaristisch anmutendes politisches Klima begründet wird.
Das zeigt nun wieder, wie problematisch die Prinzipien von Ungehorsam und Widerstand werden können. Die RAF übte tödlichen Terror aus mit dem letztendlichen Ziel einer Machtübernahme auf staatlicher Ebene. Gutmeinende Menschen können durch verzerrte Weltbilder mit ethisch starker Schieflage, mit intensiver selektiver Schwerpunktsetzung und Ausblendung dazu angestachelt werden als „nützlche Idioten“ Regimes zu schützen oder an die Macht zu bringen, die eigentlich viel größeres Unrecht wirken als die Kräfte es tun würden, gegen die sie angestachelt wurden.
Daher ist es wichtig, daß wirklich der Einzelne den Grund für sein ethisches Handeln setzt. Daß freier Diskurs eben nicht ersetzt wird durch totalitaristische Zustimmungspflichten, bei deren „Lästerung“ ein plattrhetorischer Pauschalausschluß aus dem „Kreis der Guten“ erfolgt.
Ein moderner Staat hat diese Pluralität auszuhalten. Er hat auch auszuhalten, wenn ihm ethisch begründet seine Legitimität abgesprochen wird. Er mag eigene Strukturen haben, von deren Zweckmäßigkeit er überzeugt ist. Er nutzt aber nicht seine Fähigkeit zu Gewalt um blinden Gehorsam in seine Strukturen abzufordern. Darunter fallen auch gut gemeinte Sicherungsstrukturen wie Verfassungsgerichte, welche jedoch aufgrund ihrer Konstruktion (z.B. wegen der Richterernennungsverfahren) auf lange Sicht kein Garant sein können, in dem Sinne, daß er das Gewissen des Einzelnen ersetzen könnte, von diesem fordern es diesen Strukturen unterzuordnen. Ein moderner Staat hat große Gewaltmöglichkeiten und zeigt seine Stärke, indem er sie nicht unbedingt einsetzt, gerade im Spannungsfeld zum Gewissen des Einzelnen.
Natürlich steht der Staat auch dafür ein die Einhaltung seines gewöhnlichen Rechts zu schützen. Hier entsteht, sofern der Staat einerseits selbst Menschheitsverbrechen mitträgt und andererseits auch die Täter durch die gewöhnlich geltenden Gesetze schützt, ein Konfliktfeld zu ethisch eigentlich zwingendem Widerstand.
„Ziviler Ungehorsam „ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann“.[15] Die Durchführbarkeit und der Erfolg ist jedoch oftmals davon abhängig die Aktion im Vorfeld nicht anzukündigen, wie etwa die Abrüstungsaktionen der Pflugscharbewegung zeigen. Die Aktivistinnen und Aktivisten der Pflugscharbewegung dringen in Militärgelände ein und zerstören militärisches Gerät, um den Bibelvers „Schwerter zu Pflugscharen“ (Micha 4) umzusetzen.[16]
Die umstrittenste Frage hinsichtlich der Form des zivilen Ungehorsams ist zweifelsohne die der Gewaltfreiheit. Der Streitpunkt liegt vor allem in der Frage, ob Sachbeschädigung als Gewalt verstanden werden sollte oder nicht – Gewaltfreiheit damit also nur auf die Unversehrtheit von Menschen bezogen wird oder auch Sachbeschädigung ausschließt. Auch hier handelt es sich nicht um eine einfache Gegenüberstellung, sondern um ein Kontinuum, das nicht zuletzt bedingt ist durch die Frage, ob von physischer oder psychischer Gewalt gesprochen wird und ob die Definitionsmacht darüber, was als Gewalt gilt, bei den Verursachern beziehungsweise Verursacherinnen oder bei den potenziellen Opfern liegt. Unabhängig von der jeweiligen Definition von Gewaltfreiheit finden sich sowohl die moralisch begründete Ablehnung von Gewalt als auch strategische Begründungen für die Wahl gewaltfreier Mittel. Letztere zielen beispielsweise darauf ab, dass eine Auseinandersetzung mit gewaltvollen Mitteln angesichts einer (in der Regel) militärischen Übermacht staatlicher Autorität wenig aussichtsreich ist.“ ebenda
Solche Überlegungen sind in verschiedensten Ausprägungen alles andere als neue Erscheinungen:
[Frage:] „Was denkt Rinpoche darüber, dass Menschen oder Länder in ihren materiellen Lebensbedingungen und ihrer Freiheit unterdrückt werden. Ist es in Ordnung sich zusammenzutun und gar Gewalt anzuwenden, um Lebensbedingungen zu verbessern und Situation in etwas Besseres umzuwandeln?
[Antwort:] Wenn das Ziel darin besteht, das Leiden und die Schwierigkeiten für alle zu beseitigen, sind alle Mittel erlaubt, die dafür notwendig sind. Wenn es jedoch nur darum geht, selbst voranzukommen, wäre das nicht richtig. Es gibt ein Beispiel, in dem Buddha selbst jemanden tötete. In einem vorangegangenen Leben brachte Buddha jemanden um, der 500 Händler in einem Boot töten wollte. Er brachte diese Person eigenhändig um und verhinderte somit diesen viel größeren Schaden. Die negativen Konsequenzen dafür nahm er selbst auf sich. Wenn man diese Art von Mut und Zivilcourage hat, um so etwas zu tun, um allen damit zu helfen und die daraus folgenden Konsequenzen auf sich zu nehmen, ist das in Ordnung.
Die Situation insbesondere der vorzugsweise schreibenden Autisten ist in Hinblick auf diese Überlegungen sehr speziell. Z.B. ist die Teilnahme an üblichen Demonstrationsritualen schlichtweg nicht barrierefrei möglich. Ebenso stößt auch die ESH bis heute gegenüber Akteuren der selbsternannten „Zivilgesellschaft“ sehr verbreitet auf eine Verweigerung barrierefrei stattfindender Kommunikation. Dieses Jahr z.B. gar der „Deutsche Behindertenrat“, der selbst auf eine sicherheitshalber durch das DIMR nocheinmal in Kopie weitergeleitete Nachricht mit elementaren Fragen zu einer erhaltenen Einladung schlichtweg bis heute nicht für uns erkennbar reagierte. Die Bevölkerungsgruppe auf die sich unsere Interessenvertretung zielt, ist also in einer sehr speziellen Situation, in der sich auch die Frage der gerechtfertigten Mittel in einer Weise wie sonst wohl nirgends stellt.
Auf der einen Seite finden also z.B. in Deutschland Genozide statt, die in ihrer Struktur sehr klar auch direkt auf uns bezogen einzuordnen sind. Auf der anderen Seite existiert bis heute, trotz aller Barrierefreiheitssonntagsreden, eine unglaublich intensive Exklusion von politischen Entscheidungsprozessen und auch durch eine große Anzahl von DROs (behinderungsbezogene Organisationen) und leider auch DPOs (Eigenorganisationen von Behinderten).
Welche Formen von Widerstand oder Ungehorsam könnten also mit welchen Argumenten in dieser speziellen Situation vertreten werden? Ist es z.B. in dieser Situation angemessen Widerstandshandlungen auf symbolische Aktionen oder Beschädigungen an Sachen zu beschränken?
