Autismus - ohne wäre die Normalität gestört

 

 

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BSG stärkt Anspruch von Autisten auf barrierefreie Kommunikation

Das Bundessozialgericht hat in einer Präzedenzentscheidung klargestellt, daß Autisten unter barrierefreien Umständen begutachtet werden müssen. Besonders ging es um die Barrierefreiheit der Kommunikation mit dem Gutachter. Bisher folgten Richter oft den eigenen abwiegelnden Angaben der Gutachter, die dies meist ablehnten.

In diesem Fall lehnten das zuständige Versorgungsamt wie auch die ersten zwei sozialgerichtlichen Instanzen ab, die Gutachter zu der Beachtung barrierefreier Rahmenbedingungen zu verpflichten, beziehungsweise entsprechend kompetente Gutachter zu suchen (ein Gutachter, der etwas von Autismus versteht, wird sicherlich nicht Autisten unzumutbaren Begutachtungsumständen aussetzen). Aus diesem Grund lehnte der autistische Kläger alle bestellten Gutachter ab, betonte aber zugleich stets, daß er zu einer Begutachtung unter barrierefreien Umständen bereit sei. Ohne die ernsthafte Bereitschaft zu barrierefreier fernschriftlicher Kommunikation werde er erheblich benachteiligt, da die meisten anderen Personen mit Gutachtern kommunizieren, sich also auch erklären, die eigene Sicht darstellen, auf Punkte hinweisen, die sonst nicht berücksichtigt würden und Mißverständnisse interaktiv richtigstellen können würden. Das Landessozialgericht sah die eigene Amtsermittlungspflicht jedoch bereits durch den Umstand erfüllt, daß der Autist vermeintlich die Mitwirkung verweigerte und ließ die Revision beim BSG trotz entsprechendem Antrag nicht zu.

Ebenso gingen die Vorinstanzen davon aus, daß die Ladung zur mündlichen Verhandlung dem autistischen Kläger genug Gelegenheit zum Sachvortrag gegeben habe, auch wenn sie gemäß einem vorliegenden ärztlichen Attest nicht als barrierefrei betrachtet werden konnte.

Das Bundessozialgericht erkannte in seiner Entscheidung vom 14.11.2013 Az. B9SB5/13B hierin eine Rechtsverletzung der Vorinstanzen und verwies die Sache zurück an das Landessozialgericht, welches sich nun damit auseinanderzusetzen hat, wie eine barrierefreie Begutachtung von Autisten gestaltet werden muß.

In seiner Begründung nahm das BSG entsprechend der vorliegenden Akte Bezug auf
– dieses ESH-Musterattest: Link
– das ESH-Informationsblatt 10: Link

Einzelne Zitate aus der Entscheidung:

Zitat:

Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist zulässig. Der Kläger hat den geltend gemachten Verfahrensmangel hinreichend bezeichnet (§ 160a Abs 2 S 3 SGG).Der Kläger hat zur Begründung seiner auf eine Verletzung des § 103 SGG gestützten Nichtzulassungsbeschwerde nach Maßgabe des § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG einen prozessordnungsgerechten Beweisantrag angegeben. Durch Bezugnahme auf die gerichtliche Beweisanordnung vom … ist ein Beweisthema iS des § 403 ZPO hinreichend dargetan worden. Ferner hat der Kläger auch dargelegt, dass das LSG seinem Antrag, ein Gutachten unter Zugrundelegung der Grundsätze der Barrierefreiheit erstellen zu lassen, ohne hinreichende Begründung nicht nachgekommen ist, obwohl es sich hierzu hätte gedrängt fühlen müssen.

Die Beschwerde ist auch begründet. Das angegriffene Urteil des LSG vom … beruht iS des § 160 Abs 2 Br 3 SGG auf dem vom Kläger bezeichneten Verfahrensmangel; es ist unter Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 103 SGG) ergangen.

 

Zitat:

…, hat der Kläger bereits mit Schreiben vom … dem LSG eine Kopie des „Autisten-Informationsblatt 10“ vorgelegt, welches sich mit der „Notwendigkeit barrierefreier Kommunikation“ befasst und als Mindestanforderungen beschreibt, dass die körperliche Begutachtung getrennt von der Kommunikation vorzunehmen sei und letztere fernschriftlich aus der vertrauten Umgebung erfolgen müsse. Vor diesem Hintergrund hätte sich das LSG im Vorhinein gedrängt sehen müssen, mit dem Sachverständigen diese ggf zu berücksichtigenden Umstände zu klären, insbesondere zu ermitteln, welche Art der Exploration für den Kläger zumutbar ist. Dazu hat Dr. … bereits mit Schriftsatz vom … ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kläger aufgrund seiner festgestellten Behinderung als dauerhaft verhandlungsunfähig in Bezug auf mündliche Verhandlungen bei Gericht zu betrachten sei und nicht in adäquater Weise seine eigenen Interessen vertreten könne, da bei mündlichem Vortrag eine Reizüberflutung zu Störungen in der Reizverarbeitung einschließlich psychischer Schmerzen führen könne. …Diesen Gegebenheiten hat das LSG nicht hinreichend Rechnung getragen. Es ist jedenfalls nicht ersichtlich, dass alle zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, um den Sachverhalt weiter aufzuklären. Insbesondere liegt es nahe, dass eine … abgestimmte persönliche Untersuchung des Klägers verbunden mit einer entsprechenden Exploration und Testung durchgeführt werden kann.

Vorsicht: In anderen nicht von uns verantworteten Internetseiten zur oben behandelten Entscheidung BSG B 9 SB 5/13 B finden sich teilweise sachlich falsche Details.

ESH erstattet Strafanzeige gegen BRD wegen Völkermord

Da der letzte Bundestag unter der scheidenden Regierung unsere Petition zur Thematik des seit Jahren in Deutschland stattfindenden Genozids an verschiedenen behinderten Bevölkerungsminderheiten nach unserer Einschätzung inhaltlich nicht ansatzweise angemessen geprüft hat (Link 1, Link 2), haben wir nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bremen gestellt:

Strafanzeigeder Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (und Angehörige) – ESH

gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundespräsident Joachim Gauck, beziehungsweise die betreffenden Verantwortlichen, sowie sonstige beteiligte Inhaber beruflicher Funktionen, Amts- und Privatpersonen

wegen

– Völkermord (VStGB §6)
– Verbrechen gegen die Menschlichkeit (VStGB §7)
– Volksverhetzung (auch unter Maßgabe der Entscheidung des UN-Antirassismus-Ausschusses vom 4. April 2013 bezüglich Beschwerde- Nr. 48/2010)
– sowie ggf. weiterer zu ermittelnder Rechtstatbestände

Zunächst mag eine solche Anzeige eventuell Gespött oder Befremden hervorrufen. Sicherlich erhält jede deutsche Staatsanwaltschaft regelmäßig seltsame und wirre Zuschriften. Unserer DPO (disabled people organisation) ist es mit dieser Anzeige jedoch bitterernst. In der Folge werden wir versuchen die Tatbestände argumentativ herauszuarbeiten. Wir haben uns bewußt bemüht diesen ersten Vortrag möglichst kompakt zu halten. Sollten sich Ihnen Unstimmigkeiten darstellen, bitte teilen Sie diese mit und geben Sie uns Gelegenheit unseren Vortrag zu ergänzen.

Bitte bedenken Sie in diesen Zusammenhang auch den Ernst des Vorwurfs gerade auch in Hinblick auf die deutsche Geschichte. Autisten wurden Opfer der Massenmorde und Verfolgungen im Nazistaat. In Hinblick auf diese Vergangenheit sieht die Bremer Landesverfassung in Art. 19 ausdrücklich eine Widerstandspflicht vor, weswegen wir uns zunächst ausschließlich an Sie gewandt haben, da wir uns aus diesem Grund einen besonders konstruktiven Umgang mit dieser Problematik versprechen, der dem Schutz verachteter Minderheiten weit stärker verpflichtet ist als dem Recht entgegenlaufenden wechselnden Stimmungen in der Bevölkerung.

Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung

Der Straftatbestand des Völkermords (§6 VStGB) bezieht sich unter anderem auf die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung. Eine solche Maßnahme stellt z.B. die aktuelle deutsche Regelung zu Spätabtreibungen dar, die faktisch ausschließlich gegen Angehörige bestimmter Bevölkerungsgruppen gerichtet ist.

Das Recht unterscheidet hier zwischen verbotenen, jedoch straffreien Schwangerschaftsabbrüchen (Beratungs- und Fristenregelung) und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Da legale Abbrüche wie insbesondere Spätabbrüche laut Gesetz legal sind, gelten hier auch andere rechtliche Voraussetzungen z.B. gegenüber bezüglich der Kostentragung durch Krankenkassen oder auch der Ermöglichung von zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen durch Eltern gegenüber Ärzten für versäumte Tötungen und daraus entstandene „Schäden“. Die vorhergehenden gesetzlichen Regelungen wurden bereits mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt. Aus unserer Sicht dürfte dies nebenbei bemerkt auch für die aktuelle Regelung gelten, wobei sich leider bezüglich der allgemeinen Klagebefugnisse vor diesem Gericht Probleme ergeben.

Nach dieser Regelung wird der Unterschied zwischen beiden rechtlichen Regelungsbereichen zu Abtreibungen oder vorgeburtlicher Diagnostik mittlerweile an einer vermeintlich unzumutbaren Belastung insbesondere der Mutter durch die Schwangerschaft und das geborene Kind nach Einzeleinschätzung von Medizinern festgemacht. Die Verantwortlichen waren mit der Situation konfrontiert die gesetzliche Grundlage wegen Verfassungswidrigkeit zu ändern und hatten offenbar das Ziel die Wirkung dennoch möglichst zu belassen. Die aktuelle Regelung ist also aus ihrer Entstehungsgeschichte heraus bereits verfassungswidrigen Geistes verdächtig.

Die heutige Regelung stellt aus hiesiger Einschätzung auch tatsächlich eine mittelbare Diskriminierung dar. Es dürfte statistisch leicht zu belegen sein, daß von dieser Regelung praktisch ausschließlich Angehörige von Bevölkerungsgruppen benachteiligt werden, die schon laut GG nicht vom Staat diskriminiert werden dürfen und von ihm in diesem Rahmen eigentlich auch aktiv durch entsprechende Regelungen zu schützen wären.

Das Behinderungsverständnis als Schlüssel zur Beurteilung

Noch immer ist auch in Deutschland das medizinische Behinderungsverständnis sehr verbreitet. Dieses Verständnis von Behinderung ist jedoch erwiesenermaßen sachlich falsch und diskriminierend, was sich auch mehr und mehr in neueren Normierungsprojekten wie z.B. der UN-Behindertenrechtskonvention niederschlägt.

Diese Frage ist auch in dieser Sache zentral, denn das medizinische Behinderungsverständnis sieht die Ursache für Behinderung in Eigenschaften der Person. Auf diesem Verständnis bauen so gut wie alle Einschätzungen zu nach derzeitiger Gesetzeslage als legal deklarierten Abtreibungen und sonstige Folgerungen aus vorgeburtlicher Diagnostik auf.

Sachlich richtig ist jedoch, daß Behinderung eine Form gesellschaftlicher Diskriminierung ist. Diese Diskriminierung äußert sich durch die Nichtberücksichtigung von Bevölkerungsgruppen und ihrer unfreiwilligen Besonderheiten bei der Gestaltung der Kulturlandschaft einer Gesellschaft. Behinderte sind nicht als Mensch behindert, sie werden durch die Gesellschaft behindert. Aus dieser Diskriminierung durch die Gesellschaft geht auch das eigentliche Leiden im Zusammenhang mit Behinderung hervor. Aus menschenrechtlicher Sicht ist die Entscheidung klar gefallen die Ursache von Behinderung in dieser gesellschaftlichen Diskriminierung zu sehen, die von gesellschaftlicher Teilhabe fernhält.

Nehmen wir ganz einfach an 99% der menschlichen Bevölkerung könnte in einer „anderen Wirklichkeit“ fliegen. Häuser würden praktische Zugänge auf dem Dach besitzen, Supermärkte sehr hohe Regale, etc. Eine Person aus „unserer Wirklichkeit“ wäre in der anderen Wirklichkeit aufgrund von Barrieren hochgradig von gesellschaftlicher Teilhabe ausgegrenzt. Dieselbe Person wäre je nach ihrer Umgebung „schwerbehindert“ oder „nichtbehindert“. Dies beweist anschaulich, daß Behinderung keine Eigenschaft von Personen sein kann, sondern eine Eigenschaft im Beziehungsverhältnis entsprechender Bevölkerungsminderheiten zu einer Mehrheitsgesellschaft ist.

Wir haben mit der aktuellen gesetzlichen Regelung also eine Regelung, die zwingend auf einer Grundannahme aufbaut, die grundsätzlich menschenrechtswidrig ist, da sie im übertragenen Sinne das Opfer von Mobbingvorgängen wegen des Mitleidens ihm nahestehender Personen als Ursache von Leiden ausmacht und gezielt diskriminierend für vogelfrei erklärt, also ihm selektiv gleichen Schutz durch das Gesetz verwehrt. Diskriminierung wird als Begründung herangezogen für weitere – tödliche – Diskriminierung.

Der Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit trifft aus unserer Sicht in diesem Zusammenhang neben dem Tatbestand des Völkermords ebenfalls zu, da die oben beschriebenen eugenischen Säuberungen in der Summe eindeutig darauf abzielen Bevölkerungsgruppen zu zerstören (Abs. 2), indem diese selektiv umfassend menschenrechtswidrigen Lebensbedingungen ausgesetzt sind, die eben auch für die Angehörigen eine schwere Belastung darstellen, um dann diese Belastungen systematisch propagandistisch auf die jeweiligen Bevölkerungsgruppen selbst zu projizieren und so ihre gänzliche Ausrottung zu begründen.

