Autismus - ohne wäre die Normalität gestört

 

 

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Zerrüttetes Vertrauen als Barriere

Im aktuell umfassend geschilderten Fallbericht kommt auch diese Thematik zur Sprache, die wir bereits aus diversen Fällen in der einen oder anderen Weise kennen. Es ist an der Zeit auch diese Problematik in einem eigenen Artikel als existierende Barriere zu umschreiben.

Jeder neue Kontakt eines Autisten z.B. mit einer Behörde ist auch der Beginn eines sich entwickelnden Verhältnisses. Vielleicht zu einzelnen Sachbearbeitern, oft auch eher zu einer ganzen Behörde, deren handelnde Personen stur eine bestimmte für den Autisten nicht zugängliche Standardlinie verfolgen.

Wenn zu Beginn vom Autisten versucht wird, darauf hinzuweisen, welche Faktoren für einen barrierefreien und daraus möglichst einfachen und in der Sache gelingenden Kontakt zu beachten wären, dann sind viele Reaktionen der anderen Seite möglich. Vielleicht wird gewissenhaft darauf eingegangen, der Kontakt zu dieser Stelle gelingt und die Sache kann relativ einfach für beide Seiten erledigt werden. Vielleicht aber, und selten ist das leider bis heute ganz und gar nicht, stellen sich die handelnden Personen auf der anderen Seite quer, übergehen diese Punkte nach Möglichkeit und spulen stur und rechtswidrig weiter ihr Standardvorgehen ab, etc.

Im letzten Fall ergeben sich schon von der Sache her dann entsprechende Probleme, etwas erledigt zu bekommen wird letztlich für beide Seiten teils ganz erheblich schwieriger. Dieser Effekt ist vordergründig offensichtlich. Hintergründig kann sich jedoch wirkend auf Seite des Autisten bei solchen Abläufen auch noch eine weitere zusätzliche und wegen ihrer Hintergründigkeit bisher oft noch wenig beachtete Barriere herausbilden, die für sich genommen in ihren Auswirkungen als ganz und gar nicht unbedeutend eingeordnet zu werden hat.

Aus unserer Erfahrung in der Selbsthilfe beschreiben wir dieses zerrüttete Vertrauensverhältnis hier als etwas, das auf Seite der Autisten meist selektiv im Kontakt zu den jeweiligen Personen oder dieser sich eher einheitlich gebenden Behörde, sonstigen Stelle oder auch zu Wirtschaftsunternehmen aller Art schwere Folgen nach sich ziehen kann, z.B. bis hin zu Angst- und Panikzuständen, die es einem Autisten zusätzlich unmöglich machen sich in Kontaktsituationen mit diesen zu begeben. Die hier beispielhaft genannten Panikzustände sind oft nicht kontrollierbar, ein breiter verständlicher Vergleich könnte zu unüberwindlicher Höhenangst gezogen werden, bei der jemandem sein Körper einfach nicht mehr gehorcht.

Gegenüber Stellen, die aufgrund ihres Gebahrens einen Eindruck geringer Zuverlässigkeit erwecken, die z.B. getroffene Absprachen wahrscheinlich nicht genügend einhalten würden, da sie das Barrierefreiheitsthema dem Anschein nach kaum in der für Autisten erforderlichen Ernsthaftigkeit und Genauigkeit beachten, die schon in ihren Antworten daran scheitern inhaltlich korrekt das aufzugreifen, was für die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu ihnen erforderlich wäre oder die bereits zurückliegend Absprachen tatsächlich nicht gewissenhaft und in erforderlicher Weise einhielten gäbe es zudem die Option rechtlicher Absicherungen durch vertraglich festgelegte strafbewehrte Dokumente, in denen zu beachtende Dinge aufgezählt werden können. Die Höhe der vorgesehenen Strafe sollte so beziffert werden, daß sie diese Stelle auch wirklich entsprechend dem Risiko von Übergriffen auf Seite des Autisten entsprechend schmerzlich spürbar sein könnte. Damit verbunden sollte ggf. auch das Angebot einer Einwilligung zu geeigneter beweissichernder Dokumentation werden, denn wenn der Autist aus seinem Verfügungsbereich heraus einen Bruch der Absprache nicht gerichtsfest nachweisen könnte, würde in ihr keinerlei wirksamer Absicherung bestehen, denn die andere Seite könnte einfach bestreiten, daß der Autist z.B. körperlich angefasst wurde. Das würde dann aber auch kein gesteigertes Sicherheitsgefühl nach sich ziehen können, das einem Autisten dann erst wieder innerlich ermöglichen könnte sich einer Situation auszusetzen, da die Gegenseite zu dieser vertrauensbildenden Maßnahme zur Bekräftigung getroffener Absprachen bereit war. Zumindest wenn eine solche abgesicherte Konstellation zvor nicht bereits gescheitert war, da Absprachen trotzdem nicht umgesetzt wurden.

Würde eine Stelle die strafbewehrte Version einer Absprache zu Bedingungen der barrierefreien Zugänglichkeit ablehnen, darf daraus dann abgeleitet werden, daß diese Stelle sich selbst nicht hinreichend sicher ist, daß das eigene Personal die Absprache sicher umsetzen würde, was dann wieder die Unmöglichkeit dieser angebotenen Vorgehensalternative vom Autisten her an sich bedingen dürfte.

Zu Tag 149 ist im oben bereits verlinkten Fallbericht beispielhaft als eine Version davon bereits nachzulesen: „[…] eine solche Ihnen zusätzlich eröffnete Ersatzlösung aufgrund des von Seiten Ihrer Behörde schuldhaft zerrütteten Vertrauensverhältnisses und dessen unabänderlichen psychischen Folgen (zu erwartende nicht kontrollierbare Panik- und Angstblockade) eine solche Lösung zu eröffnen, bei der Ihre Behörde nun strafbewehrt versichern müsste, dass alle gemachten Absprachen durch die beteiligten Mitarbeiter Ihrer Behörde – sowie weiteres möglicherweise am gewählten Ort agierendes Sicherheitspersonal das z.B. zur Gebäudeverwaltung zählen könnte – unbedingt und vollumfänglich durch diese eingehalten würden. Sollte dagegen verstoßen werden, wäre eine einklagbare Vertragsstrafe von 1000€ von Ihrer Behörde her fällig. Und sollten Sie darauf nicht eingehen, dann wäre dies ein klarer Hinweis darauf, dass Sie selbst nicht darauf vertrauen würden, dass Ihre Mitarbeiter diese Abmachungen und Anforderungen sicher vollständig einhalten würden. Zwecks beweishafter Dokumentation wäre dann als weitere Bedingung das Einverständnis Voraussetzung gewesen von meiner Seite die gesamte Begegnung mit Ihren Mitarbeitern in Bild und Ton aufzuzeichnen.“

Dies bietet sich insbesondere in Konstellationen an, die auch körperlichen Kontakt umfassen und bei denen eine Vielzahl entsprechender Übergriffe und Verletzungen stattfinden könnten, weiteres beispielhaftes Zitat mit einer nicht abschließenden Aufzählung einiger nicht unwahrscheinlicher Übergriffe solcher Art von Tag 149: „Die ID-Prüfung findet wie beschrieben statt (kein mündliches Sprechen (unter mündlicher Kommunikation verstehe ich auch eine Begrüßung wzb „Hallo“ oder eine Verabschiedung „Tschüss“. Dies darf NICHT bei einem ID-Termin mit mir stattfinden), keine sonstigen Mitteilungen, keine körperlichen Berührungen oder Annäherung auf mehr als Griffweite zu meinem Rumpf, kein körperliches Bedrängen oder in den Weg stellen), jedoch abweichend vor dem Haupteingang des Jobcenters unter freiem Himmel“

Nicht jeder Autist neigt bei dieser Barriere zu Angst- und Panikattacken in dieser Weise, für andere kann sich auch eine erheblich reduzierte selektive Handlungsfähigkeit oder gar eine völlige selektive Handlungsunfähigkeit ergeben, indem er einfach nicht mehr in der Lage ist diese Situation für sich zu kalkulieren, Punkte zu finden, an denen im eigenen Handeln gegenüber dieser Stelle oder Person angesetzt werden kann, von denen ausgehend noch zu der Sache überhaupt weiter überlegt werden könnte, sich mit dem Gegenstand gedanklich überhaupt noch in sich zu befassen. Und das kann eine kontaktspezifisch-selektive Nichtzugänglichkeit für Autisten bedingen, die für sich genommen vergleichbar ist mit der Nichtzugänglichkeit durch Barrieren eher physischer oder körperlich-sensorischer Art. Während einer solchen selektiven Handlungsunfähigkeit können andere Kontakte wie gewohnt weiterlaufen, die in sich in der Gesamtbetrachtung vieler Faktoren keine entsprechend schwerwiegenden Barrieren aufweisen.

Folge derart fehlender Zugänglichkeit kann bei Autisten auch sein, daß bei nicht völliger durch die Umstände eines Kontakts bedingter selektiver Handlungsunfähigkeit ein komplexerer Sachverhalt, um den es in diesem speziellen Kontakt gehen würde nicht mehr gleichzeitig als Ganzes verhandelt werden kann, sondern nur noch Detailpunkt nach Detailpunkt. Etwa in dem Sinne, daß erst rein Detailpunkt 1 einvernehmlich geklärt sein müßte um dann danach einen neuen Detailpunkt angehen zu können, der dafür genügend überschaubar oder im Ansatz greifbar wirkt, um in der Kommunikation mit der anderen, Barrierefreiheit nicht umfassend zugestehenden, Seite doch noch langsam in der Angelegenheit vorankommen zu können.

Aus einer selektiv nicht zugänglichen Konstellation kann sich dann ebenso zudem auch ein Triggerkomplex herausbilden, also etwas das bei der reinen Erwähnung der fraglichen Stelle oder Person selektiv erheblich reduzierte Handlungfähigkeit oder gänzliche Handlungsunfähigkeit bewirken kann. Dafür kann z.B. ausreichen, daß nur ein Brief soeiner Stelle oder Person erhalten wird.

Die Folgen der Nichtzugänglichkeit in einem Kontakt, insbesondere z.B. zu Behörden, zu „Trägern öffentlicher Gewalt“, denen Bewohner eines Staates oft sozusagen ja ausgeliefert sind und die sozusagen darüber hinaus auch sinngemäß und empfunden Vertreter eines ganzen Gemeinwesens sind, sind zudem nicht immer nur selektiv auf diesen einzelnen Kontakt bezogen. Es kann sich bei Autisten in Folge solcher unversöhnlich, gnadenlos wirkenden Barrieren auch allgemeinere Handlungsfähigkeit einstellen bis hin zu wachsender Unfähigkeit eigene alltägliche, grundlegenere Angelegenheiten noch von sich heraus zu bewältigen. Die ganze Existenz des Autisten kann davon über längere Zeiträume überschattet werden und würde in dem Fall eine allgemein fortwirkende Belastung darstellen. Wir meinen dies mag von außen betrachtet dann depressiven Zuständen ähneln, stellt aber eigentlich etwas ganz anderes dar.

Daneben können solche Widrigkeiten um verweigerte Barrierefreiheit Autisten sicherlich auch depressiv machen oder gar schwere Depressionen bedingen. Zumal wenn sich solche Erlebnisse über seltene Einzelfälle hinaus in eigenen Lebensbereich häufen.

