Autismus - ohne wäre die Normalität gestört

 

 

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Zerrüttetes Vertrauen als Barriere

Im aktuell umfassend geschilderten Fallbericht kommt auch diese Thematik zur Sprache, die wir bereits aus diversen Fällen in der einen oder anderen Weise kennen. Es ist an der Zeit auch diese Problematik in einem eigenen Artikel als existierende Barriere zu umschreiben.

Jeder neue Kontakt eines Autisten z.B. mit einer Behörde ist auch der Beginn eines sich entwickelnden Verhältnisses. Vielleicht zu einzelnen Sachbearbeitern, oft auch eher zu einer ganzen Behörde, deren handelnde Personen stur eine bestimmte für den Autisten nicht zugängliche Standardlinie verfolgen.

Wenn zu Beginn vom Autisten versucht wird, darauf hinzuweisen, welche Faktoren für einen barrierefreien und daraus möglichst einfachen und in der Sache gelingenden Kontakt zu beachten wären, dann sind viele Reaktionen der anderen Seite möglich. Vielleicht wird gewissenhaft darauf eingegangen, der Kontakt zu dieser Stelle gelingt und die Sache kann relativ einfach für beide Seiten erledigt werden. Vielleicht aber, und selten ist das leider bis heute ganz und gar nicht, stellen sich die handelnden Personen auf der anderen Seite quer, übergehen diese Punkte nach Möglichkeit und spulen stur und rechtswidrig weiter ihr Standardvorgehen ab, etc.

Im letzten Fall ergeben sich schon von der Sache her dann entsprechende Probleme, etwas erledigt zu bekommen wird letztlich für beide Seiten teils ganz erheblich schwieriger. Dieser Effekt ist vordergründig offensichtlich. Hintergründig kann sich jedoch wirkend auf Seite des Autisten bei solchen Abläufen auch noch eine weitere zusätzliche und wegen ihrer Hintergründigkeit bisher oft noch wenig beachtete Barriere herausbilden, die für sich genommen in ihren Auswirkungen als ganz und gar nicht unbedeutend eingeordnet zu werden hat.

Aus unserer Erfahrung in der Selbsthilfe beschreiben wir dieses zerrüttete Vertrauensverhältnis hier als etwas, das auf Seite der Autisten meist selektiv im Kontakt zu den jeweiligen Personen oder dieser sich eher einheitlich gebenden Behörde, sonstigen Stelle oder auch zu Wirtschaftsunternehmen aller Art schwere Folgen nach sich ziehen kann, z.B. bis hin zu Angst- und Panikzuständen, die es einem Autisten zusätzlich unmöglich machen sich in Kontaktsituationen mit diesen zu begeben. Die hier beispielhaft genannten Panikzustände sind oft nicht kontrollierbar, ein breiter verständlicher Vergleich könnte zu unüberwindlicher Höhenangst gezogen werden, bei der jemandem sein Körper einfach nicht mehr gehorcht.

Gegenüber Stellen, die aufgrund ihres Gebahrens einen Eindruck geringer Zuverlässigkeit erwecken, die z.B. getroffene Absprachen wahrscheinlich nicht genügend einhalten würden, da sie das Barrierefreiheitsthema dem Anschein nach kaum in der für Autisten erforderlichen Ernsthaftigkeit und Genauigkeit beachten, die schon in ihren Antworten daran scheitern inhaltlich korrekt das aufzugreifen, was für die Herstellung eines barrierefreien Zugangs zu ihnen erforderlich wäre oder die bereits zurückliegend Absprachen tatsächlich nicht gewissenhaft und in erforderlicher Weise einhielten gäbe es zudem die Option rechtlicher Absicherungen durch vertraglich festgelegte strafbewehrte Dokumente, in denen zu beachtende Dinge aufgezählt werden können. Die Höhe der vorgesehenen Strafe sollte so beziffert werden, daß sie diese Stelle auch wirklich entsprechend dem Risiko von Übergriffen auf Seite des Autisten entsprechend schmerzlich spürbar sein könnte. Damit verbunden sollte ggf. auch das Angebot einer Einwilligung zu geeigneter beweissichernder Dokumentation werden, denn wenn der Autist aus seinem Verfügungsbereich heraus einen Bruch der Absprache nicht gerichtsfest nachweisen könnte, würde in ihr keinerlei wirksamer Absicherung bestehen, denn die andere Seite könnte einfach bestreiten, daß der Autist z.B. körperlich angefasst wurde. Das würde dann aber auch kein gesteigertes Sicherheitsgefühl nach sich ziehen können, das einem Autisten dann erst wieder innerlich ermöglichen könnte sich einer Situation auszusetzen, da die Gegenseite zu dieser vertrauensbildenden Maßnahme zur Bekräftigung getroffener Absprachen bereit war. Zumindest wenn eine solche abgesicherte Konstellation zvor nicht bereits gescheitert war, da Absprachen trotzdem nicht umgesetzt wurden.