Genozid – also etwas das auf den Fortbestand einer Bevölkerungsgruppe zielt, auf deren Auslöschung hin wirkt – ist das schlimmste aller Verbrechen. Es richtet sich unmittelbar gegen die Menschheit in ihrem Entstandensein und zu diesem sinngemäßen Schluß kommt von der breiten Öffentlichkeit kaum beachtet bei weitem nicht nur die ESH:
„NZZ: Der Mensch hat sich doch stets verändert, immer hat er sich «optimiert», sich Krücken gebastelt, Prothesen eingesetzt oder die Augen scharfsichtig gelasert.
Yuval Noah Harari: Das sind noch immer äussere Adaptionen, nie zuvor gab es die Möglichkeit, die Strukturen von Körper und Geist auf wirklich profunde Weise zu verändern. Doch wenn künstliche Intelligenz und Biotechnologien unsere Gehirne modifizieren, werden aus diesen «Upgrades» komplett andere Menschen resultieren. In 100 oder 200 Jahren wird die Erde von Wesen dominiert sein, die etwa so viel mit uns heutigen Menschen gemein haben wie wir selber mit Neandertalern oder Schimpansen.
NZZ: Wäre es schlimm, wenn der Mensch verschwände?
Yuval Noah Harari: Das kommt darauf an, wodurch er genau ersetzt wird. Wie die neuen Wesen beschaffen sein werden, ist ja vollkommen ungewiss. Man sollte sich das Ganze auch nicht als Hollywood-Katastrophe vorstellen, die den jetzigen Menschen vernichtet, sondern als graduellen Prozess.“ Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/yuval-noah-harari-der-mensch-kann-gehackt-werden-ld.1496741
Die deutsche Regierung legitimiert selbst auch tödliche Gewalt in Form von Anschlägen gegen Personen und einem Militärputsch gegen die historischen Nazis. Wir befinden uns ebenso hinsichtlich der Frage der Intensität der vorlegenden Verbrechen sozusagen weit oben auf der Skala.
Die ESH verwendet im Zusammenhang mit dieser Problematik nun den Begriff „Krieg“ für die Situation sich erkennbar stark widersprechenden Interessen von Organisationen. Autisten werden in ihrer Kindheit oft daraufhin gedrillt schön brav und fügsam zu sein, ob sie nun verstehen oder nicht. Das ist in einer Situation, in der es um mündiges gesellschaftkritisches Handeln geht oft problematisch. Daher brauchen wir besonders unmißverständliche Begriffe. Organisationen, die die auf uns zielenden Genozidstrukturen mutmaßlich einflußreich mittragen, ihnen auf irgendeine schwerwiegende Weise Legimitation verleihen, führen faktisch Krieg gegen uns.
„Sie schrieb eine Kolumne für die deutschsprachige jüdische Zeitung „Der Aufbau“, sie publizierte in nahezu allen größeren zionistischen Zeitschriften. Sie engagierte sich unter anderem für den Aufbau einer „Jüdischen Armee“, in der Juden aller Länder Hitlers Armeen in Europa bekämpfen sollten. Sie verstand die „Armee“ jedoch nicht primär als militärstrategisches Instrument, sondern als Teil einer politischen Selbstorganisierung der Juden in der Diaspora.“ Über Hannah Arendt Quelle: http://www.bpb.de/apuz/29511/hannah-arendts-juedische-schriften?p=all
„Krieg“ bedeutet (defensiv betrachtet) eine umfassende Bedrohung, die überlegtes taktisch kluges Handeln erfordert. Und eben keine blinden wutgetriebenen Amoklaufaktionen „gegen alle“. „Krieg“ drückt auch insbesondere die isolierte Lage aus, in der wir uns befinden. Es bleibt nur auf uns zu bauen und das auch nach außen begrifflich klarzumachen gegenüber Verbrechensakteuren, die sich weigern uns überhaupt als Akteur zur Kenntnis zu nehmen, mit uns zu kommunizieren. Da ist eben dann auch nichts mehr mit „Zivilgesellschaft“ und „laßt uns darüber reden“, kein „also damit sind wir aber nicht einverstanden“ und vor allem symbolischer Protest. Da kommt eher dies zum Zuge:
„Es reicht nicht, die Opfer unter dem Rad zu verbinden. Man muss dem Rad selbst in die Speichen fallen.“ Dietrich Bonhoeffer (der zynischerweise von heutigen Täterorganisationen, den sinngemäßen „Deutschen Christen“ von heute, für deren Selbstlegitimation mißbraucht wird)
„Die Tötung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, verwirrt nur die einfache Tatsache, daß Gott hier jedenfalls einen Menschen schaffen wollte und daß diesem werdenden Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord. Daß die Motive, die zu einer derartigen Tat führen, sehr verschiedene sind, ja daß dort, wo es sich um eine Tat der Verzweiflung in höchster menschlicher oder wirtschaftlicher Verlassenheit und Not handelt, die Schuld oft mehr auf die Gemeinschaft als auf den Einzelnen fällt, daß schließlich gerade an diesem Punkt Geld sehr viel Leichtfertigkeit zu vertuschen vermag, während bei den Armen auch die schwer abgerungene Tat leichter ans Licht kommt, dies alles berührt unzweifelhaft das persönliche, seelsorger[liche] Verhalten gegenüber dem Betroffenen ganz entscheidend, es vermag aber an dem Tatbestand des Mordes nichts zu ändern.“ Auch Dietrich Bonhoeffer; Ethik, Werkausgabe, Bd. 6, S. 203–204 Quelle: https://theoblog.de/dietrich-bonhoeffer-die-anerkennung-des-rechts-werdenden-lebens/33062
„Das Attentat muß erfolgen, coûte que coûte. Sollte es nicht gelingen, so muß trotzdem in Berlin gehandelt werden. Denn es kommt nicht mehr auf den praktischen Zweck an, sondern darauf, daß die deutsche Widerstandsbewegung vor der Welt und vor der Geschichte unter Einsatz des Lebens den entscheidenden Wurf gewagt hat. Alles andere ist daneben gleichgültig.“ – Henning von Tresckow: Briefe an Stauffenberg, Juli 1944 Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Henning_von_Tresckow
„Freiherr von Boeselager war ein gefragter Zeitzeuge und berichtete in Schulen und bei vielen öffentlichen Anlässen über seine Erfahrungen und Ansichten. Er gab zahlreichen Fernseh- und Radiosendern sowie Zeitungen und Zeitschriften Interviews, u. a. der Jungen Freiheit zum 18. Juli 2003 und zum 20. Juli 2007, sowie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung drei Wochen vor seinem Tod.[7] Außerdem unterschrieb er den Appell für Pressefreiheit der Jungen Freiheit anlässlich der Leipziger Buchmesse.[8]
Als gläubiger Katholik setzte er sich – auch und gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Nationalsozialismus – für den Schutz des ungeborenen Lebens und gegen Abtreibung ein. Aus Protest gegen den „Abtreibungskompromiss“ trat er 1993 aus der CDU aus – wie er schrieb, „in Konsequenz der zentralen Ziele – wie des Rechts auf Leben –, für deren Wiederherstellung die Männer des 20. Juli hingerichtet worden sind“.“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_Freiherr_von_Boeselager
