Autismus - ohne wäre die Normalität gestört

 

 

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Hungerkost 2022

Die aktuelle deutsche Bundesregierung redet zur Zeit viel über ihr Vorhaben ALG2 ab Januar 2023 in ein „Bürgergeld“ umzuwandeln. Die laut unserem Kenntnisstand bisher noch recht vagen Ankündigungen versprechen weniger Sanktionen. Aus diesem Anlaß möchten wir nach einer Zeit der – aufgrund unserer starken Gewichtung direkter Selbsthilfetätigkeit – aufsummierten Vernachlässigung der Artikelerstellung einen Fall aus dem Jahr 2022 in seinem Ablauf darstellen, den die ESH begleitete.

Wir wählen eine strikt chronologische Auflistung aus breiter Unterlagenbasis um ein möglichst umfassendes Gesamtbild zu eröffnen und eine Vorstellung davon zu vermitteln, welcher enormen – lebensbedrohenden – Belastung ein Autist noch immer ausgesetzt werden kann, wenn er in Deutschland einfach nur einmal auf seinem Menschenrecht auf Barrierefreiheit besteht.

Wir vermuten, solche Fälle werden auch nach den Ankündigungen weiter vorkommen, schon da sie dort vermutlich offiziell gar nicht in die Kategorie „ALG2-Sanktion“ sondern unter „Antrag abgelehnt“ fallen, obwohl hier faktisch die Leistungen über lange Zeit komplett in erschütternd breit praktizierter Ignoranz gegenüber geltendem Recht – oder selbst situativ klar angezeigter, halbwegs gebotener Kommunikation darüber – verweigert wurden, weil offensichtlich schon durchweg kein Erwägen genannter Argumente in angemessener Weise erfolgt war.

Der betreffende Antragsteller absolvierte bis vor ca. 10 Jahren bei damals bereits vorliegender Autismusdiagnose einen Ganztages-Sonderausbildungsweg mit kleinen Berufsschulklassen und von 3 auf 5 Jahre gedehnter Ausbildungsdauer. Von Beginn der Erwerbstätigkeit an war er in Teilzeit berufstätig und ließ die Stundenzahl während der Erwerbstätigkeitszeit weiter reduzieren, weil er auch dieses Pensum nicht schaffte. Schließlich wirkte auch ein Pensum von 3 Stunden pro Tag auf ihn nicht mehr leistbar. Es wurde eine Burnoutdiagnose (formal: F32.1 = mittelgradige depressive Episode; G = gesicherte Diagnose Richtung „Burnout“) gestellt. Das Erwerbsbeschäftigungsverhältnis endete.

Direkte Zitate aus Schriftsätzen wurden teils in für die Sachverhalte selbst unwesentlicher Weise editiert (Beispiel: „Jobcenter“, statt „Antragsgegnerin“ oder „Beklagte“), sich ähnlich wiederholende Inhalte und einige inhaltliche Nebenpunkte zwecks Verbessererung der Lesbarkeit umfassend weggelassen. Der ESH liegen sämtliche Unterlagen in Kopie vor.

Tag 1

Per unverschlüsselter Email erfolgt eine Arbeitslosmeldung an die Arbeitsagentur in Ort 1 vor dem absehbaren Ende des Beschäftigungszeitraums. Es wird ein ALG2-Antrag ab diesem Endzeitpunkt gestellt und als Formular mitgesandt. Zusätzliche Unterlagen werden als Scandateien an die Email angehängt.

Tag 2

Die Arbeitsagentur antwortet per Email, der ALG2-Antrag sei an die zuständige Stelle weitergeleitet wurden. „Bei erneuten Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an diese E-Mail-Adresse.“ In dieser Email wird „diese E-Mail-Adresse“ jedoch nicht mitgeteilt und geht auch nicht aus dem Kopf der Email der Arbeitsagentur hervor.

Tag 3

Nachfrage per Email bei der Arbeitsagentur nach der Emailadresse, an die künftige Anfragen gerichtet werden sollen. Beigefügt wird ein Erstattungsantrag zu bereits selbst beschafftem Heizmaterial (stark steigende Energiepreise und zunehmende Lieferschwierigkeiten bei Heizmaterial sind zu diesem Zeitpunkt bereits greifbar).

Tag 12

Tag 15

Tag 22

In einem auf Tag 17 datierten Bescheid von Jobcenter-Person Nr. 4 werden die beantragten ALG2-Leistungen „ganz versagt“. Begründung: Der ID-Termin sei „nicht wahrgenommen“ worden. Es sei dadurch Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen worden. Daher könne der Anspruch nicht geprüft werden. Es seien dem Jobcenter keine Gründe mitgeteilt worden, die im Rahmen einer Ermessensentscheidung günstig berücksichtigt hätten werden können. „Nach Abwägung des Sinns und Zwecks der Mitwirkungsvorschriften mit Ihrem Interesse an den Leistungen, sowie dem öffentlichen Interesse an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, werden die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch [sic!] für Sie ganz ab 1. Juli 2021 [sic! – ein alter nicht modifizierter Textbaustein aus einer früheren Sache des Jobcenters zu einem ganz anderen Antragsteller?] versagt (§66 SGB1)“ Im Falle einer nachträglichen Mitwirkung würden die Leistungsvoraussetzungen nochmals überprüft. Der Krankenversicherungsschutz sei unabhängig vom Leistungsbezug weiterhin gewährleistet.

Tag 25

Tag 31

Email an das Jobcenter: Die Mitteilungen der Antwortmail von Tag 12 werden weiter ausgeführt. Es wird zudem mitgeteilt, daß Versuche sich auf der verlinkten Amtsplattform zu registrieren erfolglos blieben. Daher bleibe als Kommunikationsweg nur der Postweg oder Kommunikation per Email, die auch schneller sei.
Weiter wird ausgeführt, es gehe bei dieser Frage um die Herstellung von Barrierefreiheit, weswegen nicht Maßstäbe wie für jedermann angelegt werden dürfen. Dem Amt wird eine ausdrückliche Erlaubnis übermittelt per Email zu antworten. Mit begleitenden Anmerkungen beigefügt wurde auch eine zurückliegende ärztliche Krankschreibung wegen Burnout.

Tag 32

Es werden in Eigeninitiative aufgrund des Gefühls, daß es an diesem Tag, im Moment jetzt zu diesen Uhrzeiten möglich sei, zwei Versuche unternommen beim Sozialamt des baulich offener gestalteten örtlichen Landratsamtes schnell eine ID-Prüfung durchführen zu lassen und ein entsprechendes Bestätigungschreiben von dort zu erhalten. Dazu wurde vorher das Anliegen auf Papier aufgeschrieben und keine weitere Kommunikation in der Situation vorgesehen, beziehungsweise gedanklich eingeplant, weil zu überlastend. Beide Versuche scheiterten beim „abbügelnden“ Empfangspersonal.
Ein dritter Versuch in einem allgemeinen Bürgerbüro scheiterte an Angstgefühlen des Antragstellers, erbrachte jedoch eine Rolle Gelber Säcke.