Der deutsche Staat erzeugt also selbst zu großen Teilen die Diskriminierung mit deren Folgen er seine Regelung zur selektiven Vogelfreierklärung ungeborenen Lebens wie auch oft seit Jahrzehntausenden existierender Bevölkerungsgruppen als Minderheiten selbst herleitet.

Das VStGB ist im Geist der Urheber weit auszulegen

Die Massenmorde im Nazistaat waren Anlaß für die Schaffung der gravierendsten hier angenommenen Straftatbestände. Jedoch ausgerechnet die damals prominenteste Opfergruppe der „Juden“ (nach NS-Definition) wird vom genauen Wortlaut des heutigen Völkermordparagraphen nicht klar erfasst. Man kann sich leicht vorstellen, daß die damaligen Täter auch heute argumentieren würden, daß Juden aufgrund ihrer erbbiologischen Eigenschaften vermeidbares Leid über die Menschheit bringen würden. Angesichts der tiefen Verstrickung der Berufsgruppe der Mediziner in das NS-Regime wird der heutige Rückgriff auf ebendiese für zeitgenössische Verirrungen jeweils bekanntermaßen ideologisch anfällige Berufsgruppe umso erschütternder oder je nach Blickwinkel auch erhellender. Ausschlaggebend für die Beurteilung dieser Frage kann nicht sein, welche Ziele die mutmaßlichen Täter selbst vorgeben. Da die Schöpfer dieser Norm eine Wiederholung ähnlicher Ereignisse verhindern wollten und heute laut Verfassung eine Benachteiligung Behinderter verboten ist, ist auch gerade in diesem Bereich die Norm weit auszulegen. Da es bei Behinderten um sehr verschiedene Gruppen geht, ist nicht pauschal eindeutig zu beantworten, ob jede Gruppe oder Teilgruppe eine durch die Norm geschützte Gruppe darstellt.

Der Rechtsbegriff der Rasse besitzt, wie auch der medizinische Behinderungsbegriff, seit Jahrzehnten keine wissenschaftliche Grundlage mehr. In Zeiten der Genetik ist anzunehmen, daß das Kriterium der Rasse besonders gut eine Bevölkerungsgruppe kennzeichnet, die aufgrund genetischer Eigenheiten als ähnlich zu erkennen sind. Dies dürfte etwa auf die Bevölkerungsgruppe der Personen mit Trisomie 21 zutreffen, die weithin auch äußerlich ihrer Gruppe zugeordnet werden. Solche Zuordnung hat in diesem Fall eine ganze Reihe von Begriffen hervorgebracht, die alle von breiten Bevölkerungsteilen benutzt wurden oder werden, um Zugehörige dieser Bevölkerungsgruppe zu bezeichnen, etwa den rassistisch ausgrenzenden Begriff „Mongoloide“. Diese Bevölkerungsgruppe ist seit Jahren bereits massiven Tötungen ausgesetzt, die praktisch schon bald einer weitgehenden Auslöschung gleichkommen werden.

Aktuell findet hier bekanntermaßen auch eine fortlaufende Innovation der eingesetzten eugenischen Technologie statt. Und diesem Rahmen geht es nicht nur um Schwangerschaftsabbrüche, sondern auch nicht verbotene sondern im Gegenteil gar politisch geförderte selektierende Gendiagnostik im Allgemeinen vor dem Hintergrund der oben bereits erwähnten Schutzpflicht des Staates gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen. Dieses ganze System wird durch systematische Volksverhetzung gegen die benachteiligten Bevölkerungsgruppen flankiert. Auch hier unterlässt der Staat es offensichtlich nicht nur seine verfassungsmäßige und menschenrechtliche Verpflichtung zum Schutz der jeweiligen Bevölkerungsgruppen in irgendeiner Weise in die Tat umzusetzen, er fördert die Ausrottungspolitik in verschiedener Hinsicht aktiv unter anderem auch analog zur Argumentation im Umfeld der Aktion T4 vor dem Hintergrund vermeintlich hoher Kosten durch Behinderte, wobei hier regelmäßig unterschlagen wird, daß dies vor allem Kosten sind, die nur in Folge gesellschaftlicher Diskriminierung entstehen und zu einem großen Teil sogar Kosten für die staatliche Aussonderungsspolitik darstellen.

Dies ist den Verantwortlichen im Grunde auch bekannt, wie z.B. aus einem Redebeitrag von Frau Göring-Eckardt anlässlich der Bundestagsdebatte zur PID-Gesetzgebung zu entnehmen ist:

„Es scheint also selbstverständlich zu sein, daß in unserem Land nicht nur ethisch höchst fragwürdig Spätabtreibungen wegen Behinderungen stattfinden sollen, sondern das Entscheidende ist, daß wir als Gesetzgeber annehmen eine gesetzeswidrige Haltung müssten wir am Ende auch noch zustimmungsfähig finden. Als Gesetzgeber finde ich sollten wir das definitiv nicht tun, meine Damen und Herren.“

Gehörlose und Autisten indes fallen auch in die Kategorie der kulturellen, beziehungsweise ethnischen Minderheit, denn Kommunikationseigenheiten sind ein hierfür relevanter Faktor. Es sei z.B. darauf verwiesen, daß Gebärdensprache in Deutschland als Minderheitensprache offiziell anerkannt ist. Die Gruppe der Autisten bedingt eine gemeinsame Identität auch durch die spezifische genetische Veranlagung. Diese umfasst z.B. eine besondere Empathie zwischen Mitgliedern der Bevölkerungsgruppe, die ganz natürlich ein Zusammengehörigkeitsgefühl und eine gemeinsame Identität erzeugt.

Die heutigen Praktiken nicht als Völkermord zu betrachten, wäre aus hiesiger Sicht eine ähnliche Fehlleistung wie die langjährige gedankliche Ausklammerung von „Negern“ aus der Anwendung des Wortlauts der US-Verfassung. Ebenso führen aufgrund des Ernstes der Vorgänge Versuche die Abläufe durch Formalien zu legitimieren auf ein dünnes Eis. Solche förmlichen Schutzmaßnahmen sind auch aus anderen historischen Situationen allgemein bekannt. So werden beispielsweise auch vom deutschen AGG, das maßgeblich auf Drängen der EU verabschiedet wurde, mittelbare Benachteiligungen verboten, die durch in der Form zunächst scheinbar objektive Kriterien bestimmte Bevölkerungsgruppen faktisch diskriminieren.

Welt des Scheins: „Inklusionstage 2013“ in Berlin

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte eingeladen … nach Berlin. In der Jugendherberge eingecheckt, besuchte ich den ersten Tag mit dem Thema „Teilhabebericht und Inklusionsforschung“. An der eher offiziellen Bekleidung ließ sich erkennen, dass einige Teilnehmer aus Repräsentations- und Interessenbereichen angereist waren, die Beamtenschaft, Wissenschaftsvertretung und Spitzenvertreter der Behindertenverbände vermuten ließen.

Da Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke wegen plötzlicher Erkrankung abgesagt hatte, übernahm die Beamtin des BMAS Frau Gitta Lampersbach die Einführung in die als barrierefrei bezeichnete Veranstaltung und erklärte, dass es eigentlich für diese Tagung gar kein Basispapier gibt, sondern lediglich Forschungsergebnisse zusammengetragen wurden, die eine ganz neue Art von Bericht der Bundesregierung zum Ziel habe.

Erstaunt war ich, wie mit wohltönenden leeren Lobesworten die Zuhörer wie in einem lauen Sommerregen eingeregnet wurden … es erinnerte mich an die Gute-Nacht-Geschichten, die ich meinem Sohn, als er klein war, vorgelesen hatte. „Klein“, das war wohl das Stichwort darüber nachzudenken, warum meine näheren und weiteren Sitznachbarn die eine oder andere Bemerkung machten wie „Das hören wir nun seit 20 Jahren, ohne dass sich was ändert.“
Offenbar waren die Kleinen mittlerweile erwachsen geworden, aber von der Bundesregierung weitgehend unbemerkt? Mit 20 Jahren würden die Vertreter im Publikum also zu den „jungen Wilden“ gehören. Als Kind von Fluxus, mit Beuys in Filz und Fett aufgewachsen und in die 68er hinein protestiert war ich mehr als gespannt auf Aktion und Reaktion bei dieser Veranstaltung.

Nach einem Monolog in wissenschaftlichem Fachvokabular versicherte man sich worthülsig der gegenseitigen Geneigtheit und Anerkennung der Kompetenz und ließ sich selbstgefällig in „Leichte Sprache“ übersetzen. Der Aufwand, der betrieben wurde, die vielen verschiedenen Daten zu erheben, wurde von allen Beteiligten als Arbeit beschrieben, die viele Stunden Zeit und Engagement gekostet habe.

Upps, dachte ich zum ersten Mal: Ob auf dem Podium realisiert wird, dass unter den Teilnehmern nicht wenige Menschen sind, die im Ehrenamt über Jahrzehnte einen großen Teil ihrer Freizeit unentgeltlich zur Verfügung stellen und die diese Eigenbelobigung der Wissenschaft als zynisch empfinden könnten? Ob von den anwesenden Wissenschaftlern mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 4.000 – 7.000 EURO noch darüber nachgedacht werden kann, dass im Publikum behinderte Menschen sitzen, die für die Berlinreise den Sozialhilfesatz eines ganzen Monats zusammensparen mussten, um ihre Rechte in Berlin zu vertreten?

Aber Reaktion gab es auf diese überdimensionierte Präsentation der Wissenschaft aus dem Publikum nur in den Bart gemurmelt und mit höflicher Fragestellung. Auf die Frage, warum bei der nachmittäglichen Podiumsdiskussion lediglich universitäre Vertreter und Vertreter großer Behinderteneinrichtungen, insbesondere große Heimbetreiber, auf dem Podium mitwirken würden, wurde zwischenzeilenwortreich geschwiegen.
Auf kritische Nachfragen an Wissenschaftler wurde eher patzig reagiert, man verstehe seinen Beruf.

Frau Dr. Anne Waldschmidt, die staccatohaft auf den Behinderungsbegriff der disability studies als interdisziplinäre Wissenschaft verwies, in dem Behinderung nicht mit medizinisch diagnostizierbaren Beeinträchtigungen gleichgesetzt werden kann, sondern in der Regel aus gesellschaftlich konstruierten Barrieren hervorgeht (Barrieren hindern Menschen daran, am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen), erhielt erste laute Zustimmung von den Teilnehmern, die wiederum betonten, dass auch das eine olle Kamelle sei, die immer wieder hervorgeholt werde, ohne dass sich wirklich etwas ändere.

Wirkte die Umsetzung der Veranstaltung psychedelisch in Richtung „Make love not war“ oder hatten auch andere Interessenvertreter noch gut im Gedächtnis wie eine Vertreterin ebendiesen Ministeriums bei einer früheren Veranstaltung überdeutlich darstellte wie zentral für ihr Haus sei, daß Anliegen freundlich herangetragen werden – eine Aussage die in einem erschütternden Maße für sich selbst spricht, indem sie verdeutlicht, daß man Behinderte noch immer fest als Bittsteller empfindet, nicht als Minderheiten, die bestimmte Rechte haben, die angesichts massivster Diskriminierungsfolgen in jeder Weise eingefordert werden können.

Douglas Ross, der sich als Sprecher „nicht computerorientierter“ Autisten präsentierte, lud zur Zusammenarbeit ein. Die Lacher, die seine Formulierung hervor rief, registrierte ich als ein Lachen über Behinderte und wunderte mich über diese Platzierung. Im Wissen um die besondere Sinnesempfindsamkeit von Autisten dachte ich darüber nach, wie sein schweigender autistischer Sohn einen ganzen Tag von morgens bis abends auf einer Tagung aushielt und auch noch einen lauten Film ertrug.

Nachdem doch einiges über das Selbstverständnis inkludierter Gemeinschaft gesagt wurde und dass es ein miteinander und aufeinander Eingehen und Zugehen geben sollte, trat dann die „Blind Foundation“ auf, eine Band aus sehenden und blinden Musikern. Für mich als musikalische Rheinländerin war es sehr befremdlich, dass sich zu den Rhythmen der Musik niemand bewegte, wo doch gerade vom „Aufeinander-zu-Bewegen“ die Rede war. Eine freundliche Sitznachbarin meinte dann, dass Wissenschaftler das wohl eher als unseriös betrachten würden, was mich ins Grübeln brachte:
Wie soll Bewegung in die Reihen und die Gruppen kommen, wenn an den verkopften und eingefahrenen Mustern festgehalten wird?

Als ich die Agentur Meder, die die Inklusionstage für das BMAS organisierte, informierte, dass entgegen der Aussagen der Rednerin des Ministeriums die Veranstaltung nicht barrierefrei sei, weil kein Livestream für Autisten eingerichtet wurde, die nur von zu Hause aus an einer Veranstaltung teilnehmen können, bedauerte man dies anscheinend erschreckt zutiefst. Es sei nicht gewusst worden und würde künftig bei der Agenturorganisation Berücksichtigung finden. Nach bisheriger Erfahrung wird das vermutlich bis zur nächsten Veranstaltung wieder vergessen sein oder nie zu den wirklich Verantwortlichen weitergegeben, denn oft geht es eher darum sich mithilde überschäumender Nettigkeitssimulationen nicht unnötig angreifbar zu machen. Schließlich wurde dieser Hinweis bereits vor Jahren gegeben. Der Hinweis, kontrastarme Treppenstufenkanten künftig farblich abzukleben, wurde ebenfalls notiert.