Ein Putschversuch ist strukturell kein „Ungehorsam“ mehr, auch er ist „Krieg“. Die Mittel der Diplomatie sind erschöpft. Menschheitsverbrecher handeln in einer Weise, die stark bösartig erscheint. Die selbsternannte „Zivilgesellschaft“ schaut überwiegend wissend und gleichgültig zu, darauf angesprochen reagierend überwiegend so als wäre ihr Hitler geradezu in Fleisch und Blut übergegangen. „Es war nicht alles schlimm bei den Nazis, Genozide – wie auch immer konkret mit den verfügbaren Mittel ihrer Zeit realisiert und getarnt – z.B.“
„Wer körperlich und geistig nicht gesund und würdig ist, darf sein Leid nicht im Körper seines Kindes verewigen. Der völkische Staat hat hier die ungeheuerste Erziehungsarbeit zu leisten. Sie wird aber dereinst auch als eine größere Tat erscheinen als es die siegreichsten Kriege unseres heutigen bürgerlichen Zeitalters sind. Er hat durch Erziehung den einzelnen zu belehren, daß es keine Schande, sondern nur ein bedauernswertes Unglück ist, krank und schwächlich zu sein, daß es aber ein Verbrechen und daher zugleich eine Schande ist, dieses Unglück durch eigenen Egoismus zu entehren, indem man es unschuldigen Wesen wieder aufbürdet; daß es demgegenüber von einem Adel höchster Gesinnung und bewundernswertester Menschlichkeit zeugt, wenn der unschuldige Kranke, unter Verzicht auf ein eigenes Kind, seine Liebe und Zärtlichkeit einem unbekannten armen, jungen Sprossen seines Volkstums schenkt, der in seiner Gesundheit verspricht, dereinst ein kraftvolles Glied einer kraftvollen Gemeinschaft zu werden. Und der Staat hat in dieser Erziehungsarbeit die rein geistige Ergänzung seiner praktischen Tätigkeit zu leisten. Er muß ohne Rücksicht auf Verständnis oder Unverständnis, Billigung oder Mißbilligung in diesem Sinne handeln.
Eine nur sechshundertjährige Verhinderung der Zeugungsfähigkeit und Zeugungsmöglichkeit seitens körperlich Degenerierter und geistig Erkrankter würde die Menschheit nicht nur von einem unermeßlichen Unglück befreien, sondern zu einer Gesundung beitragen, die heute kaum faßbar erscheint. Wenn so die bewußte planmäßige Förderung der Fruchtbarkeit der gesündesten Träger des Volkstums verwirklicht wird, so wird das Ergebnis eine Rasse sein, die, zunächst wenigstens, die Keime unseres heutigen körperlichen und damit auch geistigen Verfalls wieder ausgeschieden haben wird.“ Adolf Hitler; Mein Kampf, Völkischer Staat und Rassenhygiene
Es ist Zeit für einige grundlegende Überlegungen, nachdem die ESH sich seit Jahren sehr kritisch zu heute stattfindenden Genoziden äußert (wir bauen hier auf dem Stand älterer ESH-Artikel auf, lest sie, wenn ihr es noch nicht getan habt). Wir haben in den letzten Jahren Reaktionen darauf sorgfältig studiert und können sagen, daß wir äußerst entsetzt sind über Grundeinstellungen, die in einem großen Teil dieser Reaktionen deutlich wurden.
Es ist selbstverständlich, daß jede seriöse Interessensgruppe, wie die ESH es tut, gegen solche Verbrechen ihrer Zeit Stellung bezieht. Offenbar gibt es heute eine breite Front von Autistenfeinden, die Autisten dies schlichtweg verweigern möchten, da sie unter anderem letztendlich das unverbrüchliche Existenzrecht der Bevölkerungsgruppe der Autisten nicht anerkennen.
Man stelle sich vor, einer Interessenvertretung von Sinti oder Roma würde in vergleichbaren Ereignislagen mit ähnlichen Haltungen begegnet. Die Person, die soetwas tun würde, würde erhebliche gesellschaftliche Sanktionen befürchten müssen. Nicht so z.B. im Fall von Autisten oder Menschen mit Trisomie 21.
Was ist das für eine seltsame Lage? Wie kommt es dazu?
Eine Aufgabe von Interessenvertretungen muß es z.B. stets sein, auf das eigene Urteil zu vertrauen, bei der eigenen Urteilsbildung durchaus selbstkritisch vorzugehen, aber auch nicht überzaghaft. Vor allem nicht angesichts einer insgesamt klar genug erkennbaren höchst monströsen Situation. In keinem Unrechtsstaat, wie man den Begriff auch immer herleiten will, erhalten im echten Ernstfall solche Interessengruppen externe Genehmigungen die eine oder andere stattfindende Situation kritisch hinterfragen zu dürfen. Zumindest sollte keine seriöse Interessenvertretung sich auf solche äußeren Zustimmungen verlassen.
Gerade in kritischen Zeiten sind sich momentan ereignende gesellschaftliche und politische Abläufe nur begrenzt transparent. Viele Hintergründe sind nicht ersichtlich. Häufig begrenzte Ressourcen von Interessengruppen begrenzen auch das Ausmaß intern bekannter Fakten. Auch die Exzellenz der internen Meinungsbildung ist meist wohl recht begrenzt, aber solche ist bei nahezu jeder realistischen Herangehensweise auch gar nicht nötig. Allenfalls wirken rückblickend stilisierte und von einem späteren System instrumentalisierte Aktivisten so „überragend“ und „übermenschlich“, daß sie nicht mehr in der Nähe solcher Dürftigkeit von Umständen gedacht werden, daß Aktivisten der eigenen Zeit daher mit völlig anderem, unrealistischen Maß beurteilt werden.
In fast jedem Unrechtsstaat entscheiden sich kritische Geister aufgrund teils dürftiger Quellenlage Widerstand zu üben. Mitglieder von Interessengruppen sind oft selbst teilweise von systemüblicher Propaganda beeinflußt, erarbeiten sich mühsam hier und da entgegen allgemeinen Denkgewohnheiten den Blick auf Details der Realitäten dahinter, die eigentlich gebotenen Einordnungen bei einer sachbezogen ungetrübten Herangehensweise. Und genau solcher Widerstand wird nach aktuellem Diskussionsstand wesentlicher politischer Ethik oft als geradezu verpflichtend eingeordnet. Etwa wird davon ausgegangen, daß ein Mensch auch dafür Verantwortung trägt, was er politischerseits unterläßt.
„Die Forderung, dass Auschwitz nicht noch einmal sei, ist die allererste an Erziehung. Sie geht so sehr jeglicher anderen voran, dass ich weder glaube, sie begründen zu müssen noch zu sollen. Ich kann nicht verstehen, dass man mit ihr bis heute so wenig sich abgegeben hat. Sie zu begründen hätte etwas Ungeheuerliches angesichts des Ungeheuerlichen, das sich zutrug.