Tag 42

Widerspruch gegen den auf Tag 17 datierten Bescheid, Argumentation abgesehen von Wiederholungen: Erhalt hier ganz versagter Leistungen zur Sicherung des Lebenssunterhaltes stelle einen grundrechtlichen Anspruch dar. Der Termin sei abgesagt worden, da vom Jobcenter weder in gebotener Eile – in Folge des selbst kurzfristig angesetzten Temins – noch inhaltlich angemessen auf erfolgte Hinweise reagiert worden sei. Der Termin habe unter diesen Umständen auch wegen durch vermeidbares Vorgehen des Amtes mitherbeigeführter situativer Angst- und Panikgefühle aufgrund der Unsicherheit der Situation nicht wahrgenommen werden können.
Die Behauptung nicht per Email antworten zu dürfen sei in dieser speziellen Situation unter dem Aspekt der Barrierefreiheit falsch, im Gegenteil sei das Amt dazu verpflichtet gewesen in einem solchen vorliegenden Fall umgehend per Email zu antworten. Da das Amt dies nicht tat, treffe es auch das Verschulden hinsichtlich der als Ergebnis daraus vorgenommenen Terminabsage. Daher sei auch die Versagung der Leistungen rechtswidrig. Es sei ein einschlägiger behindertenrechtlicher Grundsatz, daß der Behinderte die Art der Umsetzung von Barrierefreiheit bestimme und er nicht genötigt werde, sich mit Spezialplattformen einzelner Behörden befassen zu müssen um Zugang zu hier grundrechtlichen Ansprüchen erhalten zu können. Es sei unverzüglich Kommunikation per Email aufzunehmen. Die Behauptung, es seien keine Gründe mitgeteilt worden, die eine andere Ermessensentscheidung ermöglicht hätten, wirke regelrecht bizarr.

Tag 47

Tag 52

Am Abend wird ein auf Tag 50 datiertes Schreiben vom Jobcenter-Person 5 vorgefunden, welches einen Hausbesuch zwecks ID-Prüfung zwischen 9 und 12 Uhr an Tag 52 ankündigte.

Tag 53

Email an das Jobcenter mit Bezug zu deren auf Tag 46 datiertes Schreiben (siehe Tag 47 Absatz 1): Es sei aufgefordert worden, bei der Arbeitsagentur in Ort 2 vorrangige Leistungen zu beantragen. Zitat aus diesem Schreiben: „Aufgrund Ihrer gesetzlichen Verpflichtung, vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen, bin ich außerdem berechtigt, den Antrag ersatzweise für Sie zu stellen …“ Aufgrund von Problemen Anträge fehlerfrei zu stellen wird das Jobcenter gebeten diesen Antrag zu stellen. Es wird um Rückmeldung per Email gebeten.

Tag 56

Email an das Jobcenter mit Bezug auf den Vorgang an Tag 52. Es werden Passagen aus zurückliegenden Mails zitiert und neu u.a. folgende Passagen mitgeteilt: „ich möchte auf ein paar wichtige Dinge hier eingehen, die in Zukunft berücksichtigt werden sollten. […] Ich weise erneut darauf hin, dass es für mich unzumutbar und sehr belastend im Sinne von Barrierefreiheit entgegenwirkenden Barrieren ist, kurzfristig angesetzte Termine zu einer ID-Prüfung wahrzunehmen. Dies ändert nichts daran, dass bei einem erneuten Termin nur der Ort gewechselt wird im Sinne von Hausbesuchen zu einer ID-Prüfung. […] Wie ich feststellen musste, wurde dieser schriftliche Weg der email-Kommunikation oder per Brief im Sinne einer inhaltlichen Terminvorbereitung, nicht nur einer erneuten Terminfestsetzung durch Ihre Behörde wie erforderlich nicht eingehalten. Statt Terminvereinbarungen, die für mich nicht zu kurzfristig angesetzt werden sollten, mit mir per email zu handhaben, wurde erneut ein kurzfristiger Termin zu einer ID-Überprüfung bestimmt (nur an einem anderen Ort), den ich auch alleine wegen der Kurzfristigkeit hier nicht einhalten und auch nicht vorher absagen konnte. […]
Es ist stark belastend für mich, wenn ich davon ausgehe, dass Personen aus Ihrem Amt ohne vorherige Absprache versuchen würden mich aufzusuchen, um mich eventuell zu überrumpeln und eventuell ein mündliches Gespräch von mir abzuverlangen oder irgendwie mich in ein mündliches Gespräch zu verwickeln.
Das darf nicht vorkommen!
Nur, weil der Ort des Termins ein anderer Ort gewesen war, heißt es nicht, dass meine Panik- und Angstzustände vor solchen Terminen verschwunden sind. Die Unsicherheiten der Situation, wie bei einem solchen ID-Termin vorgegangen würde, sind weiterhin existent.
Ich muss Sie darauf dringendst hinweisen, dass ich eine Art Defizit habe, was die soziale mündliche Sprachkommunikation betrifft. Mündliche Kommunikation ist mit mir nicht umfassend möglich. Besonders dann nicht, wenn ich erwarten muss, durch unerwartet kommende mündliche Fragen bei einem Termin einer ID-Prüfung vor Ort überrascht würde und mich zu einer schnellen mündlichen Interaktion gezwungen sehen würde zu antworten.
Da ich fürs mündliches Antworten mehr Zeit zum Überlegen benötige, und in normalen Fällen die Leute nicht darauf eingestellt sind lange abzuwarten, steigt der Druck in mir zu antworten. Gleichzeitig denke ich nach, was ich antworten soll und indessenfolge bin ich bei einer mündlichen Kommunikation nicht richtig fähig, umfassende Antworten zu bringen.
Daher, wenn so eine ID-Prüfung erfolgreich gelingen soll, müssen einige Punkte zwingend beachtet werden:

Tag 61

Tag 62

Per unverschlüsselter Email wird ein neuer zweiter ALG2-Antrag gestellt und als Formular mitgesandt (der erste nur mit neuer Unterschrift samt neuem Datum). Auch zusätzliche Unterlagen werden als Scandateien an die Email angehängt.

Tag 63

Per Email an die Arbeitsagentur in Ort 2 wird unter Verweis auf das Jobcenter ALG1 beantragt. Es wird darauf hingewiesen, daß dazu keine Formulare im Internet aufgefunden worden seien und falls erforderlich daher solche zum Ausfüllen zugeschickt werden sollen.

Tag 65

Tag 66

Emailantwort der Arbeitsagentur bezogen auf die Rückantwort von Tag 65. Das Anliegen habe noch nicht abschließend bearbeitet werden können. Leider sei man telefonisch nicht erreicht worden.
„Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann.
Setzen Sie sich daher bitte (gern auch mit einer Person, die das Gespräch führen kann) unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung.“

Tag 75

Ein ausgefüllter Gesundheitsfragebogen wird in den Briefkasten des Jobcenters eingeworfen.

