Autismus - ohne wäre die Normalität gestört

 

 

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Gedanken zur Pflicht zum Ungehorsam

„In philosophischen Diskussionen über die Frage nach der Pflicht des Gehorsams gegenüber staatlicher Autorität gehen die historischen Bezüge bis auf Sokrates zurück. Dieser umfangreiche, vor allem rechts- und politisch-philosophische Diskurs wird im Folgenden nicht systematisch nachgezeichnet.[2] Hervorzuheben ist, dass der darin benutzte Begriff in vielerlei Hinsicht eng mit politischen Auseinandersetzungen verknüpft ist, und es finden sich zahlreiche Bezugnahmen wie etwa auf Hannah Arendts Aussage, dass niemand das Recht habe zu gehorchen.[3]

Die Geschichte des Begriffs ziviler Ungehorsam setzt zumeist bei Henry David Thoreaus (1817–1862) Essay von 1849 an, dem sein Verleger den Titel „Civil Disobedience“ gab (im Deutschen: „Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat“).[4] Thoreau verweigerte aus Kritik an der Sklaverei und dem Krieg gegen Mexiko, den die USA zu diesem Zeitpunkt führten, die Zahlung von Steuern.“
Quelle: http://www.bpb.de/apuz/138281/ziviler-ungehorsam-ein-umkaempfter-begriff?p=all

Wie im oben zitierten Artikel der deutschen Bundeszentrale für politische Bildung zum Ausdruck kommt: Menschen „kämpfen“ für sehr viele Dinge. Oder sie sind einfach sauer wegen irgendwas, das sie vielleicht nicht einfach ganz verstehen. „Ungehorsam“ ist an sich kein Ideal, kein Ziel auch wenn viele Menschen in ihm einen anziehenden Nimbus wahrnehmen, eine aufregende Tendenz „auszubrechen“ aus einer so eng gewordenen Massengesellschaft. Einfach mal alles kaputthauen um dann zu schauen, was dann kommt.

Bei einem ethisch begründeten Widerstand oder Ungehorsam geht es nicht zuerst darum seinen Gefühlen freien Lauf zu lassen, sich „endlich mal wieder selbst zu erleben“ und dergleichen. Es geht darum als Mensch vor dem eigenen Gewissen für das eigene Handeln oder Stillhalten verantwortlich zu sein.

Es geht darum, daß moderne Staaten sich nicht mehr nur auf ihre real existente Gewaltfähigkeit zurückführen, sich durch diese legitimieren. Die Legitimität eines modernen Staates hängt an dessen lebenspraktischem Eintreten für „Grundwerte“. Verteidigt er diese nicht, verliert er somit auch seine Legitimität, seinen Anspruch auf Gehorsam.

Wo die Schwelle gesehen wird unterscheidet sich.

Im Fall der stattfindenden Ausrottung von Gruppen, die bereits im Nazistaat Morden ausgesetzt waren dürfte dieser Umstand jedoch so sehr eintreten, wie er nur eintreten kann. Und wir sind z.B. in Deutschland seit Jahren an diesem Punkt und können seit dem Auftreten der AfD sogar beobachten, wie eine Partei überwiegend unsachlich diffamiert und angefeindet wird, die gerade in diesem Themenbereich eine mögliche Alternative zu den in Deutschland sonst dominierenden Genozidtäter-Naziparteien SPD, Linke, Grüne, CDU, CSU, FDP sein könnte. Aus deren Umfeld die Bedeutung von „Nazi“ überwiegend abgekoppelt zu werden scheint von dem was die Bedeutung von „Nazi“ eigentlich ausmachen sollte: Die politische Verantwortung für die stattfindende Ausrottung von Bevölkerungsgruppen, welche unmittelbar oder strukturell vergleichbar denen entsprechen, die bereits durch die Nazis Mordaktionen bis hin zu genozidartigen Auslöschungen ausgesetzt waren.

Überbetont wird dabei z.B. oft die angebliche Positionierung zu demokratischen Entscheidungselementen bis hin zu der Positionierung gewaltsamer Widerstand sei nur dann statthaft, wenn in einem Staatssystem demokratische Elemente fehlen würden. Als ob ein Genozid nicht auch demokratisch entschieden werden könnte oder eine demokratische Entscheidung zu einem Genozid diesen irgendwie legitimieren würde. Als ob Grundrechte nicht eben gerade auch zu wesentlichen Teilen Minderheitenrechte wären. Antidemokratische Haltungen der historischen Nazis lassen sich gut mit der damals noch stark verinnerlichten Gewohnheit an monarchische Strukturen erklären. Das macht den Kern dessen jedoch kaum aus, was im Zusammenhang mit diesem Begriff so abgrundtiefe Verwerflichkeit begründet.

Soweit in den letzten Jahren wie bei vorhandenem kritischen, wirklich überparteilichen, ethisch sauber abwägenden Blick zu beobachten ist, droht in dieser Situation ausgerechnet das in Deutschland staatstragende Konzept des wehrhaften Staats – mit der mitunter bitteren Ironie der real verlaufenden Geschichte – in den Händen der zur Zeit in deutschen Regierungen dominierenden Nazikräfte zu einer Art neuem Ermächtigungsgesetz zu mutieren, mit dem ein in immer weiteren Zügen totalitaristisch anmutendes politisches Klima begründet wird.

Das zeigt nun wieder, wie problematisch die Prinzipien von Ungehorsam und Widerstand werden können. Die RAF übte tödlichen Terror aus mit dem letztendlichen Ziel einer Machtübernahme auf staatlicher Ebene. Gutmeinende Menschen können durch verzerrte Weltbilder mit ethisch starker Schieflage, mit intensiver selektiver Schwerpunktsetzung und Ausblendung dazu angestachelt werden als „nützlche Idioten“ Regimes zu schützen oder an die Macht zu bringen, die eigentlich viel größeres Unrecht wirken als die Kräfte es tun würden, gegen die sie angestachelt wurden.

Daher ist es wichtig, daß wirklich der Einzelne den Grund für sein ethisches Handeln setzt. Daß freier Diskurs eben nicht ersetzt wird durch totalitaristische Zustimmungspflichten, bei deren „Lästerung“ ein plattrhetorischer Pauschalausschluß aus dem „Kreis der Guten“ erfolgt.

Ein moderner Staat hat diese Pluralität auszuhalten. Er hat auch auszuhalten, wenn ihm ethisch begründet seine Legitimität abgesprochen wird. Er mag eigene Strukturen haben, von deren Zweckmäßigkeit er überzeugt ist. Er nutzt aber nicht seine Fähigkeit zu Gewalt um blinden Gehorsam in seine Strukturen abzufordern. Darunter fallen auch gut gemeinte Sicherungsstrukturen wie Verfassungsgerichte, welche jedoch aufgrund ihrer Konstruktion (z.B. wegen der Richterernennungsverfahren) auf lange Sicht kein Garant sein können, in dem Sinne, daß er das Gewissen des Einzelnen ersetzen könnte, von diesem fordern es diesen Strukturen unterzuordnen. Ein moderner Staat hat große Gewaltmöglichkeiten und zeigt seine Stärke, indem er sie nicht unbedingt einsetzt, gerade im Spannungsfeld zum Gewissen des Einzelnen.

Natürlich steht der Staat auch dafür ein die Einhaltung seines gewöhnlichen Rechts zu schützen. Hier entsteht, sofern der Staat einerseits selbst Menschheitsverbrechen mitträgt und andererseits auch die Täter durch die gewöhnlich geltenden Gesetze schützt, ein Konfliktfeld zu ethisch eigentlich zwingendem Widerstand.