Dass man aber die Forderung, und was sie an Fragen aufwirft, so wenig sich bewusst macht, zeigt, dass das Ungeheuerliche nicht in die Menschen eingedrungen ist, Symptom dessen, dass die Möglichkeit der Wiederholung, was den Bewusstseins- und Unbewusstseinsstand der Menschen anlangt, fortbesteht. Jede Debatte über Erziehungsideale ist nichtig und gleichgültig diesem einen gegenüber, dass Auschwitz nicht sich wiederhole.
Es war die Barbarei, gegen die alle Erziehung geht. Man spricht vom drohenden Rückfall in die Barbarei. Aber er droht nicht, Auschwitz war er; Barbarei besteht fort, solange die Bedingungen, die jenen Rückfall zeitigten, wesentlich fortdauern. Das ist das ganze Grauen.“ Theodor W. Adorno Quelle: http://schule.judentum.de/nationalsozialismus/adorno.htm
Verschiedene solcher Überlegungen sind im aktuellen deutschen Staat politischer Mainstream. Der Staat an sich leitet sich aus solchem Widerstand her. Und doch ist es, soweit zu erkennen steht, möglich, daß unglaublich große Teile sogar der politisch engagierten Bevölkerung dieses Staates, „gute Bürger“, da wo das quasi Wort für Wort eingebläute „ethische Verantwortungsgefühl“ ganz selbstverständlich davon ausgeht, Autisten hätten kein Recht gleichermaßen wie andere Bevölkerungsgruppen, die im Nazistaat Genozidverbrechen ausgesetzt waren, der der Sinti und Roma, der Homosexuellen, natürlich der Juden, Widerstand zu üben, sollten sie erneut zu der eigenen Einschätzung gelangen wieder in so eine Lage zu geraten oder gar schon geraten zu sein.
Eine jüdische Interessenvertretung, die öffentlich auf ihrer Homepage Artikel zu gewaltsamem Widerstand gegen Genozid veröffentlicht, scheint dafür viel Lob zu ernten. Solches Vorgehen scheint weithin als völlig selbstverständlich zu gelten. Praktisch jeder würde den Teufel tun irgendwelche Details hervorzukramen, die diese eigene Sichtweise zu diskreditieren, herunterzuspielen streben. Wenn eine autistische Interessenvertretung ähnliches tut, dann distanzieren sich andere Behindertenorganisationen, dann fühlen sich sogar einzelne Autisten genötigt vor dieser vermeintlich durchgedrehten Organisation zu warnen.
Dem liegt bei nüchternder Betrachtung pure Autistenfeindlichkeit zugrunde. Autistenfeindliche Autisten? Ja, natürlich. Denn nur ganz selten beziehen sich diese unfassbaren Verharmlosungen und Abwiegelungen auf alle möglichen Minderheiten gleichermaßen. Sie kommen praktisch immer selektiv zum Vorschein. Und das hat tief sitzende Gründe im Weltbild des einzelnen Menschen, seinen Wertungen. Vor allem, wenn Mainstream nachgeplappert wird, wenn mehr emotional nach individueller Bestätigung im Mainstream gesucht wird, statt wirklich unabhängige und sachorientierte, seriöse Interessensvertretung zu betreiben. Zur Nazizeit gab es solche Individuen in nahezu allen verfolgten, genozidierten Bevölkerungsgruppen. Ihre Zahl war nicht einmal gering. Auch sie haben die damaligen Ereignisse mit ermöglicht.
Dabei ist es so wichtig, daß seriöse und inhaltlich kompetente gruppenspezifische Interessenvertretung sichtbar ist, gerade in Zeiten unfassbarer Verbrechen, von denen ein Großteil der Menschen höchstens am Rande Notiz nimmt, wenn sie nicht sogar mehr oder weniger begrüßt werden. In Zeiten eines gruppenbezogen massiv haßerfüllten Mainstreams, welcher so selbstverständlich wirkt, daß er kaum irgendwo hinterfragt wird. Sarkastisch auf Adorno zurückkommend könnte man heute sagen, daß das allererste an Erziehung offenbar inzwischen geworden ist Hinweise auf aktuell stattfindende Genozide nahezu alle Register ziehend anzufeinden und abzutun – und dabei bloß nie wirklich sachlich zu argumentieren! Vor allem nicht fortgesetzt und vertiefend.
So läßt sich offenbar ein potjemkinscher „wehrhafter Staat“/“Widerstand“ errichten, der ansonsten normal zurechnungsfähige Leute unfassbar eiskalt rassistisch-autistenfeindlich argumentieren läßt. Die perfekte Kulisse für die echten Nazis von heute. Die Kräfte, die heute dafür in der Verantwortung stehen, daß wieder Naziopfergruppen ausgelöscht werden. Denn was ist „Auschwitz“? Eine 1:1 Nachbildung bis in jedes kleine Detail? Natürlich nicht! Auch zu begründen, wieso Autisten nie Ziel von Auslöschungskampagnen werden dürfen, hätte etwas Ungeheuerliches angesichts des Ungeheuerlichen, das sich zutrug. Genau das wird aber in der Regel vor jeder Diskussion über dieses Thema sinngemäß sehr häufig verlangt. Das Genozidthema wird auf ganz verschiedene Weise auf die nebensächlichsten angeblichen Formalkriterien von Definitionen abgebogen. Ist jemand, der tief in seinem Herzen kein Menschenverächter ist, zu solchen kaum anders als monströs zu bezeichnenden Winkelzügen überhaupt in der Lage? Übernimmt an solchen Stellen eine Art Autopilot der kognitiven Dissonanz? Das starke Bedürfnis sich dagegen zu wehren, daß die auswendig gelernten Widerstandsphrasen des verteidigten „guten Staates“ vielleicht doch nur eine Tarnkulisse eines weiteren auf seine Weise intensiv mörderischen deutschen Unrechtsstaats sind?
Ein Fazit aus der nochmaligen Betrachtung unseres bisherigen Engagements zum Thema aktuell stattfindender überwiegend ignorierter Genozide z.B. in Deutschland und aus umfassender weiterer Kommunikation mit einer Anzahl ganz verschiedener Personen ist dies:
Fast jeder begegnet dem Thema wie einem Salonthema, einem Thema über das man höchstens mal gepflegt schlau daherparlieren kann. Ein Thema, das aber niemand wirklich ernsthaft kritisch im Sinne politischen Widerstands einordnet.
Immer wieder ist uns auch aufgefallen, daß Organisationen ganz verschiedener Art in einer Art und Weise mit solcher thematischer Konfrontation umgehen, daß uns im Grunde nur übrigbleibt von tiefsitzender Bösartigkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auszugehen.
Wir sind nach reiflichen Überlegungen zu dem Schluß gekommen, daß sich solche Organisationen, deren Verhalten deutlich außerhalb eines normalerweise (auch ethisch fundierten) gebotenen Umgangs hinsichtlich eines Themas wie diesem bewegt, sich letztendlich faktisch z.B. mit der Bevölkerungsgruppe der Autisten und deren seriösen Interessenvertretung im Kriegszustand befinden.