Tag 79

Email an die BKK: „Ich bin damit einverstanden, dass Sie die Agentur für Arbeit [in Ort 2] anschreiben und an die Anmeldung meines ALG1 Antrages erinnern und sich dies bestätigen lassen.“

Tag 80

Email der BKK: „Da wir auf unsere Mail [von Tag 61] keine Antwort von Ihnen erhalten hatten, haben wir [an Tag 73] bereits das JobCenter angeschrieben. So wie es jetzt aussieht, haben Sie nun aber doch Arbeitslosengeld I und nicht Arbeitslosengeld II, wie mitgeteilt, beantragt. Wir werden demnach noch einmal das für Ihre Postleitzahl zuständige Arbeitsamt anschreiben.“

Tag 84

Tag 85

Emailantwort der BKK: „Notfalls müssten Sie dann mit dem Beitragsbescheid beim Sozialamt vorsprechen, wenn Sie selbst nichts zahlen können. Wir warten nun aber erst einmal ab.“

Tag 87

Die Bemühungen der ESH haben die üblichen Absagen ergeben, jedoch auch zwei Rückmeldungen, die grundsätzlich ersteinmal Bereitschaft ausdrückten die Sache eventuell zu übernehmen. Ein Anwalt davon antwortete schnell und inhaltlich soweit erstmal zufriedenstellend per Email. Der zweite Anwalt ging in seiner ersten Reaktion gar nicht auf die Frage nach barrierefreiem schriftlichen Kontakt mit dem potenziellen Mandanten ein. Die Vertretung wurde Anwalt 1 anvertraut, der soweit einen nicht offensichtlich heiklen Eindruck erweckte und dessen Kommunikationsstil soweit auch recht sachlich wirkte, der von Anwalt 2 hingegen eher emotional-gefühlig.

Tag 98

Ein auf Tag 92 datiertes Schreiben von BKK-Person 1 geht ein, dem ein auf Tag 86 datiertes Schreiben der Arbeitsagentur in Ort 2 angefügt ist. In diesem Schreiben gibt die Arbeitsagentur der BKK die Auskunft, daß weder eine Arbeitslosmeldung vorgenommen, noch ein Antrag gestellt worden sei. Vom Jobcenter liege keine Rückmeldung vor. Die BKK könne nicht so lang abwarten, weswegen nun ein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung beigefügt werde. Dieser solle laut BKK ausgefüllt zurückgesandt werden.

Tag 99

Email an das Jobcenter, Person 7, zum Thema Terminvorbereitung: „Von Ihnen erreichte mich zwischenzeitlich keine neue Nachricht.
Soll bei einem Vororttermin bei Ihnen mit mir mündlich gesprochen werden? Dies wäre im Vorfeld zu klären, denn da ich autistisch bin, führen solche Unklarheiten über das zu Erwartende, das von Ihnen Geplante, wie Sie sich mir gegenüber verhalten werden, zu Angst- und Panikgefühlen, die es mir unmöglich machen zu einem solchen Termin körperlich in Ihre Behörde zu kommen. Falls Sie beim Termin mit mir kommunizieren wollten, wie Ihre Einladung nahelegen könnte, müßte dieser Kommunikationsteil im Rahmen der barrierefreien Umsetzung entsprechend BGG und KHV schriftlich geschehen, während ich mich zuhause in vertrauter Umgebung befinde. Sie sollten hieraus sehen, dass es Teil einer barrierefreien Lösung des Zugangs zu Ihrer Behörde sein muss, vorher schriftlich, z.B. per Email, darüber zu kommunizieren, was von Ihnen her geplant wird und ob Sie genügend die Erfordernisse bei einem solchen körperlichen Termin mit mir verstanden haben.
Eine realistische, vereinfachende weitere mögliche Lösung zur ID-Prüfung könnte sein, mir ein Schreiben zur Verfügung zu stellen, das bei jeder deutschen Behörde vorgezeigt werden könnte und diese auffordert, die ID-Prüfung dort ohne vorher vereinbarten Termin und Wartezeiten nach meinem Erscheinen umgehend vorzunehmen und die erfolgreiche ID-Prüfung nach Ihren mir bisher nicht im Detail bekannten – von Ihnen in Ihren Schreiben für die andere Behörde hinreichend genau zu benennenden – Anforderungen dann schriftlich in einem Schreiben der anderen Behörde an Ihre Behörde für mich kostenfrei zu bescheinigen.“

Tag 100

Tag 102

Tag 103

Tag 104

Ein auf Tag 99 datierter Brief der seit Jahren kontoführenden Sparkasse geht ein: Der Rahmen der eingeräumten Kontoüberziehung von 500€ sei auf über 1000€ überschritten. Es wird gebeten das Konto bis Tag 113 auszugleichen. „Sollte dieser Ausgleich momentan für Sie nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte in den nächsten Tagen mit uns in Verbindung. Sicherlich finden wir gemeinsam eine Lösung.“

Hintergrund: Da ALG nicht ausgezahlt wurde, wird Nahrung etc. notgedrungen mittels Kontoüberziehung und Kreditkarteneinsatz erworben. Der Vermieter erklärte sich dankenswerterweise bereit wegen der durch die Amtsschreiben belegten offensichtlich unverschuldeten Umstände die Vorgänge ersteinmal bis auf Weiteres mit Mietzahlungsmahnungen abzuwarten.

Tag 107

Tag 109

Tag 110

Tag 111

Tag 113

Tag 118

Ein auf Tag 113 datiertes Schreiben des Sozialamts geht ein: Der Antrag auf die Übernahme der von der BKK eingeforderten Krankenkassenbeiträge von Tag 108 werde zuständigkeitshalber an das Jobcenter weitergeleitet.

Tag 121

Die GEZ dankt für die Mitteilung. Es würden Unterlagen benötigt, die die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht nachweisen (Bewilligungsbescheid). Der Nachweis sei innerhalb von zwei Wochen nachzureichen.

Tag 122

Tag 124

Tag 133

Per Email wird eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle (Landkreisamt) kontaktiert: „aufgrund unvorhersehbarer Einkommensausfälle bin ich ohne eigenes Verschulden seit nun fast 5 Monaten ohne Einkommen. Zunächst nahm ich vorübergehende Verzögerungen an. Mittlerweile liegt die Sache bei Gericht. Aktuell sieht es eher nicht nach einer schnellen Lösung aus. In der Folge dessen ist mein Konto bei der Sparkasse aktuell stark überzogen und momentan kann ich nichts zurückzahlen, da ich nur noch aktuell 39cent in bar habe. Leider weigert sich die Sparkasse den Überziehungsbetrag (13,x% Spitzenzins!) in einen Kleinkredit zu angemessenem Zinssatz umzuwandeln. Könnten Sie mir dabei helfen bereits frühzeitig hier eine Anhäufung von Zins und Zinseszins zu derart über Marktniveau liegenden Zinsen zu vermeiden?“

Tag 135

Tag 137

Tag 138

Tag 139

Tag 145

Tag 148

Tag 149

Tag 153

Tag 154

Tag 156

Tag 157

  1. Möchte ich Sie ergänzend auch noch darauf hinweisen, daß pauschale Mahnkosten rechtlich nicht zulässig sind (siehe z.B. BGH, 26.06.2019, VIII ZR 95/18). Insofern dürfen Sie sich bei weiterem Beharren auf diese rechtswidrigen Mahnkosten darlegen welche genauen Kosten Ihnen durch Ihre Mahnung entstanden sind.
  2. Dürfen Sie mir gerne erläutern, wie ihre kryptische Mitteilung „Unterlassen Sie es aber bitte, uns permanent zu etwas aufzufordern“ genau zu deuten ist.“