Am Abend konnte der Film „GOLD – Du kannst mehr als du denkst“ angeschaut werden. (Mehr: http://kino.de/kinofilm/gold-du-kannst-mehr-als-du-denkst/134761) Es wurden darin 3 Sportler im Vorfeld der paralympics 2012 in London in ihrem Privatleben und in der Vorbereitung zu diesem sportlichen Ereignis vorgestellt … die Schwimmerin Kirsten Bruhn aus Deutschland, der Rennrollstuhlradfahrer Kurt Fearnley aus Australien und der Läufer Henry Wanyoike aus Kenia.

Mir persönlich war der Film zu stark darauf ausgerichtet, dass Behinderte sich selbst und auch der Menschheit etwas beweisen wollten (mussten?), ich stand aber mit dieser Meinung soweit zu erkennen allein da. Mir blieben aus diesem Film andere Menschen weit lebhafter in ihrem Selbstverständnis in Erinnerung: die Ehefrau des blinden Läufers, weil sie einfach nur mit einem zärtlichen Menschen leben wollte, der Begleitläufer, der ihn in den Sieg begleitete bis zur völligen Verausgabung und der in seinem Wesen an einen Blindenhund erinnerte und die Kinder des Rollstuhlfahrers, als Vater auf Augenhöhe mit ihnen spielte.


Wolken aus Plastik – wie gemunkelt wird ein Lieblingsmotiv von Ursula von der Leyen

Der zweite Veranstaltungstag war dem Thema „Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Behinderungen“ gewidmet. Um gleich beim Thema zu bleiben: An beiden Tagen wurde immer wieder auf den Anspruch der Inklusion hingewiesen, Vielfalt zu leben, aber in der Ausdrucksweise fand sich bei allen Vortragenden eine überkommene Formulierung vom Menschen „mit Behinderung“, die immer wieder das überaltete Denkmodell der Behinderung als Persönlichkeitsmerkmal aus der Schublade zog. Vielfalt hat keine Behinderung, aber in der Vielfalt findet Behinderung immer noch statt und muss verschwinden!

Bei der Einführung wurde erwähnt, dass sich 23 Millionen Menschen in Deutschland ehrenamtlich engagieren. Erstaunlich auch hier die freundlichen Worte über das persönliche Engagement und relativ wenig politische Äußerung, warum in diesem Staatswesen Ehrenamt so stark erforderlich ist. Sozusagen als Motor wurde transportiert, dass der Mensch sich im Ehrenamt gut fühle und sein Selbstwertgefühl steige. Hm, dachte ich so bei mir: Fühlst du dich tatsächlich gut, wenn du vor Ort gerufen wirst, weil mal wieder ein Jugendamt Eltern die Entziehung des Sorgerechts androht und ihren 10jährigen Autisten in die Kinder- und Jugendpsychiatrie einzuweisen androht, wenn Eltern sich zum Wohl ihres Kindes gegen Vorschläge von Pharma- und Konditionierungsvertretern auflehnen? Lässt die Unkenntnis und der systematische Unterstellungsdreck in Behörden und seine Ausräumung vor Ort tatsächlich dein Selbstwertgefühl steigen? Das konnte ich für mich mit einem klaren NEIN beantworten. Blieb die Frage, ob das veranstaltende Ministerium es als eigene Leistung ansieht durch seine Politik solche ehrenamtlichen Leistungen von Bürgern mit Unrechtsbewußtsein auf ganz spezielle Art dauerhaft zu fördern.

An diesem zweiten Tag lag der Schwerpunkt der Veranstaltung darauf zu zeigen, was in der Praxis (anders) gemacht wird, wie stark sich behinderte Menschen für ihre Rechte engagieren und dass dieses Engagement weitgehend unbekannt ist. Prof. Dr. Theresia Degener stellte das Inklusionsmodell als Menschenrechtsmodell vor, in dem der Mensch nicht nur seinen Anspruch auf Inklusion im gesellschaftlichen Kontext, sondern als Menschenrecht hat, was – verständlicherweise gerade dort – lauten Beifall fand. Bezeichnend ist, dass die von den Vertretern der Behindertenverbände am stärksten mit Beifall bedachten Beiträge Weißhaupt und Degener über politisch relevante Aussagen zu Behinderung im filmischen Zusammenschnitt des BMAS keinen Niederschlag gefunden haben.

Dr. Nicole Schmidt von „mittenmang SH e.V. zeigte auf, dass sie persönlich an einem Scheideweg anlangte und die Thematik mit Gleichgesinnten selbst in die Hand nahm und seither lebt.

Behinderte Menschen bei ihren Tätigkeiten vorzustellen und gleichzeitig mit den Verdiensten der Vermittler den Anschein zu erwecken, als würde es ohne diese organisatorischen Nester kaum gehen, lässt immer wieder akut die Frage nach dem „Best-Style“ aufkommen, insbesondere wenn sich große Organisationen über die Beratung und die Bedürfnisse von Betroffenen großzügig hinweg setzen. Während bei der Vorstellung von „Beste-Praxis-Beispielen“ durch das Diakonische Werk Hamburg und der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. kaum menschliche Selbstspiegelung vermittelt wurde, erzählte Jana Schulze von der Freiwilligenagentur Magdeburg überzeugend von der Entwicklung, die die Organisatoren nahmen, von ihren Irrtümern und ihren Richtungsänderungen, was beim Publikum gut ankam.

Da Online-Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen eine wichtige Forderung von Autisten darstellt, nahm ich am Workshop 4 „Online Volunteering“ teil und zeigte dort auf, dass Autisten ihre Gesellschaftsteilnahme über Medien gestalten, dass das nicht heißt, dass sie keine persönlichen Kontakte haben, dass es einer Offenheit bedarf, diese schon recht alten Kommunikationsmittel von behinderten und nichtbehinderten Menschen zum Ausräumen von Barrieren zu benutzen, dass durch fernschriftliche Online-Kommunikation auch anderen behinderten Gruppen die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilnahme ermöglicht wird (und dass insbesondere durch Onlinebeschulung an Schulen und Universitäten) und dass Kompetenzen, die bisher in der Gesellschaft brach liegen online erschlossen werden können.

Es wurde auch thematisiert, dass die Versuche von Autisten, ihre politische Mitarbeit über Onlineverfahren einzufordern, kläglich an der mangelnden Flexibilität der vermeintlichen Mitstreiter scheiterte, die eher in gewohnten Bahnen zu persönlichen Anwesenheiten und den damit verbundenen Strukturen tendieren. Die Teilnehmer diskutierten, dass Online-Konferenzen im internationalen Gespräch wegen der großen Entfernungen selbstverständlich sind, während sie im nationalen Bereich immer noch auf Ablehnung treffen.

Der Impulsgeber Hannes Jähnert meinte hierzu, dass der Beweggrund vielleicht darin zu suchen sei, dass der Mensch sich selbst am Menschen erleben wolle und dass ihm das gut tue. Ich wies darauf hin, dass dies von Autisten anders gesehen werde. Meine persönlichen Beweggründe seien z.B., in einer Gesellschaft die Vielfalt der Kommunikationsmöglichkeiten zu erhalten oder ggf. mit zu gestalten, wo Teilhabe gefährdet oder nicht vorhanden sei. Moderator Rául Aguyo-Krauthausen gab zu bedenken, dass das Vorantreiben der Onlinebeteiligung dazu führen könnte, dass andere behinderte Menschen mit Onlinemöglichkeiten abgefunden und in den Hintergrund treten könnten, worauf aber aus der Teilnehmerschaft gesagt wurde, dass diese Gefahr immer bestehe aber kein Grund sei, Teilhabe zu verweigern.

Befremdlicherweise waren diese klaren Aussagen zu Positionen der ESH bei der späteren Vorstellung der Workshop-Ergebnisse durch Rául Aguyo-Krauthausen gegenüber allen Veranstaltungsteilnehmern nicht mehr zu erkennen und gingen komplett nach allgemeiner Lob-Floskelei in einer bedeutungsarmen Wortwolke unter.

Als bezeichnend erschien mir auch die Besetzung der Abschlussdiskussion auf dem Podium mit einer Wissenschaftlerin, einer Beamtin und der Vertreterin von AKTION MENSCH. Schmerzhaft wurde mir bewusst, dass die Vertretung der gesellschaftlichen Belange behinderter Menschen in Deutschland ganz maßgeblich von einer Lotterie abhängt und auch oft genug eine Lotterie darstellt. Wie witzig es zugehen kann, machte ihre Vertreterin Frau Christina Marx deutlich: Sie sagte, dass sie den Slogan der Inklusionstage „Einfach MACHEN“ anders betonen wolle und den Schwerpunkt auf „EINFACHmachen“ lege. Wer je einen Antrag bei der AKTION MENSCH stellte, konnte nur offenen Mundes über so viel Chuzpe staunen!

Da es immer die letzten Eindrücke einer Veranstaltung sind, mit denen Teilnehmer sich auf die Heimreise begeben, war es recht wohltuend, dass die Hip Hop Formation „New Hope Generation“ der Patsy & Michael Hull Foundation e.V. zum Ende der Veranstaltung zeigen durfte, was sie tänzerisch und akrobatisch kann. Die Kinder und Jugendlichen schafften es, dass zum ersten Mal Lockerheit in die Teilnehmer einzog. Frau Lampersbach bedankte sich für die Teilnahme der hoffnungsvollen Generation mit der Aussage, dass die Gruppe zum wiederholten Mal unentgeltlich auftrat.

Schluck! Mir wurde heiß und kalt, weil ich mich an die Schokoladen-Petit fours mit Blattgold, die mir nach dem Mittagstisch gereicht wurden, erinnerte. Sollte etwa Geld für einen außergewöhnlichen Veranstaltungsort, eine aufwendige Küche freundliche und sehr straff geführte Bewirtungsmitarbeiter da gewesen sein und das Geld nicht mehr gereicht haben, den Kindern eine Gage zu geben?

Zufällig traf ich einige dieser Kinder auf den Toiletten, welche diese auch als Künstler-Garderoben nutzten. Den jungen Künstlern wurden Anfahrt, Hotelaufenthalt und auch eine kleine Gage bezahlt und ich fragte mich, warum die Vertreterin des Ministeriums zuvor eine solche Falschdarstellung betrieb. Ob den Vertretern der Behindertenverbände vermittelt werden sollte, dass die nächste Generation von Ehrenamtlern heran wächst und die Tradition der Unentgeltlichkeit der Fachleute in eigener Sache sowie die Kleinarbeitung der selbstbestimmten Interessenvertretungen durch politisch gewollte Schikane-Bürokratie weiter erhalten werden kann, während die Verwalter und wissenschaftlichen Faktensammler des Phänomens Behinderung weiter üppig in Lohn und Brot stehen sollen?

Es sind Autisten, denen immer wieder nachgesagt wird, sie würden in einer anderen Welt leben. In Berlin durfte ich erleben, dass zwei völlig verschiedene Wahrnehmungswelten an einem Veranstaltungsort zusammen trafen, ohne dass der Eindruck erweckt wurde, dass die einen in die der anderen einkehren können. Diese groteske Situation wurde von einigen Teilnehmern bestätigt und als bereits lange fest bestehend bezeichnet. Die Politik verspricht seit Jahrzehnten viel, vielleicht um offenen Widerstand abzubügeln mit Verweis auf die ja angeblich anstehenden Änderungen?
Wenn behinderte Menschen Sorge oder gar Angst haben, verbindlich sein zu müssen, um es mit den Geldgebern und „Wohltätern“ nicht zu verderben, dann wird ein völlig falscher Ansatz gelebt. Derjenige, der die Kompetenz besitzt müsste die Bedingungen gestalten. Ohne die Mitarbeit behinderter Menschen hat die Politik nichts vorzuzeigen und die Wissenschaft nichts zu forschen und zu berichten.

Es wurde von der ESH gebeten, Vortragmanuskripte, Arbeitsergebnisse der Workshops, Fotos, Kameraaufnahmen und die Protokolle der vereinfachten Sprache zur Verfügung bzw. ins Netz zu stellen, damit „computerorientierten“ Autisten im Nachhinein annähernde Barrierefreiheit hinsichtlich der Teilnahme an den Inklusionstagen 2013 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gewährt wird. Dies erfolgte trotz Nachfrage nicht.

Im Verlauf einer Veranstaltung mache ich meist ein Foto des leeren Veranstaltungsraumes, um mir zum Abschluss vergleichend ein Bild davon machen zu können, was den Unterschied gemacht hätte, wenn die Stühle und Sessel leer geblieben wären. Es gab sie, kurze warme Gespräche mit Teilnehmern am Rande, die in einer Kneipe oder im Park weitergeführt viel Zusammenhalt und Zusammenarbeit hätten ergeben können. Beim Nachdenken über die Inklusionstagung aber fand ich außer vielen leeren Seiten in dem mir ausgehändigten speziell bedruckten Tagungsnotizbuch keinen festgehaltenen Gedanken, den ich als ungewohnt, vorantreibend oder erneuernd betrachten konnte, entdeckte trotz neuer Strategien keine Veränderung in den Standpunkten und erinnerte mich überwiegend an einen Wortbrei konfliktvermeidender Artigkeiten und so muss ich persönlich konsequenterweise dem geneigten Leser bildlich aufzeigen, dass diese Veranstaltung trotz hohem Organisationsaufwand und formalem Können ohne Menschen ein ähnliches Ergebnis gehabt hätte wie mit:


Klinische Leere

Einige kritische Anmerkungen zu Specialisterne, Auticon & Co

Nach der Mitteilung von SAP 1% der Belegschaft mit Autisten besetzen zu wollen, rollte eine Welle von relativ breiter Medienaufmerksamkeit um den Globus. Die Zahl beeindruckte offenbar, auch wenn sie nach aktuellen Zahlen nicht einmal dem statistischen Anteil von Autisten an der Gesamtbevölkerung entspricht. Weit mehr im Hintergrund und in etlichen Artikeln ungenannt stand die Tatsache, daß SAP für dieses Projekt mit der Firma Specialisterne kooperiert, die bereits vor Jahren angekündigt hatte große Konzerne als Kooperationspartner gewinnen zu wollen.