Unter „Krieg“ verstehen wir dabei einen Zustand, in dem die andere Organisation nach unseren Erkenntnissen in mindestens einer Weise nennenswert daran beteiligt ist, heutige Genozide an uns oder auch den Menschen mit Trisomie 21 durchzuführen, sei es praktisch, sei es z.B. aber auch durch weltanschauliche Aktivität in einem regionalen Kontext solcher Schwerstverbrechen. Handlungen gegen die Menschen mit Trisomie 21 betrachten wir dabei als prinzipiell Handlungen gleichwertig, welche gegen die Gruppe der Autisten gerichtet sind.
„Krieg“ bedeutet weiterhin, daß nach unserer Einschätzung gegen diese Organisationen Widerstand legitim ist, so wie Widerstand in solchen Situationen als legitim betrachtet werden kann.
Die ESH wird versuchen die Rolle, die die betreffende Einzelorganisation im Gesamtablauf heute in Deutschland stattfindender Genozide einnimmt, zumindest grob einzugrenzen und zu gewichten und teils spezielle Empfehlungen für Kriegsziele zu geben. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs von Verstrickung in der sich heute darstellenden Situation dürfte dies zugegebenermaßen oft mehr oder weniger schwerfallen. Hinweise hierzu nehmen wir stets gerne entgegen.
Die Kriegserklärung von Seiten der ESH an eine bestimmte Organisation hat zunächst den Zweck sustanzielle Friedensverhandlungen auszulösen. Die Erklärung stellt fest, daß faktisch ein Kriegszustand aufgrund von Aktivitäten der anderen Organisation besteht. Meist dürfte die betreffende Organisation in einer schwerwiegenden Form die Kommunikation mit der ESH zu diesen Themen verweigert haben mit allen daraus folgenden Folgen für die Einordung der Einzelsituation seitens der ESH.
Sollte ein Friedenswille der anderen Organisation nicht erkennbar werden, wird allen Autisten und Sympathisanten in diesen Fragen empfohlen gegen die Organisation Kriegshandlungen vorzunehmen. Wir legen nahe, solche Kriegshandlungen mit einem Link zu diesem Artikel zu kennzeichnen. Eine solche Kriegshandlung könnte z.B. auch einfach darin bestehen einen Zettel mit einem solchen Link an eine Tür zu kleben oder dergleichen. Dann wäre abzuwarten, ob dem eine geeignete Reaktion folgen wird, über die die ESH dann informieren würde, sofern sie substanziell relevant genug erschiene.
Die ESH wird prinzipiell nicht zu illegalen Aktionen aufrufen. Jeder muß selbst anhand eigener ethischer Abwägungen entscheiden, welches Vorgehen er für sich persönlich gegebebenfalls als angemessen einordnet. Die ESH wird dazu wahrscheinlich höchstens allgemeine Überlegungen z.B. zum Thema Widerstand veröffentlichen, beziehungsweise hat das bereits getan.
Es ist nicht Ziel der ESH eine Art Komplettregister von Täterorganisationen zu erstellen, es wird zumindest zunächst eher auf richtungsweisende Beispiele hinauslaufen.
Denkt daran: Wenn ihr Deutschland nach gewissenhafter Prüfung als verbrecherischen Unrechtsstaat einordnet, dann solltet ihr auch die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen, z.B. ganz für den Anfang, indem ein vertrauenswürdiger Proxy beim Besuch der ESH-Seite eingesetzt wird. Desweiteren bietet die ESH z.B. bereits seit Jahren PGP-Schutz für Emailkorrespondenz an.
„Nun, «total» wird in unserem Jahrhundert wirklich «total» bedeuten. Nicht nur wird Überwachung rund um die Uhr möglich sein, sie wird sich eben auch aufs Fühlen und Denken erstrecken. Die Propagandaslogans eines Regimes nachzubeten, wird künftig nicht mehr reichen. Gut möglich zum Beispiel, dass in Nordkorea in 10 oder 20 Jahren jedermann ein Armband mit Sensoren tragen muss. Fühlt ein Mensch dann innerlich Ärger aufsteigen, während er bei einer Parade dem Machthaber applaudiert – dann wird er umgehend grosse Probleme bekommen. Eine derart extreme Form von Totalitarismus hat sich nicht einmal George Orwell in «1984» ausmalen können. Aber jetzt ist sie in Reichweite.“ Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/yuval-noah-harari-der-mensch-kann-gehackt-werden-ld.1496741
(Ähnliche Rückschlüsse sind theoretisch auch möglich durch Analyse verschiedenen Benutzerverhaltens.)
Vielen Autisten wird bereits in ihrer Kindheit jahrelang eingetrichtert, daß sie immer schön machen sollten, was die Mehrheitsübermenschen von ihnen wollen. Auch daher ist vielen Autisten unwohl, wenn jemand die Möglichkeit in den Raum stellt, daß Autistengruppen auch aktiv und selbstverantwortet gewaltsamen Widerstand gegen Unrecht üben könnten, das gravierend genug wäre, um einen solchen Schritt ethisch zu rechtfertigen. Das ist doch unseriös! Eine politische Interessenvertretung von Autisten darf soetwas nicht verbreiten!
Fragt sich nur wieso das eigentlich so sein soll in einem Land, in welchem auch aufgrund der Lehren aus der Nazizeit allgemein von Regierung bis verbreitet anerkannten ethischen Lehren die Position vertreten wird, daß gewaltsamer Widerstand in manchen Sachlagen nicht nur das Recht der Bürger ist, sondern teils gar ihre ethische Pflicht. Sollte es so sein, daß manche Minderheiten wie selbstverständlich öffentlich vertreten dürfen gewaltsamen Widerstand unter Umständen legitim zu finden und andere „Untermenschenminderheiten“ dies nicht dürften?
Ist ein Jude mehr wert als ein Autist?
Nein, natürlich nicht. Nehmen wir an in Deutschland würden gezielt Juden gefoltert und es würde daran gearbeitet ihre Fortpflanzung zu verhindern. Wer würde im heutigen Deutschland Judengruppen das ethische Recht absprechen auch gewaltsamen Widerstand öffentich theoretisch zu erwägen oder sogar praktisch auszuüben? Wenn dem so wäre, wie könnten dann Autistengruppen, die diese theoretische Option völlig ablehnen eine seriöse Interessenvertretung von Autisten sein? Vertreten sie durch diese Haltung nicht sinngemäß die Ansicht, daß Autisten weniger wert sind als andere Menschen und daraus abgeleitet weniger Rechte haben?
Überlegt euch, welche Autistengruppen ihr unterstützt (und sei es mit passiven Mitgliedschaften) und ob diese wirklich eure Interessen vertreten, wenn ihr meint, daß Autisten keine Menschen zweiter Klasse sind und nicht so behandelt werden sollen. Man kann nicht Gleichberechtigung für Autisten fordern und zugleich Positionen vertreten, die Ungleichberechtigung festschreiben und Positionen der Gleichberechtigung bekämpfen wollen.
