1. Zur Organisation

Die „Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“ (Selbstbezeichnung; Homepage: ekbo.de ) ist eine überwiegend regional agierende Organisation, deren Aktionsradius jedoch auch die deutsche Bundeshauptstadt Berlin samt Umland umfasst. Daher dürfte sie prinzipiell in einem Staat, in dem das Christentum auch in Kreisen von Politikern noch immer mit Abstand die bedeutendste Religion darstellt, auf die sich Politiker auch in vielen ethischen Fragen stützen, regional besonderen Einfluß auf das heutige Genozidgeschehen haben, vor allem auch zu Fragen, was in Kreisen insbesondere von Bundespolitikern, die sich gewöhnlich viel in Berlin aufhalten und dort am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, wie stark als akzeptabel gilt.

2. Stand der Kriegshandlungen

„Unsere Kirche stellt sich der gesellschaftlichen Diskussion“
Quelle: https://www.ekbo.de/wir/struktur.html

Nach unserem Stand gilt das zumindest nicht für unsere Fragen zu Abwägungen im Zusammenhang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, auf die uns trotz ihrer außerordentlichen Schwere von Seiten der EKBO bis heute nicht geantwortet worden ist.

Dabei ist es zudem äußerst fragwürdig, wenn von Seiten der EKBO offenbar ohne ernste Bedenken auf allen Ebenen mit politischen Parteien zusammengearbeitet wird, die aktuell in Deutschland stattfindende Genozide verantworten und ideologisch stützen. Hierbei ist oberflächlich wirkende Kritik an derartiger Selektion zu finden, welche jedoch soweit zu erkennen keinerlei ernsthaften Widerspruch zur Folge hat oder gar eine Verweigerung von Zusammenarbeit.

Besonders interessant wird dieser Umstand, wenn in den letzten Jahren vergleichend die Positionierung auch der EKBO hinsichtlich der AfD betrachtet wird. Denn hier gibt es tatsächlich deutliche Distanzierungserscheinungen, die der AfD soweit zu erkennen auch wehtun, also als ernsthaft erkennbar sind.

Man stelle sich vor während eines laufenden Genozids an Hessen würde eine Organisation mit breiter ethischer Wirkmacht mit den Verantwortlichen praktisch ungetrübt zusammenarbeiten, aber andererseits bei selbst kleinen diskriminierenden Einstellungen gegenüber Westfalen Angehörige von Organisationen, denen zugeschrieben wird solche Haltungen zu verteidigen auszuladen und heftig anzugreifen, sowie unter verstärkte interne Beobachtung zu stellen. (Siehe auch „Handreichung für Gemeindekirchenräte und Kreiskirchenräte: Kriterien für den Ausschluss vom Ältestenamt wegen menschenfeindlichen Verhaltens“ der EKBO, 2.1 AfD – dort kommt die aktuelle Genozidthematik schlichtweg nicht vor)

So schwerwiegendes Messen mit zweierlei Maß, ein Aussieben von Mücken und gleichzeitiges Verschlucken vom Kamelen, ist ein Hinweis auf den Mißbrauch eines ethischen Anspruchs hinsichtlich des Eintretens gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit an sich. Und diese Schwere liegt den tatsächlich zu beobachtenden eklatanten Unregelmäßigkeiten bei Akteuren der EKBO offensichtlich auch zugrunde.

Weiter:

„Ihren heutigen Standpunkte hat sich die Evangelische Kirche in einem langen Prozess erarbeitet: Sie musste sich mit ihrer eigenen engen Bindung an die wilhelminische Monarchie auseinandersetzen, deren Ideen- und Zielgeber sie einst war. Sie erkannte ihr Versagen gegenüber der Arbeiterbewegung und beim Ausbruch des ersten Weltkrieges. Der Weimarer Republik verweigerte sie die Anerkennung und klammerte sich stattdessen an nationalistische Träume, die sie empfänglich machte für die Unterstützung der nationalsozialistischen Diktatur. Mit dem Stuttgarter Schuldbekenntnis stellte sie sich der Verantwortung und brach zugleich mit der Vergangenheit.

[…]

Die rote Linie in der Bewertung des Rechtsextremismus bildet dabei der Begriff der Menschenfeindlichkeit. Als menschenfeindlich gilt, wer andere „aufgrund ihrer Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ herabwürdigt, diffamiert oder bedroht.“
Quelle: Kommentar zum Kirchenpapier der Alternative für Deutschland: Unheilige Allianz. Der Pakt der Evangelischen Kirche mit dem Zeitgeist und den Mächtigen; Heinz-Joachim Lohmann, Beauftragter der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz zum Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit

Unser Eindruck: Die EKBO hat geistig tatsächlich kaum mit ihrer fragwürdigen Vergangenheit gebrochen und stützt ziemlich aktiv ein Genozidregime, strukturell sehr klar zu Lasten auch unserer Bevölkerungsgruppe. Ein Regime, das auf der Handlungsebene faktisch und nachweisbar auf die Auslöschung von Naziopfergruppen wie der der Menschen mit Trisomie 21 hinwirkt. Ob man dieses als demokratisch legitimiert betrachten will oder nicht, ist aus unserer Sicht nicht ausschlaggebend. Auch ein demokratisch legitimierter Genozid, wie auch immer er genau organisiert wird, bleibt ein Menschheitsverbrechen. Die EKBO arbeitet soweit zu erkennen eng mit dessen Akteuren zusammen. Sie distanziert sich ebenso merklich ausgerechnet von der im Bundestag vertretenen Partei, der AfD, die nach Einschätzung der ESH aufgrund ihrer abtreibungskritischen Orientierung noch am ehesten gegen diese stattfindenden Genozide wirken wird. Diese Partei halten wir für die politische Kraft, die den Trump nahestehenden US-Republikanern inhaltlich am nächsten steht, welche nach unserem Eindruck zumindest relativ ernsthaft versucht entsprechende selektive vorgeburtliche Tötungen etwa gesetzlich zu sanktionieren.