Wir haben diese Firmen seit einigen Jahren im Blick und beobachten ihre Aktivität. Es ist durchaus glaubhaft, daß bei Specialisterne zumindest anfangs vor knapp zehn Jahren das Wohl von Autisten mit im Vordergrund stand. Der Gründer hat angeblich selbst einen autistischen Sohn. Ob es tatsächlich so war – wir wissen es nicht. Was wir wissen ist jedoch, daß in Deutschland hohe Zuschüsse bezahlt werden. Manche „Integrationsfirmen“ greifen diese Förderungen ab und sind nicht ernsthaft auf langfristige Perspektiven orientiert.

Besonders bemerkenswert ist, daß Autisten schon immer Teil des Erwerbslebens waren, gerade auch im IT-Bereich. Mit den neuen Generationen sind diese Autisten jedoch mittlerweile immer öfter mit einer entsprechenden Diagnose versehen und durch die soweit formaler organisiert meist mit menschenfreundlich wirken sollenden Ettiketten versehende vorzufindende brutale Exklusionsmentalität psychisch auch bereits in anderer Weise angegriffen, als es früher der Fall war. Diagnosen erweisen sich in der Realität immer wieder als Segen, aber auch als großer Fluch. Es ist das Dilemma in einer im Kern rücksichtslos diskriminierenden Gesellschaft Rücksicht zu fordern und dann wegen der dafür nötigen Erklärungen erst recht Freiwild zu werden. Dieses Problem soll das Universelle Design (Barrierefreiheit die man nicht mit Diagnosen einfordern muß, sondern die als selbstverständlich überall in die geplante Kulturlandschaft eingebaut wird) einmal lösen, in der Praxis spürt man davon hierzulande noch kaum etwas.

So schlittern wir also in eine auf dem Papier erlebbare Diversität dessen, was immer schon da war und auch mehr oder weniger funktionierte mit allen negativen Folgen. Specialisterne ist sicher keine klassische Behindertenwerkstatt, Zahlen von 2008 weisen Bruttogehälter um 3000€ für die Teilzeitstellen aus. Die Stellen werden also durchaus relativ ordentlich bezahlt und bringen diesen geldwerten Nutzen durch die Tätigkeiten der angestellten Autisten auch für die Firma ein.

Auffallend ist jedoch, daß aus unserer Sicht nur bedingt auf barrierefreie Arbeitsbedingungen geachtet wird. Mehr Telearbeit und Internetkommunikation wäre hier sehr sinnvoll. So sind die Umstände oft unnötig belastend für die beschäftigten Autisten. Desweiteren verbreiten diese Firmen teilweise falsche Darstellungen über die Natur von Autisten bis hin zum längst überholten medizinischen Behinderungsverständnis, das die sozialwissenschaftlich nachweisbaren Dimensionen eigentlich ursächlicher gesellschaftlicher Diskriminierung einfach ausblendet und somit weiter festigt.

Ebenfalls ein großer Mangel scheint in diesen Firmen noch die Mitbestimmung der autistischen Angestellten zu sein. Noch scheint eher eine Fremdherrschaft von Nichtautisten praktiziert zu werden, die zumindest teilweise den Eindruck hinterlassen die Autisten menschlich nicht für voll zu nehmen. Im Zusammenhang mit anderen Minderheiten würde man hier von gefestigtem Rassismus schreiben. Auch formal sind die Autisten offenbar nicht gleichrangig den Nichtautisten, die den Betrieb regulieren sollen („Pädagogische Berater“, Coaches, etc.) und offenbar in der Realität meistens der Geschäftsleitung beipflichten. Es sollte aber einen mächtigen Betriebsrat der Autisten geben, der das Tagesgeschehen genau verfolgt. Zu Zeiten vor der Verbreitung der Diagnosen war das anders und hat funktioniert. Teilweise scheinen die internen Abläufe unklar und zu unstrukturiert zu sein, Verantwortlichkeiten einerseits nicht gewährt, die Folgen der Fremdentscheidungen dann aber wieder den Autisten angekreidet zu werden. Ungerechtigkeit wirkt jedoch besonders auf Autisten demotivierend und sollte sorgfältig vermieden werden. Um diese Probleme erkennen zu können ist jedoch teils erst Kommunikation auf gleicher Augenhöhe die Voraussetzung. Es reicht nicht hin und wieder mal nach Kritik zu fragen.

Es sollte also nicht gehofft werden, daß diese Firmen nun alles besser machen. Letztenendes handelt es sich um gewöhnliche Unternehmen, die ihre besonderen Verheißungen gegenüber den autistischen Beschäftigten der Firma nicht unbedingt einlösen. Aber um die Gestaltungsmöglichkeiten mitsamt der Wertschöpfungskette direkter zu gestalten müßten Autisten wohl selbst aktiv werden, wie erstmals vor Jahren vorgeschlagen. Normalerweise führen schließlich die Leistungsträger eine junge Firma und nicht die Verwaltung.

Abseits solcher Projekte ist die Situation von Autisten auf dem „Arbeitsmarkt“ oft schwierig. Telearbeit ist für viele Autisten eine gute Lösung, auch hier scheuen sich noch immer viele Branchen und jammern gleichzeitig über angeblichen Fachkräftemangel. Die Bereitschaft für Barrierefreiheit zu sorgen ist in vielen Firmen bisher gering ausgeprägt. Es besteht vermutlich in den meisten Fällen ein grundlegendes Informationsdefizit verbunden mit den absurdesten Klischeevorstellungen von Autisten, die bis heute auch durch vielfach schlecht recherchierte Medienberichterstattung am Leben erhalten werden. Es gibt jedoch auch nicht wenige flexible Firmen, die seit Jahrzehnten durch ein gutes Betriebsklima auch ohne das Bemühen von Schubladen wie selbstverständlich das leben, was anderswo für unmöglich erklärt wird. Das sind die wirklich wertvollen Projekte – besonders deswegen, weil sie mittels ganz normalem menschlicher Umsicht passieren ohne, daß irgendjemand auch nur „Projekt“ sagt. Dennoch braucht die Öffentlichkeit dem Anschein nach auch Leuchttürme wie Specialisterne, die die pathologierend selektiv berichtenden Medien erreichen. Sehr viel hängt wie so oft von der Einstellung der beteiligten Personen ab. Geht man auf das Individuum ein, erledigen sich viele Probleme von selbst, die anderswo mit großem Aufwand gepflegt werden. Das setzt bei den beteiligten Nichtautisten jedoch auch eine gewisse menschliche Reife voraus, die meist leider vergeblich gesucht wird.

Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie

Aufgrund der aktuellen rechtlichen Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene sind wir Teil dieses Bündnisses gegen Folter in der Psychiatrie. In Deutschland wurde kürzlich durch die Bundesregierung die Zwangsbehandlung legalisiert. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter beim UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, Juan E. Méndez, hat jedoch in seiner Rede bei der 22. Sitzung des „Human Rights Council“ am 4. März 2013 erklärt, er betrachte alle Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie als Folter, bzw. grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Auf Seite 5 seiner Rede forderte er, daß:

alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang-wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.

Ebenso äußerte er sich zu gewaltbasierten Therapien an autistischen Kindern am Beispiel einer besonders umstrittenen Einrichtung:

Original:

The rights of the students of the JRC subjected to … electric shock and physical means of restraints have been violated under the U.N. Convention against Torture and other international standards.

 

Übersetzung:

Die Rechte der Schüler des Judge Rotenberg Centre (JRC) gemäß der UN-Antifolterkonvention und anderen internationalen Standards wurden in Bezug auf Elektroschocks und physischer Strafen verletzt.

Daraus kann man durchaus entnehmen, daß auch ABA nach gültigen internationalen Standards korrekterweise nur als Folter eingestuft werden kann, denn Folter ist selbstverständlich nicht nur auf physische Folter, sondern auch Folter durch psychische Gewalt.

In diesem Sinne sei auch hier nocheinmal an diese aktuelle Kampagne gegen schädliche Autismustherapien erinnert.

Weiterführende Infos zum Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie und Zwangsbehandlungen:
http://www.folter-abschaffen.de
http://zwangsbehandlung.psychiatrierecht.de

Boykottaufruf: Lindt&Sprüngli fördert weiter hochumstrittene Organisation – Lindts Goldhase Handlanger bei Selektion in Pränataldiagnostik

Bereits zum zweiten Mal ging Lindt&Sprüngli in den USA dieses Jahr zu Ostern eine mit einer umfassenden Spendensammlung verbundene Partnerschaft mit der in Autistenkreisen heftig kritisierten Organisation Autism Speaks ein, die Genforschung betreibt, die gezielte Abtreibungen von Autisten ermöglichen soll. Das höchste christliche Fest zu benutzen um solche Mittel einzuwerben, obwohl sich Christen seit jeher zu überwiegendem Teil gegen Abtreibungen aussprechen, muß zudem als schwerer Affront gegen das Christentum betrachtet werden. Die Enthinderungsselbsthilfe von Autisten für Autisten (ESH) ruft daher alle Autisten, Freunde von Autisten und nicht zuletzt alle Christen zu einem vollständigen Boykott von Waren der Firma Lindt&Sprüngli auf, bis diese sich von Autism Speaks distanziert.

Für den Verkauf jedes Goldhasen vom 15. Februar bis zum 4. April wird Lindt 10 US-¢ bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 US-$ an Autism Speaks spenden. Ferner erhält Autism Speaks für jede verschickte e-Card von Lindt 1 US-$. Letztes Jahr wurde die Aktion in vergleichbarer Weise durchgeführt, es handelt sich also bei weitem nicht nur um eine symbolische Spendenaktion.

Unter Federführung von Ari Ne’eman, von Präsident Barack Obama in den regierungsberatenden National Council on Disability berufen und Vorsitzender des Autistic Self Advocacy Network (ASAN), fand bereits letztes Jahr zusammen mit über 60 weiteren Behindertenorganisationen ein Aufruf an die Spender von Autism Speaks statt, sich von dieser Organisation zu distanzieren. Genannte Hauptkritikpunkte an Autism Speaks sind: Aggressive und schädliche Geldsammelkampagnen, die Angst schüren und das Leben autistischer Menschen entwerten; lediglich geringfügige Beträge (2008: 5% der Gesamteinnahmen) kommen tatsächlich Familien mit autistischen Kindern zugute sowie die Tatsache, dass Autism Speaks autistische Personen von den massgeblichen Entscheidungsprozessen ausschliesst.

Schon letztes Jahr stiess die Spendenaktion von Lindt in Autistenkreisen auf heftigen Widerstand, was sich auch in Protestbriefen an Lindt niederschlug. Lindt ging zu dieser Gelegenheit nicht in erkennbarer Weise auf diese Protestbriefe ein und fertigte sie mit anscheinend vorgefertigten Standardantworten, die nicht in angemessener Weise auf den Inhalt eingingen, ab. Auf eine Anfrage der ESH wurde gar nicht reagiert. Die in diesem Jahr erneute Spendenaktion kommt einem offenen Affront gegenüber den Belangen autistischer Menschen gleich, deren Meinungen auf diese Weise mitsamt allgemeinen Wertvorstellungen regelrecht mit Füssen getreten werden.

Die Aktivitäten von Autism Speaks sind geprägt durch tendenziöse Forschung, die vor allem zum Ziel hat Autismus auszurotten, indem mithilfe von arglosen Eltern gesammelten Blutproben genetische Merkmale von Autisten gesucht werden und einen möglichen pränatalen Test zu finden sowie einseitige, anscheinend vor allem zu Geldsammelzwecken dienende, Öffentlichkeitsarbeit mit desinformierendem Charakter. Somit finanziert Lindt&Sprüngli durch seine Aktionen Bestrebungen Methoden zur Eugenik durch gezielte Abtreibung von Autisten am Menschen zu entwickeln. Bislang befindet sich in den Gremien von Autism Speaks trotz des Namens „Autism Speaks“ kein einziger Autist, geschweige denn entsprechende Stimmengewichtung oder andere notwendige Rahmenbedingungen zur mündigen und nicht nur symbolisch-imageträchtigen Mitwirkung von Autisten. Zudem wird immer wieder versucht, Autisten, die sich öffentlich kritisch gegenüber Autism Speaks äussern, unter anderem mit Androhung von juristischen Mitteln mundtot zu machen und von der öffentlichen Debatte auszuschliessen.

Selbstbestimmung ist gemäss UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen ein Recht, das auch behinderten Menschen zukommt und hier in eklatanter Weise missachtet wird, indem die Herabsetzung und Ausrottung einer ganzen Bevölkerungsgruppe als humanistischer Akt verbrämt zu Reklamezwecken präsentiert wird.

Im Rahmen der erklärten Partnerschaft von Lindt mit Autism Speaks wurde ausserdem eine Celebrity Auction eingerichtet, die während des von Autism Speaks so genannten Autism Awareness Month im April Porzellan-Goldhasen versteigert, die in Zusammenarbeit mit dem Porzellanhersteller Rosenthal entstanden sind und von namhaften Persönlichkeiten aus den Bereichen Sport, Unterhaltung und Wirtschaft signiert wurden. Der gesamte Erlös aus dieser Versteigerung kommt Autism Speaks zugute. Abschliessend wurden wie schon letztes Jahr drei Personen als „Unsung Heroes of Autism“ nominiert, die sich aus der Sicht der nach allem was bekannt ist nicht autistischen Organisatoren im Autismusbereich durch ihr Engagement ausgezeichnet haben.