„Ziviler Ungehorsam „ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann“.[15] Die Durchführbarkeit und der Erfolg ist jedoch oftmals davon abhängig die Aktion im Vorfeld nicht anzukündigen, wie etwa die Abrüstungsaktionen der Pflugscharbewegung zeigen. Die Aktivistinnen und Aktivisten der Pflugscharbewegung dringen in Militärgelände ein und zerstören militärisches Gerät, um den Bibelvers „Schwerter zu Pflugscharen“ (Micha 4) umzusetzen.[16]

Die umstrittenste Frage hinsichtlich der Form des zivilen Ungehorsams ist zweifelsohne die der Gewaltfreiheit. Der Streitpunkt liegt vor allem in der Frage, ob Sachbeschädigung als Gewalt verstanden werden sollte oder nicht – Gewaltfreiheit damit also nur auf die Unversehrtheit von Menschen bezogen wird oder auch Sachbeschädigung ausschließt. Auch hier handelt es sich nicht um eine einfache Gegenüberstellung, sondern um ein Kontinuum, das nicht zuletzt bedingt ist durch die Frage, ob von physischer oder psychischer Gewalt gesprochen wird und ob die Definitionsmacht darüber, was als Gewalt gilt, bei den Verursachern beziehungsweise Verursacherinnen oder bei den potenziellen Opfern liegt. Unabhängig von der jeweiligen Definition von Gewaltfreiheit finden sich sowohl die moralisch begründete Ablehnung von Gewalt als auch strategische Begründungen für die Wahl gewaltfreier Mittel. Letztere zielen beispielsweise darauf ab, dass eine Auseinandersetzung mit gewaltvollen Mitteln angesichts einer (in der Regel) militärischen Übermacht staatlicher Autorität wenig aussichtsreich ist.“
ebenda

Solche Überlegungen sind in verschiedensten Ausprägungen alles andere als neue Erscheinungen:

[Frage:] „Was denkt Rinpoche darüber, dass Menschen oder Länder in ihren materiellen Lebensbedingungen und ihrer Freiheit unterdrückt werden. Ist es in Ordnung sich zusammenzutun und gar Gewalt anzuwenden, um Lebensbedingungen zu verbessern und Situation in etwas Besseres umzuwandeln?

[Antwort:] Wenn das Ziel darin besteht, das Leiden und die Schwierigkeiten für alle zu beseitigen, sind alle Mittel erlaubt, die dafür notwendig sind. Wenn es jedoch nur darum geht, selbst voranzukommen, wäre das nicht richtig. Es gibt ein Beispiel, in dem Buddha selbst jemanden tötete. In einem vorangegangenen Leben brachte Buddha jemanden um, der 500 Händler in einem Boot töten wollte. Er brachte diese Person eigenhändig um und verhinderte somit diesen viel größeren Schaden. Die negativen Konsequenzen dafür nahm er selbst auf sich. Wenn man diese Art von Mut und Zivilcourage hat, um so etwas zu tun, um allen damit zu helfen und die daraus folgenden Konsequenzen auf sich zu nehmen, ist das in Ordnung.

https://studybuddhism.com/de/fortgeschrittene-studien/lam-rim/bodhichitta/anweisungen-und-ratschlaege-zum-entwickeln-von-bodhichitta/die-gefahr-unsere-praxis-durch-wut-und-stolz-zu-beschaedigen

Die Situation insbesondere der vorzugsweise schreibenden Autisten ist in Hinblick auf diese Überlegungen sehr speziell. Z.B. ist die Teilnahme an üblichen Demonstrationsritualen schlichtweg nicht barrierefrei möglich. Ebenso stößt auch die ESH bis heute gegenüber Akteuren der selbsternannten „Zivilgesellschaft“ sehr verbreitet auf eine Verweigerung barrierefrei stattfindender Kommunikation. Dieses Jahr z.B. gar der „Deutsche Behindertenrat“, der selbst auf eine sicherheitshalber durch das DIMR nocheinmal in Kopie weitergeleitete Nachricht mit elementaren Fragen zu einer erhaltenen Einladung schlichtweg bis heute nicht für uns erkennbar reagierte. Die Bevölkerungsgruppe auf die sich unsere Interessenvertretung zielt, ist also in einer sehr speziellen Situation, in der sich auch die Frage der gerechtfertigten Mittel in einer Weise wie sonst wohl nirgends stellt.

Auf der einen Seite finden also z.B. in Deutschland Genozide statt, die in ihrer Struktur sehr klar auch direkt auf uns bezogen einzuordnen sind. Auf der anderen Seite existiert bis heute, trotz aller Barrierefreiheitssonntagsreden, eine unglaublich intensive Exklusion von politischen Entscheidungsprozessen und auch durch eine große Anzahl von DROs (behinderungsbezogene Organisationen) und leider auch DPOs (Eigenorganisationen von Behinderten).

Welche Formen von Widerstand oder Ungehorsam könnten also mit welchen Argumenten in dieser speziellen Situation vertreten werden? Ist es z.B. in dieser Situation angemessen Widerstandshandlungen auf symbolische Aktionen oder Beschädigungen an Sachen zu beschränken?

Genozid – also etwas das auf den Fortbestand einer Bevölkerungsgruppe zielt, auf deren Auslöschung hin wirkt – ist das schlimmste aller Verbrechen. Es richtet sich unmittelbar gegen die Menschheit in ihrem Entstandensein und zu diesem sinngemäßen Schluß kommt von der breiten Öffentlichkeit kaum beachtet bei weitem nicht nur die ESH:

„NZZ: Der Mensch hat sich doch stets verändert, immer hat er sich «optimiert», sich Krücken gebastelt, Prothesen eingesetzt oder die Augen scharfsichtig gelasert.

Yuval Noah Harari: Das sind noch immer äussere Adaptionen, nie zuvor gab es die Möglichkeit, die Strukturen von Körper und Geist auf wirklich profunde Weise zu verändern. Doch wenn künstliche Intelligenz und Biotechnologien unsere Gehirne modifizieren, werden aus diesen «Upgrades» komplett andere Menschen resultieren. In 100 oder 200 Jahren wird die Erde von Wesen dominiert sein, die etwa so viel mit uns heutigen Menschen gemein haben wie wir selber mit Neandertalern oder Schimpansen.

NZZ: Wäre es schlimm, wenn der Mensch verschwände?

Yuval Noah Harari: Das kommt darauf an, wodurch er genau ersetzt wird. Wie die neuen Wesen beschaffen sein werden, ist ja vollkommen ungewiss. Man sollte sich das Ganze auch nicht als Hollywood-Katastrophe vorstellen, die den jetzigen Menschen vernichtet, sondern als graduellen Prozess.“
Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/yuval-noah-harari-der-mensch-kann-gehackt-werden-ld.1496741

Die deutsche Regierung legitimiert selbst auch tödliche Gewalt in Form von Anschlägen gegen Personen und einem Militärputsch gegen die historischen Nazis. Wir befinden uns ebenso hinsichtlich der Frage der Intensität der vorlegenden Verbrechen sozusagen weit oben auf der Skala.

Die ESH verwendet im Zusammenhang mit dieser Problematik nun den Begriff „Krieg“ für die Situation sich erkennbar stark widersprechenden Interessen von Organisationen. Autisten werden in ihrer Kindheit oft daraufhin gedrillt schön brav und fügsam zu sein, ob sie nun verstehen oder nicht. Das ist in einer Situation, in der es um mündiges gesellschaftkritisches Handeln geht oft problematisch. Daher brauchen wir besonders unmißverständliche Begriffe. Organisationen, die die auf uns zielenden Genozidstrukturen mutmaßlich einflußreich mittragen, ihnen auf irgendeine schwerwiegende Weise Legimitation verleihen, führen faktisch Krieg gegen uns.