Würde eine Stelle die strafbewehrte Version einer Absprache zu Bedingungen der barrierefreien Zugänglichkeit ablehnen, darf daraus dann abgeleitet werden, daß diese Stelle sich selbst nicht hinreichend sicher ist, daß das eigene Personal die Absprache sicher umsetzen würde, was dann wieder die Unmöglichkeit dieser angebotenen Vorgehensalternative vom Autisten her an sich bedingen dürfte.

Zu Tag 149 ist im oben bereits verlinkten Fallbericht beispielhaft als eine Version davon bereits nachzulesen: „[…] eine solche Ihnen zusätzlich eröffnete Ersatzlösung aufgrund des von Seiten Ihrer Behörde schuldhaft zerrütteten Vertrauensverhältnisses und dessen unabänderlichen psychischen Folgen (zu erwartende nicht kontrollierbare Panik- und Angstblockade) eine solche Lösung zu eröffnen, bei der Ihre Behörde nun strafbewehrt versichern müsste, dass alle gemachten Absprachen durch die beteiligten Mitarbeiter Ihrer Behörde – sowie weiteres möglicherweise am gewählten Ort agierendes Sicherheitspersonal das z.B. zur Gebäudeverwaltung zählen könnte – unbedingt und vollumfänglich durch diese eingehalten würden. Sollte dagegen verstoßen werden, wäre eine einklagbare Vertragsstrafe von 1000€ von Ihrer Behörde her fällig. Und sollten Sie darauf nicht eingehen, dann wäre dies ein klarer Hinweis darauf, dass Sie selbst nicht darauf vertrauen würden, dass Ihre Mitarbeiter diese Abmachungen und Anforderungen sicher vollständig einhalten würden. Zwecks beweishafter Dokumentation wäre dann als weitere Bedingung das Einverständnis Voraussetzung gewesen von meiner Seite die gesamte Begegnung mit Ihren Mitarbeitern in Bild und Ton aufzuzeichnen.“

Dies bietet sich insbesondere in Konstellationen an, die auch körperlichen Kontakt umfassen und bei denen eine Vielzahl entsprechender Übergriffe und Verletzungen stattfinden könnten, weiteres beispielhaftes Zitat mit einer nicht abschließenden Aufzählung einiger nicht unwahrscheinlicher Übergriffe solcher Art von Tag 149: „Die ID-Prüfung findet wie beschrieben statt (kein mündliches Sprechen (unter mündlicher Kommunikation verstehe ich auch eine Begrüßung wzb „Hallo“ oder eine Verabschiedung „Tschüss“. Dies darf NICHT bei einem ID-Termin mit mir stattfinden), keine sonstigen Mitteilungen, keine körperlichen Berührungen oder Annäherung auf mehr als Griffweite zu meinem Rumpf, kein körperliches Bedrängen oder in den Weg stellen), jedoch abweichend vor dem Haupteingang des Jobcenters unter freiem Himmel“