Als internationaler Schokoladenhersteller mit Milliardenumsatz, der sich gerne als Konzern mit sozialem Engagement darstellt, hat Lindt die Pflicht, dieses Engagement auch tatsächlich sozialverträglich und zeitgemäß zu gestalten statt in Verhaltensmuster aus Zeiten gutsherrlicher Bevormundung und Ausgrenzung von Behinderten zurückzufallen und sich ebenso nicht durch Zusammenarbeit mit finanzstarken PR-Gesellschaften, die mit öffentlichkeitswirksamen Phrasen um sich werfen und diesen nicht einmal ansatzweise gerecht zu werden versuchen, aus der Verantwortung zu stehlen.

Diese eugenischen Bestrebungen könnten künftig dazu führen, daß z.B. Albert Einstein oder ein Prophet wie Moses abgetrieben würden: „Und Mose sprach zu Jehova: Ach, Herr! Ich bin kein Mann der Rede, weder seit gestern noch seit vorgestern, noch seitdem du zu deinem Knechte redest; denn ich bin schwer von Mund und schwer von Zunge.“ 2.Mo 4,10

Aus diesem Grund ruft die ESH, bis eine klare Distanzierung von Seiten Lindt&Sprüngli bezüglich Autism Speaks erfolgt, zu einem generellen Boykott von Lindt-Produkten auf. Für allfällige noch anstehende Ostereinkäufe kann auf Alternativen, wie beispielsweise Milka oder auch regionale Hersteller, wie zum Beispiel Riegelein Cadolzburg zurückgegriffen werden.

Hier gibt es eine Vorlage mit Layout für eMails:

http://autismus.ra.unen.de/attachment.php?id=26

Siehe auch:
http://www.autisticadvocacy.org/modules/smartsection/item.php?itemid=61
http://asansouthwestohio.blogspot.com/search?q=Autism+Speaks
http://autisten.enthinderung.de/fremdbestimmte_interessenvertretung
http://www.lindtgoldbunny.com/our-partnership/gold-bunny-celebrity-aucti…
http://www.lindtgoldbunny.com/our-partnership/index.php
http://www.prnewswire.com/news-releases/lindt-usa-announces-lindt-unsung…

Abenteuer BRK-Allianz – Wehe dem, der das Statut ernstnimmt

Wer schon immer wissen wollte wie man
– behinderte Teilnehmer von Seiten einer Behindertenrechtsorganisation diskriminieren
– unter Verwendung einer fünfstelligen Summe ein formal ungültiges Ergebnis erzielen
– das selbstgeschriebene Statut ignorieren
– organisiert von einem Verein, für den ein Regierungsmitglied juristisch vertretungsberechtigt ist, regierungsfern sein
kann, den könnte diese Glosse interessieren.

Willkommen in der ganz besonderen Welt der deutschen Behindertenpolitik.

Einer Welt, in der behinderte Interessenvertreter noch immer in der Minderzahl sind. Einer Welt, in der es völlig normal ist mit Organisationen gemeinsame Sache zu machen, die man zutreffend wohl als Heimkonzerne bezeichnen könnte. Einer Welt, in der man nicht barrierefrei diskutieren muß, weil ja eh schon alles diskutiert wurde. Und weil Denken anstrengend ist, gerade auch wenn man zur Sondermülldeponie sonderpädagogischen Gedankenguts sozialisiert wurde. Einer Welt, in der tatsächliche echte Behindertenvertreter nicht selten kaum einen theoretischen Wissenshintergrund zu dem haben, über das sie sich auslassen.

Einer Welt, die entgegen ihrem Selbstverständnis die konsequente Umsetzung von Behindertenrechten in Deutschland unterm Strich wahrscheinlich deutlich stärker behindert als die Allgemeinpolitik. Was sie natürlich unter keinen Umständen wahrhaben will. Weil man schließlich etwas tun muß. Was auch immer. Und überhaupt, wo man doch auch gar keine Zeit hat.

Lektion 1 – Wir sind alle unheimlich begeistert

Kommt alle her, die ihr mühselig und beladen seid, die ihr euch mit dem Thema Behinderung befasst. Wir schreiben einen Parallelbericht, der dem in der Tat ziemlich fragwürdigen deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einen möglichst breit getragenen Bericht von Nichtregierungsorganisationen gegenüberstellen soll. Das wird gut und wir können uns sicher sein, daß es gut sein wird, weil wir gut sind. Deswegen muß man einen Vorschlag der ESH, das Stimmgewicht von Organisationen, die nicht von Behinderten geleitet werden, zu beschränken, auch gar nicht diskutieren. Würde auch die Begeisterung stören, denn wir wollen ja das Richtige aufzeigen und nicht uns gegenseitig kritisch betrachten. Wir sollten uns schon vertrauen, daß es alle Beteiligten gut meinen, auch die, die Millionen mit Einrichtungen umsetzen, die mit der UN-Behindertenrechtskonvention eigentlich gar nicht vereinbar sind.

Soviel Glaube an den Sieg des Guten. Den muß man wohl auch haben, wenn eine Organisation, für die ein Mitglied einer Landesregierung (Landesbehindertenbeauftragter) rechtlich vertretungsberechtigt ist, ein gemeinsames regierungsunabhängiges Positionspapier erstellen will. (Update: Kurt Beck, der Ministerpräsident, der den fraglichen Behindertenbeauftragten in seine Regierung holte, ist nun Pharmalobbyist bei Boehringer-Ingelheim: Quelle) Man sollte das nicht so kleinlich sehen, immerhin ist die im fraglichen Bundesland dominierend regierende Partei seit einigen Jahren nicht mehr im Bund an der Regierung beteiligt gewesen. Gut, der ehemalige Koalitionspartner sitzt ebenso mit in der aktuellen Bundesregierung. Das wird schon alles stimmen, schließlich ist das alles ungeheuer seriös und auch finanziell gefördert von der „Aktion Mensch“. Gut, die frühere „Aktion Sorgenkind“ ist ein Projekt das dem „Adenauerfernsehen“, dem staatsnahen und öffentlich finanzierten ZDF, entsprang. Also dem Fernsehsender dem klassischerweise eine tendenzielle Nähe zur CDU unterstellt wird, die ja auch zufällig gerade die Bundesregierung führt, die den fraglichen Staatenbericht vorgelegt hat. Aber man muß das halt professionell sehen. Sowieso, immer.

Lektion 2 – Wir beschließen ein Statut, aber gründen keinen e.V.

Ja, denn wir wollen uns auf die Sache konzentrieren, um die es geht, nämlich die Einforderung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Da sind wir alle für. Voll total. Auch die, die sonst ja eigentlich nicht dafür sind und üblicherweise als Bremser in Erscheinung treten. Damit alles geregelt wird, beschließen wir ein Statut. Da stehen auch tolle Sachen drin.

Was bedeutet das eigentlich juristisch gesehen, wenn man sowas beschließt, aber keinen e.V. gründet, weil ja nur ein Zusammenschluß für diesen einen begrenzten Zweck beabsichtigt ist und kein neuer Dachverband, derer es ja offenbar schon viel zu viele gibt (nur ein Dachverband von Organisationen, die tatsächlich klar von Behinderten dominiert werden fehlt irgendwie noch, zumindest ist der ESH in Deutschland keiner bekannt)? Na, das bedeutet … man hat halt was gegründet woran man sich halten will. Voll unkompliziert. Und gleich mit festgeschriebenen undemokratischen Sonderrechten für die initiierende Organisation, die bereits oben erwähnt wurde. Super!

Lektion 3 – Wenn die Übernahme von Verantwortung gefragt ist, warum nicht mal kandidieren

Weil das alles so super läuft hat ein ESH-Vertreter auch die Idee sich für eine Kandidatur für das Steuerungsgremium anzubieten. Als Aufpasser.

Zitat aus der betreffenden „Kandidatenvorstellung wrote:

Die Motivation mich hier einzubringen ist vielmehr in der Sorge
begründet, daß wir Behindertenverbände es wieder einmal nicht schaffen
zweifellos auch in der Allianz zu erwartende Lobbyinteressen, die den
eigentlichen Zielen der Allianz und der CRPD widersprechen möglichst
weitgehend aus dem Bericht herauszuhalten. Deswegen halte ich es für
wichtig, daß von Behindertenseite möglichst viele Vertreter maßgeblich
mitwirken, die rhetorisch und intellektuell auch in der Lage sind diese
Aufgabe möglichst gut zu erfüllen. Leider stelle ich auch immer wieder
fest, daß die Erkenntnisse der Disability Studies auch noch immer nicht
von allen Behindertenverbänden vollumfänglich nachvollzogen wurden und
auch daraus eine Gefahr für die Qualität des Parallelberichts erwachsen
kann. Wie sollen wir von der Gesellschaft verlangen dieses Wissen
umzusetzen, wenn wir selbst keinen Parallelbericht vorlegen sollten, der
diesbezüglich auch tadellos ist?

Entweder gefiel diese Einstellung oder keiner hat die Vorstellungen gelesen, manche Fragen werden vielleicht nie gelüftet werden. Zumindest fiel die Wahl tatsächlich auf den ESH-Kandidaten. Die anderen Vertreter in diesem Gremium zählen mehrheitlich nicht persönlich zu behinderten Bevölkerungsgruppen, aber Sorgen muß man sich natürlich nicht machen, alle sind ja vollkommen erfüllt vom gemeinsamen Ziel.

Lektion 4 – Haftung? Aber wir haben doch noch gar keine dritten Zähne

Wie ist das eigentlich mit der Haftung, wenn man nun ein durchaus relevantes Amt in so einer Organisation innehat? Das hängt dann wohl an der Frage welche Rechtsform vorliegt? Rechtsform? Wieso Rechtsform? Wir haben doch gar keinen e.V. gegründet. Naja, es ist gemein, aber der deutsche Gesetzgeber ist tatsächlich der Ansicht, daß alles irgendeine Rechtsform hat. Voll fies:

Bundesjustizministerium wrote:

Wird der Verein nicht eingetragen, so spricht man vom nichteingetragenen Verein oder auch nichtrechtsfähigen Idealverein. Sowohl der rechtsfähige als auch der nichtrechtsfähige Verein kann Träger von Rechten und Pflichten sein, kann klagen und verklagt werden und Vermögen erwerben. Unterschiede zwischen rechtsfähigem und nichtrechtsfähigem Idealverein bestehen jedoch beim Haftungsrecht: Zwar haften die Mitglieder weder beim eingetragenen noch beim nichteingetragenen Verein persönlich für die Verbindlichkeiten des Idealvereins. Beim nichteingetragenen Verein haften die für den Verein handelnden Personen aber neben dem Verein auch persönlich für Rechtsgeschäfte, die im Namen des Vereins abgeschlossen werden (§ 54 Satz 2 BGB). Handelnde Person ist jede Person, die im Namen des Vereins direkt tätig wird und in irgendeiner Weise als Teil des Vereins in Erscheinung tritt.

Ja, aber das wird eben schon alles so in Ordnung sein. Nur keine Sorge, es gibt ja ein Statut. Und überhaupt, ist doch alles total seriös. Und außerdem ist das ja wenn dann das Problem anderer Leute, wenn doch was schiefgehen sollte. Aber das passiert ja nicht. Schon darum, dings.

Lektion 5 – Gelebte Inklusion, Diskriminierungs- und Barrierefreiheit: Barrierefreiheit ist kein Grundrecht, sondern ist ganz normale Abstimmungsmasse

Nachdem der erste ESH-Vertreter sich mit einem Eindruck wie in einer Mobbingsituation frustriert aus diesen Aktivitäten zurückzog, weil z.B. wesentliche Absprachen ausschließlich in Vor-Ort-Treffen beschlossen wurden, obwohl bekannt war, daß dies nicht barrierefrei war, zeigten sich mehr und mehr Mängel im Umgang miteinander. Gut, die Situation war neu, man mußte sich kennenlernen. Es soll hier nicht um „Kleinigkeiten“ gehen.

Hier geht es zur Schilderung verbreiteter Grundproblematiken (Link): Barrieren für Autisten bei Gremienarbeit

Nachdem sich immer mehr abzeichnete, daß die anderen gewählten Mitglieder des auch aufgrund der beschlossenen Wahlregeln mehrheitlich von Nichtbehinderten besetzten Steuerungsgremiums gleichwertige Kommunikation mit dem autistischen Mitglied weitgehend verweigerten, nahmen die Versuche zu, diesen Personen zu erklären, welche Barrieren es in dieser Situation gibt. Darauf erfolgte wieder weitgehend keine Antwort. Die bisherige Teilhabelösung basierte aber wesentlich auf der Grundannahme, daß auch qualitativ hochwertiger fernschriftlicher Austausch stattfindet und generell bei allen Beteiligten ein ausreichend guter Wille vorhanden ist niemanden behindernd zu benachteiligen. Die Amtsausführung wird weitgehend nur unter Umständen ermöglicht, die nicht ausreichend barrierefrei sind. Es zeigt sich, daß viel später Beschlüsse behauptet wurden, von denen der autistische Amtsinhaber überhaupt nichts mitbekommen hatte.

In dieser Situation stellte der ESH-Vertreter schließlich fest, daß er diese Rahmenbedingungen nicht mehr mittragen kann und forderte zu einer Neukonzeption der Barrierefreiheit auf, verweist bis dahin auf den fernschriftlichen Weg, über den auch bereits einige Entscheidungen getroffen wurden.

