Selbsthilfe

Die Enthinderungsselbsthilfe (ESH)

Die Enthinderungsselbsthilfe versteht sich als gesamtgesellschaftliche Interessenvertretung aller Autisten. Sie bietet als zuverlässiger Ansprechpartner für Autisten, gesellschaftliche Gruppen und Angehörigen (z.B. Eltern) von Autisten Beratung, Hilfe und Unterstützung zu praktischen Themen und zum Thema Autismus und dessen Verstehen an sich, sowie einen Ratgeber zur Selbsthilfe an.

Der Ombudsrat

Der Ombudsrat der ESH bemüht sich die in der gesellschaftlichen Praxis oft vernachlässigten Interessen von Autisten im Sinne einer diskriminierungsfreien Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens im deutschsprachigen Raum zu vertreten. Die Zuständigkeit reicht von der Politik und der Gesetzgebung, über Schwierigkeiten mit staatlichen Stellen jeder Art, bis hin zum Berufsleben und mangelnder Barrierefreiheit für autistische Kunden bei Privatunternehmen. Kein Anliegen ist zu unwichtig.

Freiheitsberaubung durch Psychopharmaka oder Unterbringung

Dieses Thema ist schwierig und wenn hierzu eine Interessenvertretung einer weithin stigmatisierten Bevölkerungsgruppe wie die ESH klare Position bezieht wird dies leicht als "hysterisch" empfunden oder gleichermaßen herablassend belächelt wie es auch gegenüber Autisten und ihren Interessensbekundungen generell immer wieder passiert, gerade wenn sie äußerlich seltsam wirken. Die meisten Mitmenschen sind sich über die Tragweite dieses Themas nicht ansatzweise bewußt, dies muß man wohl als Tatsache akzeptieren.

Allgemeiner Tipp: Sittenwidrigkeit von Verträgen

Volljährige Menschen sind entweder voll geschäftsfähig oder stehen auf gerichtlichen Beschluß hin in Bereichen ihrer Entscheidungen unter Betreuung, wobei der Betreuer nach neuem Recht lediglich eine Art Kontrollinstanz darstellt.

Bewerbungsgespräche und Autismus

Immer wieder gibt es die Frage, ob man als Autist einen Schwerbehindertenstatus bei einer Bewerbung angeben muß oder es sollte. Man muß nicht, spätestens seit dem AGG:

Mehrkosten für barrierefreie Wohnung - SGB9 §55

Kürzlich lag der ESH ein Fall vor, dessen Konstellation uns auch neu war, obwohl andererseits nichts daran ungewöhnlich zu nennen ist.

Sonderregelungen der Fluggesellschaften für Autisten

Aktuell gibt es aufgrund von Anschlagsbefürchtungen Begrenzungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Flugverkehr. Dabei gibt es für autistische Passagiere Ausnahmen, die in den Bestimmungen der Fluglinien scheinbar teilweise auch nachzulesen sind.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD)

Nun wird es also nach dem Hickhack um die nationale Übersetzung des UN-Konventionstextes auch in Deutschland ernst. Die UN-Konvention wird in Deutschland vor deutschen Gerichten einklagbares Recht. In der Praxis tun sich bezüglich der faktischen Umsetzung noch teilweise deutliche Widerstände auf. Z.B. bezüglich der Zwangsaussonderung auch von autistischen Kindern aus dem regulären Schulsystem in einigen Bundesländern. Dort sieht man sich z.B. nicht an ein Bundesgesetz gebunden, da Bildung in Deutschland Ländersache ist. Die Konvention wurde aber als Bundesgesetz ratifiziert.

Eigene Wohnung unter 25 Jahre

Möglichst ruhige und sichere Wohnbedingungen sind für Autisten sehr wichtig und im Elternhaus oft nicht gegeben. Daher kann es sich als ALG2-Empfänger und Autist lohnen einen Umzug zu beantragen, auch wenn man noch nicht 25 Jahre alt ist und wegen dem ALG2-Bezug normalerweise noch bei den Eltern leben müsste. Wenn es Probleme beim Auszug wegen der untern zitierten Regelung gibt - die ESH hilft.

Eingliederungshilfen

Im SGB12 §53-60 werden die Ansprüche von Sozialhilfeempfängern auf behinderungsbedingte Eingliederungshilfen geregelt. Die Leistungen können im Rahmen eines Persönlichen Budgets in Form von Geld oder Gutscheinen ausgezahlt werden.

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