Der Ombudsrat

Der Ombudsrat der ESH bemüht sich die in der gesellschaftlichen Praxis oft vernachlässigten Interessen von Autisten im Sinne einer diskriminierungsfreien Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens im deutschsprachigen Raum zu vertreten. Die Zuständigkeit reicht von der Politik und der Gesetzgebung, über Schwierigkeiten mit staatlichen Stellen jeder Art, bis hin zum Berufsleben und mangelnder Barrierefreiheit für autistische Kunden bei Privatunternehmen. Kein Anliegen ist zu unwichtig.

Aktivitäten

Der Ombudsrat versteht sich als unabhängiger Schlichter in allen Situationen mangelnder Barrierefreiheit für Autisten. Die Inanspruchnahme ist kostenfrei. Abweichend zu den meisten anderen Ombudsstellen begleitet der Ombudsrat gegebenenfalls in Absprache mit dem Klienten auch die gerichtliche Durchsetzung von Bedingungen der Enthinderung.

Arbeitsteilungs-Faustregel für den direkten Kontakt außerhalb des über das Menü erreichbaren Online-Kontaktformulars: Für Fälle, in denen es um mangelnde Barrierefreiheit im Einzelfall geht, in denen Autisten also wegen autistischer Eigenschaften in irgendeiner Weise im alltäglichen Dasein benachteiligt werden, z.B. durch schlechten schriftlichen Zugang zwecks Beratung bei einem privaten Dienstleister, ist der Ombudsrat zuständig.

Bei allen Fragen, in denen es um die Erlangung eines offiziellen Status oder amtliche Bewilligungsverfahren von praktischen Nachteilsausgleichen geht, z.B. bei Fragen zum Feststellungsverfahren nach SGB9, zu finanziellen Vergünstigungen oder zum Betreuungsrecht ist die ESH selbst zuständig.

Keiner muß Angst davor haben, sich an die falsche Stelle zu wenden. Falls das passieren sollte, wird die Anfrage automatisch dem richtigen Ansprechpartner zugeleitet.

Alle übermittelten Falldaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Onlineformular: Kostenlos Unterstützungsmitglied der ESH werden

Email-Kontakt: ombudsrat (öt) enthinderung.de

Rechtlicher Hinweis: Trotzdem wir stets nach bestem Wissen und Gewissen agieren ist jegliche Haftung des Ombudsrats oder seiner Mitglieder ausgeschlossen.