„Sie schrieb eine Kolumne für die deutschsprachige jüdische Zeitung „Der Aufbau“, sie publizierte in nahezu allen größeren zionistischen Zeitschriften. Sie engagierte sich unter anderem für den Aufbau einer „Jüdischen Armee“, in der Juden aller Länder Hitlers Armeen in Europa bekämpfen sollten. Sie verstand die „Armee“ jedoch nicht primär als militärstrategisches Instrument, sondern als Teil einer politischen Selbstorganisierung der Juden in der Diaspora.“
Über Hannah Arendt
Quelle: http://www.bpb.de/apuz/29511/hannah-arendts-juedische-schriften?p=all

„Krieg“ bedeutet (defensiv betrachtet) eine umfassende Bedrohung, die überlegtes taktisch kluges Handeln erfordert. Und eben keine blinden wutgetriebenen Amoklaufaktionen „gegen alle“. „Krieg“ drückt auch insbesondere die isolierte Lage aus, in der wir uns befinden. Es bleibt nur auf uns zu bauen und das auch nach außen begrifflich klarzumachen gegenüber Verbrechensakteuren, die sich weigern uns überhaupt als Akteur zur Kenntnis zu nehmen, mit uns zu kommunizieren. Da ist eben dann auch nichts mehr mit „Zivilgesellschaft“ und „laßt uns darüber reden“, kein „also damit sind wir aber nicht einverstanden“ und vor allem symbolischer Protest. Da kommt eher dies zum Zuge:

„Es reicht nicht, die Opfer unter dem Rad zu verbinden. Man muss dem Rad selbst in die Speichen fallen.“
Dietrich Bonhoeffer (der zynischerweise von heutigen Täterorganisationen, den sinngemäßen „Deutschen Christen“ von heute, für deren Selbstlegitimation mißbraucht wird)

„Die Tötung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, verwirrt nur die einfache Tatsache, daß Gott hier jedenfalls einen Menschen schaffen wollte und daß diesem werdenden Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord. Daß die Motive, die zu einer derartigen Tat führen, sehr verschiedene sind, ja daß dort, wo es sich um eine Tat der Verzweiflung in höchster menschlicher oder wirtschaftlicher Verlassenheit und Not handelt, die Schuld oft mehr auf die Gemeinschaft als auf den Einzelnen fällt, daß schließlich gerade an diesem Punkt Geld sehr viel Leichtfertigkeit zu vertuschen vermag, während bei den Armen auch die schwer abgerungene Tat leichter ans Licht kommt, dies alles berührt unzweifelhaft das persönliche, seelsorger[liche] Verhalten gegenüber dem Betroffenen ganz entscheidend, es vermag aber an dem Tatbestand des Mordes nichts zu ändern.“
Auch Dietrich Bonhoeffer; Ethik, Werkausgabe, Bd. 6, S. 203–204
Quelle: https://theoblog.de/dietrich-bonhoeffer-die-anerkennung-des-rechts-werdenden-lebens/33062

„Das Attentat muß erfolgen, coûte que coûte. Sollte es nicht gelingen, so muß trotzdem in Berlin gehandelt werden. Denn es kommt nicht mehr auf den praktischen Zweck an, sondern darauf, daß die deutsche Widerstandsbewegung vor der Welt und vor der Geschichte unter Einsatz des Lebens den entscheidenden Wurf gewagt hat. Alles andere ist daneben gleichgültig.“ – Henning von Tresckow: Briefe an Stauffenberg, Juli 1944
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Henning_von_Tresckow

„Freiherr von Boeselager war ein gefragter Zeitzeuge und berichtete in Schulen und bei vielen öffentlichen Anlässen über seine Erfahrungen und Ansichten. Er gab zahlreichen Fernseh- und Radiosendern sowie Zeitungen und Zeitschriften Interviews, u. a. der Jungen Freiheit zum 18. Juli 2003 und zum 20. Juli 2007, sowie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung drei Wochen vor seinem Tod.[7] Außerdem unterschrieb er den Appell für Pressefreiheit der Jungen Freiheit anlässlich der Leipziger Buchmesse.[8]

Als gläubiger Katholik setzte er sich – auch und gerade vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Nationalsozialismus – für den Schutz des ungeborenen Lebens und gegen Abtreibung ein. Aus Protest gegen den „Abtreibungskompromiss“ trat er 1993 aus der CDU aus – wie er schrieb, „in Konsequenz der zentralen Ziele – wie des Rechts auf Leben –, für deren Wiederherstellung die Männer des 20. Juli hingerichtet worden sind“.“
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_Freiherr_von_Boeselager

Ein Putschversuch ist strukturell kein „Ungehorsam“ mehr, auch er ist „Krieg“. Die Mittel der Diplomatie sind erschöpft. Menschheitsverbrecher handeln in einer Weise, die stark bösartig erscheint. Die selbsternannte „Zivilgesellschaft“ schaut überwiegend wissend und gleichgültig zu, darauf angesprochen reagierend überwiegend so als wäre ihr Hitler geradezu in Fleisch und Blut übergegangen. „Es war nicht alles schlimm bei den Nazis, Genozide – wie auch immer konkret mit den verfügbaren Mittel ihrer Zeit realisiert und getarnt – z.B.“

„Wer körperlich und geistig nicht gesund und würdig ist, darf sein Leid nicht im Körper seines Kindes verewigen. Der völkische Staat hat hier die ungeheuerste Erziehungsarbeit zu leisten. Sie wird aber dereinst auch als eine größere Tat erscheinen als es die siegreichsten Kriege unseres heutigen bürgerlichen Zeitalters sind. Er hat durch Erziehung den einzelnen zu belehren, daß es keine Schande, sondern nur ein bedauernswertes Unglück ist, krank und schwächlich zu sein, daß es aber ein Verbrechen und daher zugleich eine Schande ist, dieses Unglück durch eigenen Egoismus zu entehren, indem man es unschuldigen Wesen wieder aufbürdet; daß es demgegenüber von einem Adel höchster Gesinnung und bewundernswertester Menschlichkeit zeugt, wenn der unschuldige Kranke, unter Verzicht auf ein eigenes Kind, seine Liebe und Zärtlichkeit einem unbekannten armen, jungen Sprossen seines Volkstums schenkt, der in seiner Gesundheit verspricht, dereinst ein kraftvolles Glied einer kraftvollen Gemeinschaft zu werden. Und der Staat hat in dieser Erziehungsarbeit die rein geistige Ergänzung seiner praktischen Tätigkeit zu leisten. Er muß ohne Rücksicht auf Verständnis oder Unverständnis, Billigung oder Mißbilligung in diesem Sinne handeln.

Eine nur sechshundertjährige Verhinderung der Zeugungsfähigkeit und Zeugungsmöglichkeit seitens körperlich Degenerierter und geistig Erkrankter würde die Menschheit nicht nur von einem unermeßlichen Unglück befreien, sondern zu einer Gesundung beitragen, die heute kaum faßbar erscheint. Wenn so die bewußte planmäßige Förderung der Fruchtbarkeit der gesündesten Träger des Volkstums verwirklicht wird, so wird das Ergebnis eine Rasse sein, die, zunächst wenigstens, die Keime unseres heutigen körperlichen und damit auch geistigen Verfalls wieder ausgeschieden haben wird.“
Adolf Hitler; Mein Kampf, Völkischer Staat und Rassenhygiene

Autismus Deutschland: Autisten können nicht planvoll vorgehen und ins Ausland reisen

Aufgrund der betreffenden öffentlichen Ausführungen des Elternverbandes „Autismus Deutschland“ ist für uns das Maß voll. Die ESH hat „Autismus Deutschland“ nun wegen Volksverhetzung angezeigt:

Zitat:

Strafanzeigegegen

Autismus Deutschland e.V.
Rothenbaumchaussee 15
20148 Hamburg

wegen Volksverhetzung (auch unter Maßgabe der Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses vom 4. April 2013 bezüglich Beschwerde- Nr. 48/2010), Verleumdung, Beleidigung folgend dem Persönlichkeitsrecht von Autisten.

Sachverhalt:

Im gestrigen Medienartikel

http://rollingplanet.net/2014/04/10/bild-im-blutrausch-und-asperger-synd…

wurde die Beschuldigte mit folgenden Worten zitiert:

>In einem offenen Brief schreibt der Bundesverband, der die Belange von Menschen mit Autismus und dem Asperger-Syndrom vertritt:

„Wir verurteilen auf das Schärfste, dass durch eine solche Berichterstattung der Eindruck eines kausalen Zusammenhanges entsteht. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer korrekten Asperger-Diagnose die Betroffenen wohl kaum in der Lage wären, derartig planvoll vorzugehen und in das Ausland zu reisen, um eine solche Tat zu verüben. Bild.de bleibt im Übrigen sämtliche Belege im Zusammenhang mit der angeblichen Diagnose schuldig. Das ist in höchstem Maße unseriös.