Fast 80 Jahre lang hatten britische Frauen mit friedlichen Mitteln das Wahlrecht gefordert, ohne Erfolg. Anfang des 20. Jahrhunderts radikalisierten sich Teile der Bewegung und zogen in den bewaffneten Kampf.
Gewalt hat die menschliche Zivilisation tief geprägt. Gewalt geht von Machthabern aus und von Minderheiten. Die Bewertung ihrer Folgen fällt verschieden aus, jedoch wird kaum jemand keinen Grundsatz wertschätzen, der nicht auch schon mithilfe von Gewalt verteidigt wurde.
Die deutsche Regierung gedenkt regelmäßig der gescheiterten Putschisten um Stauffenberg, betrachtet sie als Vorbilder für moralische Integrität in einer dunklen Zeit. Was trieb diese Personen an?
Vielen der Männer des 20. Juli war es im Verlaufe der Kriegsjahre ein immer größer werdendes Bedürfnis geworden, einen Aufstand gegen die verbrecherische Politik Hitlers hinter der Front zu führen. Sie waren in zunehmendem Maße Zeugen von systematischen Massentötungen von Unschuldigen geworden, die sie mit ihrer Offiziersehre und ihrem Gewissen nicht in Einklang brachten.
[…]
Die meisten Historiker unterstellen einem Teil der Männer des 20. Juli unter dem Eindruck der brutalen verbrecherischen Gewaltpolitik Hitlers einen Lernprozess, der von anfänglicher Zustimmung zu entschiedener Ablehnung geführt habe. Die Geschichtsforschung betont in diesem Zusammenhang das klare Bekenntnis der Verschwörer zu ihrer Tat – auch um den Preis des eigenen Lebens. Keiner der Angeklagten ließ sich vor Freislers Volksgerichtshof psychisch brechen oder versuchte, durch Ausflüchte den eigenen Kopf zu retten. Nach Meinung vieler Wissenschaftler gewinnen die Widerständlern aus dem Offizierskorps besondere historische Bedeutung durch ihre aufrechte Haltung, wie sie in dem zum Ausdruck kommt, was Henning von Tresckow am 21. Juli 1944 Fabian von Schlabrendorff zum Abschied sagte:
„Wenn einst Gott Abraham verheißen hat, er werde Sodom nicht verderben, wenn auch nur zehn Gerechte darin seien, so hoffe ich, daß Gott Deutschland um unseretwillen nicht vernichten wird… Der sittliche Wert eines Menschen beginnt erst dort, wo er bereit ist, für seine Überzeugung sein Leben hinzugeben.“
Gewalt wird in diesem Zusammenhang als legitim betrachtet, wenn es an alternativen Mitteln fehlt:
Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Teilweise wird legitime Gewaltanwendung auf die Situation in Diktaturen reduziert:
Fritz Stern: Darauf zielt meine Frage. Die Ablehnung von 68 ist eine fast schon ideologische Haltung, die man in Westdeutschland häufig antrifft. Es ist dieselbe Haltung, die Ihnen auch in der Auseinandersetzung um die Vergangenheit des Auswärtigen Amts begegnete. Wie auch immer Sie diesen Kampf nennen wollen, am Ende geht es um die Deutungshoheit über die Vergangenheit. In diesem Kampf haben Sie in den Augen Ihrer politischen Gegner auf der falschen Seite gestanden, und da genügt es denen nicht, wenn Sie sich dafür entschuldigen, dass Sie eben auch Steine geworfen haben. Im Grunde erwartete man von Ihnen eine Entschuldigung dafür, dass Sie die Bundesrepublik sozusagen unter Generalverdacht gestellt haben. Das steckt da drin.
Ex-Bundesminister J. Fischer: Das mag da drinstecken. Aber ich habe mich ja nicht entschuldigt, weil ich dazu gezwungen wurde, sondern lange vorher. Weil da etwas in mir arbeitete, nämlich diesen wirklich großen Fehler gemacht zu haben, die Bedeutung des Rechts zu unterschätzen. Heute kann ich im Grunde ohne jede Bitterkeit sagen, Ihre Generation, Fritz, hatte einfach recht, wenn sie gesagt hat: So geht es nicht, die Anwendung von Gewalt ist ein großer Fehler. Hier geht es nicht um die Frage, ob einer sich entschuldigt oder nicht, sondern hier muss ich zu einem schweren Fehler stehen – und das tue ich.
Stern: Nur eine Fußnote. Meine große Begeisterung für Solidarność, für die polnischen Dissidenten, für die russischen Dissidenten, für die tschechischen Dissidenten hängt zusammen mit dem Gewaltverzicht. Ihnen allen war bewusst, es muss ohne Gewalt gehen. Das galt übrigens auch in der DDR, die Leipziger Demonstrationen standen unter der Prämisse, keine Gewalt anzuwenden. Am überzeugendsten hat es Havel formuliert in seinem herrlichen Buch Die Macht der Ohnmächtigen.
Fischer: Und doch gibt es Grenzen. In einer Diktatur kann es zu Situationen kommen, in denen Gewalt auch legitim sein kann.
Stern: Wo verläuft für Sie die Grenze?
Fischer: Das kann ich Ihnen sagen. Die Grenze verläuft für mich da, wo es um die Verteidigung der eigenen Freiheit und des Lebens geht. Wenn Sie diese Linie beachten, dann halten Sie eine Nulllinie. Eine bessere Realität werden Sie mit Gewalt aber nicht erreichen, das sehe ich nicht. Das heißt: Widerstand überall dort, wo es um diese Grundtatsache geht und Freiheit und Leben bedroht sind. Da halte ich Gewalt, wenn es anders nicht mehr geht, für das letzte Mittel. Alles andere muss im Rahmen rechtlicher Verhältnisse geregelt werden.“
Stern: Man soll das Individuelle nicht zu sehr unterstreichen. Widerstand ist nicht nur dann geboten, wenn meine persönliche Freiheit bedroht ist. Im Widerstand gegen Hitler ging es um das Unrechtsregime schlechthin. Man erinnere sich, welche Überwindung es Menschen wie Bonhoeffer und Dohnanyi gekostet haben muss, den Tyrannenmord zu rechtfertigen. Man muss lange mit sich selber gekämpft haben, bis man zu einem solchen Entschluss gelangt. Davor habe ich ungeheuren Respekt.
Fischer: Ich stimme Ihnen voll zu, es geht mir nicht nur um das individuelle Schicksal. Kann man die syrische Opposition dafür kritisieren, dass sie Gewalt anwendet, angesichts dessen, was vielen Syrern täglich vom Regime widerfährt? – Natürlich nicht.
Stern: Eben.
Fischer: Natürlich nicht. Wenn die Alternative heißt, sich auf Gnade und Ungnade einem Gewaltherrscher auszuliefern oder aber gewaltsam Widerstand zu leisten und auf den Umsturz der Verhältnisse zu dringen, unter solchen Bedingungen, glaube ich, wird jeder Verständnis dafür haben, dass Gewalt angewendet werden muss. Aber in einer Demokratie, in einem Rechtsstaat mit verbrieften Grundrechten – nein.