Nach unseren Erfahrungen liegt in der Dynamik der Barriere eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses in einem Bereich des gesellschaftlichen Teilhabe bisher sehr häufig ein besonderes Eskalationspotenzial, das es angemessen erscheinen lassen könnte besonders zu ihr hervorgehoben allgemeingesellschaftliche Bewußtseinsbildung anzustreben.

Diese Barriere tritt in der Regel nur gegenüber Stellen oder Personen auf, die sich gegenüber Autisten sowieso bereits in irgendeiner schwerwiegenden Weise ignorant verhalten. Desöfteren kam es uns vor als würde z.B. in einer Behörde ein übliches allgemeines Drehbuch existieren „Querulanten“ in mehreren Schritten in die dort vorgesehene Spur zu drücken. Der Autist auf der anderen Seite weist hingegen oft auf einige typische Probleme hin. Da diese häufigen Schwierigkeiten fast nie auf Anhieb umfassend korrekt verstanden werden, ist bedeutend wie darauf reagiert wird, ob erkennbar wird, daß die andere Seite mitdenkt und so „psychische Verletzungen“ des Autisten vermeiden wird. Wenn darauf eingegangen wird kann ein zu Beginn neutral – oder aufgrund wiederholt schlechter zurückliegender Erfahrungen schon von Beginn an mehr skeptisch bis als belastend, kräftezehrend – empfundener Kontakt eine sich entwickelnde günstige Vertrauensgrundlage nach sich ziehen, aus deren Geschichte sich mehr und mehr Ansatzpunkte für ein Mitdenken, ein Mitwirken des Autisten ergeben.

Ignorant vorgehende Stellen oder Personen meinen wohl oft, der Autist habe zu Anfang irgendwelche Mondforderungen gestellt, sie wähnen sich in einer basarartigen Verhandlungssituation, wie sie sie wohl tatsächlich in vielen Kontakten zu Nichtautisten auch tatsächlich vorfinden werden. Manchmal picken sich solche Leute dann irgendetwas heraus und stimmen dem zu. Der Autist hat aber von sich aus erst auf einige Punkte hingewiesen, die im Umgang besonders bedeutend für eine barrierefreie Situation sind und die oft vorkommen. Es ist eher so, daß er damit eine für ihn absehbare Mindestschilderung abgibt.

Maximalforderungen gleich zu Beginn aufzureihen würde im Fall von Autisten aufgrund der Komplexität der Unterschiede zwischen Autisten und vielen Nichtautisten wohl eher auf ein mehrbändiges Buch hinauslaufen. Und viele dieser Punkte würden in einem einzelnen Kontakt wohl nie wirklich relevant werden, da die Situation sich einfach nicht entsprechend entwickelt. Und jeder Autist ist ja in seiner Strukturiertheit auch etwas verschieden, wenngleich die Minderheit der Autisten typische Eigenschaften vereint. Welche Minderheit ist schon eine Art Klonserie.

In diesem Eskalationsspiralen haben wir also oft sich gegenseitig moralisch auch noch bestärkende Nichtautisten, die mit dem Autisten meist gar nicht zu den Barrierefreiheitsfragen das Gespräch suchen und feststellen, daß die Basartaktik bei diesem halsstarrigen Individuum nicht nur nicht wirkt, sondern, daß der Autist aus deren Perspektive wohl dazu auch noch immer neue zu beachtende Punkte aufreiht, statt sich endlich „zu fügen“.

Das kann der Autist jedoch nicht, da es in der Situation eben um erforderliche Punkte zur Herstellung von Barrierefreiheit geht, die alle keineswegs Extremforderungen darstellen, sondern einfach sachlich thematisierte unausweichlich erforderliche Kriterien, die im Umgang mit ihm beachtet werden müssen.

Im Fall von Behörden haben wir es in diesen Fällen oft mit Sachbearbeitern zu tun, die zutiefst gewohnt sind über andere Menschen zu entscheiden, sie oft auch in Schranken zu weisen. Nach unseren Vermutungen fällt es vielen dieser Leute sehr schwer im Umgang mit Behinderten davon dann „umzuschalten“ auf eine geeignete rechtskonforme Herangehensweise an die Herstellung von Barrierefreiheit. Wie das gelingen könnte? Das könnten vielleicht eher reflektiertere Nichtautisten genauer eingrenzen?

Und darin liegt keine Lebensuntüchtigkeit, die Autisten eben pauschal zueigen wäre, sondern die Folge des ganz speziellen nicht barrierefreien Vorgehens der anderen Seite, welches bei anderem Vorgehen so nicht vorgekommen wäre.

Von dieser Schilderung ausgehend können nun wohl leicht weitere Verbindungen gezogen werden zu bereits langjährig bekannten Schilderungen zum Ordnungsbedürfnis von Autisten, die zwar meist von Eltern oder „Experten“ herstammen und folglich wie gewohnt überwiegend die tatsächlichen Sachverhalte um Autisten nur schlecht und teils falsch durchdringen. Aber es zeigt durchaus, daß „da was ist“, was dieser Barrierebeschreibung in mancher Hinsicht nicht unähnlich wirkt. Und es ist in jedem Kontakt ein bedeutender Faktor, ob eine Seite die elementaren Grenzen des anderen in angemessener Weise berücksichtigt oder über sie einfach den anderen als Mensch schädigenden Art und Weise hinwegfegt und zunehmend den gefestigten Eindruck erweckt auch Hinweise gar nicht zu lesen, zumindest nicht zu verstehen und zu beachten.

Autismus Deutschland: Autisten können nicht planvoll vorgehen und ins Ausland reisen

Aufgrund der betreffenden öffentlichen Ausführungen des Elternverbandes „Autismus Deutschland“ ist für uns das Maß voll. Die ESH hat „Autismus Deutschland“ nun wegen Volksverhetzung angezeigt:

Zitat:

Strafanzeigegegen

Autismus Deutschland e.V.
Rothenbaumchaussee 15
20148 Hamburg

wegen Volksverhetzung (auch unter Maßgabe der Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses vom 4. April 2013 bezüglich Beschwerde- Nr. 48/2010), Verleumdung, Beleidigung folgend dem Persönlichkeitsrecht von Autisten.

Sachverhalt:

Im gestrigen Medienartikel

http://rollingplanet.net/2014/04/10/bild-im-blutrausch-und-asperger-synd…

wurde die Beschuldigte mit folgenden Worten zitiert:

>In einem offenen Brief schreibt der Bundesverband, der die Belange von Menschen mit Autismus und dem Asperger-Syndrom vertritt:

„Wir verurteilen auf das Schärfste, dass durch eine solche Berichterstattung der Eindruck eines kausalen Zusammenhanges entsteht. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer korrekten Asperger-Diagnose die Betroffenen wohl kaum in der Lage wären, derartig planvoll vorzugehen und in das Ausland zu reisen, um eine solche Tat zu verüben. Bild.de bleibt im Übrigen sämtliche Belege im Zusammenhang mit der angeblichen Diagnose schuldig. Das ist in höchstem Maße unseriös.

Alle Menschen mit Autismus in Deutschland und ihre Angehörigen und Freunde fühlen sich durch eine derartige Berichterstattung diskreditiert. Unser tagtägliches Anliegen, Menschen mit Autismus in die Mitte der Gesellschaft zu holen, wird durch die implizierte Herstellung eines Zusammenhanges zwischen einer für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen schwerwiegenden Entwicklungsstörung und dem ,Profil‘ solcher Täter konterkariert.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und Ihren Respekt gegenüber Menschen mit Autismus.“<

Derzeit wurde der Artikel von rollingplanet zur Überprüfung offline genommen.

Die Tat sehen wir verwirklicht durch den folgenden Satz:

>Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer korrekten Asperger-Diagnose die Betroffenen wohl kaum in der Lage wären, derartig planvoll vorzugehen und in das Ausland zu reisen, um eine solche Tat zu verüben.<

Diese Darstellung des Elternverbandes, der sich seit Jahren gerne falsch als Interessenvertretung von Autisten darstellt, macht die Bevölkerungsminderheit der Autisten böswillig verächtlich und verleumdet dieselbe.

Insbesondere viele Autisten auf der Suche nach einer Anstellung werden von solcher Verächtlichmachung schwer getroffen. Wird von Personalverantwortlichen in Betrieben diese Darstellung des Verbandes als glaubwürdig betrachtet, wird die Bereitschaft Autisten einzustellen naheliegenderweise erheblich gemindert.

In Anbetracht der Tatsache, daß seit vielen Jahren prominente Autisten wie Temple Grandin in der Öffentlichkeit stehen, vielfach Professuren oder vergleichbare Positionen innehaben und weltweite Vortragstouren unternehmen, sowie Unternehmen wie SAP gezielt Autisten wegen ihrer Fähigkeiten einstellen und Autisten international besuchte Jahrestreffen wie das Autreat veranstalten, können diese Darstellungen nur wider besseres Wissen erfolgt sein, wollen die Beschuldigten sich nicht damit herausreden von alledem keine Kenntnis gehabt zu haben.

Motiv dürfte der bekannte Versuch des Elternverbandes sein, seinen eigenen überkommenen Einfluß auch mit unlauteren Mitteln zu verteidigen, nachdem – menschenrechtlich unausweichlich – zunehmend Verbände von Autisten die Rolle der Elternverbände übernehmen. Botschaft soll vermutlich sein: Wir werden gebraucht, weil Autisten nicht in der Lage sind entsprechend zu planen, um ihre Interessen auf politischer Ebene selbst wahrzunehmen. In diesem Sinne versucht der Verband offenbar auch in die andere Deutungsrichtung zu suggerieren, daß autistische Aktivisten, die politisch planvoll aktiv sind falsch diagnostiziert worden seien.

Zum Artikelthema hätte es in der Sache offensichtlich völlig ausgereicht, daß Statistiken keinen Hinweis darauf geben, daß Autisten überdurchschnittlich viele Morde verüben. Im übrigen gibt es seit Jahren den Verdacht, daß bestimmte Psychopharmaka mit solchen Gewalttaten ursächlich in Verbindung stehen, die nach hiesigem Stand bereits mit über 50 Amokläufen in Korrelation gebracht werden konnten.

Abschließend sei angemerkt, daß wir unsere Bevölkerungsgruppe aufgrund unserer spezifischen Kultur und Sprache, sowie dem Vererbungsfaktor von Autismus auch als ethnische Minderheit verstehen, die zur Zeit noch häufig pathologisiert wird, wie dies vor wenigen Jahrzehnten etwa auch gegenüber Homosexuellen der Fall war.

Dazu ergänzend sei aus einem aktuellen Artikel des Spiegel zitiert:

>Auch Hinderk Emrich, lange Zeit Ordinarius für Psychiatrie an der Medizinischen Hochschule Hannover, erklärte: „Ich kenne viele Künstler, die intensiver als ich mit ihrer Seele reden und die sagen, ohne diese paranormalen Fähigkeiten könnte ich nicht arbeiten.“ Gleichzeitig aber warnte Emrich: „Die Psychiatrie läuft heute in Gefahr, alles ungewöhnliche Seelenleben, das in der Romantik noch positive Nebenklänge hatte, als pathologisch zu etikettieren und zu bekämpfen.“ Es scheint das Schicksal kreativer Menschen zu sein, dass sie verdächtig erscheinen, sobald sie aus der Masse ragen.