Nicht jeder Autist neigt bei dieser Barriere zu Angst- und Panikattacken in dieser Weise, für andere kann sich auch eine erheblich reduzierte selektive Handlungsfähigkeit oder gar eine völlige selektive Handlungsunfähigkeit ergeben, indem er einfach nicht mehr in der Lage ist diese Situation für sich zu kalkulieren, Punkte zu finden, an denen im eigenen Handeln gegenüber dieser Stelle oder Person angesetzt werden kann, von denen ausgehend noch zu der Sache überhaupt weiter überlegt werden könnte, sich mit dem Gegenstand gedanklich überhaupt noch in sich zu befassen. Und das kann eine kontaktspezifisch-selektive Nichtzugänglichkeit für Autisten bedingen, die für sich genommen vergleichbar ist mit der Nichtzugänglichkeit durch Barrieren eher physischer oder körperlich-sensorischer Art. Während einer solchen selektiven Handlungsunfähigkeit können andere Kontakte wie gewohnt weiterlaufen, die in sich in der Gesamtbetrachtung vieler Faktoren keine entsprechend schwerwiegenden Barrieren aufweisen.

Folge derart fehlender Zugänglichkeit kann bei Autisten auch sein, daß bei nicht völliger durch die Umstände eines Kontakts bedingter selektiver Handlungsunfähigkeit ein komplexerer Sachverhalt, um den es in diesem speziellen Kontakt gehen würde nicht mehr gleichzeitig als Ganzes verhandelt werden kann, sondern nur noch Detailpunkt nach Detailpunkt. Etwa in dem Sinne, daß erst rein Detailpunkt 1 einvernehmlich geklärt sein müßte um dann danach einen neuen Detailpunkt angehen zu können, der dafür genügend überschaubar oder im Ansatz greifbar wirkt, um in der Kommunikation mit der anderen, Barrierefreiheit nicht umfassend zugestehenden, Seite doch noch langsam in der Angelegenheit vorankommen zu können.

Aus einer selektiv nicht zugänglichen Konstellation kann sich dann ebenso zudem auch ein Triggerkomplex herausbilden, also etwas das bei der reinen Erwähnung der fraglichen Stelle oder Person selektiv erheblich reduzierte Handlungfähigkeit oder gänzliche Handlungsunfähigkeit bewirken kann. Dafür kann z.B. ausreichen, daß nur ein Brief soeiner Stelle oder Person erhalten wird.

Die Folgen der Nichtzugänglichkeit in einem Kontakt, insbesondere z.B. zu Behörden, zu „Trägern öffentlicher Gewalt“, denen Bewohner eines Staates oft sozusagen ja ausgeliefert sind und die sozusagen darüber hinaus auch sinngemäß und empfunden Vertreter eines ganzen Gemeinwesens sind, sind zudem nicht immer nur selektiv auf diesen einzelnen Kontakt bezogen. Es kann sich bei Autisten in Folge solcher unversöhnlich, gnadenlos wirkenden Barrieren auch allgemeinere Handlungsfähigkeit einstellen bis hin zu wachsender Unfähigkeit eigene alltägliche, grundlegenere Angelegenheiten noch von sich heraus zu bewältigen. Die ganze Existenz des Autisten kann davon über längere Zeiträume überschattet werden und würde in dem Fall eine allgemein fortwirkende Belastung darstellen. Wir meinen dies mag von außen betrachtet dann depressiven Zuständen ähneln, stellt aber eigentlich etwas ganz anderes dar.

Daneben können solche Widrigkeiten um verweigerte Barrierefreiheit Autisten sicherlich auch depressiv machen oder gar schwere Depressionen bedingen. Zumal wenn sich solche Erlebnisse über seltene Einzelfälle hinaus in eigenen Lebensbereich häufen.

Nach unseren Erfahrungen liegt in der Dynamik der Barriere eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses in einem Bereich des gesellschaftlichen Teilhabe bisher sehr häufig ein besonderes Eskalationspotenzial, das es angemessen erscheinen lassen könnte besonders zu ihr hervorgehoben allgemeingesellschaftliche Bewußtseinsbildung anzustreben.