Alle Menschen mit Autismus in Deutschland und ihre Angehörigen und Freunde fühlen sich durch eine derartige Berichterstattung diskreditiert. Unser tagtägliches Anliegen, Menschen mit Autismus in die Mitte der Gesellschaft zu holen, wird durch die implizierte Herstellung eines Zusammenhanges zwischen einer für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen schwerwiegenden Entwicklungsstörung und dem ,Profil‘ solcher Täter konterkariert.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und Ihren Respekt gegenüber Menschen mit Autismus.“<

Derzeit wurde der Artikel von rollingplanet zur Überprüfung offline genommen.

Die Tat sehen wir verwirklicht durch den folgenden Satz:

>Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer korrekten Asperger-Diagnose die Betroffenen wohl kaum in der Lage wären, derartig planvoll vorzugehen und in das Ausland zu reisen, um eine solche Tat zu verüben.<

Diese Darstellung des Elternverbandes, der sich seit Jahren gerne falsch als Interessenvertretung von Autisten darstellt, macht die Bevölkerungsminderheit der Autisten böswillig verächtlich und verleumdet dieselbe.

Insbesondere viele Autisten auf der Suche nach einer Anstellung werden von solcher Verächtlichmachung schwer getroffen. Wird von Personalverantwortlichen in Betrieben diese Darstellung des Verbandes als glaubwürdig betrachtet, wird die Bereitschaft Autisten einzustellen naheliegenderweise erheblich gemindert.

In Anbetracht der Tatsache, daß seit vielen Jahren prominente Autisten wie Temple Grandin in der Öffentlichkeit stehen, vielfach Professuren oder vergleichbare Positionen innehaben und weltweite Vortragstouren unternehmen, sowie Unternehmen wie SAP gezielt Autisten wegen ihrer Fähigkeiten einstellen und Autisten international besuchte Jahrestreffen wie das Autreat veranstalten, können diese Darstellungen nur wider besseres Wissen erfolgt sein, wollen die Beschuldigten sich nicht damit herausreden von alledem keine Kenntnis gehabt zu haben.

Motiv dürfte der bekannte Versuch des Elternverbandes sein, seinen eigenen überkommenen Einfluß auch mit unlauteren Mitteln zu verteidigen, nachdem – menschenrechtlich unausweichlich – zunehmend Verbände von Autisten die Rolle der Elternverbände übernehmen. Botschaft soll vermutlich sein: Wir werden gebraucht, weil Autisten nicht in der Lage sind entsprechend zu planen, um ihre Interessen auf politischer Ebene selbst wahrzunehmen. In diesem Sinne versucht der Verband offenbar auch in die andere Deutungsrichtung zu suggerieren, daß autistische Aktivisten, die politisch planvoll aktiv sind falsch diagnostiziert worden seien.

Zum Artikelthema hätte es in der Sache offensichtlich völlig ausgereicht, daß Statistiken keinen Hinweis darauf geben, daß Autisten überdurchschnittlich viele Morde verüben. Im übrigen gibt es seit Jahren den Verdacht, daß bestimmte Psychopharmaka mit solchen Gewalttaten ursächlich in Verbindung stehen, die nach hiesigem Stand bereits mit über 50 Amokläufen in Korrelation gebracht werden konnten.

Abschließend sei angemerkt, daß wir unsere Bevölkerungsgruppe aufgrund unserer spezifischen Kultur und Sprache, sowie dem Vererbungsfaktor von Autismus auch als ethnische Minderheit verstehen, die zur Zeit noch häufig pathologisiert wird, wie dies vor wenigen Jahrzehnten etwa auch gegenüber Homosexuellen der Fall war.

Dazu ergänzend sei aus einem aktuellen Artikel des Spiegel zitiert:

>Auch Hinderk Emrich, lange Zeit Ordinarius für Psychiatrie an der Medizinischen Hochschule Hannover, erklärte: „Ich kenne viele Künstler, die intensiver als ich mit ihrer Seele reden und die sagen, ohne diese paranormalen Fähigkeiten könnte ich nicht arbeiten.“ Gleichzeitig aber warnte Emrich: „Die Psychiatrie läuft heute in Gefahr, alles ungewöhnliche Seelenleben, das in der Romantik noch positive Nebenklänge hatte, als pathologisch zu etikettieren und zu bekämpfen.“ Es scheint das Schicksal kreativer Menschen zu sein, dass sie verdächtig erscheinen, sobald sie aus der Masse ragen.

Das Aufkommen des Computers hat sich für viele Menschen mit besonderen Verhaltensweisen als Segen erwiesen. Viele gute Programmierer haben Eigenschaften, die zu einer Diagnose des Asperger-Syndroms führen könnten: die Leidenschaft für Zahlen, Muster und Maschinen, den Zwang zur Wiederholung sowie das geringe Gespür für soziale Kontakte.

Das Internet sei von und für Menschen erfunden worden, die „auf dem Spektrum sind“, sagen Leute aus der Informationstechnik-Branche. Online könne man kommunizieren ohne die Qual, Leute treffen zu müssen. Dabei haben es viele Computerfreaks weit gebracht.<

http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/autismus-adhs-legasthenie-psychische-stoerungen-foerdern-kreativitaet-a-961162.html

Abenteuer BRK-Allianz – Wehe dem, der das Statut ernstnimmt

Wer schon immer wissen wollte wie man
– behinderte Teilnehmer von Seiten einer Behindertenrechtsorganisation diskriminieren
– unter Verwendung einer fünfstelligen Summe ein formal ungültiges Ergebnis erzielen
– das selbstgeschriebene Statut ignorieren
– organisiert von einem Verein, für den ein Regierungsmitglied juristisch vertretungsberechtigt ist, regierungsfern sein
kann, den könnte diese Glosse interessieren.

Willkommen in der ganz besonderen Welt der deutschen Behindertenpolitik.

Einer Welt, in der behinderte Interessenvertreter noch immer in der Minderzahl sind. Einer Welt, in der es völlig normal ist mit Organisationen gemeinsame Sache zu machen, die man zutreffend wohl als Heimkonzerne bezeichnen könnte. Einer Welt, in der man nicht barrierefrei diskutieren muß, weil ja eh schon alles diskutiert wurde. Und weil Denken anstrengend ist, gerade auch wenn man zur Sondermülldeponie sonderpädagogischen Gedankenguts sozialisiert wurde. Einer Welt, in der tatsächliche echte Behindertenvertreter nicht selten kaum einen theoretischen Wissenshintergrund zu dem haben, über das sie sich auslassen.

Einer Welt, die entgegen ihrem Selbstverständnis die konsequente Umsetzung von Behindertenrechten in Deutschland unterm Strich wahrscheinlich deutlich stärker behindert als die Allgemeinpolitik. Was sie natürlich unter keinen Umständen wahrhaben will. Weil man schließlich etwas tun muß. Was auch immer. Und überhaupt, wo man doch auch gar keine Zeit hat.

Lektion 1 – Wir sind alle unheimlich begeistert

Kommt alle her, die ihr mühselig und beladen seid, die ihr euch mit dem Thema Behinderung befasst. Wir schreiben einen Parallelbericht, der dem in der Tat ziemlich fragwürdigen deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen möglichst breit getragenen Bericht von Nichtregierungsorganisationen gegenüberstellen soll. Das wird gut und wir können uns sicher sein, daß es gut sein wird, weil wir gut sind. Deswegen muß man einen Vorschlag der ESH, das Stimmgewicht von Organisationen, die nicht von Behinderten geleitet werden, zu beschränken, auch gar nicht diskutieren. Würde auch die Begeisterung stören, denn wir wollen ja das Richtige aufzeigen und nicht uns gegenseitig kritisch betrachten. Wir sollten uns schon vertrauen, daß es alle Beteiligten gut meinen, auch die, die Millionen mit Einrichtungen umsetzen, die mit der UN-Behindertenrechtskonvention eigentlich gar nicht vereinbar sind.