Das Aufkommen des Computers hat sich für viele Menschen mit besonderen Verhaltensweisen als Segen erwiesen. Viele gute Programmierer haben Eigenschaften, die zu einer Diagnose des Asperger-Syndroms führen könnten: die Leidenschaft für Zahlen, Muster und Maschinen, den Zwang zur Wiederholung sowie das geringe Gespür für soziale Kontakte.

Das Internet sei von und für Menschen erfunden worden, die „auf dem Spektrum sind“, sagen Leute aus der Informationstechnik-Branche. Online könne man kommunizieren ohne die Qual, Leute treffen zu müssen. Dabei haben es viele Computerfreaks weit gebracht.<

http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/autismus-adhs-legasthenie-psychische-stoerungen-foerdern-kreativitaet-a-961162.html

Schulische Inklusion = Illusion? Wie Kinder und Eltern von Schulen und Behörden drangsaliert werden

Passen Sie sich an, oder Sie kriegen meine „Inklusion“ zu spüren! So schallt es von Nord bis Süd vielen Eltern entgegen, die es wagen wollen, ihre autistischen Kinder an Regelschulen artgerecht beschulen zu lassen, ohne dass diese gesundheitlich verletzt werden.

Im Sommer 2013 entging es den Landesrechnungshöfen nicht, dass dreimal mehr Kinder auf Förderschulen „entsorgt“ wurden, als im Durchschnitt in den letzten Jahren und dieses im Wissen darum, dass künftig Förderschulen geschlossen würden.

In Kenntnis, dass die Gesetze zur Inklusion schon einige Jahre in der Diskussion waren, wurde vor der Verabschiedung in manchen Bundesländern noch schnell „reiner Tisch gemacht“ und an sogenannten runden Tischen unter Zuhilfenahme von psychologischen Schulberatungsstellen, zugelassenen Kinderärzten und Kinderpsychiatern, Kinder- und Jugendpsychiatrien, Mitarbeitern von Jugendämtern und Schulbehörden über Eltern und Kinder regelrecht Gericht gesessen. Denn anders kann man die Situation nicht beschreiben, in die manche Eltern mit psychologischen Tricks gebracht wurden und immer noch werden: Einer gegen 10.

Das macht manche Eltern so klein und duckmäuserisch (wenn man ihnen nicht sogar das schulische Erziehungsrecht durch Bestellung eines Ergänzungspflegers entzogen hat, wenn sie sich ohne angemessene Argumentationshilfe und Unterstützung der ESH weigern, ihre Kinder „umerziehen“ zu lassen), dass sie nach einer Bearbeitung durch eine solche Front von Gutmeinenden aus Angst den übelsten Praktiken zustimmen, um sich mit denen gut zu stellen, die das Geld für Förderung vergeben. Summen, die überdies manche Eltern offenbar in Versuchung führen das Kindwohl nicht mehr ganz an oberster Stelle anzusiedeln. Wenn denn Protokolle solcher Besprechungen angefertigt werden, werden sie oft den Eltern nicht zur Verfügung gestellt oder wesentliche Teile geschönt. Eingespielten Missbrauch muß man das nennen.

Und auch sonst gibt es kaum Schriftliches in der Kommunikation mit Erziehungsberechtigten. O-Ton: „damit Sie nicht zu einem Anwalt gehen können“. Denn weil Verwaltungsvereinfachungsgesetze dazu verpflichten, Gerichtsverfahren zu vermeiden, lassen sich manche Schulbehörden und Sozial-/Jugendämtern was „Umgehendes“ einfallen. Wenn niemand bereit ist, mit den Eltern, die durch die Inklusionsgesetze gestärkt wurden, zu kooperieren, wie es die Schulgesetzgebung klar fordert, dann darf nichts Schriftliches hinterlassen werden, um keine Angriffspunkte zu liefern.
Übelste Verleumdungen sind der ESH bekannt bzw. angezeigt worden, aber meist mündlich ausgesprochen und auf dem Boden von Rechtsbeugungen und Rechtsbrüchen, wie sie kaum vorstellbar sind, werden dann hochsensible autistische Kinder beschult, was allein als Barriere reicht, Kinder zu Leistungen unfähig zu machen. Anstatt sich auf Kompetenzen zu konzentrieren und den empfindsamen Kindern Barrieren aus dem Weg zu räumen, werden „Gewaltprotokolle“ geführt, die nicht selten darin münden, dass Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden können, die eine Möglichkeit der Abschiebung an ein Förderzentrum darstellen. Das ist schlicht und einfach Mobbing, begleitet von inoffiziellen Aussagen mancher Lehrer, daß man die lästige Inklusion zum Scheitern bringen wolle, indem man sie absichtlich möglichst schlecht umsetzt und dann gegenüber der Politik so tut als hätte man alles getan und es würde trotzdem nicht funktionieren, leider leider.

Wenn Eltern sich dann eine Eigeninteressengemeinschaft wie die ESH als Unterstützung an ihre Seite holen, die zu Autismus aus Sicht von Autisten informiert, dann greifen vielfach die Seilschaften noch enger:

Einigen Eltern wird zunächst schlichtweg untersagt, Mitarbeiter der ESH als Terminbegleiter mitzubringen (wovon die ESH sich nicht abhalten lässt), obwohl die Schulgesetzgebung zum Ausdruck bringt, dass alle, die zum Wohle des Kindes beitragen, miteinander nach einem guten Weg suchen sollen. Auch solche Blockadehaltungen haben natürlich in Beschwerdeverfahren keinen Bestand.

Andererseits ist seit Jahren üblich, Personal aus Autismustherapiezentren als „Fachleute“ hinzuzuziehen, von denen Autisten deutlich sagen, dass sie nicht die Interessen von Autisten vertreten sondern als unternehmerisch agierende Anbieter finanzielle Eigeninteressen und daneben im Zweifel Elterninteressen unterstützen. Da drängt sich der Verdacht auf, dass zweifelhafte Gründe für die Zusammenarbeit von Jugend-/Sozialämtern und Schulbehörden vorliegen. In diesem Zusammenhang darf gefragt werden, was Körperschaften dazu bewegt, gegen die geltende Rechtsprechung zu verstoßen oder warum sie keinen Kontakt mit Interessenvertretungen der Autisten (disabled people organisations) aufnehmen, sondern Aufträge an „Therapie-Wirtschaftsunternehmen“ vermitteln, die auch banale Korruption in Behörden als denkbar erscheinen läßt? Die ESH verlangt Transparenz hinsichtlich der Zuweisungen von Kindern an Autismustherapiezentren als Kunden, die Stundensätze bis zu 100,00 EURO abrechnen für Leistungen, die Autisten lebenslang schaden können, weil sie Dressur darstellen und Kompetenzen nachhaltig zerstören können (siehe dazu auch die diversen Artikel zu dieser Thematik auf dieser Plattform). Körperliche Unversehrtheit und Entfaltung der Persönlichkeit sind Grundrechte, die häufig vom „Fürsorge“apparat um autistische Kinder mit Füßen getreten werden!

Die ESH stellt sich die Frage, was gegen ihre Gesundheit abgerichtete Autisten so attraktiv macht, dass man wider besseres Wissen und Beratung von Betreffenden Leid über eine Minderheit bringt? Und das vor dem Hintergrund der leidvollen Geschichte von Autisten im sogenannten 3. Reich. „Erfasst, verfolgt, vernichtet“. http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/ausstellungen/parl_hist/erfasst_verfolgt_vernichtet/index.jsp
Ist denn tatsächlich nichts dazu gelernt worden? Von Diktaturen weiß man, dass gebrochene Menschen zu allem Ja und Amen sagen und gut zu händeln sind.

Aber Inklusion heißt nicht, menschliche Marionetten denen die Einforderung wesentlicher Grundrechte abdressiert wurde ohne Schaffung von Barrierefreiheit in Schulklassen einzugliedern, sondern kleine Personen in ihrer Besonderheit mit allen anderen gemeinsam zu beschulen. Autisten müssen im Rahmen des Rechts auf Bildung ihren persönlichen Lernrhythmus nehmen dürfen, um das Leben kennen zu lernen, ihre Selbstbestimmung erfahren zu können und sich ins Leben einzufinden, ohne Schaden zu nehmen. Eine Gesellschaft, die Autisten verbiegen will, setzt sich dem Verdacht aus, neue „Nickneger“ haben zu wollen.

Wenn aber die gesellschaftliche und gesetzliche Entwicklung den Interessen von Schulleitern, Lehrern und Elternschaft entgegen steht, wenn sie keine mentale Unterstützung vor Ort erhalten, dann wird sich leider in der Praxis immer noch häufig am Kind und seinen Eltern ausgelassen. Aus den Notizen der AG Schule der ESH:

– Manche Schulräte vergeben Eltern autistischer Kinder keine Sprechstunde

– Eltern werden in Beratungstermine geknebelt, die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Schulpsychologen darstellen

– Für autistische Kinder werden Förderbedarfe mithilfe falscher Tatsachenschilderungen (gerne auch sachlich falsche Aufführung von Folgen mangelnder Barrierefreiheit als persönliches Fehlverhalten) hochgeschraubt, um damit fehlende Lehrerstellen aufzustocken etc.

– Autistische Kinder werden an Privatschulen mit Schulordnungen gedrängt, die gegen geltendes Schulrecht verstoßen und die Schulbegleiter als Vasallen der Schule sehen, die Eltern keine Rückmeldung geben sollen. Wenn diese Schulbegleiter dann nicht im Sinne der Schule funktionieren, dann werden die Eltern unter Druck gesetzt und in Bezugnahme auf das Hausrecht Schulbegleiter vom Schulgelände verwiesen.

Auch wenn das kaum zu glauben ist, es gehört zum Alltag der ESH in der Begleitung autistischer Kinder. In vielen Beschulungserlebnissen autistischer Kinder gibt es bereits in der Grundschulzeit bis zu 20 Rechtsbrüche, die Eltern um des lieben Frieden willens durchgehen lassen.

Aber den Eltern muss klar und deutlich werden, dass sie sich mit jeder Duldung solcher unmenschlichen und in stundenlangen Gesprächen durch alle Beteiligten schön geredeter Umstände aktiv am Leiden ihrer autistischen Kinder beteiligen und deren Situation deutlich verschlimmern.

Wenn die ESH angefragt wird, die Interessen der Kinder zu vertreten, wird bei Bedarf auch vor Ort aufgeklärt und eine gute Lösung für das Kind angestrebt. Wenn sich herausstellt, dass hinter den Kulissen von Beteiligten (Schulen, Schulbehörden, Elternvertretern, schulpsychologischen Diensten, wirtschaftlicher Jugendhilfe, Jugendämtern etc.) ein falsches Spiel gespielt wird und hinter dem Rücken der betreffenden Eltern weitere massiv gesundheitsschädigende Maßnahmen für das Kind geplant werden, wird Eltern von der ESH der Klageweg empfohlen, um dem Leiden des Kindes ein Ende zu setzen.