Diese Unterscheidung ist aus der Sicht eines Ex-Bundesministers in gewisser Weise verständlich. Allerdings ist Deutschland ein Land, in dem es schon keine wirklich unabhängige Justiz gibt ( http://www.gewaltenteilung.de ). Selbst die Richter des Bundesverfassungsgerichtes werden von Politikern bestimmt.
Verbriefte Grundrechte sind für diese Überlegungen irrelevant, wenn diese formal vorhandenen Grundrechte in der Realität nicht umgesetzt werden:
Es scheint also selbstverständlich zu sein, daß in unserem Land nicht nur ethisch höchst fragwürdig Spätabtreibungen wegen Behinderungen stattfinden sollen, sondern das Entscheidende ist, daß wir als Gesetzgeber annehmen eine gesetzeswidrige Haltung müssten wir am Ende auch noch zustimmungsfähig finden. Als Gesetzgeber finde ich sollten wir das definitiv nicht tun, meine Damen und Herren.
Bundestagsdebatte zur PID-Gesetzgebung (Redebeitrag Göring-Eckardt (Grüne))
Grundgesetz Art. 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Kommentar:
Artikel 3 Absatz 1 enthält den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Gegen diesen wird nicht nur verstoßen, wenn gleiches ohne sachlichen Grund ungleich behandelt wird, sondern auch wenn ungleiches gleich behandelt wird.
Absatz 2 enthält ein Beispiel für den Gleichheitsgrundsatz des 1. Absatzes. Er enthält nicht nur das gegen den Staat gerichtete Verbot der Ungleichbehandlung, sondern verpflichtet den Staat auch auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.
So ist es dem Staat beispielsweise nicht nur verboten Männer und Frauen für die gleiche Arbeit unterschiedlich zu bezahlen. Der Staat muss auch eingreifen, wenn private Arbeitgeber Frauen für die gleiche Arbeit weniger zahlen, als Männern.
Dieser Pflicht kam der Gesetzgeber früher mit den §§ 611a und 611 b BGB nach. Mit Gesetz vom 14.08.2006 (BGBl. I S.1897) wurden diese §§ von der damaligen großen Koalition aus CDU/CSU und SPD aufgehoben.
Absatz 3 enthält Beispiele für Diskriminierungen, die der Gesetzgeber nicht dulden darf, sondern aktiv bekämpfen muss, wenn ihm bekannt wird, dass private zum Beispiel Arbeitgeber oder Vermieter diese vornehmen.
Wenn eine Justiz Klagen in Hinblick auf einen laufenden Völkermord aus formalen Gründen (etwa der Klagebefugnis) nicht bearbeitet, dann existiert in Bezug auf diese Thematik effektiv gesehen kein Rechtsstaat. Grundrechte sind auf dem Papier vorhanden, können jedoch nicht eingefordert werden.
Nazivergleiche gehen immer nach hinten los. So sagt man oft. Thematisiert wurde das bereits hier.
Wenn allerdings Juden sich auf die Nazizeit beziehen, wird das kaum kritisiert, ganz anders als bei Autisten, die ebenfalls im Nazistaat ermordet worden waren. Wenn die Geschichte wirklich Mahnung für die Zukunft sein soll, dann muß man geradezu auf sie hinweisen, wenn es die Chance gibt künftige Verbrechen zu verhindern. Es kann nicht sein, daß Vergleiche mit realer geschichtlicher Erfahrung tabuisiert werden, es sei denn man will letztlich eben doch den berühmten Schlußstrich ziehen.
Der Wert der Vielfalt
Völkermorde richten sich gegen die Vielfalt der Menschheit. Ist eine Gruppe mehr wert als die andere? Ist ein Jude mehr wert als ein Autist? Nein, natürlich nicht. Es ist nicht möglich solche Tendenzen zu zeigen und sich glaubhaft als moralische Instanz darzustellen. Die Abwägung des Werts verschiedener Gruppen gegeneinander ist diskriminierend und schreibt Diskriminierungen fort, statt sie konsequent zu überwinden. Autistenfeindlichkeit ist so schlimm wie Judenfeindlichkeit. Nicht mehr und nicht weniger.
Der Vorwurf der Relativierung
Menschen die vom Nazistaat zu Juden erklärt wurden, wurden aus Sicht der Nazis gezielt ausgerottet und zwar als Kriegshandlung im „Krieg gegen das Weltjudentum“. Der Grad an logistischer und psychologisch durchaus auch raffinierter Organisation dieser Kampagne, sowie ihr Stattfinden in einem Land, das als besonders zivilisiert galt, wird zu Recht als einzigartig eingeordnet. Wenn es in Deutschland passieren konnte, wo kann es dann nicht passieren?
Andere „ethnische Säuberungen“ hingegen sind nicht selten auch politisch gewollt und auf ihre Weise geplant. Jeder Völkermord wird seine Eigenheiten aufweisen.
Der Fortschritt gilt als Öffnung des Weges in die Zukunft. Unsere Kultur jedoch, hinsichtlich des historischen Fortschritts unsicher geworden, sieht ihre vorübergehenden Leistungen im Gegensatz zu der Alternative des Nichts. Ihr eignet eine grundlegend nihilistische Ahnung vom ewigen Nichts, einer Welt ohne menschliche Lebewesen. Nach dem Zweiten Weltkrieg hätte ein triumphierender Liberalismus gute Gründe für sich ins Feld führen können. Das Bewußtsein dessen jedoch, was im Holocaust geschah, hat die dem Liberalismus immanente Vorstellung des historischen Fortschritts untergraben. Die Nazis haben uns vor Augen geführt, daß der Gedanke einer allumfassenden Menschheit weder unzweifelhaft noch a priori gegeben ist. Die Erinnerung an den Holocaust konfrontiert uns also mit der Spannung zwischen unserer Verpflichtung, unsere gemeinsame Menschlichkeit zu bekräftigen, und unserer Unsicherheit angesichts einer solchen Vorstellung. Wer die Einzigartigkeit des Holocaust betont, weil er den Juden widerfuhr, wird sicherlich den Holocaust nur unter Schwierigkeiten zur Bekräftigung unserer gemeinsamen Menschlichkeit heranziehen können. Hier haben wir einen anderen Weg eingeschlagen: Der Holocaust ist nicht einzigartig, weil er den Juden widerfuhr, sondern weil er eine einzigartige Weltsicht zum Ausdruck brachte.
[…]
In diesem Aufsatz haben wir vertreten, daß die Juden weit weniger einzigartig waren als die Deutschen, und daß sich die Einzigartigkeit des Vernichtungsprozesses aus der Einzigartigkeit sowohl der deutschen Einstellung gegenüber den Juden als auch aus der Art, wie sie sich ihrer entledigen wollten, ableitete. Die Deutschen waren einzigartig genug, weil sie so radikal wie sonst niemand seit Jahrtausenden die Vorstellung einer menschlichen Gemeinschaft theoretisch wie praktisch leugneten.