Soviel Glaube an den Sieg des Guten. Den muß man wohl auch haben, wenn eine Organisation, für die ein Mitglied einer Landesregierung (Landesbehindertenbeauftragter) rechtlich vertretungsberechtigt ist, ein gemeinsames regierungsunabhängiges Positionspapier erstellen will. (Update: Kurt Beck, der Ministerpräsident, der den fraglichen Behindertenbeauftragten in seine Regierung holte, ist nun Pharmalobbyist bei Boehringer-Ingelheim: Quelle) Man sollte das nicht so kleinlich sehen, immerhin ist die im fraglichen Bundesland dominierend regierende Partei seit einigen Jahren nicht mehr im Bund an der Regierung beteiligt gewesen. Gut, der ehemalige Koalitionspartner sitzt ebenso mit in der aktuellen Bundesregierung. Das wird schon alles stimmen, schließlich ist das alles ungeheuer seriös und auch finanziell gefördert von der „Aktion Mensch“. Gut, die frühere „Aktion Sorgenkind“ ist ein Projekt das dem „Adenauerfernsehen“, dem staatsnahen und öffentlich finanzierten ZDF, entsprang. Also dem Fernsehsender dem klassischerweise eine tendenzielle Nähe zur CDU unterstellt wird, die ja auch zufällig gerade die Bundesregierung führt, die den fraglichen Staatenbericht vorgelegt hat. Aber man muß das halt professionell sehen. Sowieso, immer.

Lektion 2 – Wir beschließen ein Statut, aber gründen keinen e.V.

Ja, denn wir wollen uns auf die Sache konzentrieren, um die es geht, nämlich die Einforderung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Da sind wir alle für. Voll total. Auch die, die sonst ja eigentlich nicht dafür sind und üblicherweise als Bremser in Erscheinung treten. Damit alles geregelt wird, beschließen wir ein Statut. Da stehen auch tolle Sachen drin.

Was bedeutet das eigentlich juristisch gesehen, wenn man sowas beschließt, aber keinen e.V. gründet, weil ja nur ein Zusammenschluß für diesen einen begrenzten Zweck beabsichtigt ist und kein neuer Dachverband, derer es ja offenbar schon viel zu viele gibt (nur ein Dachverband von Organisationen, die tatsächlich klar von Behinderten dominiert werden fehlt irgendwie noch, zumindest ist der ESH in Deutschland keiner bekannt)? Na, das bedeutet … man hat halt was gegründet woran man sich halten will. Voll unkompliziert. Und gleich mit festgeschriebenen undemokratischen Sonderrechten für die initiierende Organisation, die bereits oben erwähnt wurde. Super!

Lektion 3 – Wenn die Übernahme von Verantwortung gefragt ist, warum nicht mal kandidieren

Weil das alles so super läuft hat ein ESH-Vertreter auch die Idee sich für eine Kandidatur für das Steuerungsgremium anzubieten. Als Aufpasser.

Zitat aus der betreffenden „Kandidatenvorstellung wrote:

Die Motivation mich hier einzubringen ist vielmehr in der Sorge
begründet, daß wir Behindertenverbände es wieder einmal nicht schaffen
zweifellos auch in der Allianz zu erwartende Lobbyinteressen, die den
eigentlichen Zielen der Allianz und der CRPD widersprechen möglichst
weitgehend aus dem Bericht herauszuhalten. Deswegen halte ich es für
wichtig, daß von Behindertenseite möglichst viele Vertreter maßgeblich
mitwirken, die rhetorisch und intellektuell auch in der Lage sind diese
Aufgabe möglichst gut zu erfüllen. Leider stelle ich auch immer wieder
fest, daß die Erkenntnisse der Disability Studies auch noch immer nicht
von allen Behindertenverbänden vollumfänglich nachvollzogen wurden und
auch daraus eine Gefahr für die Qualität des Parallelberichts erwachsen
kann. Wie sollen wir von der Gesellschaft verlangen dieses Wissen
umzusetzen, wenn wir selbst keinen Parallelbericht vorlegen sollten, der
diesbezüglich auch tadellos ist?

Entweder gefiel diese Einstellung oder keiner hat die Vorstellungen gelesen, manche Fragen werden vielleicht nie gelüftet werden. Zumindest fiel die Wahl tatsächlich auf den ESH-Kandidaten. Die anderen Vertreter in diesem Gremium zählen mehrheitlich nicht persönlich zu behinderten Bevölkerungsgruppen, aber Sorgen muß man sich natürlich nicht machen, alle sind ja vollkommen erfüllt vom gemeinsamen Ziel.

Lektion 4 – Haftung? Aber wir haben doch noch gar keine dritten Zähne

Wie ist das eigentlich mit der Haftung, wenn man nun ein durchaus relevantes Amt in so einer Organisation innehat? Das hängt dann wohl an der Frage welche Rechtsform vorliegt? Rechtsform? Wieso Rechtsform? Wir haben doch gar keinen e.V. gegründet. Naja, es ist gemein, aber der deutsche Gesetzgeber ist tatsächlich der Ansicht, daß alles irgendeine Rechtsform hat. Voll fies:

Bundesjustizministerium wrote:

Wird der Verein nicht eingetragen, so spricht man vom nichteingetragenen Verein oder auch nichtrechtsfähigen Idealverein. Sowohl der rechtsfähige als auch der nichtrechtsfähige Verein kann Träger von Rechten und Pflichten sein, kann klagen und verklagt werden und Vermögen erwerben. Unterschiede zwischen rechtsfähigem und nichtrechtsfähigem Idealverein bestehen jedoch beim Haftungsrecht: Zwar haften die Mitglieder weder beim eingetragenen noch beim nichteingetragenen Verein persönlich für die Verbindlichkeiten des Idealvereins. Beim nichteingetragenen Verein haften die für den Verein handelnden Personen aber neben dem Verein auch persönlich für Rechtsgeschäfte, die im Namen des Vereins abgeschlossen werden (§ 54 Satz 2 BGB). Handelnde Person ist jede Person, die im Namen des Vereins direkt tätig wird und in irgendeiner Weise als Teil des Vereins in Erscheinung tritt.

Ja, aber das wird eben schon alles so in Ordnung sein. Nur keine Sorge, es gibt ja ein Statut. Und überhaupt, ist doch alles total seriös. Und außerdem ist das ja wenn dann das Problem anderer Leute, wenn doch was schiefgehen sollte. Aber das passiert ja nicht. Schon darum, dings.

Lektion 5 – Gelebte Inklusion, Diskriminierungs- und Barrierefreiheit: Barrierefreiheit ist kein Grundrecht, sondern ist ganz normale Abstimmungsmasse

Nachdem der erste ESH-Vertreter sich mit einem Eindruck wie in einer Mobbingsituation frustriert aus diesen Aktivitäten zurückzog, weil z.B. wesentliche Absprachen ausschließlich in Vor-Ort-Treffen beschlossen wurden, obwohl bekannt war, daß dies nicht barrierefrei war, zeigten sich mehr und mehr Mängel im Umgang miteinander. Gut, die Situation war neu, man mußte sich kennenlernen. Es soll hier nicht um „Kleinigkeiten“ gehen.

Hier geht es zur Schilderung verbreiteter Grundproblematiken (Link): Barrieren für Autisten bei Gremienarbeit

Nachdem sich immer mehr abzeichnete, daß die anderen gewählten Mitglieder des auch aufgrund der beschlossenen Wahlregeln mehrheitlich von Nichtbehinderten besetzten Steuerungsgremiums gleichwertige Kommunikation mit dem autistischen Mitglied weitgehend verweigerten, nahmen die Versuche zu, diesen Personen zu erklären, welche Barrieren es in dieser Situation gibt. Darauf erfolgte wieder weitgehend keine Antwort. Die bisherige Teilhabelösung basierte aber wesentlich auf der Grundannahme, daß auch qualitativ hochwertiger fernschriftlicher Austausch stattfindet und generell bei allen Beteiligten ein ausreichend guter Wille vorhanden ist niemanden behindernd zu benachteiligen. Die Amtsausführung wird weitgehend nur unter Umständen ermöglicht, die nicht ausreichend barrierefrei sind. Es zeigt sich, daß viel später Beschlüsse behauptet wurden, von denen der autistische Amtsinhaber überhaupt nichts mitbekommen hatte.

In dieser Situation stellte der ESH-Vertreter schließlich fest, daß er diese Rahmenbedingungen nicht mehr mittragen kann und forderte zu einer Neukonzeption der Barrierefreiheit auf, verweist bis dahin auf den fernschriftlichen Weg, über den auch bereits einige Entscheidungen getroffen wurden.

Nun passierte etwas sehr Erstaunliches. Amtskollegen teilten per Mail im Stil einer Abstimmung mit, ob sie dafür sind oder nicht.