Da manche Eltern sich von freundlichen Erklärungen an runden Tischen täuschen lassen, geben sie manchmal ihre Pläne auf und sind dann schockiert, wenn die Vorhersagen der ESH ihre Kinder betreffend eintreffen. Leider ist auch zu beobachten, dass eingeschaltete Rechtsanwälte den Auftrag der Eltern ausnutzen, nicht von Rechtsschutzversicherungen abgedeckte Leistungen anzubieten, indem sie sich als „Vermittler“ betätigen. Neben der eingehenden Privatrechnung über die dadurch entstandenen Kosten ist auch festzustellen, dass den Auftraggebern gelegentlich von den Anwälten sogar Vorwürfe gemacht werden, sie seien nicht verbindlich genug, von deren mangelhaften Kenntnissen in Schul- und Inklusionsrecht ganz abgesehen.

Für die ESH galt es den Rahmen der Begleitung autistischer Kinder zu überdenken, insbesondere, wenn Eltern die ESH zwar als Tippgeber nutzen, letztlich aber ihre eigenen Entscheidungen treffen, die aus Sicht der ESH nicht immer geeignet sind, im Einzelfall dem autistischen Kind gerecht zu werden. So war und ist die ESH gezwungen, eine Zäsur zu setzen:

Die AG Schule begleitet nur noch in Fällen, in denen nach einer Erstberatung gemeinsam Ziele festgelegt werden. Im Fall dass Eltern durch ungeeignete und nicht abgesprochene Eigeninitiativen oder nur selektive Weitergabe von aktuell relevanten Unterlagen eine angemessene Durchsetzung vereiteln, beendet die ESH ihre Arbeit, um sich auf die Fälle in erforderlichem Maße konzentrieren zu können, in denen die Rahmenbedingungen ein gutes Vorgehen möglich machen. Es ist auch für uns sehr unbefriedigend als eine Art Lückenbüßer der eigenen Geheimagenda der Eltern immer wieder Folgen von Handlungen die gegen unseren ausdrücklichen Rat vorgenommen wurde „dem Kind zuliebe“ ausräumen zu sollen.

Es soll aber abschließend nicht versäumt werden, eine Lanze für diejenigen zu brechen, die Inklusion als wichtigen Meilenstein im Umgang mit kleinen und großen Menschen erkennen. Es ist eine zunehmende Offenheit zu spüren, zum Wohle des Kindes Betreffende mitwirken zu lassen.
Die Erklärungen der ESH verhallen nicht ungehört.

– es gibt Schulleiter, die Kinder annehmen, wie sie sind und auch ihre Kollegien gut führen und unterstützen,

– es gibt LeiterInnen von Jugendämtern, die sich mit ihren Mitarbeitern auf einen neuen Weg begeben und neue Medien (für die Beschulung von Autisten geeignete Technik) im Rahmen der Eingliederungshilfe finanzieren,

– es gibt Schulräte/schulfachliche Dezernenten, die bereit sind sich Unbekanntem zu öffnen und autistischen Kindern einen barrierefreien Platz in den Schulen zu bereiten und auch die technischen Erfordernisse im Rahmen der Nachteilsausgleiche zu genehmigen,

– es gibt Berater, die Eltern eine gute Unterstützung sind, kompetenzorientiert arbeiten und die Erkenntnisse der disability studies und die Maßgaben der UN-Behindertenrechtskonvention auf Augenhöhe umsetzen,

– es gibt Förderlehrer an Regelschulen, die keinen Förderbedarf konstruieren, um ihre berufliche Position zu Lasten behinderter Kinder zu untermauern sondern einzig das Kindeswohl im Auge haben und mit Eltern gemeinsam Förderpläne erarbeiten,

– es gibt Eltern autistischer Kinder, die begriffen haben, dass Elternverbände und deren Beratungsangebote immer nur die Sicht von Nichtautisten darlegen können und die bereit sind, von Autisten zu lernen, ihr Kind zu verstehen und zu akzeptieren, dass es einen anderen Weg nehmen muss, um glücklich sein zu können,

– es gibt Eltern und Elternvertreter in Schulklassen, die es für ihre eigenen Kinder als wertvoll ansehen, dass Klassenkameraden und Schulfreunde anders sind als andere, aber bereichernde Menschen sind, die man nicht missen möchte in der sozialen Gemeinschaft Schulklasse.

Dass Onlinebeschulung an Regelschulen für Autisten barrierefrei ist und ihnen erheblich bessere Möglichkeiten von Teilhabe einräumt, wird von Lehrern leider immer noch überwiegend ignoriert. Nun denn, wenn für diesen Mangel an Bereitschaft als Preis kleine Menschen nicht heil bleiben dürfen und ihnen Chancen verbaut werden, dann darf der Leser sich seinen Teil denken. Wie sagte die Sachbearbeiterin der wirtschaftlichen Jugendhilfe in einer großen Stadt mit unrühmlicher Vergangenheit sinngemäß: „Die Stadt zahlt nur, wenn der kleine Autist sich ihren Forderungen anpasst.“

Trotz all dieser noch zu beobachtenden Widrigkeiten: Wenn Eltern engagiert, ehrlich und offen mit uns zusammenarbeiten ist die Onlinebeschulung in Regelklassen erreichbar.

Psychiatrisches Profiling ist Volksverhetzung

Das Thema um das es mir hier geht, regt mich sehr auf. Der Leser möge meinen gerechtfertigten Ärger und meine bewußt unverblümte Ausdrucksweise verstehen.

Wir sehen [in den USA] einen sich beschleunigenden Zyklus aus Artikeln in hochangesehenen Medien, die einen Amoklauf mit einer Beweisführung verbinden, daß der jeweilige Täter „psychisch krank“ sei. Diese Beispiele erscheinen immer schneller und schneller. Der [US-]Präsident sprach von einem Zyklus von „allen 3-4 Monaten“. Ich habe keine Ahnung, ob es mehr solche Gewalttaten gibt. So wie ich keine Ahnung habe, ob die USA ungleicher, ärmer, niederträchtiger, rassistischer, frauenfeindlicher werden. Ein stärkerer internationaler Aggressor, bereiter Zivilisten für die eigenen Vorstellungen von Recht und Gesetz in anderen Ländern zu töten.

Oder ob Organisationen wie Torreys “Treatment Advocacy Center” schlichtweg genug Lügen in den Medien verbreitet haben, so daß diese Art von Berichten sich nun selbst weiter fortpflanzt. Setzen wir einmal die große Anzahl von Menschen voraus, die rezeptpflichtige Psychodrogen einnehmen, also ärztlicherseits entsprechend diagnostiziert wurden. Betrachten wir weiter, wie im Nachhinein Personen aus dem Umfeld eines Amokschützen diesen im Eindruck des Geschehens als „instabil“ beschreiben, als eine „tickende Zeitbombe“ oder im Sinne anderer dämonisierender Attribute basierend auf dem Konzept der „gewalttätigen psychischen Erkrankung“, dann sollte es immer möglich sein solche Geschichten zu finden.

Der Präsident hat dem Land und den Bürgern, die mit psychiatrischen Verleumdungen leben müssen schweren und unverzeihlichen Schaden zugefügt, indem er die verbreitete Verleumdung bestätigte, daß wir für Gewalttätigkeit anfällig seien. Und dies eine genauere Prüfung unseres Verhaltens erfordere, einschließlich stärkerer Einschränkungen unserer bürgerlichen Rechte. Und wir als Minderheit unter noch aufwändigere Kontrolle durch das bekannte unverantwortliche und diskriminierende auf uns zielende Überwachungs- und Internierungslagersystem gestellt werden müßten, das wir als „Psychiatrisches Gesundheitssystem“ kennen. Wir müssen verstehen, daß dies alles nicht mehr als eine Verleumdungskampagne ist. Es ist offenbar auch nicht möglich rational zu diesem Thema zu diskutieren. Jedesmal, wenn wir es versucht haben das Fehlen von Evidenz für statistische Zusammenhänge herauszuarbeiten, hatten diese rationalen Argumente keine Wirkung. Stattdessen schienen sie eher noch Öl ins Feuer zu gießen.

Nun möchte ich etwas herausarbeiten, wie Profiling funktioniert und warum es immer falsche Ergebnisse hervorbringt. Es ist irrelevant, ob ein statistischer Zusammenhang besteht zwischen einzelnen demografischen Faktoren und der Wahrscheinlichkeit, daß ein Individuum ein Verbrechen begehen wird. Profiling basiert auf Betrachtung bestimmter demografischer Faktoren, die wegen tiefsitzender Vorurteile ins Visier genommen werden, die tatsächlich erwarten, daß jemand als unmenschlicher Schwarzer Mann mit übermenschlicher Stärke unter Kontrolle und Aufsicht gehalten werden muß. Wir sehen das klar bei ethnischem Profiling – mindestens einige von uns denken auch so. Deswegen konnte es das Urteil im Fall George Zimmerman geben, deswegen sind die Morde an farbigen Männern, Frauen, Mädchen und Jungen durch die Polizei keine tragischen Einzeltragödien, sondern ein erschütternder systematisch geschürter Massenmord einer rassistischen Gesellschaft.

Und es gibt keinen Unterschied zu psychiatrischem Profiling. Wir sind Ziel wegen unserer hartnäckigen Vorverurteilung, welche rassistischen Vorurteilen weitgehend ähnelt: Behinderte Minderheiten und ethnische Gruppen waren schon immer die beiden Pole des Weltbilds von Eugenikern, das einige Teile der Bevölkerung herauspickt und als „unnütze Esser“ einordnet, wert ausgebeutet und weggeworfen zu werden. Es spielt keine Rolle, ob die Behinderten zugeschriebene Minderwertigkeit nur im Kopf des Betrachters existiert – das gab es schon immer. Immer gibt es Zusammenhänge zwischen der Fremdwahrnehmung einer Person, die seltene Geisteszustände oder kulturelle Hintergründe aufweist und ihrer Ausgrenzung aus der Mehrheitsgesellschaft. Die Gründe können unpassende Umgebungszustände sein und die Ausgrenzung beruht auf Frauenfeindlichkeit, Rassismus, Klassenzugehörigkeit und andere Kriterien der Ausgrenzung, die wir benutzen. (Beispielsweise entschied der Supreme Court im bekannten Fall Buck vs. Bell, daß zwangsweise Sterilisation rechtmäßig sei und verleumdete eine Familie aus Frauen als „Schwachsinnige“. Unter welchen gesellschaftlichen Behinderungen sie auch immer gelitten haben mögen, sie waren sicherlich arm.)

Weder die Nazis mit ihrer mörderischen Agenda noch das zeitgenössische Regime von Konzentrationslagern und ausgrenzenden Sondergesetzen unter dem Vorsitz der Psychiatrie interessiert(e) sich dafür, ob du dich selbst als behinderte Person identifizierst, als psychisch krank [oder Jude], als eigen oder exzetrisch oder als normal. Die Selektion wurde vorgenommen und du bist zur Rechten oder Linken sortiert worden. Bisher wurden wir noch nicht vergast, aber wir werden durch Fremdkontrolle, durch Psychodrogen und Elektroschocks, durch die Polizei mit Schußwaffen und Teasern ermordet.