Tag 158

Emailantwort BKK-Vorgesetzter: „Ich möchte Sie nochmals abschließend darauf hinweisen, dass bisher noch keine Beiträge gezahlt wurden. Wir als Krankenkasse sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Nichtbezahlung der Beiträge das Vollstreckungsverfahren einzuleiten. Bitte überweisen Sie uns die ausstehenden Beiträge. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte bezüglich einer Ratenzahlung kurzfristig mit uns in Verbindung.“

Tag 159

Tag 160

Schriftsätze des Anwalts:

Tag 164

Tag 166

Tag 168

Übermittlung verschiedener Schreiben durch die Anwaltskanzlei:

Tag 169

Tag 174

Tag 175

Der Anwalt teilt mit ein Telefongespräch mit Jobcenter-Person 3 habe ergeben, daß der Termin an diesem Tag aufgehoben worden sei.

Tag 176

Tag 177

Tag 178

Tag 180

Jobcenter-Person 14 teilt in einem Schreiben von Tag 178 die nun offenbar zumindest bei irgendwem irgendwo dort korrekt gespeicherten neuen Kontodaten mit.

Tag 185

Über die Anwaltskanzlei geht ein auf Tag 177 datierter Schriftsatz des Jobcenters zum Eilverfahren ans Sozialgericht ein: „Hierzu wird gebeten, nachzuweisen und zu belegen, dass der Antragsteller hinsichtlich des Kontos bei der Sparkasse tatsächlich keinerlei Verfügungsbefugnis hat bzw. dass eine solche ihr zwischenzeitlich auch nicht wieder eingeräumt worden ist.“ In einem zweiten auf Tag 179 datierten Schreiben des Sozialgerichts wird gebeten eine solche Bestätigung innerhalb einer Woche zu erbringen.

Tag 186

Tag 189

Tag 194

Der Anwalt erklärt gegenüber dem Sozialgericht die Erledigung in der Hauptsache, nachdem an Tag 188 auf dem neuen Konto ein Eingang von knapp 3400€ festgestellt werden konnte, die von der Sparkasse dorthin überwiesen wurde, nachdem das Jobcenter offensichtlich die knapp 5000€ an das bekanntermaßen nicht mehr aktuelle Sparkassenkonto überwiesen hatte, das im ursprünglichen ALG2-Antrag genannt worden war. Vor der Weiterleitung bediente sich die Sparkasse hinsichtlich ihrer Forderungen, wobei bedacht werden muß, daß von der Summe auch noch Wohnkosten gezahlt werden mußten. Die Sparkasse nahm hier sozusagen in Kauf, daß der ehemalige Kunde wegen weiteren zu umfangreichen Verzögerungen bei Mietzahlungen doch noch seine Wohnung verliert.

Nachbetrachtung

Die deutschen Steuer- und Beitragszahler haben in diesem Fall soweit rekonstruierbar eine vierstellige €-Summe an Kosten der juristischen Verfahren getragen (formal das Jobcenter). Soviel also diesbezüglich zum „öffentlichen Interesse an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“. Wie es ohne das Einlenken dieses Jobcenters wohl weitergegangen wäre? Das Sozialgericht hatte bis zu diesem Zeitpunkt soweit erkennbar gar nichts getan als Schreiben hin und her weiterzuleiten und einige eher formalistische Fragen zu stellen.

Wieviel % der ähnlich veranlagten Autisten halten soeine Situation wenigstens solange überhaupt durch? Eventuell unter noch schlechteren Rahmenumständen? Ohne Unterstützung? Im Grund würden wir uns auch ausgehend von dieser Erfahrung wundern, wenn in 2022 nicht mehr als 100 Menschen wegen solcher Probleme gestorben sind. Wie wird soein Tod wohl registriert? „Tod wegen schweren psychischen Problemen“, wieder mal als Folge von Personeneigenschaften? Es kann erahnt werden, wieso es zu etlichen relevanten Barrierefreiheitsumständen für Autisten bisher nur wenige Urteile gibt.

Was hat sich überhaupt in den letzten Jahren verbessert? Durch erstrittene Beispielentscheidungen wie der BSG-Entscheidung, die auch in diesem Vorgang eine rechtlich wohl mitentscheidende Rolle spielte bestehen wenigstens deutlich Chancen mit Brechstangeneinsatz und genügend Nerven in unteren Gerichtsinstanzen doch noch zu seinem Recht zu kommen. Dazu braucht es weiterhin auch die von euch, die zusammen mit der ESH für die eigenen angemessenen Rechte einzustehen bereit sind, statt sich kaputtmachen zu lassen, auf Vieles zu verzichten oder sich rechtswidrig in Fremdbestimmung treiben zu lassen. Das kostet oft viele Nerven, nutzt auf lange Sicht jedoch in der Zukunft vielen anderen Autisten und deren heute oft noch sehr angegriffenen Lebensqualität u.a. aufgrund chronischer Überlastung aufgrund ständiger barrierehaltiger Lebensumstände und so weiter.

Aber der vorliegende Fall zeigt klar, daß es hier auch im Jahr 2022 nicht um vereinzelte Verfehlungen geht, sondern wohl um verbreitet verinnerlichte behindertenfeindliche Haltungen. Wenn das der Kanzler wüßte! Oder steckt ein sinngemäß eugenischer Plan dahinter, der wegen weiterhin intakter Breitenwirkung gar nicht gestört wird von einigen Aktivisten, die mit hohem Aufwand einige Einzelfallvernichtungen hier und da „aufhalten“?

Autistenfeindlichkeit am Beispiel der ABA-Lobbyistin Sabine Klemm von Autismus Karlsruhe

Eine Frau, die selbst lukrative ABA-Therapien zu ihrem Geschäft machen will, schreibt auf Facebook von „dummem Gepöbel mit Behindertenrechten“, wird mehrfach gegen Autisten übergriffig und droht einem autistischen Blogger der dies thematisiert mit rechtlichen Schritten. Wer ist diese Frau, die es am 27.10.2014 noch schaffte für eine einseitige und exkludierende Lobbyveranstaltung in Zusammenarbeit mit der CDU den Stuttgarter Landtag als prestigeträchtigen Veranstaltungsort einzuheimsen?

Eine Glosse

Gerne unterhalte ich mich mit deutschen erwachsenen Autisten, die von einem BCBA unter Standard, wie eine 6 monatigen verbindlichen individuellen Entwicklungsplanung therapiert wurden. Die Einhaltung und Durchführung sollte mit Datenname während der Therapie dokumentiert und überprüft sein. Und zu dem dummen Gepöbel mit den Behindertenrechten: Ich habe auch Rechte, meine Stimme als Erziehungsberechtigte zählt auch und ich lasse mich nicht in der Öffentlichkeit von Menschen, auch wenn sie behindert sind, als jemand darstellen, der sein Kind quält. Das ist eine Unverschämtheit, zumal Sie keine Ahnung von dem Thema haben und es nur instrumentalisieren. Sie schaden ganz vielen Kindern und ihren Eltern.