Diese Barriere tritt in der Regel nur gegenüber Stellen oder Personen auf, die sich gegenüber Autisten sowieso bereits in irgendeiner schwerwiegenden Weise ignorant verhalten. Desöfteren kam es uns vor als würde z.B. in einer Behörde ein übliches allgemeines Drehbuch existieren „Querulanten“ in mehreren Schritten in die dort vorgesehene Spur zu drücken. Der Autist auf der anderen Seite weist hingegen oft auf einige typische Probleme hin. Da diese häufigen Schwierigkeiten fast nie auf Anhieb umfassend korrekt verstanden werden, ist bedeutend wie darauf reagiert wird, ob erkennbar wird, daß die andere Seite mitdenkt und so „psychische Verletzungen“ des Autisten vermeiden wird. Wenn darauf eingegangen wird kann ein zu Beginn neutral – oder aufgrund wiederholt schlechter zurückliegender Erfahrungen schon von Beginn an mehr skeptisch bis als belastend, kräftezehrend – empfundener Kontakt eine sich entwickelnde günstige Vertrauensgrundlage nach sich ziehen, aus deren Geschichte sich mehr und mehr Ansatzpunkte für ein Mitdenken, ein Mitwirken des Autisten ergeben.

Ignorant vorgehende Stellen oder Personen meinen wohl oft, der Autist habe zu Anfang irgendwelche Mondforderungen gestellt, sie wähnen sich in einer basarartigen Verhandlungssituation, wie sie sie wohl tatsächlich in vielen Kontakten zu Nichtautisten auch tatsächlich vorfinden werden. Manchmal picken sich solche Leute dann irgendetwas heraus und stimmen dem zu. Der Autist hat aber von sich aus erst auf einige Punkte hingewiesen, die im Umgang besonders bedeutend für eine barrierefreie Situation sind und die oft vorkommen. Es ist eher so, daß er damit eine für ihn absehbare Mindestschilderung abgibt.

Maximalforderungen gleich zu Beginn aufzureihen würde im Fall von Autisten aufgrund der Komplexität der Unterschiede zwischen Autisten und vielen Nichtautisten wohl eher auf ein mehrbändiges Buch hinauslaufen. Und viele dieser Punkte würden in einem einzelnen Kontakt wohl nie wirklich relevant werden, da die Situation sich einfach nicht entsprechend entwickelt. Und jeder Autist ist ja in seiner Strukturiertheit auch etwas verschieden, wenngleich die Minderheit der Autisten typische Eigenschaften vereint. Welche Minderheit ist schon eine Art Klonserie.

In diesem Eskalationsspiralen haben wir also oft sich gegenseitig moralisch auch noch bestärkende Nichtautisten, die mit dem Autisten meist gar nicht zu den Barrierefreiheitsfragen das Gespräch suchen und feststellen, daß die Basartaktik bei diesem halsstarrigen Individuum nicht nur nicht wirkt, sondern, daß der Autist aus deren Perspektive wohl dazu auch noch immer neue zu beachtende Punkte aufreiht, statt sich endlich „zu fügen“.

Das kann der Autist jedoch nicht, da es in der Situation eben um erforderliche Punkte zur Herstellung von Barrierefreiheit geht, die alle keineswegs Extremforderungen darstellen, sondern einfach sachlich thematisierte unausweichlich erforderliche Kriterien, die im Umgang mit ihm beachtet werden müssen.

Im Fall von Behörden haben wir es in diesen Fällen oft mit Sachbearbeitern zu tun, die zutiefst gewohnt sind über andere Menschen zu entscheiden, sie oft auch in Schranken zu weisen. Nach unseren Vermutungen fällt es vielen dieser Leute sehr schwer im Umgang mit Behinderten davon dann „umzuschalten“ auf eine geeignete rechtskonforme Herangehensweise an die Herstellung von Barrierefreiheit. Wie das gelingen könnte? Das könnten vielleicht eher reflektiertere Nichtautisten genauer eingrenzen?

Und darin liegt keine Lebensuntüchtigkeit, die Autisten eben pauschal zueigen wäre, sondern die Folge des ganz speziellen nicht barrierefreien Vorgehens der anderen Seite, welches bei anderem Vorgehen so nicht vorgekommen wäre.