Ich möchte, daß wir klar erkennen, was mit uns gemacht wird – nach meinem kulturellen Verständnis ist psychiatrisches Profiling nichts anderes als die Volksverhetzung gegen Juden, erfunden um Pogrome zu rechtfertigen. Ich las Geschichten aus dieser Zeit und die Ähnlichkeiten der Vorgänge trafen mich wie der Schlag. Wie ähnlich Menschen sich hinkauerten, wartend daß es vorübergeht, versuchten mit verantwortlichen Autoritäten vernünftig zu reden, sich als angebliche Nichtjuden durchschlugen, sich Strategien entwarfen wie auch immer sie überleben könnten. Eine Volksverhetzung kann nicht diskutiert werden. Nun, rückblickend, hoffe ich, daß die meisten Menschen diese Volksverhetzung als so gegenstandslos wie folgenschwer erkennen, die in ihrer Zeit geglaubt wurde. Manche Bigotte werden jedoch auch heute noch daran glauben und sich vor diesem „Schwarzen Mann“ fürchten.

Diese Woche redete ich mit zwei Freunden, ich sagte ihnen, daß jetzt, wo die Interpretation der UN-Behindertenrechtskonvention weitgehend gesichert ist, wir unsere Aufmerksamkeit nun auch positiven Maßnahmen zuwenden sollten: Was wollen wir erleben in einer Welt, die ohne Zwangspsychiarie neu gestaltet wird? Wenn eine Regierung uns mitteilt: „OK, wir werden die psychiatrischen Sondergesetze aufheben und mit Entrechtung und Zwangsbehandlungen aufräumen. Was sollen wir noch tun, damit wir sichergehen, daß Menschen haben was sie brauchen und nicht weiter diskriminiert werden, wenn sie ungewöhnliche Gedanken haben oder ernsten Kummer oder Krisen durchleben?“ – was würden wir antworten?

Beide Freunde reagierten heftig, was veranschaulicht wie tiefen Hass wir unter dem noch aktuellen Regime erfahren. Wie uns dieser Hass selbst hat fühlen lassen als wären wir als Menschen nichts wert. Es ist schwer zu realisieren wie sehr man die gesellschaftlichen Verleumdungen verinnerlicht hatte, man nicht stark genug war das eigene gesunde Selbstbild davon unangetastet zu bewahren. Wie genau das eine Voraussetzung dafür war, daß man uns als psychisch krank verleumden konnte. Ganz besonders als Frau. Es macht mich wütend. Es macht uns wütend. Und wir sollten es nicht mehr innerlich annehmen.

Das ist keine Schwäche oder Verletzbarkeit. Wir sind verdammt stark, weil wir überlebt haben, was wir erleben mußten. Und die, die nicht überlebt haben, würden die gleiche Stärke in sich finden, wenn sie in unsere Schuhe gesteckt worden wären. Was wir überlebten (aus meinen Notizen zu einem dieser Gespräche, in welchem auch meine Partnerin und ihre Beiträge einbezogen sind):

– Schindluder mit dem Selbstwert einer Person und ihrer Wahrnehmung in der Welt – das ist Zufügen von seelischem Leid und läuft auf Folter hinaus.
– Systematische Folter, weil alles nur gefühllose Experimentiererei war: „Du bist ein wissenschaftliches Projekt.“ Sie gaben falsche, unvollständige und irreführende Informationen (es gab also keine Zustimmung auf der Grundlage korrekter Beratung) und versagten dabei alle Informationen über schädliche Wirkungen zu sammeln, die bereits beobachtet wurden. Sie geben dir Substanzen, von denen sie keine Ahnung haben und erzählen dir nur, was sie meinen, das du wissen solltest. Sie behandeln uns als unmenschlich, als wäre nichts dabei. Das kann geschehen, weil es eine Art von kontrollierender Supervision in der Anwendung der Psychiatrie gibt, die es so in der Anwendung der physischen Medizin nicht gibt.
– Jemanden so „anders“ machen, daß man mit ihnen alles anstellen kann. Das bezieht sich nicht nur auf die Akte offener Gewaltausübung. Wenn ein Elter sein Kind schlägt, wird es nach einer Weile ausreichen, daß das Elter das Kind anschaut, damit das Kind unter der auf Konditionierung beruhenden Kontrolle ist. Sie müssen gar nicht weiter prügeln, die Fingernägel ziehen, sie jeden Tag mit Thorazin vergiften. Sie müssen nicht mehr tun als die Person so in Angst und Schrecken zu versetzen, daß sie nicht mehr sie selbst sein kann.
– Sie vermittelten mir das Gefühl, ich gehöre nicht in diese Welt wie ich nun bin. Ich denke, das ist unverzeihlich.

Das alles zeigt mir wieder, daß wir zu jeder Zeit, in der unsere Rechte von den Vereinten Nationen entschieden anerkannt werden eine weitere Schicht unserer eigenen Erfahrung und Fähigkeit die extremen und ungeheuerlichen Menschenrechtsverletzungen gegen uns zu bekämpfen freilegen. Fortschritt verläuft nicht linear. Und während ich weiterhin denke, daß wir uns Gedanken darüber machen müssen, wie eine neue Welt gestaltet werden könnte, auch wenn wir noch im Griff des alten Regimes sind, wird der nächste Schritt vielleicht sein, das zurückzuweisen, was uns dann aufgetischt wird und uns darüber zu empören, sowie uns selbst und alle anderen vor Vergeltungsaktionen zu schützen.

Tina Minkowitz, New York
International Representative des Weltweiten Netzwerks der Nutzer und Überlebenden der Psychiatrie – WNUSP (wnusp.net)

Übersetzt mit Genehmigung.
Die Übersetzung orientiert sich am angenommenen Sinngehalt und stellt keine Wort-für-Wort-Übersetzung dar. Der Originaltext findet sich hier: http://www.madinamerica.com/2013/10/psychiatric-profiling-blood-libel

Abenteuer BRK-Allianz – Wehe dem, der das Statut ernstnimmt

Wer schon immer wissen wollte wie man
– behinderte Teilnehmer von Seiten einer Behindertenrechtsorganisation diskriminieren
– unter Verwendung einer fünfstelligen Summe ein formal ungültiges Ergebnis erzielen
– das selbstgeschriebene Statut ignorieren
– organisiert von einem Verein, für den ein Regierungsmitglied juristisch vertretungsberechtigt ist, regierungsfern sein
kann, den könnte diese Glosse interessieren.

Willkommen in der ganz besonderen Welt der deutschen Behindertenpolitik.

Einer Welt, in der behinderte Interessenvertreter noch immer in der Minderzahl sind. Einer Welt, in der es völlig normal ist mit Organisationen gemeinsame Sache zu machen, die man zutreffend wohl als Heimkonzerne bezeichnen könnte. Einer Welt, in der man nicht barrierefrei diskutieren muß, weil ja eh schon alles diskutiert wurde. Und weil Denken anstrengend ist, gerade auch wenn man zur Sondermülldeponie sonderpädagogischen Gedankenguts sozialisiert wurde. Einer Welt, in der tatsächliche echte Behindertenvertreter nicht selten kaum einen theoretischen Wissenshintergrund zu dem haben, über das sie sich auslassen.

Einer Welt, die entgegen ihrem Selbstverständnis die konsequente Umsetzung von Behindertenrechten in Deutschland unterm Strich wahrscheinlich deutlich stärker behindert als die Allgemeinpolitik. Was sie natürlich unter keinen Umständen wahrhaben will. Weil man schließlich etwas tun muß. Was auch immer. Und überhaupt, wo man doch auch gar keine Zeit hat.

Lektion 1 – Wir sind alle unheimlich begeistert

Kommt alle her, die ihr mühselig und beladen seid, die ihr euch mit dem Thema Behinderung befasst. Wir schreiben einen Parallelbericht, der dem in der Tat ziemlich fragwürdigen deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen möglichst breit getragenen Bericht von Nichtregierungsorganisationen gegenüberstellen soll. Das wird gut und wir können uns sicher sein, daß es gut sein wird, weil wir gut sind. Deswegen muß man einen Vorschlag der ESH, das Stimmgewicht von Organisationen, die nicht von Behinderten geleitet werden, zu beschränken, auch gar nicht diskutieren. Würde auch die Begeisterung stören, denn wir wollen ja das Richtige aufzeigen und nicht uns gegenseitig kritisch betrachten. Wir sollten uns schon vertrauen, daß es alle Beteiligten gut meinen, auch die, die Millionen mit Einrichtungen umsetzen, die mit der UN-Behindertenrechtskonvention eigentlich gar nicht vereinbar sind.

Soviel Glaube an den Sieg des Guten. Den muß man wohl auch haben, wenn eine Organisation, für die ein Mitglied einer Landesregierung (Landesbehindertenbeauftragter) rechtlich vertretungsberechtigt ist, ein gemeinsames regierungsunabhängiges Positionspapier erstellen will. (Update: Kurt Beck, der Ministerpräsident, der den fraglichen Behindertenbeauftragten in seine Regierung holte, ist nun Pharmalobbyist bei Boehringer-Ingelheim: Quelle) Man sollte das nicht so kleinlich sehen, immerhin ist die im fraglichen Bundesland dominierend regierende Partei seit einigen Jahren nicht mehr im Bund an der Regierung beteiligt gewesen. Gut, der ehemalige Koalitionspartner sitzt ebenso mit in der aktuellen Bundesregierung. Das wird schon alles stimmen, schließlich ist das alles ungeheuer seriös und auch finanziell gefördert von der „Aktion Mensch“. Gut, die frühere „Aktion Sorgenkind“ ist ein Projekt das dem „Adenauerfernsehen“, dem staatsnahen und öffentlich finanzierten ZDF, entsprang. Also dem Fernsehsender dem klassischerweise eine tendenzielle Nähe zur CDU unterstellt wird, die ja auch zufällig gerade die Bundesregierung führt, die den fraglichen Staatenbericht vorgelegt hat. Aber man muß das halt professionell sehen. Sowieso, immer.

Lektion 2 – Wir beschließen ein Statut, aber gründen keinen e.V.

Ja, denn wir wollen uns auf die Sache konzentrieren, um die es geht, nämlich die Einforderung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Da sind wir alle für. Voll total. Auch die, die sonst ja eigentlich nicht dafür sind und üblicherweise als Bremser in Erscheinung treten. Damit alles geregelt wird, beschließen wir ein Statut. Da stehen auch tolle Sachen drin.

Was bedeutet das eigentlich juristisch gesehen, wenn man sowas beschließt, aber keinen e.V. gründet, weil ja nur ein Zusammenschluß für diesen einen begrenzten Zweck beabsichtigt ist und kein neuer Dachverband, derer es ja offenbar schon viel zu viele gibt (nur ein Dachverband von Organisationen, die tatsächlich klar von Behinderten dominiert werden fehlt irgendwie noch, zumindest ist der ESH in Deutschland keiner bekannt)? Na, das bedeutet … man hat halt was gegründet woran man sich halten will. Voll unkompliziert. Und gleich mit festgeschriebenen undemokratischen Sonderrechten für die initiierende Organisation, die bereits oben erwähnt wurde. Super!

Lektion 3 – Wenn die Übernahme von Verantwortung gefragt ist, warum nicht mal kandidieren

Weil das alles so super läuft hat ein ESH-Vertreter auch die Idee sich für eine Kandidatur für das Steuerungsgremium anzubieten. Als Aufpasser.