Zitat Sabine Klemm auf Facebook

Ungläubig steht man vor diesem Zitat. Wie tickt jemand, der soetwas äußert? Immerhin ist auch einige Wahrheit über die Weltsicht und die tief verwurzelte Autistenfeindlichkeit von ABA-Verfechtern zu erkennen, was die nähere Auseinandersetzung lohnenswert machen könnte.

Jemand der ABA an seinem Kind praktiziert, also sein Kind mißhandelt, verbittet sich die Darstellung der Wahrheit. Sicher, das kennt man auch von anderswo. Es wird nicht argumentiert, sondern so getan als würde sich die eigene Sicht der Dinge von selbst verstehen. Wieso sollte man auch mit Autisten diskutieren, die nicht erwiesenermaßen mindestens 6 Monate ABA-gehirngewaschen wurden? Andere Autisten sind ja gar nicht in der Lage sich sinnvoll zum Thema zu äußern. So sieht das Weltbild von Frau Klemm offenbar ungefähr aus. Ein aufschlußreicher Einblick in eine oft sektenhaft verfasste Subkultur, die das Licht der „uneingeweihten“ Öffentlichkeit überwiegend scheut und Eltern therapierter Kinder nach unseren Informationen teilweise auch vertraglich zum Stillschweigen verpflichtet.

Und immer dieses dumme Gepöbel der Unwissenden von Behindertenrechten. Frau Klemm weiß schließlich was diese anrichten können:

Die meisten Menschen ohne Kontakt zu Menschen mit Autismus können sich nicht vorstellen, wie narzisstisch pervers Menschen mit ihrem Behinderungsbild agieren können.

Dies so auszuschlachten, ist ja leider oft Teil der Behinderung, wenn Sie denn dann ohne Förderung in eine narzisstische Perversion übergeht, ist das Empathievermögen eingeschränkt oder gar nicht vorhanden.

 

Was mußte ihr Junge nie durchmachen, dass seine Mutter den ehrenamtlichen Vorsitz von einem Autismusverein führt. Weise Entscheidung, kann ich da nur sagen, wenn Sie Ihrem Kind keine Therapie haben zukommen lassen, halte ich dies für verantwortungslos, aber Ihre Entscheidung. Sie tragen ja auch die Verantwortung.

Zitate Sabine Klemm auf Facebook (Schreibung zwecks Lesbarkeit korrigiert)

„Narzisstisch pervers“ wären nicht ABA-gefolterte Autisten also, was auch immer damit genau gemeint sein könnte. Das scheint in diesen erleuchteten Kreisen ein stehender Begriff zu sein? Mit solchen Menschen muß man nicht reden, Frau Klemm erklärt also mal eben alle Autisten für unmündig, die nicht in den Genuß ihres ABA gekommen sind. Über diese haßartige Ablehnung von Autisten kann auch das Lippenbekenntnis kaum hinwegtäuschen, einer sich kritisch äußernden Mutter großzügig (noch) nicht völlig ihr Erziehungsrecht abzusprechen, dies gleichzeitig jedoch als verantwortungslos zu brandmarken und sich zu wünschen, daß eine solche unerleuchtete Mutter im Dienste der Weisheit keine Behindertenpolitik machen sollte.

Man kann aus den Zitaten erahnen, daß es ABA-Befürwortern dieses Schlages darum geht ihr autistisches Kind zuhause zu beherrschen ohne Autisten und die Gründe für ihr Verhalten zu verstehen, eine im Grundsatz autistenfeindliche, delegimitierende Herangehensweise an eine Minderheit wie die der Autisten. Man will nicht Autisten verstehen. Nicht verstehen, wo Alltagsprobleme die zwischen Autisten und Nichtautisten auftreten wirklich ihre Ursachen haben. Man will sich nicht auf die autistische Seinsart einlassen, will sich mit soetwas nicht befassen, sondern mit Drill die Lufthoheit der eigenen Wesenart im eigenen Haus durchsetzen.

Des Weiteren bitte ich Sie zu beachten, das diese Veranstaltung in erster Linie für das Fachpersonal, welches Autisten betreut bzw. mit ihnen arbeitet, ausgerichtet wird.

Mitorganisator der ABA-Lobbyveranstaltung im Stuttgarter Landtag am 27.10.2014 in einer Mail vom 21.10.2014 an die ESH

Dies erklärt vieleicht auch, daß ihre ABA-Lobbyveranstaltung im Stuttgarter Landtag seinerzeit einen barrierefreien fernschriftlichen Zugang für die ESH verweigerte, was jegliche dort erzielte Ergebnisse wegen dieser fehlenden barrierfreien Peer-Beteiligung aus menschenrechtlicher Sicht wertlos und irrelevant macht. Frau Klemm steht eben für das ganze Gegenteil des Prinzips „Nichts über uns ohne uns“ und man darf annehmen, daß es sich für sie mit dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention generell so verhält. Diesem gutmenschlichen Behindertenrechtsgepöbel.

Autismus Deutschland: Autisten können nicht planvoll vorgehen und ins Ausland reisen

Aufgrund der betreffenden öffentlichen Ausführungen des Elternverbandes „Autismus Deutschland“ ist für uns das Maß voll. Die ESH hat „Autismus Deutschland“ nun wegen Volksverhetzung angezeigt:

Zitat:

Strafanzeigegegen

Autismus Deutschland e.V.
Rothenbaumchaussee 15
20148 Hamburg

wegen Volksverhetzung (auch unter Maßgabe der Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses vom 4. April 2013 bezüglich Beschwerde- Nr. 48/2010), Verleumdung, Beleidigung folgend dem Persönlichkeitsrecht von Autisten.

Sachverhalt:

Im gestrigen Medienartikel

http://rollingplanet.net/2014/04/10/bild-im-blutrausch-und-asperger-synd…

wurde die Beschuldigte mit folgenden Worten zitiert:

>In einem offenen Brief schreibt der Bundesverband, der die Belange von Menschen mit Autismus und dem Asperger-Syndrom vertritt:

„Wir verurteilen auf das Schärfste, dass durch eine solche Berichterstattung der Eindruck eines kausalen Zusammenhanges entsteht. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer korrekten Asperger-Diagnose die Betroffenen wohl kaum in der Lage wären, derartig planvoll vorzugehen und in das Ausland zu reisen, um eine solche Tat zu verüben. Bild.de bleibt im Übrigen sämtliche Belege im Zusammenhang mit der angeblichen Diagnose schuldig. Das ist in höchstem Maße unseriös.

Alle Menschen mit Autismus in Deutschland und ihre Angehörigen und Freunde fühlen sich durch eine derartige Berichterstattung diskreditiert. Unser tagtägliches Anliegen, Menschen mit Autismus in die Mitte der Gesellschaft zu holen, wird durch die implizierte Herstellung eines Zusammenhanges zwischen einer für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen schwerwiegenden Entwicklungsstörung und dem ,Profil‘ solcher Täter konterkariert.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und Ihren Respekt gegenüber Menschen mit Autismus.“<

Derzeit wurde der Artikel von rollingplanet zur Überprüfung offline genommen.