Von dieser Schilderung ausgehend können nun wohl leicht weitere Verbindungen gezogen werden zu bereits langjährig bekannten Schilderungen zum Ordnungsbedürfnis von Autisten, die zwar meist von Eltern oder „Experten“ herstammen und folglich wie gewohnt überwiegend die tatsächlichen Sachverhalte um Autisten nur schlecht und teils falsch durchdringen. Aber es zeigt durchaus, daß „da was ist“, was dieser Barrierebeschreibung in mancher Hinsicht nicht unähnlich wirkt. Und es ist in jedem Kontakt ein bedeutender Faktor, ob eine Seite die elementaren Grenzen des anderen in angemessener Weise berücksichtigt oder über sie einfach den anderen als Mensch schädigenden Art und Weise hinwegfegt und zunehmend den gefestigten Eindruck erweckt auch Hinweise gar nicht zu lesen, zumindest nicht zu verstehen und zu beachten.

Devandas warnt vor „neuer Eugenik“

Die UN-Sonderberichterstatterin für Behindertenrechte hat sich in ihrem aktuellen Bericht (englisch: https://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/HRC/43/41 ) eingehender mit Eugenik, Euthanasie und Suizidhilfe beschäftigt. Wir dokumentieren diesen Bericht und übersetzen an dieser Stelle die dazugehörende Pressemitteilung ( https://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=25632&LangID=E ) ohne eigenen Kommentar in die „Feindsprache“ Deutsch.

Neue Eugenik: UN Behinderungsexperte warnt vor „Ableism“ in medizinischer Praxis

GENF (28. Februar 2020) – „Aktuelle Entwicklungen in der medizinischen Forschung und Praxis dürften eugenische Ideen wieder aufflammen lassen, wenn Sicherungsmaßnahmen für Betroffene nicht gewährleistet werden,“ sagte die UN-Sonderberichterstatterin für Behindertenrechte, Catalina Devandas, heute während der Vorstellung ihres aktuellen Berichts vor dem UN-Menschenrechtsrat.

Der UN-Experte erläuterte, daß die Entwicklungen bei Gentherapien, Genmodifikationen und pränataler Diagnostik sich enorm beschleunigt hätten. Die Fähigkeiten den menschlichen Körper zu verändern und Krankheiten zu beseitigen hätten sich dadurch gesteigert. Dadurch würde die Gefahr wachsen, daß menschliche Eigenschaften „eliminiert“ würden, welche als unerwünscht abgelehnt werden.

„Behinderte sind aufrichtig besorgt, daß diese Entwicklungen in neuen eugenischen Praktiken münden und dabei die gesellschaftliche Akzeptanz und Solidarität gegenüber behinderten Minderheiten unterminieren – und weiter betrachtet die Akzeptanz menschlicher Vielfalt,“ sagte sie.

Devandas drückte in ihrem Bericht desweiteren Besorgnis über die Auswirkungen von Euthanasie und Suizidassistenz für Behinderte aus.

„Wenn assistiertes Sterben für Personen zugänglich gemacht wird, die krank sind oder seltene Personeneigenschaften, jedoch nicht todkrank, könnte gesellschaftlich die Annahme entstehen, es wäre besser tot zu sein als einer behinderten Minderheit anzugehören,“ warnte der Experte.

„Menschen haben das Recht in Würde zu leben und zu sterben, jedoch kann nicht akzeptiert werden, wenn Menschen sich entscheiden ihr Dasein zu beenden, weil sie sozial stigmatisiert werden, gesellschaftlich isoliert oder es ihnen an Assistenz oder Barrierefreiheit mangelt.“

Eine weitere große Besorgnis sei laut Devandas das Fehlen von Behinderten in entscheidenden Debatten zu medizinischer Forschung und Praxis. „Ohne ihre direkt in solche Debatten eingebrachten Lebenserfahrungen würden Narrative, die besagen ein Leben mit seltenen Personeneigenschaften Behinderter solle verhütet werden, dadurch bekräftigt und gesellschaftlich scheinbar validiert.“

Der Sonderberichterstatter erläuterte „Ableismus“ sei an der Wurzel des Problems. „Wenn Lebenserfahrungen von Behinderten weiter entwertet würden, könne keine Besserung erzielt werden.“

„Was wir brauchen ist eine profunde kulturelle Transformation der Art von Gesellschaften sich auf menschliche Vielfalt zu beziehen. Das stellt eine Verpflichtung dar seltene Personeneigenschaften Behinderter als positiven Aspekt natürlicher Vielfalt der Menschheit zu erfassen. Staaten müssten alle Formen der Diskriminierung Behinderter bekämpfen,“ fasste der Menschenrechtsexperte zusammen.