Zitat aus der betreffenden „Kandidatenvorstellung wrote:

Die Motivation mich hier einzubringen ist vielmehr in der Sorge
begründet, daß wir Behindertenverbände es wieder einmal nicht schaffen
zweifellos auch in der Allianz zu erwartende Lobbyinteressen, die den
eigentlichen Zielen der Allianz und der CRPD widersprechen möglichst
weitgehend aus dem Bericht herauszuhalten. Deswegen halte ich es für
wichtig, daß von Behindertenseite möglichst viele Vertreter maßgeblich
mitwirken, die rhetorisch und intellektuell auch in der Lage sind diese
Aufgabe möglichst gut zu erfüllen. Leider stelle ich auch immer wieder
fest, daß die Erkenntnisse der Disability Studies auch noch immer nicht
von allen Behindertenverbänden vollumfänglich nachvollzogen wurden und
auch daraus eine Gefahr für die Qualität des Parallelberichts erwachsen
kann. Wie sollen wir von der Gesellschaft verlangen dieses Wissen
umzusetzen, wenn wir selbst keinen Parallelbericht vorlegen sollten, der
diesbezüglich auch tadellos ist?

Entweder gefiel diese Einstellung oder keiner hat die Vorstellungen gelesen, manche Fragen werden vielleicht nie gelüftet werden. Zumindest fiel die Wahl tatsächlich auf den ESH-Kandidaten. Die anderen Vertreter in diesem Gremium zählen mehrheitlich nicht persönlich zu behinderten Bevölkerungsgruppen, aber Sorgen muß man sich natürlich nicht machen, alle sind ja vollkommen erfüllt vom gemeinsamen Ziel.

Lektion 4 – Haftung? Aber wir haben doch noch gar keine dritten Zähne

Wie ist das eigentlich mit der Haftung, wenn man nun ein durchaus relevantes Amt in so einer Organisation innehat? Das hängt dann wohl an der Frage welche Rechtsform vorliegt? Rechtsform? Wieso Rechtsform? Wir haben doch gar keinen e.V. gegründet. Naja, es ist gemein, aber der deutsche Gesetzgeber ist tatsächlich der Ansicht, daß alles irgendeine Rechtsform hat. Voll fies:

Bundesjustizministerium wrote:

Wird der Verein nicht eingetragen, so spricht man vom nichteingetragenen Verein oder auch nichtrechtsfähigen Idealverein. Sowohl der rechtsfähige als auch der nichtrechtsfähige Verein kann Träger von Rechten und Pflichten sein, kann klagen und verklagt werden und Vermögen erwerben. Unterschiede zwischen rechtsfähigem und nichtrechtsfähigem Idealverein bestehen jedoch beim Haftungsrecht: Zwar haften die Mitglieder weder beim eingetragenen noch beim nichteingetragenen Verein persönlich für die Verbindlichkeiten des Idealvereins. Beim nichteingetragenen Verein haften die für den Verein handelnden Personen aber neben dem Verein auch persönlich für Rechtsgeschäfte, die im Namen des Vereins abgeschlossen werden (§ 54 Satz 2 BGB). Handelnde Person ist jede Person, die im Namen des Vereins direkt tätig wird und in irgendeiner Weise als Teil des Vereins in Erscheinung tritt.

Ja, aber das wird eben schon alles so in Ordnung sein. Nur keine Sorge, es gibt ja ein Statut. Und überhaupt, ist doch alles total seriös. Und außerdem ist das ja wenn dann das Problem anderer Leute, wenn doch was schiefgehen sollte. Aber das passiert ja nicht. Schon darum, dings.

Lektion 5 – Gelebte Inklusion, Diskriminierungs- und Barrierefreiheit: Barrierefreiheit ist kein Grundrecht, sondern ist ganz normale Abstimmungsmasse

Nachdem der erste ESH-Vertreter sich mit einem Eindruck wie in einer Mobbingsituation frustriert aus diesen Aktivitäten zurückzog, weil z.B. wesentliche Absprachen ausschließlich in Vor-Ort-Treffen beschlossen wurden, obwohl bekannt war, daß dies nicht barrierefrei war, zeigten sich mehr und mehr Mängel im Umgang miteinander. Gut, die Situation war neu, man mußte sich kennenlernen. Es soll hier nicht um „Kleinigkeiten“ gehen.

Hier geht es zur Schilderung verbreiteter Grundproblematiken (Link): Barrieren für Autisten bei Gremienarbeit

Nachdem sich immer mehr abzeichnete, daß die anderen gewählten Mitglieder des auch aufgrund der beschlossenen Wahlregeln mehrheitlich von Nichtbehinderten besetzten Steuerungsgremiums gleichwertige Kommunikation mit dem autistischen Mitglied weitgehend verweigerten, nahmen die Versuche zu, diesen Personen zu erklären, welche Barrieren es in dieser Situation gibt. Darauf erfolgte wieder weitgehend keine Antwort. Die bisherige Teilhabelösung basierte aber wesentlich auf der Grundannahme, daß auch qualitativ hochwertiger fernschriftlicher Austausch stattfindet und generell bei allen Beteiligten ein ausreichend guter Wille vorhanden ist niemanden behindernd zu benachteiligen. Die Amtsausführung wird weitgehend nur unter Umständen ermöglicht, die nicht ausreichend barrierefrei sind. Es zeigt sich, daß viel später Beschlüsse behauptet wurden, von denen der autistische Amtsinhaber überhaupt nichts mitbekommen hatte.

In dieser Situation stellte der ESH-Vertreter schließlich fest, daß er diese Rahmenbedingungen nicht mehr mittragen kann und forderte zu einer Neukonzeption der Barrierefreiheit auf, verweist bis dahin auf den fernschriftlichen Weg, über den auch bereits einige Entscheidungen getroffen wurden.

Nun passierte etwas sehr Erstaunliches. Amtskollegen teilten per Mail im Stil einer Abstimmung mit, ob sie dafür sind oder nicht.

Moment mal, was stand da noch im Statut?

Zitat:

3. Beteiligte und Unterstützende(1) An der BRK-Allianz können sich nur deutsche Nichtregierungsorganisationen (Non Governmental Organizations – NGOs) beteiligen, die sich für die volle Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Eine NGO ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht gewinnorientiert ausgerichtet und parteipolitisch unabhängig ist, sowie keinen staatlich/öffentlich-rechtlichen Status bzw. keine staatlich/öffentlich-rechtlichen Aufgaben zu erfüllen hat.

Volle Verwirklichung, eine sehr weitreichende Formulierung, die aufgrund des ausdrücklichen Bezugs zur UN-Behindertenrechtskonvention auch ziemlich konkret in die Praxis übertragen werden kann. Fraglich wäre an dieser Stelle wohl, ob es eine „angemessene Vorkehrung“ wäre bis zur Einigung auf eine andere geeignete Lösung zu fernschriftlicher Kommunikation überzugehen.

Die behinderungsbedingende zu geringe Lesegeschwindigkeit anderer Amtsinhaber stand dem auch nicht entgegen. Ohnehin wäre die nicht gewichtiger als die Barrieren für einen Autisten. Über den Vorzug einer bestimmten Gruppe verbietet sich selbstverständlich auch jede Abstimmung.

Es entspann sich auch keine Diskussion darüber was wohl als angemessene Vorkehrung anzusehen wäre. Die wäre für die Gegenseite auch schwierig geworden angesichts der Standpunkte innerhalb der Behindertenrechtskonvention und der Tatsache, daß ein ärztliches Attest vorlag:

Zitat:

Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen LebenDie Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte
sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten
sich,

[…]

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne
Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der
Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten teilhaben können, und ihre
Teilhabe an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter
anderem
i) die Teilhabe in nichtstaatlichen Organisationen und
Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes
befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

Lektion 6 – Best Practice bei Diskriminierungsvorwürfen: Ignorieren und weitermachen

„Die Lebenshilfe fordert Menschen mit Behinderung auf: Sagen Sie selbstbewußt Ihre Meinung. Auch in der Öffentlichkeit.“
Zitat aus dem Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 12.11.2011

Aber was zählt das alles schon für deutsche „Behindertenrechtler“? Natürlich nichts, man macht auch nach einem entsprechenden Hinweis einfach weiter ohne sich sachlich in auch nur halbwegs angemessener Weise auseinanderzusetzen. Nach diversen weiteren Versuchen zu erklären, daß das so nicht geht was da gemacht wird bleibt schließlich kaum mehr als die Deutung übrig, daß hier ganz bewußt einem Amtsinhaber durch ganz banales Ignorieren ein ausreichend barrierefreier Zugang zur Amtsausübung verwehrt wird.

Offensichtlich blieb also auch kaum ein anderer Schluß übrig als festzustellen, daß, wenn sich nuneinmal nur NGOs beteiligen dürfen, die sich für die volle Verwirklichung von Behindertenrechten einsetzen und man bei Spitzenvertretern solcher NGOs rein lebenspraktisch mit einem Teil dieser NGO zu tun hat, der offenbar einen entsprechenden Rückhalt aufweist um zu solchen Aktivitäten geschickt zu werden, sich diese Amtskollegen nach diesem Maßstab eigentlich gar nicht mehr an der Arbeit beteiligen dürften. Also eine Luftnummer.

Und das auch vor dem Hintergrund persönlicher Haftung von Amtsinhabern, die selbstverständlich in ihrem Handeln an das Statut gebunden sind.

Das auch noch zumal voller Einsatz für Behindertenrechte natürlich auch beinhaltet, sich gegen entsprechende Diskriminierungen zu engagieren – juristisch gesehen auch die eigene.

Ja nu, das ist aber eine blöde Situation. Also zur ersten Absicherung eine Mail an alle veranlasst, die die Problematik veranschaulicht.

Reaktion: Ignorieren (bis auf bekanntgewordene Ausnahmen, die man an einer Hand abzählen kann und die sich auch nicht trauten öffentlich Stellung zu beziehen).

Wohlgemerkt, das betraf jetzt nicht mehr nur die Amtskollegen des ESH-Vertreters, sondern Dutzende „Behindertenrechtler“, theoretisch also sowas wie die versammelte Elite der deutschen Behindertenbewegung.

Lektion 7 – Wenn sich jemand wirklich für Behindertenrechte einsetzt, dann muß er mit allen Mitteln entfernt werden

Ungefähr ein Tag vor einer Vollversammlung aller Vertreter wird mitgeteilt, daß in der Pause dieser Vor-Ort-Versammlung eine Aussprache beabsichtigt wird. Der ESH-Vertreter teilt daraufhin umgehend mit, daß dies nicht barrierefrei wäre, da sich der Livestreamzugang nach der gesammelten Erfahrung nicht für intensive Kommunikation eignet, zumindest sofern die anderen Akteure nicht gewillt sind, gewisse Verhaltensregeln zu erfassen und zu befolgen.

Man kann es sich fast denken: Auch dieser Hinweis wird ignoriert und dann in dieser Pause offenbar eine völlig unangekündigte „Abstimmung“ organisiert. Der Inhalt wurde mittels nachgereichtem schriftlichen Protokoll kundgetan: Innerhalb kurzer Frist soll sich der ESH-Vertreter äußern. Später wurde dann anderes behauptet, das sich aus diesem Protokoll gar nicht entnehmen ließ. Tenor: Entweder der ESH-Vertreter akzeptiert innerhalb einer kurzen Frist Teilnahmebedingungen, die dem vorliegenden ärztlichen Attest nicht Genüge tun und kann das Amt deswegen im Grunde nicht ausreichend ausüben (wer bitte stimmt eigentlich für sowas, wenn man von diesem Vertreter seine Interessen vertreten sehen möchte!?) oder er sei abgewählt. Dem ESH-Vertreter ist bis heute nicht bekannt wieviele Wahlberechtigte sich an dieser Farce eigentlich beteiligten, wer konkret dafür gestimmt haben soll, geschweige denn, daß die vermeintliche Abstimmung wenigstens in Hinblick auf ihr Ergebnis kritisch geprüft werden konnte.