Die Tat sehen wir verwirklicht durch den folgenden Satz:

>Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer korrekten Asperger-Diagnose die Betroffenen wohl kaum in der Lage wären, derartig planvoll vorzugehen und in das Ausland zu reisen, um eine solche Tat zu verüben.<

Diese Darstellung des Elternverbandes, der sich seit Jahren gerne falsch als Interessenvertretung von Autisten darstellt, macht die Bevölkerungsminderheit der Autisten böswillig verächtlich und verleumdet dieselbe.

Insbesondere viele Autisten auf der Suche nach einer Anstellung werden von solcher Verächtlichmachung schwer getroffen. Wird von Personalverantwortlichen in Betrieben diese Darstellung des Verbandes als glaubwürdig betrachtet, wird die Bereitschaft Autisten einzustellen naheliegenderweise erheblich gemindert.

In Anbetracht der Tatsache, daß seit vielen Jahren prominente Autisten wie Temple Grandin in der Öffentlichkeit stehen, vielfach Professuren oder vergleichbare Positionen innehaben und weltweite Vortragstouren unternehmen, sowie Unternehmen wie SAP gezielt Autisten wegen ihrer Fähigkeiten einstellen und Autisten international besuchte Jahrestreffen wie das Autreat veranstalten, können diese Darstellungen nur wider besseres Wissen erfolgt sein, wollen die Beschuldigten sich nicht damit herausreden von alledem keine Kenntnis gehabt zu haben.

Motiv dürfte der bekannte Versuch des Elternverbandes sein, seinen eigenen überkommenen Einfluß auch mit unlauteren Mitteln zu verteidigen, nachdem – menschenrechtlich unausweichlich – zunehmend Verbände von Autisten die Rolle der Elternverbände übernehmen. Botschaft soll vermutlich sein: Wir werden gebraucht, weil Autisten nicht in der Lage sind entsprechend zu planen, um ihre Interessen auf politischer Ebene selbst wahrzunehmen. In diesem Sinne versucht der Verband offenbar auch in die andere Deutungsrichtung zu suggerieren, daß autistische Aktivisten, die politisch planvoll aktiv sind falsch diagnostiziert worden seien.

Zum Artikelthema hätte es in der Sache offensichtlich völlig ausgereicht, daß Statistiken keinen Hinweis darauf geben, daß Autisten überdurchschnittlich viele Morde verüben. Im übrigen gibt es seit Jahren den Verdacht, daß bestimmte Psychopharmaka mit solchen Gewalttaten ursächlich in Verbindung stehen, die nach hiesigem Stand bereits mit über 50 Amokläufen in Korrelation gebracht werden konnten.

Abschließend sei angemerkt, daß wir unsere Bevölkerungsgruppe aufgrund unserer spezifischen Kultur und Sprache, sowie dem Vererbungsfaktor von Autismus auch als ethnische Minderheit verstehen, die zur Zeit noch häufig pathologisiert wird, wie dies vor wenigen Jahrzehnten etwa auch gegenüber Homosexuellen der Fall war.

Dazu ergänzend sei aus einem aktuellen Artikel des Spiegel zitiert:

>Auch Hinderk Emrich, lange Zeit Ordinarius für Psychiatrie an der Medizinischen Hochschule Hannover, erklärte: „Ich kenne viele Künstler, die intensiver als ich mit ihrer Seele reden und die sagen, ohne diese paranormalen Fähigkeiten könnte ich nicht arbeiten.“ Gleichzeitig aber warnte Emrich: „Die Psychiatrie läuft heute in Gefahr, alles ungewöhnliche Seelenleben, das in der Romantik noch positive Nebenklänge hatte, als pathologisch zu etikettieren und zu bekämpfen.“ Es scheint das Schicksal kreativer Menschen zu sein, dass sie verdächtig erscheinen, sobald sie aus der Masse ragen.

Das Aufkommen des Computers hat sich für viele Menschen mit besonderen Verhaltensweisen als Segen erwiesen. Viele gute Programmierer haben Eigenschaften, die zu einer Diagnose des Asperger-Syndroms führen könnten: die Leidenschaft für Zahlen, Muster und Maschinen, den Zwang zur Wiederholung sowie das geringe Gespür für soziale Kontakte.

Das Internet sei von und für Menschen erfunden worden, die „auf dem Spektrum sind“, sagen Leute aus der Informationstechnik-Branche. Online könne man kommunizieren ohne die Qual, Leute treffen zu müssen. Dabei haben es viele Computerfreaks weit gebracht.<

http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/autismus-adhs-legasthenie-psychische-stoerungen-foerdern-kreativitaet-a-961162.html

Autismus Deutschland läßt sich von Schutzbefohlenen-Folterer beraten?

Matthias Dose, der Vorsitzende des „Wissenschaftlichen Beirats“ von Autismus Deutschland, steht seit einiger Zeit unter heftigem öffentlichen Druck wegen seiner Haupttätigkeit als Leiter einer berüchtigten psychiatrischen Privatklinik. Autismus Deutschland scheint das bisher in keiner Weise zu stören. Was sagt uns diese Geschichte über Autismus Deutschland selbst? Wir zitieren beispielhaft aus einschlägigen Online-Artikeln.

Zitat:

Der Fall klingt extrem. Der Patient R. soll in der Forensik des Bezirkskrankenhauses Taufkirchen im Landkreis Erding zwischen Oktober 2011 und Mitte Februar 2012 angeblich fünfmal über einen längeren Zeitraum fixiert worden sein, einmal sogar 60 Tage lang.Zeugen berichten über permanente erschütternde Hilferufe des Mannes. Er weise viele Schürfwunden durch die Bettfesseln auf. Als Transsexueller sei er in der forensischen Abteilung der Psychiatrie, wo Straftäter mit krankhaften Störungen untergebracht sind, ohnehin besonderen Schikanen ausgesetzt, behaupten Informanten gegenüber unserer Redaktion.

Mittlerweile ist R. in die Bezirksklinik Straubing verlegt worden; Gustl Mollath nennt die Einrichtung sarkastisch „Hochsicherheits-Forensik“. Er habe in den Psychiatrien mitunter „folterähnliche Umstände“ erlebt.

Die Psychiatrie in Taufkirchen indes gerät nicht zum ersten Mal in den Verdacht, Untergebrachte zu lange festgeschnallt zu lassen. Der Fall Ilona H. zum Beispiel ist von Klinikchef Matthias Dose bestätigt worden.

Die 57-Jährige wurde 25 Stunden lang auf einem Bett im Kamera-überwachten Isolationszimmer fixiert. Während der 25 Stunden werden Hände und Füße taub; Schmerzen stellen sich ein; Ilona H. nässt sich fünfmal ein; Kleidung und Bettbezug werden nicht gewechselt. Rechtsanwalt Adam Ahmed nennt den Vorfall rechtswidrig und menschenunwürdig.