Nun passierte etwas sehr Erstaunliches. Amtskollegen teilten per Mail im Stil einer Abstimmung mit, ob sie dafür sind oder nicht.

Moment mal, was stand da noch im Statut?

Zitat:

3. Beteiligte und Unterstützende(1) An der BRK-Allianz können sich nur deutsche Nichtregierungsorganisationen (Non Governmental Organizations – NGOs) beteiligen, die sich für die volle Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Eine NGO ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht gewinnorientiert ausgerichtet und parteipolitisch unabhängig ist, sowie keinen staatlich/öffentlich-rechtlichen Status bzw. keine staatlich/öffentlich-rechtlichen Aufgaben zu erfüllen hat.

Volle Verwirklichung, eine sehr weitreichende Formulierung, die aufgrund des ausdrücklichen Bezugs zur UN-Behindertenrechtskonvention auch ziemlich konkret in die Praxis übertragen werden kann. Fraglich wäre an dieser Stelle wohl, ob es eine „angemessene Vorkehrung“ wäre bis zur Einigung auf eine andere geeignete Lösung zu fernschriftlicher Kommunikation überzugehen.

Die behinderungsbedingende zu geringe Lesegeschwindigkeit anderer Amtsinhaber stand dem auch nicht entgegen. Ohnehin wäre die nicht gewichtiger als die Barrieren für einen Autisten. Über den Vorzug einer bestimmten Gruppe verbietet sich selbstverständlich auch jede Abstimmung.

Es entspann sich auch keine Diskussion darüber was wohl als angemessene Vorkehrung anzusehen wäre. Die wäre für die Gegenseite auch schwierig geworden angesichts der Standpunkte innerhalb der Behindertenrechtskonvention und der Tatsache, daß ein ärztliches Attest vorlag:

Zitat:

Artikel 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen LebenDie Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte
sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten
sich,

[…]

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne
Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der
Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten teilhaben können, und ihre
Teilhabe an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter
anderem
i) die Teilhabe in nichtstaatlichen Organisationen und
Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes
befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

Lektion 6 – Best Practice bei Diskriminierungsvorwürfen: Ignorieren und weitermachen

„Die Lebenshilfe fordert Menschen mit Behinderung auf: Sagen Sie selbstbewußt Ihre Meinung. Auch in der Öffentlichkeit.“
Zitat aus dem Grundsatzprogramm der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 12.11.2011

Aber was zählt das alles schon für deutsche „Behindertenrechtler“? Natürlich nichts, man macht auch nach einem entsprechenden Hinweis einfach weiter ohne sich sachlich in auch nur halbwegs angemessener Weise auseinanderzusetzen. Nach diversen weiteren Versuchen zu erklären, daß das so nicht geht was da gemacht wird bleibt schließlich kaum mehr als die Deutung übrig, daß hier ganz bewußt einem Amtsinhaber durch ganz banales Ignorieren ein ausreichend barrierefreier Zugang zur Amtsausübung verwehrt wird.

Offensichtlich blieb also auch kaum ein anderer Schluß übrig als festzustellen, daß, wenn sich nuneinmal nur NGOs beteiligen dürfen, die sich für die volle Verwirklichung von Behindertenrechten einsetzen und man bei Spitzenvertretern solcher NGOs rein lebenspraktisch mit einem Teil dieser NGO zu tun hat, der offenbar einen entsprechenden Rückhalt aufweist um zu solchen Aktivitäten geschickt zu werden, sich diese Amtskollegen nach diesem Maßstab eigentlich gar nicht mehr an der Arbeit beteiligen dürften. Also eine Luftnummer.

Und das auch vor dem Hintergrund persönlicher Haftung von Amtsinhabern, die selbstverständlich in ihrem Handeln an das Statut gebunden sind.

Das auch noch zumal voller Einsatz für Behindertenrechte natürlich auch beinhaltet, sich gegen entsprechende Diskriminierungen zu engagieren – juristisch gesehen auch die eigene.

Ja nu, das ist aber eine blöde Situation. Also zur ersten Absicherung eine Mail an alle veranlasst, die die Problematik veranschaulicht.

Reaktion: Ignorieren (bis auf bekanntgewordene Ausnahmen, die man an einer Hand abzählen kann und die sich auch nicht trauten öffentlich Stellung zu beziehen).

Wohlgemerkt, das betraf jetzt nicht mehr nur die Amtskollegen des ESH-Vertreters, sondern Dutzende „Behindertenrechtler“, theoretisch also sowas wie die versammelte Elite der deutschen Behindertenbewegung.

Lektion 7 – Wenn sich jemand wirklich für Behindertenrechte einsetzt, dann muß er mit allen Mitteln entfernt werden

Ungefähr ein Tag vor einer Vollversammlung aller Vertreter wird mitgeteilt, daß in der Pause dieser Vor-Ort-Versammlung eine Aussprache beabsichtigt wird. Der ESH-Vertreter teilt daraufhin umgehend mit, daß dies nicht barrierefrei wäre, da sich der Livestreamzugang nach der gesammelten Erfahrung nicht für intensive Kommunikation eignet, zumindest sofern die anderen Akteure nicht gewillt sind, gewisse Verhaltensregeln zu erfassen und zu befolgen.

Man kann es sich fast denken: Auch dieser Hinweis wird ignoriert und dann in dieser Pause offenbar eine völlig unangekündigte „Abstimmung“ organisiert. Der Inhalt wurde mittels nachgereichtem schriftlichen Protokoll kundgetan: Innerhalb kurzer Frist soll sich der ESH-Vertreter äußern. Später wurde dann anderes behauptet, das sich aus diesem Protokoll gar nicht entnehmen ließ. Tenor: Entweder der ESH-Vertreter akzeptiert innerhalb einer kurzen Frist Teilnahmebedingungen, die dem vorliegenden ärztlichen Attest nicht Genüge tun und kann das Amt deswegen im Grunde nicht ausreichend ausüben (wer bitte stimmt eigentlich für sowas, wenn man von diesem Vertreter seine Interessen vertreten sehen möchte!?) oder er sei abgewählt. Dem ESH-Vertreter ist bis heute nicht bekannt wieviele Wahlberechtigte sich an dieser Farce eigentlich beteiligten, wer konkret dafür gestimmt haben soll, geschweige denn, daß die vermeintliche Abstimmung wenigstens in Hinblick auf ihr Ergebnis kritisch geprüft werden konnte.

Praktischerweise wurde dann auch eine Neuwahl abgehalten, bei der sich tatsächlich auch Kandidaten fanden und deren Wahlbeteiligung erstaunlich hoch angegeben wurde.

Neben diesem auch vereinsrechtlich extrem fragwürdigen Manöver entwickelt sich zudem der frappiernde Eindruck, daß der Entzug von Barrierefreiheit im Großen und Kleinen auch in diesen Kreisen erschreckend oft ohne größere Bedenken als „Kampfmittel“ im Rahmen der üblichen politischen Rangeleien eingesetzt wird. Dabei sollte sich das gerade in diesen Kreisen eindeutig von selbst im Rahmen des Basisanstands und auch der eigenen Glaubwürdigkeit der jeweiligen Akteure verbieten. Extrem bedenklich hallt auch der Eindruck nach, gerade von der Seite solcher immer zuerst machtpolitisch agierender Personen öfters die Forderung zu hören, es müssten öffentliche Mittel für Hauptamtliche zur Verfügung gestellt werden. Man kann sich vorstellen, wie negativ genau das wirken würde, wenn diese Personen auch noch ein festes finanzielles Interesse daran hätten ihre Pöstchen durchzubringen egal, ob sie gerade faktisch die eigentlichen Ziele der Sache in vermutlich vollem Bewußtsein mit Füßen treten.

Lektion 8 – Gericht schätzt Wahl als ungültig ein

Wie lange vorher immer mal in diesem Kreis angekündigt, rief die ESH als letztes Mittel selbstverständlich ein Gericht an, um diese Rechtsverstöße zu stoppen. Denn mal ehrlich, was ist schlimmer: Diskriminierung durch irgendwelche gedankenlose oder behindertenfeindliche Menschen oder durch solche, die die theoretischen Grundlagen eigentlich kennen und sich trotzdem aus unerfindlichen Gründen nicht daran halten? Besondere Kenntnis und Einsichtsfähigkeit erhöht bei Vergehen in der Regel das Maß der Schuld.

Erstaunliche Erkenntnis daraus: Nach Einschätzung des zuständigen Gerichts wurde der ESH-Vertreter nie rechtsgültig gewählt – sinngemäß abgeleitet die anderen Amtskollegen auch nicht. Wer aber nicht korrekt gewählt worden ist, der kann auch nicht gegen eine Diskriminierung bei der Amtsausübung klagen.

Dumm gelaufen, folglich ist der ganze Bericht praktisch unrettbar ungültig. Da helfen auch symbolische Abstimmungen der Vollversammlung nichts mehr.

Lektion 9 – Rücktrittsaufforderungen der ESH

Was lernt man aus dieser Erfahrung? Nocheinmal: Im deutschen Behindertenrechtsbereich dominieren bis heute Organisationen mit mehr oder weniger fragwürdigen Ausrichtungen, die nicht von Behinderten selbst betrieben werden. Auch die BAG Selbsthilfe kann aufgrund massiver Beteiligung von Angehörigenverbänden wohl nicht als DPO (Disabled People Organisation = eine Organisation, die von Behinderten dominiert wird) betrachtet werden und fällt über ihre Vertreter immer wieder durch absonderliche Aussagen und Verhaltensweisen auf. Selbst Vertreter von DPOs sind zumeist Personen aus der Selbsthilfe und haben meist keine solide Kenntnis über theoretische Grundlagen des sozialen Phänomens „Behinderung“ und agieren zumeist als Kinder dieser Zeit vor allem aus nur mehr oder weniger bruchstückhaft systematisch reflektierten persönlichen Alltagserfahrungen. Einzelne Lichtblicke bleiben die Ausnahme und dringen kaum durch.

Nach diesem nahezu kollektiven Versagen der „ersten Adressen“ der deutschen behindertenpolitischen Szene kann mit einem sehr bitteren Beigeschmack kaum geleugnet werden, daß das wahre Problem, das grundlegende Fortschritte im Alltag für Behinderte in Deutschland wohl seit Jahrzehnten verhindert, nicht bei Politik und Parteien zu finden ist, sondern in der schlechten Qualität der politischen Arbeit der behindertenpolitisch aktiven NGOs selbst.

Es kann nicht sein, daß im o.g. Fall in Erscheinung getretene Behindertendiskriminierer (ja, man muß es jetzt mal so klar benennen) weiter in hervorgehobenen Stellungen Behindertenpolitik betreiben und unkritisiert Sonntagsreden zum Besten geben können, obwohl sie offensichlich gar nicht für die volle Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention (also dem aktuellen Mindeststandard) einstehen. Daher werden die folgenden Personen aufgefordert sich umgehend aus allen verantwortlichen Posten mit Bezug zu Behinderungsthemen zurückzuziehen:

– Hans-Günter Heiden („Netzwerk Artikel 3“)
– Claudia Tietz (SoVD)
– Hans-Joachim Krahl (BAGS)
– Dr. Sigrid Arnade (ISL)
– Dr. Markus Schäfers (Lebenshilfe Bundesverband)
– Douglas Ross (Eltern für Integration)

(Diese Vertreter wurden als Funktionsträger von der BRK-Allianz selbst namentlich im Internet genannt)

Machen wir uns nichts vor, das was im o.g. Fall stattfand ist im Grunde noch deutlich schwerwiegender als dies:

Zitat:

Melissa Barton, Mutter des Fünfjährigen, wirft der Klassenlehrerin vor, sie habe Alex aus der Kindergarten-Klasse geworfen, weil sie von den Symptomen seiner Krankheit genervt gewesen sei. Alex brummte ständig und nahm Hausaufgaben in den Mund, um sie zu essen. Als die Lehrerin ihn am vergangenen Freitag wieder vor die Tür gesetzt hatte, ließ sie seine Mitschüler aufschreiben, was sie an Alex nicht mögen. Dann soll der Junge kurzzeitig zurück in die Klasse gebracht worden sein, um sich die Meinungen anzuhören.Es kam zu einer bizarren Abstimmung, bei der Alex wieder vor der Tür stand. Nur zwei Mitschüler waren dafür, dass er zurück kommen sollte. 14 Klassenkameraden waren gegen ihn – und Alex verbrachte den Rest des Tages bei der Schulkrankenschwester, bis ihn seine Mutter abholte.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,556305,00.html

Es darf nicht sein, daß diese Leute einfach so weitermachen können. Behindertenpolitik ist keine Posse.

Gemeinsame Erklärung für ein Verbot schädlicher Autismustherapien und sonstiger Methoden

Aus aktuellem Anlaß der extrem unkritischen Berichterstattung zu Autismustherapien in einem deutschen Massenmedium ziehen wir die Veröffentlichung dieser Erklärung vor, auch wenn sie erst wenige Unterzeichner gefunden hat. Wir hoffen weitere unterzeichnende Organisationen oder Gruppen zu finden, Interessenten können sich über das Kontaktformular melden.

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Zu Gast beim Lebenshilfe-Bundesverband

Die ESH führte durch einen ihrer Vertreter mit der neuen Vorsitzenden der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Ulla Schmidt, ein Gespräch zur Situation von Autisten in Deutschland.

Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin und Sonderschullehrerin ließ sich kenntnisreich und aufgeschlossen auf die vorgetragenen Interessen von Autisten in Deutschland ein. Die ESH schilderte, dass in vielen Einrichtungen und Therapien fragwürdige Ansätze wie ABA und TEACCH Anwendung finden, die – wie aus anderen Artikeln dieser Site bekannt – von uns als massiv gesundheitsschädlich und menschenrechtswidrig beurteilt werden.