Moment mal, was stand da noch im Statut?

Zitat:

3. Beteiligte und Unterstützende(1) An der BRK-Allianz können sich nur deutsche Nichtregierungsorganisationen (Non Governmental Organizations – NGOs) beteiligen, die sich für die volle Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Eine NGO ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht gewinnorientiert ausgerichtet und parteipolitisch unabhängig ist, sowie keinen staatlich/öffentlich-rechtlichen Status bzw. keine staatlich/öffentlich-rechtlichen Aufgaben zu erfüllen hat.

Volle Verwirklichung, eine sehr weitreichende Formulierung, die aufgrund des ausdrücklichen Bezugs zur UN-Behindertenrechtskonvention auch ziemlich konkret in die Praxis übertragen werden kann. Fraglich wäre an dieser Stelle wohl, ob es eine „angemessene Vorkehrung“ wäre bis zur Einigung auf eine andere geeignete Lösung zu fernschriftlicher Kommunikation überzugehen.

Die behinderungsbedingende zu geringe Lesegeschwindigkeit anderer Amtsinhaber stand dem auch nicht entgegen. Ohnehin wäre die nicht gewichtiger als die Barrieren für einen Autisten. Über den Vorzug einer bestimmten Gruppe verbietet sich selbstverständlich auch jede Abstimmung.

Es entspann sich auch keine Diskussion darüber was wohl als angemessene Vorkehrung anzusehen wäre. Die wäre für die Gegenseite auch schwierig geworden angesichts der Standpunkte innerhalb der Behindertenrechtskonvention und der Tatsache, daß ein ärztliches Attest vorlag:

Zitat:

Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen LebenDie Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte
sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten
sich,

[…]

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne
Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der
Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten teilhaben können, und ihre
Teilhabe an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter
anderem
i) die Teilhabe in nichtstaatlichen Organisationen und
Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes
befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

Lektion 6 – Best Practice bei Diskriminierungsvorwürfen: Ignorieren und weitermachen

„Die Lebenshilfe fordert Menschen mit Behinderung auf: Sagen Sie selbstbewußt Ihre Meinung. Auch in der Öffentlichkeit.“
Zitat aus dem Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 12.11.2011

Aber was zählt das alles schon für deutsche „Behindertenrechtler“? Natürlich nichts, man macht auch nach einem entsprechenden Hinweis einfach weiter ohne sich sachlich in auch nur halbwegs angemessener Weise auseinanderzusetzen. Nach diversen weiteren Versuchen zu erklären, daß das so nicht geht was da gemacht wird bleibt schließlich kaum mehr als die Deutung übrig, daß hier ganz bewußt einem Amtsinhaber durch ganz banales Ignorieren ein ausreichend barrierefreier Zugang zur Amtsausübung verwehrt wird.

Offensichtlich blieb also auch kaum ein anderer Schluß übrig als festzustellen, daß, wenn sich nuneinmal nur NGOs beteiligen dürfen, die sich für die volle Verwirklichung von Behindertenrechten einsetzen und man bei Spitzenvertretern solcher NGOs rein lebenspraktisch mit einem Teil dieser NGO zu tun hat, der offenbar einen entsprechenden Rückhalt aufweist um zu solchen Aktivitäten geschickt zu werden, sich diese Amtskollegen nach diesem Maßstab eigentlich gar nicht mehr an der Arbeit beteiligen dürften. Also eine Luftnummer.

Und das auch vor dem Hintergrund persönlicher Haftung von Amtsinhabern, die selbstverständlich in ihrem Handeln an das Statut gebunden sind.

Das auch noch zumal voller Einsatz für Behindertenrechte natürlich auch beinhaltet, sich gegen entsprechende Diskriminierungen zu engagieren – juristisch gesehen auch die eigene.

Ja nu, das ist aber eine blöde Situation. Also zur ersten Absicherung eine Mail an alle veranlasst, die die Problematik veranschaulicht.

Reaktion: Ignorieren (bis auf bekanntgewordene Ausnahmen, die man an einer Hand abzählen kann und die sich auch nicht trauten öffentlich Stellung zu beziehen).

Wohlgemerkt, das betraf jetzt nicht mehr nur die Amtskollegen des ESH-Vertreters, sondern Dutzende „Behindertenrechtler“, theoretisch also sowas wie die versammelte Elite der deutschen Behindertenbewegung.

Lektion 7 – Wenn sich jemand wirklich für Behindertenrechte einsetzt, dann muß er mit allen Mitteln entfernt werden

Ungefähr ein Tag vor einer Vollversammlung aller Vertreter wird mitgeteilt, daß in der Pause dieser Vor-Ort-Versammlung eine Aussprache beabsichtigt wird. Der ESH-Vertreter teilt daraufhin umgehend mit, daß dies nicht barrierefrei wäre, da sich der Livestreamzugang nach der gesammelten Erfahrung nicht für intensive Kommunikation eignet, zumindest sofern die anderen Akteure nicht gewillt sind, gewisse Verhaltensregeln zu erfassen und zu befolgen.

Man kann es sich fast denken: Auch dieser Hinweis wird ignoriert und dann in dieser Pause offenbar eine völlig unangekündigte „Abstimmung“ organisiert. Der Inhalt wurde mittels nachgereichtem schriftlichen Protokoll kundgetan: Innerhalb kurzer Frist soll sich der ESH-Vertreter äußern. Später wurde dann anderes behauptet, das sich aus diesem Protokoll gar nicht entnehmen ließ. Tenor: Entweder der ESH-Vertreter akzeptiert innerhalb einer kurzen Frist Teilnahmebedingungen, die dem vorliegenden ärztlichen Attest nicht Genüge tun und kann das Amt deswegen im Grunde nicht ausreichend ausüben (wer bitte stimmt eigentlich für sowas, wenn man von diesem Vertreter seine Interessen vertreten sehen möchte!?) oder er sei abgewählt. Dem ESH-Vertreter ist bis heute nicht bekannt wieviele Wahlberechtigte sich an dieser Farce eigentlich beteiligten, wer konkret dafür gestimmt haben soll, geschweige denn, daß die vermeintliche Abstimmung wenigstens in Hinblick auf ihr Ergebnis kritisch geprüft werden konnte.

Praktischerweise wurde dann auch eine Neuwahl abgehalten, bei der sich tatsächlich auch Kandidaten fanden und deren Wahlbeteiligung erstaunlich hoch angegeben wurde.

Neben diesem auch vereinsrechtlich extrem fragwürdigen Manöver entwickelt sich zudem der frappiernde Eindruck, daß der Entzug von Barrierefreiheit im Großen und Kleinen auch in diesen Kreisen erschreckend oft ohne größere Bedenken als „Kampfmittel“ im Rahmen der üblichen politischen Rangeleien eingesetzt wird. Dabei sollte sich das gerade in diesen Kreisen eindeutig von selbst im Rahmen des Basisanstands und auch der eigenen Glaubwürdigkeit der jeweiligen Akteure verbieten. Extrem bedenklich hallt auch der Eindruck nach, gerade von der Seite solcher immer zuerst machtpolitisch agierender Personen öfters die Forderung zu hören, es müssten öffentliche Mittel für Hauptamtliche zur Verfügung gestellt werden. Man kann sich vorstellen, wie negativ genau das wirken würde, wenn diese Personen auch noch ein festes finanzielles Interesse daran hätten ihre Pöstchen durchzubringen egal, ob sie gerade faktisch die eigentlichen Ziele der Sache in vermutlich vollem Bewußtsein mit Füßen treten.

Lektion 8 – Gericht schätzt Wahl als ungültig ein

Wie lange vorher immer mal in diesem Kreis angekündigt, rief die ESH als letztes Mittel selbstverständlich ein Gericht an, um diese Rechtsverstöße zu stoppen. Denn mal ehrlich, was ist schlimmer: Diskriminierung durch irgendwelche gedankenlose oder behindertenfeindliche Menschen oder durch solche, die die theoretischen Grundlagen eigentlich kennen und sich trotzdem aus unerfindlichen Gründen nicht daran halten? Besondere Kenntnis und Einsichtsfähigkeit erhöht bei Vergehen in der Regel das Maß der Schuld.