[…]

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#Standup4humanrights

und besuche die Website unter http://www.standup4humanrights.org

Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie

Aufgrund der aktuellen rechtlichen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene sind wir Teil dieses Bündnisses gegen Folter in der Psychiatrie. In Deutschland wurde kürzlich durch die Bundesregierung die Zwangsbehandlung legalisiert. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter beim UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, Juan E. Méndez, hat jedoch in seiner Rede bei der 22. Sitzung des „Human Rights Council“ am 4. März 2013 erklärt, er betrachte alle Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie als Folter, bzw. grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Auf Seite 5 seiner Rede forderte er, daß:

alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang-wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.

Ebenso äußerte er sich zu gewaltbasierten Therapien an autistischen Kindern am Beispiel einer besonders umstrittenen Einrichtung:

Original:

The rights of the students of the JRC subjected to … electric shock and physical means of restraints have been violated under the U.N. Convention against Torture and other international standards.

 

Übersetzung:

Die Rechte der Schüler des Judge Rotenberg Centre (JRC) gemäß der UN-Antifolterkonvention und anderen internationalen Standards wurden in Bezug auf Elektroschocks und physischer Strafen verletzt.

Daraus kann man durchaus entnehmen, daß auch ABA nach gültigen internationalen Standards korrekterweise nur als Folter eingestuft werden kann, denn Folter ist selbstverständlich nicht nur auf physische Folter, sondern auch Folter durch psychische Gewalt.

In diesem Sinne sei auch hier nocheinmal an diese aktuelle Kampagne gegen schädliche Autismustherapien erinnert.

Weiterführende Infos zum Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie und Zwangsbehandlungen:
http://www.folter-abschaffen.de
http://zwangsbehandlung.psychiatrierecht.de

Der Ratschluß der Evolution

Viele Menschen halten den Durchschnittsmenschen für den Idealtyp der menschlichen Evolution. Evolution scheint dabei gerne mit einem sauberen Wettbewerb gleichgesetzt werden, in welchem der gewinnt, der die besten Noten erzielt.

Jedoch ist Evolution immer auch gerade bei der Entwicklung der Menschen eine Frage von Gewalt und Faustrecht gewesen. Denn hätte es den edlen friedlichen hochbegabten Menschen irgendwann gegeben, er wäre mordlustigen Horden eines anderen eigentlich viel dümmeren Typs Mensch trotzdem ausgeliefert gewesen. Evolution ist in diesem Bereich nicht das Qualitätsmarkenzeichen, zu dem sie erstaunlich häufig stilisiert wird. Erst recht nicht zu einem moralischen Werturteil der Natur.

Auch in Autistenkreisen ist immer mal in ziemlich romantisierender Weise von „der nächsten Stufe der Evolution“ die Rede. Als würde Evolution ein Wettbewerb zum angenehmsten und liebenswertesten Menschen darstellen.

Wenn Autisten heute in der Minderheit sind, kann man sich mit Recht fragen, wie es dazu gekommen ist. Weil sie nicht lebenstüchtig genug waren, wie sehr viele Nichtautisten heute nur zu gerne glauben? Oder weil der gewalttätigere Durchschnittsnichtautist sich mit Mord und Totschlag zur Mehrheit machte? Mit Mitteln, die nach heutigen zivilisatorischen Vorstellungen als Verbrechen gewertet würden?

Evolution, das kann auch schlichtweg der Garten sein, der von einem „Unkraut“ überwuchert wird, das andere Arten aktiv verdrängt. Evolution ist oft einem anderen das Letzte wegzuessen, so daß er stirbt. Das können sie offenbar besonders gut, die Durchschnittsnichtautisten mitsamt ihrer Rudelfixierung.

Liebe Leute denkt also daran, was Evolution wirklich ist, wenn ihr in Behinderungszusammenhängen mit dem Ratschluß der Evolution argumentiert.

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