Es wurde in diesem Zusammenhang die weit verbreitete Ablehnung von barrierefreier fernschriftlicher Kommunikation mit erwachsenen Autisten angesprochen und dass diese in allen gesellschaftlichen Bereichen zwingend durchgesetzt werden sollte, um weiteren Schaden an Leib und Leben von Autisten zu vermeiden. Zur Erläuterung wurden Situationen aus Schulalltag, Familien-/Wohnumfeld und medizinisch-therapeutischer Bewertung geschildert, die an der Lebenswahrheit von Autisten häufig vollkommen vorbei gehen, weil autistisches Wesen nicht verstanden und Autisten bis heute in gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen nahezu nie einbezogen werden.

Ulla Schmidt wies darauf hin, dass die politischen Weichen für die Inklusion behinderter Menschen von der Politik gestellt worden seien, dass es aber noch eine Zeit bis zur Umsetzung an der Basis dauern könne und dass auch weiterhin Aufklärungsbedarf bestünde. Die Probleme seien bekannt, aber Entwicklungen nähmen sich Zeit, dennoch sehe sie in eine gute Zukunft einer weitgehenden Selbstbestimmung behinderter Menschen.

Sie versicherte, dass sie persönlich und auch ihre Mitarbeiter sensibilisiert für das Beratungsangebot zu Autismus durch Autisten seien. Auf die Einrichtungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. bezüglich der darin lebenden Autisten und ihrer persönlichen Situation angesprochen bot Ulla Schmidt weitere Kommunikation mit der ESH an.

Das Stattfinden eines Austauschs mit einem großen behinderungsbezogenen Verband wie der Lebenshilfe ist an sich durchaus als Fortschritt zu betrachten. Was sich konkret und tatsächlich für den Alltag von Autisten in Einrichtungen der Lebenshilfe ergibt, wird sich hingegen erst noch zeigen müssen.

Neues von Bundestagspetition 26687

Aufgrund der besonderen Relevanz des Themas sei hier die Antwort des Petitionsausschusses, sowie die diesseitige Reaktion darauf widergegeben:

Der ursprüngliche Petitionswortlaut findet sich hier.

Stellungnahme Bundesgesundheitsministerium:

Bearbeitet von Dr. …Zu der o.g. Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:

Der Petent beschwert sich, dass in Deutschland die sog. Eugenik vor allem durch Entscheidungen der Ärzte betrieben werde und führt als Beispiel dafür Ausschlusskriterien für Samenbanken an. Der Petent beklagt, dass Behinderung bis heute oft nich als Personeneigenschaft betrachtet werde, statt als Form der Diskriminierung. Er sieht Menschen mit Behinderung einer völkermordartigen Situation ausgesetzt und fordert umfassende Gesetzesänderungen. Der Petent regt Verbote für Prävention, selektiven Schwangerschaftsabbruch, „Eugenik“ oder Gendiagnostik sowie Forschung vergleichbarer Zielsetzung bezüglich von ihm definierter Gruppen an. Nach Auffassung des Petenten werden Menschen durch die heutigen gesetzlichen Regelungen erheblich diskriminiert.

Die vorliegende Petition ist gegenstandslos. Das vom Petenten angeführte Beispiel von Ausschlusskriterien für Samenbanken trifft nicht zu. Sofern der Petent auf die gemäß der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen vorgeschriebenen serologischen Untersuchungen im Rahmen der Keimzellspende abzielt, so dienen diese ausschließlich der Minimierung von infektologischen Risiken für die Empfänger von gespendeten menschlichen Geweben und Zellen sowie für das Material verarbeitende Personal.

In der Bundesrepublik Deutschland sehen zahlreiche Vorschriften einen Schutz vor Diskriminierung vor. Nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Diese Vorschrift bindet in erster Linie die öffentliche Gewalt, entfaltet aber über Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe eine mittelbare Rechtswirkung für das Privatrecht.

Auch das Gendiagnostikgesetz legt fest, dass niemand wegen seiner oder der genetischen Eigenschaften einer genetisch verwandten Person, wegen der Vornahme oder Nichtvornahme einer genetischen Untersuchung oder analyse bei sich oder einer genetisch verwandten Person oder wegen des Ergebnisses einer solchen Untersuchung oder Analyse benachteiligt werden darf.

Soweit der Petent ein Verbot „selektiver Schwangerschaftsabbrüche“ fordert und zur Begründung darauf verweist, derzeit würden „Menschen abgetrieben …, weil sie Eigenschaften aufweisen, die die Gesellschaft aktuell vor allem negativ bewertet“ (gemeint dürften Behinderungen des ungebordenen Kindes sein), ist darauf hinzuweisen, dass die Auffassung, dass die Behinderung des ungeborenen Kindes zu einem Schwangerschaftsabbruch berechtigt, nicht richtig ist. Nach der zwölften Woche seit der Empfängnis darf eine Schwangerschaft nur abgebrochen werden, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn eine Gefahr für Leib oder Gesundheit der schwangeren Frau besteht, die nur durch den Abbruch der Schwangerschaft abgewendet werden kann. Ob das der Fall ist, ist durch den Arzt zu beurteilen. Dabei hat der Arzt die gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Frau zu berücksichtigen. Es kann nämlich nicht nur sein, dass der körperliche Zustand der Schwangerschaft Leben oder Gesundheit der Frau gefährdet, sondern auch die Versorgung des Kindes nach der Geburt kann die Mutter so überfordern, dass ihre Gesundheit Schaden nimmt. Das ist z.B. möglich, wenn die Mutter noch sehr jung oder schon fortgeschrittenen Alters ist, sie aber schon mehrere Kinder hat, die sie versorgen muss und die Versorgung eines weiteren Kindes über ihre Kräfte geht. Möglich ist auch, dass die Versorgung eines Kindes, das sehr schwer krank oder behindert ist, vielleicht nach kurzer Zeit sterben muss, eine Mutter so stark belastet, dass sie körperlich oder seelisch krank werden kann. Nur in solchen Fällen ist der Abbruch der Schwangerschaft erlaubt, die Tatsache, dass das Kind behindert sein wird, berechtigt noch nicht zu einem Schwangerschaftsabbruch.

Damit im Falle einer im Raum stehenden medizinischen Indikation eine fundierte tragfähige Einschätzung darüber getroffen werden kann, ob die Schwangere den zu erwartenden Belastungen gewachsen ist oder diese für sie eine Lebens- und Gesundheitsgefahr darstellen, wurde durch das Schwangerschaftsdiagnostikgesetz in der seit 1. Januar 2010 geltenden Fassung eine gesetzliche Regelung geschaffen mit dem Ziel einer verbesserten medizinischen und psychosozialen Beratung und Unterstützung Schwangerer im Vorfeld einer möglichen medizinischen Indikation, insbesondere im Kontext eines auffälligen pränataldiagnostischen Befunds.

 

Anschreiben Petitionsausschuss:

[…]Nach Auffassung des Ausschußdienstes sind die Ausführungen des Fachministeriums nicht zu beanstanden. In Hinblick auf das Ergebnis sehe ich das Petitionsverfahren als erledigt an.

 

Antwort Petent an den Petitionsausschuss:

Leider ist diese Stellungnahme, die der Petitionsausschuß nicht zu beanstanden fand und damit die Sache offenbar als beendet betrachtete, in der Sache offensichtlich ungenügend. Bedenken gegen die Einordnung in das Themengebiet „Gesundheitswesen“ wurden bereits frühzeitig mitgeteilt, diese Bedenken erscheinen durch das bisherige Ergebnis auch als vollkommen berechtigt. Aus diesem Grund bitten wir darum die Sache dem Bundesjustizministerium zuzuleiten, das diese Sache möglicherweise aus einem etwas sachgerechteren Blickwinkel betrachten wird.Da die Stellungnahme aus dem Gesundheitsministerium in einigen Punkten durchaus sachlich argumentiert, sei im Folgenden ergänzend darauf eingegangen:

1. Behinderung ist keine Personeneigenschaft

Herr Dr. … hat diese Frage in seiner einleitenden Zusammenfassung durchaus allgemein richtig wiedergegeben: „Der Petent beklagt, dass Behinderung bis heute noch oft als Personeneigenschaft betrachtet werde, statt als Form der Diskriminierung“

Umso verwunderlicher ist in der Folge die nicht nur gänzlich fehlende Auseinandersetzung mit diesem auch Gesetzgebung sehr grundlegend beeinflussenden Punkt, sondern mehr noch die kommentar- und argumentationslose Abhandlung der Stellungnahme zur Petition genau in dem heute nicht mehr sachlich haltbaren Geist, der in der Petition kritisiert wurde, ein Beispiel: „derzeit würden „Menschen abgetrieben …, weil sie Eigenschaften aufweisen, die die Gesellschaft aktuell vor allem negativ bewertet“ (gemeint dürften Behinderungen des ungeborenen Kindes sein)“

2. „Medizinische“ Indikation

Die heutige Regelung wurde u.a. durch diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts geprägt, in denen frühere Fassungen als verfassungswidrig untersagt wurden. Die Bundesregierung vermutet (wieder einmal) in der aktuellen Fassung eine verfassungsgemäße Regelung gefunden zu haben.

Die heutige Regelung stellt aus hiesiger Einschätzung eine mittelbare Diskriminierung statt. Es dürfte statistisch leicht zu belegen sein, daß von dieser Regelung praktisch ausschließlich Bevölkerungsgruppen betroffen sind, die wie in der Stellungnahme richtig aus dem GG zitiert, nicht vom Staat diskriminiert werden dürfen und von ihm grundsätzlich auch aktiv durch entsprechende Regelungen zu schützen sind.

Bezeichnend ist auch hier in der Stellungnahme eine Argumentation, die sinngemäß vollkommen darauf aufbaut, daß die jeweiligen ungeborenen Kinder an sich eine gesundheitliche Belastung der Mutter darstellen dürften. Auch hier wird erneut ein Kernpunkt der Petition einfach ignoriert. Denn die belastenden Umstände gehen nicht auf persönliche Eigenschaften zurück, sondern auf gesellschaftliche Umstände, die der Staat zu verhindern verpflichtet ist. Daraus ergibt sich eine Situation in der der Staat wie bereits früher ausgeführt, gesellschaftliche Diskriminierungen nicht gemäß ihrer Ursachen (mangelnde Bewusstseinsbildung, Inklusion, Universelles Design, etc.) angeht, sondern gesetzlich die Grundlage dafür schafft systematisch typische Opfer von Diskriminierungen legal töten zu können.

Auch auf den beispielhaften Vergleich mit einer Pränataldiagnostik bezüglich der Hautfarbe wurde schlichtweg nicht eingegangen, obwohl diese Frage der Gleichbehandlung verschiedener diskriminierter Bevölkerungsgruppen für das Anliegen der Petition von zentraler Wichtigkeit ist. Dürfte also eine Mutter nach Auffassung der Bundesregierung ein ungeborenes Kind mittels der aktuellen Regelung legal abtreiben lassen, weil ein Arzt feststellt, daß die Mutter durch die Hautfarbe des Kindes entsprechend belastet werden könnte? Oder wäre es mittels dieser Regelung möglich, daß eine gehörlose oder autistische Mutter ein als nichtgehörlos/nichtautistisch diagnostiziertes ungeborenes Kind legal abtreiben läßt, weil ein nichtgehörloses/nichtautistisches Kind für sie im Gegensatz zu einem gehörlosen/autistischen Kind nach Ansicht eines Arztes eine entsprechende Belastung darstellen könnte?

Ist die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Grundgesetz und bestehender Menschenrechte (darunter auch die UN-Behindertenrechtskonvention) nach Ansicht der Bundesregierung berechtigt ungeborene Kinder legal abtreiben zu lassen, weil diese Kinder später vermutlich durch die Gesellschaft diskriminiert würden und ein Miterleben dieser Diskriminierungen für die Mutter gesundheitlich möglicherweise nicht vertretbar wäre?

3. Regularien von Samenbanken

Ein Beispiel:

„Ziele der Screeninguntersuchungen sind:
– die Verhütung einer Infektion der behandelten Frau und ihrer Familie durch die Spendersamenübertragung.
– die Verminderung des Risikos genetischer Störungen bei einem durch Spendersamen gezeugten Kind.

[…]

11.2. Genetisches Screening

Da jeder Mensch heterozygoter Träger von mindestens 3 bis 12 Genmutationen ist, welche bei homozygoter Trägerschaft potentielle gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können, kann das Risiko einer erblichen oder genetischen Erkrankung oder Belastung bei der DI nur minimiert, aber nie ausgeschlossen werden. Im ärztlichen Gespräch mit dem Spender sollte eingehend die Familienanamnese mit Stammbaum eruiert werden. Männer mit bekannten autosomal dominanten Erkrankungen oder autosomal-rezessiver Anlageschaft sind von der Samenspende
auszuschließen. Männer mit gehäuftem Auftreten folgender Krankheiten mit erblicher Komponente in der Familie
oder in der Eigenanamnese sind ebenfalls von der Samenspende auszuschließen:
– schwere allergische Disposition
– familiäre Fettstoffwechselstörungen
– Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
– Epilepsie
– juveniler Diabetes
– Asthma
– Rheuma
– Psoriasis
– familiäre Herzfehler
– Psychosen
– juvenile Hypertonie
Zytogenetische oder molekulargenetische Screeninguntersuchungen werden bei Spendern in der Regel nicht durchgeführt. Streben Wunscheltern die Bereitstellung von Spendersamen eines Spenders an, der zytogenetisch oder molekulargenetisch untersucht ist, so kann die Samenbank die Durchführung entsprechender Untersuchungen bei dem Spender veranlassen. Die Kosten für diese Untersuchung können den Wunscheltern in Rechnung gestellt werden.
Wird im Rahmen der Abortdiagnostik bei einem Empfängerpaar der Verdacht auf eine genetische Störung des Spenders gestellt, so sollte die genetische Abklärung des Spenders von der Samenbank zu diesem Zeitpunkt veranlasst werden.
Findet sich dabei eine homo- oder heterozygote Trägerschaft für ein Erbleiden, so sind noch vorhandene Proben des Spenders zu vernichten und nach Abwägung das Sachverhaltes eventuell die Wunscheltern zu informieren, die ein Kind aus der Behandlung mit Spendersamen des betreffenden Spenders haben oder ggf. noch über eingefrorenes Material des Spenders verfügen.“
http://www.donogene-insemination.de/downloads/Richtl_Druckfassung.pdf

4. Völkermord

Diese Frage war zwar nicht Hauptpunkt dieser Petition, durchaus aber im Hintergrund angerissen worden. In seiner Zusammenfassung griff Dr. … diesen Punkt auf ohne dann weiter namentlich darauf einzugehen.