Erstaunliche Erkenntnis daraus: Nach Einschätzung des zuständigen Gerichts wurde der ESH-Vertreter nie rechtsgültig gewählt – sinngemäß abgeleitet die anderen Amtskollegen auch nicht. Wer aber nicht korrekt gewählt worden ist, der kann auch nicht gegen eine Diskriminierung bei der Amtsausübung klagen.

Dumm gelaufen, folglich ist der ganze Bericht praktisch unrettbar ungültig. Da helfen auch symbolische Abstimmungen der Vollversammlung nichts mehr.

Lektion 9 – Rücktrittsaufforderungen der ESH

Was lernt man aus dieser Erfahrung? Nocheinmal: Im deutschen Behindertenrechtsbereich dominieren bis heute Organisationen mit mehr oder weniger fragwürdigen Ausrichtungen, die nicht von Behinderten selbst betrieben werden. Auch die BAG Selbsthilfe kann aufgrund massiver Beteiligung von Angehörigenverbänden wohl nicht als DPO (Disabled People Organisation = eine Organisation, die von Behinderten dominiert wird) betrachtet werden und fällt über ihre Vertreter immer wieder durch absonderliche Aussagen und Verhaltensweisen auf. Selbst Vertreter von DPOs sind zumeist Personen aus der Selbsthilfe und haben meist keine solide Kenntnis über theoretische Grundlagen des sozialen Phänomens „Behinderung“ und agieren zumeist als Kinder dieser Zeit vor allem aus nur mehr oder weniger bruchstückhaft systematisch reflektierten persönlichen Alltagserfahrungen. Einzelne Lichtblicke bleiben die Ausnahme und dringen kaum durch.

Nach diesem nahezu kollektiven Versagen der „ersten Adressen“ der deutschen behindertenpolitischen Szene kann mit einem sehr bitteren Beigeschmack kaum geleugnet werden, daß das wahre Problem, das grundlegende Fortschritte im Alltag für Behinderte in Deutschland wohl seit Jahrzehnten verhindert, nicht bei Politik und Parteien zu finden ist, sondern in der schlechten Qualität der politischen Arbeit der behindertenpolitisch aktiven NGOs selbst.

Es kann nicht sein, daß im o.g. Fall in Erscheinung getretene Behindertendiskriminierer (ja, man muß es jetzt mal so klar benennen) weiter in hervorgehobenen Stellungen Behindertenpolitik betreiben und unkritisiert Sonntagsreden zum Besten geben können, obwohl sie offensichlich gar nicht für die volle Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention (also dem aktuellen Mindeststandard) einstehen. Daher werden die folgenden Personen aufgefordert sich umgehend aus allen verantwortlichen Posten mit Bezug zu Behinderungsthemen zurückzuziehen:

– Hans-Günter Heiden („Netzwerk Artikel 3“)
– Claudia Tietz (SoVD)
– Hans-Joachim Krahl (BAGS)
– Dr. Sigrid Arnade (ISL)
– Dr. Markus Schäfers (Lebenshilfe Bundesverband)
– Douglas Ross (Eltern für Integration)

(Diese Vertreter wurden als Funktionsträger von der BRK-Allianz selbst namentlich im Internet genannt)

Machen wir uns nichts vor, das was im o.g. Fall stattfand ist im Grunde noch deutlich schwerwiegender als dies:

Zitat:

Melissa Barton, Mutter des Fünfjährigen, wirft der Klassenlehrerin vor, sie habe Alex aus der Kindergarten-Klasse geworfen, weil sie von den Symptomen seiner Krankheit genervt gewesen sei. Alex brummte ständig und nahm Hausaufgaben in den Mund, um sie zu essen. Als die Lehrerin ihn am vergangenen Freitag wieder vor die Tür gesetzt hatte, ließ sie seine Mitschüler aufschreiben, was sie an Alex nicht mögen. Dann soll der Junge kurzzeitig zurück in die Klasse gebracht worden sein, um sich die Meinungen anzuhören.Es kam zu einer bizarren Abstimmung, bei der Alex wieder vor der Tür stand. Nur zwei Mitschüler waren dafür, dass er zurück kommen sollte. 14 Klassenkameraden waren gegen ihn – und Alex verbrachte den Rest des Tages bei der Schulkrankenschwester, bis ihn seine Mutter abholte.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,556305,00.html

Es darf nicht sein, daß diese Leute einfach so weitermachen können. Behindertenpolitik ist keine Posse.

Deutscher Behindertenrat: Autismus Deutschland vertritt die Interessen von autistischen Menschen

Der Kontakt der ESH zum vom deutschen Staat beauftragten „Deutschen Behindertenrat – Das Aktionsbündnis Deutscher Behindertenverbände“ (DBR) gerät immer mehr zur unglaublichen Posse. Zur Vorgeschichte kann hier nachgelesen werden.
Da der DBR, wie schon früher, seit Monaten gegenüber der ESH nicht antwortete, sei hier ein wenig aus einem Brief des DBR vom März 2009 zitiert:

„In seiner Arbeit bemüht sich der DBR, die Interessen aller Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in ihrer Gesamtheit zu vertreten und deren Bedürfnisse gegenüber Politik und Verwaltung deutlich zu machen. Zu diesem Personenkreis zählen definitiv auch Menschen mit Autismus. Daher müssen wir Ihre Unterstellung, der Verband „Autismus Deutschland“ vertritt nicht die Interessen von autistischen Menschen, energisch zurückweisen.“

Darauf, daß Autismus Deutschland ein Elternverband ist, ging der Sprecher der BAG Selbsthilfe, die mittlerweile turnusgemäß den Vorsitz im DBR innehat, nicht ein. Mitgeteilt wurde dem DBR dies bereits, z.B. in einem Schreiben der ESH vom 3.3.2008 an den DBR:

„Viele Autisten fühlen sich von diesem Verband, der maßgeblich von Eltern gelenkt wird nicht vertreten oder teilweise gar aktiv diskriminiert.“

Nach wie vor ist im DBR keine Organisation Mitglied, die von Autisten selbst betrieben wird. Und wie der Fall der ESH zeigt, wird sogar jede Kooperation und jeder Austausch rüde abgeblockt.

Weiter schreibt der DBR:

„Nach Durchsicht und Recherche Ihrer Aktivitäten konnten wir feststellen, dass Ihre „Organisation“ keinen rechtlichen Status hat und auch nicht in bundesweit tätig ist (sic!). Vielmehr kann man zumindest aus dem Internetauftritt interpretieren, dass Sie in erster Linie Ihr Wohnprojekt vorantreiben wollen. Inhaltliche Aussagen zu Ihrer Selbsthilfearbeit finden sich nicht.“

Woraus auch deutlich wird, was beim DBR unter „Durchsicht und Recherche“ verstanden wird. Denn jeder, der diese Site nicht nur flüchtig angesehen hat, kann erkennen, wie fundiert diese abstrusen Aussagen sind. In der Korrespondenz mit dem DBR ging es zudem vorher nie um die Autistenkommune, die ein von der ESH unabhängiges Projekt ist.

Es bleibt anscheinend leider dabei: Die deutsche Behindertenlobby – potemkinsche Dörfer?

Wer sich durch den Link oben zu den älteren Artikeln durchklickt, findet auch Hinweise zu möglichem Emailprotest in dieser Sache.

Die deutsche Behindertenlobby – potemkinsche Dörfer?

Es ist grundsätzlich nicht statthaft Kommunikation zu veröffentlichen. Jedoch gibt es Fälle, in denen Anspruch und Wirklichkeit von Personen oder Institutionen, die in einer gewissen Verantwortung stehen, derartig gravierende Ausmaße annimmt, daß davon eine Ausnahme zu machen ist, um diese Mißstände nicht auch noch durch falsch verstandene Gutmütigkeit zu stützen. Eine menschliche Gesellschaft lebt von der stetigen Bekämpfung von Mißständen, Trägheit, Ausgrenzung, Selbstgefälligkeit, Willkür und dergleichen mehr.

