Ziel des Projekts ist die barrierearme Online-Beschulung in ganz normalen Klassen in Regelschulen. Dazu wird recht ähnliche Technik eingesetzt werden, die heutzutage auch vergleichweise preiswert zu erhalten ist:
- Eine Webcam mit Fernbewegungsfunktion (Kind kann die Kamera in der Klasse wie eine Überwachungskamera übers Internet fernsteuern, gibt es mittlerweile für unter 100€, teurer mit integriertem Webserver, was aber wieder den PC spart, da so eine Webcam direkt ans Netz angeschlossen werden kann).
- Beamer/Projektor, der einen Chatverlauf in der Klasse an eine Wand wirft, durch den das Kind sich im Unterricht und den Pausen verständigen kann.
- Internetzugang in allen jeweiligen Räumen der Klasse, bevorzugt kabelgebunden.
Die ESH stellte dieses Konzept auf der didacta 2011 vor: Link
Projektflugblatt (11 S.): Onlinebeschulung an Regelschulen
Juristische Grundlagen:
- Angemessene Vorkehrung im Sinne der ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention (wird man möglicherweise anfangs durchklagen müssen mancherorts, je nach Bundesland).
Hier findet sich ein aktuelles Rechtsgutachten zum Recht auf inklusive Beschulung in Deutschland.
Aber:
Die Gerichte (etwa der Verwaltungsgerichtshof Kassel, Beschl. v. 12.11.2009, Az. 7 B 2763/09) haben Anträge auf Zuweisung behinderter Schüler an allgemeine Schulen abgewiesen, weil eben kein einklagbarer Anspruch bestehe. Die Betroffen hätten höchstens einen Anspruch auf Berücksichtigung der Konvention durch die Schulbehörden im Rahmen ihres Ermessens.
Quelle: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/2212/behindertenrechtskonvention/
- Auch in Landesgleichstellungsgesetzen lassen sich entsprechende Rechte finden, hier als Beispiel ein Zitat aus dem "Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen" (ThürGIG) §12:
Schüler mit Behinderungen haben das Recht gemeinsam mit Schülern ohne Behinderungen unterrichtet zu werden. [...] Eine Unterrichtung an Förderschulen erfolgt dann, wenn der gemeinsame Unterricht nicht möglich oder eine gesonderte Förderung erforderlich ist.
Eine gesonderte Förderung von Autisten ist bekanntlich nicht nötig, wenn Barrierefreiheit gewährleistet wird, so wie auch ein barrierefreier Zugang regelhaft als möglich betrachtet werden kann.
Vorteile:
Abschlüsse ohne Stigmata, keine Aussonderung in Parallelgesellschaften, den realen Anforderungen der Elternsituationen viel eher entsprechend = es kann in jedem Fall konkret begonnen werden ohne Leute zu "sammeln"
Dennoch würde ich dabei versuchen eine Art Kontaktportal dieser autistischen Schüler über dieses eher netzwerkartige Projekt zu etablieren, etwa für Neigungsgruppen und was es sonst so gibt. Sinn: Kontakt zu anderen Autisten, der ja auch sehr wichtig ist um selbst in sich "integriert" zu werden.
Jeder einzelne Fall kann sofort mit voller Kraft vorangetrieben werden ohne auf eine gewisse Mindestbeteiligung am Projekt warten zu müssen.
Für Anregungen sind wir jederzeit offen. Melden könnt Ihr euch bei uns nach wie vor über das Kontaktformular.