Es sei dem Petitionsausschuß zugestanden, daß sicherlich bei einem solchen kontroversen Thema die Bandbreite des sachlichen Niveaus von Petitionstexten stark auseinandergehen. Daher sei hier erklärt, daß der Gebrauch dieses Begriffs keine bloße Polemik darstellte, sondern durchaus weitere ernste Bedenken wiedergibt.

Der Straftatbestand des Völkermords (§6 VStGB) bezieht sich unter anderem auf die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung. Eine solche Maßnahme stellt z.B. die Regelung zu Spätabtreibungen dar, die faktisch ausschließlich gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen gerichtet ist.

Da es dabei um sehr verschiedene Gruppen geht, ist nicht pauschal eindeutig zu beantworten, ob jede Gruppe oder Teilgruppe eine durch die Norm geschützte Gruppe darstellt. Die Entstehungsgeschichte der Norm spricht für eine weite Auslegung. Der Rechtsbegriff der Rasse besitzt seit Jahrzehnten keine wissenschaftliche Grundlage mehr. In Zeiten der Genetik ist anzunehmen, daß das Kriterium der Rasse besonders gut eine Bevölkerungsgruppe kennzeichnet, die aufgrund genetischer Eigenheiten als ähnlich zu erkennen sind. Dies dürfte etwa auf die Bevölkerungsgruppe der Personen mit Trisomie 21 zutreffen, die weithin auch äußerlich ihrer Gruppe zugeordnet werden. Diese Zuordnung hat in diesem Fall sogar eine ganze Reihe von Begriffen hervorgebracht, die alle von breiten Bevölkerungsteilen benutzt wurden oder werden um Zugehörige dieser Bevölkerungsgruppe zu bezeichnen, etwa den rassistisch ausgrenzenden Begriff „Mongoloide“. Diese Bevölkerungsgruppe ist seit Jahren bereits massiven Tötungen ausgesetzt, die praktisch schon bald einer weitgehenden Auslöschung gleichkommen wird. Aktuell findet hier bekanntermaßen auch eine Innovation der eingesetzten eugenischen Technologie statt.

Gehörlose und Autisten indes fallen eher in die Kategorie der kulturellen Minderheit, denn Kommunikationseigenheiten sind ein hierfür relevanter Faktor. Es sei z.B. darauf verwiesen, daß Gebärdensprache in Deutschland als Sprache mittlerweile offiziell anerkannt ist.

Die heutigen Praktiken nicht als Völkermord zu betrachten, wäre aus hiesiger Sicht eine ähnliche Fehlleistung wie die langjährige gedankliche Ausklammerung von „Negern“ aus der Anwendung des Wortlauts der US-Verfassung. Ebenso führen aufgrund des Ernstes der Vorgänge Versuche die Abläufe durch Formalien zu legitimieren auf ein dünnes Eis. Solche förmlichen Schutzmaßnahmen sind auch aus anderen historischen Situationen allgemein bekannt. So werden beispielsweise auch vom deutschen AGG, das maßgeblich auf Drängen der EU verabschiedet wurde, mittelbare Benachteiligungen verboten, die durch in der Form zunächst scheinbar objektive Kriterien bestimmte Bevölkerungsgruppen faktisch diskriminieren.

Der Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§7 VStGB) trifft aus unserer Sicht ebenfalls zu, da die oben bereits benannten eugenischen Säuberungen in der Summe eindeutig darauf abzielen Bevölkerungsgruppen zu zerstören (Abs. 2), indem diese umfassend menschenrechtswidrigen Lebensbedingungen ausgesetzt sind, die auch für die Angehörigen eine schwere Belastung darstellen, um dann diese Belastungen systematisch tatsachenwidrig auf die jeweiligen Bevölkerungsgruppen selbst zu projizieren und so ihre gänzliche Ausrottung zu begründen.

Der aus unserer Sicht sauberste Ausweg aus diesem grundlegenden Dilemma wurde bereits in der ursprünglichen Petition in Grundzügen präsentiert.

Huw Ross und das Geheimnis der Kommunikationsassistenz

Auf einer Tagung äußerte einst auf Kritik die Interessen von Autisten kaum zu berücksichtigen eine relativ bekannte, der ESH schon vorher eher negativ aufgefallene Sozialverbandsfunktionärin, daß im Vorstand des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit (BKB) „wie uns ja sicher bekannt sei“ ein Autist sitze und daher zweifellos auch die Interessen von Autisten berücksichtigt würden.

Aber nein, das war uns bezeichnenderweise bisher nicht bekannt. In der Folge versuchten wir also herauszufinden, was das denn nun für jemand ist, dieser Autist, und wofür er steht. Wenn man nach dem geht, was im Internet auf Homepages nachzulesen ist, sitzt Huw Ross nicht nur im Vorstand des BKB, sondern auch im Vorstand von „Mensch zuerst“.

Auf anderen Veranstaltungen ergab sich dann zufällig ein näherer Eindruck von Huw Ross, „für den“ eigentlich immer sein Vater spricht, der seinerseits Funktionen in mindestens einem Elternverband („Eltern für Integration“) innehat. Huw Ross schien nach subjektiven autistischen Beobachtereindruck eher überlastet von der Situation der Veranstaltung zu sein. Wie kommuniziert Huw Ross? Welcher Art ist seine Kommunikationsassistenz? Oder wird vielleicht Huw Ross als Manövriermasse des Vaters zu Veranstaltungen mitgenommen, obwohl es ihn möglicherweise psychisch erheblich belastet? Auf mehrfache Fragen per Mail an „Huw Ross“ wurde stets ausgewichen.

Eine Nachfrage „vor Zeugen“ ergab erstaunlicherweise die Reaktion, daß ein anderer etablierter Behindertenfunktionär den Vater in Schutz nahm und die Ansicht äußerte, daß die ESH wegen dieser Nachfragen wohl quasi nicht konsequent für Behindertenrechte eintrete. Das BKB selbst verweigerte die Auskunft über die Art der Kommunikationsassistenz bei eigenen Vorstandssitzungen mit Verweis auf die Privatsphäre des Vorstandsmitglieds und teilte zudem mit, daß nicht ersichtlich sei welche Berechtigung diese Frage habe.

Fassen wir zusammen: Es ist offenbar nicht möglich in Erfahrung zu bringen wie ein Autist, für den auf öffentlichen Veranstaltungen sein Vater spricht eigene öffentliche Ämter ausübt. Dies nährt wohl den Verdacht, daß hier etwas ungerne ins Licht der Öffentlichkeit gestellt wird. Äußert sich Huw Ross überhaupt in der Weise, wie der Vater es behauptet? Übt die Ämter des Huw Ross aufgrund von Barrieren im Vorstand des (eventuell zu Recht von Fördermittelstreichung bedrohten) „Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit“ tatsächlich der Vater aus?

Stellen wir uns vor ein Gebärdendolmetscher würde uns seltsame Dinge „übersetzen“. Wäre die Nachfrage unstatthaft, ob die Übersetzung überhaupt korrekt ist? Vor allem, wenn immer nur ein Dolmetscher für diese Person agiert? Wenn aus alledem Entscheidungen resultieren, die andere Gruppenangehörige für merkwürdig ahnungslos oder gar kontraproduktiv halten? Wenn überhaupt nicht klar ist, ob Anfragen die gemeinte Person überhaupt korrekt erreichen? Wäre eine solche Nachfrage vielleicht sogar gegen den Geist von Behindertenrechten? Wenn es nach dem „Dolmetscher“ geht vielleicht, aber wohl kaum, wenn es um den geht, der sich trotz Barrieren selbst mitteilen möchte. Sollte es nicht Aufgabe aller Behindertenrechtler sein sicherzustellen, daß die Stimme Behinderter nicht durch vermeintliche „Übersetzer“ oder angebliche „Sprecher“ „gekapert“ wird? Offenbar gibt es diesbezüglich noch ein eklatant unterentwickeltes Problembewußtsein. Oder das Bedürfnis irgendwelche „Behindertenquoten“ möglichst bequem fürs Papier zu erfüllen, ohne daß einem wirklich jemand mit eigenen Ideen reinredet ist einfach zu groß.

Die Zeit für einfache Erklärungen ist vorbei. Sollte irgendjemand Wert darauf legen die ESH davon zu überzeugen, daß Huw Ross tatsächlich zumindest teilweise in den vom Vater angegebenen Aussagen kommuniziert, betrachten wir aufgrund der Vorgeschichte nun einen harten Beweis für unausweichlich.

Mythen und Fakten in der Uniklinik der RWTH Aachen

Veranstaltungen zu Autismus ohne Beteiligung der Interessenvertretung von Autisten gibt es leider noch immer reichlich und es versteht sich von selbst, dass echte Aufklärung so schon im Ansatz scheitern muss. Nachdem die zuständige Abteilung der Uniklinik Aachen sich weigerte das Aufstellen von Informationstafeln der ESH im Umfeld der öffentlichen Veranstaltung „Heute Autist – morgen Genie? – Mythen und Fakten zu Autismus-Spektrums-Störungen“ zu erlauben, war das Interesse an einem Besuch der nicht barrierefreien Veranstaltung durch einen nichtautistischen Mitarbeiter der ESH vollends geweckt.

Vor Ort war dann zu erfahren, daß die Vortragende, Prof. Dr. Inge Kamp-Becker, Phillipps-Universität Marburg, sich seit 12 Jahren intensiv im wissenschaftlichen und klinischen Bereich mit Autismus befasse.

Sie äußerte ihre Besorgnis über die Modediagnose (van Krevelen 1954) und stellte eine Studie vor, in der befragte Studenten äußerten, wie sie zu ihrer Vorstellung von Autismus gelangten. Das Ergebnis zeige, dass das Bild von Autismus sehr stark von den Medien geprägt sei. Sie warnte davor, diese Vorstellungen in die Praxis zu übernehmen.

Es wurden mehrere Studien vorgestellt und auf Begriffe eingegangen. In den Studien wurden nur bedingt als für Autisten typisch gehaltene Verhaltensweisen bestätigt bzw. es waren teilweise nur wenige Studien durchgeführt worden.

Emotionserkennung fiel durchschnittlichen Nichtautisten ähnlich schwer, bei Angsterkennung war bei Autisten kein relevantes Defizit festzustellen, Erkennung von Erstaunen fiel leicht, Peinlichkeit/Scham wurde durch bildgebende Verfahren an jeweils unterschiedlichen Stelle registriert, auch bei der Schmerzreaktion waren keine auffallenden Unterschiede festzustellen.

Die Auswertung der Studien lege nahe, vom „Autismus-Spektrum“ zu sprechen, wobei es schwierig sei, die Grenze zu ziehen, wo Autismus anfängt. Sie untermalte dies mit dem Beispiel, dass nach einem Selbsttest der Kolloquiumsteilnehmer wahrscheinlich 40 % der Anwesenden zum Spektrum zu zählen seien, was für Heiterkeit sorgte.

Ausdrücklich sagte sie in der anschließenden Fragerunde, dass sie den Standpunkt der Autisten der ESH, Autismus sei ein Persönlichkeitsmerkmal, nicht teile, was von einigen Teilnehmern mit Applaus bedacht wurde. Offen blieb was Autismus angesichts der Darstellung des Autismusspektrumsmodells durch die Vortragende selbst sonst sein soll, beziehungsweise inwiefern sie den Begriff „Persönlichkeitsmerkmal“ überhaupt wissenschaftlich-objektiv zu definieren in der Lage ist. Schließlich geht das Spektrums-Modell gerade davon aus, daß jeder Mensch die entsprechende Eigenschaft aufweist.

Unser Mitarbeiter gab dort weiter unserem Bedauern Ausdruck, dass die Veranstaltung auf Anfrage der ESH nicht durch Livestream zugänglich gemacht wurde und unter der Antwortmail der Vermerk angebracht war, dass wegen der Datenunsicherheit von Mailverkehr allgemein abgeraten würde. Da viele Autisten per Email kommunizieren würden, ist dieser Vermerk eher unverständlich. Dazu äußerte Prof. Kamp-Becker um Selbstbeherrschung ringend, dass Mailverkehr nicht Sprache der Autisten sei, sondern nur von einigen wahrgenommen werde und dass die Veranstaltung barrierefrei sei, jeder Autist habe in den Hörsaal kommen und teilnehmen können.

Immerhin erwähnte die Vortragende noch, dass sich in der wissenschaftlichen Arbeit kein Nachweis für das eigenständige Schreiben beim Gestützten Schreiben (FC) ergab. Sie warnte vor der Gefahr, dass das Kind als Spielball benutzt werde.

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