Die UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD)

Nun wird es also nach dem Hickhack um die nationale Übersetzung des UN-Konventionstextes auch in Deutschland ernst. Die UN-Konvention wird in Deutschland vor deutschen Gerichten einklagbares Recht. In der Praxis tun sich bezüglich der faktischen Umsetzung noch teilweise deutliche Widerstände auf. Z.B. bezüglich der Zwangsaussonderung auch von autistischen Kindern aus dem regulären Schulsystem in einigen Bundesländern. Dort sieht man sich z.B. nicht an ein Bundesgesetz gebunden, da Bildung in Deutschland Ländersache ist. Die Konvention wurde aber als Bundesgesetz ratifiziert.

Hier ein Link zur im Bundesgesetzblatt erschienenen Version: http://frei.bundesgesetzblatt.de/pdf/bgbl2/bgbl208s1419.pdf

Da also absehbar ist, daß die Umsetzung in etlichen Fragen innerhalb der nächsten Jahre von Gerichten entschieden werden muß, wird diese Seite bei Bedarf schrittweise erweitert.