Klinikchef Dose erklärt, die Patientin habe das Personal damals unflätig beleidigt, sich widersetzt, einen Pfleger getreten und einen Pappteller mit Essen hinter sich geworfen.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/wurden-ps…

Zitat:

Laute Hilfeschreie. Solche hört man im Hintergrund eines Telefonats mit einer Insassin der Forensik in Taufkirchen. Was war da los? Wir veröffentlichen hier die Aufnahme des Telefonats, zusammen mit einer unvollständigen Stellungnahme des Klinikums. Heute war Gustl Mollath zusammen mit zwei Begleitern in Taufkirchen, um sich ein Bild von der Situation dort zu machen.[…]

Die Schreie kommen aus dem Isolierzimmer, wo Insassinnen fixiert, am Bett festgeschnallt, werden.

[…]

Als wir Matthias Dose, den ärztlichen Direktor des Isar-Amper-Klinkums, am 9. Dezember zum ersten Mal mit der aktuellen Aufnahme konfrontieren, bezweifelt er zunächst telefonisch, dass die Aufnahme aus der Forensik in Taufkirchen stammen könne. Das stellt sich allerdings recht rasch als falsch heraus.

Dose verspricht, der Sache weiter nachzugehen und unsere Fragen zu beantworten. Einen Tag später bekommen wir von ihm die Nachricht, dass er unsere Anfrage zuständigkeitshalber an Dr. Verena Klein, jetzige Leiterin des Maßregelvollzugs in Taufkirchen, weitergeleitet habe. Die meldet sich wieder einen Tag später mit einer knappen Antwort zurück, teilt uns mit, dass sie sich auf Schulung befinde und verweist uns ansonsten auf die Pressestelle der Isar-Amper-Klinken. Von dort bekommen wir überhaupt keine Antwort.

[…]

Die Frauen-Forensik Taufkirchen geriet in der Vergangenheit schon mehrfach in die Schlagzeilen. Insbesondere seit sich mit dem Fall von Gustl Mollath eine höhere Aufmerksamkeit für die Bedingungen der zwangsweisen psychiatrischen Unterbringung von Straftätern entwickelt hat.

„Wegen keines anderen Klinikums in Bayern gibt es so viele Rechtsstreitigkeiten wie dem Isar-Amper-Klinikum Taufkirchen”, sagt ein Regensburger Rechtsanwalt, der sich schon häufiger mit der Klinikleitung gerichtlich auseinandersetzen musste.

Zuletzt machte Taufkirchen in Zusammenhang mit der Regensburgerin Ilona Haslbauer Schlagzeilen, über deren Fall wir im Juni 2008 berichtet hatten.

http://www.regensburg-digital.de/hilfeschreie-aus-der-forensik/13122013/

Zitat:

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des BundesverbandesVorsitzender:
Prof. Dr. med. Matthias Dose
Ärztlicher Direktor der Klinik Taufkirchen (Vils)
Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und psychosomatische Medizin
Bräuhausstraße 5
84416 Taufkirchen (Vils)

http://w3.autismus.de/pages/startseite/kontakt–impressum–wiss.-beirat.php

Rückblick auf unseren Proteststand auf dem 3. Autismustag in Potsdam

Unter dem Motto „Wider den Gedenktag – Für die Akzeptanz | 18.06. Autistic Pride Day“ nahm die ESH die Veranstaltung zum 3. Autismustag in Potsdam als Anlass um ihre Positionen zu vertreten und offensiv gegen die Veranstaltung, den Veranstalter und diverse dort präsente Aussteller zu protestieren.

Am 18.12.2007 bestimmte die UN über die Köpfe der Autisten hinweg den 2.4. jedes Jahres zum „Weltautismustag“. In der Erklärung zu dessen Einrichtung wurde nicht nur der ältere von Autisten geschaffene Autistic Pride Day ignoriert, vor allem wurden darin auch eindeutig Autismus pathologisierende Positionen vertreten. Damit verstieß die UN nicht nur gegen eigene Prinzipien z.B. aus der UN-CRPD-Konvention, sondern ergriff sinngemäß selbst „in großer Sorge“ Partei für eine sehr fragwürdige „Aufklärung“ über Autismus, die in weiten Teilen von nichtautistischem Unverständnis durchzogen ist (Link zu einer deutschen Fassung der entsprechenden UN-Resolution) und für viele Autisten bis heute schwere negative Auswirkungen im Alltag hat.

Dieser Vorgang ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich um tatsächliche Aufklärung über Autismus und erforderliche Maßnahmen der Barrierefreiheit, beziehungsweise Universellen Designs bemühen. Deswegen wird dieser Tag in Autistenkreisen auch als Antiautismustag bezeichnet. In den USA haben Autisten als Gegenveranstaltung zum als Machwerk von Autism Speaks wahrgenommenen UN-Gedenktag für den 1.4. den „Autism Acceptance Day“ ausgerufen.

Der Stand der ESH war um 9.00 Uhr aufgebaut und wurde regelrecht „gestürmt“. Wir hatten bereits um 11.30 Uhr die Befürchtung, dass die Flyer, die über den Umgang mit Autisten sowie deren Erfordernisse informieren sollten, nicht mehr lange reichen würden. Besucher waren vorwiegend Eltern, aber auch hilfesuchende erwachsene Autisten und Auszubildende aus dem Sozialbereich.

Wir verteilten Fragebögen an den anderen Ständen, erklärten deren inhaltlichen Hintergrund und baten, diese auszufüllen mit dem Angebot einer späteren Auswertung. Die vertretenden Therapiezentren nutzten diese Chance durchweg nicht und untermauerten den Eindruck es gehöre zu ihrem Geschäftsmodell Probleme möglichst nicht von Grund auf zu lösen, sondern aufwändig und mit grossem Gestus zu verschleppen. Dafür kam es durch die Auswertung zu spannenden Diskussionen mit AHA-Effekten bei Auszubildenden. Wir waren den gesamten Tag in Gespräche verwickelt. Zeitweise mussten wir die Besucher bitten, später noch einmal zu kommen, da wir bereits zwei Gespräche zeitgleich führten.

An diesem Tag wurde uns wieder einmal bewusst, wie alleine Eltern oft gelassen werden, die sich verantwortungsvoll und informiert für ihre autistischen Kinder um angemessene Lebensumstände bemühen und wie nötig diese Eltern unsere Hilfe benötigen.

Erfreut nahmen wir zur Kenntnis, dass neben unseren Stand nur der Stand des Elternverbandes Autismus Deutschland und die Flex-Schule nennenswerten Zulauf hatten und alle Infostände mit Therapieangeboten gering frequentiert wurden. Das lässt hoffen!