Charakteristisch für den Holocaust war der verhältnismäßig geringe Anteil an Emotion und unmittelbarem Haß (im Gegensatz zu Pogromen zum Beispiel); dafür aber ein Selbstverständnis ideologischer Mission,
Vergleicht nun jemand z.B. den drohenden Völkermord an den Autisten mit dem Völkermord an den Juden im Nazistaat, wird ihm von manchen Personen vermutlich vorgehalten den Völkermord an den Juden zu relativieren. In wenigen Fällen wird vielleicht gar der Vorwurf der Holocaustleugnung gemacht, beruhend auf einem Holocaustverständnis wie diesem:
Als Holocaustleugnung bezeichnet man das Bestreiten oder weitgehende Verharmlosen des Holocausts. Dabei wird gegen gesichertes historisches Tatsachenwissen behauptet, der geplante, systematische, auf Ausrottung zielende Völkermord an etwa sechs Millionen europäischen Juden habe nicht stattgefunden oder er sei nur ein Massenmord oder Massensterben ohne historische Besonderheiten gewesen.
Diese Formulierung ist freilich sehr auslegungsfähig.
Und wäre es nicht eine möglicherweise noch größere Katastrophe, wenn entgegen der Grundechtsgebundenheut heutiger westlicher Republiken ein „demokratischer Völkermord“ mit Perspektive auf eine tatsächlich umgesetzte globale Ausrottung von menschlichen Gruppen geschieht? Geschieht, weil die Grundrechte eben nicht gegenüber verbreiteten Ansichten der Wähler beschützt werden konnten? Wähler wie diese?
Junge amerikanische Paare wurden 2004 gefragt, ob sie ihr Kind abtreiben würden, wenn es mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent dick würde: Drei Viertel der Befragten bejahte die Abtreibung.
Quelle: http://www.zeit.de/2004/41/M-Dicke
Was wird „Banalität des Bösen“ in 200 Jahren bedeuten?
Relevanz von Opferzahlen
Wer die Gewichtigkeit eines Völkermords nach Opferzahlen mißt, der hat vielleicht noch nicht ganz verstanden, was Völkermord eigentlich ist. Völkermord ist der Mord an einer Gruppe als Teil der menschlichen Vielfalt. Die Bedeutung dieser Gruppen geht über aktuelle Zahlen der Gruppenmitglieder hinaus, denn Gruppen pflanzen sich von Generation zu Generation fort. Die besondere Verwerflichkeit des Völkermords besteht gerade darin, daß hier wie bei einem üblichen Mord oder Totschlag nicht „nur“ ein Mensch getötet wird oder wie bei einem Massenmord mehrere Menschen getötet werden, sondern die Tat auf die Auslöschung einer Gruppe zielt, deren Lebensdauer an sich nicht aus der Natur begrenzt ist, wie das Leben eines Menschen.
Ein baldiger Völkermord an Autisten würde eine Gruppe mit einer weltweiten Populationsbreite von ca. 100 Millionen Menschen betreffen. Es ist unerheblich, ob bei diesem Völkermord geborene Menschen getötet würden oder dieser Völkermord durch Formen verbrecherischer und zweifellos auch in höherem Maße organisierten und zielgerichteten Diagnostik geschieht, sei es vor der Geburt oder vor der Befruchtung einer menschlichen Eizelle.
Und nehmen wir einen Völkermord an einem kleinen Stamm von einer kleinen Insel: Wer weiß, ob dieser Stamm nicht irgendwann durch die Wirrungen des Schicksals die überwiegende Weltbevölkerung gestellt hätte, nachdem sich die „zivilisierten Völker“ mit ihrer Eugenik-Hybis über etliche Generationen ins Aus geritten hätten? Kann es als weniger verwerflich als der Völkermord an den Juden im Nazistaat gelten, wenn dieser Stamm einen Völkermord erlitt? Moralisch dürfte aus dem oben Beschriebenen auch so eine Gewichtung sehr fragwürdig sein.
Grad der Organisiertheit
Es gibt keinen objektiven Maßstab dafür, welcher Vorgang nun „auf ein Ziel hin organisierter“ ist oder war als ein anderer.
Stellen wir uns vor im Nazistaat wäre der Weg beschritten worden alle zu Juden erklärten Personen in eigenen Machtbereich für rechtlos zu erklären und so der restlichen Bevölkerung zu ermöglichen sich rechtlich straffrei an ihnen zu bedienen oder sie nach Lust und Laune totzuschlagen? Wäre unter solchen Umständen ein Völkermord an den Juden mit gleicher Opferzahl weniger verwerflich gewesen? Oder nicht so einzigartig?
Überhaupt wäre die Frage, warum ein Völkermord durch einen aufhetzten ungebildeten Mob weniger schlimm sein soll, als ein zielgerichtetes logistisch anspruchsvolles und über Jahre hinweg verfolgtes Vorgehen. Daß Bildung kein Kriterium ist, das vor barbarischen Handlungen schützt zeigte ja gerade der industriell durchgeführte Völkermord an den Juden im Nazistaat.
So oder so, auch beim drohenden Völkermord an den Autisten und anderen gesellschaftlich behinderten Minderheiten schaut praktisch die ganze Welt weg und unternimmt nichts oder unterstützt sogar aktiv den Plan des Völkermords oder Teile der für die Durchführung nötigen diskriminierenden Infrastruktur. Etwa extremistische Feministen, die für das Recht von Frauen eintreten ihre Kinder nach eugenischen Kriterien designen oder bereits existierende Kinder nach allen möglichen Kriterien (auch Geschlecht oder Hautfarbe) vorgeburtlich straflos töten lassen zu dürfen. Und wieder könnte niemand mit Recht sagen, er habe nichts gewußt.
Theorie vs. Praxis
Wer Menschen, die sich gegen Unrecht einsetzen wollen in aggressiver Weise mit besserwisserischen Details traktiert, der droht sich selbst zu disqualifizieren. Vielleicht nicht so sehr vor der Gegenwart, die sich in ihrer Klugheit gefällt, umso mehr aber vor der Zukunft.
Es kommt nicht darauf an, wie gebildet jemand ist und daraus in „angemessenem Maße“ zu Differenzierung fähig, es kommt darauf an, daß jemand das tut, was die Gegenwart fordert. Es ist Irrsinn Menschen, die sich dafür einsetzen wollen, daß künftige Menschheitsverbrechen verhindert werden anzugreifen, weil sie dies vielleicht aus etwas plumpen aber grundsätzlich richtigen Impulsen tun. Es ist umso mehr Irrsinn als daß immer wieder die größten Verbrecher sich auf ihre Deutungshoheit der Wirklichkeit berufen und für ihre Propaganda meistens auf völlig andere Ressourcen zurückgreifen können als einfache Bürger mit einem intakten moralischen Empfinden. Es spielt auch keine Rolle, ob jeder, der Widerstand ausübt die ganze Tragweite erkannt hat oder alle Informationen zum Thema kennt, denn das ist schon im Nachhinein kaum möglich, geschweige denn aus einer Gegenwart hinaus in welcher politische Verschleierungsbemühungen der Täter vorherrschen. Wenn man „Jeder ist dafür verantwortlich, was er nicht tut.“ ernstmeint, dann kann man nicht irreale intellektuelle Ansprüche an alle Menschen anlegen.