Praktischerweise wurde dann auch eine Neuwahl abgehalten, bei der sich tatsächlich auch Kandidaten fanden und deren Wahlbeteiligung erstaunlich hoch angegeben wurde.

Neben diesem auch vereinsrechtlich extrem fragwürdigen Manöver entwickelt sich zudem der frappiernde Eindruck, daß der Entzug von Barrierefreiheit im Großen und Kleinen auch in diesen Kreisen erschreckend oft ohne größere Bedenken als „Kampfmittel“ im Rahmen der üblichen politischen Rangeleien eingesetzt wird. Dabei sollte sich das gerade in diesen Kreisen eindeutig von selbst im Rahmen des Basisanstands und auch der eigenen Glaubwürdigkeit der jeweiligen Akteure verbieten. Extrem bedenklich hallt auch der Eindruck nach, gerade von der Seite solcher immer zuerst machtpolitisch agierender Personen öfters die Forderung zu hören, es müssten öffentliche Mittel für Hauptamtliche zur Verfügung gestellt werden. Man kann sich vorstellen, wie negativ genau das wirken würde, wenn diese Personen auch noch ein festes finanzielles Interesse daran hätten ihre Pöstchen durchzubringen egal, ob sie gerade faktisch die eigentlichen Ziele der Sache in vermutlich vollem Bewußtsein mit Füßen treten.

Lektion 8 – Gericht schätzt Wahl als ungültig ein

Wie lange vorher immer mal in diesem Kreis angekündigt, rief die ESH als letztes Mittel selbstverständlich ein Gericht an, um diese Rechtsverstöße zu stoppen. Denn mal ehrlich, was ist schlimmer: Diskriminierung durch irgendwelche gedankenlose oder behindertenfeindliche Menschen oder durch solche, die die theoretischen Grundlagen eigentlich kennen und sich trotzdem aus unerfindlichen Gründen nicht daran halten? Besondere Kenntnis und Einsichtsfähigkeit erhöht bei Vergehen in der Regel das Maß der Schuld.

Erstaunliche Erkenntnis daraus: Nach Einschätzung des zuständigen Gerichts wurde der ESH-Vertreter nie rechtsgültig gewählt – sinngemäß abgeleitet die anderen Amtskollegen auch nicht. Wer aber nicht korrekt gewählt worden ist, der kann auch nicht gegen eine Diskriminierung bei der Amtsausübung klagen.

Dumm gelaufen, folglich ist der ganze Bericht praktisch unrettbar ungültig. Da helfen auch symbolische Abstimmungen der Vollversammlung nichts mehr.

Lektion 9 – Rücktrittsaufforderungen der ESH

Was lernt man aus dieser Erfahrung? Nocheinmal: Im deutschen Behindertenrechtsbereich dominieren bis heute Organisationen mit mehr oder weniger fragwürdigen Ausrichtungen, die nicht von Behinderten selbst betrieben werden. Auch die BAG Selbsthilfe kann aufgrund massiver Beteiligung von Angehörigenverbänden wohl nicht als DPO (Disabled People Organisation = eine Organisation, die von Behinderten dominiert wird) betrachtet werden und fällt über ihre Vertreter immer wieder durch absonderliche Aussagen und Verhaltensweisen auf. Selbst Vertreter von DPOs sind zumeist Personen aus der Selbsthilfe und haben meist keine solide Kenntnis über theoretische Grundlagen des sozialen Phänomens „Behinderung“ und agieren zumeist als Kinder dieser Zeit vor allem aus nur mehr oder weniger bruchstückhaft systematisch reflektierten persönlichen Alltagserfahrungen. Einzelne Lichtblicke bleiben die Ausnahme und dringen kaum durch.

Nach diesem nahezu kollektiven Versagen der „ersten Adressen“ der deutschen behindertenpolitischen Szene kann mit einem sehr bitteren Beigeschmack kaum geleugnet werden, daß das wahre Problem, das grundlegende Fortschritte im Alltag für Behinderte in Deutschland wohl seit Jahrzehnten verhindert, nicht bei Politik und Parteien zu finden ist, sondern in der schlechten Qualität der politischen Arbeit der behindertenpolitisch aktiven NGOs selbst.

Es kann nicht sein, daß im o.g. Fall in Erscheinung getretene Behindertendiskriminierer (ja, man muß es jetzt mal so klar benennen) weiter in hervorgehobenen Stellungen Behindertenpolitik betreiben und unkritisiert Sonntagsreden zum Besten geben können, obwohl sie offensichlich gar nicht für die volle Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention (also dem aktuellen Mindeststandard) einstehen. Daher werden die folgenden Personen aufgefordert sich umgehend aus allen verantwortlichen Posten mit Bezug zu Behinderungsthemen zurückzuziehen:

– Hans-Günter Heiden („Netzwerk Artikel 3“)
– Claudia Tietz (SoVD)
– Hans-Joachim Krahl (BAGS)
– Dr. Sigrid Arnade (ISL)
– Dr. Markus Schäfers (Lebenshilfe Bundesverband)
– Douglas Ross (Eltern für Integration)

(Diese Vertreter wurden als Funktionsträger von der BRK-Allianz selbst namentlich im Internet genannt)

Machen wir uns nichts vor, das was im o.g. Fall stattfand ist im Grunde noch deutlich schwerwiegender als dies:

Zitat:

Melissa Barton, Mutter des Fünfjährigen, wirft der Klassenlehrerin vor, sie habe Alex aus der Kindergarten-Klasse geworfen, weil sie von den Symptomen seiner Krankheit genervt gewesen sei. Alex brummte ständig und nahm Hausaufgaben in den Mund, um sie zu essen. Als die Lehrerin ihn am vergangenen Freitag wieder vor die Tür gesetzt hatte, ließ sie seine Mitschüler aufschreiben, was sie an Alex nicht mögen. Dann soll der Junge kurzzeitig zurück in die Klasse gebracht worden sein, um sich die Meinungen anzuhören.Es kam zu einer bizarren Abstimmung, bei der Alex wieder vor der Tür stand. Nur zwei Mitschüler waren dafür, dass er zurück kommen sollte. 14 Klassenkameraden waren gegen ihn – und Alex verbrachte den Rest des Tages bei der Schulkrankenschwester, bis ihn seine Mutter abholte.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,556305,00.html

Es darf nicht sein, daß diese Leute einfach so weitermachen können. Behindertenpolitik ist keine Posse.

Was ist autistenfeindlich? Ist Autistenfeindlichkeit Rassismus?

Was ist autistenfeindlich?

Diskriminierende Haltungen zeigen ihre Wirkung im ganzen Alltag. Feindlichkeit ist eine Einstellung gegenüber einer bestimmten Gruppe oder einzelnen Personen. Doch was ist feindlich und was nicht? Zu einer möglichst objektiven Herangehensweise an Autistenfeindlichkeit braucht es eine Definition. Da die sozialen Mechanismen gegenüber Autisten dieselben sind wie gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen, die Hass und Diskriminierungen erfahren bietet es sich an zur Sondierung der hier relevanten Frage eine anerkannte Definition heranzuziehen, hier fällt die Wahl auf die prägnante Antisemitismusdefinition nach Nathan Sharansky, welcher u.a. als Chef der israelischen Einwanderungsorganisation fungierte:

Zitat:

Trifft eines dieser Kriterien zu, handelt es sich nicht mehr um bloße Kritik: Doppelmoral, Dämonisierung, Delegitimierung

Naheliegenderweise wird dieser Maßstab in der Praxis vor allem auf Aussagen von Personen angewandt. Es kann also nur erfasst werden, was auch ausgedrückt wird.

Ist nun dieser Maßstab angelegt, überkommt den Betrachter der nicht völlig achtlos durch die Welt geht und dem Thema Autismus schoneinmal begegnete vermutlich in den meisten Fällen größtes Unbehagen:

Zeitgeist: Kann man eine Definition für Antisemitismus einfach so auf Autistenfeindlichkeit beziehen?
Autor: Alleine die Frage dürfte schon autistenfeindlich sein? Denn sie spielt mit Delegitimierung.
Z: Aber Autisten sind krank, ein Vergleich mit Autisten beleidigt alle Juden.
A: Traurig diese Geschichtsvergessenheit, gerade zur Nazizeit wurden Juden doch in genau derselben medizinischen Herangehensweise praktisch für erbkranke Asoziale gehalten.
Z: Aber der Fanatismus der Nazis war Unsinn …
A: … genauso wie heutige Doppelmoral, Dämonisierung und Delegitimierung von Autisten Unsinn ist. Es gibt ja noch nicht einmal eine objektive Definition von Krankheit aus der all das logisch ableitbar wäre, das in Diagnosekatalogen ausgeführt wird. Diese Kataloge sind politisch-kulturelle Produkte aus nicht einmal demokratisch legitimierten Gremien und haben nichts mit ernsthafter Wissenschaft zu tun.

Den Lesern, die den Autor nicht das letzte Wort lassen möchten, können gerne das oben verlinkte Forum ansteuern.

Ist Autistenfeindlichkeit rassistisch?

Ja, auch wenn „Rassismus“ sich wörtlich auf den Begriff der Rasse bezieht, muß man heute erkennen, daß es keine Menschenrassen im Sinne einer Realität gibt. Es handelt sich um Konzepte, die Rassisten anwenden, die ihr Weltbild ausmachen.

Die in der Rassismusforschung aktuell am breitesten akzeptierte Definition stammt von dem französischen Soziologen Albert Memmi:

„Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen“ (Memmi, S. 103 u. 164).

Diese Definitionen ist nicht auf rassenbiologisch begründete Rassismen beschränkt, so stützt sich die „rassistische Anklage bald auf einen biologischen und bald auf einen kulturellen Unterschied. Einmal geht sie von der Biologie, dann wieder von der Kultur aus, um daran anschließend allgemeine Rückschlüsse auf die Gesamtheit der Persönlichkeit, des Lebens und der Gruppe des Beschuldigten zu ziehen.“(Memmi, S. 165 f.).

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rassismus#Rassismusdefinition_nach_Albert_Memmi

Während bei Memmi die Wertung ein zentrales Element darstellt, verzichtet George M. Fredrickson vollständig auf dieses Kriterium, wodurch seine Definition auch bestimmte ethnozentrische, vor allem aber ethnopluralistische Konzepte einschließt (vgl. Fredrickson, S. 18 f.). Fredricksons Theorie oder Konzeption des Rassismus aus dem Jahr 2002 basiert lediglich auf zwei Komponenten: „Differenz“ und „Macht“.

„Rassismus entspringt einer Denkweise, wodurch «sie» sich von «uns» dauerhaft unterscheiden, ohne dass es die Möglichkeit gäbe, die Unterschiede zu überbrücken. Dieses Gefühl der Differenz liefert ein Motiv beziehungsweise eine Rechtfertigung dafür, dass «wir» unseren Machtvorteil einsetzen, um den ethnorassisch Anderen auf eine Weise zu behandeln, die wir als grausam oder ungerecht ansehen würden, wenn Mitglieder unserer eigenen Gruppe davon betroffen wären“ (Fredrickson, S. 16).
„Wollten wir eine knappe Formulierung wagen, so könnten wir sagen, dass Rassismus vorliegt, wenn eine ethnische Gruppe oder ein historisches Kollektiv auf der Grundlage von Differenzen, die sie für erblich und unveränderlich hält, eine andere Gruppe beherrscht, ausschließt oder zu eliminieren versucht“ (Fredsrickson, S. 173).