Diese Umstände auch nur zu versuchen gegen andere ethisch weniger schwerwiegend wiegende Positionierungen aufzuwiegen ist inakzeptabel. Es gibt also keine Entschuldigung für diese ethisch gesehen stark deformiert wirkenden Gewichtungen aus den Reihen der EKBO. Nahezu nichts ist gegen Genozid (Auslöschung von Bevölkerungsgruppen) aufzuwiegen. Eine dem widersprechende Gewichtung, wie bei der EKBO offenbar vorzufindend, kann prinzipiell nur auf massive gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zurückgeführt werden. Z.B. auf eklatante Geringschätzung bestimmter Bevölkerungsgruppen, so daß gegen sie gerichtete Tötungen nahezu unbeachtet bleiben, z.B. die reine Möglichkeit von „Alltagsrassismus“ jedoch teils heftige Reaktionen nach sich zieht. Natürlich ist es gut, gegen soetwas Position zu beziehen. Aber nicht so als sei die Ausrottung der Menschen mit Trisomie 21 dagegen eine Art von Bagatelle, wegen der man auch niemandem wirklich böse sei. Daher ist auch die augenscheinliche Gewichtung gewisser AfD-Themen als sinngemäß ethisch schwerwiegender als die Problematik aktuell stattfindender Genozide durch Akteure der EKBO nach unserer Einschätzung als bösartige, gewichtige und aktive Unterstützung der Verantwortlichen und der Tat zu werten. Vor dem Anschein einer engagierten Organisation, die gar einen Beauftragten zum Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ernannt hat, wird tatsächlich ein stattfindender Genozid gedeckt und mitlegitimiert, die ihn verantwortenden politischen Kräfte gestützt, obwohl z.B. ihr Beauftragter selbst kein Recht auf entsprechende Akzeptanz sieht.

„1933 übernahm eine Verbrecherbande mit etwas mehr als 44% der Stimmen die Herrschaft über das Land. Ihr folgte eine nationalistische Elite aus Verwaltung, Polizei, Justiz und Kirche und wurde zu ihren willfährigen Vollstreckern. Das Ergebnis waren Konzentrationslager, Willkürherrschaft und Krieg.

2019 verfügt die Bundesrepublik Deutschland über eine an Rechtsstaatlichkeit orientierte Polizei, Verwaltung, Justiz und Kirche. Deshalb darf die AfD an Wahlen teilnehmen, Versammlungen und Demonstrationen durchführen, ihre Einstellungen vertreten und für ihr Programm werben.

Das Recht auf gesellschaftliche und politische Akzeptanz ergibt sich dadurch nicht.“
Ebenda

Die Organisation der EKBO dürfte zudem bis heute Orte betreiben, in denen Menschen – nach menschenrechtlichen Maßstäben beurteilt – unrechtmäßig interniert, gefoltert und ermordet werden (z.B. Euthanasie mittels massiver Lebenszeitverkürzung durch „Nebenwirkungen“). Solche Folterlager werden im heutigen Deutschland oft „Krankenhäusern“ angegliedert, von denen laut Homepage die zur EKBO gehörende Diakonie 27 Stück betreibt, sowie 16 „stationäre Pflegeeinrichtungen“. Genau recherchiert haben wir dies soweit nicht, da es darauf auch nicht mehr ankommt, um hier den Kriegszustand mit der EKBO aufgrund deren Handlungen festzustellen.

3. Allgemeine Empfehlungen

Wir schätzen die Situation so ein, daß Aktionen, die auf Orte zielen, in denen sich einfache Mitglieder der EKBO treffen eher zu vermeiden sind, da Verantwortliche im oben beschriebenen Sinn vermutlich emotional eher an Einrichtungen der Verwaltung hängen dürften.

4. Empfehlungen an Mitglieder

Jesus Christus hatte im Rahmen der Bergpredigt (Mt 5) darauf hingewiesen, daß der Mensch nicht nur durch körperlich vollendete Taten zeigt, wessen Geist in ihm wirkt. Das Wollen des Menschen aus seinem Innersten ist so gesehen auch „Tat“. Falsche Anhänger Gottes seien laut Joh 8,44 auch daran zu erkennen, daß sie (diesem oder jenem) „Menschenmorden“ zugeneigt sein würden, welches vom Teufel komme, nicht von Gott.

Bereits Luther betrachtete manche junge Kinder als „Wechselbalg“, das trotz menschlichen Aussehens getötet werden könne oder gar solle. Es stellt sich also die Frage, ob hier nicht eine jahrhundertelange widerchristliche Mordkontinutät vorliegt, die auf gewisse Weise nahtlos in heutige Gewichtungen/Positionierungen mündet.

Kann es z.B. ethisch vertretbar sein, eine Organisation mitzufinanzieren, die sich derart aufstellt, wie es die EKBO offenbar tut?