In der hier bereits geschilderten Sache wandte sich die ESH am Anfang des Monats mit folgendem Schreiben an weitere Funktionsträger, die aktiv im DBR mitarbeiten:

Zitat:

Seit über einem halben Jahr (dem 3.3.08) versuchen wir nun Kontakt zur Einleitung einer angemessenen Mitarbeit im DBR, eventuell zunächst jenseits einer Vollmitgliedschaft herzustellen und dazu geeignete Ansprechpartner zu finden. Der VdK als derzeitiger Sprecherverband war leider bisher nicht willens oder in der Lage mehr als knappe nichtssagende Antworten auf klar und konkret formulierte Anfragen zu geben.
Da dieser Zustand für uns in keiner Weise hinnehmbar ist wenden wir uns nun an Sie mit der Bitte um Vermittlung. Frau Marianne Saarholz sagte erst kürzlich:

Zitat:

„2,3 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Nordrhein-Westfalen. Dennoch erleben wir tagtäglich, dass die Teilhabe der behinderten Menschen durch zahlreiche Hürden erschwert wird“

http://www.sovd-nrw.de/3470.0.htmlDas gilt offenbar nicht nur für Nordrhein-Westfalen, den Bund oder die EU, sondern auch für den Deutschen Behindertenrat selbst, indem Autisten barrierefreier Kontakt zum DBR praktisch verwehrt wird. Das feststellen zu müssen hat uns sehr traurig gemacht, zumal es in der Frage barrierefreier Mitwirkungsmöglichkeiten für Autisten bei den allgemeinen Sozial- oder Behindertenverbänden generell nach unserer Erfahrung noch große Defizite und ein nahezu nicht vorhandenes Problembewußtsein gibt. Barrierefreiheit für Autisten bedeutet stark verkürzt ausgedrückt:

  • Die Möglichkeit, vollwertig und zeitnah an möglichst allen jeweiligen Kommunikationsprozessen in fernschriftlicher Form mitwirken zu können.
  • Aufbrechen von „Kaffeekränzchen“-Seilschaften durch Reflexionsprozesse und Barrierefreiheits-Supervision, da Autisten mit ihrer andersartigen Veranlagung über solche gemäß nichtautistischen Mehrheitsveranlagungen dominierten Gruppenprozessen von wesentlichen Dynamiken ausgeschlossen werden, die in der Praxis faktisch oft mehr Gewicht beigemessen bekommen als Sachargumente.

Aktuell werden die Interessen von Autisten im Vergleich zu anderen Gruppen durch minderheitenuntaugliche gesellschaftliche Ausgestaltung behinderter Personen noch deutlich schlechter gewahrt. Massiv elterndominierte Verbände wie „Autismus Deutschland“ vertreten faktisch nicht die Interessen von Autisten. [Anmerkung zu dieser Veröffentlichung auf der ESH-Site: Dies mag hart klingen kann aber auf Nachfrage gerne sachorientiert weiter begründet werden. Hierzu sei auch auf diese Distanzierung der ESH von Autismus Deutschland verwiesen.]
Auf Nachfragen gehen wir gerne umfassender ein. Wir bitten darum, daß diese Anfrage nicht von Funktionsträgern des VdK beantwortet wird. Nachfragen von Einzelverbänden bezüglich der besseren Einbindung von Autisten und die Herstellung allgemeiner Kontakte sind ausdrücklich erwünscht.

Dieses Schreiben ging laut unserem Ausgang an:

Seit dem 3.11. erhielt die ESH keine einzige Antwort, auch keine Eingangsbestätigung. Daher haben wir nun vor einigen Tagen nochmal nachgefragt und sind gespannt. Natürlich kann es sein, daß einige der oben genannten Personen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben das Schreiben nicht erhalten haben, jedoch ist dieses Ergebnis in seiner Summe ausgesprochen erschütternd. Angesichts der gesamten Dauer, die auch mitgeteilt wurde betrachten wir diese Nichtreaktion als nicht hinnehmbar, weswegen wir sie öffentlich bekanntgeben.
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht und ob irgendein Funktionträger großer Behindertenverbände die eigenen Sonntagsreden auch ernst nimmt, wenn es darum geht im eigenen Lager aktiv zu werden.

Aktive Ausgrenzung und Diskriminierung von Autisten durch Behindertenverbände am Beispiel Deutscher Behindertenrat und VdK

Behindertenverbände und Gremien, die Mitsprache von durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen behinderten Personen bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen sicherstellen sollen, haben eine klare Aufgabenstellung.

Beispiel Deutscher Behindertenrat:

Der erklärte Anspruch:

Der Deutsche Behindertenrat präsentiert sich selbst als hervorgehobene, offensiv im Sinne von behinderten Menschen auftretende Organisation.

Zitat:

„Im Deutschen Behindertenrat (DBR ) haben sich alle wichtigen Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, das mehr als 2,5 Millionen Betroffene in Deutschland repräsentiert.Unter anderem ist Aufgabe des Deutschen Behindertenrates, Interessen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen verbandsübergreifend offensiv zu vertreten. Dazu gehört insbesondere auch, auf die Sicherstellung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Lebensgestaltung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Arbeit der für sie notwendigen Dienste und der Selbsthilfestrukturen hinzuwirken.“

http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID25032

Der Behindertenrat besitzt teilweise auch ganz offiziell einen hervorgehobenen Status in einem wichtigen Gremium des deutschen Gesundheitswesens:

Zitat:

„Durch Rechtsverordnung (PatientenbeteiligungsVO) ist der Deutsche Behindertenrat (DBR), namentlich benannt und berechtigt, Vertreter in den „Gemeinsamen Bundesausschuss“ zu entsenden.“

http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID26419

Weiter schmückt er sich mit etlichen hohen Verheißungen, was den eigenen Anspruch angeht:

Zitat:

„Der Deutsche Behindertenrat verfolgt das Ziel

  • die Gleichstellung mit nichtbehinderten Menschen in unserer Gesellschaft zu erreichen und eine Diskriminierung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen abzubauen,
  • die Selbstbestimmung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in allen Lebensbereichen zu verwirklichen und eine Fremdbestimmung zu verringern,
  • die Selbstvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen zu ermöglichen und eine Bevormundung abzubauen,
  • die Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in allen Lebensbereichen zu realisieren und eine Ausgrenzung zu verhindern,
  • die Benachteiligung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in der Gesellschaft zu bekämpfen,
  • den Vorrang der Selbsthilfe gegenüber der fremdorganisierten Hilfe durchzusetzen.“
Zitat:

„4.1Der Deutsche Behindertenrat soll die Bandbreite und Vielfalt der Nichtregierungsorganisationen von behinderten und chronisch kranken Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland widerspiegeln. Dabei sind die unterschiedlichen Formen von Behinderungen zu berücksichtigen und eine geschlechtsspezifische Ausgewogenheit ist anzustreben (Repräsentativität).

Betroffene im Sinne der Gremien des Deutschen Behindertenrats sind behinderte und chronisch kranke Menschen sowie die Angehörigen behinderter und chronisch kranker Menschen, die sich nicht selbst vertreten können.“

http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID25199

Die unglaubliche Realität:

Die ESH versucht seit längerer Zeit endlich barrierefreien Zugang zu medizinischen Leistungen für Autisten durchzusetzen (siehe auch hier) und wandte sich ermuntert von der oben zitierten Selbstdarstellung erstmals am 3.3.2008 an den Deutschen Behindertenrat. Hierbei handelt es sich um ein sehr ernstes Problem, das die Gesundheit vieler Autisten gefährdet. Der Verlauf soll in Form einer Chronologie dargestellt werden:

Darauf erfolgte bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Artikels erneut keine Reaktion des DBR. Seit über einem halben Jahr ignoriert der DBR das geschilderte ernste Problem der hochgradig mangelnden Barrierefreiheit im Internet und präsentierte sich als seelenlose Bürokratiemaschine, die sich zwar mit großen Zielen schmückt, diese jedoch im Alltag in beschämender Weise mit Füßen tritt.

Nach den Erfahrungen der ESH werden Autisten allgemein von Behindertenverbänden sogar noch stärker ausgegrenzt als von normalen staatlichen Behörden.

Wer gegen das Verhalten im oben aufgeführten Beispielfall protestieren will, der kann es z.B. unter den folgenden Emailadressen tun:

info@deutscher-behindertenrat.de
kontakt@vdk.de

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