Die Enthinderungsselbsthilfe versteht sich als gesamtgesellschaftliche Interessenvertretung aller Autisten. Sie bietet als zuverlässiger Ansprechpartner für Autisten, Angehörige (z.B. Eltern oder auch Freunde), gesellschaftliche Gruppen oder sonstwie Interessierte Beratung, Hilfe und Unterstützung zu praktischen Themen und zum Thema Autismus und dessen Verstehen an sich, sowie einen Ratgeber zur Selbsthilfe an.

Inhaltliche Positionen der Enthinderungsselbsthilfe finden sich z.B. hier. Insbesondere wird die Einstufung von Autismus als „krank“ entschieden als diskriminierend abgelehnt. Enthinderung verstehen wir als Recht und nicht als „Hilfe“, für die man dankbar sein muß.

Onlineformulare:
1. Zentrales Kontaktformular der ESH
2. Kostenlos ESH-Unterstützungsmitglied werden

Aktivitäten

Die nachfolgenden Seite sollen einen Überblick über die ESH selbst und Informationen über diverse Ansprüche von Autisten vermitteln. Wer ergänzende Anregungen hat, ist herzlich eingeladen diese einzubringen. Wir lernen gegebenenfalls gerne dazu. Besonders interessieren uns
Anregungen, Ideen zu Enthinderung, Erfahrungen und besonders Schriftwechsel aller Art zum Thema, da es für das Angebot wichtig ist, einen möglichst umfassenden Überblick über reales Geschehen und Einzelerfahrungen in jeder Hinsicht zu erhalten. Ohne solchen Überblick ist es schwer eine optimale Interessenvertretung zu betreiben.

Arbeitsteilungs-Faustregel für den direkten Kontakt außerhalb des über das Menü erreichbaren Online-Kontaktformulars:

Bei allen Fragen, in denen es um die Erlangung eines offiziellen Status oder amtliche Bewilligungsverfahren von praktischen Nachteilsausgleichen geht, z.B. Fragen zum Feststellungsverfahren nach SGB9, zu finanziellen Vergünstigungen, zu Schulproblemen oder zum Betreuungsrecht wird die ESH üblicherweise selbst aktiv (Kontakt siehe unten auf dieser Seite).

Für Fälle, in denen es um mangelnde Barrierefreiheit oder Diskriminierungen in nicht durch öffentliches Recht geregelten Lebensbereichen geht (insbesondere Berufsleben und Privatwirtschaft), in denen Autisten also wegen autistischer Eigenschaften in irgendeiner Weise im alltäglichen Dasein benachteiligt werden, z.B. durch schlechten schriftlichen Zugang zwecks Beratung bei einem privaten Dienstleister, ist der Ombudsrat zuständig.

Keiner muß Angst davor haben, sich an die falsche Stelle zu wenden. Falls das passieren sollte, wird die Anfrage automatisch dem richtigen
Ansprechpartner zugeleitet. Zu allen Enthinderungsthemen kann gerne formlos nachgefragt werden. Unsere bisherigen Erfolge in Einzelfällen können sich sehen lassen. Wissenswert: Das größte Risiko für den Erfolg eines Anliegens sind aus unserer bisherigen Erfahrung mangelnde Antworten auf unsere Nachfragen zu Aspekten der jeweiligen Sache und der Gesamtsituation, beziehungsweise ungenügende Informationen über eine Gesamtsituation.

Engagierte und verlässliche Mitstreiter sind jederzeit gerne willkommen und bekommen ebenso verlässliche Rahmenbedingungen und nach Möglichkeit eine Mitarbeit gemäß der persönlichen Interessen geboten. Direktheit, Offenheit und lösungsorientierte Kritik werden grundsätzlich als positiv betrachtet.

Rechtlicher Hinweis: Weder die folgende Übersicht noch der individuelle Kontakt kann für die Richtigkeit von Angaben garantieren. Ebenso wird grundsätzlich jede Haftung aufgrund der stattfindenden Kommunikation abgelehnt. Selbsthilfe bedeutet nichts weiter als Erfahrungsaustausch von Laien und kann sinnvolle Ergänzung anwaltlicher Beratung sein. Im Zweifel wird dazu geraten sich zusätzlich an einen zugelassenen Anwalt zu wenden.

Kontakt: autisten (öt) enthinderung.de, obenstehendes Kontaktformular oder über unser Unterforum.