Deutscher Behindertenrat: Autismus Deutschland vertritt die Interessen von autistischen Menschen

Der Kontakt der ESH zum vom deutschen Staat beauftragten „Deutschen Behindertenrat – Das Aktionsbündnis Deutscher Behindertenverbände“ (DBR) gerät immer mehr zur unglaublichen Posse. Zur Vorgeschichte kann hier nachgelesen werden.
Da der DBR, wie schon früher, seit Monaten gegenüber der ESH nicht antwortete, sei hier ein wenig aus einem Brief des DBR vom März 2009 zitiert:

„In seiner Arbeit bemüht sich der DBR, die Interessen aller Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in ihrer Gesamtheit zu vertreten und deren Bedürfnisse gegenüber Politik und Verwaltung deutlich zu machen. Zu diesem Personenkreis zählen definitiv auch Menschen mit Autismus. Daher müssen wir Ihre Unterstellung, der Verband „Autismus Deutschland“ vertritt nicht die Interessen von autistischen Menschen, energisch zurückweisen.“

Darauf, daß Autismus Deutschland ein Elternverband ist, ging der Sprecher der BAG Selbsthilfe, die mittlerweile turnusgemäß den Vorsitz im DBR innehat, nicht ein. Mitgeteilt wurde dem DBR dies bereits, z.B. in einem Schreiben der ESH vom 3.3.2008 an den DBR:

„Viele Autisten fühlen sich von diesem Verband, der maßgeblich von Eltern gelenkt wird nicht vertreten oder teilweise gar aktiv diskriminiert.“

Nach wie vor ist im DBR keine Organisation Mitglied, die von Autisten selbst betrieben wird. Und wie der Fall der ESH zeigt, wird sogar jede Kooperation und jeder Austausch rüde abgeblockt.

Weiter schreibt der DBR:

„Nach Durchsicht und Recherche Ihrer Aktivitäten konnten wir feststellen, dass Ihre „Organisation“ keinen rechtlichen Status hat und auch nicht in bundesweit tätig ist (sic!). Vielmehr kann man zumindest aus dem Internetauftritt interpretieren, dass Sie in erster Linie Ihr Wohnprojekt vorantreiben wollen. Inhaltliche Aussagen zu Ihrer Selbsthilfearbeit finden sich nicht.“

Woraus auch deutlich wird, was beim DBR unter „Durchsicht und Recherche“ verstanden wird. Denn jeder, der diese Site nicht nur flüchtig angesehen hat, kann erkennen, wie fundiert diese abstrusen Aussagen sind. In der Korrespondenz mit dem DBR ging es zudem vorher nie um die Autistenkommune, die ein von der ESH unabhängiges Projekt ist.

Es bleibt anscheinend leider dabei: Die deutsche Behindertenlobby – potemkinsche Dörfer?

Wer sich durch den Link oben zu den älteren Artikeln durchklickt, findet auch Hinweise zu möglichem Emailprotest in dieser Sache.

Distanzierung der Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Eltern) vom Bundesverband Autismus Deutschland e.V. und dessen Regionalverbänden

18.05.08: Vor einigen Jahrzehnten bildeten sich regionale Gruppen von Autisteneltern, welche mit dem Anspruch auftraten die damals im Vergleich zu heute noch schlechteren Lebensbedingungen von Autisten beseitigen wollten, z.B. durch die Schaffung von speziellen Heimen oder sonstigen Einrichtungen für Autisten. Diese Leistung ist im historischen Kontext anzuerkennen. Heute jedoch sind die Verbände des Autismus Deutschland e.V. nach unserem vielfachen Erleben ein Sammelbecken für Personen mit rückständigen Ansichten zu Autismus samt häufiger Ablehnung eines mündigen, selbstbewußten Lebens von Autisten. Autismus Deutschland nimmt für sich in Anspruch die Lobby von Autisten zu sein (1). Wir widersprechen dieser Ansicht, mit der sogar öffentlich um Spenden geworben wird und unter dessen Eindruck dieser Verein von gesellschaftlichen Gruppen und Politik als rechtmäßige Anlaufstelle zu Fragen konsultiert wird, welche Autisten betreffen.
Tatsächlich ist uns nicht bekannt, daß jemals eine autistische Person im Bundesverband oder in einem Regionalverband von Autismus Deutschland e.V. den Vorsitz innehatte. Selbst wenn das anders wäre, wäre doch das Übergewicht der Autisteneltern in verantwortlichen Positionen dieses Verbands nach unserem Kenntnisstand erdrückend, was die inhaltlichen Positionen zweifellos erheblich prägen muß. Somit handelt es sich strukturell unserer Ansicht nach fast vollständig um eine Interessenvertretung von Autisteneltern. Als solche erkennen wir Autismus Deutschland e.V. als eine berechtigte Interessenvertretung an, teilen jedoch deren Positionen nur im ausdrücklich von uns erklärten Einzelfall. Wir bezweifeln grundlegend die Legitimität dessen öffentlichen Auftretens als die Lobby der Menschen mit Autismus und insbesondere dessen Auftreten und Mitgliedschaft als solche innerhalb wichtiger Behindertenverbände.
Autisten werden künftig ihre Interessen selbst vertreten um ihre eigenen Interessen nicht hinter den Vorstellungen von Eltern zurückgestellt zu sehen. Autismus ist keine Krankheit, sondern eine Veranlagung ähnlich der Linkshändigkeit, welche die gleiche Existenzberechtigung besitzt wie andere Veranlagungen, die häufiger vorkommen. Autisten werden durch ihre Rolle als Minderheit benachteiligt und behindert. Bestrebungen Autisten entsprechend der oberflächlichen Vorstellungen ihres nicht autistischen Umfelds hinzubiegen sind Teil dieser Ausgrenzung und nicht deren Überwindung, so wie es, um ein Beispiel anzuführen, auch keine erstrebenswerte und deren Menschenwürde achtende Integration von Menschen farbiger Hautfarbe ist, diese weiß anzumalen und ihnen die Schuld an der eigenen Ausgrenzung zu geben, wenn sie sich dessen verweigern.
Autisten haben ein Recht darauf sich entsprechend ihrer Veranlagungen entwickeln zu können. Autisten haben ein Recht auf unbeschwerte Kindheit ohne Lebensbedingungen, die sie traumatisieren.
Autisten haben ein Recht darauf vor diskriminierenden und kulturhegemonialen Einstellungen ihrer anders veranlagten und anders empfindenden Eltern und sonstigen Mitmenschen geschützt zu werden. Autisten haben ein Recht darauf entsprechend ihrer natürlichen Veranlagung eine barrierefreie Gesellschaft vorzufinden, statt auf eine diskriminierende Weise pseudointegriert zu werden, welche gegen ihre natürliche Veranlagung gerichtet ist und schwere psychische Schäden und Traumata verursacht. Hierin liegen viele der Probleme, welche Autisten haben. Es ist keine Lösung möglichst so hingebogen zu werden, wie es anders veranlagte Eltern es gerne hätten.
Alle gesellschaftlichen und politischen Amtsinhaber, Gruppen oder Einrichtungen sind herzlich eingeladen uns ihre Solidarität mitzuteilen, woraus im Einzelfall konkrete sinnvolle Kooperationen entstehen könnten.

Beleg 1:

Zitat:

HELFEN SIE DEN MENSCHEN MIT AUTISMUS!
Der Bundesverband autismus Deutschland e.V. ist auf die
Unterstützung vieler Freunde und Förderer angewiesen. Jedes Mitglied stärkt die Lobby der Menschen mit Autismus.

http://www.autismus.de/pages/startseite/DCber-den-bundesverband.php
Diskussion im Forum: Hier
Referenz: Kobinet

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