Nicht die „Differenz“, sondern bereits das „Gefühl der Differenz“ dient – nach Fredrickson – Rassisten als Motiv zur Machtausübung bzw. als Rechtfertigung, um „ethnorassisch Andere“ grausam oder ungerecht zu behandeln. Zur Konstruktion von „wir“ und „sie“ bedarf es keines realen Unterschiedes, es reicht bereits ein «gefühlter Unterschied». Weder konkretisiert er die Art der Machtausübung, diese kann von „einer inoffiziellen, aber durchgängig praktizierten sozialen Diskriminierung bis zum Völkermord“ reichen (Fredrickson, S. 16 f.), noch legt er fest, ob die Differenz biologischer, kultureller, religiöser oder sonstiger Natur ist. „Gewöhnlich greift die Wahrnehmung des Anderen als «Rasse» jedoch Differenzen auf, die in irgend einem Sinne „ethnisch“ sind. Nach der Definition des Politikwissenschaftlers Donald L. Horowitz gründet Ethnizität „auf einem Mythos gemeinsamer Abstammung, die zumeist mit vermeintlich angeborenen Merkmalen einhergeht. Eine gewisse Vorstellung von Merkmalszuschreibung und einer daraus resultierenden Affinität sind vom Konzept der Ethnizität untrennbar.“ Die Kennzeichen und Identifizierungsmerkmale, an die man dabei gewöhnlich denkt, sind Sprache, Religion, Bräuche sowie (angeborene oder erworbene) physische Eigenschaften. Eines oder mehrere davon (manchmal alle), können als Quellen ethnischer Verschiedenheit dienen; jedes von ihnen kann Verachtung, Diskriminierung oder Gewalt seitens der anderen Gruppe hervorrufen, die das Merkmal oder die Merkmale, die zum Kriterium des ethnisch Anderen geworden sind nicht teilt. Man kann, wie ich es in einem früheren Essay einmal getan habe, das Wesen des Rassismus als hierarchisch geordnete Ethnizität beschreiben; mit anderen Worten, Differenz wird unter Einsatz von Macht zu etwas, das Haß erregt und Nachteile mit sich bringt“ (Fredrickson, S. 142).

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rassismus#Rassismusdefinition_nach_Fredrickson

Huw Ross und das Geheimnis der Kommunikationsassistenz

Auf einer Tagung äußerte einst auf Kritik die Interessen von Autisten kaum zu berücksichtigen eine relativ bekannte, der ESH schon vorher eher negativ aufgefallene Sozialverbandsfunktionärin, daß im Vorstand des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit (BKB) „wie uns ja sicher bekannt sei“ ein Autist sitze und daher zweifellos auch die Interessen von Autisten berücksichtigt würden.

Aber nein, das war uns bezeichnenderweise bisher nicht bekannt. In der Folge versuchten wir also herauszufinden, was das denn nun für jemand ist, dieser Autist, und wofür er steht. Wenn man nach dem geht, was im Internet auf Homepages nachzulesen ist, sitzt Huw Ross nicht nur im Vorstand des BKB, sondern auch im Vorstand von „Mensch zuerst“.

Auf anderen Veranstaltungen ergab sich dann zufällig ein näherer Eindruck von Huw Ross, „für den“ eigentlich immer sein Vater spricht, der seinerseits Funktionen in mindestens einem Elternverband („Eltern für Integration“) innehat. Huw Ross schien nach subjektiven autistischen Beobachtereindruck eher überlastet von der Situation der Veranstaltung zu sein. Wie kommuniziert Huw Ross? Welcher Art ist seine Kommunikationsassistenz? Oder wird vielleicht Huw Ross als Manövriermasse des Vaters zu Veranstaltungen mitgenommen, obwohl es ihn möglicherweise psychisch erheblich belastet? Auf mehrfache Fragen per Mail an „Huw Ross“ wurde stets ausgewichen.

Eine Nachfrage „vor Zeugen“ ergab erstaunlicherweise die Reaktion, daß ein anderer etablierter Behindertenfunktionär den Vater in Schutz nahm und die Ansicht äußerte, daß die ESH wegen dieser Nachfragen wohl quasi nicht konsequent für Behindertenrechte eintrete. Das BKB selbst verweigerte die Auskunft über die Art der Kommunikationsassistenz bei eigenen Vorstandssitzungen mit Verweis auf die Privatsphäre des Vorstandsmitglieds und teilte zudem mit, daß nicht ersichtlich sei welche Berechtigung diese Frage habe.

Fassen wir zusammen: Es ist offenbar nicht möglich in Erfahrung zu bringen wie ein Autist, für den auf öffentlichen Veranstaltungen sein Vater spricht eigene öffentliche Ämter ausübt. Dies nährt wohl den Verdacht, daß hier etwas ungerne ins Licht der Öffentlichkeit gestellt wird. Äußert sich Huw Ross überhaupt in der Weise, wie der Vater es behauptet? Übt die Ämter des Huw Ross aufgrund von Barrieren im Vorstand des (eventuell zu Recht von Fördermittelstreichung bedrohten) „Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit“ tatsächlich der Vater aus?

Stellen wir uns vor ein Gebärdendolmetscher würde uns seltsame Dinge „übersetzen“. Wäre die Nachfrage unstatthaft, ob die Übersetzung überhaupt korrekt ist? Vor allem, wenn immer nur ein Dolmetscher für diese Person agiert? Wenn aus alledem Entscheidungen resultieren, die andere Gruppenangehörige für merkwürdig ahnungslos oder gar kontraproduktiv halten? Wenn überhaupt nicht klar ist, ob Anfragen die gemeinte Person überhaupt korrekt erreichen? Wäre eine solche Nachfrage vielleicht sogar gegen den Geist von Behindertenrechten? Wenn es nach dem „Dolmetscher“ geht vielleicht, aber wohl kaum, wenn es um den geht, der sich trotz Barrieren selbst mitteilen möchte. Sollte es nicht Aufgabe aller Behindertenrechtler sein sicherzustellen, daß die Stimme Behinderter nicht durch vermeintliche „Übersetzer“ oder angebliche „Sprecher“ „gekapert“ wird? Offenbar gibt es diesbezüglich noch ein eklatant unterentwickeltes Problembewußtsein. Oder das Bedürfnis irgendwelche „Behindertenquoten“ möglichst bequem fürs Papier zu erfüllen, ohne daß einem wirklich jemand mit eigenen Ideen reinredet ist einfach zu groß.

Die Zeit für einfache Erklärungen ist vorbei. Sollte irgendjemand Wert darauf legen die ESH davon zu überzeugen, daß Huw Ross tatsächlich zumindest teilweise in den vom Vater angegebenen Aussagen kommuniziert, betrachten wir aufgrund der Vorgeschichte nun einen harten Beweis für unausweichlich.

Mythen und Fakten in der Uniklinik der RWTH Aachen

Veranstaltungen zu Autismus ohne Beteiligung der Interessenvertretung von Autisten gibt es leider noch immer reichlich und es versteht sich von selbst, dass echte Aufklärung so schon im Ansatz scheitern muss. Nachdem die zuständige Abteilung der Uniklinik Aachen sich weigerte das Aufstellen von Informationstafeln der ESH im Umfeld der öffentlichen Veranstaltung „Heute Autist – morgen Genie? – Mythen und Fakten zu Autismus-Spektrums-Störungen“ zu erlauben, war das Interesse an einem Besuch der nicht barrierefreien Veranstaltung durch einen nichtautistischen Mitarbeiter der ESH vollends geweckt.

Vor Ort war dann zu erfahren, daß die Vortragende, Prof. Dr. Inge Kamp-Becker, Phillipps-Universität Marburg, sich seit 12 Jahren intensiv im wissenschaftlichen und klinischen Bereich mit Autismus befasse.

Sie äußerte ihre Besorgnis über die Modediagnose (van Krevelen 1954) und stellte eine Studie vor, in der befragte Studenten äußerten, wie sie zu ihrer Vorstellung von Autismus gelangten. Das Ergebnis zeige, dass das Bild von Autismus sehr stark von den Medien geprägt sei. Sie warnte davor, diese Vorstellungen in die Praxis zu übernehmen.

Es wurden mehrere Studien vorgestellt und auf Begriffe eingegangen. In den Studien wurden nur bedingt als für Autisten typisch gehaltene Verhaltensweisen bestätigt bzw. es waren teilweise nur wenige Studien durchgeführt worden.

Emotionserkennung fiel durchschnittlichen Nichtautisten ähnlich schwer, bei Angsterkennung war bei Autisten kein relevantes Defizit festzustellen, Erkennung von Erstaunen fiel leicht, Peinlichkeit/Scham wurde durch bildgebende Verfahren an jeweils unterschiedlichen Stelle registriert, auch bei der Schmerzreaktion waren keine auffallenden Unterschiede festzustellen.

Die Auswertung der Studien lege nahe, vom „Autismus-Spektrum“ zu sprechen, wobei es schwierig sei, die Grenze zu ziehen, wo Autismus anfängt. Sie untermalte dies mit dem Beispiel, dass nach einem Selbsttest der Kolloquiumsteilnehmer wahrscheinlich 40 % der Anwesenden zum Spektrum zu zählen seien, was für Heiterkeit sorgte.

Ausdrücklich sagte sie in der anschließenden Fragerunde, dass sie den Standpunkt der Autisten der ESH, Autismus sei ein Persönlichkeitsmerkmal, nicht teile, was von einigen Teilnehmern mit Applaus bedacht wurde. Offen blieb was Autismus angesichts der Darstellung des Autismusspektrumsmodells durch die Vortragende selbst sonst sein soll, beziehungsweise inwiefern sie den Begriff „Persönlichkeitsmerkmal“ überhaupt wissenschaftlich-objektiv zu definieren in der Lage ist. Schließlich geht das Spektrums-Modell gerade davon aus, daß jeder Mensch die entsprechende Eigenschaft aufweist.

Unser Mitarbeiter gab dort weiter unserem Bedauern Ausdruck, dass die Veranstaltung auf Anfrage der ESH nicht durch Livestream zugänglich gemacht wurde und unter der Antwortmail der Vermerk angebracht war, dass wegen der Datenunsicherheit von Mailverkehr allgemein abgeraten würde. Da viele Autisten per Email kommunizieren würden, ist dieser Vermerk eher unverständlich. Dazu äußerte Prof. Kamp-Becker um Selbstbeherrschung ringend, dass Mailverkehr nicht Sprache der Autisten sei, sondern nur von einigen wahrgenommen werde und dass die Veranstaltung barrierefrei sei, jeder Autist habe in den Hörsaal kommen und teilnehmen können.

Immerhin erwähnte die Vortragende noch, dass sich in der wissenschaftlichen Arbeit kein Nachweis für das eigenständige Schreiben beim Gestützten Schreiben (FC) ergab. Sie warnte vor der Gefahr, dass das Kind als Spielball benutzt werde.

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